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Die monatliche Zeitschrift für alle niedersächsischen Zahnärzte

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BERUFSSTÄNDISCHES<br />

Praxisführung –<br />

Neue Ansprechpartnerin in der ZKN!<br />

Seit Jahren steht der Bereich Praxisführung mehr und mehr im<br />

Brennpunkt des zahnärztlichen Interesses. Der Gesetz- und Verord-<br />

nungsgeber »beglückt« die Praxen mit immer neuen Vorschriften<br />

und Auflagen und die staatlichen Stellen sind mehr und mehr<br />

bemüht, deren Einhaltung penibel zu kontrollieren<br />

So verwundert es nicht, dass<br />

mit zunehmender Regelungs-<br />

und Kontrolldichte auch der<br />

Beratungsbedarf der <strong>Zahnärzte</strong>schaft<br />

steigt.<br />

Um hier Abhilfe zu schaffen, wurde<br />

innerhalb der ZKN eine neue Stelle <strong>für</strong><br />

den Bereich Praxisführung geschaffen<br />

und mit Frau Daniela Gaekel kompetent<br />

besetzt.<br />

Frau Gaekel ist gelernte Zahnarzthelferin,<br />

ZMF und DH und seit dem Jahr<br />

2002 bei der ZKN beschäftigt. Sie steht<br />

ab sofort <strong>alle</strong>n Praxen <strong>für</strong> Fragen und<br />

Probleme rund um das Thema Praxisführung<br />

zur Verfügung.<br />

Insbesondere berät sie in den Themenfeldern:<br />

l Hygiene (RKI),<br />

l Praxisbegehungen,<br />

l Röntgen,<br />

l Zahnärztliches Praxismanagementsystem<br />

(Z-PMS) / QM<br />

l und betriebsärztliche und sicherheitstechnische<br />

Betreuung (BuS-<br />

<strong>Die</strong>nst).<br />

Selbstverständlich arbeitet Frau<br />

Gae kel sehr eng mit dem zuständigen<br />

Dr. Jürgen<br />

Reinstrom<br />

Vorstandsmitglied Dr. Jürgen Reinstrom<br />

und dem Beauftragten des Vorstandes<br />

der ZKN Herrn PD Dr. Werner<br />

Kullmann, zusammen.<br />

Frau Gaekel ist erreichbar unter:<br />

Telefon: (05 11) 8 33 91-123<br />

Fax: (05 11) 8 33 91-106<br />

e-mail: dgaekel@zkn.de.<br />

Mehr Informationen zum Thema<br />

Praxisführung erhalten Sie auch unter:<br />

www.zkn.de. Dr. Jürgen Reinstrom,<br />

Vorstandsmitglied der ZKN l<br />

<strong>Die</strong> Mundgesundheit von Menschen<br />

mit Behinderungen Parlamentarischer Abend in Berlin<br />

Daniela Gaekel<br />

Mit Unterstützung der Bundeszahnärztekammer hatten die CDU-Bundestagsabgeordneten<br />

Dr. Rolf Koschorek und Dr. Hans Georg Faust am 21.4.2009 zu einem Abend in die Parlamentarische<br />

Gesellschaft in Berlin eingeladen<br />

<strong>Die</strong> Möglichkeiten zur Verbesserung<br />

der Zahn- und<br />

Mundgesundheit von<br />

Menschen mit Behinderungen<br />

standen im Mittelpunkt.<br />

Politiker, Krankenkassen, Ärzte<br />

und <strong>Zahnärzte</strong> sprachen sich da<strong>für</strong> aus,<br />

die Behandlung dieser Patientengruppe<br />

gemeinsam verstärkt anzugehen.<br />

obwohl nach der Deutschen Mundgesundheitsstudie<br />

2006 der Mundgesundheitszustand<br />

in Deutschland verbessert<br />

werden konnte, war man sich<br />

einig, dass besonderer Behandlungsbedarf<br />

<strong>für</strong> Menschen mit Behinderungen<br />

notwendig ist. Frau Dr. Imke Kaschke,<br />

stellvertretende Vorsitzende der AG<br />

Behindertenbehandlung des Berufsverbandes<br />

Deutscher oralchirurgen<br />

und Managerin der Healthy Athletes<br />

der Special olympic Deutschland konnte<br />

in ihrem Vortrag aufzeigen, dass<br />

durch umfassende Präventionspro-<br />

gramme in Behinderteneinrichtungen<br />

ein beachtenswerter Kariesrückgang<br />

und auch ein Anstieg gesunder Gebisse<br />

möglich ist. Das bedeutet jedoch auch,<br />

dass Prophylaxeprogramme über das<br />

18. Lebensjahr hinaus <strong>für</strong> diese Bevölkerungsgruppe<br />

angeboten und durchgeführt<br />

werden müssen. Und hier tut sich<br />

ein Spagat auf, der vielfach nicht mit<br />

den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen<br />

zu vereinbaren ist. Höherer<br />

Zeitaufwand, kleine Behandlungsinterv<strong>alle</strong>,<br />

oftmals medikamentöse Vorbehandlung<br />

oder auch Behandlung in<br />

Allgemeinanästhesie sowie ein höherer<br />

Personalaufwand sind Hemmnisse,<br />

da sie außerhalb des heutigen gesetzlichen<br />

Vorgaben liegen. <strong>Die</strong> Behandlung<br />

von Menschen mit Behinderungen<br />

kann man nicht in das heutige Budget<br />

pressen. Hier müssen die Besonderheiten<br />

der Behandlung und der Patienten<br />

Berücksichtigung finden, die zum Bei-<br />

Foto: zkn-arcHiv<br />

spiel über einen Zuschlag in der Honorierung<br />

und auch eine gemeinsame<br />

ärztlich-zahnärztliche Versorgung,<br />

zum Beispiel in der Allgemeinanästhesie,<br />

außerhalb des Budgets honoriert<br />

werden sollten. Der Vizepräsident der<br />

BZÄK betonte, dass man nur mit der<br />

Politik, den Versicherern, den Ärzten<br />

und <strong>Zahnärzte</strong>n gemeinsam einen<br />

nachhaltigen Einsatz <strong>für</strong> diese Patientengruppe<br />

erzielen kann. Doch muss<br />

der Gesetzgeber hier<strong>für</strong> zunächst die<br />

Grundlagen schaffen. »Ziel bleibt es,<br />

uns nachhaltig und wirkungsvoll <strong>für</strong><br />

die Belange von behinderten Patienten<br />

und Menschen mit besonderen Bedürfnissen<br />

einzusetzen. Hierzu bedarf<br />

es weiterer gemeinsamer Schritte von<br />

Standespolitik, Wissenschaft und Politik,«<br />

so Dr. <strong>Die</strong>tmar oesterreich.<br />

Dr. Jürgen Reinstrom,<br />

Vorstandsmitglied der ZKN l<br />

Foto: d. gaekel<br />

Zehn Jahre BuS-<strong>Die</strong>nst<br />

Das Arbeitssicherheitsgesetz<br />

schreibt die betriebsärztliche<br />

und sicherheitstechnische<br />

Betreuung der Betriebe<br />

vor. <strong>Die</strong>ses anfangs <strong>für</strong><br />

größere Betriebe geltende Gesetz<br />

wurde durch europäische<br />

Richtlinien auf Klein- und Mittelbetriebe<br />

ausgeweitet und<br />

gilt seit dem 1.9.1998 auch <strong>für</strong><br />

<strong>alle</strong> Zahnarztpraxen mit mindestens<br />

einem Arbeitnehmer. Im Arbeitsschutzgesetz<br />

steht die Forderung, dass<br />

der Arbeitgeber eine Gefährdungsermittlung<br />

durchzuführen hat. <strong>Die</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />

<strong>für</strong> die Mitarbeiter<br />

der Praxis ist die Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> eine wirksame Verhütung von Arbeitsunfällen<br />

und arbeitsbedingten Erkrankungen.<br />

<strong>Die</strong> Verantwortung <strong>für</strong><br />

die Sicherheit und den Gesundheitsschutz<br />

seiner Beschäftigten bei der Arbeit<br />

trägt der Praxisinhaber. Vor diesem<br />

Hintergrund der spezifischen Vorgaben<br />

einer zahnärztlichen Praxis<br />

wurde nach Möglichkeiten gesucht,<br />

wie die gesetzlichen Anforderungen<br />

<strong>für</strong> die <strong>Zahnärzte</strong>schaft am besten zu<br />

erfüllen sind.<br />

<strong>Die</strong> Bundeszahnärztekammer und<br />

die Berufsgenossenschaft <strong>für</strong> Gesundheit-<br />

und Wohlfahrtspflege vereinbarten<br />

1998 das sogenannte »Präventionskonzept«.<br />

Es war die Umsetzung der<br />

damaligen berufsgenossenschaftlichen<br />

Verordnungen der »Fachkräfte<br />

<strong>für</strong> Arbeitssicherheit« und der »Betriebsärzte«<br />

auf die branchenspezifischen<br />

Belange der Zahnarztpraxis. <strong>Die</strong>se<br />

alternative, bedarfsorientierte Betreuungsform<br />

wurde Ende 2005 durch<br />

die neue BGV A2 als Standardbetreuung<br />

festgeschrieben. Damit übernimmt<br />

der Zahnarzt selbst nach entsprechender<br />

Schulung die Aufgaben<br />

der Fachkraft <strong>für</strong> Arbeitssicherheit und<br />

des Betriebsmediziners. <strong>Die</strong> Grundpfeiler<br />

dieses Konzeptes sind:<br />

1. In einem Fortbildungsseminar wird<br />

der Praxisinhaber auf die Wahrnehmung<br />

seiner Aufgaben vorbereitet<br />

2. Zur Unterstützung erhält die Praxis<br />

ein umfangreiches Praxishandbuch<br />

mit Checklisten.<br />

3. <strong>Die</strong> Zahnärztliche Stelle BuS-<strong>Die</strong>nst<br />

Münster steht den Praxen zur individuellen<br />

Betreuung und Beratung<br />

zur Verfügung.<br />

Eine sichere Arbeitsumgebung ist<br />

die Grundvoraussetzung <strong>für</strong> ein sicheres<br />

Arbeiten. <strong>Die</strong>ses kann jedoch nur<br />

erreicht werden, wenn <strong>alle</strong> in der Praxis<br />

Beschäftigten hieran mitwirken.<br />

<strong>Die</strong>se eigenverantwortliche Kontrolle,<br />

die durch eine Betreuung durch eine<br />

externe Sicherheitskraft auf Grund der<br />

meistens nur kurzen Betreuungszeit<br />

kaum möglich ist, wird durch das<br />

Handbuch BuS-<strong>Die</strong>nst abgedeckt. Das<br />

Praxishandbuch enthält<br />

l <strong>alle</strong> praxisrelevanten Vorschriften<br />

l viele Checklisten<br />

l notwendige Vorlagen <strong>für</strong> die Aufklärung<br />

der Mitarbeiter.<br />

Im Rahmen der betriebsärztlichen<br />

Betreuung erhalten die Arbeitnehmer<br />

einen Fragebogen. <strong>Die</strong>ser personenbezogene<br />

Fragebogen wird vom Betriebsmediziner<br />

in der Zahnärztlichen Stelle<br />

BuS-<strong>Die</strong>nst ausgewertet und, wenn<br />

notwendig, mit entsprechenden Empfehlungen<br />

an die Mitarbeiter, bzw. die<br />

Vertreter der verschiedenen Kammern<br />

und der BGW auf der Kooperationssitzung 2009<br />

Praxis gesandt. Über die Homepage<br />

des BuS-<strong>Die</strong>nstes können die aktuellen<br />

gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen<br />

Vorschriften nachgelesen<br />

und auch Videos zur Belehrung der<br />

Mitarbeiter heruntergeladen werden.<br />

Inzwischen existiert dieses erfolgreiche<br />

Modell zehn Jahre, und seit 2004<br />

kooperiert auch die ZKN im »Kleinen<br />

Kammermodell« mit dem BuS-<strong>Die</strong>nst.<br />

Heute wird die betriebsärztliche<br />

und sicherheitstechnische Betreuung<br />

nach dem Präventionskonzept der<br />

Bundeszahnärztekammer in folgenden<br />

Bundesländern angeboten:<br />

Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen,<br />

Nordrhein, Westfalen-Lippe,<br />

Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg<br />

und Saarland. Hessen nutzt das<br />

BuS-Handbuch und Bayern hat ein<br />

ähnliches Modell Bus-<strong>Die</strong>nst aufgebaut.<br />

Somit erstreckt sich das Präventionskonzept<br />

von der Nordsee bis zum<br />

Bodensee, bzw. zu den Alpen.<br />

<strong>Die</strong> Vertragszahnärzte müssen bis<br />

zum 31.12.2010 ein Qualitätsmanagement<br />

nach den Vorgaben des Gemeinsamen<br />

Bundesausschusses (G-BA) eingerichtet<br />

haben. <strong>Die</strong>jenigen <strong>Zahnärzte</strong>,<br />

die am »Kleinen Klammermodell« der<br />

<strong>Zahnärzte</strong>kammer Niedersachsen teilnehmen,<br />

haben ein Teilmanagementsystem<br />

zum Beispiel in den Bereichen<br />

Hygiene, Arbeitssicherheit und Röntgen<br />

eingeführt und können dieses<br />

leicht in das Praxismanagementsystem<br />

»Z-PMS Niedersachsen« überführen.<br />

370 · ZK n mit t eilungen · 6 | 20 09 6 | 20 09 · ZK n mit t eilungen · 371<br />

Dr. Jürgen<br />

Reinstrom<br />

Foto: zkn-arcHiv<br />

Foto: zaHnärztekaMMer westFalen-lippe

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