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Ausgabe 03/2011 - Der Landesseniorenrat Baden-Württemberg eV

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Helfende Hände im Haushalt<br />

Informationen zur<br />

Beschäftigung von<br />

Haushaltshilfen<br />

Sie suchen eine Hilfe, damit<br />

Sie als pflegebedürftige Person<br />

oder Ihre pflegebedürftigen<br />

Angehörigen in vertrauter Umgebung<br />

bleiben können? Seit<br />

1. Mai <strong>2011</strong> dürfen Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer<br />

aus acht EU­Beitrittsstaaten<br />

ohne Arbeitsgenehmigung in<br />

Deutschland arbeiten.<br />

Die Beschäftigung von Haushaltshilfen<br />

kann für Angehörige<br />

eine große Unterstützung<br />

sein. Für ein legales<br />

Beschäftigungsverhältnis haben die<br />

Frauen bislang eine Arbeitsgenehmigung<br />

gebraucht. Das hat sich für acht<br />

EU-Staaten seit 1. Mai geändert: Für<br />

Staatsangehörige aus Estland, Lettland,<br />

Litauen, Polen, Slowakische Republik,<br />

Slowenien, Tschechische Republik<br />

und Ungarn gilt seither die volle<br />

Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ausnahme:<br />

Bulgarische und rumänische Haushaltshilfen<br />

benötigen noch maximal<br />

bis Ende 2013 eine Arbeitserlaubnis.<br />

Wer ausländische Haushaltshilfen<br />

in Haushalten mit Pflegebedürftigen<br />

beschäftigen möchte, sollte einige<br />

Hinweise beachten.<br />

Welche Tätigkeiten dürfen<br />

ausländische Haushaltshilfen<br />

ausführen?<br />

Das sind zum einen hauswirtschaftliche<br />

Tätigkeiten und zum anderen<br />

notwendige pflegerische Alltagshilfen.<br />

Darunter fallen zum Beispiel Hilfen<br />

beim An- und Auskleiden, Aufstehen<br />

und Zu-Bett-Gehen, <strong>Baden</strong> und<br />

Duschen, Essen und Trinken, bei der<br />

Fortbewegung innerhalb und außerhalb<br />

der Wohnung, bei Haar-, Haut-,<br />

Mund- und Nagelpflege, beim Rasieren,<br />

Toilettengang und Waschen.<br />

Welche Lohn­ und<br />

Arbeitsbedingungen sind zu<br />

beachten?<br />

Die ausländischen Hilfen sind während<br />

ihrer Tätigkeit im Haushalt der<br />

Pflegebedürftigen gegen Lohn beschäftigt.<br />

Das Gehalt muss konkret<br />

angegeben werden und den tariflichen<br />

oder ortsüblichen Bedingungen<br />

entsprechen. Die wöchentliche<br />

Arbeitszeit muss der tariflichen oder<br />

üblichen Vollzeitstundenzahl entsprechen.<br />

Die Beschäftigung ist sozialversicherungs-<br />

und steuerpflichtig.<br />

<strong>Der</strong> Arbeitgeber sorgt für eine angemessene<br />

Unterkunft. Welche Unterstützungstätigkeiten<br />

die Haushaltshilfe<br />

im konkreten Arbeitsverhältnis<br />

zu leisten hat, regeln Arbeitgeber<br />

und Arbeitnehmer in einem Arbeitsvertrag.<br />

Welche Voraussetzungen<br />

benötigt der Bewerber?<br />

Die Haushaltshilfe muss mindestens<br />

18 Jahre alt sein. Berufliche, sprachliche<br />

und sonstige Qualifikationen<br />

werden nicht vorausgesetzt, können<br />

aber von Vorteil sein, wenn sie der<br />

Arbeitgeber erwünscht.<br />

Wie werden Haushaltshilfen<br />

vermittelt?<br />

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung<br />

(ZAV) verfügt über mehrjährige<br />

Erfahrung in Beratung und<br />

Vermittlung von Haushaltshilfen<br />

nach Deutschland. Auch nach dem<br />

3-<strong>2011</strong><br />

Pflege<br />

Bild: fotolia<br />

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