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1. Das SFZ II Bad Windsheim

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Der Übergang von der Schule zum Berufsleben –<br />

Möglichkeiten der Schulabgänger der Schule zur individuelle Lernförderung,<br />

bzw. der Sonderpädagogischen Förderzentren<br />

Mindestens neun Jahre Schule<br />

liegen hinter unseren Schülerinnen<br />

und Schülern, bevor wir<br />

sie dann immer Ende Juli in die<br />

„Berufswelt“ entlassen. Dann<br />

verlieren wir sie ein paar<br />

Wochen aus den Augen bis sie<br />

uns nach den Sommerferien<br />

das erste Mal besuchen. Eine<br />

der ersten Fragen dürfte dann<br />

sicher sein: „Und, was machst<br />

Du?“ Die Antworten sind vielfältig<br />

bis erstaunlich. Meist<br />

werden uns dann nur ein paar aneinandergereihte Buchstaben an den Kopf<br />

geschleudert, die uns mehr oder weniger sagen: „BvB, BVJ-C, BVJ-B, BAW,<br />

BGJ, JoA, , BaE, EQ, BVJ/s, BVJ/k, BEJ, BIJ, XYZ…..“ Die Angebote sind<br />

ebenso vielfältig wie kurzlebig, denn kaum ausgesprochen haben sich die<br />

Benennungen der Maßnahmen wieder geändert, der Inhalt aber bleibt der<br />

gleich.<br />

Dieser Artikel will versuchen, die wichtigsten Brückenangebote für unsere Jugendlichen<br />

nach der 9. Klasse aufzulisten und einen groben Abriss über die<br />

Zielgruppen und die angestrebten Ziele zu geben, ohne Gewährleistung ob<br />

der Richtig- und Vollständigkeit, da es z.B das Brückenangebot XYZ gar<br />

(noch) nicht gibt, und das BVJ-C am BAW unter diesem Namen gar nicht<br />

mehr geführt wird. Vielleicht hilft uns das in Zukunft, das oben abgebildete<br />

Schicksal unserer Jugendlichen zu vermeiden.<br />

<strong>1.</strong> Ausbildung<br />

Generell ist die Wahrscheinlichkeit einer sofortigen Regel-Ausbildung direkt<br />

nach der Schule eher gering. Dennoch gibt es die Möglichkeit im dualen Ausbildungssystem<br />

(Berufsschule und Ausbildungsbetrieb) entweder eine sog.<br />

Regelausbildung zu beginnen, oder eine Ausbildung nach § 4 BBIG und § 6<br />

BBIG aufzunehmen. Während der Ausbildung ist der Jugendliche berufsschulpflichtig.<br />

Wo diese absolviert wird, wird durch das Angebot der Berufsschule<br />

(zur sonderpädagogischen Förderung) Schule geregelt.<br />

Wo keine direkte Ausbildung möglich ist, treten Brückenangebote an die Stelle<br />

der Berufsausbildung. Vorrangiges Ziel aller dieser Maßnahmen, egal welcher<br />

Träger es auch ist, stellt die Hinführung zu einer Berufswahlreife oder<br />

einer Ausbildungstätigkeit, bzw. der Vorbereitung auf die Arbeitsaufnahme<br />

dar.<br />

Regierung von Mittelfranken – Förderschulbereich – Heft 7/Sept. 2010 2<br />

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