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Dokument_BMI

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4. Die Daten der Lageberichte waren für die Einschätzung der Gefahr, die von dem

Coronavirus ausgehen, nicht geeignet (siehe die anderen Kapitel dieses Berichts). Die

Gefahren, die real von dem Virus für die Bevölkerung Deutschlands ausgeht, konnte

damit nicht erfasst werden.

5. Auch die internationalen Zahlen wurden ohne Beachtung des jeweils spezifischen

nationalen Kontextes in die Berichte eingebunden und haben durch die Aufnahme in

die Berichterstattung im Krisenstab indirekt Handlungsdruck erzeugt. Es wurde immer

gerade über die Länder berichtet, in denen spektakuläre Spitzen zu beobachten

waren. Eine verallgemeinerbare Erkenntnis konnte daraus nicht gewonnen werden.

Entlastende Daten wurden nicht aufgenommen, obwohl auch sie öffentlich verfügbar

waren (z.B.: https://swprs.org/covid-19-hinweis-ii/#latest).

6. Im Gegenteil: Trotz überhöhter Angaben über Coronatote wurde erkennbar, wie gering

die Gefahr gegenüber alltäglichen gesundheitliche Risiken (wie einer Influenzawelle)

tendenziell stets war (siehe die blaugedruckte Vergleichszahl in der untersten Zeile der

Tabelle.

7. Die Zuschlagung von jeglichen Verstorbenen, die infiziert waren, zu den Zahlen für

Coronatote führte (und führt weiterhin) zu einer Verzerrung bei der Wahrnehmung des

Sterbegeschehens und verhindert unter anderem auch, dass die Folgen der

Kollateralschäden diesen auch zugeordnet werden können. Sie blieben somit

statistisch unsichtbar. – Beispiel: Eine Person, die keiner gefährdeten Gruppe

angehört, und die trotz Infektion nicht an Covid-19 erkrankte, stirbt, als ihre fest

eingeplante Herz-OP wegen Absage der Klinik nicht erfolgen kann an den

Herzproblemen; diese Person würde nicht als Opfer der Schutzmaßnahmen, sondern

als Opfer der Virusinfektion gezählt. Die Aussagen der Statistik stellen die wahren

Verhältnisse in diesem Fall auf den Kopf

Diese hochproblematische Zählweise und Zählverfahren zur Dokumentation von

Coronatoten, die vom RKI bereits Anfang März 2020 eingeräumt wurden, führen

bis heute zu einer Verfälschung und Manipulation der Daten, da sie die

Auswirkungen der Schutzmaßnahmen maskieren und geeignet sind zu

verhindern, die beiden zentralen Gefahren für unsere Gesellschaft (Gefahren

durch Krankheit, Gefahren durch Schutzmaßnahmen) im Vergleich bewerten zu

können. In dieser Verfälschung von elementaren Schlüsseldaten ist der

Grundstein zu falschen Entscheidungen zulasten der Bevölkerung gelegt.

Fazit: Die Berichterstattung in den Lageberichten des BMI war für die Einschätzung der

ganzheitlichen Gefahrenlage, mit der unser Land konfrontiert ist, nicht brauchbar, weil

sie sich ausschließlich mit gesundheitlichen Aspekten befassten. Ein Monitoring über

Kollateralschäden fand nicht statt. Selbst die gesundheitlichen Daten waren nicht

geeignet, um das Ausmaß der Gefahren für unserer Gesellschaft einzuschätzen, sie

waren nicht differenziert genug, insbesondere nicht in den Kontext des Gesamt-

200507 Auswertungsbericht KM4 a (2).docx Seite 43 von 83

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