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impulse08Tagungsbericht - Lebenshilfe Berlin

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wohnen wie andere –unterstütztes wohnen in der Hausgemeinschaft<br />

wollen Menschen mit Behinderung möglichst nur als Dienstleister<br />

gegenübertreten. Die Baugenossenschaft vermietet erfreulicherweise –<br />

dies ist leider nicht selbstverständlich – direkt an die Menschen mit<br />

Behinderung, auch an die Bewohner der Wohngemeinschaft.<br />

Die Flächen der beiden Wohnungen, in denen stationäre Dienstleistungen<br />

erbracht werden, sind an LEBEN MIT BEHINDERUNG HAMBURG<br />

vermietet. Die Kosten der Gemeinschaftsräume sind anteilmäßig auf<br />

alle Mieter umgelegt.<br />

Die Hausgemeinschaft – das Heimgesetz<br />

Die stationäre Leistungserbringung für sieben Menschen in zwei<br />

Wohnungen unterliegt den üblichen Anforderungen des Heimgesetzes.<br />

Die Bedeutung einer künftigen Weiterentwicklung des Heimgesetzes<br />

zu einem Verbraucherschutzgesetz, das auch ambulante<br />

Leistungserbringer einbezieht, bleibt zunächst abzuwarten.<br />

Die ambulante Leistungserbringung bei 12 Bewohnern unterliegt<br />

nicht dem Heimgesetz. Mietvertrag und Dienstleistungsvertrag sind<br />

nicht gekoppelt. Die Mieter wählen den Dienstleister, sofern erforderlich,<br />

selbständig oder mit Unterstützung ihrer rechtlichen Betreuer<br />

aus.<br />

Die Hausgemeinschaft – die organisation der Leistungserbringung<br />

Unter dem Dach der Hausgemeinschaft werden von einem Hausteam<br />

stationäre Leistungen erbracht. Die Mitarbeiter des Hausteams<br />

erbringen auch ambulante Leistungen für Mieter, wenn diese sich<br />

entscheiden, ambulante Leistungen vom stationären Leistungserbringer<br />

einzukaufen. Der Vorteil einer Beauftragung des Hausteams<br />

mit der ambulanten Leistung ist die Möglichkeit, erforderliche Unterstützungsleistungen<br />

kleinteilig oder kurzfristig zu erbringen.<br />

rEFErAtE<br />

Zu den verschiedenen ambulanten Leistungen gehören Pädagogische<br />

Betreuung im eigenen Wohnraum (PBW), Wohnassistenz und ambulante<br />

betreute Wohngemeinschaft. Ambulante pflegerische Leistungen<br />

der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege, die eine Zulassung<br />

als Pflegedienst zur Voraussetzung haben, werden von einem Pflegedienst<br />

in Zusammenarbeit mit dem Hausteam erbracht.<br />

Im Hausteam arbeiten Sozialpädagogen, pädagogische und pflegerische<br />

Fachkräfte, Assistenzkräfte, Reinigungskräfte und junge Menschen<br />

im Freiwilligen Sozialen Jahr/ZDL. Derzeit umfasst das gesamte<br />

Team 10,35 Stellen. Der Pflegedienst ist momentan mit ca. einer halben<br />

zusätzlichen Stelle tätig. Nachtbereitschaft wird vom Hausteam<br />

geleistet. Menschen, die einen höheren nächtlichen Unterstützungsbedarf<br />

haben, der nur durch eine Nachtwache gedeckt werden kann,<br />

können nicht einziehen, da eine Nachtwache mit den Kostensätzen<br />

nicht finanzierbar.<br />

Der persönliche Hilfeplan ist der Ausgangspunkt einer Planung und<br />

Organisation der unterschiedlichen Unterstützungsleistungen in der<br />

Hausgemeinschaft. In der Planung und Organisation wird kein qualitativer<br />

Unterschied zwischen stationärer und ambulanter Leistung<br />

gemacht. Die Planung pflegerischer Hilfen ist Bestandteil der Hilfeplanung<br />

und erfolgt ggfs. in enger Abstimmung mit den Mitarbeitern<br />

des Pflegedienstes. In der Hilfeplanung werden Ressourcen des<br />

familiären und sonstigen Netzwerkes erfasst und eingeplant.<br />

Bei der Umsetzung der Hilfeplanung in die Organisation des Alltags<br />

und in den Dienstplan wird zwischen folgenden Unterstützungsstrukturen<br />

unterschieden:<br />

<strong>impulse08Tagungsbericht</strong> _ 16

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