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wd | Herbst 2019

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Steuersatzirrsinn bei der Umsatzsteuer<br />

Werden in Deutschland gesellschaftliche Probleme ausgemacht,<br />

wird das Heil nicht selten im Steuersystem gesucht. Beliebtes<br />

Instrument ist dabei die Umsatzsteuer - genauer gesagt deren<br />

Höhe. So ist beispielsweise erst jüngst der Gedanke aufgekommen,<br />

den Tierschutz durch Anhebung des Umsatzsteuersatzes<br />

auf Fleischprodukte zu fördern. Doch was steckt eigentlich hinter<br />

diesem Ansinnen und vor allem, welche Wirkungen haben solche<br />

Maßnahmen?<br />

Die deutsche Umsatzsteuer<br />

Vor über 50 Jahren wurde die Umsatzsteuer in Deutschland eingeführt,<br />

die den Letztverbraucher beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen<br />

belasten soll - so die Grundidee. Dazu schlägt jeder<br />

Unternehmer den gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatz<br />

auf seinen Preis auf und führt den entsprechenden Betrag an das<br />

Finanzamt ab. Anders als die progressive Einkommensteuer wird<br />

die Umsatzsteuer unabhängig von der Höhe des Einkommens des<br />

Käufers erhoben.<br />

Der ermäßigte Steuersatz<br />

Die einkommensunabhängige Besteuerung wird in Hinblick auf<br />

den lebensnotwendigen Bedarf insbesondere von wirtschaftlich<br />

schlechter gestellten Endverbrauchern als ungerecht empfunden.<br />

Für einen - politisch definierten - Grundbedarf gilt deshalb ein<br />

geringerer Steuersatz. Auch Güter und Dienstleistungen, die als<br />

gesellschaftlich erwünscht gelten, werden durch Anwendung des<br />

ermäßigten Steuersatzes gefördert. Der Unterschied ist erheblich:<br />

Der Regelsteuersatz liegt bei 19 %, wohingegen der ermäßigte Steuersatz<br />

nur 7 % beträgt.<br />

Beispiele für die Anwendung<br />

des ermäßigten Steuersatzes<br />

• Nahrungsmittel (z. B. Fleisch, Fisch, Milch, Gemüse, Obst)<br />

• Bücher und Zeitungen<br />

• Nahverkehr (Strecken bis 50 km)<br />

• Übernachtungen in Hotels und auf Campingplätzen<br />

• Nutzung von Bergbahnen<br />

Da sich die Vorstellung, welche Güter und Dienstleistungen dringend<br />

notwendig sind oder gefördert werden sollen, im Laufe der<br />

Zeit immer wieder gewandelt hat, gilt für den ermäßigten Steuersatz<br />

inzwischen ein sehr weites Anwendungsfeld. Die Vielfalt des<br />

heutigen Angebots hat außerdem dazu geführt, dass gar nicht in<br />

allen Fällen trennscharf entschieden werden kann, welcher Steuersatz<br />

denn nun zur Anwendung kommen muss - mit der Folge<br />

häufigen Streits zwischen Unternehmen und Finanzamt. Da der<br />

Umsatzsteuersatz auch in der Vergangenheit schon für kurzfristige<br />

politische Modeerscheinungen herhalten musste, treibt das Umsatzsteuergesetz<br />

an dieser Stelle inzwischen ganz kuriose Blüten.<br />

Aus dem Kuriositätenkabinett<br />

der Umsatzsteuer<br />

Allein schon der Versuch, die Grundversorgung mit Nahrungsmitteln<br />

nur ermäßigt zu besteuern, führt zu allerlei Merkwürdigkeiten.<br />

Warum Obst, Marmelade oder auch "Smoothies" dem ermäßigten<br />

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