Seniorenwegweiser - Landkreis Tirschenreuth
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Wir möchten noch auf die Einrichtung Seni-Pol hinweisen,<br />
bei der geschulte Senioren/innen ehrenamtlich Vorträge<br />
über verschiedene Themen, z. B. Aufklärung vor<br />
Trickdiebstählen oder Kaffeefahrten halten.<br />
Nähere Informationen erhalten Sie über<br />
Herrn Polizeikommissar Klaus Schwarz<br />
Kriminalpolizeiinspektion Weiden<br />
Telefon: 0961 / 401-0<br />
oder über die genannten Polizeidienststellen<br />
Betreuungsverfügung<br />
Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck, eine Person<br />
des eigenen Vertrauens schon vorher zu benennen,<br />
die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden<br />
sollte, vom Amtsgericht – Betreuungsgericht – bestellt<br />
werden soll, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden<br />
können. Das Handeln dieser von Ihnen benannten Person<br />
(Betreuer/in) wird vom Betreuungsgericht überwacht<br />
(siehe auch gerichtliche Betreuung).<br />
Vorsorgevollmacht<br />
Diese Vollmacht kann und soll eine gerichtliche Betreuung<br />
ersetzen. In einer Vorsorgevollmacht werden eine<br />
oder mehrere Personen benannt, die im Bedarfsfall<br />
außergerichtlich handeln sollen. Die Vollmacht gilt nur<br />
für die Angelegenheiten, die in der Vorsorgevollmacht<br />
aufgeführt sind. Sind bei einer Vorsorgevollmacht nicht<br />
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