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Seniorenwegweiser - Landkreis Tirschenreuth

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Die sozialen Vergünstigungen gelten jeweils auch,<br />

wenn ein Angehöriger, der mit Ihnen in Haushaltsgemeinschaft<br />

lebt, die Voraussetzungen erfüllt.<br />

Auch hier ist Ihnen bei der Antragsstellung, sowie bei<br />

Auskünften Ihre Stadtverwaltung bzw. Gemeindeverwaltung<br />

gerne behilflich.<br />

Befreiung von der Zuzahlung<br />

Gesetzlich Versicherte müssen Eigenbeteiligungen (Zuzahlungen)<br />

maximal bis 2 % der gesamten Jahresbruttoeinnahmen<br />

des Familienhaushaltes tragen.<br />

Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden<br />

Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die<br />

Belastungsgrenze nur 1 %. Eine Krankheit ist schwerwiegend<br />

chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang,<br />

mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde<br />

(Dauerbehandlung) und z. B. eines der folgenden<br />

Merkmale vorhanden ist:<br />

� Pflegebedürftigkeit der Stufe 2 oder 3<br />

oder<br />

� mindestens 60 Prozent Schwerbehinderung oder<br />

Erwerbsminderung.<br />

Zu den Bruttoeinnahmen gehören unter anderem Arbeitsentgelt<br />

aus Beschäftigungen, Altersrenten, Betriebsrenten,<br />

Hinterbliebenenrenten, Arbeitslosengeld II<br />

und laufende Hilfen zum Lebensunterhalt sowie sonsti-<br />

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