17.12.2012 Aufrufe

4 Erfassung und Bewertung der aktuellen und künftigen ... - Hünfeld

4 Erfassung und Bewertung der aktuellen und künftigen ... - Hünfeld

4 Erfassung und Bewertung der aktuellen und künftigen ... - Hünfeld

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Landschaftsplan <strong>Hünfeld</strong> Seite - 52 -<br />

- <strong>Bewertung</strong> -<br />

4.2 Schutzgut Wasser<br />

Das Schutzgut Wasser ist in seinem Auftreten sowohl als Gr<strong>und</strong>wasser als<br />

auch Oberflächengewässer ein wichtiger abiotischer Bestandteil <strong>der</strong><br />

Ökosysteme <strong>und</strong> als Lebensgr<strong>und</strong>lage für alle Lebewesen unverzichtbar.<br />

4.2.1 Gesetzliche <strong>und</strong> planerische Vorgaben<br />

Nach § 1 a Wasserhaushaltsgesetz sind Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes<br />

so zu bewirtschaften, [...] "dass sie dem Wohl <strong>der</strong> Allgemeinheit <strong>und</strong><br />

im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen <strong>und</strong> dass jede<br />

vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt", insbeson<strong>der</strong>e sind Verunreinigungen<br />

zu vermeiden <strong>und</strong> eine sparsame Verwendung des Wassers<br />

geboten. "Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl <strong>der</strong> Allgemeinheit nicht<br />

beeinträchtigt wird [...]" (§ 18 a WHG).<br />

Das Baugesetzbuch regelt, dass bei <strong>der</strong> Aufstellung von Bauleitplänen die<br />

Belange des Wassers zu berücksichtigen sind (§ 1 (5) Nr. 7 BauGB).<br />

Nach Aussage des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes ist <strong>der</strong> Verbrauch sich<br />

erneuern<strong>der</strong> Naturgüter so zu steuern, dass diese nachhaltig zur Verfügung<br />

stehen (§ 2 (1) Nr. 2 BNatschG). Nicht o<strong>der</strong> gering beeinträchtigte Gewässer<br />

sind einschließlich ihrer Uferzonen <strong>und</strong> Rückhalteflächen zu erhalten, zu<br />

entwickeln o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>herzustellen.<br />

Än<strong>der</strong>ungen des Gr<strong>und</strong>wasserspiegels, die zu einer Zerstörung o<strong>der</strong><br />

nachhaltigen Beeinträchtigung schutzwürdiger Biotope führen können, sind zu<br />

vermeiden (§ 2 (1) Nr.4 BNatschG).<br />

Im Hess. Naturschutzgesetz wird als Ziel die Sicherung <strong>der</strong> Regenerationsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> nachhaltige Nutzung <strong>der</strong> Naturgüter zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong><br />

zur Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft genannt. Gemäß § 2a (2) Nr. 2 gilt<br />

eine nicht ordnungsgemäße fischereiwirtschaftliche Nutzung als Eingriff in Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong> ist deshalb zu vermeiden. Als ordnungsgemäße Nutzung<br />

gilt, wenn die Gewässergüte nicht beeinträchtigt <strong>und</strong> die Funktion <strong>der</strong> Gewässer<br />

<strong>und</strong> ihrer Ufer als Lebensraum erhalten <strong>und</strong> geför<strong>der</strong>t wird (§ 2a (2) Nr. 2<br />

HENatG).<br />

Nach Hessischem Wassergesetz sind "die oberirdischen Gewässer so zu<br />

bewirtschaften, dass <strong>der</strong> Zustand mäßiger Belastung nicht überschritten wird<br />

[...]" (§ 26 (1) HWG ). Die Gewässerunterhaltung soll dazu beitragen, das<br />

natürliche Erscheinungsbild <strong>und</strong> die ökologischen Funktionen <strong>der</strong> Gewässer zu<br />

erhalten. Nicht naturnah ausgebaute Gewässer [...] sind in einem<br />

angemessenen Zeitraum wie<strong>der</strong> in einen naturnahen Zustand zurückzuführen<br />

(§ 59 HWG). Uferbereiche sind gemäß § 68 HWG einschließlich ihrer<br />

Befestigung <strong>und</strong> ihres Bewuchses zu schützen. Gr<strong>und</strong>wasser ist "so zu

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!