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wd | Herbst 2019

Ihr Magazin für Lifestyle und Business im Allgäu und dem angrenzenden Alpenraum.

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EXPERTISE.STEUERN<br />

Satz unterliegen, Saft (und Mineralwasser) aber nicht, ist kaum erklärbar.<br />

Auch der Unterschied zwischen Kuhmilch (7 %) und Sojamilch<br />

(19 %) wirft Fragen auf. Normaler Milchkaffee wird mit 19 %<br />

besteuert, wogegen ein Kaffee mit höherem Milchanteil nur dem<br />

ermäßigten Steuersatz unterliegt - sofern er nicht vor Ort getrunken<br />

wird, dazu aber später noch. Kaffeepulver unterliegt dagegen immer<br />

dem reduzierten Satz; für Trüffel gilt das nur, wenn dieser nicht<br />

in Essig eingelegt ist. Auch in den letzten Jahren stark in die Kritik<br />

geratene zuckerhaltige Lebensmittel (z. B. Süßigkeiten) unterliegen<br />

nach wie vor dem ermäßigten Steuersatz. Ob es der Sache tatsächlich<br />

dienlich wäre, wenn nun eine Sonderregelung für Fleisch<br />

und Fleischprodukte hinzukäme, ist mehr als fraglich - vor allem<br />

wenn sich in wenigen Monaten niemand mehr an den Grund für<br />

den geänderten Steuersatz erinnert.<br />

Werden ermäßigt besteuerte Lebensmittel in einem Restaurant<br />

konsumiert, kommt übrigens doch wieder der höhere Steuersatz<br />

zu Anwendung. Die typische Frage bei Fastfood-Ketten "Für hier<br />

oder zum Mitnehmen?" hat daher einen handfesten steuerlichen<br />

Grund. Über die Frage, wann ein hoch besteuerter Restaurationsumsatz<br />

vorliegt, lässt sich trefflich streiten - oder wie würden Sie<br />

Stehtische vor einem Imbiss einstufen? Interessant ist das auch für<br />

Caterer, die dürfen nämlich nur dann den ermäßigten Steuersatz<br />

anwenden, wenn tatsächlich nur das Essen geliefert wird.<br />

Der Steuersatzunterschied zwischen gedrucktem Buch und E-Book<br />

wurde erst kürzlich - nach längerer politischer Diskussion - bereinigt;<br />

zuvor war für das E-Book noch der höhere Steuersatz maßgeblich.<br />

Klassische Musik auf CDs wird politisch anscheinend weit weniger<br />

förderungswürdig wahrgenommen, denn hier gilt der normale<br />

Steuersatz.<br />

Noch nicht so alt ist die ermäßigte Besteuerung von Hotelübernachtungen<br />

- eine politische Maßnahme zur Förderung der deutschen<br />

Hotelbranche. Allerdings wurde nicht so weit gegangen,<br />

dass Frühstück und Nutzung des Wellness-Bereichs auch nur der<br />

7 %igen Steuer unterliegen. Hotelrechnungen haben seither deshalb<br />

deutlich an Komplexität gewonnen.<br />

Warum Bergbahnen zum ermäßigten Steuersatz genutzt werden<br />

können, Zugfahrten über 50 km dagegen mit 19 % belastet sind, ist<br />

eine weitere Kuriosität - aber bei weitem nicht die Letzte.<br />

Wen belastet die Umsatzsteuer<br />

tatsächlich oder wer profitiert<br />

vom ermäßigten Steuersatz?<br />

Der politischen Lenkung mittels Umsatzsteuersatz liegt folgender<br />

Gedanke zugrunde: Unternehmer gehen bei der Preisfindung immer<br />

von einem Nettopreis aus und schlagen darauf den gesetzlich<br />

geforderten Umsatzsteuersatz. Eine Erhöhung oder Senkung des<br />

Umsatzsteuersatzes führt demnach immer auch zu einer entsprechenden<br />

Anpassung des Preises für den Käufer. Ob diese Annahme<br />

jedoch tatsächlich der Realität entspricht, ist durchaus in Frage<br />

zu stellen. Mindestens genauso wahrscheinlich ist die Annahme,<br />

dass Unternehmer in der Regel von einem am Markt durchsetzbaren<br />

Bruttopreis ausgehen und sich Steuersatzänderungen bei<br />

der Umsatzsteuer insbesondere auf deren Marge auswirken.<br />

Wird nach einem höheren Umsatzsteuersatz für Fleischprodukte<br />

gerufen, gilt es daher Folgendes zu überlegen: Wird Fleisch damit<br />

tatsächlich teurer, mit der - politisch gewollten (?) - Folge, dass<br />

weniger Fleisch konsumiert wird? Wenn dem tatsächlich so wäre,<br />

warum spielt die Steuergerechtigkeit für Grundnahrungsmittel (wie<br />

offensichtlich z. B. Trüffel) keine Rolle mehr? Droht nicht die Gefahr,<br />

dass Fleisch weiterhin zu ähnlichen Preisen verkauft wird, damit die<br />

Abnahmemenge gleich bleibt, die Marge der Unternehmer aber<br />

sinkt, was wiederum einen genau gegenläufigen Effekt auf die Tierhaltung<br />

haben könnte? Oder soll es gar tatsächlich darum gehen,<br />

etwaige Steuermehreinnahmen aus dem Fleischverkauf zu identifizieren<br />

und dem Tierschutz zuzuführen? Und warum steht dann<br />

eigentlich nicht auch der ermäßigte Steuersatz für Kuhmilch zur Diskussion<br />

- oder überwiegt hier der Grundnahrungsmittelcharakter?<br />

Fest steht lediglich, dass auch das Steuersystem keine einfachen<br />

Ansätze zur Lösung gesellschaftspolitischer Probleme bietet. Je<br />

mehr dieser Weg trotzdem beschritten wird, desto mehr wird das<br />

Steuersystem zum Steuerchaos und damit selbst zum Problem.<br />

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