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Seniorenwegweiser - Landkreis Tirschenreuth

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Folgende Merkzeichen berechtigen zur Inanspruchnahme<br />

bestimmter Nachteilsausgleiche:<br />

VB Anspruch auf Versorgung nach den Vorschriften des<br />

Bundesversorgungsgesetzes<br />

EB Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 50 %,<br />

Entschädigung nach § 28 des Bundesentschädigungsgesetzes<br />

aG außergewöhnlich gehbehindert<br />

G erheblich gehbehindert<br />

Gl gehörlos<br />

H hilflos<br />

B Notwendigkeit ständiger Begleitung<br />

Bl blind<br />

RF befreit von der Rundfunkgebührenpflicht/Gebührenermäßigung<br />

beim Telefon<br />

1. KL. darf mit Fahrausweis 2. Klasse die 1. Klasse in Eisenbahnen<br />

benutzen<br />

Der Ausweis des Versorgungsamtes dient als Nachweis<br />

für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen<br />

nach dem Schwerbehindertengesetz.<br />

Einige Beispiele von Nachteilsausgleichen:<br />

� Steuervergünstigungen<br />

� Fahrten im Personennahverkehr (Wertmarke für<br />

60,-- bzw. 30,-- €)<br />

� Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer<br />

� Parkgenehmigung<br />

� Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung u. Telefongebührenermäßigung<br />

� Vergünstigungen im sozialen und kulturellen Bereich<br />

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