impulse08Tagungsbericht - Lebenshilfe Berlin
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wohnen wie andere –unterstütztes wohnen in der Hausgemeinschaft<br />
wollen Menschen mit Behinderung möglichst nur als Dienstleister<br />
gegenübertreten. Die Baugenossenschaft vermietet erfreulicherweise –<br />
dies ist leider nicht selbstverständlich – direkt an die Menschen mit<br />
Behinderung, auch an die Bewohner der Wohngemeinschaft.<br />
Die Flächen der beiden Wohnungen, in denen stationäre Dienstleistungen<br />
erbracht werden, sind an LEBEN MIT BEHINDERUNG HAMBURG<br />
vermietet. Die Kosten der Gemeinschaftsräume sind anteilmäßig auf<br />
alle Mieter umgelegt.<br />
Die Hausgemeinschaft – das Heimgesetz<br />
Die stationäre Leistungserbringung für sieben Menschen in zwei<br />
Wohnungen unterliegt den üblichen Anforderungen des Heimgesetzes.<br />
Die Bedeutung einer künftigen Weiterentwicklung des Heimgesetzes<br />
zu einem Verbraucherschutzgesetz, das auch ambulante<br />
Leistungserbringer einbezieht, bleibt zunächst abzuwarten.<br />
Die ambulante Leistungserbringung bei 12 Bewohnern unterliegt<br />
nicht dem Heimgesetz. Mietvertrag und Dienstleistungsvertrag sind<br />
nicht gekoppelt. Die Mieter wählen den Dienstleister, sofern erforderlich,<br />
selbständig oder mit Unterstützung ihrer rechtlichen Betreuer<br />
aus.<br />
Die Hausgemeinschaft – die organisation der Leistungserbringung<br />
Unter dem Dach der Hausgemeinschaft werden von einem Hausteam<br />
stationäre Leistungen erbracht. Die Mitarbeiter des Hausteams<br />
erbringen auch ambulante Leistungen für Mieter, wenn diese sich<br />
entscheiden, ambulante Leistungen vom stationären Leistungserbringer<br />
einzukaufen. Der Vorteil einer Beauftragung des Hausteams<br />
mit der ambulanten Leistung ist die Möglichkeit, erforderliche Unterstützungsleistungen<br />
kleinteilig oder kurzfristig zu erbringen.<br />
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Zu den verschiedenen ambulanten Leistungen gehören Pädagogische<br />
Betreuung im eigenen Wohnraum (PBW), Wohnassistenz und ambulante<br />
betreute Wohngemeinschaft. Ambulante pflegerische Leistungen<br />
der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege, die eine Zulassung<br />
als Pflegedienst zur Voraussetzung haben, werden von einem Pflegedienst<br />
in Zusammenarbeit mit dem Hausteam erbracht.<br />
Im Hausteam arbeiten Sozialpädagogen, pädagogische und pflegerische<br />
Fachkräfte, Assistenzkräfte, Reinigungskräfte und junge Menschen<br />
im Freiwilligen Sozialen Jahr/ZDL. Derzeit umfasst das gesamte<br />
Team 10,35 Stellen. Der Pflegedienst ist momentan mit ca. einer halben<br />
zusätzlichen Stelle tätig. Nachtbereitschaft wird vom Hausteam<br />
geleistet. Menschen, die einen höheren nächtlichen Unterstützungsbedarf<br />
haben, der nur durch eine Nachtwache gedeckt werden kann,<br />
können nicht einziehen, da eine Nachtwache mit den Kostensätzen<br />
nicht finanzierbar.<br />
Der persönliche Hilfeplan ist der Ausgangspunkt einer Planung und<br />
Organisation der unterschiedlichen Unterstützungsleistungen in der<br />
Hausgemeinschaft. In der Planung und Organisation wird kein qualitativer<br />
Unterschied zwischen stationärer und ambulanter Leistung<br />
gemacht. Die Planung pflegerischer Hilfen ist Bestandteil der Hilfeplanung<br />
und erfolgt ggfs. in enger Abstimmung mit den Mitarbeitern<br />
des Pflegedienstes. In der Hilfeplanung werden Ressourcen des<br />
familiären und sonstigen Netzwerkes erfasst und eingeplant.<br />
Bei der Umsetzung der Hilfeplanung in die Organisation des Alltags<br />
und in den Dienstplan wird zwischen folgenden Unterstützungsstrukturen<br />
unterschieden:<br />
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