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5. - IPP - Universität Bremen

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sche und psychiatrische Pflege. Dadurch wird der Forderung nachgekommen,<br />

spezifische Qualifikationen aus den bislang getrennten Ausbildungsgängen<br />

durch Schwerpunktsetzung zu erhalten (Dielmann 2009; Kerngruppe Curriculum<br />

2006; Bischoff-Wanner & Reiber 2006; Robert Bosch Stiftung 2000). Dies<br />

geschieht jedoch nicht mehr wie bislang im Rahmen der Erstausbildung, sondern<br />

in einem neu zu gestaltendem modularisierten Weiterbildungssystem, welches<br />

flexibel auf veränderte Bedarfe und Handlungsfelder reagieren kann. Zu<br />

beachten ist dabei, dass unabhängig vom Grad der Generalisierung und Spezialisierung<br />

Interprofessionalität und vernetztes Handeln unabdingbare übergreifende<br />

Kompetenzen sind.<br />

Ergebnisse:<br />

� In den befragten Einrichtungen wird ein Bedarf sowohl an „Generalisten“<br />

(Pflegekräften mit breitem Basiswissen) als auch an „Spezialisten“ (speziell<br />

für ein Fachgebiet geschulten Pflegekräften) festgestellt.<br />

� Es wird in den Einrichtungen neben Koordinierungs- und Vernetzungsfähigkeiten<br />

sowie personalen und sozialen Kompetenzen vor allem eine „hohe<br />

Fachkompetenz“ als zukünftig pflegerische Kompetenz benötigt. Diese beinhaltet<br />

neben umfassendem Wissen und Können auch spezielle Anteile, die<br />

für das jeweilige Handlungsfeld benötigt werden.<br />

Einheitliche und vergleichbare Qualifizierung von Lehrenden sowie höhere<br />

Qualifizierung der Ausbilder/innen<br />

Begründung:<br />

Mit der Sicherstellung einer hohen pflegeberuflichen Bildung sind zwangsläufig<br />

veränderte Qualifikationen der beteiligten Lehrenden und Ausbilder/innen verbunden.<br />

Der Gesetzgeber hat dies zwar in der jüngsten Gesetzesnovellierung<br />

(KrPflG 2004) dadurch berücksichtigt, dass für die Pflegelehrer/innen ein Hochschulniveau<br />

und für die Praxisanleiter/innen eine Zusatzqualifikation festgeschrieben<br />

wurde. Dabei beschreitet die Pflegelehrer/innenbildung allerdings<br />

wieder einen Sonderweg, indem sie mehrheitlich nicht an den vorhandenen<br />

Qualifikationsstrukturen der Berufsschullehrer/innen an <strong>Universität</strong>en angepasst<br />

ist (Robert Bosch Stiftung 2000; Bischoff-Wanner & Reiber 2006; DBR 2007;<br />

Stöver 2009).<br />

Gleichzeitig wird empfohlen, die Qualifizierung der Ausbilder/innen an den veränderten<br />

Anforderungen einer praktischen Ausbildung über das bisherige Verständnis<br />

hinaus, beispielsweise in den Bereichen Lernberatung, Initiierung von<br />

Reflexionsprozessen und Gestaltung informeller Lernprozesse, anzupassen.<br />

Dabei wird angeraten, die Qualifizierung der Praxisanleiter/innen einheitlich und<br />

somit vergleichbar, z. B. in Form von modularisierten Weiterbildungsmaßnahmen<br />

und deutlich über die festgeschriebenen 200 Stunden zu determinieren<br />

(KrPflAPrV 2004, Absatz 2). Empfehlenswert erscheint eine Freistellung von<br />

berufspädagogisch qualifizierten Ausbilder/innen für den Umfang ihres Lehrdeputats<br />

mit festgelegten Mindestanleitungszeiten, die es ordungspolitisch festzuhalten<br />

gilt (Stöver 2009).<br />

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