Seniorenwegweiser - Landkreis Tirschenreuth
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Heimkosten<br />
Die Heimkosten setzen sich aus den Unterkunfts- und<br />
Verpflegungskosten sowie den pflegebedingten Aufwendungen<br />
zusammen. Die Pflegeleistungen werden<br />
über die jeweiligen Pflegekassen direkt abgerechnet<br />
(näheres über Pflegeleistungen unter 9. Die Pflege).<br />
Für die sogenannten Unterkunfts- und Verpflegungskosten<br />
kommen die Heimbewohner/innen grundsätzlich<br />
selbst auf. Eingesetzt werden muss etwaiges Einkommen<br />
und Vermögen. Erst wenn das Einkommen (in der<br />
Regel Renten) oder Vermögenswerte nicht ausreichen,<br />
werden die verbleibenden Kosten im Rahmen der Sozialhilfe<br />
übernommen. Zuständig sind die überörtlichen<br />
Sozialhilfeträger.<br />
Auskünfte erteilt:<br />
Bezirk Oberpfalz<br />
-Sozialverwaltung-<br />
Ludwig-Thoma-Straße 14<br />
93051 Regensburg<br />
Telefon: 0941 / 9100-0<br />
E-Mail: sozialverwaltung@bezirk-oberpfalz.de<br />
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