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Im Krisenstab muss die Gefahrenanalyse und –bewertung professionalisiert

werden. Auswirkungen auf Kritische Infrastrukturen müssen angemessen

abgebildet werden. Wie das funktioniert, habe ich in diesem Bericht ausführlich

beschrieben (Systematik der Gefahrenbewertung mit Checklisten, etc.). Die

Einschätzung, was als Restrisiko vertretbar ist oder nicht, wird eine Gesellschaft

nicht alleine unter medizinischen Gesichtspunkten treffen können.

Sofort muss damit begonnen werden, entscheidungsrelevante Datenkategorien zu

ermitteln und die zugehörigen Daten zusammenzutragen und auszuwerten.

Für die Einschätzung der gesundheitlichen Gefahren müssten künftig alle

verfügbaren Quellen ausgeschöpft werden, um Einseitigkeit und blinde Flecken zu

vermeiden. Die in Anlage 7 (https://swprs.org/covid-19-hinweis-ii/#latest)

zusammengestellten fachlichen Positionen und wissenschaftlichen Erkenntnisse

über den Coronavirus müssten verifiziert werde. Viele legen nahe, dass die

Gefährlichkeit des Virus überschätzt wurde. Es müsste geklärt werden, was von

den im Umlauf befindlichen Informationen belastbar ist, und was nicht. Es sollte

nach jedem brauchbaren Baustein gefahndet werden, der unseren Kenntnisstand

verbessern kann.

Lagebilder müssen, um aussagekräftiger zu werden, auf die Übersicht über die

zentralen Gefahrenbereiche erweitert werden, die dann in einer Kurz- und einer

Langfassung dargestellt werden können. Schon aus dem Lagebild muss ein

Vergleich zwischen bezweckten Effekten und ungewollten Kollateralschäden

möglich sein.

Das Monitoring der Entwicklung im Bereich der Kritischen Infrastrukturen muss

integraler Bestandteil des Berichtswesens (Lagebilder) sein. – Dieser Punkt ist eine

Kernanforderung aus der Perspektive des Schutzes Kritischer

Infrastrukturen, die in diesem Bericht zuständigkeitshalber eingenommen wird. Er

steht in dieser Aufzählung trotzdem erst (fast) am Ende, weil seine Sinnhaftigkeit

und Wirksamkeit von der Umsetzung der vorgenannten Schritte abhängig ist.

Der Krisenstab müsste sich darum kümmern, den Einfluss von Interessen- und

Lobbygruppen jeglicher Art auf die Entscheidungsfindung des

Krisenmanagements zu ermitteln und zu neutralisieren. Es muss ausgeschlossen

sein, dass vom Krisenmanagement andere, als dem Gemeinwohl verpflichtete Ziele

verfolgt werden. Jede Fehlentscheidung kostet Menschenleben.

200507 Auswertungsbericht KM4 a (2).docx Seite 80 von 83

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