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Seniorenwegweiser - Landkreis Tirschenreuth

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Wir möchten noch auf die Einrichtung Seni-Pol hinweisen,<br />

bei der geschulte Senioren/innen ehrenamtlich Vorträge<br />

über verschiedene Themen, z. B. Aufklärung vor<br />

Trickdiebstählen oder Kaffeefahrten halten.<br />

Nähere Informationen erhalten Sie über<br />

Herrn Polizeikommissar Klaus Schwarz<br />

Kriminalpolizeiinspektion Weiden<br />

Telefon: 0961 / 401-0<br />

oder über die genannten Polizeidienststellen<br />

Betreuungsverfügung<br />

Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck, eine Person<br />

des eigenen Vertrauens schon vorher zu benennen,<br />

die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden<br />

sollte, vom Amtsgericht – Betreuungsgericht – bestellt<br />

werden soll, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden<br />

können. Das Handeln dieser von Ihnen benannten Person<br />

(Betreuer/in) wird vom Betreuungsgericht überwacht<br />

(siehe auch gerichtliche Betreuung).<br />

Vorsorgevollmacht<br />

Diese Vollmacht kann und soll eine gerichtliche Betreuung<br />

ersetzen. In einer Vorsorgevollmacht werden eine<br />

oder mehrere Personen benannt, die im Bedarfsfall<br />

außergerichtlich handeln sollen. Die Vollmacht gilt nur<br />

für die Angelegenheiten, die in der Vorsorgevollmacht<br />

aufgeführt sind. Sind bei einer Vorsorgevollmacht nicht<br />

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