Seniorenwegweiser - Landkreis Tirschenreuth
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Sozialhilfe<br />
Sozialhilfe ist kein Almosen. Jeder von uns soll ein<br />
menschenwürdiges Leben führen können. Scheuen Sie<br />
deshalb den Gang zum Sozialamt nicht, wenn Sie Hilfe<br />
– egal welcher Art – brauchen.<br />
Sozialhilfe erhält,<br />
� wer sich nicht selbst helfen kann (Selbsthilfe etwa<br />
durch den Einsatz seiner Arbeitskraft),<br />
� wer die erforderliche Hilfe nicht von anderen z. B.<br />
von den unterhaltspflichtigen Angehörigen (Eltern,<br />
Ehegatten, Kinder) oder von anderen Sozialleistungsträgern<br />
bekommt und<br />
� wer nicht über ausreichende Eigenmittel (Einkommen<br />
und Vermögen) verfügt.<br />
Innerhalb des Sozialhilferechts gibt es eine breite Palette<br />
von Hilfen, die von der Hilfe zum Lebensunterhalt<br />
über die Hilfe zur Gesundheit, die Eingliederungshilfe<br />
für behinderte Menschen, die Hilfe zur Pflege, die Hilfe<br />
zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />
bis hin zur Hilfe in anderen Lebenslagen reicht. Erwerbsfähige<br />
Personen erhalten allerdings seit der Einführung<br />
des Zweiten Sozialgesetzbuches (besser bekannt<br />
als „Hartz IV“) die Hilfe zum Lebensunterhalt<br />
nicht mehr vom Sozialamt, sondern von sog. Jobcentern,<br />
welche Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende<br />
erbringen.<br />
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