5. - IPP - Universität Bremen
5. - IPP - Universität Bremen
5. - IPP - Universität Bremen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
sche und psychiatrische Pflege. Dadurch wird der Forderung nachgekommen,<br />
spezifische Qualifikationen aus den bislang getrennten Ausbildungsgängen<br />
durch Schwerpunktsetzung zu erhalten (Dielmann 2009; Kerngruppe Curriculum<br />
2006; Bischoff-Wanner & Reiber 2006; Robert Bosch Stiftung 2000). Dies<br />
geschieht jedoch nicht mehr wie bislang im Rahmen der Erstausbildung, sondern<br />
in einem neu zu gestaltendem modularisierten Weiterbildungssystem, welches<br />
flexibel auf veränderte Bedarfe und Handlungsfelder reagieren kann. Zu<br />
beachten ist dabei, dass unabhängig vom Grad der Generalisierung und Spezialisierung<br />
Interprofessionalität und vernetztes Handeln unabdingbare übergreifende<br />
Kompetenzen sind.<br />
Ergebnisse:<br />
� In den befragten Einrichtungen wird ein Bedarf sowohl an „Generalisten“<br />
(Pflegekräften mit breitem Basiswissen) als auch an „Spezialisten“ (speziell<br />
für ein Fachgebiet geschulten Pflegekräften) festgestellt.<br />
� Es wird in den Einrichtungen neben Koordinierungs- und Vernetzungsfähigkeiten<br />
sowie personalen und sozialen Kompetenzen vor allem eine „hohe<br />
Fachkompetenz“ als zukünftig pflegerische Kompetenz benötigt. Diese beinhaltet<br />
neben umfassendem Wissen und Können auch spezielle Anteile, die<br />
für das jeweilige Handlungsfeld benötigt werden.<br />
Einheitliche und vergleichbare Qualifizierung von Lehrenden sowie höhere<br />
Qualifizierung der Ausbilder/innen<br />
Begründung:<br />
Mit der Sicherstellung einer hohen pflegeberuflichen Bildung sind zwangsläufig<br />
veränderte Qualifikationen der beteiligten Lehrenden und Ausbilder/innen verbunden.<br />
Der Gesetzgeber hat dies zwar in der jüngsten Gesetzesnovellierung<br />
(KrPflG 2004) dadurch berücksichtigt, dass für die Pflegelehrer/innen ein Hochschulniveau<br />
und für die Praxisanleiter/innen eine Zusatzqualifikation festgeschrieben<br />
wurde. Dabei beschreitet die Pflegelehrer/innenbildung allerdings<br />
wieder einen Sonderweg, indem sie mehrheitlich nicht an den vorhandenen<br />
Qualifikationsstrukturen der Berufsschullehrer/innen an <strong>Universität</strong>en angepasst<br />
ist (Robert Bosch Stiftung 2000; Bischoff-Wanner & Reiber 2006; DBR 2007;<br />
Stöver 2009).<br />
Gleichzeitig wird empfohlen, die Qualifizierung der Ausbilder/innen an den veränderten<br />
Anforderungen einer praktischen Ausbildung über das bisherige Verständnis<br />
hinaus, beispielsweise in den Bereichen Lernberatung, Initiierung von<br />
Reflexionsprozessen und Gestaltung informeller Lernprozesse, anzupassen.<br />
Dabei wird angeraten, die Qualifizierung der Praxisanleiter/innen einheitlich und<br />
somit vergleichbar, z. B. in Form von modularisierten Weiterbildungsmaßnahmen<br />
und deutlich über die festgeschriebenen 200 Stunden zu determinieren<br />
(KrPflAPrV 2004, Absatz 2). Empfehlenswert erscheint eine Freistellung von<br />
berufspädagogisch qualifizierten Ausbilder/innen für den Umfang ihres Lehrdeputats<br />
mit festgelegten Mindestanleitungszeiten, die es ordungspolitisch festzuhalten<br />
gilt (Stöver 2009).<br />
52