Dokument_BMI
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Verbreitung besorgniserregend sei. Es wird nicht dargelegt, wie die Gefahr von der
Bundesregierung oder den Länderregierungen oder sonstigen Stellen (z.B. Krisenstäbe, RKI,
…) eingeschätzt wird. Es wird überhaupt nichts zur Gefährlichkeit des Coronavirus gesagt.
„Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss: Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2)
in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles
dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser
Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten
entscheidend,“ Quelle: Protokoll der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder am 22. März 2020
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1733246/e6d6ae0e89a7ffea1ebf6f32cf472736/2
020-03-22-mpk-data.pdf?download=1
Das Ziel, einen unkontrollierten Anstieg von Fallzahlen zu verhindern, ist eine Aussage, bei
der nicht erkennbar wird, was genau sich dahinter verbirgt. Alle möglichen Fragen bleiben
unbeantwortet, z.B. was mit Fallzahlen gemeint ist, und was die Fallzahlen über die
Gefährlichkeit aussagen.
Auch die Qualifizierung der Ausbreitungsgeschwindigkeit als „rasant“, ist fragwürdig. Das
kann sich nur auf eine Mikrobetrachtung beziehen. Zu dem Zeitpunkt des Beschlusses lagen
– bezogen auf den Gesamtstaat, für den Maßnahmen verfügt wurden – keine Belege für eine
gefährliche Verbreitung vor. Die Ausbreitungsgeschwindigkeit auf diesem Niveau kann kein
Ersatz- oder Hilfskriterium für Gefährlichkeit sein. Es gab laut Lagebericht des RKI vom
22.3.20 nur 18.610 bestätigte „Fälle“ (0,2 Promille der Bevölkerung), und 55 Verstorbene
(0,0006 Promille der Bevölkerung).
Die Regierungschefs nennen zwei Ziele zur Abwehr der befürchteten Gefahr:
1. Verhindern eines unkontrollierten Anstiegs der Fallzahlen sowie
2. Erhalten der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems.
Eines dieser zunächst gleichrangig genannten Ziele hatte offenbar Priorität: die Kontrolle des
Fallzahlenanstiegs. Die Auswirkungen der ergriffenen Maßnahmen auf das
Gesundheitssystem als Ganzes wurden im Krisenmanagement weder gesondert
nachgehalten (z.B. im Monitoring des Krisenstabs BMI-BMG), noch wurde darauf besondere
Rücksicht genommen: z.B. wurde mit den dann konkret ausgeformten Vorschriften in Kauf
genommen, dass abgesagte oder verschobene OPs zu Schäden und Todesfällen führen
würden und u.a. die Kliniken und Reha-Einrichtungen um ihr wirtschaftliches Überleben
kämpfen müssen – mit entsprechenden Konsequenzen für die Versorgungskapazitäten.
In dem Beschluss wird eingeräumt, dass einschneidende Maßnahmen getroffen werden. Es
wird erklärt, dass der Grund darin läge, dass sie mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut
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