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Angesichts des (von mir ausführlich dargelegten) breiten Erfahrungsschatzes aus groß

angelegten Pandemieübungen und Risikoanalysen, und angesichts der umfänglichen

Erkenntnisse, die der Bevölkerungsschutz in den zurückliegenden Jahren konzeptionell und

systematisch erarbeitet hat, müssen die schweren Versäumnisse bei der Gefahrenanalyse

und –bewertung als methodisch-handwerkliche Fehlleistungen des Krisenmanagements

betrachtet werden. – Allerdings haben wir darüber hinaus eine Dynamik erlebt, die auch auf

(aus heutiger Sicht vielleicht suboptimale) rechtliche Rahmenbedingungen zurückgeführt

werden muss. Diese haben einen Automatismus ausgelöst, der alleine mit guten Willen kaum

mehr gebremst werden konnte und uns noch immer hemmt.

Die beobachtbaren Defizite im Krisenmanagement schlagen sich in der Konsequenz

unmittelbar in einer stark gestiegenen Gefahrenlage bei den Kritischen Infrastrukturen

nieder (siehe Kapitel 10).

Da sich das aktuelle Krisengeschehen in einem Transformationsprozess befindet, in dem es

übergangslos von der einen in die nächste und voraussichtlich länger anhaltende Krise

übergeht, erscheint dringend notwendig, die erste Phase bereits jetzt gründlich aufzuarbeiten.

Die vorliegende Analyse behandelt schwerpunktmäßig die Aspekte „Schutz Kritischer

Infrastrukturen“ und „Gefahrenbewertung“. Dies wäre ein Baustein neben anderen, die in der

Auswertung einbezogen werden müssten.

Es kann nicht darum gehen, vom Krisenmanagement hellseherische Fähigkeiten zu erwarten

und es danach zu bewerten, ob es unvorhersehbare Risiken vorab richtig eingeschätzt hat.

Vielmehr müssten alle vorgesehenen Verfahrensschritte sorgfältig beachtet werden und alle

möglichen Optionen genutzt werden, um die Gefahren so genau wie möglich zu ermitteln.

Das ist umso dringlicher geboten, als jedem Mitglied des Krisenmanagements spätestens im

Laufe der Krise bewusst gewesen sein muss, welche schwerwiegenden Schäden unserer

Gesellschaft durch die Schutzmaßnahmen entstehen würden und nunmehr tatsächlich

entstehen. Das gilt für jeden einzelnen Tag, der ohne Veränderungen ins Land geht.

9. Beschluss der Kanzlerin mit den Länderchefs am 22. März 2020 im

Kontext der Ergebnisse dieser Analyse

Da die politische Spitze keine anderen Entscheidungen treffen kann, als im

Vorbereitungsprozess durch das Krisenmanagement erarbeitet worden sind, wurden die

Defizite des Krisenmanagements in den politischen Raum übertragen. Beispielhaft zeige ich

diesen Effekt an den Beschlüssen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der

Länder am 22. März 2020.

Die einzige Begründung, die die Regierungschefs von Bund und Ländern für die von ihnen

verfügten Maßnahmen und Einschränkungen von Rechten angeben, ist, dass die rasante

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