Seniorenwegweiser - Landkreis Tirschenreuth
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Auskünfte erteilt die<br />
Gebühreneinzugszentrale (GEZ)<br />
50656 Köln<br />
Service-Tel.: 018 59995 0100 (6,5 Cent/Min.)*<br />
Bei der Antragsstellung sowie bei Auskünften ist Ihnen<br />
auch Ihre Stadtverwaltung bzw. Gemeindeverwaltung<br />
gern behilflich.<br />
Telefongebührenermäßigung<br />
Wer die Voraussetzungen für die Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung<br />
erfüllt oder in Besitz eines<br />
Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen<br />
„RF“ ist, erhält von der Deutschen Telekom eine Ermäßigung<br />
auf die Telefongespräche.<br />
Die soziale Vergünstigung von 6,94 € erhalten Sie,<br />
wenn Sie von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind.<br />
Anstelle des Befreiungsbescheides kann auch der<br />
Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“<br />
vorgelegt werden.<br />
8,72 € Vergünstigung erhalten Sie aufgrund einer Behinderung<br />
(blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem<br />
Grad der Behinderung von mindestens 90 %).<br />
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