Gesamtkonzeption der Förder
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Systemisch =<br />
Was heißt systemisch?<br />
Grundsätzliches zur systemischen Therapie von Wilhelm Rotthaus.<br />
Die systemische Psychotherapie, die systemische Beratung und die systemische Supervision<br />
bauen auf mo<strong>der</strong>nen Konzepten system- theoretischer Wissenschaft auf, die<br />
mittlerweile Eingang in alle Disziplinen <strong>der</strong> Natur-, Geistes- und Sozialwissenschaften<br />
gefunden haben. Sie ermöglichen es, komplexe Phänomene, die menschliches Leben<br />
und Zusammenleben charakterisieren, komplexitätsgerecht aufzufassen und eine passende<br />
Methodik zu ihrer Behandlung zu entwickeln. Nach systemischem Verständnis ist<br />
<strong>der</strong> Mensch immer zugleich als biologisches und als soziales Wesen zu betrachten.<br />
Die systemische Perspektive rückt deshalb die dynamische Wechselwirkung zwischen<br />
den biologischen und psychischen Eigenschaften einerseits und den sozialen Bedingungen<br />
des Lebens an<strong>der</strong>erseits ins Zentrum <strong>der</strong> Betrachtung, um das Individuum und<br />
seine psychischen Störungen angemessen verstehen zu können. (…)<br />
Grundlage für die systemische Praxis ist die Kooperation zwischen Hilfesuchendem und<br />
Helfer. Zentrales Arbeitsmittel ist <strong>der</strong> öffnende Dialog. Dem Klienten gegenüber bemüht<br />
sich <strong>der</strong> Therapeut, Berater o<strong>der</strong> Supervisor um eine Haltung des Respekts, <strong>der</strong> Unvoreingenommenheit,<br />
des Interesses und <strong>der</strong> Wertschätzung bisheriger Handlungs- und<br />
Lebensstrategien. DGSF 2001<br />
Systemischer Ansatz =<br />
Ein System besteht aus einer Menge von Elementen und ihren spezifischen Reaktionen<br />
zueinan<strong>der</strong>. Das System wird als Regelkreis erfasst um Zustände zu beschreiben und<br />
Beziehungen zwischen Einflüssen zu analysieren.<br />
THP (früher IHP) =<br />
Individuelle Teilhabeplanung. „Das Zwölfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII)<br />
sieht vor, dass bei Leistungen, die von Trägern <strong>der</strong> Einrichtungen erbracht werden,<br />
Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen abgeschlossen werden. In Rahmenverträgen<br />
zu diesen Vereinbarungen sollen zwischen dem überörtlichen Träger <strong>der</strong><br />
Sozialhilfe, den kommunalen Spitzenverbänden und den Vereinigungen <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong><br />
Einrichtungen auf Landesebene die Rahmenbedingungen festgelegt werden.<br />
Das Land Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden und<br />
den Trägern von Einrichtungen Vereinbarungen getroffen, die zum einen die Umsetzungsschritte,<br />
zum an<strong>der</strong>en die personenzentrierte regional orientierte Hilfeerbringung<br />
festlegt. Grundlage für eine an den Bedarfen <strong>der</strong> Person orientierte Hilfegewährung ist<br />
eine Teilhabeplanung, die gemeinsam mit <strong>der</strong> Person durchgeführt wird. Bereits im Jahr<br />
2000 haben sich die Beteiligten auf die Entwicklung eines Instrumentariums zur Teilhabeplanung<br />
geeinigt. Dieses Instrumentarium, <strong>der</strong> Individuelle -Teilhabeplan (THP), liegt<br />
nunmehr vor und wird ab dem Jahr 2003 bei den Personen, die Einglie<strong>der</strong>ungshilfe<br />
o<strong>der</strong> Hilfen in beson<strong>der</strong>en sozialen Schwierigkeiten benötigen als Grundlage für eine<br />
individuelle Teilhabeplanung verwendet.“<br />
(Zitiert nach <strong>der</strong> Internetseite http://www.masfg.rlp.de/Soziales/; Februar 2009)<br />
Thrombose =<br />
Die Thrombose ist eine Gefäßerkrankung, bei <strong>der</strong> sich ein Blutgerinnsel (Thrombus) in<br />
einem Gefäß bildet. Obwohl Thrombosen in allen Gefäßen auftreten können, meint man<br />
meist eine Venenthrombose.<br />
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