Seniorenwegweiser - Landkreis Tirschenreuth
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Folgende Merkzeichen berechtigen zur Inanspruchnahme<br />
bestimmter Nachteilsausgleiche:<br />
VB Anspruch auf Versorgung nach den Vorschriften des<br />
Bundesversorgungsgesetzes<br />
EB Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 50 %,<br />
Entschädigung nach § 28 des Bundesentschädigungsgesetzes<br />
aG außergewöhnlich gehbehindert<br />
G erheblich gehbehindert<br />
Gl gehörlos<br />
H hilflos<br />
B Notwendigkeit ständiger Begleitung<br />
Bl blind<br />
RF befreit von der Rundfunkgebührenpflicht/Gebührenermäßigung<br />
beim Telefon<br />
1. KL. darf mit Fahrausweis 2. Klasse die 1. Klasse in Eisenbahnen<br />
benutzen<br />
Der Ausweis des Versorgungsamtes dient als Nachweis<br />
für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen<br />
nach dem Schwerbehindertengesetz.<br />
Einige Beispiele von Nachteilsausgleichen:<br />
� Steuervergünstigungen<br />
� Fahrten im Personennahverkehr (Wertmarke für<br />
60,-- bzw. 30,-- €)<br />
� Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer<br />
� Parkgenehmigung<br />
� Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung u. Telefongebührenermäßigung<br />
� Vergünstigungen im sozialen und kulturellen Bereich<br />
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