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Seniorenwegweiser - Landkreis Tirschenreuth

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Testament<br />

Nach dem Tode geht das Vermögen des Verstorbenen<br />

auf seine Erben über. Wenn weder ein gültiges Testament<br />

noch ein Erbvertrag vorliegen, wird das Erbe nach<br />

den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />

verteilt. Die sogenannte „Gesetzliche Erbfolge“<br />

richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis<br />

zum Verstorbenen.<br />

Sie ist eine Standardlösung und kann natürlich nicht<br />

Ihre speziellen Wünsche berücksichtigen.<br />

Wenn Sie über Ihren Nachlass besonders verfügen<br />

möchten, müssen Sie einige gesetzliche Formschriften<br />

beachten, ansonsten ist Ihr Testament ungültig.<br />

Sie können sich zwischen zwei Testamentsarten entscheiden:<br />

� Handschriftliches (privates) Testament<br />

Es wird ohne Hinzuziehung eines Notars erstellt.<br />

Es muss von Ihnen selbst – vollständig handschriftlich<br />

– aufgesetzt werden. Außerdem muss das<br />

Testament eigenhändig unterschrieben sein (Ort<br />

und Datum bitte nicht vergessen).<br />

In dem Text muss klar und unmissverständlich Ihr<br />

letzter Wille hinsichtlich des Nachlasses ersichtlich<br />

sein. Sie müssen den oder die Erben nennen (bitte<br />

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