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Seniorenwegweiser - Landkreis Tirschenreuth

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6. Finanzielle Hilfen<br />

Wenn Ihre persönlichen finanziellen Mittel nicht ausreichen,<br />

um Ihren Lebensunterhalt sicher zu stellen oder<br />

Sie momentan in eine finanzielle Notlage geraten sind,<br />

gibt es verschiedene Arten der finanziellen Hilfe:<br />

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung<br />

Diese finanzielle Hilfe ist die Sicherstellung des grundlegenden<br />

Bedarfs für den Lebensunterhalt von Personen,<br />

die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder aufgrund<br />

voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben<br />

ausgeschieden sind und deren Einkünfte<br />

oder Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt<br />

nicht ausreichen.<br />

Im Gegensatz zur Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem<br />

Dritten Kapitel des Sozialgesetzbuches XII erfolgt hier<br />

grundsätzlich kein Rückgriff auf Kinder oder Eltern.<br />

Erst, wenn deren jährliches Gesamteinkommen<br />

100.000,-- € und mehr beträgt, muss Unterhalt geleistet<br />

werden. Dadurch soll vor allem älteren Leistungsberechtigten<br />

die Scheu vor einer Antragstellung genommen<br />

werden, denn oftmals verzichtet gerade dieser<br />

Personenkreis auf Leistungen, weil ein Rückgriff auf die<br />

Kinder befürchtet wird.<br />

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