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Seniorenwegweiser - Landkreis Tirschenreuth

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Sozialhilfe<br />

Sozialhilfe ist kein Almosen. Jeder von uns soll ein<br />

menschenwürdiges Leben führen können. Scheuen Sie<br />

deshalb den Gang zum Sozialamt nicht, wenn Sie Hilfe<br />

– egal welcher Art – brauchen.<br />

Sozialhilfe erhält,<br />

� wer sich nicht selbst helfen kann (Selbsthilfe etwa<br />

durch den Einsatz seiner Arbeitskraft),<br />

� wer die erforderliche Hilfe nicht von anderen z. B.<br />

von den unterhaltspflichtigen Angehörigen (Eltern,<br />

Ehegatten, Kinder) oder von anderen Sozialleistungsträgern<br />

bekommt und<br />

� wer nicht über ausreichende Eigenmittel (Einkommen<br />

und Vermögen) verfügt.<br />

Innerhalb des Sozialhilferechts gibt es eine breite Palette<br />

von Hilfen, die von der Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

über die Hilfe zur Gesundheit, die Eingliederungshilfe<br />

für behinderte Menschen, die Hilfe zur Pflege, die Hilfe<br />

zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

bis hin zur Hilfe in anderen Lebenslagen reicht. Erwerbsfähige<br />

Personen erhalten allerdings seit der Einführung<br />

des Zweiten Sozialgesetzbuches (besser bekannt<br />

als „Hartz IV“) die Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

nicht mehr vom Sozialamt, sondern von sog. Jobcentern,<br />

welche Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende<br />

erbringen.<br />

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