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Im Krisenstab muss die Gefahrenanalyse und –bewertung professionalisiert
werden. Auswirkungen auf Kritische Infrastrukturen müssen angemessen
abgebildet werden. Wie das funktioniert, habe ich in diesem Bericht ausführlich
beschrieben (Systematik der Gefahrenbewertung mit Checklisten, etc.). Die
Einschätzung, was als Restrisiko vertretbar ist oder nicht, wird eine Gesellschaft
nicht alleine unter medizinischen Gesichtspunkten treffen können.
Sofort muss damit begonnen werden, entscheidungsrelevante Datenkategorien zu
ermitteln und die zugehörigen Daten zusammenzutragen und auszuwerten.
Für die Einschätzung der gesundheitlichen Gefahren müssten künftig alle
verfügbaren Quellen ausgeschöpft werden, um Einseitigkeit und blinde Flecken zu
vermeiden. Die in Anlage 7 (https://swprs.org/covid-19-hinweis-ii/#latest)
zusammengestellten fachlichen Positionen und wissenschaftlichen Erkenntnisse
über den Coronavirus müssten verifiziert werde. Viele legen nahe, dass die
Gefährlichkeit des Virus überschätzt wurde. Es müsste geklärt werden, was von
den im Umlauf befindlichen Informationen belastbar ist, und was nicht. Es sollte
nach jedem brauchbaren Baustein gefahndet werden, der unseren Kenntnisstand
verbessern kann.
Lagebilder müssen, um aussagekräftiger zu werden, auf die Übersicht über die
zentralen Gefahrenbereiche erweitert werden, die dann in einer Kurz- und einer
Langfassung dargestellt werden können. Schon aus dem Lagebild muss ein
Vergleich zwischen bezweckten Effekten und ungewollten Kollateralschäden
möglich sein.
Das Monitoring der Entwicklung im Bereich der Kritischen Infrastrukturen muss
integraler Bestandteil des Berichtswesens (Lagebilder) sein. – Dieser Punkt ist eine
Kernanforderung aus der Perspektive des Schutzes Kritischer
Infrastrukturen, die in diesem Bericht zuständigkeitshalber eingenommen wird. Er
steht in dieser Aufzählung trotzdem erst (fast) am Ende, weil seine Sinnhaftigkeit
und Wirksamkeit von der Umsetzung der vorgenannten Schritte abhängig ist.
Der Krisenstab müsste sich darum kümmern, den Einfluss von Interessen- und
Lobbygruppen jeglicher Art auf die Entscheidungsfindung des
Krisenmanagements zu ermitteln und zu neutralisieren. Es muss ausgeschlossen
sein, dass vom Krisenmanagement andere, als dem Gemeinwohl verpflichtete Ziele
verfolgt werden. Jede Fehlentscheidung kostet Menschenleben.
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