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Seniorenwegweiser - Landkreis Tirschenreuth

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Sie können Ihr privates Testament jederzeit selbst verwahren.<br />

Es sollte aber so aufbewahrt werden, dass Ihre<br />

Erben das Testament nach Ihrem Tode auch tatsächlich<br />

finden und dem Nachlassgericht vorlegen können. Wollen<br />

Sie jedoch sicherstellen, dass das Testament nicht<br />

verloren geht, so empfiehlt es sich, dieses beim Amtsgericht<br />

in amtliche Verwahrung zu geben; hierfür wird<br />

einmalig eine Gebühr erhoben.<br />

Auskünfte erteilt das<br />

Amtsgericht <strong>Tirschenreuth</strong><br />

– Nachlassgericht –<br />

Mähringer Straße 10 (Fischhof)<br />

95643 <strong>Tirschenreuth</strong><br />

Telefon: 09631 / 726-150<br />

Fax: 09631 / 726-128<br />

E-Mail: poststelle@ag-tir.bayern.de<br />

stephanie.stoeckl@ag-tir.bayern.de<br />

oder das<br />

Amtsgericht <strong>Tirschenreuth</strong><br />

– Zweigstelle Kemnath –<br />

– Nachlassgericht –<br />

Stadtplatz 27<br />

95478 Kemnath<br />

Telefon: 09642 / 92304-22<br />

Fax: 09642 / 7205<br />

E-Mail: hermann.schraml@ag-tir.bayern.de<br />

Auch die Notariate geben gerne Auskunft bei Fragen<br />

zum Testament.<br />

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