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Referat KM 4 übt die Fachaufsicht über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und

Katastrophenhilfe (BBK) aus, soweit Belange Kritischer Infrastrukturen berührt sind. Das BBK

erarbeitet v. a. methodologische Grundlagen, etwa für die Identifizierung Kritischer Infrastrukturen,

Risiko- und Gefährdungsanalysen sowie Maßnahmenpläne zum Schutz Kritischer Infrastrukturen

unter Berücksichtigung eines All-Gefahren-Ansatzes.

Im Kontext der Zivilen Verteidigung bearbeitet bzw. koordiniert Referat KM 4 die Anpassungen der

Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze (eigene Federführung bei der Wassersicherstellung), die die

Aufrechterhaltung der Grundversorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte im Spannung- und

Verteidigungsfall bzw. im zivilen Krisenfall zum Gegenstand haben.

Für die Sicherstellung des Schutzes ziviler oder zivil-militärischer Objekte, deren Ausfall die zivile

Verteidigungsfähigkeit nachhaltig einschränken würde, bearbeitet Referat KM 4

ressortübergreifend und gemeinsam mit den Ländern die Objekterfassungs- und die

Objektschutzrichtlinien.

Referat KM 4 ist darüber hinaus für den Schutz / die Sicherung von kerntechnischen Anlagen,

Einrichtungen und Transporten im Hinblick auf mögliche Gefährdungen durch terroristische oder

kriminelle Anschläge / sonstige Handlungen zuständig. Die Aufgabenschwerpunkte in diesem

Bereich sind Folgende:

Gefährdungsbewertungen bei aktuellen Vorkommnissen, Lagebilder; ggf. Ausrufen von

Gefährdungsstufen gemäß Rahmenplänen

Gremienarbeit, v. a. Bund-Länder-Gremien zur Sicherung von kerntechnischen Einrichtungen

(KoSikern; AK Sicherung)

Entwicklung von / Mitwirkung bei Rahmenplänen, Sicherungskonzepten, Rechtsnormen (z.

B. RENEGADE-Rahmenplan KKW)

Mitwirkung bei EU-und internationalen Initiativen / Projekten (z. B. CBRN)

Referat KM 4 übt in diesem Aufgabenbereich bezüglich der Gefährdungsbewertungen und

Lagebilder die Fachaufsicht über das BKA, Referat ST 54, aus.“

aus der inet - Seite der Abteilung KM:

„Als Teilgebiet des Bevölkerungsschutzes wird der Schutz Kritischer Infrastrukturen im Referat KM 4

bearbeitet. Kennzeichnend sind die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Bundesressorts

sowie Koordinierungs- und Steuerungstätigkeiten. Unabhängig hiervon ist KM 4 auch für den

Schutz/die Sicherung von kerntechnischen Anlagen, Einrichtungen und Transporten im Hinblick auf

mögliche Gefährdungen durch terroristische oder kriminelle Anschläge und sonstige Handlungen

zuständig.“ https://inet.intern.bmi/Seiten/abteilungkm.aspx

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