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SJ - Institut für ökologische Wirtschaftsforschung

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Konsequenzen<br />

Aus unseren Überlegungen ergeben sich folgende erste Konsequenzen:<br />

Die indirekte Flächeninanspruchnahme und Bodenbelastung durch den<br />

Kraftfahrzeugverkehr als Seitenstreifen-Altlast, die noch zu wenig<br />

Beachtung findet, muß wegen der Gesundheitsgefahren <strong>für</strong> die<br />

Menschen ernster genommen werden als bisher. Das Ausmaß der<br />

belasteten Flächen ist beträchtlich.<br />

Die unbebauten Bereiche gerade in Verdichtungsräumen, die von<br />

einem dichten Straßennetz durchzogen sind, sind besonders stark<br />

betroffen.<br />

Aus Gründen der Umweltvorsorge ist von einer<br />

Altlastenverdachtszone von 220 m links und rechts von Straßen<br />

auszugehen, wobei der unmittelbare Nahbereich an den Straßen (0 -<br />

20 m bzw. 20 - 50 m) besonders stark belastet ist. Nur wenn<br />

Bodenproben und Meßwerte in jeden Einzelfall eine engere<br />

Grenzziehung erlauben, darf <strong>für</strong> die genau ermittelten Flächen der<br />

Altlastenvorbehalt aufgehoben werden.<br />

Zu beachten ist außerdan, daß die Seitenstreifen-Altlast nur eine<br />

Form von vielen Schadstoffbelastungen ist, der die Menschen<br />

ausgesetzt sind. Das Wissen über<br />

- heute noch unbekannte bzw. schlecht erforschte<br />

Schadstoffgruppen,<br />

- das Zusammenwirken und Verhalten von Schadstoffen im Boden<br />

(Abbauraten, Ausbreitungsverhalten u.a.) bzw. zwischen den<br />

Umweltmedial Boden, Wasser und Luft, •<br />

- das Zusammenwirken mit anderen Schadstoffen, denen der<br />

menschliche Körper ausgesetzt ist (Synergismen, innere<br />

Anreicherung und Langzeitfolgen)<br />

ist noch sehr gering, so daß man die bereits bekannten Gefahren<br />

nicht ernst genug nehmen kann.<br />

Im Bereich von Seitenstreifen-Altlasten müssen schadstoffsensible<br />

Nutzungen (Nahrungsaufnahme oder Boden-Haut-Kontakt) aufgehoben<br />

werden. Vor allem sind dies Kinderspielplätze, Sportplätze, Zeltund<br />

Campingplätze, Spiel- und Liegewiesen in Parks, Freibädern<br />

oder in Erholungsgebieten, Wiesen und Weiden<br />

(Tierfutterproduktion), landwirtschaftliche oder<br />

erwerbsgartenbauliche Nutzflächen sowie Gartenanlagen aller Art<br />

und schließlich Trinkwassergewinnungsgebiete.<br />

Bei hochbelasteten Böden erscheint als einzige Zwischennutzung bis<br />

zur Dekontamination eine Renaturierung sinnvoll, zumal<br />

bodenschonende Dekontaminationsmethoden noch nicht vorhanden sind.<br />

Gerade der Konflikt zwischen der Bedrohung der ökonomischen<br />

Existenz der Landwirte durch die notwendigen Flächenstillegungen<br />

und den Gesundheitsgefährdungen der Menschen als Verbraucher der<br />

Nahrungsmittel verdeutlicht, daß sehr verantwortungsvoll und<br />

sorgfältig jeder Einzelfall geprüft werden maß.<br />

Durch die Nutzungseinschränkungen und durch die deshalb<br />

notwendigen Verschiebungen in der Raumnutzungsstruktur ist ein<br />

wachsender Nutzungsdruck auf die noch unbelasteten Flächen<br />

abzusehen, z.B. durch noch intensivere Bewirtschaftung

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