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Berliner Kurier 07.06.2019

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*<br />

HINTERGRUND<br />

Neues Gesetz<br />

soll kommen<br />

Um die steigenden Mieten<br />

zu bremsen, will der rotrot-grüne<br />

Senatrechtlich<br />

neue Wege gehen. Die<br />

Mieten in der Stadt sollen<br />

für fünf Jahreeingefroren<br />

werden. Dassieht ein Plan<br />

aus dem Haus vonStadtentwicklungssenatorin<br />

Katrin Lompscher (Linke)<br />

vor. Am 18. Juni soll der<br />

Senatdarüber entscheiden,<br />

Anfang Januar 2020<br />

soll das geplante Gesetz in<br />

Kraft treten.<br />

Mietendeckel<br />

Von<br />

ULRICH PAUL<br />

Der Senat will die Mieten<br />

in der Stadt für fünf<br />

Jahre einfrieren. Von<br />

2020 bis 2025 soll es so gut wie<br />

keine Mieterhöhungen mehr<br />

geben. Dafür soll ein Mietendeckel<br />

sorgen. Hier ein Überblick<br />

über die wichtigsten Fragen<br />

und Antworten dazu.<br />

Wie sollen die Mieten gedeckelt<br />

werden?<br />

Der Mietendeckel ist ein Landesgesetz,<br />

mit dem der Senat<br />

die Mieten in der Stadt für fünf<br />

Jahre einfrieren will. Außerdem<br />

sind Mietobergrenzen geplant.<br />

Liegen bereits vereinbarte<br />

Mieten über diesen Obergrenzen,<br />

können die Mieter eine<br />

Absenkung der Miete<br />

verlangen.<br />

Welche Obergrenzen sind<br />

geplant?<br />

Festlegungen zu den Mietobergrenzen<br />

gibt es noch nicht.<br />

Die Obergrenze könnte nach<br />

Angaben der Senatsverwaltung<br />

für Stadtentwicklung als<br />

Die Unternehmer<br />

Berlins Landesregierung will den Anstieg der Wohnkosten für<br />

„ein einheitlicher einkommensorientierter<br />

Wert oder<br />

differenziert, zum Beispiel entsprechend<br />

den Baualtersklassen<br />

im <strong>Berliner</strong> Mietspiegel,<br />

ausgestaltet werden“.<br />

Für welche Wohnungen<br />

gilt der Deckel?<br />

Für alle nicht preisgebundenen<br />

Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.<br />

Das sind etwa 1,4<br />

Millionen der 1,9 Millionen<br />

Wohnungen in der Bundeshauptstadt.<br />

Sozialwohnungen<br />

gehören nicht dazu. Für sie gilt<br />

ein gesondertes Recht. Ausgenommen<br />

sind zudem Ein- und<br />

Zweifamilienhäuser. Für Neubauten,<br />

die noch nicht vermietet<br />

wurden, soll der Mietendeckel<br />

ebenfalls nicht gelten.<br />

Was gilt bei der Wiedervermietung?<br />

Der Vermieter darf beim Abschluss<br />

eines neuen Vertrages<br />

nicht mehr Miete kassieren als<br />

vorher.<br />

Sind noch Modernisierungen<br />

möglich?<br />

Ja. Wenn sich die Bruttowarmmiete,<br />

also die Kaltmiete plus<br />

Nebenkosten, um nicht mehr<br />

als 50 Cent je Quadratmeter<br />

Wohnfläche erhöht, müssen<br />

Vermieter eine Modernisierung<br />

lediglich anzeigen. Ein<br />

Beispiel: Beläuft sich die bisherige<br />

Bruttowarmmiete für eine<br />

100 Quadratmeter große Wohnung<br />

auf 1000 Euro, darf die<br />

Miete künftig nach einer Modernisierung<br />

um maximal 50<br />

Euro steigen –auf 1050 Euro.<br />

Vermieter müssen die voraussichtlichen<br />

Einsparungen, etwa<br />

durch eine neue Heizung,<br />

durch einen Sachverständigen<br />

nachweisen.<br />

Wofür wird eine Genehmigung<br />

benötigt?<br />

Für Modernisierungen, nach<br />

denen sich die Bruttowarmmiete<br />

um mehr als 50 Cent je<br />

Quadratmeter Wohnfläche erhöht.<br />

Geprüft wird dabei, ob<br />

die Arbeiten unabweisbar sind<br />

und wie sie sich auf die Miete<br />

auswirken.<br />

Welche Modernisierungen<br />

sind zu genehmigen?<br />

Fotos: Uhlemann, Gudath

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