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Berliner Kurier 15.06.2019

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Nr.24, Ausgabe 15./16. Juni 2019<br />

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Bild:KW-Development<br />

Bild: Gettyimages/Johner Images<br />

Facettenreiche Architektur<br />

wirdbeim ProjektGrüne Aue<br />

in Biesdorf geboten.<br />

Die neuen Wohnquartierewerden gleich mit<br />

optimaler Infrastruktur geplant: vomSpielplatz<br />

vorder Türebis zur Nahvorsorgung um die Ecke.<br />

Aber auch das Treppenhaus oder gemeinschaftliche<br />

Kellerräume fallen darunter. Das Dach, ein nicht<br />

ausgebauter Dachboden, eine Waschküche, die Fassade,<br />

tragende Wände sowie Decken sind ebenfalls „zwingend<br />

Gemeinschaftseigentum“, so Wagner. Jedes Jahr stellt der<br />

Verwalter einen Wirtschaftsplan für die Wohnanlage auf, die<br />

als Grundlage für die monatlichen Hausgeldbeträge dient.<br />

Diese werden jährlich neu berechnet.<br />

Instandhaltung: Rücklagen sind vorgeschrieben<br />

Für Dach, Heizung und Co müssen Rücklagen gebildet werden<br />

–das ist gesetzlich vorgeschrieben. „Die Eigentümer<br />

können allerdings vereinbaren, dass keine Instandhaltungsrücklage<br />

gebildet werden soll“, erklärt Annett Engel-Lindner<br />

vom Immobilienverband Deutschland IVD in Berlin. Allerdings<br />

macht eine solche Rücklage durchaus Sinn. Wagner: „Damit<br />

bei plötzlich auftretendem Reparaturbedarf die notwendigen<br />

Mittel vorhanden sind.“ Es liege im Ermessen der WEG, wie<br />

hoch der jährliche Betrag für die Rücklage ausfallen soll. Dies<br />

hängt auch stark vom Zustand des Gebäudes ab.<br />

Verwaltungskosten<br />

„Die Verwaltungskosten werden individuell vereinbart,<br />

hierfür gibt es keine gesetzlichen Vorgaben“, sagt Engel-<br />

Lindner. Nach einer IVD-Studie ergibt sich deutschlandweit<br />

eine Spanne von etwa 15,58 Euro bis 30,81 Euro (netto) pro<br />

Wohneinheit und Monat. Der genaue Betrag hängt auch von<br />

der Zahl der Wohneinheiten in einem Haus ab. (dpa)<br />

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