Seniorenwegweiser - Landkreis Tirschenreuth
Seniorenwegweiser - Landkreis Tirschenreuth
Seniorenwegweiser - Landkreis Tirschenreuth
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
6. Finanzielle Hilfen<br />
Wenn Ihre persönlichen finanziellen Mittel nicht ausreichen,<br />
um Ihren Lebensunterhalt sicher zu stellen oder<br />
Sie momentan in eine finanzielle Notlage geraten sind,<br />
gibt es verschiedene Arten der finanziellen Hilfe:<br />
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung<br />
Diese finanzielle Hilfe ist die Sicherstellung des grundlegenden<br />
Bedarfs für den Lebensunterhalt von Personen,<br />
die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder aufgrund<br />
voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben<br />
ausgeschieden sind und deren Einkünfte<br />
oder Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt<br />
nicht ausreichen.<br />
Im Gegensatz zur Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem<br />
Dritten Kapitel des Sozialgesetzbuches XII erfolgt hier<br />
grundsätzlich kein Rückgriff auf Kinder oder Eltern.<br />
Erst, wenn deren jährliches Gesamteinkommen<br />
100.000,-- € und mehr beträgt, muss Unterhalt geleistet<br />
werden. Dadurch soll vor allem älteren Leistungsberechtigten<br />
die Scheu vor einer Antragstellung genommen<br />
werden, denn oftmals verzichtet gerade dieser<br />
Personenkreis auf Leistungen, weil ein Rückgriff auf die<br />
Kinder befürchtet wird.<br />
51