Ausgabe 03/2011 - Der Landesseniorenrat Baden-Württemberg eV
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Plätzen und Bereichen geleistet. Zudem wurden die<br />
Einsatzbereiche zum Beispiel auf Sport, Integration,<br />
Kultur und Bildung erweitert.<br />
• Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert. Die<br />
Eltern erhalten Kindergeld. Es gibt keinen Unterschied<br />
zwischen Bundesfreiwilligendienst und FSJ/FÖJ.<br />
• Das Taschengeld hat in Ost und West eine einheitliche<br />
Obergrenze. Es wird wie im FSJ/FÖJ nicht vorgegeben,<br />
sondern frei mit den Trägern vereinbart.<br />
Ein besonderer Hinweis<br />
Auf die Zuverdienstgrenzen bei Frührentnern und bei<br />
Erwerbsminderung möchte ich besonders hinweisen:<br />
Bei Bezug einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze<br />
sind bestimmte Hinzuverdienstgrenzen zu<br />
beachten. Wer eine Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze<br />
als Vollrente in Anspruch nehmen möchte, darf<br />
nur einen Hinzuverdienst erzielen, der 400 Euro monatlich<br />
nicht übersteigt. Wird diese Grenze überschritten,<br />
führt dies nicht automatisch zum Wegfall der Rente,<br />
sondern ggf. zur Zahlung einer niedrigeren Teilrente<br />
wegen Alters, die einen höheren Hinzuverdienst erlaubt.<br />
Als Hinzuverdienst gelten beispielsweise alle Einnahmen<br />
aus einer Beschäftigung, unabhängig davon, in welcher<br />
Form sie geleistet wird. Somit sind das aus dem Bundesfreiwilligendienst<br />
erzielte Taschengeld sowie unentgeltliche<br />
Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung<br />
mit dem jeweiligem Sachbezugswert der Sozialversicherungsentgeltverordnung<br />
als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.<br />
Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit<br />
gelten nochmals differenziertere Regelungen. Zur<br />
Klärung sollten sich daher interessierte Freiwillige mit<br />
ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.<br />
Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und<br />
© agencyteam Hohnhausen · AOKBW-05-11275<br />
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Soziales wird bei Aufnahme einer Beschäftigung durch<br />
den Rentenversicherungsträger stets geprüft, ob eine Erwerbsminderung<br />
noch vorliegt und damit ein Rentenanspruch<br />
weiterhin besteht.<br />
Wichtig ist auch, dass man zu den Altersrenten erst nach<br />
Erreichen der Regelaltersgrenze mit 65 Jahren (67 Jahren)<br />
unbegrenzt hinzuverdienen kann!<br />
Engagement für Ältere<br />
<strong>Der</strong> BFD bietet jungen und älteren Menschen die Chance,<br />
in einem ganz neuen Bereich Erfahrungen zu sammeln,<br />
neue Kenntnisse zu gewinnen und die eigene Persönlichkeit<br />
weiterzuentwickeln und durch soziales Engagement<br />
positiv geprägt zu werden. Ich bitte jede Seniorin und jeden<br />
Senior, der etwas für sich und die Gemeinschaft tun<br />
möchte, sich zu überlegen, einen BFD abzuleisten. Wir<br />
betreten mit dem Dienst auch ein Stück Neuland, denn<br />
zum ersten Mal wird es in Deutschland keinen Zwangsdienst<br />
mehr geben. Niemand wird zu einem Dienst gezwungen<br />
und jeder kann jederzeit wieder aussteigen.<br />
Trotzdem bin ich zuversichtlich, dass es genügend mündige<br />
und verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger<br />
gibt, die sich für diesen Dienst entscheiden und ihn<br />
damit zum Erfolg machen.<br />
Nähere Informationen unter<br />
www.bundesfreiwilligendienst.de<br />
Engagement<br />
Zur Person: Markus Grübel MdB ist direkt gewählter<br />
CDU-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Esslingen<br />
seit 2002, seniorenpolitischer Berichterstatter der<br />
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Obmann im Ausschuss<br />
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Vorsitzender<br />
des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement.<br />
3-<strong>2011</strong><br />
35<br />
Kunde:<br />
Betreff:<br />
Job Nr.:<br />
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