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Seniorenwegweiser - Landkreis Tirschenreuth

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Heimkosten<br />

Die Heimkosten setzen sich aus den Unterkunfts- und<br />

Verpflegungskosten sowie den pflegebedingten Aufwendungen<br />

zusammen. Die Pflegeleistungen werden<br />

über die jeweiligen Pflegekassen direkt abgerechnet<br />

(näheres über Pflegeleistungen unter 9. Die Pflege).<br />

Für die sogenannten Unterkunfts- und Verpflegungskosten<br />

kommen die Heimbewohner/innen grundsätzlich<br />

selbst auf. Eingesetzt werden muss etwaiges Einkommen<br />

und Vermögen. Erst wenn das Einkommen (in der<br />

Regel Renten) oder Vermögenswerte nicht ausreichen,<br />

werden die verbleibenden Kosten im Rahmen der Sozialhilfe<br />

übernommen. Zuständig sind die überörtlichen<br />

Sozialhilfeträger.<br />

Auskünfte erteilt:<br />

Bezirk Oberpfalz<br />

-Sozialverwaltung-<br />

Ludwig-Thoma-Straße 14<br />

93051 Regensburg<br />

Telefon: 0941 / 9100-0<br />

E-Mail: sozialverwaltung@bezirk-oberpfalz.de<br />

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