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Qualitätsmanagement – Handbuch - Orthopädie Technik Bauche ...

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<strong>Qualitätsmanagement</strong> <strong>–</strong> <strong>Handbuch</strong><br />

4.15 Handhabung, Lagerung, Verpackung,<br />

Konservierung und Versand<br />

Für die sachgerechte Handhabung und Behandlung, sowie den einwandfreien Zustand der<br />

Produkte und Waren, und die Verpackung bei Auslieferung, ist jeder Mitarbeiter in seinem<br />

Aufgabenbereich verantwortlich.<br />

Alle Mitarbeiter sind für die Ordnung und Sauberkeit im Lagerbereich verantwortlich.<br />

4.15.4 Handhabung<br />

Um Beschädigungen der Waren während der Handhabung zu vermeiden, werden, wo<br />

erforderlich geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen, welche der Art und Größe des Gutes<br />

angepaßt sind. Für die Auslegung der Schutzmaßnahmen ist der jeweilige Bearbeiter in seinem<br />

Verantwortungsbereich verantwortlich. Dadurch soll verhindert werden, daß die Waren bis zur<br />

Auslieferung bzw. dem Versand beschädigt werden können.<br />

4.15.5 Lagerung<br />

Die Lagerstätten sind hinsichtlich ihrer Größe, Umgebungsbedingungen und Ausstattung so<br />

ausgelegt, daß eine Beeinträchtigung der dort lagernden Waren ausgeschlossen ist.<br />

Wareneingänge werden nach Durchführung der Wareneingangsprüfung in Verantwortung des<br />

lagerverantwortlichen Mitarbeiters eingelagert..<br />

Für die Anlieferung an das Sperrlager und die Auslieferung daraus ist ausschließlich der<br />

jeweilige Mitarbeiter verantwortlich.<br />

Um die Qualität der gelagerten Ware auch zu einem späteren Zeitpunkt der Verwendung<br />

sicherzustellen ist folgendes zu beachten:<br />

• bei Produkten mit Lagerzeitbegrenzung und Medizinprodukten mit veränderlichen<br />

Eigenschaften:<br />

− Kontrolle des Verfalldatums bei Einlagerung<br />

− Anwendung des first in - first out Prinzips bei Ein- und Auslagerung<br />

− Verfallsdatum sichtbar offenlegen und Kennzeichnung der Ware<br />

− Kontrolle des Verfalldatums vor Auslieferung<br />

• allgemeine Lager- und sicherheitstechnische Vorschriften<br />

• saubere und übersichtliche Lager- und Abstellflächen mit eindeutiger Kennzeichnung<br />

• Kennzeichnung der Waren.

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