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Ausgabe 03/2011 - Der Landesseniorenrat Baden-Württemberg eV

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Plätzen und Bereichen geleistet. Zudem wurden die<br />

Einsatzbereiche zum Beispiel auf Sport, Integration,<br />

Kultur und Bildung erweitert.<br />

• Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert. Die<br />

Eltern erhalten Kindergeld. Es gibt keinen Unterschied<br />

zwischen Bundesfreiwilligendienst und FSJ/FÖJ.<br />

• Das Taschengeld hat in Ost und West eine einheitliche<br />

Obergrenze. Es wird wie im FSJ/FÖJ nicht vorgegeben,<br />

sondern frei mit den Trägern vereinbart.<br />

Ein besonderer Hinweis<br />

Auf die Zuverdienstgrenzen bei Frührentnern und bei<br />

Erwerbsminderung möchte ich besonders hinweisen:<br />

Bei Bezug einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze<br />

sind bestimmte Hinzuverdienstgrenzen zu<br />

beachten. Wer eine Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze<br />

als Vollrente in Anspruch nehmen möchte, darf<br />

nur einen Hinzuverdienst erzielen, der 400 Euro monatlich<br />

nicht übersteigt. Wird diese Grenze überschritten,<br />

führt dies nicht automatisch zum Wegfall der Rente,<br />

sondern ggf. zur Zahlung einer niedrigeren Teilrente<br />

wegen Alters, die einen höheren Hinzuverdienst erlaubt.<br />

Als Hinzuverdienst gelten beispielsweise alle Einnahmen<br />

aus einer Beschäftigung, unabhängig davon, in welcher<br />

Form sie geleistet wird. Somit sind das aus dem Bundesfreiwilligendienst<br />

erzielte Taschengeld sowie unentgeltliche<br />

Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung<br />

mit dem jeweiligem Sachbezugswert der Sozialversicherungsentgeltverordnung<br />

als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.<br />

Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit<br />

gelten nochmals differenziertere Regelungen. Zur<br />

Klärung sollten sich daher interessierte Freiwillige mit<br />

ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.<br />

Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und<br />

© agencyteam Hohnhausen · AOKBW-05-11275<br />

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Soziales wird bei Aufnahme einer Beschäftigung durch<br />

den Rentenversicherungsträger stets geprüft, ob eine Erwerbsminderung<br />

noch vorliegt und damit ein Rentenanspruch<br />

weiterhin besteht.<br />

Wichtig ist auch, dass man zu den Altersrenten erst nach<br />

Erreichen der Regelaltersgrenze mit 65 Jahren (67 Jahren)<br />

unbegrenzt hinzuverdienen kann!<br />

Engagement für Ältere<br />

<strong>Der</strong> BFD bietet jungen und älteren Menschen die Chance,<br />

in einem ganz neuen Bereich Erfahrungen zu sammeln,<br />

neue Kenntnisse zu gewinnen und die eigene Persönlichkeit<br />

weiterzuentwickeln und durch soziales Engagement<br />

positiv geprägt zu werden. Ich bitte jede Seniorin und jeden<br />

Senior, der etwas für sich und die Gemeinschaft tun<br />

möchte, sich zu überlegen, einen BFD abzuleisten. Wir<br />

betreten mit dem Dienst auch ein Stück Neuland, denn<br />

zum ersten Mal wird es in Deutschland keinen Zwangsdienst<br />

mehr geben. Niemand wird zu einem Dienst gezwungen<br />

und jeder kann jederzeit wieder aussteigen.<br />

Trotzdem bin ich zuversichtlich, dass es genügend mündige<br />

und verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger<br />

gibt, die sich für diesen Dienst entscheiden und ihn<br />

damit zum Erfolg machen.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.bundesfreiwilligendienst.de<br />

Engagement<br />

Zur Person: Markus Grübel MdB ist direkt gewählter<br />

CDU-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Esslingen<br />

seit 2002, seniorenpolitischer Berichterstatter der<br />

CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Obmann im Ausschuss<br />

für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Vorsitzender<br />

des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement.<br />

3-<strong>2011</strong><br />

35<br />

Kunde:<br />

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