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Berliner Zeitung 18.01.2020

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KURZ &GUT<br />

Es gibt keinen Anspruch aufMietminderung<br />

wegen drohenden Schimmels, wenn<br />

Wohnungen in den 1960-er und 70-er Jahren<br />

vorschriftsgemäß gebaut wurden. So urteilte<br />

der Bundesgerichtshof.<br />

AZ: (III ZR 271/17)<br />

Editorial<br />

POST SPIELEN IM ERSTEN STOCK<br />

Nadine Kirsch<br />

und das Immo-Team<br />

In unserem Haus nimmt jeder für jeden Pakete an. Natürlich müssen<br />

die im ersten Stock öfter herhalten als die im vierten. Die Klingeln der<br />

Wohnungen in oberen Stockwerken sind für manche Postboten unsichtbar.Ich<br />

wohne im dritten und plane nicht selten meinen Tagrund<br />

um die Paketanlieferung, nur um doch einen Zettel im Briefkasten zu<br />

finden, dass die Nachbarn im ersten Stock –imGegensatz zu mir –ja<br />

Gott sei Dank zuhause waren. Sei’s drum. Im ersten Stock können sie<br />

jedenfalls schön Post spielen, was ich als Kind geliebt habe. Bei ihnen<br />

liegen ganze Stapel. Meistens nehme ich Päckchen für die Nachbarn<br />

neben oder über mir mit, um die im ersten zu erleichtern. Als ich aber<br />

neulich dort was abholte, verbot der Mann meiner Nachbarin ihr, mir<br />

die Sachen für die anderen zu geben. Schließlich müsse seine Frau den<br />

Abholzettel kontrollieren. Also, ich finde, da geht das Post spielen zu<br />

weit. Ich habe aber nicht darauf bestanden, das Päckchen mitzunehmen.<br />

Ist doch schön, wenn wir uns gegenseitig besuchen. Besonders<br />

um Weihnachten herum hat das zu intensiven Kontakten geführt.<br />

Bild:Postbank ©londondeposit<br />

GRUNDERWERBSSTEUER SPAREN:<br />

DREI EINFACHE TIPPS VOM EXPERTEN<br />

Jeder Immobilienkäufer und jeder Bauherr muss Grunderwerbssteuer zahlen. Je nach Bundesland<br />

werden 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises fällig –ein nicht unerheblicher Posten in der Kostenkalkulation<br />

zukünftiger Eigentümer.Mit Notar- und Grundbuchgebühr sowie einem eventuell anfallenden<br />

Maklerhonorar kommen so Nebenkosten von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zusammen. Gut,<br />

wenn man zumindest die Steuerlast etwas reduzieren kann. „Wer neu baut, kann einen ganz erheblichen<br />

Teil der Grunderwerbssteuer sparen, indem er Grundstück und Gebäude von separaten Anbietern<br />

erwirbt“, erklärt Rainer Gerten von der Postbank. „Denn in diesem Fall wird die Steuer nur auf<br />

den Grundstückspreis fällig.“ Das Finanzamt prüfe allerdings sehr genau, ob Grundstücksverkäufer<br />

und Planer wirtschaftlich miteinander verflochten sind. Eine andere Sparmöglichkeit: Jedes Mitglied<br />

einer Wohneigentümergemeinschaft muss jährlich eine bestimmte Geldsumme für den langfristigen<br />

Erhalt des Gemeinschaftseigentums bereitstellen, die sogenannte Instandhaltungsrücklage. In<br />

der Regel erwirbt der Käufer einer Eigentumswohnung diese Rücklage mit und muss darauf keine<br />

Grunderwerbssteuer zahlen, wenn sie genau beziffert und im notariellen Kaufvertrag separat ausgewiesen<br />

wird. Und kauft man zusammen mit einer Bestandsimmobilie auch „bewegliche Güter“<br />

wie eine Küche oder andere Einrichtungsgegenstände, muss auf den Preis für das Inventar ebenfalls<br />

keine Steuer gezahlt werden. „Beim Kauf der Immobilie sollte der Wert des Zubehörs im notariellen<br />

Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden“, empfiehlt Rainer Gerten.<br />

ÄLTERE FENSTER AUF<br />

DICHTIGKEIT PRÜFEN<br />

Impressum<br />

Voreinem dichten Fensterist<br />

es auch im Winter kuschelig.<br />

Bild:choreograph/123rf.com<br />

Undichte Fenster sind ungemütlich und kosten Energie. Damit das Zuhause gut<br />

gedämmt ist, sind gerade beim Übergang vom Fenster zur Wand Dichtbänder<br />

wichtig. Bei älteren Fenstern ist es nötig, Abdichtungen auszutauschen.<br />

Temperaturschwankungen führen zu Rissen im Material, in das Feuchtigkeit<br />

eindringt und es porös macht. Mit einer Kerze lässt sich leicht feststellen, ob es<br />

bereits zu Zugluft imZimmer kommt.<br />

Verantwortlich für den Inhalt:<br />

<strong>Berliner</strong> Verlag GmbH<br />

Geschäftsführer: Dr.Michael Maier,<br />

Holger Friedrich<br />

Anzeigen:<br />

BVZ<strong>Berliner</strong> Medien GmbH<br />

Postfach 11 05 06 |10835 Berlin<br />

Geschäftsführer: Dr.Michael Maier<br />

Anzeigenannahme: (030) 23 27 50<br />

Es gilt die Preisliste „Immobilienwelten“ Nr.2vom<br />

01.01.2018 und im Weiteren die aktuelle Preisliste<br />

„BerlinKompakt Nr.11“ vom01.01.2018.<br />

Druck: BVZ<strong>Berliner</strong> <strong>Zeitung</strong>sdruck<br />

GmbH,<br />

Am Wasserwerk 11, 10365 Berlin<br />

www.berliner-zeitungsdruck.de<br />

Geschäfsführer: SteffenHelmschrott<br />

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Klaus Bartels (verantwortlich),<br />

Nadine Kirsch<br />

(030) 23 27 67 12<br />

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