»feine adressen – finest« – Reutlingen 2 19
People: Dieter Baumann · Automobile: Luxus-Cabrios · Gourmet: Sternekoch Gerd Windhösel · Arts: van Gogh
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46 a | finest business anzeige<br />
Testamentsgestaltung<br />
bei großen Vermögen<br />
Jeder, der ein Testament errichtet, verbindet damit ganz<br />
persönliche Erwartungen. Ein Aspekt aber spielt ab einem<br />
gewissen Vermögen immer eine Rolle - die Erbschaftsteuervermeidung.<br />
Sie wird umso wichtiger, je größer das Vermögen<br />
ist. Hier können enorme Werte erhalten - oder auch »verschenkt«<br />
werden.<br />
Ein Fall aus der Praxis<br />
Witwe F bittet nach dem Tod ihres Ehemanns M um Rat,<br />
ob sie und ihr Mann alles richtig gemacht haben. F teilt mit,<br />
dass sie und M im Güterstand der Gütertrennung verheiratet<br />
waren, es drei Kinder und sechs Enkel gibt, M nach dem Verkauf<br />
seines Unternehmens rund 10 Mio. EUR hinterlassen<br />
hat, sie und M sich gegenseitig als Alleinerben und ihre Kinder<br />
als Erben des länger Lebenden eingesetzt haben und dass<br />
sie die Erbschaft bereits angenommen hat. Damit allerdings<br />
sind M und F jedenfalls unter steuerlichen Gesichtspunkten<br />
eine ganze Reihe von Fehlern unterlaufen.<br />
1. Fehler: Der »falsche« Güterstand<br />
Unsere Eheleute hätten zunächst den Güterstand wechseln<br />
sollen, um anschließend den sogenannten Zugewinnausgleich<br />
zu realisieren. Liegt der Wert des Vermögens des verstorbenen<br />
Ehemanns 10 Mio. EUR höher als der des Vermögens von<br />
F, haben sie die Möglichkeit verschenkt, dass F bis zu 5 Mio.<br />
EUR steuerfrei erbt, aus denen sie jetzt 23% oder in Zahlen<br />
1.150.000 EUR Erbschaftsteuer zahlen muss.<br />
2. Fehler: Freibeträge verschenkt<br />
Der nächste Fehler betrifft das Testament. Hätte es ein Vermächtnis<br />
zu Gunsten der Kinder und der Enkel in Höhe<br />
ihres jeweiligen Freibetrages enthalten, würde F zwar 2,4<br />
Regional.<br />
International.<br />
Erstklassig.<br />
VOELKER ist eine Sozietät von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern<br />
und Steuerberatern mit Standorten in <strong>Reutlingen</strong>,<br />
Stuttgart und Hechingen. Seit mehr als 40 Jahren bieten wir<br />
höchste Qualität und maßgeschneiderte, praxisnahe Lösungen<br />
in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerrechts. Das<br />
renommierte „JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien“ zählt<br />
uns seit vielen Jahren konstant zu den führenden Sozietäten<br />
in Baden-Württemberg. Über das internationale Anwaltsnetzwerk<br />
DIRO verfügen wir über fachlich hochwertige Kontakte<br />
zu deutschsprachigen Kollegen in ganz Europa <strong>–</strong> und das bei<br />
einer ungleich schlankeren und persönlicheren Struktur als<br />
in einer Großkanzlei.<br />
VOELKER & Partner mbB<br />
Am Echazufer 24, D-72764 <strong>Reutlingen</strong><br />
Tel: 07121 9202-0, Fax: 07121 9202-<strong>19</strong><br />
www.voelker-gruppe.com<br />
<strong>Reutlingen</strong> · Stuttgart · Hechingen<br />
Mio. EUR weniger erben (3 x 400.000 EUR + 6 x 200.000<br />
EUR). Es hätten gleichzeitig aber weitere 552.000 EUR<br />
Erbschaftsteuer gespart werden können. Im Ergebnis liegt<br />
der größte Fehler unserer Ehegatten darin, dass sie sich nicht<br />
rechtzeitig haben beraten lassen, ob ihre Situation (Gütertrennung;<br />
Erbvertrag) optimal für sie ist, oder ob für sie Handlungsbedarf<br />
im Sinn von ungenutzten Steuereinspareffekten<br />
besteht.<br />
DR. HANS HAMMANN<br />
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Mediator<br />
und geprüfter Testamentsvollstrecker.<br />
Geboren <strong>19</strong>67 in Kaiserslautern, Ausbildung zum Bankkaufmann,<br />
Studium der Rechtswissenschaften in München<br />
und Berlin. Seit <strong>19</strong>98 Mitglied bei VOELKER, 2004 Aufnahme<br />
als Partner.<br />
Dr. Hammann hat sich seit Ende der <strong>19</strong>90er Jahre konsequent<br />
auf den Bereich des deutschen und des internationalen<br />
Erb- und Erbschaftsteuerrechts spezialisiert. Er wird<br />
seit 2015 durchgehend als »Top Rechtsanwalt Erbrecht«<br />
(FOCUS-SPEZIAL, jeweils Ausgaben Oktober/November<br />
2015 bis 2018) ausgezeichnet.