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Nr.24, Ausgabe 15./16. Juni 2019<br />
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Bild:KW-Development<br />
Bild: Gettyimages/Johner Images<br />
Facettenreiche Architektur<br />
wirdbeim ProjektGrüne Aue<br />
in Biesdorf geboten.<br />
Die neuen Wohnquartierewerden gleich mit<br />
optimaler Infrastruktur geplant: vomSpielplatz<br />
vorder Türebis zur Nahvorsorgung um die Ecke.<br />
Aber auch das Treppenhaus oder gemeinschaftliche<br />
Kellerräume fallen darunter. Das Dach, ein nicht<br />
ausgebauter Dachboden, eine Waschküche, die Fassade,<br />
tragende Wände sowie Decken sind ebenfalls „zwingend<br />
Gemeinschaftseigentum“, so Wagner. Jedes Jahr stellt der<br />
Verwalter einen Wirtschaftsplan für die Wohnanlage auf, die<br />
als Grundlage für die monatlichen Hausgeldbeträge dient.<br />
Diese werden jährlich neu berechnet.<br />
Instandhaltung: Rücklagen sind vorgeschrieben<br />
Für Dach, Heizung und Co müssen Rücklagen gebildet werden<br />
–das ist gesetzlich vorgeschrieben. „Die Eigentümer<br />
können allerdings vereinbaren, dass keine Instandhaltungsrücklage<br />
gebildet werden soll“, erklärt Annett Engel-Lindner<br />
vom Immobilienverband Deutschland IVD in Berlin. Allerdings<br />
macht eine solche Rücklage durchaus Sinn. Wagner: „Damit<br />
bei plötzlich auftretendem Reparaturbedarf die notwendigen<br />
Mittel vorhanden sind.“ Es liege im Ermessen der WEG, wie<br />
hoch der jährliche Betrag für die Rücklage ausfallen soll. Dies<br />
hängt auch stark vom Zustand des Gebäudes ab.<br />
Verwaltungskosten<br />
„Die Verwaltungskosten werden individuell vereinbart,<br />
hierfür gibt es keine gesetzlichen Vorgaben“, sagt Engel-<br />
Lindner. Nach einer IVD-Studie ergibt sich deutschlandweit<br />
eine Spanne von etwa 15,58 Euro bis 30,81 Euro (netto) pro<br />
Wohneinheit und Monat. Der genaue Betrag hängt auch von<br />
der Zahl der Wohneinheiten in einem Haus ab. (dpa)<br />
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