Fachzeitschrift_OeGS_03_04_2019
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Welt der Normen und Regelwerke<br />
Die wesentlichen Änderungen der neu überarbeiteten ÖNORM EN 1090-2<br />
Ausgabe 2018-09-15 für die Ausführung von Stahltragwerken - Bericht 3<br />
Wie schon in den beiden letzten Ausgaben der Schweißund<br />
Prüftechnik begonnen, möchte ich in dieser Ausgabe<br />
fortführend über einige weitere, wesentliche Änderungen<br />
der neu überarbeiteten ÖNORM EN 1090-2 Ausgabe 2018-<br />
09-15 berichten.<br />
Qualifizierung von Schweißverfahren:<br />
Das Schweißen muss weiterhin mit qualifizierten Verfahren<br />
durchgeführt werden, für die eine Schweißanweisung WPS<br />
entsprechend dem maßgeblichen Teil der Normen EN ISO<br />
15609-1 Lichtbogenschweißen, EN ISO 14555 Lichtbogenbolzenschweißen,<br />
EN ISO 15620 Reibschweißen und neu dazugekommen<br />
EN ISO 17660 Betonstahlschweißen, vorliegen<br />
muss. Neu hinzugekommen ist auch die Forderung, dass die<br />
Anweisung und Qualifizierung der Schweißverfahren der EN<br />
ISO 15607 entsprechen müssen. Obwohl es in EN ISO 3834-4<br />
keine speziellen Anforderungen für Schweißanweisungen<br />
nach EN ISO 15607 gibt, darf in den Ausführungsunterlagen<br />
festgelegt werden, dass für EXC1 angemessene Arbeitsanweisungen<br />
bereitzustellen sind, welche die zu verwendenden<br />
Schweißverfahren, -zusätze und -parameter festlegen.<br />
Die Qualifizierung des Schweißverfahrens für die Prozesse<br />
111, 114, 12, 13 und 14 ist weiterhin abhängig von der Ausführungsklasse,<br />
dem Grundwerkstoff und dem Mechanisierungsgrad<br />
nach der überarbeiteten Tabelle 12, wobei<br />
auch hier die Tabelle um die Normenreihe EN ISO 17660 für<br />
das Schweißen von Betonstahl ergänzt wurde.<br />
Kunden vereinbart, und auf den Ausführungsunterlagen,<br />
wie z.B. Fertigungszeichnungen, angeführt werden muss.<br />
Der bei der Kehlnahtverfahrensprüfung in der bisherigen<br />
Ausgabe der ÖNORM EN 1090-2 2012-01-01 geforderte<br />
Zugversuch am Doppel-T-Stoß („Kreuzzugversuch“) nach<br />
EN ISO 9018 für Werkstoffe > S275, ist nun erst an Stahlsorten<br />
≥ S460 gefordert. Dabei gilt, dass drei Kreuzzugproben zu<br />
prüfen sind, wobei mindestens die Nennzugfestigkeit des<br />
Grundwerkstoffs erreicht werden muss, wenn der Bruch im<br />
Grundwerkstoff auftritt. Bei einem Bruch im Schweißgut<br />
muss die Bruchfestigkeit des vorhandenen Nahtquerschnitts<br />
bestimmt werden.<br />
Bei der ersten Lage einer ein- oder mehrlagigen Kehlnaht mit<br />
tiefem Einbrand mithilfe eines voll-mechanisierten Prozesses<br />
muss, unabhängig von der Ausführungsklasse, eine Schweißverfahrensprüfung<br />
nach EN ISO 15614-1 durchgeführt<br />
werden, wobei jede während der Produktion auftretende<br />
Kehlnahtdicke zu untersuchen ist. Die Untersuchung muss<br />
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Ihr Schlüssel<br />
zum perfekten Schweißen.<br />
Da es in der „neu überarbeiteten“ EN ISO 15614-1 Norm für<br />
die Schweißverfahrensprüfung, nun zwei Stufen gibt, wurde<br />
auch hier auf die Stufe 2 verwiesen, welche inhaltlich an die<br />
Vorgängerversion anknüpft. Die Stufe 1 wurde ursprünglich<br />
für die Zusammenführung mit der Verfahrensqualifikation<br />
nach ASME eingeführt, wobei dies leider von ASME nicht<br />
bestätigt wurde und somit Stufe 1 bis auf Weiteres keine<br />
Relevanz hat!<br />
Die Methode zur Qualifizierung von Schweißverfahren<br />
durch den Einsatz eines Standard-schweißverfahrens nach<br />
EN ISO 15612, welche seit der Einführung der EN 1090-2 im<br />
Jahr 2008/2009 häufiger – insbesondere durch die Schweißmaschinenhersteller<br />
- zur Anwendung kommt, wurde nun<br />
noch etwas im Geltungsbereich erweitert, sodass diese<br />
Qualifizierungsmethode auch bei Bauteilen den Ausführungsklassen<br />
EXC3 und EXC4 eingesetzt werden kann,<br />
sofern dies „nach den Ausführungsunterlagen zulässig“ ist.<br />
Dies bedeutet in der Praxis, dass diese Qualifizierungsmethode<br />
nach EN ISO 15612 bei der EXC3 und EXC4 mit dem<br />
MIGAL.CO GmbH<br />
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SCHWEISS- und PRÜFTECHNIK <strong>03</strong>-<strong>04</strong>/<strong>2019</strong> 61