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Seniorenwegweiser - Landkreis Tirschenreuth

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Nähere Auskünfte zur Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht<br />

u. Patientenverfügung, aber auch zur gerichtlichen<br />

Betreuung (nachfolgend aufgeführt) erteilt das<br />

Landratsamt <strong>Tirschenreuth</strong><br />

– Betreuungsstelle/FQA-Heimaufsicht/<br />

Seniorenfachstelle –<br />

Amtsgebäude I-Anbau<br />

Mähringer Straße 7<br />

95643 <strong>Tirschenreuth</strong><br />

Telefon: 09631 / 88-281, Herr Brucker<br />

Telefon: 09631 / 88-463, Herr Kraus<br />

Fax: 09631 / 88-462<br />

E-Mail: walter.brucker@tirschenreuth.de<br />

E-Mail: martin.kraus@tirschenreuth.de<br />

Internet: www.kreis-tir.de<br />

Gegen eine Gebühr von 10,-- € können beim Landratsamt<br />

<strong>Tirschenreuth</strong> – Betreuungsstelle – , Unterschriften<br />

und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten<br />

oder Betreuungsverfügungen amtlich beglaubt werden.<br />

Gerichtliche Betreuung<br />

Wenn Sie aufgrund einer schweren Krankheit, einer<br />

geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung<br />

Ihre persönlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten<br />

ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln<br />

können, kann das Amtsgericht – Betreuungsgericht –<br />

einen Betreuer bestellen. Das Gericht legt fest, für wel-<br />

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