Seniorenwegweiser - Landkreis Tirschenreuth
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Die sozialen Vergünstigungen gelten jeweils auch,<br />
wenn ein Angehöriger, der mit Ihnen in Haushaltsgemeinschaft<br />
lebt, die Voraussetzungen erfüllt.<br />
Auch hier ist Ihnen bei der Antragsstellung, sowie bei<br />
Auskünften Ihre Stadtverwaltung bzw. Gemeindeverwaltung<br />
gerne behilflich.<br />
Befreiung von der Zuzahlung<br />
Gesetzlich Versicherte müssen Eigenbeteiligungen (Zuzahlungen)<br />
maximal bis 2 % der gesamten Jahresbruttoeinnahmen<br />
des Familienhaushaltes tragen.<br />
Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden<br />
Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die<br />
Belastungsgrenze nur 1 %. Eine Krankheit ist schwerwiegend<br />
chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang,<br />
mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde<br />
(Dauerbehandlung) und z. B. eines der folgenden<br />
Merkmale vorhanden ist:<br />
� Pflegebedürftigkeit der Stufe 2 oder 3<br />
oder<br />
� mindestens 60 Prozent Schwerbehinderung oder<br />
Erwerbsminderung.<br />
Zu den Bruttoeinnahmen gehören unter anderem Arbeitsentgelt<br />
aus Beschäftigungen, Altersrenten, Betriebsrenten,<br />
Hinterbliebenenrenten, Arbeitslosengeld II<br />
und laufende Hilfen zum Lebensunterhalt sowie sonsti-<br />
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