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Ausgabe 02-2020

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Sonstiges<br />

Förderung der betrieblichen Gesundheit als Wettbewerbsvorteil für Arbeitgeber!<br />

Ende 2019 bieten über 10.000 Betriebe in Deutschland ihren<br />

Mitarbeitern zusätzliche Gesundheitsleistungen in Form<br />

einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) an und optimieren<br />

so den gesetzlichen Grundschutz der Krankenkassen.<br />

Gerade kleinere und mittlere Betriebe können so das Thema<br />

Gesundheit ideal nutzen, um sich als attraktiver Arbeitgeber<br />

zu positionieren und mit erlebbaren Mehrwerten zu punkten.<br />

Gute Gründe gibt es genug, denn die personalpolitischen<br />

Herausforderungen werden immer größer: Mitarbeiter binden<br />

und motivieren, Fachkräfte finden, die Gesundheit fördern<br />

und damit den Krankenstand senken. Befragung bei einem<br />

Jobportal untermauern diese Aussage, dass die Attraktivität<br />

der Bewerbung bei einem gesundheitsbewussten Arbeitgeber<br />

spürbar größer ist.<br />

Gegenüber der langfristig orientierten betrieblichen Altersversorgung<br />

ist dieser Gesundheitsvorteil vom Mitarbeiter auch<br />

sofort „erlebbar“.<br />

Es gibt schon viele Gesellschaften, die diesen Trend mit vielfältigen<br />

Tarifen begleiten.<br />

Dabei unterscheiden sie sich aber bei der Tarifwahl und -gestaltung<br />

erheblich.<br />

Einzelne Bausteine werden häufig erst ab 10 Personen angeboten.<br />

Daher muss der Leistungsbaustein vorher vom Arbeitgeber<br />

festgelegt werden. Einzelne bieten sie schon ab 5<br />

Personen an. Die Einbindung von Familienangehörigen ohne<br />

Gesundheitsprüfung ist auch kein Standard.<br />

Einzelne Gesellschaften bieten dagegen auch ein flexibles und<br />

ganz einfach zu handhabendes Gesundheitskonzept an. Jeder<br />

Mitarbeiter erhält ein jährliches Gesundheitsbudget, das<br />

er für neun verschiedene Gesundheitsleistungen frei in Anspruch<br />

nehmen kann. Die Bandbreite reicht von Brillen und<br />

Kontaktlinsen über Heilpraktiker bis hin zu Zahnbehandlung<br />

und Zahnersatz. Auch vom Arzt verschriebene Medikamente,<br />

verordnete Heilmittel, wie zum Beispiel Massagen und Krankengymnastik,<br />

oder Hilfsmittel unterschiedlichster Art – fast<br />

immer muss hier ein bestimmter Anteil selbst bezahlt werden<br />

– sind eingeschlossen.<br />

Steuerlich sind die Beiträge für bkV durch zwei kürzliche Urteile<br />

des Bundesfinanzhofes verbessert worden. Bei Einstufung<br />

als Sachbezug (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EstG) sind sie steuer- und<br />

sozialversicherungsfrei.<br />

Bereits für weniger als 10,00 € pro Mitarbeiter und Monat<br />

kann die Firma ihrer Belegschaft ein hochattraktives Gesundheitspaket<br />

anbieten. Im Vergleich zu einer Bruttolohnerhöhung,<br />

von der netto oft wenig übrigbleibt, ist der finanzielle<br />

Mehrwert um ein Vielfaches höher. Eine gesunde Wertschätzung<br />

in der modernen Arbeitswelt!<br />

Die Umsetzung im Unternehmen erfordert nur geringen Aufwand.<br />

Gerne gestalten wir das passende Gesundheitskonzept für Ihren<br />

Betrieb. Wir sind bundesweit tätig. Für alle Fragen stehen<br />

wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.<br />

Weitere Basisinformationen erhalten Sie unter<br />

SMP Finanzmanagement GmbH<br />

z. Hd. Jörg Sammeck<br />

Wildenbruchstraße 82<br />

D-40545 Düsseldorf<br />

Telefon: +49 (0) 211/6400120<br />

E-Mail: smp@smp-finanzen.de<br />

www.chefsache-gesundheit.de<br />

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