Ausgabe 02-2020
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Sonstiges<br />
Förderung der betrieblichen Gesundheit als Wettbewerbsvorteil für Arbeitgeber!<br />
Ende 2019 bieten über 10.000 Betriebe in Deutschland ihren<br />
Mitarbeitern zusätzliche Gesundheitsleistungen in Form<br />
einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) an und optimieren<br />
so den gesetzlichen Grundschutz der Krankenkassen.<br />
Gerade kleinere und mittlere Betriebe können so das Thema<br />
Gesundheit ideal nutzen, um sich als attraktiver Arbeitgeber<br />
zu positionieren und mit erlebbaren Mehrwerten zu punkten.<br />
Gute Gründe gibt es genug, denn die personalpolitischen<br />
Herausforderungen werden immer größer: Mitarbeiter binden<br />
und motivieren, Fachkräfte finden, die Gesundheit fördern<br />
und damit den Krankenstand senken. Befragung bei einem<br />
Jobportal untermauern diese Aussage, dass die Attraktivität<br />
der Bewerbung bei einem gesundheitsbewussten Arbeitgeber<br />
spürbar größer ist.<br />
Gegenüber der langfristig orientierten betrieblichen Altersversorgung<br />
ist dieser Gesundheitsvorteil vom Mitarbeiter auch<br />
sofort „erlebbar“.<br />
Es gibt schon viele Gesellschaften, die diesen Trend mit vielfältigen<br />
Tarifen begleiten.<br />
Dabei unterscheiden sie sich aber bei der Tarifwahl und -gestaltung<br />
erheblich.<br />
Einzelne Bausteine werden häufig erst ab 10 Personen angeboten.<br />
Daher muss der Leistungsbaustein vorher vom Arbeitgeber<br />
festgelegt werden. Einzelne bieten sie schon ab 5<br />
Personen an. Die Einbindung von Familienangehörigen ohne<br />
Gesundheitsprüfung ist auch kein Standard.<br />
Einzelne Gesellschaften bieten dagegen auch ein flexibles und<br />
ganz einfach zu handhabendes Gesundheitskonzept an. Jeder<br />
Mitarbeiter erhält ein jährliches Gesundheitsbudget, das<br />
er für neun verschiedene Gesundheitsleistungen frei in Anspruch<br />
nehmen kann. Die Bandbreite reicht von Brillen und<br />
Kontaktlinsen über Heilpraktiker bis hin zu Zahnbehandlung<br />
und Zahnersatz. Auch vom Arzt verschriebene Medikamente,<br />
verordnete Heilmittel, wie zum Beispiel Massagen und Krankengymnastik,<br />
oder Hilfsmittel unterschiedlichster Art – fast<br />
immer muss hier ein bestimmter Anteil selbst bezahlt werden<br />
– sind eingeschlossen.<br />
Steuerlich sind die Beiträge für bkV durch zwei kürzliche Urteile<br />
des Bundesfinanzhofes verbessert worden. Bei Einstufung<br />
als Sachbezug (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EstG) sind sie steuer- und<br />
sozialversicherungsfrei.<br />
Bereits für weniger als 10,00 € pro Mitarbeiter und Monat<br />
kann die Firma ihrer Belegschaft ein hochattraktives Gesundheitspaket<br />
anbieten. Im Vergleich zu einer Bruttolohnerhöhung,<br />
von der netto oft wenig übrigbleibt, ist der finanzielle<br />
Mehrwert um ein Vielfaches höher. Eine gesunde Wertschätzung<br />
in der modernen Arbeitswelt!<br />
Die Umsetzung im Unternehmen erfordert nur geringen Aufwand.<br />
Gerne gestalten wir das passende Gesundheitskonzept für Ihren<br />
Betrieb. Wir sind bundesweit tätig. Für alle Fragen stehen<br />
wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.<br />
Weitere Basisinformationen erhalten Sie unter<br />
SMP Finanzmanagement GmbH<br />
z. Hd. Jörg Sammeck<br />
Wildenbruchstraße 82<br />
D-40545 Düsseldorf<br />
Telefon: +49 (0) 211/6400120<br />
E-Mail: smp@smp-finanzen.de<br />
www.chefsache-gesundheit.de<br />
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