19.06.2019 Aufrufe

»feine adressen – finest« – Reutlingen 2 19

People: Dieter Baumann · Automobile: Luxus-Cabrios · Gourmet: Sternekoch Gerd Windhösel · Arts: van Gogh

People: Dieter Baumann · Automobile: Luxus-Cabrios · Gourmet: Sternekoch Gerd Windhösel · Arts: van Gogh

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

46 a | finest business anzeige<br />

Testamentsgestaltung<br />

bei großen Vermögen<br />

Jeder, der ein Testament errichtet, verbindet damit ganz<br />

persönliche Erwartungen. Ein Aspekt aber spielt ab einem<br />

gewissen Vermögen immer eine Rolle - die Erbschaftsteuervermeidung.<br />

Sie wird umso wichtiger, je größer das Vermögen<br />

ist. Hier können enorme Werte erhalten - oder auch »verschenkt«<br />

werden.<br />

Ein Fall aus der Praxis<br />

Witwe F bittet nach dem Tod ihres Ehemanns M um Rat,<br />

ob sie und ihr Mann alles richtig gemacht haben. F teilt mit,<br />

dass sie und M im Güterstand der Gütertrennung verheiratet<br />

waren, es drei Kinder und sechs Enkel gibt, M nach dem Verkauf<br />

seines Unternehmens rund 10 Mio. EUR hinterlassen<br />

hat, sie und M sich gegenseitig als Alleinerben und ihre Kinder<br />

als Erben des länger Lebenden eingesetzt haben und dass<br />

sie die Erbschaft bereits angenommen hat. Damit allerdings<br />

sind M und F jedenfalls unter steuerlichen Gesichtspunkten<br />

eine ganze Reihe von Fehlern unterlaufen.<br />

1. Fehler: Der »falsche« Güterstand<br />

Unsere Eheleute hätten zunächst den Güterstand wechseln<br />

sollen, um anschließend den sogenannten Zugewinnausgleich<br />

zu realisieren. Liegt der Wert des Vermögens des verstorbenen<br />

Ehemanns 10 Mio. EUR höher als der des Vermögens von<br />

F, haben sie die Möglichkeit verschenkt, dass F bis zu 5 Mio.<br />

EUR steuerfrei erbt, aus denen sie jetzt 23% oder in Zahlen<br />

1.150.000 EUR Erbschaftsteuer zahlen muss.<br />

2. Fehler: Freibeträge verschenkt<br />

Der nächste Fehler betrifft das Testament. Hätte es ein Vermächtnis<br />

zu Gunsten der Kinder und der Enkel in Höhe<br />

ihres jeweiligen Freibetrages enthalten, würde F zwar 2,4<br />

Regional.<br />

International.<br />

Erstklassig.<br />

VOELKER ist eine Sozietät von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern<br />

und Steuerberatern mit Standorten in <strong>Reutlingen</strong>,<br />

Stuttgart und Hechingen. Seit mehr als 40 Jahren bieten wir<br />

höchste Qualität und maßgeschneiderte, praxisnahe Lösungen<br />

in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerrechts. Das<br />

renommierte „JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien“ zählt<br />

uns seit vielen Jahren konstant zu den führenden Sozietäten<br />

in Baden-Württemberg. Über das internationale Anwaltsnetzwerk<br />

DIRO verfügen wir über fachlich hochwertige Kontakte<br />

zu deutschsprachigen Kollegen in ganz Europa <strong>–</strong> und das bei<br />

einer ungleich schlankeren und persönlicheren Struktur als<br />

in einer Großkanzlei.<br />

VOELKER & Partner mbB<br />

Am Echazufer 24, D-72764 <strong>Reutlingen</strong><br />

Tel: 07121 9202-0, Fax: 07121 9202-<strong>19</strong><br />

www.voelker-gruppe.com<br />

<strong>Reutlingen</strong> · Stuttgart · Hechingen<br />

Mio. EUR weniger erben (3 x 400.000 EUR + 6 x 200.000<br />

EUR). Es hätten gleichzeitig aber weitere 552.000 EUR<br />

Erbschaftsteuer gespart werden können. Im Ergebnis liegt<br />

der größte Fehler unserer Ehegatten darin, dass sie sich nicht<br />

rechtzeitig haben beraten lassen, ob ihre Situation (Gütertrennung;<br />

Erbvertrag) optimal für sie ist, oder ob für sie Handlungsbedarf<br />

im Sinn von ungenutzten Steuereinspareffekten<br />

besteht.<br />

DR. HANS HAMMANN<br />

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Mediator<br />

und geprüfter Testamentsvollstrecker.<br />

Geboren <strong>19</strong>67 in Kaiserslautern, Ausbildung zum Bankkaufmann,<br />

Studium der Rechtswissenschaften in München<br />

und Berlin. Seit <strong>19</strong>98 Mitglied bei VOELKER, 2004 Aufnahme<br />

als Partner.<br />

Dr. Hammann hat sich seit Ende der <strong>19</strong>90er Jahre konsequent<br />

auf den Bereich des deutschen und des internationalen<br />

Erb- und Erbschaftsteuerrechts spezialisiert. Er wird<br />

seit 2015 durchgehend als »Top Rechtsanwalt Erbrecht«<br />

(FOCUS-SPEZIAL, jeweils Ausgaben Oktober/November<br />

2015 bis 2018) ausgezeichnet.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!