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Seniorenwegweiser - Landkreis Tirschenreuth

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nicht dazu in der Lage sind, die Kosten einer Beratung<br />

selbst zu zahlen.<br />

Vorzulegen sind Nachweise über Ihr Einkommen<br />

(z. B. Rentenbescheid) sowie über Ihre monatlichen Belastungen<br />

(wie Miete, Darlehensbelastung für Eigenheim,<br />

Versicherungsleistungen oder sonstige Darlehensrückzahlungen).<br />

Erhalten Sie Leistungen nach dem<br />

Bundessozialhilfegesetz, brauchen Sie nur den letzten<br />

Bescheid der Sozialhilfeverwaltung vorzulegen.<br />

Mit einem von der Rechtsantragsstelle ausgestellten Berechtigungsschein<br />

können Sie dann einen Anwalt Ihres<br />

Vertrauens aufsuchen, der dann gegen einen Eigenbeitrag<br />

in Höhe von 10,-- € eine Rechtsberatung durchführt<br />

bzw. außergerichtlich für Sie tätig wird.<br />

Der Berechtigungsschein wird von der Rechtsantragsstelle<br />

kostenlos erteilt.<br />

Prozesskostenhilfe<br />

Bei gerichtlichen Streitverfahren (nicht Strafverfahren)<br />

fallen möglicherweise erhebliche Kosten an, die zum<br />

Teil bereits bei der Klageerhebung als Vorschuss einzuzahlen<br />

sind.<br />

Wenn Sie nun aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse außerstande sind, die Kosten<br />

des Verfahrens zu zahlen, wird auf Antrag Prozess-<br />

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