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2. Dass die Sterbestatistik für 2020 mit zeitlichem Versatz von wenigen Jahren

jedermann verfügbar sein wird, macht Zweckmäßigkeit und Angemessenheit aller von

der Regierung ergriffenen Maßnahmen nachträglich vollständig überprüfbar und

bewertbar. Alle Nachteile, die durch falsche oder unangemessene Schutzmaßnahmen

(entweder zu viele oder zu wenige) bis dahin eingetreten sein werden, werden dann

den Stellen und Personen angelastet, die in diesen Wochen und Monaten über die

laufenden Maßnahmen entschieden haben und weiterhin entscheiden werden. Das

kann in der Konsequenz u.a. zu Schadenersatzansprüchen führen, die

glücklicherweise nur dann zum Tragen kommen können, wenn das Verhalten des

Krisenmanagements und alle Entscheidungsprozesse aus heutiger Sicht zumindest

einer einfachen Plausibilitätsprüfung standgehalten haben, bzw. wenn eine sorgfältige

Plausibilitätsprüfung überhaupt unternommen wurde.

Eine Plausibilitätsprüfung empfiehlt sich natürlich nicht nur aus haftungsrechtlichen Gründen,

sondern auch, weil alle am Krisenmanagement beteiligten sicherlich eine bestmögliche Arbeit

machen, sowie Schäden und Nachteile von unserem Land abwehren wollen.

Stark eingreifende staatliche Schutzmaßnahmen sind nur dann der Bevölkerung zumutbar

und rational geboten, wenn sie unserer Gesellschaft (nicht dem Einzelnen) einen deutlichen

Vorteil gegenüber dem Nichthandeln des Staates bieten können. Auch dies muss also vor

dem Einleiten der Maßnahmen, und auch noch laufend die Maßnahmen begleitend,

gegengeprüft werden.

Es ist aus mehreren Gründen wichtig, dass das heutige Agieren des Krisenmanagements und

der politischen Entscheider eine angemessene Plausibilität aufweist. Denn wäre schon die

Plausibilität nicht gegeben, müsste schlimmstenfalls mit folgenden Konsequenzen gerechnet

werden:

1. Das Krisenmanagement und die politischen Entscheider könnten einen gigantischen

vermeidbaren Schaden für unsere Gesellschaft anrichten, der das Potential des

Coranavirus bei weitem übertreffen und unvorstellbares Leid auslösen kann. Die

Stabilität unseres Gemeinwesens und der Bestand unserer staatlichen Ordnung

können gefährdet sein.

2. Es drohen dem Staat hohe Schadenersatzforderungen wegen offenkundiger

Fehlentscheidungen.

Das bedeutet, dass folgende Todesfälle bei der Beurteilung der Gefährlichkeit eines neuen

Virus für unsere Gesellschaft nicht mitzuzählen sind, da sie im Rahmen der normalen

Schwankungsbreite des durchschnittlichen Sterbegeschehens liegen:

Todesfälle, bei denen zwar eine Infektion mit dem neuartigen Virus nachgewiesen

werden kann, die Erkrankung an ihm aber nicht die Todesursache war

Menschen, bei denen der Tod kurz bevorstand, und die beim Hinzukommen jeglicher

alltäglicher Belastungen oder zusätzlicher Erkrankungen (z.B. grippaler Infekt,

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