Qualitätsmanagement – Handbuch - Orthopädie Technik Bauche ...
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<strong>Qualitätsmanagement</strong> <strong>–</strong> <strong>Handbuch</strong><br />
4.8<br />
Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit der von uns<br />
hergestellten Produkte<br />
Kapitel 4.8 Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Produkten<br />
4.8.1 Ziel und Zweck<br />
4.8.2 Allgemeines<br />
4.8.3 Anwendungsbereich<br />
4.8.4 Begriffe<br />
4.8.5 Zuständigkeiten und Verantwortungen<br />
4.8.6 Identifikation und Rückverfolgbarkeit der Produkte, Waren der Aufträge<br />
und Dienstleistungen<br />
4.8.6.1 Festlegung der Aufzeichnungs- und Kennzeichnungsverfahren<br />
4.8.6.2 Kennzeichnung für interne Zwecke<br />
4.8.7 Mitgeltende Unterlagen<br />
4.8.1 Ziel und Zweck<br />
Während und nach Ausführung des Auftrags oder der Dienstleistung muß sichergestellt sein, daß<br />
alle mit diesem Vorgang im Zusammenhang stehenden Dokumentationen, Daten, Aufzeichnungen,<br />
sonstige Informationen, Personen und Waren ermittelbar sind, z. B. bei Anfragen oder<br />
Beanstandungen.<br />
4.8.2 Allgemeines<br />
Wenn gesetzlich, vertraglich oder durch das QM gefordert, wird durch die Kennzeichnung der<br />
Waren, der Arbeitsschritte in der Auftragsbearbeitung, in der Dokumentation bzw. der EDV<br />
sichergestellt, daß im Ablauf der Handlungen Verwechslungen ausgeschlossen sind.<br />
Damit ist die Rückverfolgbarkeit der Leistung gewährleistet.<br />
4.8.3 Anwendungsbereich<br />
Die hier getroffenen Festlegungen gelten für alle Leistungen, die in unserer Firma erbracht<br />
wurden. Dazu gehören eigene Produkte wie Sonderanfertigungen, Anpassungen aus dem<br />
orthopädietechnischen Bereich sowie sämtliche Reparaturleistungen aus der Werkstatt.<br />
Die Kennzeichnung aller von unserem Hause gehandelten Waren, die Kennzeichnung definierter<br />
Arbeitsschritte der Auftragsbearbeitung und der Dienstleistungsprozesse sind von den<br />
Festlegungen gleichermaßen betroffen.