SJ - Institut für ökologische Wirtschaftsforschung
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Konsequenzen<br />
Aus unseren Überlegungen ergeben sich folgende erste Konsequenzen:<br />
Die indirekte Flächeninanspruchnahme und Bodenbelastung durch den<br />
Kraftfahrzeugverkehr als Seitenstreifen-Altlast, die noch zu wenig<br />
Beachtung findet, muß wegen der Gesundheitsgefahren <strong>für</strong> die<br />
Menschen ernster genommen werden als bisher. Das Ausmaß der<br />
belasteten Flächen ist beträchtlich.<br />
Die unbebauten Bereiche gerade in Verdichtungsräumen, die von<br />
einem dichten Straßennetz durchzogen sind, sind besonders stark<br />
betroffen.<br />
Aus Gründen der Umweltvorsorge ist von einer<br />
Altlastenverdachtszone von 220 m links und rechts von Straßen<br />
auszugehen, wobei der unmittelbare Nahbereich an den Straßen (0 -<br />
20 m bzw. 20 - 50 m) besonders stark belastet ist. Nur wenn<br />
Bodenproben und Meßwerte in jeden Einzelfall eine engere<br />
Grenzziehung erlauben, darf <strong>für</strong> die genau ermittelten Flächen der<br />
Altlastenvorbehalt aufgehoben werden.<br />
Zu beachten ist außerdan, daß die Seitenstreifen-Altlast nur eine<br />
Form von vielen Schadstoffbelastungen ist, der die Menschen<br />
ausgesetzt sind. Das Wissen über<br />
- heute noch unbekannte bzw. schlecht erforschte<br />
Schadstoffgruppen,<br />
- das Zusammenwirken und Verhalten von Schadstoffen im Boden<br />
(Abbauraten, Ausbreitungsverhalten u.a.) bzw. zwischen den<br />
Umweltmedial Boden, Wasser und Luft, •<br />
- das Zusammenwirken mit anderen Schadstoffen, denen der<br />
menschliche Körper ausgesetzt ist (Synergismen, innere<br />
Anreicherung und Langzeitfolgen)<br />
ist noch sehr gering, so daß man die bereits bekannten Gefahren<br />
nicht ernst genug nehmen kann.<br />
Im Bereich von Seitenstreifen-Altlasten müssen schadstoffsensible<br />
Nutzungen (Nahrungsaufnahme oder Boden-Haut-Kontakt) aufgehoben<br />
werden. Vor allem sind dies Kinderspielplätze, Sportplätze, Zeltund<br />
Campingplätze, Spiel- und Liegewiesen in Parks, Freibädern<br />
oder in Erholungsgebieten, Wiesen und Weiden<br />
(Tierfutterproduktion), landwirtschaftliche oder<br />
erwerbsgartenbauliche Nutzflächen sowie Gartenanlagen aller Art<br />
und schließlich Trinkwassergewinnungsgebiete.<br />
Bei hochbelasteten Böden erscheint als einzige Zwischennutzung bis<br />
zur Dekontamination eine Renaturierung sinnvoll, zumal<br />
bodenschonende Dekontaminationsmethoden noch nicht vorhanden sind.<br />
Gerade der Konflikt zwischen der Bedrohung der ökonomischen<br />
Existenz der Landwirte durch die notwendigen Flächenstillegungen<br />
und den Gesundheitsgefährdungen der Menschen als Verbraucher der<br />
Nahrungsmittel verdeutlicht, daß sehr verantwortungsvoll und<br />
sorgfältig jeder Einzelfall geprüft werden maß.<br />
Durch die Nutzungseinschränkungen und durch die deshalb<br />
notwendigen Verschiebungen in der Raumnutzungsstruktur ist ein<br />
wachsender Nutzungsdruck auf die noch unbelasteten Flächen<br />
abzusehen, z.B. durch noch intensivere Bewirtschaftung