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Qualitätsmanagement – Handbuch - Orthopädie Technik Bauche ...

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<strong>Qualitätsmanagement</strong> <strong>–</strong> <strong>Handbuch</strong><br />

4.18 Schulung<br />

interne Schulungsmaßnahmen<br />

• Einarbeitung und Betreuung bei Neueinstellungen<br />

• Einarbeitung und Betreuung bei Arbeitsplatzwechsel<br />

• Einweisung am Arbeitsplatz<br />

• Qualifizierung zur Vertretung bei Urlaub oder Krankheit<br />

• Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowie Betreuung der Auszubildenden<br />

• Produktschulungen<br />

• QM-Schulungen<br />

• Sicherheitsbelehrungen<br />

• Vermittlung besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten<br />

Über die Schulungsmaßnahmen werden Nachweise geführt z. B. Urkunden, Zertifikate,<br />

Seminarbescheinigungen, Zeugnisse usw.; bei internen Schulungen Teilnehmerlisten, Vermerk in<br />

den Personalunterlagen etc.<br />

4.18.5.1 Bedarfsermittlung und Planung<br />

Wir unterscheiden zwischen geplanten und ungeplanten Schulungsmaßnahmen. Neben der<br />

regelmäßig stattfindenden Aus- und Weiterbildung reagieren wir sofort auf Einflüsse die einen<br />

zusätzlichen Bedarf an Schulung erkennen lassen bzw. erfordern.<br />

Bei der Neubesetzung von Stellen, bei Aufgabenänderungen oder Erweiterungen der<br />

Verantwortung wird geprüft, ob die Qualifikation des Mitarbeiters den neuen Anforderungen durch<br />

entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen angepaßt werden muß.<br />

Bei Umorganisationen oder grundsätzlichen Änderungen der Aufgaben werden bei Bedarf<br />

Schulungen geplant und durchgeführt. Die aufgrund ihrer Qualifikation beauftragten Personen<br />

(Geschäftsleitung, Sicherheits-, Qualitätsbeauftragter) werden in die Ausbildungsmaßnahmen mit<br />

einbezogen, darüber hinaus führen sie bei Bedarf eigenverantwortliche Aus- und<br />

Weiterbildungsmaßnahmen durch.<br />

Jeder neue Mitarbeiter wird so eingesetzt, daß er immer die Möglichkeit hat, auf die<br />

Unterstützung eines erfahrenen Kollegen zurückgreifen zu können. Erst wenn sichergestellt ist,<br />

daß das betreffende Arbeitsgebiet sicher beherrscht wird, kann die eigenverantwortliche Tätigkeit<br />

aufgenommen werden. Die Beurteilung über eine erfolgreich abgeschlossene Einarbeitung wird<br />

vom zuständigen Vorgesetzten bzw. von der Geschäftsleitung vorgenommen.<br />

4.18.6 Mitgeltende Unterlagen<br />

• Schulungsplan<br />

• Gesetzlicher Ausbildungsrahmenplan<br />

• Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan<br />

• Medizinproduktegesetz<br />

• Scill Matrix der MPG Berater

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