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der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig seien, obwohl eine seriöse

Verhältnismäßigkeitsprüfung gar nicht durchgeführt wurde.

Nach den Erkenntnissen der vorliegenden Analyse kann keine belastbare

Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt worden sein und auch die Notwendigkeit nicht

erwiesen gewesen sein, da nicht einmal eine belastbare Gefahreneinschätzung

vorgenommen wurde.

„Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der

Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen

aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den

Ländern oder Landkreisen bleiben möglich. Bund und Länder sind sich darüber im

Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind

notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit

der Bevölkerung verhältnismäßig.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen

Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie

allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre

Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des

Coronavirus weiter zu verlangsamen.“

Quelle: Protokoll der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und

Regierungschefs der Länder am 22. März 2020

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1733246/e6d6ae0e89a7ffea1ebf6f32cf472736/2

020-03-22-mpk-data.pdf?download=1

Die Inhalte des Beschlusses wurden auch in einfacher Sprache verbreitet. Auch darin ist nicht

von einer Gefahr die Rede, sondern von einer „sehr ernsten Situation“.

„Das Corona-Virus verbreitet sich sehr schnell in Deutschland.

Das ist eine sehr ernste Situation.

Die Verbreitung vom Corona Virus muss unbedingt gestoppt werden.

Deshalb gibt es Regeln, wie sich die Menschen in Deutschland verhalten müssen. Die

Regeln gelten bis zum 19. April.“

Quelle: Bundesregierung im Internet. In einfacher Sprache: https://www.bundesregierung.de/bregde/leichte-sprache/regeln-zum-corona-virus-vom-22-maerz-2020-1733310

Fazit – auf der Basis der in dieser Analyse gewonnenen Erkenntnisse – :

Die Maßnahmen waren nicht begründet.

200507 Auswertungsbericht KM4 a (2).docx Seite 73 von 83

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