Gesamtkonzeption der Förder
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Gesamtkonzeption der Förder
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Ziel <strong>der</strong> Ausbildung<br />
Die FWS und die Auszubildenden bemühen sich um einen erfolgreichen Verlauf <strong>der</strong><br />
Ausbildung.<br />
Ziel <strong>der</strong> Ausbildung ist die Hinführung zu selbständigem Arbeiten.<br />
Leistungen <strong>der</strong> FWS<br />
• Die Auszubildenden werden einem Bereich zugeteilt, in dem sie ihre 3jährige Berufsausbildung<br />
absolvieren.<br />
Im 2. Ausbildungsjahr finden Praktika (intern u./o. extern) in einem Umfang von 240<br />
Stunden statt. Interne Praktika werden schriftlich beurteilt.<br />
• Für den Ablauf und die Organisation <strong>der</strong> fachpraktischen Ausbildung in <strong>der</strong> Gruppe<br />
wird jedem Auszubildenden ein Ansprechpartner (Praxisanleiter) zugewiesen.<br />
Der Aufgabenbereich <strong>der</strong> Praxisanleiter wird in <strong>der</strong> „Konzeption Praxisanleitung“ näher<br />
beschrieben (s. Anhang).<br />
• Die Einarbeitung <strong>der</strong> neuen Auszubildenden erfolgt nach dem Einarbeitungsbogen<br />
<strong>der</strong> Einrichtung durch den Praxisanleiter.<br />
• Die fachpraktische Ausbildung lehnt sich an den Rahmenplan/Ausbildungsplan an.<br />
• Monatlich finden interne HEP-Treffen statt, die einen ausbildungsbezogenen Inhalt<br />
haben.<br />
Zudem dienen diese Treffen zum Austausch und zur Reflexion zwischen den Schülern<br />
und den Praxisanleitern.<br />
• Für den Ablauf und die Organisation <strong>der</strong> monatlichen HEP-Treffen ist <strong>der</strong> Koordinator<br />
<strong>der</strong> HEP-Ausbildung verantwortlich.<br />
Von ihm werden auch die ausbildungsbezogenen Praktika nach Absprache mit <strong>der</strong><br />
jeweiligen Bereichsleitung koordiniert.<br />
• Die FWS nimmt am Trialog mit den berufsbildenden Schulen teil.<br />
• Die ausbildenden Schulen erhalten Beurteilungen <strong>der</strong> Leistungen des Auszubildenden<br />
nach Vorgabe.<br />
• Auf Wunsch erhält <strong>der</strong> HEP-Schüler ein Zwischenzeugnis.<br />
• Der HEP Schüler erhält nach Abschluss <strong>der</strong> Ausbildung ein Ausbildungszeugnis.<br />
Rechte und Pflichten <strong>der</strong> Schüler<br />
• Die Schüler haben neben <strong>der</strong> vorgegebenen Schulzeit eine fachpraktische Ausbildungszeit<br />
von 20 Wochenstunden zu leisten.<br />
Die Stundenzahl <strong>der</strong> ausbildungsbezogenen Arbeit ergibt sich aus <strong>der</strong> Fachschulverordnung/Rahmenplan.<br />
Innerhalb <strong>der</strong> fachpraktischen Ausbildungszeit sind 6 Stunden in <strong>der</strong> Woche für die<br />
ausbildungsbezogene Arbeit vorgesehen.<br />
1-2 Stunden in <strong>der</strong> Woche dienen <strong>der</strong> Planung und Auswertung mit dem Praxisanleiter.<br />
Innerhalb dieser Zeit findet die Reflexion anhand <strong>der</strong> Lernziele statt. Diese dient<br />
zur kontinuierlichen Selbstkontrolle. Es ist günstig, diese Termine zu planen und im<br />
Dienstplan festzuhalten.<br />
• Die Schüler sind bei Ausfall eines Schultages verpflichtet, dies <strong>der</strong> Bereichsleitung<br />
umgehend mitzuteilen und im Bedarfsfall Dienst zu verrichten o<strong>der</strong> Urlaub/ Freizeitausgleich<br />
zu nehmen.<br />
• Je<strong>der</strong> Auszubildende ist verpflichtet, eine Ausbildungsmappe zu führen und diese in<br />
<strong>der</strong> Einrichtung aufzubewahren. Der Praxisanleiter hat Einsicht in die Praxismappe.<br />
Schriftliche Arbeiten, die für die Schule angefertigt werden, müssen dem Praxisanleiter<br />
zur Ansicht vorgelegt und von diesem gegengezeichnet werden.<br />
Diese werden dann in <strong>der</strong> Praxismappe aufbewahrt.<br />
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