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Gesamtkonzeption der Förder

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Die För<strong>der</strong>- und Wohnstätten gGmbH hat den Datenschutz in <strong>der</strong> Betriebsorganisation<br />

fest verankert. Von allen Angestellten wird <strong>der</strong> sensible Umgang mit persönlichen Daten<br />

gefor<strong>der</strong>t. Dies findet sich in allen Stellenbeschreibungen und in <strong>der</strong> Darlegung <strong>der</strong> Betreuungsqualität<br />

wie<strong>der</strong>.<br />

Datenschutz glie<strong>der</strong>t sich in zwei große Bereiche:<br />

• Schweigepflicht (hauptsächlich in <strong>der</strong> Kommunikation von Mitarbeitern mit an<strong>der</strong>en,<br />

§ 9 BAT).<br />

• Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.<br />

Was bedeutet die Schweigepflicht für den Mitarbeiter in <strong>der</strong> FWS?<br />

• Die Schweigepflicht erstreckt sich grundsätzlich auf alle Angelegenheiten, die<br />

Obengenannte bei <strong>der</strong> Betreuungstätigkeit über die Nutzer <strong>der</strong> FWS Angebote erfahren.<br />

Allerdings: Völlig belanglose Tatsachen o<strong>der</strong> Bagatellsachen unterliegen nicht unbedingt<br />

<strong>der</strong> Schweigepflicht. Gleiches trifft auf Tatsachen zu, die allgemein bekannt<br />

sind.<br />

• Innerbetriebliche Verfahren und Abläufe, Daten aus <strong>der</strong> Buchhaltung, Lohnermittlungsdaten,<br />

Statistiken usw. sind Betriebsinterna und unterliegen <strong>der</strong> Schweigepflicht.<br />

Ausnahmen hiervon kann die Geschäftsführung, etwa zur Verwertung in Arbeitskreisen,<br />

erlassen. Daten zum Zwecke des Betriebsvergleiches (Benchmarking)<br />

werden entsprechend verschlüsselt.<br />

• Schweigepflicht/-recht besteht nicht gegenüber dem Betroffenen. D.h. <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>te<br />

Nutzer bzw. dessen gesetzlicher Betreuer ist im Sinne <strong>der</strong> Selbstbestimmung<br />

„Herr <strong>der</strong> Daten“ (Einsichtsrecht in die Akten, Datenherrschaft setzt Datenkenntnis<br />

voraus).<br />

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