Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern
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IHK International<br />
Bayerischer Industrie- und Handelskammertag (Hrsg.)<br />
Export-Ratgeber <strong>für</strong> unternehmensnahe<br />
<strong>Dienstleister</strong> in <strong>Bayern</strong><br />
März 2006
IHK INTERNATIONAL<br />
Bayerischer Industrie- und Handelskammertag<br />
(Hrsg.)<br />
Export-Ratgeber<br />
<strong>für</strong> unternehmensnahe <strong>Dienstleister</strong><br />
in <strong>Bayern</strong><br />
März 2006<br />
1
Inhaltsverzeichnis<br />
Vorwort zur zweiten Auflage.................................................................................... 4<br />
1. Einführung ............................................................................................................ 5<br />
1.1 Unternehmensnahe <strong>Dienstleister</strong>: Begriffsbestimmung.............................. 5<br />
1.2 Zukunftschancen <strong>für</strong> unternehmensnahe <strong>Dienstleister</strong>............................... 6<br />
1.3 Services Going International ...................................................................... 8<br />
2. Entscheidung <strong>für</strong> den Dienstleistungsexport .................................................. 10<br />
3. Überprüfung der innerbetrieblichen Voraussetzungen................................... 12<br />
3.1 Das „Produkt“ Dienstleistung.................................................................... 12<br />
3.2 Organisation ............................................................................................. 13<br />
3.2.1 Indirekter Dienstleistungsexport .............................................................. 14<br />
3.2.2 Direkter Dienstleistungsexport................................................................. 15<br />
3.2.3 Kooperation ............................................................................................. 15<br />
3.2.4 Andere vertragliche Arrangements .......................................................... 17<br />
3.2.5 Direktinvestitionen ................................................................................... 19<br />
3.2.6 Formen der Internationalisierung und ihre Bewertung im Überblick ........ 20<br />
3.3 Finanzierung und Risikoabsicherung........................................................ 20<br />
4. Analyse von Auslandsmärkten ......................................................................... 23<br />
4.1 Allgemeine Rahmenbedingungen............................................................. 23<br />
4.2 Spezifische Marktzutrittsbarrieren ............................................................ 24<br />
4.3 Branchenspezifische Absatzmöglichkeiten............................................... 26<br />
5. Geschäftsverbindungen knüpfen und pflegen ................................................ 27<br />
5.1 Recherche von möglichen Geschäftspartnern.......................................... 27<br />
5.2 Messen..................................................................................................... 29<br />
5.3 Unternehmerreisen................................................................................... 29<br />
5.4 Elektronische Kooperationsbörsen........................................................... 30<br />
5.5 Infrastruktureinrichtungen im Ausland ...................................................... 30<br />
5.6 Firmenauskünfte (Bonitätsprüfung) .......................................................... 31<br />
5.7 Auftragsakquisition bei der öffentlichen Hand .......................................... 31<br />
5.7.1 Öffentliche Beschaffung in der Europäischen Union ............................... 31<br />
5.7.2 Aufträge von Weltbank, Vereinten Nationen & Co................................... 35<br />
5.7.3 Marketingstrategien <strong>für</strong> den öffentlichen Markt........................................ 40<br />
5.7.4 Checkliste: Internationale Ausschreibungen gewinnen ........................... 42<br />
6. Definition der quantitativen und qualitativen Exportziele............................... 44<br />
7. Steuern und Abgaben beim grenzüberschreitenden<br />
Dienstleistungsverkehr..................................................................................... 45<br />
7.1 Zölle.......................................................................................................... 45<br />
7.2 Umsatzsteuer ........................................................................................... 45<br />
7.2.1 Grundsatz................................................................................................ 45<br />
7.2.2 „Katalogleistungen“ mit Leistungsort im Ausland..................................... 46<br />
2
7.2.3 Leistungen, die sich auf ein im Ausland gelegenes Grundstück beziehen<br />
................................................................................................................. 47<br />
7.2.4 Organisation und Durchführung von Kongressen und Seminaren im<br />
Ausland .................................................................................................... 50<br />
7.2.5 Reparaturen vor Ort beim Kunden........................................................... 50<br />
7.2.6 Selbständige Dienstleistungen im Zusammenhang mit<br />
grenzüberschreitenden Warenbewegungen............................................. 51<br />
7.2.7 Besteuerungsverfahren bei der Ausführung von im EU - Ausland<br />
steuerbaren Dienstleistungen im Überblick .............................................. 52<br />
8. Recht und Verträge ............................................................................................ 53<br />
8.1 Grundsatz der Vertragsfreiheit.................................................................. 53<br />
8.2 Vertragstypen ........................................................................................... 53<br />
8.3 Zustandekommen des Vertrages.............................................................. 54<br />
8.4 Rechtswahl bei internationalen Geschäften ............................................. 56<br />
8.5 Gerichtsstand ........................................................................................... 56<br />
8.6 Internationale Schiedsgerichtsbarkeit....................................................... 57<br />
8.7 Internationale Vertragsregeln ................................................................... 58<br />
8.8 Checkliste................................................................................................. 59<br />
9. Soll-Ist-Vergleich und Marktpflege.................................................................... 60<br />
10. Außenwirtschaftliche Fördermöglichkeiten ................................................... 61<br />
10.1 Förderprogramme <strong>Bayern</strong> ........................................................................ 61<br />
10.2 Förderprogramme Bund ........................................................................... 69<br />
10.3 Förderprogramme EU............................................................................... 84<br />
11. Fazit (Resümee erfolgreicher Dienstleistungsexporteure)................................ 123<br />
Anhang 1: Top-50 Internet-Adressen <strong>für</strong> das Auslandsgeschäft ........................... 125<br />
Anhang 2: Ansprechpartner und Adressen ....................................................... 130<br />
1. Bayerische IHKs, DIHK, AHKs, Eurochambres............................................... 130<br />
2. Sonstige Informations- und Förderstellen in <strong>Bayern</strong> und Deutschland ........... 133<br />
3. Verbände (Auswahl)........................................................................................ 139<br />
3
Vorwort zur zweiten Auflage<br />
Wer von „Export“ spricht, bezieht sich gewöhnlich auf die Ausfuhr von Industrieprodukten.<br />
Diese physisch greif- und zählbaren Exporte wachsen kontinuierlich an, wobei<br />
die Zuwachszahlen <strong>für</strong> <strong>Bayern</strong> regelmäßig über jenen des Bundes liegen. Doch<br />
während über die Dynamik im Warenexport prominent und ausführlich in den Medien<br />
berichtet wird, bleibt der Export von Dienstleistungen weitgehend unbeleuchtet. Dies<br />
wirkt sich auch auf das Angebot von einschlägigen Informationen aus: Während <strong>für</strong><br />
den Warenexport diesbezüglich eine breite Palette zur Verfügung steht, ist das Informationsangebot<br />
über den Dienstleistungsexport noch spärlich.<br />
Dabei besitzen vor allem die unternehmensnahen <strong>Dienstleister</strong> ausgezeichnete Voraussetzungen,<br />
ihre Umsätze über die Erschließung internationaler Märkte erheblich<br />
auszuweiten. Vor diesem Hintergrund haben die bayerischen IHKs im Jahr 2002 einen<br />
„Export-Ratgeber <strong>für</strong> unternehmensnahe <strong>Dienstleister</strong> in <strong>Bayern</strong>“ verfasst und<br />
publiziert. Zahlreiche positive Rückmeldungen von Unternehmen auf die erste Auflage<br />
und eine außerordentlich hohe Nachfrage aus <strong>Bayern</strong> und ganz Deutschland gaben<br />
den Anstoß, diesen Ratgeber nunmehr zu aktualisieren. Die hiermit vorgelegte<br />
zweite Auflage ist wiederum als Leitfaden <strong>für</strong> unternehmensnahe <strong>Dienstleister</strong> gedacht,<br />
die überlegen bzw. bereits konkrete Schritte setzen wollen, ihre Leistungen<br />
erstmals oder verstärkt auf Auslandsmärkten anzubieten.<br />
Die Erfolgsaussichten <strong>für</strong> den Export unternehmensnaher Dienstleistungen sind auch<br />
strukturell ermutigend: So wie die technologischen Errungenschaften der letzten<br />
Jahrzehnte die Handelbarkeit vieler Dienstleistungen erst ermöglicht haben, werden<br />
die Entwicklungen der kommenden Jahre dazu beitragen, dass die unternehmensnahen<br />
Dienstleistungen ein ähnlich hohes Exportpotenzial entwickeln, wie dies bei<br />
vielen materiellen Produkten schon jetzt gegeben ist. In diesem Fall werden vielfach<br />
jene Dienstleistungsunternehmen Wettbewerbsvorteile haben, die sich schon frühzeitig<br />
mit exportrelevanten Fragen auseinander gesetzt haben. Die Beschäftigung mit<br />
der Materie lohnt also im wahrsten Sinne des Wortes.<br />
Als Herausgeber des Export-Ratgebers hoffen wir, dass er den unternehmensnahen<br />
<strong>Dienstleister</strong>n in <strong>Bayern</strong> im Sinne eines Werkzeugs ganz konkret hilft, ihre internationalen<br />
Marktpotenziale erfolgreich zu nützen. International erfolgreiche Dienstleistungsunternehmen<br />
sind unverzichtbar, um in <strong>Bayern</strong> nachhaltiges Wachstum zu generieren<br />
und neue, zukunftsträchtige Arbeitsplätze zu schaffen.<br />
Bayerischer Industrie- und Handelskammertag<br />
Präsident Hauptgeschäftsführer<br />
Professor Dr. Dr. h.c. mult. Erich Greipl Dr. Reinhard Dörfler<br />
4
1. Einführung<br />
1.1 Unternehmensnahe <strong>Dienstleister</strong>: Begriffsbestimmung<br />
Innerhalb des tertiären Sektors wird entsprechend der Nachfragegruppen üblicherweise<br />
zwischen haushalts- bzw. verbraucherorientierten Dienstleistungen auf der<br />
einen Seite und unternehmensnahen Dienstleistungen auf der anderen Seite unterschieden.<br />
Die Abgrenzung nach Nachfragegruppen bzw. Zielgruppen <strong>für</strong> Dienstleistungen<br />
fußt auf der Annahme, dass Dienstleistungen als Input, also als Zwischenprodukt<br />
oder Vorleistungen, in den Produktionsprozess von Waren und Diensten<br />
eingehen. Sie spielen eine zentrale Rolle in der Organisation und Abwicklung jeglicher<br />
Wertschöpfungsprozesse. Als Nachfrager treten Unternehmen oder auch der<br />
Staat auf.<br />
Unternehmensnahe Dienstleistungen können weiterhin danach unterschieden werden,<br />
ob sie Routinetätigkeit <strong>für</strong> den Nachfrager bereitstellen oder ob sie durch ein<br />
wissens- und humankapitalintensives Leistungsangebot gekennzeichnet sind. Zu den<br />
Routinetätigkeiten bzw. operativen Diensten zählen beispielsweise einfache Tätigkeiten<br />
wie Handels- oder Bürotätigkeiten. Die anspruchsvollen, wissensintensiven<br />
Dienstleistungen kennzeichnen Tätigkeiten wie Organisation, Management, Planung,<br />
Beratung sowie Forschung und Entwicklung. Als ein Abgrenzungskriterium wird die<br />
Standardisierbarkeit des Leistungsangebotes herangezogen. Beispielsweise sind<br />
Reinigungsleistungen oder die Arbeit von Sicherheitsdiensten relativ unproblematisch<br />
standardisierbar, während wissensintensive, spezialisierte Dienstleistungen u.a.<br />
eine größere „Auftragsindividualität“ aufweisen und nur eingeschränkt Standardisierungspotenziale<br />
bieten. Die hochspezialisierte Arbeit wissensintensiver Dienstleistungen<br />
betrifft vielfach die Entscheidungsprozesse der Firmenkunden und hat somit<br />
strategische Bedeutung.<br />
Die unternehmensnahen Dienstleistungen lassen sich zu vier Branchengruppen zusammenfassen,<br />
innerhalb derer intensive Kooperationen in der Leistungserstellung<br />
vermutet werden.<br />
Unternehmensnahe Dienstleistungen<br />
Klassifikation Wirtschaftszweige<br />
(WZ93)<br />
Bezeichnung<br />
Informationswirtschaft<br />
22.1 Verlagsgewerbe<br />
64 Nachrichtenübermittlung<br />
72 Datenverarbeitung und Datenbanken<br />
74.13 Markt- und Meinungsforschung<br />
74.4 Werbung<br />
74.81 Fotografisches Gewerbe<br />
74.84.1 Ausstellung-/Messe-/Warenmarkt-<br />
Einrichtungen<br />
74.84.4 Designateliers<br />
92.1 Filmverleih/Videoprogrammanbieter<br />
92.2 Hörfunk-/Fernsehanstalten<br />
92.32.4 Tonstudios<br />
5
92.4 Korrespondenz-/Nachrichtenbüros<br />
Unternehmensberatung und –service<br />
73 Forschung/Entwicklung<br />
74.11 + 74.12 + 74.14 Rechtsberatung<br />
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung<br />
Unternehmens- und Public-Relationsberatung<br />
74.2 Architektur-/Ingenieurbüros<br />
74.3 Techn./physik./chem. Untersuchungen<br />
74.5 Gewerbsmäßige Vermittlung und Überlassung<br />
von Arbeitskräften<br />
74.7 Reinigung von Gebäuden/Inventar/ Verkehrsmitteln<br />
74.83 Schreib-/Übersetzungsbüros<br />
74.84.2 Sachverständige<br />
Finanzdienstleistungen<br />
67.0 Mit Kredit- und Versicherungsgewerbe<br />
verbundene Tätigkeiten<br />
74.84.6 Inkassobüros<br />
74.84.7 Sonstige Vermögensberatung und<br />
-verwaltung<br />
Immobilienwirtschaft<br />
70 Grundstücks- und Wohnungswesen<br />
Zu den unternehmensnahen <strong>Dienstleister</strong>n zählen demnach nicht der Handel, Transportleistungen<br />
und das Kredit- und Versicherungsgewerbe im engeren Sinne. Bei<br />
Letzterem handelt es sich um einen ausgesprochenen Mischbereich, der nicht eindeutig<br />
den haushalts- oder den unternehmensorientierten Diensten zuzurechnen ist.<br />
1.2 Zukunftschancen <strong>für</strong> unternehmensnahe <strong>Dienstleister</strong><br />
„Das Wesentliche ist <strong>für</strong> das Auge unsichtbar.“, schrieb Antoine de Saint-Exupéry in<br />
seinem berühmten Roman „Der kleine Prinz“. Ähnlich muss in der wissensbasierten<br />
Wirtschaft die Rolle der unternehmensnahen Dienstleistungen besser verstanden<br />
werden, insbesondere ihr Beitrag zur Ankurbelung wirtschaftlichen Wachstums und<br />
zur Verbesserung gerade auch der industriellen Wettbewerbsfähigkeit. Diese Dienstleistungen<br />
entlasten die Firmen von Aufgaben, die vom Kerngeschäft abweichen. Die<br />
Spezialisierung der <strong>Dienstleister</strong> bringt Kostenvorteile und reduziert das unternehmerische<br />
Risiko auf Seiten der Dienstleistungsempfänger. Vielfältige Dienstleistungen<br />
auf der gesamten industriellen Wertschöpfungskette sind bereits entstanden und<br />
werden sich weiter entwickeln. Kurz: Unternehmensnahe Dienstleistungen werden<br />
immer bedeutsamer – aber sie müssen auch sichtbarer gemacht werden.<br />
6
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA) Landesverband<br />
<strong>Bayern</strong> hat in einem von Arthur D. Little erstellten Branchenausblick „<strong>Bayern</strong> 2020“ 1<br />
einen wichtigen Beitrag zu einer solchen „Sichtbar-Machung“ geleistet. Die Untersuchung<br />
zählt beispielhaft folgende, in Zukunft noch wichtiger werdende Unternehmensservices<br />
entlang der Wertschöpfungskette seiner Mitgliedsfirmen auf:<br />
• Zur Produkt- und Verfahrensentwicklung bedient man sich zunehmend<br />
Technologieberatungsunternehmen, die komplette Produktentwicklungen von<br />
der Idee über das Design bis hin zum Produktionslayout anbieten.<br />
• Zur Markterschließung recherchieren Marktforschungsinstitute das relevante<br />
Umfeld und ermöglichen die Entlastung von personalaufwändiger Vorarbeit.<br />
Zusätzlich können die aktuellsten technologischen Trends ermittelt werden.<br />
„Point of sales“-Erhebungen über den Abverkauf der Waren und die komplette<br />
Informationskette von Kundenbestellung über Verkauf bis hin zu tagesscharfen<br />
Artikelverkaufskurven erlauben die atmende Produktion mit verringerter<br />
Kapitalbindung.<br />
• Logistische Dienstleistungen von der „Just in time“-Zulieferung bis zur dezentralen<br />
Lagerung der Fertigprodukte übernehmen Logistikdienstleister.<br />
Auch hier überwiegt immer stärker die Komplettleistung von der Mitwirkung<br />
bei der transportgerechten Konstruktion der Einzelteile über das Abfüllen und<br />
Verpacken der Ware bis hin zur Anlieferung ins Kundenregal.<br />
• Die industrielle Wartung von Produktionsanlagen, das Facility-Management<br />
von Bürogebäuden, Sicherheitsservice und das Vorhalten von Zeitarbeitspersonal<br />
gehört heute ebenso zu den selbstverständlichen Dienstleistungsangeboten,<br />
wie ein Tages-Management auf Zeit oder Reparaturdienste im Kundendienst<br />
verbreitete Angebote sein werden, die die Industrieproduktion weiter<br />
flexibilisieren.<br />
• Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Investmentbanking, Managercoaching,<br />
Führungskräftetraining, Knowledge Agenturen, Vertragsconsulting,<br />
Outplacement- und Personalberatung; alles Dienstleistungen <strong>für</strong> die Unternehmensspitze,<br />
um Entscheidungen unter höherer Sicherheit und mit geringerem<br />
Risiko zu treffen.<br />
• Softwaredienstleister sind fester Bestandteil der Unternehmensabläufe. Die<br />
integrierte Datenvernetzung von der Eingabe der Bestellung bis zum Management-Informationssystem<br />
sind heute möglich. Verbunden mit Expertensystemen<br />
zur Entwicklung der Kundennachfrage wird es möglich, das unternehmerische<br />
Risiko zu senken und das Unternehmen zeitgerecht zu steuern.<br />
• Die Auslagerung von unternehmensinternen Dienstleistungen in selbstständige<br />
Einheiten erlaubt den Industrieunternehmen die Erschließung neuer<br />
Wachstumsfelder. Gleichzeitig wird so eine Konzentration auf Kernkompetenzen<br />
sichergestellt.<br />
1 VDMA Landesverband <strong>Bayern</strong> (Hrsg.): „Spezifizierung der Trendstudie <strong>Bayern</strong> 2020 <strong>für</strong> die Branchen des<br />
VDMA“, München, März 2001.<br />
7
• Die Kombination von originären Produkten mit innovativen Dienstleistungen<br />
schafft die Basis <strong>für</strong> langfristiges Wachstum und sichert nachhaltig<br />
Wettbewerbsvorteile <strong>für</strong> die Industrieunternehmen. Gleichzeitig kann so die<br />
Hürde umgangen werden, dass Kunden immer mehr Dienstleistungen in Anspruch<br />
nehmen, ohne den entsprechenden Preis da<strong>für</strong> zahlen zu wollen.<br />
Insgesamt könnte die Entwicklung von industriellen Produktionsunternehmen so weit<br />
gehen, dass tatsächlich die Konzentration auf die reine Herstellung des Produktes<br />
erfolgen könnte und alle anderen personal- und kapitalbindenden Aktivitäten ausgelagert<br />
werden.<br />
1.3 Services Going International<br />
Die Globalisierung begünstigt den Dienstleistungshandel auf zwei Ebenen:<br />
• Mit steigenden Warenexporten oder Direktinvestitionen geht auch eine erhöhte<br />
internationale Nachfrage nach Diensten Hand in Hand. Exporte von Industriegütern<br />
ohne Marktforschung, Beratung, Wartung, Schulung etc. (siehe<br />
vorheriges Kapitel) sind kaum möglich. Dieses „Servicing Exports“, bei dem<br />
unternehmensnahe <strong>Dienstleister</strong> versuchen, heimische Industrieunternehmen<br />
als Kunden zu gewinnen und im Systemgeschäft (d. h. Kombination industrieller<br />
Produkte und Services) die internationalen Märkte indirekt zu bedienen,<br />
treibt die Internationalisierung der Dienstleistungen voran.<br />
In Deutschland haben die unternehmensnahen <strong>Dienstleister</strong> als Zulieferer<br />
oder Partner im Systemgeschäft schon in beträchtlichem Maße zum Warenexport<br />
beigetragen.<br />
• Durch die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien sind viele<br />
unternehmensnahen Dienstleistungen erst zu international handelbaren Gütern<br />
geworden. Dies begünstigt ein unmittelbares „Exporting Services“.<br />
Insofern kann es nicht verwundern, dass auch im Dienstleistungsbereich der<br />
Export das Wachstum antreibt. Inzwischen sind 13 % der Gesamtexporte<br />
Deutschlands Dienstleistungen. Allerdings verzeichnet Deutschland ein Handelsdefizit<br />
bei den unternehmensnahen Services, was auf die Dominanz USamerikanischer<br />
und englischer Unternehmen vor allem in den Bereichen<br />
Rechts- und Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Werbung und DV-<br />
Dienstleistung zurückzuführen ist. Eine weitere Ursache liegt sicherlich in der<br />
(noch) relativ geringen Auslagerung von Dienstleistungen hierzulande begründet.<br />
Die unternehmerischen Erkenntnisse aus dem Gesagten sind Folgende:<br />
1. Die Internationalisierung bzw. Globalisierung ist auch im Bereich unternehmensnahe<br />
Dienstleistungen in vollem Gange. So sind jene <strong>Dienstleister</strong>, die<br />
bislang nur die heimische Industrie bedient haben, mehr und mehr internationalem<br />
Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Wer diesem Wettbewerbsdruck stand<br />
8
hält, erfüllt die Grundvoraussetzung <strong>für</strong> die Weiterentwicklung zum „Exporting<br />
Services“.<br />
2. Der Exportmarkt <strong>für</strong> unternehmensnahe Dienstleistungen verzeichnet besonders<br />
ausgeprägtes Wachstum. Wer in punkto Termintreue, Qualität, Problemlösungskompetenz,<br />
Kooperationsfähigkeit und Netzwerkbildung mit Anbietern<br />
komplementärer Services Stärken aufweist oder sich erarbeitet, hat unter Beachtung<br />
der nachfolgenden Ratgeber-Informationen ausgezeichnete Chancen<br />
<strong>für</strong> den Geschäftserfolg auf internationalen Märkten.<br />
3. Mit einem im internationalen Vergleich hohen Pro-Kopf-Einkommen, einem<br />
hohen Ausbildungsstand, einer erstklassigen Kommunikations- und Verkehrsinfrastruktur<br />
sowie einem starken internationalen Engagement vieler deutscher<br />
Dienstleistungsunternehmen verfügt Deutschland über gutes Rüstzeug, um<br />
über seine Grenzen hinaus auf offenen Dienstleistungsmärkten zu bestehen. 2<br />
2 Bartsch, Elga, Diekmann, Berend, Deutschlands Chancen im Handel mit Dienstleistungen, in: Wirtschafts-<br />
dienst 2006/1<br />
9
2. Entscheidung <strong>für</strong> den Dienstleistungsexport<br />
Die Entscheidung <strong>für</strong> den Dienstleistungsexport basiert erfahrungsgemäß auf folgenden<br />
Motiven:<br />
• Die Inlandsmärkte sind zunehmend gesättigt: Die Zahl der Wettbewerber im<br />
Bereich unternehmensnahe Dienstleistungen steigt in <strong>Bayern</strong> überproportional<br />
Die Freisetzung von hochqualifizierten Arbeitskräften und die Tendenz zur<br />
Auslagerung von Dienstleistungen im Produzierenden Sektor wird dieses<br />
Wachstum weiter beschleunigen und den Wettbewerbsdruck erhöhen. Zudem<br />
steigt der Konkurrenzdruck durch ausländische Firmen, die auf dem deutschen<br />
Markt tätig werden. Die Marktnische mit ihrem Schutz vor hohem Wettbewerbsdruck<br />
wird immer kleiner und kurzlebiger.<br />
• Bessere Auslastung von fixen Personal- und Infrastrukturressourcen: Einmal<br />
<strong>für</strong> das Inland gefundene Lösungen können ins Ausland erneut verkauft werden.<br />
• Das wirtschaftliche und politische Projektrisiko kann auf mehrere Auftraggeber<br />
und Märkte gestreut werden.<br />
• Attraktive Kooperationsangebote zur internationalen Markterschließung werden<br />
vermehrt herangetragen.<br />
• Der Markt <strong>für</strong> europäische und sonstige internationale Ausschreibungen<br />
wächst und wird auch <strong>für</strong> mittelständische <strong>Dienstleister</strong> immer interessanter.<br />
• Fachliche und sprachliche Kenntnisse können gefestigt und verbessert und<br />
damit insgesamt die betriebliche Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden.<br />
• Neue Referenzen können gewonnen werden.<br />
• In vielen Fällen erhöht die Auslandsaktivität das Renommee.<br />
• Der Gang ins Ausland kann durch die Auslandsorientierung eines Kunden<br />
geboten sein.<br />
Das Erschließen neuer Märkte birgt neben den potenziellen Chancen aber auch<br />
Schwierigkeiten, die überwunden werden müssen. Das beginnt bei der anfänglichen<br />
Informationssuche über ausländische Märkte und geht über die Ausgestaltung der<br />
Finanzierung bis hin zu rechtlichen Fragen. Deshalb gehören zum erfolgreichen Auslandsgeschäft<br />
unbedingt eine detaillierte Planung – wenn möglich unter Zuhilfenahme<br />
erfahrener Experten (die IHKs vermitteln) – und genügend Zeit zur Vorbereitung.<br />
Vielfach wird auch der finanzielle und personelle Aufwand beträchtlich unterschätzt,<br />
die Mitarbeiter werden oftmals nicht genügend auf die neuen Märkte und die damit<br />
verbundenen Herausforderungen vorbereitet.<br />
Im Export treten auch eine Vielzahl von Risken auf, so gibt es zum Teil große Unterschiede<br />
in der Sprache, der Mentalität, der Kultur und im Rechtssystem. In bestimmten<br />
Abnehmerländern ist die politische Situation instabil oder es fehlen Informationen<br />
über die Bonität des ausländischen Kunden.<br />
10
Noch besteht auch mit fast allen Ländern ein gewisses Währungsrisiko. Der Euro<br />
bringt jedoch zumindest im Handel mit bislang zwölf der 15 EU-Ländern (ohne Großbritannien,<br />
Dänemark und Schweden) erhebliche Vorteile. Die einheitliche Währung<br />
bietet vor allem bessere Wettbewerbsbedingungen im innereuropäischen Handel,<br />
nicht zuletzt, weil sich durch den Wegfall der Wechselkursrisiken und Devisenumrechnungskosten<br />
die Preiskalkulation verbessert. Der Euro fördert auch die Entwicklung<br />
eines EU-weiten Stabilitätsraumes und damit eines positiven Umfeldes <strong>für</strong> den<br />
intensiven Austausch von Dienstleistungen.<br />
Generell gilt, dass vor der Entscheidung über die Aufnahme des Dienstleistungsexports<br />
in jedem Fall von der Unternehmensleitung eine klare Zielvorstellung entwickelt<br />
werden sollte. Wenn keine klare und <strong>für</strong> alle Mitarbeiter verbindliche Formulierung<br />
und Definition des Exportziels vorliegt, entstehen nicht nur Unsicherheit und Reibungsverluste,<br />
sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit auch pekuniäre Verluste.<br />
PRAXISTIPP<br />
Die drei wichtigsten Fragen, die vor Aufnahme auch der internationalen Geschäftstätigkeit<br />
beantwortet werden müssen, lauten:<br />
1. Was wollen wir erreichen?<br />
2. Wie können wir das tun?<br />
3. Was muss konkret bis wann von wem erledigt werden?<br />
11
3. Überprüfung der innerbetrieblichen Vorausset-<br />
zungen<br />
Nach der grundsätzlichen strategischen Entscheidung, mit dem Dienstleistungsangebot<br />
auch in den Export zu gehen, gilt es, die Exportfähigkeit in bezug auf die Produkte,<br />
d. h. die unternehmensnahen Dienstleistungen (3.1), die Organisation (3.2)<br />
und die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens (3.3) zu überprüfen und gegebenenfalls<br />
zu verbessern.<br />
3.1 Das „Produkt“ Dienstleistung<br />
Deutsche unternehmensnahe Dienstleistungen genießen im Ausland einen hervorragenden<br />
Ruf. Dennoch sollte sich jedes Unternehmen vor dem ersten Schritt ins Ausland<br />
folgende Fragen stellen:<br />
• Was zeichnet unsere Dienstleistung im Verhältnis zur Konkurrenz aus?<br />
• Sind unsere Preise und Konditionen konkurrenzfähig?<br />
• Ist das fachliche und sprachliche Know-how bei den Mitarbeitern ausreichend?<br />
Der Dienstleistungsexport unterscheidet sich vom Warenexport in erster Linie durch<br />
das Produkt, welches exportiert wird. Das Produkt ist im Falle der Dienstleistung<br />
grundsätzlich das unmittelbar an eine Person gebundene geistig-schöpferische fachliche<br />
Know-how. Der Preis <strong>für</strong> dieses Know-how wird üblicherweise als Honorar in<br />
bestimmten Stunden- bzw. Tagessätzen bemessen. Aufgrund des immateriellen<br />
Charakters des Know-hows und der damit verbundenen schwierigen Darstell- und<br />
Vergleichbarkeit, hat die professionelle Präsentation der Dienstleistung in Form von<br />
Referenzlisten, Imageprospekten etc. eine besondere Bedeutung.<br />
Die Dienstleistung selbst (z. B. die persönliche Beratung) und das daraus entstehende<br />
Produkt (z. B. die Studie) ist üblicherweise in der Sprache des ausländischen Auftraggebers<br />
direkt am Standort des Auftraggebers zu erbringen und deshalb kaum<br />
standardisierbar bzw. auf Lager produzierbar. Dienstleistungen können auch in Waren<br />
(z. B. EDV-Programme <strong>für</strong> Maschinen oder Anlagen) verkörpert und mit deren<br />
Hilfe erbracht, transportiert und gelagert werden. Die Dienstleistung kann in diesem<br />
Fall auch im Warenverkehr über die Grenze gebracht oder elektronisch transportiert<br />
werden. Der Weg vom Dienstleistungserbringer zum Empfänger ist jedoch im Regelfall<br />
sowohl kürzer (durch den Wegfall von Verpackungs-, Lagerungs- und Transportdienstleistungen)<br />
als auch unkomplizierter (durch den Wegfall von Ursprungszeugnissen,<br />
Transportdokumenten, Versicherungspolicen etc.).<br />
Im internationalen Dienstleistungshandel bestehen im Gegensatz zum Warenhandel<br />
keine tariflichen Hemmnisse. Hindernisse werden vor allem durch nationale Vorschriften<br />
geschaffen (vgl. hierzu ausführlicher Kapitel 4.2). Beispiele da<strong>für</strong> sind:<br />
• Einreisevorschriften und Aufenthaltsbeschränkungen <strong>für</strong> ausländische Personen<br />
• Ausbildungs-, Zulassungs- und Honorarvorschriften im Bereich technischer<br />
und rechtlicher Dienstleistungen<br />
• Verbote und Beschränkungen <strong>für</strong> bestimmte Werbeformen<br />
12
• Datenschutzbestimmungen in der Marktforschung<br />
Zusammengefasst können sich <strong>für</strong> den <strong>Dienstleister</strong> auf dem Auslandsmarkt folgende<br />
Optimierungsmaßnahmen in Bezug auf sein Produkt ergeben:<br />
���� CHECKLISTE<br />
Produkt-Defizite im Export Optimierungsmaßnahmen ����<br />
Zu geringe Abstimmung auf Kunden- • Direkte und regelmäßige Kundenbedürfnissekontakte<br />
Zu geringes Know-how • Aus- und Weiterbildungskurse<br />
• Aufnahme von zusätzlichem Personal<br />
Zu allgemeines Know-how • Spezialisierung auf bestimmte Leistungen<br />
und/oder Branchen<br />
Zu spezialisiertes Know-how • Kooperationen mit in- und ausländischen<br />
<strong>Dienstleister</strong>n <strong>für</strong> Gesamtangebote<br />
Zu hohes Preisniveau • Preisreduzierung bei gleichzeitiger<br />
Erhöhung der Mann-Tage<br />
• Reduzierung der Fixkosten<br />
Fehlender Bekanntheitsgrad • Referenzlisten<br />
• Mehrsprachige Imageprospekte<br />
• Inserate<br />
Fehlende Sprachkenntnisse • Sprachkurse<br />
• Auslandsaufenthalte<br />
• Dolmetscher hinzuziehen<br />
Zu klein strukturierte Einheiten • Nationale und internationale Ko-<br />
Mangelnde Beachtung nationaler<br />
Vorschriften<br />
3.2 Organisation<br />
13<br />
operationen<br />
• Beschaffung von Gesetzestexten<br />
• Einholung von Rechtsauskünften<br />
Nach der Entscheidung <strong>für</strong> die Exporttätigkeit ist <strong>für</strong> den Erfolg auf ausländischen<br />
Märkten ein entsprechendes persönliches Engagement der Geschäftsführung wichtig:<br />
„Export ist Chefsache“. Folgende Voraussetzungen sind unbedingt notwendig:<br />
• genügend Zeit <strong>für</strong> die systematische Beschäftigung mit dem Auslandsgeschäft<br />
• Bereitschaft zu Auslandsreisen und Auslandsaufenthalten<br />
• ausreichende Kapazitäten, um die steigende Nachfrage bedienen zu können<br />
Mit zunehmendem Exportgeschäft können die Exportaufgaben nicht mehr alleine von<br />
einer Person (Geschäftsführer, Exportleiter) wahrgenommen werden. Es sollte eine<br />
eigene Organisationseinheit, die alle auslandsbezogenen Aktivitäten verantwortlich<br />
durchführt bzw. koordiniert, eingerichtet und in das vorhandene Organisationsschema<br />
eingliedert werden.
Der Erfolg von Dienstleistungen im Ausland ist vom Weg des Auslandsengagements<br />
abhängig. Unternehmensnahe Dienstleistungen sind meistens in hohem Maße erklärungsbedürftig.<br />
Daher kommt es bei der Internationalisierung von Dienstleistungen<br />
vor allem auf die persönliche Kommunikation an.<br />
Auch werden bei der Internationalisierung von Diensten meist immaterielle Güter<br />
bewegt. Deshalb ergeben sich bei Dienstleistungen andere, neue Formen des Engagements<br />
als beim Warenkauf.<br />
In Bezug auf die betriebliche Organisation des Dienstleistungsexports sind folgende<br />
Grundsatzfragen zu klären:<br />
Soll der Dienstleistungsexport<br />
• indirekt oder direkt<br />
• als „Einzelkämpfer“ oder in Kooperation<br />
• über eine Auslandsinvestition<br />
erfolgen?<br />
Welche Art des Auslandsengagements gewählt wird, hängt von der Größe des Betriebs,<br />
den Produkten, der Kundenstruktur und der langfristigen Strategie ab.<br />
Die verschiedenen Möglichkeiten zur Internationalisierung werden nachfolgend beschrieben<br />
sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile aufgezeigt. Dabei ist die Reihenfolge<br />
bewusst gewählt und beinhaltet eine Steigerung hinsichtlich der Kosten, des<br />
Grades der Ressourcenbindung und des Ausmaßes des unternehmerischen Risikos.<br />
3.2.1 Indirekter Dienstleistungsexport<br />
Beim indirekten Export von Dienstleistungen werden Leistungen im Ausland im Auftrag<br />
eines heimischen Kunden erbracht. Die Leistungserbringung erfolgt großteils im<br />
Ausland, fakturiert wird im Inland. Es bestehen keine wesentlichen Unterschiede<br />
oder zusätzlichen Kosten und Risiken im Vergleich zum Inlandsgeschäft.<br />
Diese Form der Internationalisierung eignet sich besonders als Einstieg in den Export<br />
auch <strong>für</strong> kleine <strong>Dienstleister</strong> ohne Exporterfahrung. Sie lässt sich mit begrenztem<br />
Aufwand realisieren. Es ist nicht erforderlich, sich durch größere Kapitalinvestitionen<br />
in Tochtergesellschaften oder Beteiligungen an ausländischen Unternehmen in großem<br />
Umfang zu binden.<br />
Beispiele <strong>für</strong> diese Art der Internationalisierung sind Marktstudien, technische Anlageplanung<br />
oder die Begleitung ausländischer Projekte heimischer Betriebe. In diese<br />
Kategorie fallen z. B. die Planungsleistungen eines Ingenieurbüros, die <strong>für</strong> einen<br />
Großkunden <strong>für</strong> dessen Staudammprojekt in China erbracht werden. Hier sind auch<br />
die in Waren inkorporierten Dienstleistungen anzusiedeln: Design, Marketing, Serviceverträge.<br />
Schulungen, die mit dem Warenexport in Zusammenhang stehen, zählen<br />
ebenfalls zu den indirekten Dienstleistungsexporten.<br />
14
3.2.2 Direkter Dienstleistungsexport<br />
Hierbei werden Dienstleistungsprojekte von Deutschland aus ohne Direktinvestition<br />
im Auslandsmarkt durchgeführt. Zu beachten sind dabei aus betriebswirtschaftlicher<br />
Sicht vor allem die höheren Akquisitions- und Abwicklungskosten, aus rechtlicher<br />
Sicht vor allem länderspezifische Umsatz-, gewerbe- und standesrechtliche Vorschriften.<br />
Der direkte Export eignet sich besonders <strong>für</strong> Unternehmen, die den benachbarten<br />
bayerischen Auslandsmarkt bearbeiten oder zumindest über Kooperationen mit in-<br />
oder ausländischen Partnern und entsprechende Sprachkenntnisse verfügen.<br />
Idealerweise sollte aufgrund der besonderen Risikosituation das Auftragsvolumen<br />
von laufenden Auslandsprojekten nicht größer als das der laufenden Inlandsprojekte<br />
sein und sich auf mehrere Auftraggeber verteilen, um mögliche Ausfälle leichter abdecken<br />
zu können.<br />
Beispiele hier<strong>für</strong> sind die Direktakquisition eines Auslandskunden oder die Teilnahme<br />
an einer internationalen Ausschreibung.<br />
3.2.3 Kooperation<br />
In diesem Fall wird die Dienstleistung in Kooperation mit einem einzelnen oder einem<br />
Netzwerk von nationalen und/oder internationalen Partnern erbracht.<br />
Aufgrund der im Durchschnitt relativ geringen Unternehmensgröße der unternehmensnahen<br />
Dienstleistungsunternehmen stellt die Kooperation mit nationalen und<br />
internationalen, wenn möglich erfahrenen Partnern die oft einzige Möglichkeit zum<br />
direkten Export der eigenen Dienstleistungen dar. Dies gilt ganz besonders <strong>für</strong> die<br />
Bewerbung um internationale öffentliche Aufträge (vgl. auch Kapitel 5.7) und die<br />
Gründung von Auslandsniederlassungen.<br />
Durch Kooperationen können ähnliche Vorteile wie bei großen Dienstleistungsunternehmen<br />
erreicht werden, ohne dass die einzelbetriebliche Selbständigkeit und Autonomie<br />
aufgegeben werden muss.<br />
Kooperationsbereiche<br />
Eine Kooperation ist vor allem in folgenden drei Bereichen denkbar:<br />
1. Dienstleistungsangebot<br />
• gemeinsame Produktentwicklung (Beratungs-/Softwarepakete)<br />
• komplementäres Angebot (z. B. technische und wirtschaftliche Beratung)<br />
2. Marketing<br />
• gemeinsame Marktforschung<br />
• gemeinsame Auslandsbüros<br />
• gemeinsamer Außendienst<br />
• gemeinsame Werbung<br />
• gemeinsame Messestände<br />
15
3. Organisation und Personal<br />
• gemeinsame EDV<br />
• gemeinsames Rechnungswesen<br />
• gemeinsame Aus- und Weiterbildung<br />
• Austausch von Personal<br />
Fallbeispiele<br />
• Gemeinsame Angebote von Dienstleistungen entlang der Wertschöpfungskette<br />
(Einkaufsdienstleistungen, produktionsunterstützende Dienstleistungen und<br />
Vertriebsdienstleistungen). Als Beispiel lässt sich ein Inkassounternehmen<br />
nennen, das <strong>für</strong> einen deutschen Kunden das Inkasso <strong>für</strong> dessen ausländische<br />
Niederlassungen/Töchter übernimmt.<br />
• Gemeinsame Angebote von Dienstleistungen außerhalb des Kerngeschäfts<br />
des Kunden. Zum Beispiel bieten im Facility-Management (Bewachung, Entsorgung,<br />
Reinigung, Kälte-, Klima-, Heizungsmanagement) die Dienstleistungsbetriebe<br />
ihren Kunden (z. B. Gebäudemanagementtöchter von Baukonzernen)<br />
auch in ausländischen Objekten ihre Leistungspalette an. Gleiches gilt<br />
<strong>für</strong> Anbieter von Logistikdienstleistungen (Konfektionierung, Verpackung, Lagerung,<br />
Versand und gegebenenfalls Spedition).<br />
• Gemeinsame Angebote von Dienstleistungen <strong>für</strong> begrenzte Projekte: Gemeinsamer<br />
Messeauftritt (Messebau, Werbeagentur). Ein Beispiel ist hier die Kooperation<br />
von Messebauer, Werbe- und Eventagentur <strong>für</strong> einen Messeauftritt<br />
eines Kunden bei einer Messe in Nordamerika.<br />
• In Waren inkorporierte Dienstleistungen: Hier lässt sich das Beispiel eines Betriebes<br />
anführen, der mit seinem Personal <strong>für</strong> einen deutschen Anlagenhersteller<br />
die Inbetriebnahme und Wartung von ins Ausland gelieferten Maschinen<br />
übernimmt.<br />
Formen der Kooperation<br />
Für die Kooperation selbst kommen einerseits formlose, rechtlich unverbindliche Interessensgemeinschaften<br />
(z. B. Austausch von Informationen), zeitlich begrenzte,<br />
vertraglich festgelegte Arbeitsgemeinschaften (z. B. Teilnahme an Ausschreibungen)<br />
bis hin zu gegenseitigen finanziellen Beteiligungsverhältnissen bzw. gemeinsamen<br />
Unternehmensgründungen in Frage.<br />
Als Einstieg in die Exportkooperation bieten sich zunächst zeitlich und inhaltlich klar<br />
begrenzte Projekte an, denn dadurch kann man sich an die „richtige“ Form der Kooperation<br />
herantasten.<br />
Insbesondere bei langfristigen Kooperationen empfiehlt sich der Abschluss eines<br />
formellen Kooperationsvertrags mit folgenden Mindestinhalten:<br />
• Präambel (gemeinsame Ziele der Vertragspartner)<br />
• Vertragsgegenstand (Hauptrechte und -pflichten der Vertragsparteien)<br />
• Aufteilung der Kosten<br />
• Vertragsdauer und Vertragsauflösung<br />
• Wettbewerbsverbot<br />
16
• Zahlungsbedingungen (Fristen, Schadenersatz, etc)<br />
• Rechtsform bei Gründung von Kooperationsorganisationen<br />
• Rechtsrahmen (Materielles Recht, Verfahrensrecht)<br />
• Unterschrift der Vertragsparteien mit Ort und Datum<br />
Vor- und Nachteile einer Internationalisierung mittels Kooperation<br />
Vorteile Nachteile<br />
Nutzen der Erfahrung der Partner Mögliche Abhängigkeit vom Partner<br />
Nutzen der Kontakte/Marktkenntnisse<br />
der Partner<br />
Nutzen der Ressourcen der Kooperationspartner<br />
Durch Arbeits- und Aufgabenteilung<br />
bei den Partnern geringe Bindung eigener<br />
Ressourcen<br />
Vorteile der gemeinsamen Größe<br />
3.2.4 Andere vertragliche Arrangements<br />
Interessenkonflikt durch unterschiedliche<br />
Zielsetzungen der Kooperationspartner<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Als weitere mögliche Internationalisierungsstrategien kommen der Einsatz von Handelsvertretern,<br />
die Vergabe von Lizenzen sowie Franchising in Betracht.<br />
3.2.4.1 Handelsvertreter<br />
Handelsvertreter sind auf Provisionsbasis am Umsatz (Erfolgshonorar) orientiert arbeitende<br />
Absatzmittler. Mit ihnen werden in der Regel längerfristige Verträge geschlossen.<br />
Derartige Arrangements bieten sich an, wenn ausländische Märkte bearbeitet<br />
werden sollen, aber keine intimen Kenntnisse der Gegebenheiten vor Ort vorhanden<br />
sind und kein eigenes Personal im Ausland eingesetzt und/oder akquiriert<br />
werden soll. Bei technischen Dienstleistungen können Handelsvertreter auch Inspektions-,<br />
Wartungs- und Reparaturdienstleistungen übernehmen.<br />
Beispiel: Ein Dienstleistungsunternehmen wartet bevorzugt die Geräte eines inländischen<br />
Herstellers von Kopierautomaten. Da es mit dem Hersteller keine Kooperation<br />
vereinbaren konnte, beauftragt das Dienstleistungsunternehmen einen Handelsvermittler<br />
mit der Akquisition von Serviceaufträgen. Die Wartungsarbeiten werden<br />
dann - vertraglich vereinbart - auch vom Handelsvertreter erledigt, <strong>für</strong> Reparaturarbeiten<br />
wird ein heimischer Spezialist entsandt.<br />
Vor- und Nachteile einer Internationalisierung mittels Handelsvertreter<br />
Vorteile Nachteile<br />
<strong>Dienstleister</strong> hält die Fäden in der<br />
Hand<br />
Evtl. hohe Ausgleichszahlungen bei Vertragsauflösung<br />
17
Unternehmen ist auf dem Auslandsmarkt<br />
präsent<br />
Unternehmen nutzt Marktkenntnisse<br />
ausländischer Partner<br />
Auffinden von Handelsvertretern<br />
Bei der Suche nach Handelsvertretern sind neben IHKs und AHKs sowie den genannten<br />
Möglichkeiten wie Messen, Fachveranstaltungen, Delegationsreisen und<br />
Datenbanken (vgl. obigen Abschnitt „Auffinden von Kooperationspartnern“) vor allem<br />
die Handelsvertreterverbände behilflich. Ein Verzeichnis ausländischer Verbände ist<br />
auf den Internet-Seiten des Internationalen Handelsvertreterverbandes (International<br />
Union of Commercial Agents and Brokers, I.U.C.A.B.) zu finden; die Internet-Adresse<br />
lautet: www.iucab.nl. Die Internet-Adresse der Centralvereinigung Deutscher Handelsvertreter-<br />
und Handelsmaklerverbände (CDH) ist im Übrigen: www.cdh.de.<br />
3.2.4.2 Lizenzierung<br />
Lizenzierung umfasst die Erlaubnis einer vertraglich abgesicherten Nutzung von Patenten,<br />
Gebrauchsmustern und Know-how. Die Nutzungserlaubnis kann vollständig<br />
oder teilweise (sachlich, räumlich oder zeitlich beschränkt) einfach oder ausschließlich,<br />
unmittelbar oder mittelbar (als Unterlizenz) sein. Üblich ist es, <strong>für</strong> Lizenzen eine<br />
Grundgebühr zu erheben und zusätzlich eine umsatzorientierte Lizenzgebühr zu vereinbaren.<br />
Beispiele<br />
• Know-how-Lizenzen betreffen technische oder kaufmännische Kenntnisse und<br />
deren Nutzung. Die Wartung von Geräten kann auf diese Weise im Ausland<br />
organisiert werden.<br />
• Vertriebslizenzen übertragen gewerbliche Schutzrechte an Personen oder Organisationen,<br />
die Dienstleistungen im Ausland in Lizenz vertreiben. Beispiel<br />
hier<strong>für</strong> ist die Übertragung der Rechte, hochspezialisierte Reinigungsverfahren<br />
in technischen Anlagen (z. B. Reinigung mit Druckluft oder Fernsteuertechnik)<br />
im Ausland durchzuführen.<br />
Vor- und Nachteile einer Internationalisierung mittels Lizenzvergabe<br />
Vorteile Nachteile<br />
Erschließung von Märkten mit be- Geringer Einfluss auf den Absatz<br />
grenzten Mitteln<br />
Lizenztausch bietet Möglichkeiten zur Qualitätskontrolle schwierig<br />
Ausweitung des eigenen Angebots<br />
Lizenznehmer kann zum Konkurrent im<br />
Zielmarkt oder auf Drittmärkten werden<br />
Lizenzentgelte können geringer als Gewinne<br />
aus Eigenleistung sein<br />
18
3.2.4.3 Franchising<br />
Franchising umfasst den Export einer Marke oder Strategie, eines Vertriebskonzepts,<br />
von Management-Know-how und weitergehenden Diensten (Einkauf, Logistik, Finanzbuchhaltung).<br />
Sie ist eine erweiterte Form der Lizenzvergabe. Merkmale und<br />
Bewertung sind daher identisch.<br />
Franchising findet in Deutschland immer weitere Verbreitung. Vor allem <strong>für</strong> kleine<br />
und mittlere Unternehmen ist Franchising eine attraktive Expansions- und Internationalisierungsstrategie.<br />
Etwa 15 % der deutschen Franchise-Geber sind heute bereits<br />
im Ausland aktiv, fast die Hälfte der Franchise-Geber strebt eine internationale Expansion<br />
an.<br />
Informationen zum Thema Franchising können beim Deutschen Franchise-Verband<br />
(DFV) unter www.dfv-franchise.de bezogen werden. Dort sind auch zahlreiche Beispiele<br />
<strong>für</strong> Franchisekonzepte aus verschiedenen Dienstleistungsbereichen abrufbar.<br />
3.2.5 Direktinvestitionen<br />
Bei entsprechend hohem Auftragsvolumen im Auslandsmarkt wird eine Auslandsniederlassung<br />
gegründet (Neugründung oder Erwerb bestehender Betriebe), die sich im<br />
Idealfall nach einer zeitlich befristeten Anlaufphase durch selbstständig abgewickelte<br />
Aufträge finanzieren sollen. Die Leistung wird im Ausland erbracht und fakturiert. Zu<br />
beachten sind vor allem länderspezifische gewerbe- und gesellschaftsrechtliche Vorschriften.<br />
Beispiele<br />
Gründung eines Repräsentanzbüros, eines Joint Ventures oder einer Tochtergesellschaft.<br />
Vor- und Nachteile einer Internationalisierung mittels Direktinvestitionen<br />
Vorteile Nachteile<br />
Große Marktnähe<br />
Hoher finanzieller Aufwand<br />
Behandlung als „Inländer“ (mögliche<br />
steuerliche Vorteile, Bevorzugung bei der<br />
Auftragsvergabe etc.)<br />
19<br />
Hohes Risiko<br />
Eine Auslandsinvestition ist <strong>für</strong> Kleinunternehmen nur mit entsprechenden ausländischen<br />
Kooperationspartnern oder <strong>für</strong> mittlere Unternehmen zu empfehlen
3.2.6 Formen der Internationalisierung und ihre Bewertung im<br />
Überblick<br />
Kooperation Handelsvertreter Lizenzierung/<br />
Franchising<br />
Direktinvestitionen<br />
Grad der Je nach Umfang des Relativ wenige ei- Relativ wenige ei- Sowohl im heimi-<br />
Ressour- Projektes geringe gene Ressourcen gene Ressourcen schen Betrieb als<br />
cenbindung Ressourcenbindung, werden gebunden werden gebunden auch in der auslän-<br />
jedoch Bedarf an<br />
dischenNiederlas- Schnittstellenfunk-<br />
sung werden perso-<br />
tionen, um die Aufnelle<br />
und organisagabenteilung<br />
zu<br />
torische Ressourcen<br />
managen<br />
gebunden<br />
Kosten des Kosten orientieren Geringe Kosten, da Kosten entstehen Finanzieller AufEngage-<br />
sich am Umfang des erfolgsabhängiges <strong>für</strong> Patente, wand je nach Größe<br />
ments Projektes, sind je- Honorar, evtl. sind Gebrauchs- der Niederlassung<br />
doch niedriger einAusgleichszahlunmusterschutz und erheblich<br />
zuschätzen als angen zu kalkulieren vertragliche Festledere<br />
vertragliche<br />
Engagements<br />
gungen<br />
Möglichkeit Kontrolle richtet sich Kontrollreglements Kontrollen sind nach Hohes Maß an Kon-<br />
der Kontrol- nach rechtlichen sind vertraglich zu der Vergabe der trolle durch Eingliele<br />
Anforderungen, fixieren<br />
Lizenz schwierig derung in die Orga-<br />
dem subjektiven<br />
nisationsstruktur des<br />
Kontrollbedürfnis<br />
eigenen Unterneh-<br />
der Partner und<br />
nach Umfang des<br />
Projekts<br />
mensUnterneh-<br />
Unternehmerisches Geringes Risiko, da Risiko entsteht Neugründung eines<br />
merisches Risiko ist gering, vertragliche Fest- durch geringeren Unternehmens im<br />
Risiko wächst jedoch mit legungen und er- Einfluss auf Qualität Ausland stellt beim<br />
der Anzahl der KofolgsabhängigeVer- der Lizenznehmer Thema Internatiooperationspartnergütung;<br />
ein Problem<br />
nalisierung von<br />
und dem Umfang stellt die Kontrolle<br />
Dienstleistungen<br />
der Projekte des Handelsvertre-<br />
das höchste Risikoters<br />
aufgrund der<br />
Distanzen dar<br />
potenzial dar<br />
3.3 Finanzierung und Risikoabsicherung<br />
Aufgrund der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennziffern des Unternehmens<br />
kann beurteilt werden, in welchem Umfang finanzielle Mittel <strong>für</strong> die internationale<br />
Markterschließung zur Verfügung stehen. Dabei handelt es sich um<br />
• Gewinn-/Verlustentwicklung<br />
• Umsatzentwicklung<br />
• Entwicklung der Hauptaufwandsposten<br />
• Entwicklung des Cash-flow<br />
• Entwicklung der Liquidität<br />
• Eigenkapitalanteil<br />
Im Gegensatz zur Leistungserbringung im Inlandsmarkt sind beim Dienstleistungsexport<br />
Besonderheiten der Sprache, Kultur, Auftraggeber, politische und wirtschaftliche<br />
Rahmenbedingungen etc. zu beachten, die üblicherweise zu höheren bzw. zu-<br />
20
sätzlichen Kosten und Risiken sowohl in der Auftragsakquisitions- als auch der eigentlichen<br />
Auftragsabwicklungsphase führen. In der Kalkulation des Exportpreises<br />
müssen diese Kosten berücksichtigt bzw. im Extremfall selbst getragen werden:<br />
Zusatzkosten<br />
• Reise- und Aufenthaltskosten<br />
• Dolmetsch- und Übersetzungskosten<br />
• Kommunikationskosten (Telefon, Telefax, Porto)<br />
• Angebotskosten bei öffentlichen Ausschreibungen infolge des da<strong>für</strong> notwendigen<br />
Zeitaufwandes (ca. 5-10 % des Projektbudgets) und damit verbundene<br />
Garantiekosten (Anzahlungs-, Biet-, Liefer- und Leistungsgarantie, Gewährleistungsgarantie<br />
etc.)<br />
• Marketingkosten (Messen, Inserate, Marktforschung etc.)<br />
• Vorfinanzierungskosten (Markterschließungskosten etc.)<br />
• Vertragskosten<br />
• Finanzierungskosten (Exportkredit, Akkreditiv, Kursabsicherungskosten etc.)<br />
• Zahlungsziele und -verzögerungen<br />
Im Gegensatz zu Warenexporteuren ersparen sich unternehmensnahe Dienstleistungsexporteure<br />
in der Regel Zoll- und Dokument-, Verpackungs-, Transport- und<br />
Versicherungskosten.<br />
Risiken im Auslandsgeschäft<br />
Risiken, die im internationalen Geschäft besonders zu beachten sind:<br />
• wirtschaftliche Risiken: Absatz- und Preisrisiko, Annahmerisiko (Verweigerung<br />
der Leistungsabnahme), Dubiosenrisiko (Zahlungsunfähigkeit/-unwilligkeit/-verzug),<br />
Wechselkursrisiko<br />
• politische Risiken: Krieg, Streiks, Zerstörung oder Entzug von Rechten oder<br />
Vermögen, Konvertierungs-, Transfer- und Zahlungsverbotsrisiko <strong>für</strong> Verkaufserlöse<br />
Diese Risiken können durch Maßnahmen der Risikopolitik reduziert werden:<br />
• Risikovorbeugung: Marktstudien, Bonitätsauskünfte (AHKs, Auskunfteien,<br />
Banken), Beobachtung des Zahlungsverhaltens, Kurssicherung<br />
• Risikoabwälzung: auf den Geschäftspartner (Liefer- und Zahlungskonditionen,<br />
Fakturierung in EUR) bzw. andere Risikoträger (staatliche oder private<br />
Garantiegeber, Versicherungen, Factoring-Unternehmen)<br />
Letzteres führt wiederum zu zusätzlichen Kosten (Garantieprämien), die im Exportpreis<br />
untergebracht werden müssen (siehe nachfolgende Checkliste). Die örtlich zuständigen<br />
IHKs, die AHKs und Banken stehen als Ansprechpartner zu Fragen des<br />
Risiko-Managements im Auslandsgeschäft zur Verfügung.<br />
21
���� CHECKLISTE<br />
Retrograde Exportkalkulation (Muster)<br />
Inlandsauftrag Auslandsauftrag Beschreibung �<br />
Gesamthonorar<br />
- variable Abwicklungskosten<br />
• Zeitkosten • Zeitkosten Arbeitszeit x Stundensatz *<br />
• Inlandsreisekosten • Auslandsreisekosten Diäten, Kilometergelder,<br />
Hotelkosten etc.<br />
• Inlandskommunikationskosten<br />
• Sach- und Sonderkosten<br />
• Auslandskommunikationskosten<br />
• Sach- und Sonderkosten<br />
- variable Zusatzabwicklungskosten<br />
- variable Akquisitionskosten<br />
• Dolmetsch-, Übersetzungs-<br />
und Vertragskosten<br />
• temporäre Personal-<br />
und/oder Infrastrukturkosten<br />
22<br />
Telefon-, Fax-, Portoausgaben<br />
Kopier-, Literaturausgaben,<br />
Fremdhonorare etc.<br />
Fremdhonorare<br />
Fremdhonorare<br />
Büromiete/-ausstattung<br />
• Finanzierungskosten Exportkreditzinsen<br />
• Garantiekosten Garantieprämien<br />
• Zeitkosten • Zeitkosten Arbeitszeit x Stundensatz *<br />
• Inlandsreisekosten • Auslandsreisekosten Diäten, Kilometergelder,<br />
Hotelkosten etc.<br />
• Inlandskommunikationskosten<br />
= Gewinn (vor Steuern)<br />
beim Inlandsgeschäft<br />
• Auslandskommunikationskosten<br />
= Gewinn (vor Steuern)<br />
beim Auslandsgeschäft<br />
Telefon-, Fax-, Portoausgaben<br />
* Faktor <strong>für</strong> fixe Lohn-, Lohnneben- und Infrastrukturkosten sowie sonstige Zuschläge<br />
Aufgrund der Besonderheit des Auslandsgeschäftes wurden verschiedene Förder-,<br />
Finanzierungs- und Garantiemöglichkeiten geschaffen, mit denen auch unternehmensnahe<br />
Dienstleistungsunternehmen direkt oder indirekt in der Akquisition oder<br />
Abwicklung von Auslandsaufträgen unterstützt werden. Kapitel 10 gibt einen detaillierten<br />
Überblick über die wichtigsten außenwirtschaftlichen Förderprogramme.
4. Analyse von Auslandsmärkten<br />
Für viele unternehmensnahe <strong>Dienstleister</strong>, die sich zum ersten Mal im Ausland engagieren<br />
wollen, kommen nur wenige Länder als Märkte in Frage. Sinnvoll ist es, in<br />
einem stufenweisen Vorgehen wenige oder nur einen Markt herauszufiltern, auf die<br />
bzw. den man seine Auslandsaktivitäten konzentriert.<br />
1. Kommt ein Land aufgrund seiner politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und<br />
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen als Zielmarkt in Betracht?<br />
Notwendig ist eine Analyse der allgemeinen Rahmenbedingungen.<br />
2. Wenn die Analyse der Rahmenbedingungen ergibt, dass die Marktbearbeitung<br />
aus unternehmerischer Sicht sinnvoll erscheint, sind spezifische Marktzutrittsbarrieren<br />
festzustellen. Welche nationalen Vorschriften des Zielmarktes müssen<br />
beachtet werden?<br />
3. Auf die Bewertung der Marktzutrittsbarrieren folgt die Prüfung der konkreten<br />
Absatzmöglichkeiten und –bedingungen <strong>für</strong> die jeweilige Dienstleistung.<br />
4.1 Allgemeine Rahmenbedingungen<br />
Zu den allgemeinen Rahmenbedingungen gehören die politische Stabilität, die<br />
Rechtssicherheit, die Konvertibilität der Währung, die Steuergesetzgebung sowie<br />
ökonomische und gesellschaftliche Grunddaten (Bevölkerung, Beschäftigung,<br />
Wachstum etc.). Die Außenwirtschaftsabteilungen der bayerischen IHKs (Adressen<br />
vgl. Anhang 2) bieten zu den unterschiedlichen Auslandsmärkten vielfältige Informationen<br />
an.<br />
Darüber hinaus organisieren die bayerischen IHKs Informationsveranstaltungen über<br />
Auslandsmärkte. Dabei berichten hochrangige Vertreter von Institutionen, u. a. der<br />
Auslandshandelskammern (AHKs – www.ahk.de), und Unternehmen aus dem In-<br />
und Ausland über Chancen und Möglichkeiten des Auslandsengagements.<br />
Über die IHKs und AHKs hinaus ist die Bundesagentur <strong>für</strong> Außenwirtschaft (bfai -<br />
www.bfai.de) eine zentrale Anlaufstelle <strong>für</strong> Informationen über Auslandsmärkte. 45<br />
bfai-Korrespondenten im Ausland erarbeiten marktnahe Studien, die neben honorarpflichtigen<br />
Recherchen angeboten werden.<br />
Das Internet bietet heutzutage eine wahre Flut an Informationen gerade auch <strong>für</strong><br />
Zwecke der Auslandsmarkt-Recherche. Das Außenwirtschaftsportal <strong>Bayern</strong>s,<br />
www.auwi-bayern.de, bietet Unternehmen kostenfreie Informationen zu wichtigen<br />
Außenwirtschaftsthemen. Allein unter der Rubrik „Länder“ gibt es umfassende Informationen<br />
zu über 150 Staaten. Merkblätter und Checklisten der bayerischen IHKs<br />
und Handwerkskammern bilden die Basis der im Portal angebotenen Informationssammlung.<br />
Auf weiterführende Seiten wird durch Links hingewiesen.<br />
Im Anhang 1 dieser Broschüre sind außerdem die wichtigsten Internet-Adressen <strong>für</strong><br />
das Auslandsgeschäft aufgeführt.<br />
23
4.2 Spezifische Marktzutrittsbarrieren<br />
In vielen Fällen ist es nicht ohne Weiteres möglich, die Dienstleistung auch im Ausland<br />
anzubieten: Es müssen zuvor Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen eingeholt,<br />
Qualitätsnachweise erbracht werden etc. Um welche Zutrittsbarrieren es sich im<br />
Einzelnen handelt, ist von Land zu Land und je nach Art der Dienstleistung unterschiedlich.<br />
Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über verschiedenste Arten von<br />
Zutrittsbeschränkungen, über die man sich sorgfältig informieren sollte. Die Mitarbeiter<br />
von IHKs und AHKs sind bei dieser Analyse behilflich. Informationen können auch<br />
bei den jeweiligen Fachverbänden der verschiedenen <strong>Dienstleister</strong>bereiche erfragt<br />
werden.<br />
Mögliche Marktzutrittsbarrieren<br />
• Einreise und Aufenthaltsbestimmungen<br />
Innerhalb der Europäischen Union ist die Einreise <strong>für</strong> Bürger eines EU-Landes<br />
grundsätzlich frei. Für die Einreise aus Arbeitsgründen gilt dies allerdings nur<br />
eingeschränkt.<br />
Außerhalb der Europäischen Union kann <strong>für</strong> die Einreise ein Visum erforderlich<br />
sein. Touristenvisa sind oftmals nicht ausreichend: Sie gelten nur <strong>für</strong> eine<br />
beschränkte Zeit und umfassen keine Arbeitserlaubnis. Für die Arbeitsaufnahme<br />
im Ausland kann eine Arbeitserlaubnis erforderlich sein.<br />
Auskünfte erteilen Konsulate, Botschaften oder auch das Auswärtige Amt. Gute<br />
Informationen sind erhältlich unter www.auswaertiges-amt.de sowie<br />
citizens.eu.int.<br />
• Arbeiten innerhalb EU-Grenzen<br />
Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU werden vorübergehend<br />
Leistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbracht. Trotz der<br />
grundsätzlichen Freiheit des Dienstleistungsverkehrs sind nationale<br />
- Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen<br />
- Gewerberechtliche Bewilligungspflichten<br />
- Steuerrechtliche Bestimmungen (Einkommens-, Umsatzsteuer) sowie<br />
- Arbeitsrechtliche Vorschriften bei der Arbeitnehmerentsendung<br />
zu berücksichtigen. Auskünfte geben die örtlich zuständigen IHKs und AHKs.<br />
Detaillierte Antworten auf arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche<br />
Fragen beantwortet das Merkblatt „Auslandsentsendung von Arbeitnehmern“,<br />
http://www.auwi-bayern.de/awp/base/merkblaetter/Auslandsentsendung-<br />
030527.pdf.<br />
• Berufliche Befähigungsnachweise<br />
Ebenso wie in Deutschland sind im Ausland <strong>für</strong> die Aufnahme bestimmter Tätigkeiten<br />
berufliche Befähigungsnachweise vorzulegen.<br />
Nicht alle in Deutschland erworbenen Befähigungsnachweise werden grundsätzlich<br />
auf ausländischen Zielmärkten anerkannt. Es kann erforderlich sein, in<br />
Deutschland erworbene Befähigungsnachweise im Ausland anerkennen zu<br />
24
lassen oder zusätzliche Nachweise zu erwerben. Je nach Tätigkeit und Zielland<br />
gelten unterschiedliche Bestimmungen. Die Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise<br />
durch das Ausland kann auch dann erforderlich sein,<br />
wenn man sich nicht im Ausland niederlassen möchte, sondern dort nur zeitlich<br />
begrenzt tätig werden will. Auch bei Berufen, die in Deutschland nicht reglementiert<br />
sind, sollte man sich erkundigen, ob im Zielland <strong>für</strong> die Aufnahme<br />
der Tätigkeit Befähigungsnachweise vorzuweisen oder andere Berufszugangsvoraussetzungen,<br />
z. B. Unterrichtungen, zu erfüllen sind.<br />
• Honorarvorschriften, Gebührenordnungen<br />
Ähnlich wie beispielsweise die in Deutschland geltenden Honorarvorschriften<br />
<strong>für</strong> Architekten können im Ausland Gebührenordnungen und Honorarvorschriften<br />
gelten, die <strong>für</strong> die Rechnungsstellung verpflichtend sind.<br />
• Finanzierungsvorschriften bei Unternehmensbeteiligungen<br />
Bei Unternehmensgründung oder -beteiligung im Ausland sind die jeweiligen<br />
gesellschaftsrechtlichen Regelungen des Ziellandes zu beachten. In einigen<br />
Ländern gibt es Vorschriften, wonach sich ausländische Kapitalgeber nur in<br />
begrenztem Umfang an Unternehmen im Zielland beteiligen dürfen.<br />
• Patente, Copyrights oder Handelsmarken<br />
Für in Deutschland geschützte Patente, Copyrights oder Handelsmarken kann<br />
eine zusätzliche Anerkennung im Zielland erforderlich sein.<br />
• Local Content-Regelungen<br />
Regelungen, wonach ein festgelegter Anteil der Wertschöpfung im Zielland<br />
erbracht werden muss<br />
• Nichttarifäre Handelshemmnisse<br />
z. B. Währungskontrollen, Behinderung des internationalen Zahlungsverkehrs<br />
• Bevorzugung nationaler Anbieter bei öffentlicher Auftragsvergabe<br />
• Festgelegter Anteil zu beschäftigender nationaler Arbeitskräfte<br />
• Marktzutritt <strong>für</strong> Ausländer nur, wenn bereits nationale Anbieter gleiche<br />
Dienstleistungspalette anbieten<br />
• Verbote und Beschränkungen z. B. <strong>für</strong> bestimmte Werbeformen, Arbeitszeitmodelle,<br />
Arbeitsschutz und Tarifmodelle<br />
• Datenschutzbestimmungen<br />
• Beschränkungen der Gewinnverwendung<br />
25
4.3 Branchenspezifische Absatzmöglichkeiten<br />
Wie sind die Absatzchancen <strong>für</strong> die eigenen Dienstleistungen im anvisierten Zielmarkt<br />
einzuschätzen? Wichtige Faktoren sind hierbei Nachfragesituation, Kaufkraft,<br />
Kundenbedürfnisse sowie die Konkurrenz- und Kostensituation. Bedeutsam sind<br />
auch Verkehrsinfrastruktur, Logistik sowie die Internet-Infrastruktur und mögliche<br />
Vertriebskanäle. Auch der freie Zugang zu Netzinfrastrukturen (Telefonnetz, Frequenzvergabe<br />
etc.) kann wichtig sein.<br />
Die wichtigsten Ansprechpartner im Ausland sind die deutschen AHKs (www.ahk.de).<br />
Deren Mitgliederverzeichnisse geben einen Überblick über deutsche Firmen, die bereits<br />
Erfahrungen im regionalen Markt gesammelt haben und Ansprechpartner <strong>für</strong><br />
Marktinformationen sein können. Die AHKs bieten Publikationen zu bestimmten<br />
Branchen oder Sachthemen sowie Marktstudien an. Auch bei der Vermittlung von<br />
Geschäftspartnern hilft die jeweilige AHK (vgl. nachfolgendes Kapitel 5).<br />
Wichtige branchenspezifische Informationsquellen sind die Fachmessen im Zielland.<br />
Über die stattfindenden Auslandsmessen informiert der „Ausstellungs- und Messe-<br />
Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V.“ (AUMA). Eine Teilnahme als Aussteller<br />
sollte wegen der anfallenden Kosten vielleicht erst der zweite Schritt sein. Der Messekatalog,<br />
einsehbar auch im Internet (www.auma.de), bietet bereits zahlreiche Informationen<br />
und ermöglicht die Kontaktaufnahme mit einem Aussteller.<br />
IHKs und AHKs bieten zudem überregionale und internationale Veranstaltungen, Unternehmertreffen<br />
und –reisen sowie Kooperationsbörsen an. Diese Veranstaltungen<br />
sind wichtige Informationsquellen und Hilfen zur Marktbewertung und -erschließung.<br />
Unter www.auwi-bayern.de ist eine erste Übersicht der bayerischen Veranstaltungen<br />
einzusehen. Es ist anzuraten, sich im Hinblick auf Themen und Termine direkt mit<br />
der örtlich zuständigen IHK in Verbindung zu setzen. Über einen monatlichen Außenwirtschafts-Newsletter<br />
informiert jede bayerische IHK ihre interessierten Mitgliedsfirmen<br />
darüber hinaus entgeltfrei über aktuelle Veranstaltungen. Eine Aufnahme<br />
in den entsprechenden Verteiler ist überaus empfehlenswert!<br />
Egal, <strong>für</strong> welches Zielland man sich letztlich entscheidet: Eine gute inhaltliche Vorbereitung<br />
auf das Auslandsgeschäft und solide Recherchen sind Grundvoraussetzungen<br />
<strong>für</strong> den Erfolg. Auch über sprachliche und kulturelle Unterschiede sollte man<br />
nachdenken. Die Erfolgsrezepte aus dem Inland schließlich können nicht ohne weiteres<br />
auf die Auslandsmärkte übertragen werden. Wichtig ist, die Dienstleistung an den<br />
neuen Markt anzupassen (z. B. Bezeichnung, Design, Logo etc.).<br />
26
5. Geschäftsverbindungen knüpfen und pflegen<br />
<strong>Dienstleister</strong>, die ihr Engagement im Ausland langfristig aufbauen möchten, benötigen<br />
Informationen über mögliche Geschäftspartner und Kunden. Der „Export“ vieler<br />
Dienstleistungen ist ohne persönliche Kontakte kaum möglich. Kontakte entstehen<br />
durch Recherche, Neuansprache von Kunden, Verkaufsgespräche, Angebotserstellung<br />
etc. Die Pflege der Kontakte ist eine wichtige und lohnende Aufgabe.<br />
5.1 Recherche von möglichen Geschäftspartnern<br />
Eine Möglichkeit, Geschäftsverbindungen aufzubauen, besteht darin, potenzielle Geschäftspartner<br />
zu recherchieren und selbst oder über einen Mittler anzusprechen.<br />
• Auslandshandelskammern (AHKs)<br />
Die deutsche Wirtschaft wird bei ihren Aktivitäten auf ausländischen Märkten<br />
in über 80 Ländern durch 117 deutsche AHKs, Delegiertenbüros und Repräsentanzen<br />
unterstützt. Die Kontaktvermittlung zwischen deutschen Unternehmen<br />
und denen im Ausland bzw. umgekehrt ist eine Hauptaufgabe der bilateral<br />
arbeitenden AHK-Büros. Sie beantworten jährlich mehr als 700.000 geschäftliche<br />
Anfragen von Unternehmen und bringen jedes Jahr über 300.000<br />
ausländische Besucher auf deutsche Messen.<br />
Der Auftrag an eine AHK (www.ahk.de) ist somit wohl die effizienteste Methode,<br />
Kontakt zu potenziellen Partnern aufzubauen. Der Umfang der Unterstützung<br />
richtet sich dabei ganz nach den Bedürfnissen des Unternehmens. Sie<br />
kann von der bloßen Übermittlung von Adressen bis zur Mailing-Aktion mit telefonischem<br />
Nachfassen und Begleitung bei Geschäftsterminen reichen. Zu<br />
empfehlen ist der individuelle Kooperationspartner-Suchservice, bei dem<br />
nach einem vom bayerischen Unternehmen vorgegebenen Partner-<br />
Wunschprofil entsprechende ausländische Firmen ausfindig gemacht, hinsichtlich<br />
ihres Kooperationsinteresses kontaktiert und bei Interesse Gesprächstermine<br />
mit beiden Unternehmen vereinbart werden.<br />
Möglich ist außerdem ein über die AHK aufgegebenes Inserat im AHK-<br />
Magazin oder der Fachpresse. Genutzt werden können auch die Mitgliederverzeichnisse<br />
der deutschen AHKs. Die Mitglieder der deutschen AHK vor Ort<br />
sind mögliche Kooperationspartner oder zumindest Informationsquellen.<br />
• Euro Info Centre<br />
Auch die Euro Info Centren (www.eic.de) vermitteln Kooperationspartner über<br />
ihr inzwischen fast 300 Stellen umfassendes Netz - auch zu Spezialgebieten<br />
wie Technikkooperation.<br />
• Auslandsvertretungen<br />
In Ländern, in denen es keine AHK gibt, ist eine diplomatische Vertretung<br />
Deutschlands Anlaufstelle <strong>für</strong> ratsuchende Unternehmen. Die Auslandsvertretungen<br />
nehmen deutsche Interessen im Gastland wahr, insbesondere im Kontakt<br />
zu staatlichen Stellen der Gastländer. Sie setzen sich <strong>für</strong> die Verbesserung<br />
der Marktzugangsbedingungen ein, beraten deutsche Unternehmen und<br />
unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Wirtschaftsinteressen gegenüber<br />
27
amtlichen Regierungsstellen. Weitere Informationen können unmittelbar über<br />
die deutschen Außenvertretungen oder über das Auswärtige Amt erfragt werden.<br />
Eine Aufstellung der diplomatischen Vertretungen Deutschland ist unter<br />
www.auswaertiges-amt.de aufzufinden.<br />
• IHK-Gesellschaft zur Förderung der Außenwirtschaft und der Unternehmensführung<br />
mbH<br />
Die IHK-Gesellschaft zur Förderung der Außenwirtschaft und der Unternehmensführung<br />
mbH (www.ihk-gmbh.com) unterstützt international orientierte<br />
Unternehmen bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Sie bietet zahlreiche<br />
IHK-Firmenpools in wirtschaftlich aufstrebenden Regionen an und ist nationaler<br />
Koordinator <strong>für</strong> Kooperationsprogramme der EU in Europa, Asien, Lateinamerika,<br />
Nah- und Mittelost, wie z. B. AL-Invest und „Gateway to Japan“<br />
(zu EU-Förderprogrammen siehe auch Kapitel 10.3). Ein weiterer Schwerpunkt<br />
sind Konferenzen, Unternehmertreffen und Branchenworkshops in Mittel-<br />
und Osteuropa.<br />
• Ausländische Industrie- und Handelskammern<br />
IHKs im Ausland können vor allem dann gute Ansprechpartner sein, wenn es<br />
um das Engagement in einer bestimmten Region geht. Die Anschriften europäischer<br />
und außereuropäischer IHKs sind zu erhalten bei Eurochambres<br />
(www.eurochambres.be), einem Zusammenschluss europäischer IHKs.<br />
• Adressverzeichnisse<br />
Eine Reihe von Adressverzeichnissen sind im Internet – teils kostenlos, teils<br />
kostenpflichtig – recherchierbar. Als Firmenadress-Datenbanken zur selbständigen<br />
Suche gerade auch <strong>für</strong> <strong>Dienstleister</strong> sind zu empfehlen:<br />
www.kompass.com sowie www.europages.com,<br />
www.corporateinformation.com und die weltweite Kooperationsbörse<br />
www.e-trade-center.com.<br />
• Ausländische Botschaften<br />
Ausländische Botschaften, Konsulate und Handelsförderstellen geben in der<br />
Regel kostenlos Adressen ihres Heimatlandes heraus. Für Deutschland zuständige<br />
Vertretungen fremder Staaten und sonstige Missionen können beim<br />
Auswärtigen Amt erfragt werden (www.auswaertiges-amt.de).<br />
• Ausstellerkataloge<br />
Mögliche Partner können Aussteller auf den Fachmessen im anvisierten Zielmarkt<br />
sein. Die führenden Fachmessen lassen sich über die IHKs oder den<br />
Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft (www.auma.de)<br />
herausfinden. Der Ausstellungskatalog der letzten Veranstaltung ist beim<br />
Messeveranstalter zu beziehen. Auf diese Weise können wichtige Unternehmer<br />
der Branche direkt angesprochen werden.<br />
• Kontakte über Dritte schließen<br />
Eine weitere Möglichkeit ist, deutsche Firmen ausfindig zu machen, die sich<br />
bereits im Zielmarkt engagieren. Spediteure verfügen oft über Kontakte im<br />
Ausland und auch Banken können über ihre Korrespondenzbanken oder Filialen<br />
im Ausland weiterhelfen.<br />
28
• Handelsvertreterverbände<br />
Bei der Suche nach Handelsvertretern sind u. a. die Handelsvertreterverbände<br />
behilflich. Ein Verzeichnis ausländischer Verbände ist auf den Internetseiten<br />
des Internationalen Handelsvertreterverbandes International Union of Commercial<br />
Agents and Brokers abzurufen (www.iucab.nl).<br />
5.2 Messen<br />
Messen sind nach wie vor das wichtigste Instrument zur Anbahnung von Geschäften<br />
im Ausland. Der Besuch oder die Ausstellung auf einer Fachmesse im Ausland ist<br />
zwar kostspielig, bietet aber die Möglichkeit, innerhalb kurzer Zeit und an einem Ort<br />
den Markt kennen zu lernen und mit wichtigen Akteuren zusammenzutreffen. Um die<br />
Teilnahme als Aussteller zum Erfolg werden zu lassen, sind sowohl die Auswahl der<br />
richtigen Fachmesse wie auch großer Einsatz bei der Vorbereitung, Durchführung<br />
und Nachbereitung erforderlich. Bund und Freistaat <strong>Bayern</strong> bieten <strong>für</strong> ausgewählte<br />
Messen Förderungen an (vgl. auch Kapitel 10.1 und 10.2). Bayerische Unternehmen,<br />
die an offiziell geförderten Auslandsmessen teilnehmen wollen, erhalten nähere Informationen<br />
über ihre örtlich zuständige IHK, <strong>Bayern</strong> International (www.bayerninternational.de)<br />
oder beim AUMA (www.auma.de).<br />
Die bayerischen IHKs, Handwerkskammern und Wirtschaftsverbände sind in Konzeption<br />
und Durchführung mit eingebunden.<br />
Zur Vorbereitung auf Messebeteiligungen im Ausland hält auch die Bundesagentur<br />
<strong>für</strong> Außenwirtschaft (www.bfai.de) branchen-, messe- und landesspezifische Informationen<br />
bereit, die größtenteils kostenlos über die IHKs bezogen werden können.<br />
Kontakt zu ausländischen Unternehmen kann kostengünstiger auch auf den großen<br />
internationalen Leitmessen im Inland hergestellt werden. Deutschland ist einer der<br />
bedeutendsten Messestandorte der Welt. Jedes Jahr werden hierzulande etwa 140<br />
überregionale Messen und Ausstellungen mit mittlerweile über 10 Millionen Besuchern<br />
veranstaltet. Von den global führenden Messen der einzelnen Branchen finden<br />
damit allein zwei Drittel in Deutschland statt. Von den Besuchern reist jedes Jahr<br />
rund ein Fünftel aus dem Ausland an, davon wiederum 20 % aus Übersee.<br />
5.3 Unternehmerreisen<br />
Bei Unternehmerreisen werden Marktchancen auf Auslandsmärkten erkundet (sog.<br />
„Fact Finding Mission“) und/oder Treffen mit möglichen Kooperationspartnern organisiert<br />
(sog. „Kooperationsbörsen“ oder „Matchmaking“).<br />
• Als „Informations- und Kontaktveranstaltungen im Ausland und in Deutschland“<br />
fördert das Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie (BMWi)<br />
diese Aktivitäten (vgl. auch Kapitel 10.2). Eine Programmübersicht dieser sog.<br />
„Exportförderveranstaltungen“ ist im Internet unter www.ixpos.de veröffentlicht<br />
(-> Termine).<br />
• Die Unternehmerreisen in <strong>Bayern</strong> werden zumeist als Delegationsreisen, d. h.<br />
unter politischer Leitung mit entsprechender „Türöffner-Funktion“, durchge-<br />
29
führt. „<strong>Bayern</strong> International“ (www.bayern-international.de) leistet die organisatorische<br />
Durchführung; dort sind auch nähere Informationen erhältlich.<br />
• Auch die einzelnen Ländervereine bieten Unternehmerreisen an. Nähere Informationen<br />
sind dort erhältlich (Anschriften siehe Anhang 2).<br />
5.4 Elektronische Kooperationsbörsen<br />
Elektronische Kooperationsbörsen werden von verschiedenen Trägern und auf verschiede<br />
Art veranstaltet:<br />
• Die IHKs betreiben zusammen mit AHKs, bfai und Ländervereinen eine weltweite<br />
elektronische Kooperationsbörse. Unter www.e-trade-center.com können<br />
Geschäfts- und Kooperationsangebote weltweit veröffentlicht und abgefragt<br />
werden. Anhand einer Vielzahl unterschiedlicher Suchkriterien können in-<br />
und ausländische Angebote entgeltfrei recherchiert bzw. selbst Angebote platziert<br />
werden. Alle Einträge werden überprüft und nach einer gewissen Zeit gelöscht,<br />
um die Aktualität der Kooperationsbörse zu gewährleisten.<br />
• Im Internet findet sich eine ganze Reihe von elektronischen Handelsbörsen,<br />
die sich mit Hilfe einer Suchmaschine kontinuierlich nach geeigneten Nachfragen<br />
absuchen lassen. Länderbezogene Kooperationsbörsen können Sie bei<br />
Ihrer IHK erfragen.<br />
• Die Euro Info Centren (www.eic.de) vermitteln Kooperationspartner über ihr<br />
inzwischen fast 300 Stellen umfassendes Netz.<br />
5.5 Infrastruktureinrichtungen im Ausland<br />
Weitere Instrumente zur Geschäftsanbahnung mit ausländischen Unternehmen sind<br />
Firmenpools und die deutschen Häuser, die kleinen und mittleren Unternehmen helfen<br />
sollen, kostengünstig eine Präsenz im Ausland aufzubauen.<br />
• Firmenpools<br />
Ein Firmenpool ist ein von mehreren Unternehmen gemeinsam getragenes<br />
Büro im Ausland. Die Unternehmen teilen sich die Kosten <strong>für</strong> die Räumlichkeiten<br />
und den Repräsentanten vor Ort. Der „Rep“ bearbeitet den Markt <strong>für</strong> die<br />
auftraggebenden Firmen. Ansprechpartner ist die IHK-Gesellschaft zur Förderung<br />
der Außenwirtschaft und der Unternehmensführung mbH (Büro Berlin),<br />
im Internet unter www.ihk-gmbh.com.<br />
• Deutsche Häuser / German Centres<br />
Ein relativ neues Instrument der Außenwirtschaftsförderung sind die Deutschen<br />
Industrie- und Handelszentren, an den Standorten im Ausland als<br />
„German Centres“ bekannt. Sie basieren auf privater Trägerschaft und vereinen<br />
Außenwirtschaftsfördereinrichtungen der deutschen Wirtschaft, der Bundesländer<br />
und der Bundesregierung unter einem Dach.<br />
Die German Centres zielen vor allem auf kleine und mittlere deutsche Unternehmen.<br />
Sie ergänzen das bestehende Außenwirtschaftsförderinstrumentari-<br />
30
um. Büro-, Konferenz- und Schulungsräume sowie Ausstellungs-, Montage-<br />
und Lager flächen stehen zu kostengünstigen und langfristig kalkulierbaren<br />
Mieten zur Verfügung. Außerdem werden jeweils umfassende Beratungs- und<br />
Serviceleistungen vor Ort angeboten. Derzeit gibt es DIHZ in Jakarta, Singapur,<br />
Shanghai, Yokohama, Moskau, Peking und Mexiko-City. Über das Angebot<br />
informiert www.germancentre.com.<br />
• Bayerische Repräsentanzen<br />
Die Bayerischen Repräsentanzen im Ausland halten Kontakt zu wichtigen<br />
Stellen im jeweiligen Gastland und stellen Verbindungen zu Ansprechpartnern<br />
bei Behörden und Unternehmen her. In folgenden Ländern gibt es Repräsentanzen<br />
des Freistaates <strong>Bayern</strong>: Brasilien (Sao Paulo), Bulgarien (Sofia), China<br />
(Qingdao), Indien (Bangalore), Japan (Tokyo), Kanada (Montréal), Mexiko<br />
(Mexiko-City), Rumänien (Bukarest), Russland (Moskau), Singapur, Taiwan<br />
(Taipeh), Ukraine (Kiew), Ungarn (Budapest), USA (New York, Washington<br />
D.C., Palo Alto). Nähere Informationen hierzu unter www.bayerninternational.de.<br />
5.6 Firmenauskünfte (Bonitätsprüfung)<br />
Ein Unternehmen, das einen möglichen Geschäftspartner im Ausland gefunden hat,<br />
möchte Informationen über dessen Zahlungsgewohnheiten. Dabei können helfen<br />
• die von der ausländischen Firma benannten Referenzen<br />
• die Hausbank, die sich die Auskunft über ihre Niederlassung im Ausland oder<br />
eine Korrespondenzbank beschafft<br />
• Firmen mit speziellen Datenbanken wie Auskunfteien (z. B.<br />
www.creditreform.de)<br />
• der Bonitätsauskunftsservice der AHKs (www.ahk.de)<br />
5.7 Auftragsakquisition bei der öffentlichen Hand<br />
5.7.1 Öffentliche Beschaffung in der Europäischen Union<br />
Ein erhebliches Marktpotenzial <strong>für</strong> Dienstleistungsunternehmen findet sich auf öffentlichen<br />
Märkten. Mehr als 1,5 Billionen Euro gibt allein die öffentliche Hand in der Europäischen<br />
Union (EU) jährlich <strong>für</strong> die Beschaffung von Waren und Leistungen aus.<br />
Das entspricht annähernd 16% des Bruttoinlandsproduktes der EU. Dabei steigt der<br />
Anteil der Dienstleistungen am Gesamtbeschaffungsvolumen. So betraf 2005 ein<br />
gutes Drittel der rund 175.000 europaweit ausgeschriebenen Einzelaufträge den<br />
Dienstleistungssektor. Zu den am häufigsten gesuchten Leistungen zählen neben<br />
Ingenieurleistungen die Unterstützung im IT-Bereich und die Unternehmensberatung,<br />
aber auch so unterschiedliche Services wie Reinigungsdienste, Dienstleistungen von<br />
Reisebüros und Wirtschaftsprüfern, Werbeleistungen und viele andere mehr.<br />
5.7.1.1 EU-weite Richtlinien <strong>für</strong> die Vergabe öffentlicher Aufträge<br />
Wer den Umgang mit der Privatwirtschaft gewohnt ist, muss sich bei Geschäften mit<br />
öffentlichen Institutionen umstellen. Die öffentliche Beschaffung ist durch Gesetze<br />
31
und Vorschriften stark reglementiert. Die Regeln <strong>für</strong> das öffentliche Beschaffungswesen<br />
in den EU-Mitgliedstaaten sind durch europäisches Recht geprägt. Die Europäische<br />
Union hat 1993 ein umfangreiches Vorschriftenpaket mit sechs Richtlinien geschaffen,<br />
das von den EU-Mitgliedstaaten in jeweils nationales Recht umgesetzt<br />
wurde. Die Richtlinien wurden im Rahmen einer Reform zur Vereinfachung, Modernisierung<br />
und Flexibilisierung des Rechtsrahmens zu vier Richtlinien zusammengefasst:<br />
• Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG<br />
• Sektorenkoordinierungsrichtlinie 2004/17/EG<br />
• Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG<br />
• Rechtsmittelsektorenrichtlinie 92/13/EWG<br />
Die Vergabekoordinierungsrichtlinie und die Sektorenkoordinierungsrichtlinie regeln<br />
die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.<br />
Beide Richtlinien zum Öffentlichen Auftragswesen gelten seit dem 30. April 2004 und<br />
mussten bis 31. Januar 2006 in das nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten implementiert<br />
werden.<br />
Die Richtlinien gelten allerdings nur <strong>für</strong> größere Aufträge, die von der EU definierte<br />
Schwellenwerte überschreiten. Der Schwellenwert ist je nach Typ des Auftraggebers<br />
unterschiedlich. Er liegt bei 137.000 €, sofern der Auftraggeber eine staatliche Institution<br />
ist. Behörden wie Kommunen, Regionen, Universitäten, Stiftungen und ähnliche<br />
wenden die europäischen Bestimmungen bei Aufträgen mit einem Wert von mehr als<br />
211.000 € an. Sog. „Sektorenauftraggeber“, d. h. öffentliche Auftraggeber aus den<br />
Bereichen Energie-, Wasser und Verkehrsversorgung, müssen europäisches Recht<br />
bei Dienstleistungsvergaben dagegen erst beachten, wenn das Auftragsvolumen<br />
mindestens 422.000 € erreicht.<br />
Die EU-Schwellenwerte in Deutschland liegen derzeit unter oben genannten EU-<br />
Schwellenwerten:<br />
• 130.000 € Liefer-und Dienstleistungen staatlicher Institutionen<br />
• 200.000 € Liefer-und Dienstleistungen<br />
• 400.000 € Liefer- und Dienstleistungen der Sektorenauftraggeber<br />
Kommt europäisches Recht zur Anwendung, ergibt sich <strong>für</strong> Unternehmen eine Reihe<br />
von Vorteilen. Insbesondere Unternehmen, die sich grenzüberschreitend um öffentliche<br />
Aufträge bewerben wollen, profitieren von den harmonisierten Vorschriften.<br />
Deutliche Vorteile bringen beispielsweise die europaweite Bekanntmachungspflicht<br />
<strong>für</strong> öffentliche Ausschreibungen, die Vereinheitlichung der Vergabeverfahren, das<br />
Diskriminierungsverbot und der Rechtsschutz mit sich.<br />
Europaweite Bekanntmachungspflicht <strong>für</strong> öffentliche Ausschreibungen<br />
Öffentliche Auftraggeber aus der EU müssen europaweite Auftragsvergaben mit einer<br />
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />
(Amtsblatt S) ankündigen. Das Amtsblatt gehört mit seinen täglich mehr als 600<br />
neuen Ausschreibungen zur Pflichtlektüre <strong>für</strong> Anbieter, die sich an öffentlichen Ausschreibungen<br />
beteiligen wollen. Die Datenbankversion des Amtsblatts (Datenbank<br />
TED) ist im Internet unter http://ted.publications.eu.int/official/ verfügbar.<br />
32
Eine überaus effiziente Möglichkeit, tagesaktuell und zuverlässig europaweite Ausschreibungen<br />
zu erhalten, sind Ausschreibungsdienste. Unternehmen können bei<br />
diesen <strong>Dienstleister</strong>n ein Suchprofil hinterlegen, das die Leistungen ihres Unternehmens<br />
genau widerspiegelt und erhalten täglich per E-Mail, per Fax oder per Post nur<br />
die Ausschreibungen, die dem individuellen Firmen-Suchprofil entsprechen. Unternehmen<br />
müssen auf diese Weise nicht selbst täglich in der Flut von Ausschreibungen<br />
recherchieren und sparen so Zeit und Kosten. Oft werden zusätzlich auch Ausschreibungen<br />
aus anderen Quellen angeboten.<br />
Einen Ausschreibungsdienst betreibt zum Beispiel das Auftragsberatungszentrum<br />
<strong>Bayern</strong> e.V. – die offizielle Auftragsberatungsstelle des Freistaats <strong>Bayern</strong>. Es vermittelt<br />
über seinen Ausschreibungsservice C@TS - Computer @ided Tender Services –<br />
Ausschreibungen aus der EU-Datenbank TED, aus nationalen europäischen Ausschreibungsdatenbanken<br />
und der Datenbank der bfai.<br />
Kontakt:<br />
Auftragsberatungszentrum <strong>Bayern</strong> e.V.<br />
Angelika Höß<br />
Orleansstraße 10-12<br />
81669 München<br />
Tel: 089 / 51 16-3 60<br />
Fax: 089 / 51 16-6 15<br />
E-Mail: hoess@abz-bayern.de<br />
PRAXISTIPP<br />
Unternehmen können im Auftragsberatungszentrum <strong>Bayern</strong> e.V. eine kostenlose<br />
Proberecherche anfordern. Die Proberecherche gibt Aufschluss darüber, ob europaweite<br />
Ausschreibungen <strong>für</strong> das eigene Unternehmen interessant sind.<br />
Europaweit einheitliche Vergabeverfahren<br />
EU-weite Vergaben laufen, unabhängig in welchem EU-Mitgliedstaat sie durchgeführt<br />
werden, nach immer gleichen Schemata ab. Die EU lässt vier Vergabeverfahren<br />
zu: das offene und das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren, sowie<br />
den wettbewerblichen Dialog:<br />
• Am offenen Verfahren können sich Unternehmen nach Veröffentlichung der<br />
Ausschreibungsbekanntmachung unmittelbar beteiligen. Sie müssen lediglich<br />
beim Auftraggeber die detaillierten Ausschreibungsunterlagen anfordern. Auf<br />
deren Grundlage wird direkt das Angebot erstellt und eingereicht.<br />
• Das nicht offene Verfahren läuft dagegen in zwei Stufen ab. In der ersten<br />
Verfahrensrunde werden im Rahmen eines „Aufrufs zur Interessenbekundung“<br />
Unternehmen aufgefordert, sich um eine Teilnahme am Ausschreibungsverfahren<br />
zu bewerben. Sie müssen mit der Bewerbung Referenzen und sonstige<br />
Informationen über ihre Leistungsfähigkeit vorlegen. Der Auftraggeber überprüft<br />
mit Hilfe dieser Dokumente, ob die Bewerber grundsätzlich <strong>für</strong> den Auftrag<br />
geeignet sind. Aus allen eingereichten Interessenbekundungen wird eine<br />
im Vorfeld der Ausschreibung festgelegte Anzahl von Unternehmen ausgewählt,<br />
die schließlich zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.<br />
33
• Das Verhandlungsverfahren kann ebenfalls mit einer Interessenbekundungsphase<br />
eingeleitet werden. Ansonsten läuft das Verfahren formlos ab und<br />
erinnert am ehesten an Geschäfte im privatwirtschaftlichen Bereich. Auftraggeber<br />
dürfen Aufträge allerdings nur ausnahmsweise im Verhandlungsverfahren<br />
vergeben.<br />
• Der wettbewerbliche Dialog besteht hingegen aus drei Phasen. Die aus der<br />
Interessenbekundungsphase ausgewählten Teilnehmer nehmen an einer Dialogphase<br />
teil, in der zunächst im Wege des Dialogs entsprechende Lösungen<br />
<strong>für</strong> komplexe Sachverhalte herausgearbeitet werden. Auf dieser Grundlage<br />
werden die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der<br />
wettbewerbliche Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer<br />
Aufträge, wie große Bauprojekte, individuelle Softwareprojekte, individuelle<br />
Werbe- und Marketingkonzepte.<br />
Diskriminierungsverbot und Rechtsschutz in der EU<br />
Die EU beabsichtigt, mit ihren Vergaberegeln faire Wettbewerbe zu gewährleisten.<br />
Die Ausschreibungsbedingungen dürfen beispielsweise keine Bestimmungen enthalten,<br />
die einzelne Bieter bevorzugen, z. B. einheimische Bieter gegenüber ausländischen.<br />
Die Zuschlagserteilung muss nach objektiven Kriterien erfolgen, die schon mit<br />
der Ausschreibung bekannt gegeben werden.<br />
Sollte es zu Verstößen kommen, garantieren die EU-Vergaberichtlinien der Wirtschaft<br />
einen umfangreichen Rechtsschutz. Unternehmen, die Vergabefehler vermuten,<br />
können im Wege eines Nachprüfungsverfahrens eine Sperre der Zuschlagserteilung<br />
erreichen oder Schadenersatz einfordern. Der EU-Rechtsschutz wird von Unternehmen<br />
zunehmend in Anspruch genommen, ist allerdings mit Kosten verbunden.<br />
5.7.1.2 Öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte<br />
Während oberhalb der europäischen Schwellenwerte einheitliche Regeln gelten, sind<br />
die Beschaffungsverfahren unterhalb der Schwellenwerte durch nationale Traditionen<br />
geprägt. Dementsprechend unterschiedlich sind die Bestimmungen, obwohl in einigen<br />
Ländern langsam eine Annäherung an europäisches Vergaberecht erkennbar<br />
ist. Die Bekanntmachungspflicht und die Bekanntmachungsmedien, die Vergabeverfahren<br />
usw. sind jedoch durchaus verschieden ausgestaltet. Als wichtigstes Prinzip<br />
gilt aber auch unterhalb der Schwellenwerte das Diskriminierungsverbot. Bieter aus<br />
EU-Mitgliedstaaten können sich grundsätzlich an allen öffentlichen Ausschreibungen<br />
in anderen EU-Staaten beteiligen.<br />
Unternehmen sollten also nicht davor zurückschrecken, sich um internationale öffentliche<br />
Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte zu bemühen. Diese sind gerade <strong>für</strong><br />
kleinere und mittlere Betriebe in der Regel sogar interessanter als Großprojekte. Allerdings<br />
ist zu bedenken, dass die laufende Beobachtung aktueller Ausschreibungen<br />
und die Einarbeitung in nationale Vergabeverfahren und -gesetze mit erhöhtem Aufwand<br />
verbunden sind.<br />
34
PRAXISTIPP<br />
Es empfiehlt sich, bei der Auseinandersetzung mit nationalen Besonderheiten und<br />
bei Problemen mit grenzüberschreitenden Vergabeverfahren Hilfe in Anspruch zu<br />
nehmen.<br />
Kontakt:<br />
Auftragsberatungszentrum <strong>Bayern</strong> e.V.<br />
Miriam Naukkarinen<br />
Orleansstraße 10-12<br />
81669 München<br />
Tel: 089 / 5116 176<br />
Fax: 089 / 5116 663<br />
E-mail: naukkarinen@abz-bayern.de<br />
Die nationalen Gesetze, die das Vergabewesen in den EU-Mitgliedstaaten oberhalb<br />
und unterhalb der EU-Schwellenwerte bestimmen, können zum Beispiel über die<br />
europaweit mit mehr als 270 Niederlassungen vertretenen Euro Info Centres (EICs)<br />
bezogen werden (www.eic.de).<br />
Im Auftrag der Europäischen Kommission bieten die EICs zudem umfangreiche Beratungs-<br />
und Serviceangebote im Bereich des europäischen Vergabewesens an. In<br />
<strong>Bayern</strong> hat sich das EIC München der IHK <strong>für</strong> München und Oberbayern auf die<br />
Thematik spezialisiert (www.muenchen.ihk.de/aussenwi/eicinter.htm) und arbeitet<br />
dabei unmittelbar mit dem Auftragsberatungszentrum <strong>Bayern</strong> e. V. zusammen.<br />
Darüber hinaus erhalten deutsche Unternehmen bei den deutschen Auslandshandelskammern<br />
Unterstützung (www.ahk.de).<br />
5.7.2 Aufträge von Weltbank, Vereinten Nationen & Co.<br />
Auch außerhalb Europas können Aufträge, die mit öffentlichen Geldern finanziert<br />
werden, interessante Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. Insbesondere die Erschließung<br />
von unsicheren Märkten in Entwicklungs- und Schwellenländern ist häufig nur<br />
möglich, wenn Projekte durch öffentliche Finanzinstitute abgesichert werden.<br />
Zu den wichtigsten Geld- und Auftraggebern zählen die Weltbank-Gruppe, regionale<br />
Entwicklungsbanken wie die Inter-Amerikanische oder die Afrikanische Entwicklungsbank<br />
und die Vereinten Nationen. Sie unterstützen vor allem Vorhaben in den<br />
Sektoren Landwirtschaft, Energie, Umwelt, Gesundheit, Verkehr, Wasserversorgung<br />
und Bildung. Ebenso unterhalten viele Einzelstaaten Kreditinstitute mit den Aufgaben<br />
„Entwicklung“ und „Armutsbekämpfung“. Die Bundesrepublik Deutschland finanziert<br />
beispielsweise über die Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau (KfW) Investitionen und projektbezogene<br />
Beratungsleistungen in Entwicklungsländern (vgl. Kapitel 10.2). Im<br />
gleichen Kontext sind auch Finanzierungsprogramme der Europäischen Union zu<br />
sehen. Die EU stellt erhebliche finanzielle Mittel <strong>für</strong> Schwellenländer in Mittel- und<br />
Osteuropa bereit und ist ebenfalls in Entwicklungsländern in Afrika, Lateinamerika<br />
und Asien aktiv (vgl. Kapitel 10.3).<br />
35
Ähnlich wie auf den europäischen Beschaffungsmärkten nimmt weltweit die Nachfrage<br />
nach Dienstleistungen zu. Die zur Weltbankgruppe gehörende „International Bank<br />
for Reconstruction and Development“ (IBRD) hat z. B. in den letzten Jahren einen<br />
regelrechten Kurswechsel vollzogen. Die Aktivitäten der Bank beschränken sich nicht<br />
mehr nur auf das Bereitstellen von Infrastruktur. Verstärkt werden auch Beratungsleistungen<br />
in Bezug auf Privatisierungsmöglichkeiten, Betreibermodelle und Wartungsoptionen<br />
unter Regie der IBRD durchgeführt. Verstärkt finanziert die Bank auch<br />
reine Beratungsleistungen im Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe“, wie etwa Schulungsmaßnahmen<br />
in Verwaltungen und Gesundheitsorganisationen.<br />
Neben der Weltbank folgen auch andere internationale Organisationen dem Trend<br />
der Dienstleistungsorientierung. Beispielhaft seien die Vereinten Nationen (VN) genannt.<br />
Sie tätigen eigentlich vorwiegend Warenbeschaffungen, vergeben derzeit aber<br />
immerhin knapp ein Drittel ihrer externen Aufträge an Dienstleistungsunternehmen.<br />
Auffällig ist allerdings, dass deutsche <strong>Dienstleister</strong> bei der Vergabe von internationalen<br />
öffentlichen Aufträgen schlecht positioniert sind. Während Deutsche im Weltbank-<br />
Liefergeschäft mit einem Anteil deutlich über 10 % unter den OECD-Ländern in den<br />
letzten Jahren regelmäßig an erster Stelle lagen, belegen <strong>Dienstleister</strong> mit einem<br />
Anteil von durchschnittlich 3-5 % nur einen Platz im Mittelfeld. Die deutsche Position<br />
bei Auftragsvergaben der Vereinten Nationen ist insgesamt mittelmäßig.<br />
PRAXISTIPP<br />
Bayerische Unternehmen, die sich an Ausschreibungen der Weltbank, der Vereinten<br />
Nationen und der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank beteiligen wollen,<br />
sollten sich mit dem State of Bavaria Liaison Office in Washington D.C. in Verbindung<br />
setzen. Dieses bayerische Verbindungsbüro wurde im Herbst 2001 eingerichtet,<br />
um bayerische Unternehmen im internationalen Projektgeschäft mit den in den<br />
USA ansässigen Entwicklungsinstitutionen zu unterstützen. Die IHK <strong>für</strong> München<br />
und Oberbayern hat zudem in München ein „Back Office“ eröffnet, dass als verlängerter<br />
Arm des Verbindungsbüros in Washington agiert und <strong>für</strong> Unternehmen aus<br />
<strong>Bayern</strong> die erste Anlaufstelle ist.<br />
Kontakt:<br />
Verbindungsbüro in Washington<br />
State of Bavaria. Liaison Office Washington D.C.<br />
Peter F. Salminger<br />
1627 I Street, N.W., Suite 550<br />
Washington, D.C., 20006 USA<br />
Tel: 001 / 202 / 6 59 47 77, Direkt 001 / 202 / 6 59 68 23<br />
Fax: 001 / 202 / 6 59 47 79<br />
E-Mail: Psalminger@bavariaindc.org<br />
Back Office bei der IHK München<br />
IHK <strong>für</strong> München und Oberbayern<br />
Euro Info Centre<br />
Friedhelm Forge<br />
Max-Joseph-Straße 2<br />
80333 München<br />
36
Tel: 089 / 51 16-und -676<br />
Fax: 089 / 51 16-6 15<br />
E-Mail: forge@muenchen.ihk.de<br />
Information und Beratung zum Beschaffungswesen der UN<br />
Auftragsberatungszentrum <strong>Bayern</strong> e.V.<br />
Angelika Höß<br />
Tel: 089 / 5116 171<br />
Fax: 089 / 5116 663<br />
E-Mail: hoess@abz-bayern.de<br />
5.7.2.1 Regeln <strong>für</strong> die Beschaffung internationaler Organisationen<br />
Viele Unternehmen schrecken vor der Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen<br />
zurück, weil ihnen die Vergabepraxis undurchsichtig erscheint. Dies hängt<br />
vor allem damit zusammen, dass es keine international einheitlichen Regeln <strong>für</strong> die<br />
öffentliche Beschaffung von Waren und Leistungen gibt. Abgesehen davon, dass die<br />
einzelnen Entwicklungsbanken und Institutionen jeweils eigene Vorschriften haben,<br />
ist oftmals sogar die Praxis innerhalb der Organisationen uneinheitlich. So verfolgen<br />
etwa die einzelnen Unterorganisationen der Vereinten Nationen wie UNICEF,<br />
UNHCR usw. eigene Beschaffungsstrategien. Auch die Entwicklungshilfeprogramme<br />
der EU haben jeweils eigene Beschaffungsvorschriften.<br />
Immerhin sind die meisten Beschaffungskonzepte ähnlich und vergleichbar mit denen,<br />
die im Zusammenhang mit dem öffentlichen Beschaffungswesen in der EU bereits<br />
geschildert wurden. Gekennzeichnet sind sie durch das Bemühen um Transparenz,<br />
freien Wettbewerb und faire Vergabeverfahren.<br />
5.7.2.2 Projektinformationen als Grundvoraussetzung <strong>für</strong> die Auftragsakquisition<br />
Die Informationspolitik großer internationaler Organisationen hat sich mit dem Ausbau<br />
des Internets erheblich verbessert. Unter<br />
www.worldbank.org/html/opr/procure/bopage.html und<br />
www.un.org/partners/business/index.html verbreiten etwa die Weltbank und die Vereinten<br />
Nationen umfangreiche Informationen, die von Unternehmen <strong>für</strong> die Geschäftsanbahnung<br />
genutzt werden können. Vom monatlichen Bericht über sämtliche<br />
geplante Weltbankprojekte über jährliche Beschaffungspläne der Organisationen der<br />
Vereinten Nationen bis hin zur Erläuterung allgemeiner Beschaffungsregeln stehen<br />
zahlreiche Dokumente zur Verfügung.<br />
Eine wichtige Quelle <strong>für</strong> Ausschreibungsinformationen ist außerdem die Zeitschrift<br />
„Development Business“. Sie enthält Ausschreibungsbekanntmachungen der Weltbank<br />
und der Vereinten Nationen sowie Informationen über Projekte der regionalen<br />
Entwicklungsbanken. „Development Business“ wird von den Vereinten Nationen herausgegeben<br />
und erscheint zweimal pro Monat in englischer Sprache. Eine kostenpflichtige<br />
Online-Version ist unter www.devbusiness.com verfügbar.<br />
37
PRAXISTIPP<br />
Arbeitserleichterung bei der Auswertung der „Development Business“ bieten wiederum<br />
private <strong>Dienstleister</strong>. Im Dienst C@TS - Computer @ided Tender Services –<br />
des Auftragsberatungszentrums <strong>Bayern</strong> e. V. werden auch Ausschreibungen aus<br />
„Development Business“ erfasst und in deutscher Sprache an Unternehmen weitergeleitet.<br />
Kontakt:<br />
Auftragsberatungszentrum <strong>Bayern</strong> e.V.<br />
Angelika Höß<br />
Orleansstraße 10-12<br />
81669 München<br />
Tel: 089 / 51 16-171<br />
Fax: 089 / 51 16-663<br />
E-Mail: hoess@abz-bayern.de<br />
5.7.2.3 Vergabeverfahren der internationalen Finanzinstitute<br />
Ähnlich wie in der EU spielen bei der Vergabe von Aufträgen durch internationale<br />
Organisationen die Vergabeverfahren eine gewichtige Rolle. Auch auf internationaler<br />
Ebene finden sich offene Verfahren, zum Beispiel das International Competitive Bidding,<br />
nicht offene Verfahren wie das Limited International Bidding oder Direktvergabe-Verfahren.<br />
Beliebt ist der Einsatz von Bieter-Registern und Short-List-Verfahren.<br />
Schwellenwertkonzepte, die bestimmen, welches Vergabeverfahren durchgeführt<br />
wird, sind ebenfalls häufig anzutreffen.<br />
PRAXISTIPP<br />
Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen wollen, sollten<br />
sich auf jeden Fall immer zuerst mit den Vergabeverfahren vertraut machen, die<br />
von der jeweiligen Institution angewendet werden. Unternehmen sollten sich außerdem<br />
unbedingt in Bieterlisten eintragen. Informationen zur Bewerbung <strong>für</strong> Bieter-<br />
Listen finden sich auf den Homepages der internationalen Organisationen. Hilfestellung<br />
bei der Eintragung in Bieterlisten erhalten Unternehmen im bayerischen Verbindungsbüro<br />
in Washington D.C. oder vor Ort in <strong>Bayern</strong> im Back Office des Verbindungsbüros<br />
in der IHK München.<br />
Kontakt:<br />
Verbindungsbüro in Washington<br />
State of Bavaria. Liaison Office Washington D.C.<br />
Peter F. Salminger<br />
1627 I Street, N.W., Suite 550<br />
Washington, D.C., 20006 USA<br />
Tel: 001 / 202 / 6 59 47 77, Direkt 001 / 202 / 6 59 68 23<br />
Fax: 001 / 202 / 6 59 47 79<br />
E-Mail: Psalminger@bavariaindc.org<br />
38
Back Office bei der IHK München<br />
IHK <strong>für</strong> München und Oberbayern<br />
Euro Info Centre<br />
Friedhelm Forge<br />
Max-Joseph-Straße 2<br />
80333 München<br />
Tel: 089 / 51 16-676 und<br />
Fax: 089 / 51 16-6 15<br />
E-Mail: forge@muenchen.ihk.de<br />
Anders als in der EU, wo die öffentliche Ausschreibung die Regel ist, vergeben viele<br />
internationale Organisationen Aufträge überwiegend in nicht offenen Verfahren. Dies<br />
ist vor allem dadurch bedingt, dass die Auftragsvolumina – durchaus mittelstandsfreundlich<br />
– bei manchen Organisationen eher klein sind. Als Beispiel können die<br />
Vereinten Nationen genannt werden, die eine öffentliche Ausschreibung ab einem<br />
Auftragswert von 100.000 EUR vorsehen. Der durchschnittliche Auftragswert der<br />
jährlich rund 135.000 Einzelaufträge der Vereinten Nationen liegt jedoch bei nur<br />
25.000 US-Dollar. Die Bundesagentur <strong>für</strong> Außenwirtschaft (bfai) schätzt, dass nur 2<br />
% der vergebenen Aufträge eine Größenordnung von 100.000 US-Dollar übersteigen.<br />
Das heißt, dass auch nur diese 2 % der Aufträge in die öffentliche Ausschreibung<br />
gelangen.<br />
Erschwert wird die Akquisition öffentlich finanzierter Entwicklungsprojekte zudem,<br />
weil die Vergabe oftmals vom bzw. im Empfängerland durchgeführt wird. Dies bedeutet,<br />
dass Vergabeverfahren – etwa das National Competitive Bidding – nach Vergaberegeln<br />
der Empfängerländer abgewickelt werden können. Nationale Verfahren<br />
werden nicht zuletzt deshalb durchgeführt, weil Unternehmen aus den Empfängerländern<br />
mit der Ausführung der Leistung betraut werden sollen. Für Unternehmen<br />
aus der ersten Welt ist es deshalb häufig unerlässlich, Partnerschaften oder Vertretungen<br />
in Entwicklungsländern aufzubauen.<br />
5.7.2.4 Der Bayerische Consultant Trust Funds beim IFC<br />
Bayerische <strong>Dienstleister</strong> und Ingenieurbüros, die Aufträge der zur Weltbank-Gruppe<br />
gehörenden International Finance Corporation (IFC) übernehmen möchten, können<br />
in den Genuss eines besonderen Vorteils kommen. Der Freistaat <strong>Bayern</strong> hat bei der<br />
IFC, dem privatwirtschaftlich orientierten Teil der Weltbank-Gruppe, einen sog. „Consultant<br />
Trust Funds“ eingerichtet. Der Trust Funds, der mit einem Finanzvolumen von<br />
2,5 Mio. EUR bei einer Laufzeit von drei Jahren ausgestattet ist, dient vor allem der<br />
Finanzierung von Machbarkeitsstudien <strong>für</strong> den IFC. Interessant ist, das mindestens<br />
75 % der Studien, die durch den Trust Funds finanziert werden, an bayerische Unternehmen<br />
vergeben werden müssen.<br />
Der Trust Funds erhöht die Chance bayerischer Unternehmen bei der Bewerbung<br />
um Aufträge des IFC erheblich. Wie alle anderen Bewerber müssen allerdings auch<br />
bayerische Unternehmen den üblichen Bewerbungsprozess <strong>für</strong> IFC-Projekte durchlaufen<br />
und die geforderten Qualitätsmerkmale erfüllen. Sie erhalten lediglich Unterstützung<br />
durch die Trust Funds Unit des IFC. Die Entscheidung <strong>für</strong> einen Zuschlag<br />
fällt jedoch das Land, in dem das ausgeschriebene Projekt realisiert werden soll.<br />
Dieses folgt nicht unbedingt den Vorschlägen des IFC.<br />
39
Informationen über den Trust Funds können bei folgenden Beratungsstellen angefordert<br />
werden:<br />
Verbindungsbüro in Washington<br />
State of Bavaria. Liaison Office Washington D.C.<br />
Peter F. Salminger<br />
1627 I Street, N.W., Suite 550<br />
Washington, D.C., 20006 USA<br />
Tel: 001 /202 / 6 59 47 77, Direkt 001 / 202 / 6 59 68 23<br />
Fax: 001 /202 / 6 59 47 79<br />
E-Mail: Psalminger@bavariaindc.org<br />
Back Office bei der IHK München<br />
IHK <strong>für</strong> München und Oberbayern<br />
Euro Info Centre<br />
Friedhelm Forge<br />
Max-Joseph-Straße 2<br />
80333 München<br />
Tel: 089 / 51 16-676und -3 60<br />
Fax: 089 / 51 16-6 15<br />
E-Mail: forge@muenchen.ihk.de<br />
5.7.3 Marketingstrategien <strong>für</strong> den öffentlichen Markt<br />
Theoretisch genügt es, durch Ausschreibungsbekanntmachungen auf potenzielle<br />
öffentliche Kunden aufmerksam zu werden. Unternehmen, die ihre Zielgruppen<br />
schon vor einer Ausschreibung identifiziert und ihre Chancen auf dem öffentlichen<br />
Markt ausgelotet haben, sind jedoch im Vorteil. Im Folgenden finden sich deshalb<br />
noch einige nützliche Tipps <strong>für</strong> das Marketing, das trotz der geschilderten strengen<br />
Rechtsvorschriften immer Bestandteil der Bearbeitungsstrategie <strong>für</strong> den öffentlichen<br />
Markt sein sollte.<br />
Die Markterkundung<br />
Die Markterkundung bietet eine gute Ausgangsbasis <strong>für</strong> Geschäfte im öffentlichen<br />
Bereich. Mit Hilfe von Behördenverzeichnissen, Beschaffungsplattformen oder Internetseiten<br />
von öffentlichen Institutionen können Informationen über Auftraggeber beschafft<br />
werden. Die relevanten Auftraggeber sollten in Werbe- und Direktmarketinginitiativen<br />
einbezogen werden. Es lohnt sich auch, über das Studium von Haushaltsplänen<br />
und Vorinformationen längerfristige Beschaffungsvorhaben zu beobachten.<br />
Ebenso ist es unerlässlich herauszufinden, ob Auftraggeber über eigene Bieterlisten<br />
verfügen oder auf externe Lieferanten-Verzeichnisse zurückgreifen.<br />
Frühzeitiger Kontakt zum Kunden<br />
Persönliche Kontakte zu relevanten Auftraggebern sind notwendig. Ziel der persönlichen<br />
Kontakte ist, die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des eigenen Unternehmens<br />
darzustellen. Viele Auftraggeber sind äußerst interessiert daran, Stärken und<br />
Schwächen von Unternehmen im persönlichen Gespräch kennen zu lernen. Enge<br />
40
Kontakte sollten auch oder gerade zu großen internationalen Organisationen aufgebaut<br />
werden. Es ist leicht einzusehen, dass z. B. ein Einkäufer der Vereinten Nationen<br />
aus einer Bieter-Liste mit 100 Unternehmen aus aller Herren Länder diejenigen<br />
auswählt, die er kennt.<br />
Bereits in der Phase der Projektplanung sollte der Kontakt zum Auftraggeber aufgenommen<br />
bzw. intensiviert werden. Im Idealfall gelingt es, die Planungen der Auftraggeber<br />
zu beeinflussen. Insbesondere spezialisierte Produkte und Dienstleistungen,<br />
die Gegenstand einer Ausschreibung werden, sind in der Praxis oft auf die Stärken<br />
eines bestimmten Unternehmens zugeschnitten. Dies widerspricht freilich dem<br />
Gleichbehandlungsgrundsatz. Ein vorsichtiges Herantasten an potenzielle Auftraggeber<br />
durch den Außendienst, auf Fachausstellungen und Messen oder durch Einladungen<br />
zu Betriebsbesichtigungen ist trotzdem anzuraten.<br />
Preis- und Produktpolitik<br />
Öffentliche Aufträge werden in der Regel im Wettbewerb vergeben. Dies bedeutet,<br />
dass Preise und Produkte unmittelbar in Konkurrenz zum Angebot der Mitbewerber<br />
stehen. Eine Analyse des Preisniveaus und der Produktqualität auf öffentlichen<br />
Märkten ist notwendig. Die Transparenz der öffentlichen Beschaffung ermöglicht es,<br />
relativ leicht herauszufinden, welche Produkte in welcher Qualität von öffentlichen<br />
Auftraggebern nachgefragt werden. In Ausschreibungsdatenbanken können alte<br />
Ausschreibungen eingesehen werden. Auch über Preise kann man sich informieren,<br />
weil zum Beispiel bei Vergaben der Europäischen Union oberhalb der EU-<br />
Schwellenwerte der erfolgreiche Bieter und der Zuschlagspreis bekannt gegeben<br />
werden müssen.<br />
Die Produktpolitik erübrigt sich häufig insofern, als Leistungsmerkmale bei Ausschreibungen<br />
oft exakt vorgegeben werden. Im Baubereich werden technische Standards<br />
so genau definiert, dass <strong>für</strong> den Zuschlag in erster Linie der Preis entscheidend<br />
ist. Tendenziell lässt sich in Bezug auf Preise und Produkte feststellen, dass<br />
auf dem öffentlichen Markt – insbesondere in Zeiten leerer Kassen – nicht unbedingt<br />
qualitativ hochwertige Produkte aus hohen Preissegmenten nachgefragt werden.<br />
Ausnahmen bestätigen die Regel.<br />
After-Sales-Marketing<br />
Eine gewonnene Ausschreibung stellt nicht nur einen kurzfristigen Erfolg dar, sondern<br />
kann längerfristige Geschäfte nach sich ziehen. Folgeaufträge können akquiriert<br />
werden. Kleinere Leistungen, die direkt mit dem ursprünglichen Auftrag zusammenhängen,<br />
dürfen innerhalb von drei Jahren ohne neuerliche Ausschreibung vergeben<br />
werden. Bei Systemgeschäften ist der öffentliche Auftraggeber ebenso nicht an die<br />
Ausschreibungspflicht gebunden. Ein gewonnenes Projekt bietet zudem die Möglichkeit,<br />
die eigene Zuverlässigkeit unter Beweis zu stellen. Wurde ein Auftrag zur Zufriedenheit<br />
eines Auftraggebers abgewickelt, muss bei der nächsten Bewerbung<br />
beim gleichen Auftraggeber wesentlich weniger Aufwand betrieben werden, um die<br />
eigene Leistungsfähigkeit zu demonstrieren. Auftraggeber informieren außerdem<br />
Auftragnehmer, mit denen sie gute Erfahrungen gemacht haben, über zukünftig geplante<br />
Projekte. Die Betreuung öffentlicher Kunden nach der Abwicklung eines Auftrags<br />
lohnt sich also in jedem Fall.<br />
41
5.7.4 Checkliste: Internationale Ausschreibungen gewinnen<br />
Viele Teilnahmen an öffentlichen Ausschreibungen scheitern ganz einfach deshalb,<br />
weil im Bewerbungsprozess Fehler gemacht werden, die einfach zu vermeiden sind.<br />
Die folgende Checkliste hilft, die häufigsten Fehler zu erkennen.<br />
���� CHECKLISTE<br />
Erfolgreiche Bewerbung um öffentliche Aufträge ����<br />
• Haben Sie daran gedacht, schon im Vorfeld der Ausschreibung gute Kontakte<br />
zum Auftraggeber aufzubauen oder zu pflegen? Wenn nicht, scheuen<br />
sie sich nicht davor, ihn im Ausschreibungsprozess mindestens ein Mal<br />
persönlich zu kontaktieren.<br />
• Haben sie alle notwendigen Ausschreibungsunterlagen beim Auftraggeber<br />
angefordert?<br />
• Haben Sie alle Ausschreibungsunterlagen aufmerksam durchgelesen?<br />
Dies sollten Sie tun, bevor Sie mit der Bearbeitung der Ausschreibung beginnen!<br />
• Wollen Sie irgendetwas an den Ausschreibungsunterlagen, zum Beispiel<br />
am Leistungsverzeichnis ändern? Vorsicht! Dies ist in der Regel nicht<br />
zulässig!<br />
• Haben Sie Preise eindeutig und in der richtigen Währung aufgeführt?<br />
• Haben Sie das Angebot in der richtigen Sprache erstellt? In der Regel ist<br />
<strong>für</strong> die Angebotserstellung die Muttersprache des Landes vorgeschrieben,<br />
in dem der Auftraggeber sitzt. Bei Ausschreibungen internationaler Organisationen<br />
ist normalerweise Englisch zugelassen.<br />
• Haben Sie Alternativangebote vorgelegt? Überprüfen Sie, ob diese laut<br />
Ausschreibungstext zulässig sind!<br />
• Haben Sie nur <strong>für</strong> einen Teil der Ausschreibung geboten? Überprüfen Sie<br />
ebenfalls, ob dies laut Ausschreibungstext zulässig ist!<br />
• Haben Sie das Angebot mit einem Datum versehen und rechtsgültig unterzeichnet?<br />
• Haben Sie die Angebotsunterlagen übersichtlich aufbereitet?<br />
• Haben Sie alle einzureichenden Unterlagen und Formblätter vollständig<br />
ausgefüllt und falls nötig mit Datum und Unterschrift versehen?<br />
• Haben Sie alle geforderten Unterlagen beigelegt, mit denen Sie Ihre Leistungsfähigkeit<br />
und Zuverlässigkeit nachweisen müssen?<br />
• Haben Sie Unterlagen beigelegt, die in den Verdingungsunterlagen nicht<br />
gefordert wurden? Verzichten Sie auf diese lieber, wenn diese keinen direkten<br />
Bezug zum Auftrag haben. Eine aussagekräftige Imagebroschüre<br />
können Sie natürlich jederzeit mit dem Angebot einreichen.<br />
• Geben Sie Leistungen an Subunternehmer weiter? Eventuell müssen Sie<br />
dies dem Auftraggeber mitteilen, sofern es in den Ausschreibungsunterlagen<br />
verlangt ist!<br />
• Wollen Sie dem Angebot Ihre AGBs beifügen? Vorsicht! In vielen EU-<br />
Ländern ist dies nicht erlaubt!<br />
• Haben Sie Ihr Angebot in einem verschlossenen Umschlag eingereicht<br />
und entsprechend den Bestimmungen der Ausschreibungsunterlagen versiegelt<br />
und gekennzeichnet?<br />
42
• Haben Sie auf die Einhaltung der Angebotsfrist geachtet?<br />
Wollen Sie Änderungen vornehmen, nachdem Sie das Angebot beim Auftraggeber<br />
eingereicht haben? Änderungen/Ergänzungen zu Ihrem Angebot<br />
können Sie vornehmen, solange die Angebotsfrist läuft. Beachten Sie, dass<br />
sich dadurch Änderungen im Preis ergeben können, die Sie ausdrücklich anzugeben<br />
haben. Änderungen müssen mit Datum und Unterschrift versehen<br />
werden.<br />
Haben Sie die Vorteile einer Kooperation (vgl. Kapitel 3.2.3) überprüft?<br />
Es bietet sich an, bei internationalen Ausschreibungen mit Unternehmen zusammenzuarbeiten,<br />
die in dem Land ihren Sitz haben, in dem der Auftrag<br />
ausgeführt wird.<br />
Gibt es im Vorfeld einer Entscheidung über die Auftragsvergabe unfairen<br />
Wettbewerb durch einen ausländischen Mitbewerber? Das Bundesministerium<br />
<strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie hat eine (Troubleshooter-)Anlaufstelle zur<br />
politischen Flankierung von Auslandsprojekten eingerichtet:<br />
Kontakt:<br />
Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie<br />
Politische Flankierung/Auslandsprojekte<br />
Regierungsdirektor Dr. Lutz Werner<br />
Scharnhorststraße 34-37<br />
11019 Berlin<br />
Tel: 030 / 18615-6096<br />
Fax: 030 / 18615-50 60 96<br />
E-Mail: lutz.werner@bmwi.bund.de<br />
43
6. Definition der quantitativen und qualitativen Exportziele<br />
Nach der Entscheidung <strong>für</strong> den Dienstleistungsexport, der Schaffung der innerbetrieblichen<br />
Exportvoraussetzungen und der Beschaffung der erforderlichen Markt-<br />
und Projektinformationen sind die quantitativen und qualitativen Exportziele zu formulieren:<br />
In quantitativer Hinsicht können beispielsweise folgende, möglichst operationelle,<br />
d. h. in Bezug auf Inhalt, Ausmaß und Zeitbezug eindeutig bestimmte Exportziele<br />
definiert werden:<br />
• Exportumsatzvolumen pro Jahr pro Land<br />
• direkter/indirekter Exportumsatz pro Jahr<br />
• Ausschreibungsbeteiligungen pro EU-Programm oder Entwicklungsbank pro<br />
Jahr<br />
• maximale Größe und/oder Dauer pro Auslandsauftrag<br />
Parallel zu den Exportzielen sind auch die da<strong>für</strong> notwendigen Personal- und Finanzressourcen<br />
zu planen.<br />
In qualitativer Hinsicht sind strategische Exportziele insbesondere hinsichtlich der<br />
Form des Exports, der Zielmärkte und der Auftraggeber zu definieren, wie nachfolgende<br />
Checkliste beispielhaft verdeutlich:<br />
���� CHECKLISTE<br />
Qualitative Exportziele<br />
Unternehmensgröße <br />
Kleinstbetrieb<br />
1<br />
SpezialundSprachkenntnisse <br />
Exporterfahrung<br />
Meine Einstufung<br />
����<br />
44<br />
Praxistipp:<br />
Form des Exports<br />
Praxistipp:<br />
Zielmärkte<br />
gering gering indirekter Export variabel P<br />
gering hoch indirekter Export<br />
+ direkter Export<br />
hoch gering indirekter Export<br />
+ direkter Export<br />
hoch hoch indirekter Export<br />
+ direkter Export<br />
KMU gering gering indirekter Export<br />
+ direkter Export<br />
gering hoch indirekter Export<br />
+ direkter Export<br />
1<br />
hoch gering direkter Export<br />
+ Auslandsinvestition<br />
hoch hoch direkter Export<br />
+ Auslandsinvestition<br />
Praxistipp:<br />
Auftraggeber<br />
variabel P,Ö<br />
+ D<br />
variabel P,Ö,EU<br />
+ EU<br />
variabel P,Ö,EU,IFI<br />
+ EU & Osteuropa<br />
Variabel P,Ö<br />
+ D<br />
variabel P,Ö,EU<br />
+ EU & Osteuropa<br />
EU & Ost- P,Ö,EU<br />
europa<br />
Weltmarkt P,Ö,EU,IFI<br />
= kleiner 10 Mitarbeiter<br />
D = Deutschsprachiger Raum (Österreich, Südtirol, West-Frankreich/ Schweiz/ Benelux)<br />
EU = Mitgliedsländer der Europäischen Union<br />
P = Private Auftraggeber<br />
Ö = Öffentliche Auftraggeber<br />
IFI = Internationale Finanzinstitute (UN, Weltbank etc.)
7. Steuern und Abgaben beim grenzüberschreitenden<br />
Dienstleistungsverkehr<br />
Werden Dienstleistungen über die Grenze erbracht, stellt sich die Frage, was steuer-<br />
und abgabenrechtlich zu beachten ist. Hierbei ist insbesondere zu klären ob Zölle<br />
anfallen und wie die umsatzsteuerliche Behandlung der grenzüberschreitenden Leistungen<br />
aussieht.<br />
7.1 Zölle<br />
Dienstleistungen, die ins Ausland erbracht werden, sind grundsätzlich nicht zollpflichtig;<br />
auch spezielle Exportbewilligungen oder -dokumente sind in der Regel nicht notwendig.<br />
Lediglich wenn im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung Waren<br />
dauerhaft oder vorübergehend ausgeführt werden (Werkzeuge, Maschinen etc.),<br />
müssen gegebenenfalls Zollvorschriften beachtet werden. Die örtlich zuständige IHK<br />
steht als Ansprechpartner zur Verfügung.<br />
Achtung: Der Warenverkehr im EU-Binnenmarkt ist zwar von Zöllen befreit, nicht<br />
aber von besonderen Abwicklungspflichten betreffend Umsatzsteuer (vgl. folgendes<br />
Kapitel) und Statistik (wenn die Warenversendungen in die EU bzw. Warenerwerbe<br />
aus der EU im Vorjahr größer als 300.000 EUR waren). Zum Warenverkehr im EU-<br />
Binnenmarkt informiert und berät ebenfalls die örtlich zuständige IHK.<br />
7.2 Umsatzsteuer<br />
Bei der Frage nach der umsatzsteuerlich korrekten Behandlung von grenzüberschreitenden<br />
Dienstleistungen geht es darum zu klären, in welchem Land die<br />
erbrachte Leistung umsatzsteuerlich erfasst wird und wie als Folge dessen die jeweilige<br />
Rechnungsstellung auszusehen hat. Die Regelungen hierzu sind im Einzelnen<br />
äußerst kompliziert und unterscheiden sich je nach Art der ausgeführten Dienstleistung.<br />
Außerdem ist <strong>für</strong> die zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung häufig auch<br />
die Kenntnis der nationalen Rechtsvorschriften des Landes erforderlich, in dem der<br />
Leistungsempfänger seinen Betrieb hat bzw. die Leistung erbracht wird. Im Zweifelsfall<br />
sollte daher immer die Auskunft der zuständigen ausländischen Steuerbehörde<br />
eingeholt werden. Auch die IHKs stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.<br />
Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über die Grundzüge der umsatzsteuerlichen<br />
Behandlung von Dienstleistungen, die an unternehmerische Leistungsempfänger<br />
erbracht werden.<br />
7.2.1 Grundsatz<br />
Grundsatz der umsatzsteuerlichen Regelungen über grenzüberschreitende Dienstleistungen<br />
ist, dass diese der Umsatzbesteuerung des Landes unterfallen, in dem<br />
der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt. So ist z. B. der Leistungsort<br />
bei einem Vermieter von Fahrzeugen dort, wo er seinen Betrieb hat, egal wo die<br />
Fahrzeuge von den Mietern benutzt werden. Diese an sich einfache Grundregel ist<br />
allerdings durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen weitgehend ausgehöhlt: So<br />
kann z. B. auch der Tätigkeitsort des leistenden Unternehmens oder der Ansässigkeitsort<br />
des Dienstleistungsempfängers herangezogen werden. Bevor der obige<br />
45
Grundsatz angewendet wird, ist daher immer zwingend zu prüfen, ob nicht eine der<br />
zahlreichen Ausnahmen greift. Die Rechtsgrundlage zur Feststellung des Leistungsortes<br />
bildet § 3a Umsatzsteuergesetz (UStG), <strong>für</strong> Beförderungsleistungen § 3b<br />
UStG.<br />
Nach der Art der konkret erbrachten Dienstleistung sind die folgend beschriebenen<br />
Fälle zu unterscheiden.<br />
7.2.2 „Katalogleistungen“ mit Leistungsort im Ausland<br />
Die folgenden sog. „Katalogleistungen“ sind abweichend von der angeführten Grundregel<br />
immer dort steuerbar, wo der Empfänger der Leistung sein Unternehmen betreibt<br />
(§ 3a Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 UStG):<br />
• Leistungen zur Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten,<br />
Urheberrechten, Warenzeichenrechten und ähnlichen Rechten<br />
• Werbeleistungen sowie Leistungen, die der Öffentlichkeitsarbeit dienen (Werbemittler,<br />
Werbeagenturen)<br />
• Rechtliche, wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Beratungsleistungen<br />
• Datenverarbeitungsleistungen<br />
• Leistungen zur Überlassung von Informationen einschließlich gewerblicher<br />
Verfahren und Erfahrungen; hierzu gehört auch die Überlassung von Software<br />
auf elektronischem Weg<br />
• Kreditgewährungen und –verwaltungen<br />
• Personalgestellung<br />
• Leasinggeschäfte mit beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen<br />
Beförderungsmittel<br />
• Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation<br />
• Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg (online-)erbrachte<br />
Dienstleistungen.<br />
Rechnungsstellung<br />
Konsequenz der Steuerbarkeit dieser Leistungen am Ort des Leistungsempfängers<br />
ist, dass der in Deutschland ansässige Unternehmer die Leistungen an unternehmerische<br />
Auftraggeber im Ausland ausnahmslos ohne Umsatzsteuer abzurechnen und<br />
als nichtsteuerbare Umsätze im Inland zu erfassen hat. Konkret bedeutet dies, dass<br />
sie gegenüber dem Finanzamt nur in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung (Anlage UR)<br />
anzugeben sind. Als Rechnungshinweis an den Auftraggeber sollte die Formulierung<br />
„Reserve-Charge-Regime“ aufgenommen werden. Die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />
(USt-IdNr.) des EU-Kunden ist nach deutschem Recht ebenfalls<br />
entbehrlich, gleichwohl kann die Angabe nicht schaden (in vielen EU-<br />
Mitgliedstaaten wird dies z. B. von den dort ansässigen Unternehmen ausdrücklich<br />
verlangt).<br />
Umsatzsteuerliche Behandlung im Ausland<br />
Europäische Union: Für die umsatzsteuerliche Behandlung im Ausland gilt, dass in<br />
allen Mitgliedstaaten der EU bei der Inanspruchnahme von Katalogleistungen die<br />
sog. „Reverse-Charge-Regelung“ angewendet wird. Danach berechnet der Rechnungsempfänger<br />
auf der Grundlage des anzuwendenden Steuersatzes seines Landes<br />
die Steuer selbst, deklariert den Betrag gegenüber seinem Finanzamt und zieht<br />
46
ihn unter den allgemeinen Voraussetzungen als Vorsteuer ab. Vom Ausweis ausländischer<br />
Umsatzsteuer durch den deutschen <strong>Dienstleister</strong> ist daher abzusehen. Die<br />
umsatzsteuerliche Registrierung des deutschen <strong>Dienstleister</strong>s im EU-Ausland ist<br />
durch dieses Verfahren nicht erforderlich.<br />
Drittländer I: Eine vom Verfahren her der „Reverse-Charge-Regelung“ ähnliche Praxis<br />
wird auch von verschiedenen Drittländern angewandt. In Norwegen und der<br />
Schweiz gilt der Dienstleistungsempfänger als Steuerschuldner <strong>für</strong> die ihm von ausländischen<br />
Unternehmern erbrachten Katalogleistungen. Im Unterschied zur „Reverse-Charge-Regelung“<br />
(gesamtschuldnerische Haftung) geht beim Wechsel der Steuerschuldnerschaft<br />
auch die Haftung auf den Auftraggeber über. Insofern ist in diesen<br />
Ländern ebenso eine Veranlagung <strong>für</strong> den deutschen <strong>Dienstleister</strong> ausgeschlossen.<br />
Drittländer II: Ebenso wird der Umsatz des deutschen <strong>Dienstleister</strong>s dann nicht erfasst,<br />
wenn er nach dem Umsatzsteuerrecht der Staaten kein Steuergegenstand ist<br />
(z. B. in den USA) oder ein vergleichbares Besteuerungssystem überhaupt nicht besteht<br />
(z. B. in den Vereinigten Emiraten).<br />
Vorsteuer-Vergütungsverfahren<br />
Der deutsche Steuerpflichtige kann wegen der eindeutigen Regelung des Übergangs<br />
der steuerlichen Pflichten bzw. der Steuerschuld auf seinen Kunden generell davon<br />
ausgehen, dass er bei vergütungsfähigen Aufwendungen in allen EU-Mitgliedstaaten,<br />
in der Schweiz, in Norwegen, Ungarn und Kanada einen gesonderten Antrag bei den<br />
dortigen Finanzbehörden stellen kann. Eine aktuelle Übersicht über die Anschriften<br />
aller ausländischen Vergütungsbehörden sind unter www.bff-online.de abrufbar. Die<br />
IHKs bieten in Zusammenarbeit mit den AHKs einen Vorsteuer-Vergütungsservice<br />
an; nähere Informationen geben die örtlichen IHKs und AHKs.<br />
FALLBEISPIEL<br />
Ein deutsches Softwareunternehmen überlässt einem österreichischem Unternehmer<br />
mittels Datenleitung ein Softwarepaket, das auf diesem Weg gepflegt wird. Die<br />
Leistung ist gem. § 3a Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 14 UStG in Österreich steuerbar<br />
und unterliegt dort der „Reverse-Charge-Regelung“. Die Verträge über diese Leistung<br />
wurden anlässlich einer Messe in Wien abgeschlossen, bei der <strong>für</strong> Standkosten<br />
und Übernachtung ein Vorsteueranspruch in Österreich entstanden ist. Das<br />
deutsche Unternehmen kann einen entsprechenden Vergütungsantrag an das Finanzamt<br />
in Graz stellen oder die Dienste der IHK und der AHK in Wien in Anspruch<br />
nehmen.<br />
Die Vorlage gesonderter Bescheinigungen des ausländischen Kunden über die Anwendung<br />
der „Reverse-Charge-Regelung“ sind nicht erforderlich.<br />
7.2.3 Leistungen, die sich auf ein im Ausland gelegenes Grundstück<br />
beziehen<br />
Leistungen, die sich auf ein Grundstück beziehen, werden dort umsatzsteuerlich erfasst,<br />
wo das Grundstück liegt (sog. „Belegenheitsort“). Grundstücksbezogene Leistungen<br />
sind vielfältig. Ihnen eigen ist lediglich, dass sie in einem engen Zusammenhang<br />
mit einem Grundstück stehen müssen. Nach herrschender Verwaltungsauffassung<br />
muss sich die sonstige Leistung nach den tatsächlichen Umständen überwie-<br />
47
gend auf die Bebauung, Verwertung, Nutzung oder Unterhaltung des Grundstücks<br />
selbst beziehen. Hierzu zählen z. B. Vermietungsleistungen, die Begutachtung<br />
von Grundstücken, das Erstellen von Bauplänen sowie Maklertätigkeiten. Ebenso<br />
fallen hierunter die Leistungen deutscher Messebauer im Ausland. Häufige Fehlerquellen<br />
resultieren aber aus dem Trugschluss, dass kurzfristige Anmietungen, insbesondere<br />
wenn sie an inländische Leistungsempfänger erbracht werden, nicht am<br />
Belegenheitsort des Grundstücks im Ausland zu versteuern sind.<br />
FALLBEISPIEL<br />
Die Enttäuschung vieler deutscher Messebauer ist immer wieder groß, wenn sie<br />
eine Abrechnung über die Anmietung von Standflächen auf einer Messe in Paris<br />
der französischen Erstattungsbehörde vorlegen, aus der schon äußerlich sichtbar<br />
wird, dass die Leistung dem Auftraggeber (Aussteller) weiterbelastet wurde. Der<br />
ablehnende Vergütungsbescheid der Behörde ist unausweichlich. Unser Messebauer<br />
hatte aber im guten Glauben seine Leistungen zur Organisation und Durchführung<br />
der Präsentation seinem deutschen Kunden mit deutscher Umsatzsteuer<br />
belastet. An eine Steuerbarkeit im Ausland hatte er nie gedacht. Ein Anspruch auf<br />
Vorsteuervergütung in einer solchen Leistungskette kann immer nur der Endmieter<br />
unter der Voraussetzung haben, dass er selbst keine steuerbaren Umsätze in<br />
Frankreich erbracht hat. Der Zwischenvermieter hat seine Umsätze mit der zutreffenden<br />
ausländischen (hier: der französischen) Umsatzsteuer im Wege der steuerlichen<br />
Registrierung und Veranlagung zu deklarieren und kann dann die angefallene<br />
Vorsteuer gegenrechnen.<br />
Auch die Ausführung von Bau- und Montageleistungen auf dem Grundstück des<br />
Kunden im Ausland zählt zur Rubrik der „Leistungen im Zusammenhang mit einem<br />
Grundstück“. Grundsätzlich gilt auch hier, dass der bauausführende Unternehmer<br />
oder das Montageunternehmen seine steuerlichen Pflichten nur im Wege des Veranlagungsverfahrens<br />
bzw. über die Bestellung eines Fiskalvertreters erfüllen kann. Es<br />
existieren lediglich Vereinfachungsregelungen der Verwaltungsbehörden in Frankreich,<br />
Großbritannien, Spanien und Belgien. Ihnen ist gemeinsam, dass sie eine Kontaktaufnahme<br />
des deutschen Unternehmers zu den jeweiligen am Ort der Bau- oder<br />
Montageausführung ansässigen Finanzämtern bzw. - in Frankreich - den Gewerbeämtern<br />
voraussetzen. Allein Österreich besitzt eine der deutschen vergleichbare Regelung<br />
des kompletten Übergangs der Steuerschuld auf den Auftraggeber. In<br />
Schweden, Belgien und den Niederlanden ist z.B. zu beachten, dass der Auftraggeber<br />
nur Steuerschuldner sein kann, wenn er dort ansässig ist. Darüber hinaus gibt es<br />
nur noch ein einfaches, <strong>für</strong> den Fiskus aber wirkungsvolles Prinzip: Wer auf seinen<br />
Vorsteueranspruch verzichtet und keine Umsatzsteuer <strong>für</strong> die von ihm erbrachte<br />
Leistung in der Rechnung ausweist, hat in der Regel im Ausland auch nichts zu be<strong>für</strong>chten.<br />
Allein der Ausschluss des Vorsteuerabzugs „sprengt“ aber schon häufig die<br />
Kalkulation.<br />
Nach unseren Erfahrungen ist die Abrechnung der Leistungen von Projektierungs-<br />
und Architektenbüros häufig fehlerhaft, weil diese intuitiv davon ausgehen, dass<br />
ihre Leistung nach § 3a Abs. 1 UStG an deren Sitzort der Besteuerung unterläge.<br />
Begründet wird das mit dem Argument, der Hauptteil der Arbeit würde am Schreibtisch<br />
in <strong>Bayern</strong> verrichtet. Insbesondere seit der Wirksamkeit des BFH-Urteils vom<br />
02.04.1998 (BStBl. II 695) haben viele ausländische Kunden unserer in <strong>Bayern</strong> ansässigen<br />
Architekten und Projektanten leidvoll erfahren müssen, dass die in ihrer<br />
48
Eingangsrechnung ausgewiesene deutsche Umsatzsteuer vom deutschen „Bundesamt<br />
<strong>für</strong> Finanzen“ (www.bff-online.de) nicht mehr vergütet wird, weil sich die Projektierungsleistung<br />
z. B. auf ein Grundstück in Italien oder die Einrichtung eines Büros in<br />
Spanien bezog. Mit Rücksicht auf die Geschäftsbeziehungen zu den ausländischen<br />
Kunden sollte also grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass bei Feststellung<br />
eines Belegenheitsorts des Grundstücks im Ausland auf den Ausweis deutscher Umsatzsteuer<br />
verzichtet werden muss.<br />
Rechnungsstellung<br />
Grundstücksleistungen im Ausland sind gemäß § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG ausnahmslos<br />
ohne deutsche Umsatzsteuer abzurechnen. Eine andere Verfahrensweise, selbst<br />
wenn derartige Umsätze an im Inland ansässige Unternehmer abgerechnet werden,<br />
schließt den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers auch in Deutschland aus. Für<br />
diese Umsätze muss generell die ausländische Umsatzsteuer des Landes, in dem<br />
das Grundstück liegt, in Rechnung gestellt werden, die vom leistenden deutschen<br />
Unternehmer auch geschuldet wird. Voraussetzung hier<strong>für</strong> ist die vorherige steuerliche<br />
Registrierung des deutschen Unternehmers im Ausland bzw. die Bestellung eines<br />
Fiskalvertreters im entsprechenden Land. Eine Vereinfachungsregelung kennen<br />
sowohl die EU-Mitgliedstaaten als auch die Drittstaaten nicht. Beachtet der deutsche<br />
Unternehmer diese Verpflichtung nicht, verwirkt er in dem jeweiligen Land sein Recht<br />
auf Abzug der ihm dort entstandenen Vorsteuern. Für die weiteren Einzelheiten sollte<br />
die Auskunft der zuständigen ausländischen Steuerbehörde eingeholt werden. Ferner<br />
stehen die IHKs als Ansprechpartner zur Verfügung.<br />
Veranlagungsverfahren bzw. Bestellung eines Fiskalvertreters<br />
Unabdingbare Voraussetzung <strong>für</strong> den Ausweis ausländischer Umsatzsteuer in einer<br />
Abrechnung über grundstücksbezogene Leistungen ist die steuerliche Registrierung<br />
bzw. die Bestellung eines Fiskalvertreters am Belegenheitsort des Grundstücks. Geschieht<br />
dies nicht, wird die ausgewiesene Steuer trotzdem geschuldet, ein Vorsteuerabzug<br />
aber häufig wegen der im Vergleich zum deutschen Recht häufig wesentlich<br />
kürzeren Verjährungsfristen versagt. Es ist daher anzuraten, besonders in Ländern<br />
wie Italien und Spanien, aber auch in Frankreich, die steuerlichen Registrierungspflichten<br />
vor Ausführung des Umsatzes zu erfüllen.<br />
HINTERGRUND<br />
Fiskalvertreterpflicht ab 01.01.2002 in der EU abgeschafft<br />
Der Rat der Europäischen Union hat am 17. 10. 2000 eine Richtlinie zur Änderung<br />
der 6. EG–Richtlinie (77/388/EWG) bezüglich der Bestimmung des Mehrwertsteuerschuldners<br />
angenommen. Einziger Gegenstand der Änderung ist die Abschaffung<br />
jeglicher Möglichkeit der Mitgliedstaaten, die Benennung eines Steuervertreters<br />
verbindlich vorzuschreiben. Damit allen EU-Unternehmen, die in einem<br />
anderen Mitgliedstaat als dem ihrer Niederlassung mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten<br />
ausüben, die gleichen Rechte und Verpflichtungen auferlegt werden, wie den<br />
dort ansässigen Unternehmen. Seit dem 01.01.2002 können inländische Unternehmen<br />
zumindest theoretisch ihren Steuerpflichten im direkten Kontakt mit den<br />
EU-ausländischen Steuerbehörden nachkommen; natürlich kann weiterhin ein Fiskalvertreter<br />
<strong>für</strong> diesen Dienst bestellt werden. Für Rückfragen zu den Optionen, von<br />
den nach den neuen Regelungen Gebrauch gemacht werden kann, stehen die örtlich<br />
zuständigen IHKs zur Verfügung.<br />
49
7.2.4 Organisation und Durchführung von Kongressen und Seminaren<br />
im Ausland<br />
Gem. § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG unterliegen alle im Zusammenhang mit der<br />
Organisation und Durchführung von Kongressen, Seminaren oder ähnlichen Veranstaltungen<br />
im Ausland erbrachten Leistungen, einschließlich die der Veranstalter,<br />
der Besteuerung am jeweiligen Tätigkeitsort. Immer häufiger werden die auf solche<br />
Leistungen spezialisierten deutschen Unternehmen beauftragt, wissenschaftliche<br />
Kongresse, aber auch Weiterbildungsveranstaltungen in Form von Seminaren und<br />
Schulungen <strong>für</strong> deutsche Auftraggeber an „gediegenen“ Plätzen im Ausland vorzubereiten<br />
und durchzuführen. Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer<br />
derartiger Leistungen sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Umsatzsteuer am<br />
Veranstaltungsort zu berücksichtigen ist oder sich der Aufwand <strong>für</strong> die Durchführung<br />
derartiger Maßnahmen um die auf den Vorleistungen lastende ausländische Umsatzsteuer<br />
verteuert.<br />
Rechnungsstellung<br />
Die Abrechnung derartiger Leistungen hat ohne deutsche Umsatzsteuer zu erfolgen;<br />
das gilt auch dann, wenn diese Leistungen an inländische Auftraggeber erbracht<br />
werden. Es muss generell die ausländische Umsatzsteuer des Landes, in dem die<br />
Veranstaltung stattfindet, in Rechnung gestellt werden. Voraussetzung hier<strong>für</strong> ist<br />
wiederum die vorherige steuerliche Registrierung im Ausland bzw. die Bestellung<br />
eines Fiskalvertreters im entsprechenden Land. Für die weiteren Einzelheiten sollte<br />
die Auskunft der zuständigen ausländischen Steuerbehörde eingeholt werden. Ferner<br />
stehen die IHKs als Ansprechpartner zur Verfügung.<br />
Steuerliche Veranlagung im Ausland oder Verzicht auf Vorsteueranspruch<br />
Da die Leistung im Inland nicht steuerbar ist, hat die Erklärung derartiger Umsätze in<br />
Deutschland lediglich in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung - Anlage UR – unter der<br />
Zeile „im Inland nicht steuerbare Umsätze“ zu erfolgen. Bei Abrechnung der Leistungen<br />
mit entsprechender ausländischer Umsatzsteuer ist auch hier wiederum die<br />
steuerliche Veranlagung bzw. Bestellung eines Fiskalvertreters im Land der Durchführung<br />
des Kongresses/Seminars unabdingbare Voraussetzung. Der Vorsteueranspruch<br />
kann nur auf diesem Wege geltend gemacht werden.<br />
7.2.5 Reparaturen vor Ort beim Kunden<br />
Werden Reparaturen an beweglichen Gegenständen im Ausland vorgenommen, unterfallen<br />
diese Leistungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. C UStG regelmäßig der<br />
Umsatzbesteuerung am Ort der Tätigkeit.<br />
Rechnungsstellung<br />
Wartet z. B. ein deutscher Unternehmer die von ihm nach Frankreich gelieferte Maschine<br />
(außerhalb der vereinbarten Garantiefrist) und rechnet diese Leistung entgeltlich<br />
ab, unterliegt der Umsatz dem französischen Umsatzsteuerrecht. Deutsche Umsatzsteuer<br />
ist in diesen Fällen nicht auszuweisen. Es wird empfohlen, derartige<br />
Dienstleistungen, bei denen in der Regel keine hohen Vorsteuern in dem betreffenden<br />
Land des Kunden entstehen, grundsätzlich ohne Umsatzsteuer abzurechnen.<br />
Zwar gibt es in diesen Fällen keine saubere einheitliche Festlegung, dass die dargestellte<br />
sog. „Reverse-Charge-Regelung“ wie bei den Katalogleistungen angewandt<br />
wird. Nach unseren Erfahrungen wenden aber alle Mitgliedstaaten in diesem Bereich<br />
50
stillschweigend dieses Verfahren an oder gestatten dem ausländischen Unternehmer,<br />
bei Verzicht auf Geltendmachung eventuell anfallender Vorsteuern, von einer<br />
Inrechnungstellung der ausländischen Umsatzsteuer abzusehen. Insofern kann mit<br />
hoher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass <strong>für</strong> den deutschen Unternehmer<br />
keine steuerlichen Pflichten in dem betreffenden Land entstehen.<br />
Umsatzsteuererklärung in Deutschland<br />
Die Bemessungsgrundlage dieser Umsätze ist lediglich in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung<br />
- Anlage UR - unter der Zeile „im Inland nicht steuerbare Umsätze“ sowie<br />
in der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu erfassen.<br />
7.2.6 Selbständige Dienstleistungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden<br />
Warenbewegungen<br />
Typische Dienstleistungsarten, die sich auf eine Warenbewegung beziehen, sind die<br />
Leistungen der Handelsvertreter (Vermittlung einer Lieferung), der Güterspediteure<br />
(Ausführung des Transports) und der Lohnveredler (Ausführung von Arbeiten an beweglichen<br />
körperlichen Gegenständen des ausländischen Auftraggebers).<br />
Diesen Dienstleistungen ist von der Bestimmung des Leistungsortes her eigen, dass<br />
sich dieser bei einer Warenbewegung zwischen zwei Mitgliedstaaten der EU nach<br />
dem Registrierungsland des Auftraggebers richtet, wenn dieser seine entsprechende<br />
Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) verwendet. Insofern kann die Abrechnung<br />
dieser Dienstleistung gegenüber Auftraggebern aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet<br />
grundsätzlich ohne deutsche Umsatzsteuer erfolgen. Eine Veranlagung<br />
zur Umsatzsteuer im Ausland seitens des deutschen Unternehmers ist dadurch ausgeschlossen,<br />
dass alle EU-Mitgliedstaaten (ausgenommen Deutschland) einheitlich<br />
festgelegt haben, dass der Leistungsempfänger (Rechnungsempfänger) Schuldner<br />
der Umsatzsteuer wird. Der konsequente Übergang der Steuerschuld auf den Rechnungsempfänger<br />
hat <strong>für</strong> den deutschen Unternehmer den Vorteil, dass auch eine<br />
gesamtschuldnerische Haftung entfällt, somit alle steuerlichen Pflichten und Risiken<br />
auf den Kunden übergehen. Der Umsatz ist lediglich in der Umsatzsteuer-<br />
Jahreserklärung - Anlage UR - unter der Zeile „im Inland nicht steuerbare Umsätze“<br />
zu erfassen.<br />
Bei der Erbringung von Leistungen eines Handelsvertreters (§ 4 Nr. 5 UStG), Spediteurs<br />
(§ 4 Nr. 3 UStG) oder Lohnveredlers (§ 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 7 UStG) im<br />
Zusammenhang mit der Ausfuhr von Gegenständen ins Drittland, gestaltet sich die<br />
Rechtslage komplizierter. Diese Umsätze sind zwar im Inland steuerbar, können aber<br />
nach speziellen Regelungen (Nachweis durch Belege) steuerbefreit sein. Die Umsätze<br />
sind somit auch in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu erfassen. Hier empfiehlt<br />
es sich, fachkundigen Rat einzuholen. Die IHKs können hier<strong>für</strong> eine erste Anlaufstelle<br />
sein.<br />
Sonderregelungen gelten auch <strong>für</strong> die Leistungen der Reiseveranstalter. Auch hier ist<br />
es empfehlenswert, sich vor der jeweiligen Abrechnung an eine fachkundige Stelle<br />
zu wenden.<br />
51
7.2.7 Besteuerungsverfahren bei der Ausführung von im EU - Ausland<br />
steuerbaren Dienstleistungen im Überblick<br />
Dienstleistungsart Reverse-Charge- Auftraggeber = UStliche Veranlagung des<br />
Regelung Steuerschuldner Auftragnehmers<br />
Katalogleistung des § 3a In allen EU- - -<br />
Abs. 4 UstG<br />
Mitgliedstaaten<br />
Leistungen<br />
- - Grundsätzlich in allen EUim<br />
Zusammenhang<br />
Mitgliedstaaten;<br />
mit einem Grundstück<br />
Vereinfachungsmaßnahmen<br />
in GB, Belgien, Spanien und<br />
Frankreich beachten<br />
Leistungen<br />
- - In allen EU-Mitgliedstaaten<br />
im Zusammenhang<br />
oder Verzicht auf Vorsteuer-<br />
mit Messen und Ausstellungenabzugsmöglichkeiten<br />
Bau- und Montageleistun- - In Österreich; in In allen EU-Mitgliedstaaten<br />
gen<br />
Schweden und oder Verzicht auf Vorsteuer-<br />
Belgien nur, wenn abzugsmöglichkeiten<br />
Auftraggeber dort<br />
registriert sind<br />
(vgl. in Österreich VO 800)<br />
Seminare, Kongresse - - In allen EU-Mitgliedstaaten<br />
oder Verzicht auf Vorsteuerabzugsmöglichkeiten<br />
Reparaturen vor Ort In allen EU- Mit- - -<br />
beim Kunden<br />
gliedstaaten,<br />
wenn keine Vorsteuern<br />
geltend<br />
gemacht werden<br />
Handelsvertreterleistungen - In allen EU-Mitgliedstaaten,<br />
wenn Auftraggeber<br />
über eine<br />
USt-IdNr. verfügt<br />
-<br />
Innergemeinschaftliche Gü- - In allen EU-Mit- -<br />
tertransportegliedstaaten,<br />
wenn Auftraggeber<br />
über eine<br />
USt-IdNr. verfügt<br />
Innergemeinschaftliche - In allen EU- -<br />
Lohnveredelungsleistungen<br />
Mitgliedstaaten,<br />
(Ware verlässt das Inland<br />
wenn Auftrag-<br />
wieder)<br />
geber über eine<br />
USt-IdNr. verfügt<br />
Als nüchterne Schlussfolgerung ergibt sich: Der Ausweis ausländischer Umsatzsteuer<br />
durch einen deutschen Unternehmer darf erst dann erfolgen, wenn sich dieser bei<br />
den jeweils zuständigen ausländischen Steuerbehörden steuerlich registrieren lassen<br />
hat bzw. wenn ein Fiskalvertreter bestellt wurde. Ansonsten muss dem Praktiker angeraten<br />
werden, eine Rechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer zu erstellen und<br />
gegebenenfalls auf einen ausländischen Vorsteueranspruch zu verzichten. Für Katalogleistungen<br />
und die im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Warenbewegungen<br />
stehenden Leistungen der Spediteure, Handelsvertreter und Lohnveredeler<br />
geht die Steuerschuld auf den Auftraggeber über (reserve-charge-Verfahren).<br />
52
8. Recht und Verträge<br />
Was ist bei Verträgen mit Auslandsberührung zu berücksichtigen?<br />
8.1 Grundsatz der Vertragsfreiheit<br />
National wie international gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Der Vertragschließende<br />
muss sich darüber Gedanken machen, welche Bestandteile „sein“ Vertrag<br />
umfassen soll und worauf er verzichten kann.<br />
Bei Verträgen mit Partnern aus dem Ausland muss beachtet werden, dass die Vertragspartner<br />
unterschiedlichen Rechtsordnungen angehören und daher oft ein vom<br />
deutschen Recht abweichendes Rechtsverständnis mitbringen.<br />
Daher empfiehlt es sich bei solchen Verträgen, den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen,<br />
um spätere gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Bei der Suche nach dem<br />
richtigen Rechtsanwalt sollte man auf entsprechende Kenntnisse bzw. Spezialisierungen<br />
auf das IPR (Internationales Privatrecht) und das Recht des jeweiligen Ziellandes<br />
achten. Idealerweise hat die Kanzlei eine Partnerkanzlei im Zielland.<br />
8.2 Vertragstypen<br />
Es gibt viele unterschiedliche vertragliche Formen, den Export von Dienstleistungen<br />
zu regeln (vgl. Kapitel 2.2). Somit gibt es auch keinen ausschließlichen Vertragstyp<br />
<strong>für</strong> den Dienstleistungsexport, sondern mehrere Gestaltungsmöglichkeiten. Die häufigsten<br />
Vertragstypen sind im Folgenden kurz skizziert:<br />
• Handelsvertretervertrag<br />
Durch den Handelsvertretervertrag verpflichtet sich der Handelsvertreter zur<br />
Absatzvermittlung <strong>für</strong> seinen Auftraggeber. Handelsvertreter werden grundsätzlich<br />
auf Provisionsbasis tätig.<br />
• Lizenzvertrag<br />
Der Lizenzvertrag räumt dem Lizenznehmer die Nutzung von Patenten,<br />
Gebrauchsmustern oder Know-how des Lizenzgebers ein. Der Umfang der<br />
Nutzungserlaubnis wird individuell vereinbart. Für Lizenzen wird regelmäßig<br />
eine Grundgebühr erhoben und zusätzlich eine umsatzorientierte Lizenzgebühr<br />
vereinbart.<br />
• Franchisevertrag<br />
Der Franchisevertrag gestattet dem Franchisenehmer die Nutzung von Knowhow<br />
und Rechten des Franchisegebers (z. B. Marken-, Firmenname, Vertriebskonzept).<br />
Der Franchisegeber unterstützt den Franchisenehmer bei der<br />
Führung seines Betriebes. Das unternehmerische Risiko trägt allein der Franchisenehmer.<br />
53
8.3 Zustandekommen des Vertrages<br />
Anfrage<br />
• Eine Anfrage im juristischen Sinn ist grundsätzlich eine unverbindliche Einladung<br />
zur Angebotsabgabe.<br />
• Eine schriftliche Anfrage einer Firma oder eines Kunden sollte innerhalb einer<br />
Woche mindestens mit einem Zwischenbescheid beantwortet werden, sofern<br />
nicht ohnedies durch eine Ausschreibung Fristen vorgegeben sind. Bei Abwesenheit<br />
des Sachbearbeiters sollte das Sekretariat mit der Beantwortung im<br />
obigen Sinn beauftragt werden. Es genügt, den Erhalt der Anfrage kurz zu<br />
bestätigen und um etwas Geduld zu bitten.<br />
• Eine telefonische Anfrage sollte von Sprachkundigen entgegengenommen<br />
werden. Jede Person, die Telefongespräche weiterverbindet, sollte zumindest<br />
in englischer Sprache so weiterverbinden können, dass der Anrufer sich verstanden<br />
fühlt. Bei Abwesenheit des Sachbearbeiters sollte ein Rückruf angeboten<br />
werden.<br />
Angebot<br />
• Grundsätzlich sind bei der Angebotserstellung Vorgaben – sowohl inhaltlicher<br />
als auch formaler Art – des Kunden (private und öffentliche Auftraggeber) genauestens<br />
zu beachten. Daneben ist jedes Angebot ein wichtiges Marketing-<br />
Instrument und soll durch individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse des<br />
Kunden und durch Ideenreichtum, Präzision, Klarheit und Verständlichkeit den<br />
potenziellen Kunden überzeugen, so dass mit hoher Wahrscheinlichkeit der<br />
Auftrag erteilt wird.<br />
• Im juristischen Sinn ist ein Angebot die erste, bereits auf den konkreten Vertragsabschluss<br />
gerichtete Willenserklärung eines der zukünftigen Vertragspartner,<br />
welche durch den anderen Vertragspartner theoretisch durch ein<br />
schlichtes „Ja“ angenommen werden kann.<br />
• Bereits im Angebot sollten daher alle Punkte, die als Vertragsbestandteil festgelegt<br />
werden sollen, formuliert werden. Bei einem lückenhaften Angebot<br />
müssen dagegen im nachhinein die bisher noch offenen Vertragspunkte abgestimmt<br />
werden, was meist mit einem unerwartet hohen Zeitaufwand verbunden<br />
ist oder gar zu einem Abbruch der begonnenen Verhandlungen führt.<br />
Zustandekommen<br />
• Bei vollständiger Annahme des Angebots ist ein wirksamer, alle geschäftlichen<br />
Teilbereiche regelnder Vertrag zustande gekommen. Ein Vertrag ist die<br />
in der Regel formfreie, mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Handeln<br />
bekundete Willsensübereinstimmung zweier oder mehrerer Vertragsparteien<br />
über deren wechselseitige Rechte und Pflichten.<br />
54
PRAXISTIPP<br />
Die schriftliche Fixierung von Verträgen hat den Vorteil der Beweiserleichterung im<br />
Streitfall. Ebenso sollten alle mündlichen oder telefonischen Vertragsänderungen<br />
dokumentiert und schriftlich bestätigt werden (kaufmännisches Bestätigungsschreiben)<br />
Der schriftliche Vertrag sollte <strong>für</strong> alle Vertragsparteien klare Regelungen treffen.<br />
Das bedeutet:<br />
• Einfache und verständliche Sprache<br />
• Vollständigkeit<br />
• Klare und logische Gliederung<br />
• Freiheit von Widersprüchen und Mehrdeutigkeiten<br />
• Konsequente Terminologie<br />
Wo gibt es Musterverträge <strong>für</strong> das Exportgeschäft?<br />
Musterverträge können eine hilfreiche Anleitung sein. Sie können aber keine Beratung<br />
ersetzen, denn jeder Vertrag ist individuell und nicht in ein einheitliches Muster<br />
zu zwängen. Die IHKs, die AHKs und die Fachverbände (vor allem der VDMA –<br />
www.vdma-shop.de) halten Checklisten zur Gestaltung von Exportverträgen bereit.<br />
Man sollte diese Checklisten primär zur Prüfung von „normalen Verträgen“ einsetzen.<br />
Für die textlich (Fremdsprachenverträge), juristisch (komplexe und langfristige Verträge)<br />
und steuerlich einwandfreie Formulierung von Exportverträgen sind unbedingt<br />
Übersetzer, Rechtsanwälte und Steuerberater beizuziehen. Entsprechende Adressinformationen<br />
geben die örtlich zuständigen IHKs und die AHKs (www.ahk.de).<br />
Für den Bereich des technischen Consultings bietet die FIDIC (Fédération Internationale<br />
des Ingénieurs-Conseils) internationale Vertragsmuster an. Diese können bei<br />
FIDIC unter www1.fidic.org/bookshop/default.asp# kostenpflichtig bezogen werden<br />
(Anschrift siehe Anhang 2).<br />
Unter http://www.dihk.de/eic/recht/leitfaden.pdf kann ein englischsprachiger Leitfaden<br />
heruntergeladen werden, der Informationen zum Handelsvertreterrecht in allen EU-<br />
Mitgliedsstaaten und eine Checkliste <strong>für</strong> Handelsvertreterverträge enthält.<br />
PRAXISTIPP<br />
Bei Zahlungsvereinbarungen sind klare Ziele und Vereinbarungen zu treffen. Bei<br />
Zahlungsverzug sollten Sie nicht mehrere Monate lang warten, um keine Verjährungsfristen<br />
zu überschreiten, sondern nach Ablauf des Zahlungstermins den Kunden<br />
mahnen.<br />
Die AHKs helfen bei der Forderungseintreibung (Fachjargon = Forderungsbeitreibung).<br />
Die Intervention der AHK zur Einbringung offener Forderungen deutscher<br />
Firmen besteht in der zwei- oder dreimaligen Mahnung des säumigen Schuldners.<br />
Bleibt diese erfolglos, empfiehlt sie Ihnen die Einschaltung eines Inkassobüros (Vor-<br />
55
teil: vorhersehbare Kosten) oder eines Rechtsanwaltes. Die Einschaltung eines<br />
Rechtsanwalts ist nur bei größeren Beträgen und bei vorhandenem Vermögen und<br />
Einkommen des Schuldners sinnvoll.<br />
8.4 Rechtswahl bei internationalen Geschäften<br />
Ein Geschäft ist international, wenn mindestens ein Vertragspartner seinen Sitz im<br />
Ausland hat.<br />
Die rechtlichen Bestimmungen eines Vertrages richten sich immer nach nationalen<br />
Bestimmungen, auch wenn das Geschäft international ist. Das heißt, die Vertragsschließenden<br />
müssen sich darüber verständigen, welches nationale Recht Anwendung<br />
finden soll. Die Einigung sollte unbedingt vor Vertragsschluss erfolgen und<br />
möglichst schriftlich fixiert werden. Andernfalls muss im Steitfalle in einem zeit- und<br />
geldaufwändigen Verfahren nach international-privatrechtlichen Grundsätzen anhand<br />
einer Reihe von Indizien erst ermittelt werden, welches Recht auf den Vertrag anzuwenden<br />
ist. Dabei wird das am Ort des angerufenen Gerichts geltende Recht zur<br />
Beurteilung des Sachverhalts herangezogen.<br />
Grundsätzlich können die Vertragsparteien eines internationalen Geschäfts das<br />
Recht, dem der Vertrag unterliegen soll, frei wählen. So kann z. B. bei einem Lizenzvertrag<br />
Deutschland/Italien deutsches Recht (Beispiel: „Dieser Vertrag unterliegt<br />
deutschem Recht.“), italienisches Recht oder das Recht eines Drittlandes vereinbart<br />
werden. Die Vertragspartner können die Rechtswahl <strong>für</strong> den ganzen Vertrag oder nur<br />
<strong>für</strong> einen Teil des Vertrages treffen.<br />
Es ist sorgfältig zu prüfen, welches Recht die günstigeren Regeln hat. Besonders zu<br />
beachten sind hierbei die Fragen der Haftung und der Verjährung möglicher Ansprüche.<br />
Häufig liegt es nahe, sich mit der Rechtswahlklausel <strong>für</strong> das eigene nationale<br />
Recht zu entscheiden, um einen „Heimvorteil“ <strong>für</strong> die Vertragsgestaltung nutzen zu<br />
können.<br />
8.5 Gerichtsstand<br />
Einigen sollten sich die Vertragsparteien im Vorfeld auch über den Gerichtsstand.<br />
Dabei geht es darum, an welchem Ort eventuell auftretende Rechtsstreitigkeit ausgefochten<br />
werden. Die Frage ist mit erheblichen Kostengesichtspunkten verbunden,<br />
denn ein Gerichtsstand im Ausland kann höhere Kosten verursachen. Berücksichtigt<br />
werden muss auch, wie lange in dem betreffenden Land ein Gerichtsverfahren dauert<br />
oder ob sichergestellt ist, dass ein Urteil auch vollstreckt wird, was bedeutet, dass<br />
der durchgesetzte Anspruch auch tatsächlich umgesetzt wird.<br />
Vier Möglichkeiten bieten sich an:<br />
• Deutsches Gericht: „Ausschließlicher Gerichtsstand <strong>für</strong> alle sich aus oder im<br />
Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten soll ... (Ort in<br />
Deutschland) sein.“<br />
• Ausländisches Gericht<br />
56
• Wahlklausel Geschäftssitz/Wohnsitz: „Gerichtsstand <strong>für</strong> alle sich aus diesem<br />
Vertrag ergebenden Streitigkeiten soll das <strong>für</strong> den Geschäftssitz des Leistungserbringers<br />
(oder Leistungsempfängers) zuständige Gericht sein; dem<br />
Leistungserbringer (oder Leistungsempfänger) steht es frei, statt dessen auch<br />
das <strong>für</strong> den Wohnsitz des Leistungserbringers/Leistungsempfängers zuständige<br />
Gericht anzurufen.“<br />
• Verzicht auf Vereinbarung (möglichst vermeiden)<br />
Gemäß der EG-Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung<br />
und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO), das<br />
seit dem 21. Oktober 2005 gilt, kann auf Antrag des Berechtigten ein einmal in<br />
Deutschland erstrittenes Urteil ohne ein weiteres Verfahren in den europäischen Mitgliedstaaten<br />
außer Dänemark anerkannt werden.<br />
Auch in Ländern, mit denen die Bundesrepublik Deutschland bilaterale Vollstreckungsübereinkommen<br />
abgeschlossen hat, oder die dem Luganer Abkommen beigetreten<br />
sind, können deutsche Urteile vollstreckt werden. Anders gewendet: In vielen<br />
Ländern können deutsche Gerichtsurteile nicht vollstreckt werden. Die Forderung<br />
muss dann vor den ausländischen, nationalen Gerichten eingeklagt werden mit folgenden<br />
möglichen Problemen:<br />
• Verfahrensabwicklung in der Landessprache (Übersetzungs-, Dolmetscherkosten)<br />
• Lokaler Rechtsanwalt<br />
• Öffentliche Verhandlung (auch <strong>für</strong> die Konkurrenz)<br />
• Lange Verfahrensdauer (3-5 Jahre, bei Berufung bis zu 10 Jahre)<br />
8.6 Internationale Schiedsgerichtsbarkeit<br />
Die Probleme bei der Vollstreckung ausländischer Urteile haben die Entwicklung der<br />
internationalen Schiedsgerichtsbarkeit entscheidend gefördert. Schiedssprüche eines<br />
im Vertrag schriftlich zu vereinbarenden Schiedsgerichts sind international leichter<br />
vollstreckbar. Die Anerkennung und Durchsetzbarkeit ist durch internationale Konventionen<br />
abgesichert. Die wichtigste ist die New Yorker Konvention, die bis heute<br />
über 100 Staaten unterschrieben haben.<br />
Ein Schiedsgericht entscheidet durch private Schiedsrichter, die fachlichen Sachverstand<br />
aufweisen können. Das Schiedsgerichtsverfahren ist grundsätzlich nicht<br />
öffentlich. In aller Regel ist es schneller als staatliche Gerichtsverfahren. Schiedsgerichtsverfahren<br />
sind im Vergleich zu streitigen gerichtlichen Verfahren nicht billiger,<br />
aber kalkulierbarer. Voraussetzung <strong>für</strong> ein reibungsloses Verfahren ist eine korrekt<br />
formulierte Schiedsgerichtsvereinbarung mit der genauen Bezeichnung des gewünschten<br />
Schiedsgerichts, des Schiedsgerichtsorts, des anzuwendenden Rechts<br />
und der Verfahrenssprache.<br />
Weitere Informationen sind bei den örtlich zuständigen IHKs, den AHKs, der Deutschen<br />
Institution <strong>für</strong> Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (www.dis-arb.de) oder der International<br />
Chamber of Commerce (www.iccwbo.org/index_court.asp) zu erhalten.<br />
57
8.7 Internationale Vertragsregeln<br />
Der Vertrag unterliegt dem von den Parteien gewählten Recht. So bestimmt es das<br />
Internationale Vertragsrecht. Was geschieht, wenn die Parteien diese Rechtswahl<br />
nicht getroffen haben?<br />
Für bestimmte Vertragstypen, so z. B. den internationalen Warenkauf, gibt es Sonderregelungen.<br />
Bei der Frage nach dem Export von Dienstleistungen kann der internationale<br />
Warenkauf <strong>für</strong> den Softwarebereich von Interesse sein. Dann findet das<br />
UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung<br />
(Literatur: „Internationale Vertragsgestaltung: UN-Kaufrecht – ein Überblick“; Preis: 5<br />
EUR; zu beziehen über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (Anschrift<br />
siehe Anhang 2) oder Online unter www.ihk.de).<br />
Zunächst ist das UN-Kaufrecht – trotz des Namens – kein ausländisches Recht,<br />
sondern deutsches und ersetzt dort, wo nichts anderes vereinbart ist, die Vorschriften<br />
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Handelsgesetzbuches (HGB).<br />
Zur Anwendung von BGB bzw. HGB kommt es nur, wenn die Vertragsparteien dies<br />
ausdrücklich festlegen, z. B.: „Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss<br />
des UN-Kaufrechts.“<br />
Die wichtigsten Abweichungen der UN-Kaufrechtsvorschriften von den Bestimmungen<br />
von BGB und HGB sind:<br />
• Vertragsschluss<br />
Angebote können nach dem UN-Kaufrecht frei widerrufen werden, wenn der<br />
Widerruf dem Empfänger zugeht, bevor dieser seine Annahmeerklärung abgegeben<br />
hat. Eine weitere Besonderheit ergibt sich, wenn die Annahme sich<br />
inhaltlich nicht mit dem Angebot deckt. Nach BGB-Vorschriften gilt jede Änderung<br />
des Angebots als Ablehnung desselben und praktisch als neues Vertragsangebot.<br />
Nach UN-Kaufrecht kommt der Vertrag mit dem modifizierten<br />
Inhalt zustande, wenn die Abweichung unwesentlich ist.<br />
• Untersuchungs- und Rügepflicht<br />
Den Käufer trifft nach UN-Kaufrecht eine verschärfte Untersuchungs- und Rügepflicht.<br />
Nach den Regeln des HGB ist bei gravierenden Quantitätsfehlern<br />
und Falschlieferungen (bei denen ein Einverständnis des Käufers mit den Waren<br />
ausgeschlossen erscheint) eine alsbaldige Rüge nicht erforderlich. Nach<br />
UN-Kaufrecht müssen alle Vertragswidrigkeiten sofort beanstandet werden.<br />
• Gewährleistung<br />
Für die Sachmängelhaftung, d. h. <strong>für</strong> die Haftung bei Fehlerhaftigkeit der Sache,<br />
gilt nach UN-Kaufrecht: Rechte wegen mangelhafter Lieferung hat der<br />
Käufer nur, wenn es sich um eine wesentliche Vertragsverletzung handelt. Eine<br />
Vertragsverletzung ist dann wesentlich, wenn sie dem Vertragspartner einen<br />
solchen Nachteil bringt, dass ihm wesentlich entgeht, was er nach dem<br />
Vertrag hätte erwarten dürfen. Wichtig ist deshalb, im Vertrag genau festzulegen,<br />
welche Eigenschaften die Ware haben soll, und warum sie beim Fehlen<br />
auch nur einer dieser Eigenschaften nicht mehr verwendbar ist.<br />
58
• Handelsvertretervertrag, Vertragshändlervertrag<br />
Haben die Vertragsparteien keine Rechtswahl getroffen, ist entscheidend, in<br />
welchem Land die so genannte charakteristische Leistung stattfindet. In der<br />
Regel erbringt der Handelsvertreter diese Leistung und das anwendbare<br />
Recht richtet sich nach dem Ort seiner Niederlassung.<br />
Zum Beispiel: Der Auftraggeber hat seinen Sitz in Deutschland und beauftragt<br />
einen Handelsvertreter in Frankreich. Die Vertragspartner haben nicht ausdrücklich<br />
vereinbart, welches Recht Anwendung finden soll. Es gilt französisches<br />
Recht. Das bedeutet aber nicht, dass automatisch auch französische<br />
Gerichte zuständig sind. Hier<strong>für</strong> ist allein entscheidend, ob die Parteien eine<br />
Vereinbarung über den Gerichtsstand getroffen haben. Ist demnach vereinbart<br />
worden, dass der Gerichtsstand Deutschland ist, so entscheidet ein deutsches<br />
Gericht unter Anwendung französischer Rechtsnormen. Es empfiehlt sich<br />
deshalb, Bestimmungen über die Rechtswahl wie auch den Gerichtsstand zutreffen.<br />
• Franchisevertrag<br />
Entscheidend ist – soweit die ausdrückliche Vereinbarung fehlt – der engere<br />
Bezug bzw. die charakteristische Leistung, die in der Regel beim Franchisenehmer<br />
liegen wird.<br />
• Lizenzvertrag<br />
Auch bei diesem Vertragstypus wird regelmäßig der Lizenznehmer die vertragstypische<br />
Leistung zu erbringen haben und damit das Recht am Ort seiner<br />
Niederlassung anzuwenden sein, wenn keine anderweitige Regelung getroffen<br />
worden ist.<br />
8.8 Checkliste<br />
Diese Checkliste dient primär zur Prüfung von „normalen“ Dienstleistungsverträgen".<br />
Spezielle Verträge bedürfen auch spezieller Formulierungen<br />
und sind häufig bereits vordefiniert (z. B. EU-Drittstaatenprogramme,<br />
Weltbankprojekte).<br />
• Vertragssprache<br />
• Vertragsparteien<br />
• Vertragsgegenstand<br />
• Qualitative Bestimmung der Dienstleistung<br />
• Preis, Währung<br />
• Zahlungsbedingungen (Zahlungsmodus, Erfüllungsort, Erfüllungszeit)<br />
• Rechtsrahmen<br />
- Anwendbares Recht: Exportland oder Importland oder Drittland<br />
- Verfahrensrecht: Gerichtsstand oder Schiedsgerichtsbarkeit<br />
• Unterschrift der Vertragsparteien mit Ort und Datum<br />
• Klarer Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs),<br />
AGBs beilegen und idealerweise schriftliche Kundenbestätigung der<br />
Kenntnisnahme<br />
59<br />
����
9. Soll-Ist-Vergleich und Marktpflege<br />
Ein wichtiger Baustein der Exportnachbearbeitung ist die regelmäßige Nachkalkulation<br />
nach Zahlungseingang und der interne Soll-Ist-Vergleich, um festzustellen, ob die<br />
definierten qualitativen und quantitativen Exportziele erreicht wurden. Der Soll-Ist-<br />
Vergleich sollte zumindest quartalsweise erfolgen, damit mögliche Fehlentwicklungen<br />
frühzeitig erkannt und analysiert sowie entsprechende Korrekturmaßnahmen, z. B.<br />
verstärkte Marketing- oder Schulungsaktivitäten, oder Zielkorrekturen aufgrund geänderter<br />
externer Rahmenbedingungen oder unrealistischer Planungen, eingeleitet<br />
werden können.<br />
Gleichzeitig fließen die Ergebnisse des Soll-Ist-Vergleichs bereits direkt in die nächste<br />
Zielplanung ein, so dass ein dynamischer Planungs- und Kontrollprozess entsteht.<br />
„Es ist schwieriger, einen neuen Kunden zu gewinnen, als Geschäfte mit bestehenden<br />
Kunden fortzusetzen.“ Gemäß diesem Leitsatz ist nach erfolgter Dienstleistungserbringung<br />
eine entsprechende Nachbetreuung, d. h. After Sales Service, notwendig,<br />
um eine hohe Kundenzufriedenheit und Kundenbindung zu erreichen. Diese<br />
kann umfassen:<br />
• Dankesschreiben<br />
• Werbegeschenke zu besonderen Anlässen<br />
• Laufende Informationen über Unternehmensentwicklungen<br />
• Regelmäßige Kundenbesuche<br />
• Fragebögen<br />
• Schulung<br />
60
10. Außenwirtschaftliche Fördermöglichkeiten<br />
Aufgrund der Besonderheit des Auslandsgeschäftes wurden verschiedene Förder-,<br />
Finanzierungs- und Garantiemöglichkeiten geschaffen, mit denen auch unternehmensnahe<br />
Dienstleistungsunternehmen direkt oder indirekt in der Akquisition oder<br />
Abwicklung von Auslandsaufträgen unterstützt werden.<br />
PRAXISTIPP<br />
Förder-, Finanzierungs- und Garantiemöglichkeiten sollten immer vor Beginn des<br />
Auslandsgeschäftes mit der zuständigen IHK, der Hausbank bzw. der sonst zuständigen<br />
Förderstelle überprüft werden, um<br />
• Antragsfristen, insbesondere bei Förderungen, nicht zu versäumen<br />
• die entsprechenden Kosten in der Kalkulation berücksichtigen zu können.<br />
Der Export kann gemäß dem Beihilfenrecht der EU zwar nicht direkt subventioniert<br />
werden. Wohl aber können unternehmensnahe <strong>Dienstleister</strong> - genau wie Produktionsunternehmen<br />
- Förderungen und geförderte Exportfinanzierungen <strong>für</strong> vielerlei<br />
Aspekte ihrer Internationalisierung in Anspruch nehmen.<br />
PRAXISTIPP<br />
In Deutschland bieten die Förderdatenbanken des Bundesministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft<br />
und Technologie (www.bmwi.de) sowie der Bundesagentur <strong>für</strong> Außenwirtschaft<br />
(www.bfai.de -> Datenbanken) sehr gute Möglichkeiten der Eigenrecherche.<br />
Die Eigenrecherche kann jedoch immer nur ein erster Schritt sein. Nehmen Sie<br />
deshalb das umfassende Beratungsangebot der bayerischen IHKs in Anspruch<br />
(Anschriften siehe Anhang). Denn viele konzeptionelle, steuerliche oder rechtliche<br />
Fragen wollen geklärt sein, bevor Sie ein Vorhaben mit staatlicher Hilfe verwirklichen.<br />
Im Folgenden werden - unterschieden nach der Ebene der Fördermittelgeber (<strong>Bayern</strong>,<br />
Bund, EU) - die wichtigsten außenwirtschaftlichen Förderprogramme vorgestellt,<br />
die auch <strong>für</strong> unternehmensnahe <strong>Dienstleister</strong> relevant sein können.<br />
10.1 Förderprogramme <strong>Bayern</strong><br />
Übersicht<br />
1. Darlehen <strong>für</strong> Auslandsinvestitionen<br />
2. Bürgschaften <strong>für</strong> Auslandsinvestitionen<br />
3. Mittelständisches Garantieprogramm <strong>für</strong> Auslandsmärkte<br />
4. Mittelständisches Messebeteiligungsprogramm<br />
5. „Fit <strong>für</strong> Auslandsmärkte – Go International“<br />
61
1. DARLEHEN FÜR AUSLANDSINVESTITIONEN (<strong>Bayern</strong>)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Investitionen im Ausland, die dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit eines<br />
bayerischen Unternehmens bzw. der langfristigen Sicherung eines bayerischen<br />
Standorts dienen (sog. „<strong>Bayern</strong>effekt“)<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Klein- und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)<br />
• Angehörige Freier Berufe<br />
• Mit Firmensitz oder einer wesentlichen Betriebsstätte (d. h. mindestens 5-10<br />
Arbeitsplätze) in <strong>Bayern</strong><br />
• Ausländische Tochtergesellschaften bayerischer Unternehmen.<br />
• Zugangsbeschränkung: der Umsatz bzw. Konzernumsatz der Unternehmen<br />
soll 1 Mrd. EUR nicht übersteigen<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Beteiligungen und Joint-Ventures mit maßgeblicher bayerischer Beteiligung<br />
• Gründung von Tochtergesellschaften<br />
• Erwerb von Immobilien<br />
• Bauliche und maschinelle Investitionen<br />
• Anschaffung der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie immaterieller Güter<br />
und eines Warenlagers<br />
Nicht finanziert werden<br />
• Nachfinanzierung<br />
• Umschuldung<br />
• Sacheinlagen<br />
• Reine Betriebsmittel<br />
• Finanzierungskosten<br />
• Anlaufverluste<br />
Förderinstrumente<br />
• Zinsgünstige Ergänzungsdarlehen und Kapitalmarktdarlehen<br />
Finanzierung<br />
• Der Finanzierungsanteil der LfA beträgt bis zu 80% der Investitionssumme<br />
des bayerischen Anteils<br />
• Darlehensmindestbetrag: 100.000 EUR<br />
Darlehenshöchstbetrag: 5 Mio. EUR<br />
• Zusätzlich können Kapitalmarktdarlehen bis zu 20 Mio. EUR gewährt werden<br />
• Der Zinssatz wird beim Ergänzungsdarlehen in Anpassung an die jeweiligen<br />
Kapitalmarktverhältnisse täglich neu angepasst. Der Antragssteller kann dabei<br />
zwischen einer Zinsfestlegung zum Zeitpunkt der Bewilligung oder der Auszahlung<br />
wählen. Bei Kapitalmarktdarlehen wird der Zinssatz unter Berücksichtigung<br />
der jeweiligen Kapitalmarktverhältnisse individuell vereinbart<br />
• Eine Bearbeitungsgebühr fällt nicht an<br />
Zeitrahmen<br />
• Laufzeit 10 Jahre bei 2 Freijahren<br />
62
• Überwiegen die baulichen Investitionen, kann die Laufzeit 15 Jahre bzw. 20<br />
Jahre bei jeweils 2 Freijahren betragen<br />
Antragstellung<br />
• Mit Formblatt Nr. 110 bei der Hausbank<br />
• Antragstellung vor Vorhabensbeginn<br />
• Eine Liste mit zusätzlichen Anforderungen an die Antragstellung ist bei der<br />
Hausbank erhältlich<br />
Weitere Ansprechpartner und Informationsquellen:<br />
LfA Förderbank <strong>Bayern</strong><br />
Königinstraße 17<br />
80539 München<br />
Johann Hamberger<br />
Tel.: 089 / 21 24-22 25<br />
Fax: 089 / 21 24-25 87<br />
E-Mail: johann.hamberger@lfa.de<br />
Helmut Kling<br />
Tel.: 089 / 21 24-24 26<br />
Fax: 089 / 21 24-25 87<br />
E-Mail: helmut.kling@lfa.de<br />
Internet: www.lfa.de<br />
2. BÜRGSCHAFTEN FÜR AUSLANDSINVESTITIONEN (<strong>Bayern</strong>)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Die LfA übernimmt im Zusammenhang mit der Finanzierung von Investitionen<br />
im Ausland bis zu 70 % Ausfallbürgschaften<br />
• Bei auftragsbezogenen Betriebsmittelkrediten werden in Ausnahmefällen Ausfallbürgschaften<br />
bis zu 50 % zur Vorfinanzierung einzelner Auslandsgeschäfte<br />
übernommen<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Klein- und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)<br />
• Angehörige Freier Berufe<br />
• Mit Firmensitz oder einer wesentlichen Betriebsstätte (d. h. mindestens 5 – 10<br />
Arbeitsplätze) in <strong>Bayern</strong><br />
Förderschwerpunkte<br />
• Beteiligungen und Joint-Ventures mit maßgeblicher bayerischer Beteiligung<br />
• Gründung von Tochtergesellschaften<br />
• Erwerb von Immobilien<br />
• Bauliche und maschinelle Investitionen<br />
• Anschaffung der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie immaterieller Güter<br />
und eines Warenlagers<br />
Nicht finanziert werden:<br />
• Nachfinanzierung<br />
• Umschuldung<br />
63
• Sacheinlagen<br />
• Reine Betriebsmittel<br />
• Finanzierungskosten<br />
• Anlaufverluste<br />
Förderinstrumente<br />
• Ausfallbürgschaft<br />
Finanzierung<br />
• Gefördert wird nur der bayerische Anteil der jeweiligen Investition<br />
• Verbürgt werden können bei der Finanzierung von Auslandsinvestitionen von<br />
der LfA zur Verfügung gestellte zinsgünstige Darlehen und/oder Hausbankdarlehen.<br />
Bei den auftragsbezogenen Betriebsmittelkrediten muss die Hausbank<br />
die Finanzierungsmittel stellen<br />
• Ob eine Ausfallbürgschaft übernommen wird, richtet sich nach dem Länderrating<br />
der HERMES Kreditversicherungs-AG, Hamburg. Bei Investitionen in<br />
Ländern mit einem HERMES-Rating von 6 oder 7 scheidet eine Bürgschaftsübernahme<br />
aus. Bis zu einem Rating von 5 können Ausfallbürgschaften zu einem<br />
Bürgschaftssatz von 50% bis maximal 79% übernommen werden, bei einem<br />
Rating von 5 jedoch nur, wenn die besonderen außenwirtschaftlichen<br />
Beziehungen <strong>Bayern</strong>s zu diesem Land das Ausfallrisiko vertretbar erscheinen<br />
lassen (zur aktuellen Hermes-Länderklassifizierung siehe www.hermeskredit.com/aga/service/Index8.html).<br />
• Das Risiko der LfA darf höchstens 5.112.918,81 EUR betragen<br />
• Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben<br />
• Bürgschaftsprovision: 1% p.a. des Ausfallbürgschaftsbetrages<br />
• Das antragstellende Unternehmen hat <strong>für</strong> die verbürgten Darlehen die Mithaftung<br />
zu übernehmen. Die geschäftsführenden Gesellschafter haben in angemessenem<br />
Umfang selbstschuldnerische Bürgschaften abzugeben<br />
• Vermögenswerte des Kreditnehmers im Inland sind zur Besicherung des<br />
Bürgschaftsdarlehens heranzuziehen, eventuell auch im Rang nach bestehenden<br />
oder künftig benötigten Bankkrediten<br />
• Vermögenswerte im Ausland sind, soweit dies rechtlich durchsetzbar und wirtschaftlich<br />
sinnvoll ist, zur Absicherung des Bürgschaftsdarlehens heranzuziehen<br />
• Bei der Bürgschaft <strong>für</strong> auftragsbezogene Betriebsmittelkredite ist die Einräumung<br />
eines Bürgschaftsrahmens möglich, der je nach Bedarf in Anspruch genommen<br />
werden kann<br />
• Die Bürgschaft kann auch bei gleichzeitiger Inanspruchnahme des Mittelständischen<br />
Garantieprogramms <strong>für</strong> Auslandsmärkte der LfA übernommen werden<br />
Zeitrahmen<br />
• Laufzeit höchstens 15 Jahre<br />
Voraussetzungen<br />
• Antragstellendes Unternehmen ist „gesundes Unternehmen“ gemäß EU-<br />
Beihilfenrecht<br />
• Vorliegen des sog. „<strong>Bayern</strong>effektes“, d. h. Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit<br />
des bayerischen Unternehmens bzw. langfristige Sicherung des bayerischen<br />
Standortes. Über den <strong>Bayern</strong>effekt ist ab einem LfA-Risiko von 2 Mio. EUR<br />
64
eine positive Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft,<br />
Verkehr und Technologie einzuholen.<br />
• Nachweis eines angemessenen Eigenkapitaleinsatzes durch das beantragende<br />
Unternehmen bei Auslandsinvestitionen<br />
• Vorlage eines Liquiditätsplanes bei auftragsbezogenen Betriebsmittelkrediten<br />
Antragstellung<br />
• Mit Formblättern Nr. 110, 111 und 112 bei der Hausbank<br />
• Antragstellung vor Vorhabensbeginn<br />
• Eine Liste mit zusätzlichen Anforderungen an die Antragstellung ist bei der<br />
Hausbank erhältlich<br />
• Über Antragsvoraussetzungen und -verfahren <strong>für</strong> die Verbürgung bei auftragsbezogenen<br />
Betriebsmittelkrediten geben die Bewilligungsgrundsätze<br />
„Bürgschaften der LfA <strong>für</strong> mittelständische Unternehmen“ in der jeweils aktuellen<br />
Fassung Auskunft.<br />
Weitere Ansprechpartner und Informationsquellen:<br />
LfA Förderbank <strong>Bayern</strong><br />
Königinstraße 17<br />
80539 München<br />
Johann Hamberger<br />
Tel.: 089 / 21 24-22 25<br />
Fax: 089 / 21 24-25 87<br />
E-Mail: johann.hamberger@lfa.de<br />
Helmut Kling<br />
Tel.: 089 / 21 24-24 26<br />
Fax: 089 / 21 24-25 87<br />
E-Mail: helmut.kling@lfa.de<br />
Internet: www.lfa.de<br />
3. MITTELSTÄNDISCHES GARANTIEPROGRAMM FÜR AUSLANDSMÄRKTE<br />
(<strong>Bayern</strong>)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Aufträge an bzw. Lieferungen/Leistungen von bayerischen Unternehmen<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU)<br />
• Angehörige Freier Berufe<br />
• Mit Firmensitz in <strong>Bayern</strong><br />
Förderschwerpunkte<br />
• Absicherung von Bietungs-, Anzahlungs-, Lieferungs-, Leistungsgarantien und<br />
ähnliche Gewährleistungen, die von den Hausbanken der Antragsteller im<br />
Rahmen des Auslandsgeschäftes übernommen werden<br />
• Ziel der Förderung ist es, speziell KMU und Angehörigen freier Berufe den<br />
Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern und dadurch ihre Leistungskraft<br />
und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern<br />
65
Förderinstrumente<br />
• Rückgarantien als Ausfallgarantien<br />
Finanzierung<br />
• Rückgarantien als Ausfallgarantien bis zu einem Höchstbetrag von 70 % des<br />
Euro (=EUR)-Gegenwertes. Dies gilt <strong>für</strong> Bietungs-, Anzahlungs-, Lieferungs-,<br />
Leistungsgarantien und ähnliche Gewährleistungen, die von den Hausbanken<br />
der Antragsteller im Rahmen des Auslandsgeschäftes übernommen werden<br />
• Der Haftungsanteil der Hausbanken muss hierbei mindestens 30 % betragen<br />
• Neben den Hausbanken können auch Versicherungsunternehmen die Rückgarantien<br />
in Anspruch nehmen<br />
• Die Rückgarantien sind stets auftragsbezogen. Bei mehreren gleichartigen<br />
Auslandsgeschäften kann dem Antragsteller unter bestimmten Voraussetzungen<br />
ein 2-Jahres-Garantierahmen eingeräumt werden, in den einzelne Garantien<br />
von der LfA einbezogen werden<br />
• Die Garantien, <strong>für</strong> die der Antragsteller Rückgarantien der LfA beantragt, sind<br />
im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten abzusichern.<br />
In der Regel beschränken sich die Sicherheiten<br />
o auf die Übernahme der persönlichen Haftung des Firmeninhabers bzw.<br />
der Gesellschafter,<br />
o auf die Abtretung von Forderungen aus dem konkreten Auslandsgeschäft,<br />
soweit dies möglich ist,<br />
o auf die Sicherungsübereignung der halbfertigen Fabrikate und Fertigfabrikate,<br />
die im Zusammenhang mit dem Auslandsauftrag stehen, soweit<br />
solche bei der Dienstleistung überhaupt entstehen.<br />
Die Sicherheiten haften anteilig und gleichrangig <strong>für</strong> den Anteil der LfA und der<br />
Hausbank<br />
• Einmalige Bearbeitungsgebühr: 0,1 % der beantragten Rückgarantiesumme,<br />
mindestens jedoch 250 EUR, höchstens 2.500 EUR<br />
• Laufende Provision: 1 % p. a. des jeweiligen Rückgarantiebetrages<br />
Zeitrahmen<br />
• Kurzfristig, aber auch unbefristet möglich<br />
Voraussetzungen<br />
• Der Antragssteller muss leistungsfähig und zuverlässig sein<br />
• Der Antragsteller soll nach Möglichkeit Erfahrungen im Auslandsgeschäft besitzen<br />
• Bankübliche Sicherheiten zur Absicherung der Gewährleistungen stehen nicht<br />
in ausreichendem Umfang zur Verfügung<br />
• Das Auslandsgeschäft kommt ohne die Rückgarantie nicht zustande.<br />
Antragstellung<br />
• Mit Formblatt Nr. 113 bei die Hausbank<br />
• Wichtig ist, dass ein Antrag gestellt wird, bevor die Hausbank eine Gewährleistung<br />
übernimmt. Eine nachträgliche Einbeziehung von Gewährleistungen<br />
in die Rückgarantien ist nicht möglich<br />
Weitere Ansprechpartner und Informationsquellen:<br />
LfA Förderbank <strong>Bayern</strong><br />
Königinstraße 17<br />
66
80539 München<br />
Johann Hamberger<br />
Tel.: 089 / 21 24-22 25<br />
Fax: 089 / 21 24-25 87<br />
E-Mail: johann.hamberger@lfa.de<br />
Helmut Kling<br />
Tel.: 089 / 21 24-24 26<br />
Fax: 089 / 21 24-25 87<br />
E-Mail: helmut.kling@lfa.de<br />
Internet: www.lfa.de<br />
4. MITTELSTÄNDISCHES MESSEBETEILIGUNGSPROGRAMM (<strong>Bayern</strong>)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Gemeinschaftsbeteiligungen an Auslandsmessen<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU)<br />
• Angehörige Freier Berufe<br />
• Mit Firmensitz in <strong>Bayern</strong><br />
Förderschwerpunkte<br />
• Durch das Mittelständische Messebeteiligungsprogramm soll kleinen und mittleren<br />
Unternehmen in verstärktem Maße die Beteiligung an Messen, Ausstellungen<br />
und vergleichbaren Veranstaltungen ermöglicht werden, um ihnen dadurch<br />
den Zugang zu neuen und zukunftsträchtigen Märkten zu erleichtern<br />
• Gefördert werden insbesondere Gemeinschaftsbeteiligungen an internationalen<br />
Messen und Ausstellungen, die in dem jährlichen Bayerischen Messebeteiligungsprogramm<br />
ausgewiesen sind<br />
Förderinstrumente<br />
• Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss<br />
Finanzierung<br />
• Der Freistaat <strong>Bayern</strong> übernimmt <strong>für</strong> die Durchführung der Messebeteiligung<br />
einen Teil der Kosten. Die Förderung wird gewährt in Form eines Zuschusses<br />
an den Träger der Messebeteiligung oder in Form einer offiziellen staatlichen<br />
Messebeteiligung<br />
• Förderfähige Kosten sind insbesondere die Miete <strong>für</strong> Ausstellungsflächen, die<br />
Kosten <strong>für</strong> den gemeinsamen Ausstellungsstand, <strong>für</strong> den Anschluss und<br />
Verbrauch von Wasser, Strom und Gas sowie Versicherungen<br />
• Die Höhe der staatlichen Beteiligung an den Kosten hängt vom öffentlichen Interesse<br />
an der Durchführung der Messebeteiligung und von der Leistungsfähigkeit<br />
der Unternehmen unter Berücksichtigung von Kosten und zu erwartendem<br />
Nutzen der Messebeteiligung ab. Sie richtet sich insbesondere nach der<br />
Entfernung des Messeortes, dem Erschließungsgrad und den besonderen<br />
Problemen des betreffenden Marktes sowie der außenwirtschaftlichen Bedeutung<br />
der Veranstaltung<br />
67
• Das Bayerische Messebeteiligungsprogramm wird jährlich im Voraus vom<br />
Messeausschuss, der sich aus Vertretern der Organisationen der Wirtschaft,<br />
des Bayerischen Staatsministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und<br />
Technologie und <strong>Bayern</strong> International zusammensetzt, entwickelt.<br />
Voraussetzungen<br />
• Firmensitz in <strong>Bayern</strong><br />
Antragstellung<br />
• Der Antrag ist per Formular zu stellen bei:<br />
<strong>Bayern</strong> International - Bayerische Gesellschaft<br />
<strong>für</strong> Internationale Wirtschaftsbeziehungen mbH<br />
Am Messesee 2<br />
81829 München<br />
Frau Sieglinde Sautter<br />
Tel.: 089 / 94 92 6-125<br />
Fax: 089 / 94 92 6-150<br />
E-Mail: ssautter@bayern-international.de<br />
• Der Antrag kann auch über das Internet gestellt werden unter www.bayerninternational.de.<br />
Im Internet ist u.a. auch das weitere Prozedere zu der jeweiligen<br />
Veranstaltung erläutert.<br />
• Der Antrag auf Aufnahme einer Messe in das Bayerische Messebeteiligungsprogramm<br />
erfolgt formlos über die örtlich zuständigen IHKs oder die Fachverbände<br />
der Wirtschaft. Um im folgenden Jahr berücksichtigt werden zu können,<br />
müssen die Anträge bei den Organisationen der Wirtschaft jeweils zu Beginn<br />
eines Jahres eingehen.<br />
• Eine Übersicht über die vom Freistaat <strong>Bayern</strong> geförderten Firmengemeinschaftsbeteiligungen<br />
sowie Anmeldeunterlagen und Teilnahmebedingungen<br />
<strong>für</strong> die geförderten Messebeteiligungen können bei <strong>Bayern</strong> International oder<br />
den örtlich zuständigen IHKs formlos angefordert werden.<br />
• Fördermittelgeber<br />
Bundesland <strong>Bayern</strong>,<br />
Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong> Wirtschaft, Infrastruktur,<br />
Verkehr und Technologie<br />
Prinzregentenstraße 28<br />
80538 München<br />
Ansprechpartner: Herr Runck<br />
Tel.: 089/2162-2654<br />
Fax: 089/2162-3654,<br />
E-Mail: hans.runck@stmwivt.bayern.de<br />
68
5. „Fit <strong>für</strong> Auslandsmärkte – Go International“ (<strong>Bayern</strong>)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Gefördert werden Einzelberatungen (Prüfung der Internationalisierungsfähigkeit<br />
und Erarbeitung eines Internationalisierungskonzepts) und weiterführende<br />
Maßnahmen (z.B. Übersetzung der Werbeunterlagen, Geschäftspartnersuche<br />
u.v.m.) zur Erschließung neuer Absatzmärkte<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Gefördert werden: klein- und mittelständische Unternehmen (KMU), Angehörige<br />
der Freien Berufe und Handwerksbetriebe<br />
• Antragsberechtigt sind Unternehmen, die der mittelständischen Wirtschaft zuzurechnen<br />
sind. Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in <strong>Bayern</strong> haben.<br />
Förderinstrumente<br />
• Zuschuss zu den Kosten <strong>für</strong> die Beratung und die weiterführenden Maßnahmen<br />
Finanzierung<br />
• Für die Durchführung des Programms sind die bayerischen Industrie- und<br />
Handelskammern (IHKs) sowie das Außenwirtschaftszentrum zuständig.<br />
• Für die Beratung wird <strong>für</strong> das Unternehmen lediglich eine selbstbeteiligung<br />
von maximal 290,- € fällig. Für die weiterführenden Maßnahmen ist eine Förderung<br />
von 25% bzw. in EU-Fördergebieten von 50% möglich.<br />
• Por Jahr kann das Unternehmen eine Fördersumme von bis zu 10.000,- €, in<br />
EU-geförderten Regionen sogar bis zu 15.000,- € erhalten.<br />
Zeitrahmen<br />
• 1 – 2 Jahre<br />
Antragstellung und Programmabwicklung<br />
• Der Antrag ist per Formular zu stellen bei der jeweils örtlich zuständigen IHK<br />
(www.ihk.de). Die Begutachtung des Antrags erfolgt gleichfalls durch die örtlich<br />
zuständige IHK und das Außenwirtschaftszentrum.<br />
Fördermittelgeber<br />
Freistaat <strong>Bayern</strong>,<br />
Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong> Wirtschaft, Infrastruktur,<br />
Verkehr und Technologie<br />
Prinzregentenstraße 28<br />
80538 München<br />
10.2 Förderprogramme Bund<br />
1. INFORMATIONS- UND KONTAKTVERANSTALTUNGEN IM AUSLAND UND<br />
IN DEUTSCHLAND (Bund)<br />
69
Was wird gefördert?<br />
• Teilnahme an Exportförderungsveranstaltungen im Ausland und in Deutschland<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Speziell kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Das Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördert außenwirtschaftliche<br />
Informations- und Kontaktveranstaltungen, die als Unternehmertreffen,<br />
Kooperationsbörsen und/oder Workshops in Zusammenarbeit<br />
mit ausländischen Institutionen und Einrichtungen durchgeführt werden<br />
• Die Förderung ist begrenzt auf: Länder Mittel- und Osteuropas und der GUS<br />
als Schwerpunkt, Länder des Nahen Ostens, Afrikas, Lateinamerikas und des<br />
asiatisch-pazifischen Raums<br />
Förderinstrumente<br />
• Übernahme der Organisationskosten der Veranstaltung<br />
Finanzierung<br />
• Die Umsetzung des Programms nimmt die Bundesagentur <strong>für</strong> Außenwirtschaft<br />
(bfai) als Servicestelle des BMWi vor<br />
• Von der bfai beauftragte Durchführungsgesellschaften organisieren regional-<br />
und branchenübergreifende Unternehmertreffen und branchenspezifische Kooperationsbörsen<br />
• Die Veranstaltungsteilnehmer werden von den Durchführungsgesellschaften<br />
bundesweit akquiriert<br />
• Aus Fördermitteln werden u.a. die Organisation der Veranstaltung, Raummiete,<br />
Übersetzungsleistungen, Kommunikations- und Logistikkosten bestritten<br />
• Die teilnehmenden Unternehmen leisten einen angemessenen Eigenbeitrag,<br />
der annähernd in Höhe der Reisekosten (Flug/Transport, Unterkunft, Verpflegung)<br />
liegt<br />
Information/Teilnahme<br />
Unternehmen, die an den Veranstaltungen teilnehmen wollen, können sich<br />
über die aktuellen Projekte im Internet informieren unter www.bfai.de unter<br />
Service/Exportförderveranstaltungen<br />
oder bei der<br />
Bundesagentur <strong>für</strong> Außenwirtschaft (bfai)<br />
Agrippastr. 87-93<br />
50676 Köln<br />
GUS, Asien-Pazifik und Lateinamerika, sowie Veranstaltungen im Bereich Erneuerbare<br />
Energien<br />
Manfred Tilz<br />
Telefon: 0221 2057-350<br />
E-Mail: tilz@bfai.de<br />
Südosteuropa, Afrika, Nahost und arabische Länder<br />
Axel Dörr<br />
70
Telefon: 0221/2057-263<br />
E-Mail: doerr@bfai.de<br />
2. BUNDESGARANTIEN FÜR DIREKTINVESTITIONEN IM AUSLAND (Bund)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Direktinvestitionen im Ausland<br />
Wer wird gefördert?<br />
• alle gewerblichen Unternehmen mit Sitz in Deutschland<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Der Bund übernimmt zur Förderung deutscher Investitionen im Ausland Garantien<br />
zur Absicherung des politischen Risikos<br />
Förderinstrumente<br />
• Garantien <strong>für</strong> Direktinvestitionen im Ausland<br />
Finanzierung<br />
• Die Gewährleistung kann sowohl <strong>für</strong> die Investition selbst (Anteile an ausländischen<br />
Unternehmen, ausländischen Unternehmen gewährte beteiligungsähnliche<br />
Darlehen, Kapitalausstattungen von ausländischen Niederlassungen<br />
oder Betriebsstätten deutscher Unternehmen) als auch <strong>für</strong> Erträge aus der Investition<br />
übernommen werden<br />
• Gedeckte Risiken umfassen: die Verstaatlichung, Enteignung oder enteignungsgleiche<br />
Eingriffe; den Bruch rechtsbeständiger Zusagen staatlicher oder<br />
staatlich gelenkter oder kontrollierter Stellen; Krieg, sonstige bewaffnete Auseinandersetzungen,<br />
Revolution oder Aufruhr; Zahlungsverbote, Moratorien<br />
sowie die Unmöglichkeit der Konvertierung oder des Transfers von Kapital<br />
und Erträgen<br />
• Betragsmäßige Begrenzungen bestehen nicht. Der Garantienehmer ist am<br />
Verlust mit mindestens 5 % selbst beteiligt<br />
• Anträge auf Übernahme einer Garantie sind bis zu einem Höchstbetrag von €<br />
5 Mio. (Kapitaldeckung und Ertragsdeckung) gebührenfrei. Die Bearbeitungsgebühr<br />
<strong>für</strong> den € 5 Mio. übersteigenden Betrag beträgt ½ Promille, jedoch<br />
höchstens insgesamt € 10.000,-- <strong>für</strong> einen Antrag. Damit sind sämtliche Leistungen<br />
im Zusammenhang mit der Erlangung, Verwaltung und Abwicklung einer<br />
Garantie abgegolten. Nach Übernahme der Deckung durch den Bund ist<br />
<strong>für</strong> die Kapitaldeckung und ggf. <strong>für</strong> die jährlich gedeckten Erträge ein Garantieentgelt<br />
von ½ Prozent p.a. zu Beginn des Garantiejahres (d.h. im voraus) zu<br />
zahlen. Für noch nicht erbrachte Leistungen im Rahmen des Deckungsbetrages<br />
wird lediglich ein Sechstel des normalen Entgelts berechnet.<br />
Voraussetzungen<br />
• Unternehmen/Unternehmer mit Sitz/Wohnsitz in Deutschland, wobei das<br />
deutsche Interesse an der Durchführung des Projekts zum Ausdruck kommen<br />
muss<br />
• investiver Charakter des Engagements (keine Finanzanlage)<br />
• wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben mit projektgerechter Kapitalhingabe<br />
71
• Neuinvestition (auch Erweiterungsinvestitionen bei bestehenden Projekten<br />
zählen hierzu)<br />
• entwicklungspolitische und umweltbezogene Förderungswürdigkeit des Projekts<br />
mit positiven Rückwirkungen der Investition auf Deutschland: Die Investition<br />
soll zur Vertiefung der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zum<br />
Anlageland beitragen, indem sie z.B. Importe substituiert, Devisen aus Exporterlösen<br />
generiert, Arbeitsplätze schafft oder erhält, Ausbildungsmaßnahmen<br />
bietet, moderne Technologie und unternehmerisches Know-how zur Verfügung<br />
stellt oder die infrastrukturellen Voraussetzungen verbessert. Auch die<br />
positiven Auswirkungen der Direktinvestition auf Deutschland sind von besonderer<br />
Bedeutung. Außerdem ist die Frage, in welcher Weise die Umwelt von<br />
dem Projekt berührt wird und welche Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen<br />
werden, entscheidend <strong>für</strong> die Beurteilung der Förderungswürdigkeit (siehe<br />
Umweltfragen)<br />
• Sicherstellung des erforderlichen Rechtsschutzes: Dies ist grundsätzlich dann<br />
der Fall, wenn mit dem Anlageland ein wirksamer Investitionsförderungs- und<br />
-schutzvertrag (IFV) besteht bzw. die innerstaatliche Rechtsordnung des Anlagelandes<br />
hinreichenden Rechtsschutz gewährleistet. Die Anwendbarkeit eines<br />
IFV ist zum Teil abhängig vom Vorliegen bestimmter Genehmigungen, die<br />
bei der Beantragung einer Garantie eingereicht werden müssen (siehe<br />
Länderdeckungspraxis)<br />
Antragstellung<br />
• Der Antrag ist per Formular zu stellen bei:<br />
PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg<br />
New York-Ring 13<br />
22297 Hamburg<br />
Herr Höhn<br />
Tel.: 040 / 63 78-1511<br />
Fax: 040 / 63 78-1510<br />
http://www.agaportal.de/pages/dia/index.html<br />
Das Formular kann unter der obigen Adresse angefordert werden. Der Antrag<br />
ist vor Leistung auf die Investition zu stellen.<br />
Begutachtung<br />
Die Begutachtung des Antrags erfolgt durch:<br />
- PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg;<br />
- Interministerieller Ausschuss (IMA) <strong>für</strong> Investitionsgarantien unter Vorsitz des<br />
Bundesministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie<br />
Fördermittelgeber:<br />
Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie<br />
Referat V C / F 2<br />
Scharnhorststr. 34 – 37<br />
10115 Berlin<br />
72
3. AUSFUHRGEWÄHRLEISTUNGEN DES BUNDES (Bund)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Exportgeschäfte<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Alle gewerblichen Unternehmen<br />
• Antragsberechtigt sind Exportunternehmen mit Sitz in Deutschland und in- und<br />
ausländische Banken, sofern sie im wesentlichen deutsche Exporteure finanzieren<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Absicherung der mit Exportgeschäften verbundenen wirtschaftlichen und politischen<br />
Risiken des Zahlungsausfalls durch Ausfuhrgewährleistungen des<br />
Bundes<br />
Förderinstrumente<br />
• Bürgschaften/Garantien in Form von:<br />
• Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG): sichert kurzfristige Forderungen<br />
mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten eines Exporteurs, der mehrere Besteller<br />
in unterschiedlichen Ländern beliefert<br />
• Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen-light (APG-light): sichert kurzfristige Forderungen<br />
mit Kreditlaufzeiten bis zu 4 Monaten vornehmlich kleiner mittelständischer<br />
Exporteure, die mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern<br />
beliefern<br />
• Avalgarantie<br />
• Bauleistungsdeckung: schützt Exporteur vor typischen Risiken aus Baugeschäften<br />
im Ausland.<br />
• Fabrikationsrisikodeckung: sichert Produktionskosten <strong>für</strong> ein Ausfuhrgeschäft<br />
• Finanzkreditdeckung: sichert Darlehensforderungen einer Bank ab, die aus<br />
der Finanzierung deutscher Exportgeschäfte resultieren.<br />
• Leasingdeckung: schützt Leasingforderungen aus grenzüberschreitenden<br />
Leasinggeschäft eines Leasinggebers gegenüber ausländischen Leasingnehmer.<br />
• Lieferantenkreditdeckung: schützt Forderung mit kurzfristigem oder mittel-<br />
/langfristigem Zahlungsziel aus einzelnem Ausfuhrgeschäft.<br />
• Rahmenkreditdeckung: sichert Bank Forderungen aus Einzelkrediten, die unter<br />
einem Rahmenkredit herausgelegt werden und aus der Finanzierung deutscher<br />
Exportgeschäfte resultieren.<br />
• Revolvierende Einzeldeckung: sichert kurzfristige Forderungen mit Kreditlaufzeiten<br />
bis zu 24 Monaten eines Exporteurs, der Besteller in laufender Geschäftsbeziehung<br />
beliefert.<br />
• Verbriefungsgarantie: bietet Bank, <strong>für</strong> die der Bund bereits eine Finanzkreditdeckung<br />
übernommen hat, kostengünstige Lösung, um sich am Kapitalmarkt<br />
zu refinanzieren.<br />
• Vertragsgarantiedeckung: schützt Exporteur, der zur Absicherung seiner vertraglichen<br />
Verpflichtungen Garantie gegenüber dem Besteller herauslegen<br />
muss, vor Verlusten aus politisch bedingter oder widerrechtlichen Ziehung<br />
dieser Garantie.<br />
73
Finanzierung<br />
Bei jeder Deckungsart ist der Deckungsnehmer im Schadenfall mit einem bestimmten<br />
Anteil am Verlust selbst beteiligt:<br />
• bei Ausfuhrgarantien und -bürgschaften (Einzeldeckungen, Ausfuhr-Pauschal-<br />
Gewährleistungen und revolvierende Deckungen) <strong>für</strong> politische Risiken mit 5<br />
%, <strong>für</strong> wirtschaftliche Risiken und <strong>für</strong> Nichtzahlungsrisiken (protracted default)<br />
mit 15 %<br />
• bei Finanzkreditgarantien und -bürgschaften <strong>für</strong> alle Risiken mit 5 %<br />
• bei Fabrikationsrisikogarantien und -bürgschaften <strong>für</strong> alle Risiken mit 5 %<br />
• Der Deckungsnehmer darf das Risiko aus der Selbstbeteiligung nicht anderweitig<br />
absichern.<br />
• Der Bund stellt in geeigneten Fällen auch Ausfuhrgewährleistungen <strong>für</strong> Exportgeschäfte<br />
zur Verfügung, die im Rahmen einer sogenannten Projektfinanzierung<br />
durchgeführt werden sollen. Sie unterliegen besonderen Modalitäten.<br />
Erscheint das Projekt <strong>für</strong> eine Projektfinanzierung geeignet, ist eine gutachterliche<br />
Stellungnahme der PwC <strong>für</strong> die weitere Entscheidungsfindung des Bundes<br />
notwendig (Adresse PwC siehe vorheriges Förderprogramm). Diese ist<br />
vom Antragsteller auf eigene Kosten in Auftrag zu geben.<br />
• Für die Staaten der GUS bestehen auch Deckungsmöglichkeiten <strong>für</strong> Exportgeschäfte<br />
auf Gegengeschäftsbasis. Wie bei Deckungen <strong>für</strong> Projektfinanzierungen<br />
begutachtet die PwC die Tragfähigkeit des Konzepts <strong>für</strong> eine Deckungsentscheidung.<br />
Voraussetzungen<br />
• Die Gewährleistungsübernahme erfolgt nur im Zusammenhang mit förderungswürdigen<br />
Ausfuhren und bei Geschäften, an deren Durchführung ein besonderes<br />
staatliches Interesse der Bundesrepublik Deutschland besteht<br />
Antragstellung<br />
• Der Antrag ist per Formular zu stellen bei:<br />
Euler Hermes Kreditversicherungs-AG<br />
Friedensallee 254<br />
22763 Hamburg<br />
Tel.: 040 / 88 34-91 92<br />
Fax: 040 / 88 34-91 75<br />
E-Mail: info@exportkreditgarantien.de<br />
Internet: http://www.agaportal.de/pages/aga/index.html<br />
Das Formular kann unter der obigen Adresse angefordert werden kann.<br />
Geschäftsstelle der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG<br />
80339 München<br />
Ridlerstraße 35<br />
Telefon: +49 (0) 89 / 5 43 09-0<br />
Telefax: +49 (0) 89 / 5 43 09-166<br />
Berater: Anton Kress v. Kressenstein -143<br />
E-Mail: aga.nl.muenchen@eulerhermes.com<br />
74
Begutachtung<br />
• Die Begutachtung des Antrags erfolgt durch:<br />
- Hermes Kreditversicherungs-AG;<br />
- PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Niederlassung Hamburg;<br />
- Interministerieller Ausschuss (IMA) <strong>für</strong> Ausfuhrgarantien und Ausfuhr-<br />
bürgschaften unter Vorsitz des Bundesministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft und<br />
Technologie<br />
Fördermittelgeber<br />
Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie<br />
Referat V C /F1<br />
Scharnhorststr. 34 - 37<br />
10115 Berlin<br />
4. INVESTITIONSFINANZIERUNG UND BERATUNG DER DEG (Bund)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Investitionen in Entwicklungs- und Reformländern<br />
Wer wird gefördert?<br />
• alle deutschen Unternehmen<br />
Förderinstrumente<br />
• Darlehen<br />
• Beteiligungsfinanzierung<br />
• Projektfinanzierung<br />
• Vermittlung weiterer Finanzierungen<br />
• Beratung bei der Entwicklung konkreter Investitionsvorhaben<br />
• Mittel <strong>für</strong> projektvorbereitende Maßnahmen<br />
• Strukturierung der Gesamtfinanzierung eines Projektes<br />
Finanzierung<br />
Beteiligungen<br />
• Beteiligung am Kapital des Unternehmens im Investitionsland i.d.R. in Höhe<br />
von 5-25 %<br />
• Variable Ausgestaltung der Risikokomponenten<br />
• Fallweise Stimmrechte und Sitz im Aufsichtsrat der Gesellschaft<br />
• Klar definierte Exitregeln<br />
Mezzanin-Finanzierungen<br />
• Projektindividuelle Ausgestaltung<br />
• Risikoadäquate Rendite<br />
• Nachrangige Besicherung<br />
• Wandlungsrechte<br />
75
Langfristige Darlehen<br />
• Währung: Euro oder US-Dollar<br />
• Laufzeit: i.d.R. zwischen 4 und 10 Jahren<br />
• Zinssatz: fest oder variabel; marktorientiert gemäß Projekt- und Landesrisiken<br />
• Besicherung: im Anlagevermögen des Unternehmens im Investitionsland,<br />
Ausgestaltung projektindividuell<br />
• DEG-Finanzierungsanteil: max. 25 Millionen EUR<br />
Garantien<br />
• Mobilisierung langfristiger Lokalwährungsdarlehen oder -anleihen<br />
• Reduzierung des Wechselkursrisikos durch Rückzahlung des Darlehens in<br />
Lokalwährung<br />
• Teilgarantie erwünscht (Selbstbehalt durch lokale Bank bzw. Anleihegläubig<br />
Antragstellung<br />
• Der Antrag ist formlos zu stellen bei:<br />
DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH<br />
Belvederestraße 40<br />
50933 Köln<br />
Tel.: 0221 4986-1432<br />
Fax: 0221 4986-1290<br />
E-Mail: info@deginvest.de Internet: www.deginvest.de<br />
5. KFW/ERP-EXPORTFINANZIERUNGSPROGRAMM (Bund)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Investitionsgüterexporte und damit verbundene Leistungen nach Entwicklungsländern<br />
• Die Förderung ist begrenzt auf Entwicklungsländer gemäß der gültigen Liste<br />
des Ausschusses <strong>für</strong> Entwicklungsländer (DAC) der OECD (ohne „Länder im<br />
Übergang“, zu denen u. a. fast alle mittel- und osteuropäischen Länder gehören).<br />
Im Internet ist die Liste zu finden unter<br />
www.oecd.org/dac/htm/daclst2000.htm<br />
Wer wird gefördert?<br />
• alle gewerblichen Unternehmen<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Im Rahmen dieses Programms werden Kredite zur Finanzierung von Investitionsgüterexporten<br />
und damit verbundenen Leistungen nach Entwicklungsländern<br />
gewährt<br />
Förderinstrumente<br />
• Finanzierungshilfen in Form von Darlehen<br />
Finanzierung<br />
76
• Die Kreditgewährung erfolgt grundsätzlich in Form von liefergebundenen Finanzkrediten,<br />
die an die jeweiligen Besteller direkt (Bestellerkredite) oder an<br />
eine Bank im Bestellerland ausgereicht werden (Bank-zu-Bank-Kredite)<br />
• Die Kredithöhe ist abhängig vom Auftragswert:<br />
Auftragswert Kredithöhe<br />
Bis 25 Mio. EUR 85 % des Auftragswertes<br />
25 Mio. bis 50 Mio. EUR 85 % von 25 Mio. EUR =<br />
21,25 Mio. EUR<br />
Über 50 Mio. EUR 42,5 % des Auftragswertes<br />
maximal 85 Mio. EUR<br />
• Die Kreditgewährung setzt die Gewährung einer Hermes-Deckung des Bundes<br />
<strong>für</strong> eine Kreditlaufzeit von mindestens vier Jahren, gerechnet ab dem jeweiligen<br />
"Starting Point", voraus<br />
• Die Kredite werden in EUR oder US-Dollar gewährt<br />
• Der Zinssatz entspricht der bei Darlehensvertragsabschluss gültigen „Commercial<br />
Interest Reference Rate“ (CIRR). Die CIRR wird zum 15. eines jeden<br />
Monats neu festgelegt. Eine Liste der CIRR-Sätze aller verfügbaren Währungen<br />
wird von der OECD (www.oecd.org) veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit,<br />
sich einen bestimmten Zinssatz <strong>für</strong> maximal 4 Monate reservieren zu<br />
lassen. Hier<strong>für</strong> ist eine Gebühr zu entrichten<br />
• Auszahlung, Rückzahlung, Sicherheiten und Gebühren entsprechen den Konditionen<br />
der Hermes-gedeckten Exportkrediten<br />
• Die Zusageprovision beträgt 0,375 % pro Jahr und wird vom Zeitpunkt des<br />
Darlehensvertragsabschlusses bis zur Vollauszahlung auf den noch nicht<br />
ausgezahlten Kreditbetrag berechnet. Ferner werden übliche Bearbeitungsgebühren<br />
erhoben<br />
• Die Rückzahlung hat in gleich hohen aufeinanderfolgenden Halbjahresraten<br />
nach Maßgabe der von Hermes gedeckten Kreditlaufzeit zu erfolgen. Zusätzlich<br />
legt die KfW einen Spätesttermin <strong>für</strong> den Beginn der Rückzahlung fest,<br />
der sich an dem geschätzten "Starting Point" orientiert<br />
Antragstellung<br />
Der Antrag ist zu formlos stellen bei:<br />
Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau<br />
Palmengartenstr. 5 – 9<br />
60325 Frankfurt / Main<br />
Herr Holger Apel<br />
Tel.: 069 / 74 31-25 48<br />
Fax: 069 / 74 31-38 22<br />
E-Mail: holger.apel@kfw.de<br />
Internet: www.kfw.de<br />
Der Antrag ist möglichst zeitig vor Liefervertragsabschluß zu stellen.<br />
Weitere Ansprechpartner:<br />
KfW Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau, Niederlassung Berlin<br />
Charlottenstraße 33/33a<br />
10117 Berlin<br />
Tel.: 030 / 20 26 4-0<br />
77
Fax: 030 / 20 26 4-188<br />
6. KFW-MITTELSTANDSPROGRAMM – AUSLAND (Bund)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Investitionen im Ausland<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Deutsche Unternehmen und Joint-Ventures mit deutscher Beteiligung im Ausland,<br />
deren Jahresumsatz EUR 500 Mio. nicht überschreitet<br />
• Freiberuflich Tätige aus Deutschland<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Das KfW-Mittelstandsprogramm - Ausland dient der langfristigen Finanzierung<br />
von Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland zu günstigen Konditionen<br />
Förderinstrumente<br />
• Darlehen<br />
Finanzierung<br />
• Darlehen bis zu drei Vierteln des Investitionsbetrages bei Unternehmen mit<br />
einem Jahresumsatz unter 50 Mio. EUR<br />
• Darlehen bis zu zwei Dritteln des Investitionsbetrages bei Unternehmen mit<br />
einem Jahresumsatz von 50 Mio. EUR und darüber<br />
• Der Kredit kann auch in bestimmten Fremdwährungen ausgereicht werden<br />
• Kredithöchstbetrag: 5 Mio. EUR oder entsprechender Gegenwert in Fremdwährung.<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Grenze überschritten<br />
werden<br />
• Kreditmindestbetrag: Bei Fremdwährungskrediten 500.000 EUR Gegenwert,<br />
bei Yen 2,5 Mio. EUR<br />
• Die KfW ist auch bereit, auf Wunsch den Zinssatz und die Art der Zinsgestaltung<br />
erst zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme festzulegen<br />
• Der aktuelle Zinssatz ist der Internetseite der KfW zu entnehmen<br />
(www.kfw.de)<br />
• Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Mittelstandsprogramm – Ausland<br />
mit anderen Förderkrediten der KfW ist möglich<br />
Zeitrahmen<br />
• Die Kreditlaufzeit beträgt in der Regel bis zu 10 Jahre<br />
• Für Investitionsvorhaben, bei denen mindestens zwei Drittel der förderfähigen<br />
Kosten aufgrunderwerb und/oder Baukosten entfallen, kann eine Laufzeit von<br />
max. 20 Jahren beantragt werden<br />
Antragstellung<br />
• Antrag an eine Bank im In- und Ausland, mit der die KfW bei der Durchleitung<br />
von Programmkrediten zusammenarbeitet<br />
• Informationen erteilt<br />
78
Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau (KfW)<br />
Palmengartenstraße 5-9<br />
60325 Frankfurt am Main<br />
Tel.: 069 / 74 31-0<br />
Fax: 069 / 74 31-29 44<br />
Internet: www.kfw.de<br />
7. AUSLANDSMESSEFÖRDERUNG DES BUNDES (Bund)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Gemeinschaftsbeteiligungen an Auslandsmessen<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Gefördert werden grundsätzlich alle gewerblichen Unternehmen<br />
• Gefördert werden nur Aussteller, die Waren präsentieren, die in der Bundesrepublik<br />
Deutschland oder im Ausland von deutschen Niederlassungen bzw.<br />
in deutscher Lizenz hergestellt wurden<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Teilnahme deutscher Unternehmen an Messen und Ausstellungen im Ausland.<br />
Gefördert werden auch Teilnehmer an Informationszentren, Sonderveranstaltungen<br />
der deutschen Wirtschaft, Fachsymposien und an Sonderschauen<br />
Förderinstrumente<br />
• Indirekte Förderung (keine direkten Zahlungen an die Aussteller)<br />
Finanzierung<br />
• Das Auslandsmesseprogramm wird zweimal jährlich (im Juni und November)<br />
vom Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.<br />
(AUMA) veröffentlicht. (www.auma.de)<br />
•<br />
• Gemeinschaftsausstellungen bedingen die Teilnahme von mindestens zehn<br />
Unternehmen.<br />
• Die teilnehmenden Firmen kommen indirekt in den Genuss der Bundesförderung.<br />
Sie zahlen einen Beteiligungsbeitrag.<br />
• In der Regel werden folgende Leistungen erbracht: Betreuung durch die<br />
Durchführungsgesellschaft im Inland und am Messeort; Überlassung der Ausstellungsfläche;<br />
Erstellung von Rück- und Seitenwänden; Auslegeware im<br />
Stand; Standmöblierung; allgemeine Dekoration, die sich nicht auf die Firmenstände<br />
bezieht; Beleuchtung bzw. Stromanschluss im Stand; einheitliche<br />
Standbeschriftung; allgemeine Hallenbeleuchtung; Bewachung und Ordnungsdienst<br />
in der Halle und auf dem Freigelände; Reinigung der Gänge in<br />
der Halle und auf dem Freigelände; kostenpflichtige Benutzung von Telefon,<br />
Telefax und Fotokopierer im Büro der Durchführungsgesellschaft; kostenlose<br />
Eintragung in das Ausstellerverzeichnis der Firmengemeinschaftsausstellung;<br />
kostenlose Eintragung in den offiziellen Messekatalog.<br />
• Der Bund übernimmt in einzelnen Fällen außerdem Kosten <strong>für</strong> besondere Begleitmaßnahmen,<br />
wie z. B.: Direkt-Mail-Aktionen; Anzeigen in Fachzeitschriften,<br />
in denen auf die deutsche Beteiligung hingewiesen wird; Pressekonferen-<br />
79
zen; Organisation und technische Betreuung von Symposien und Fachvorträgen,<br />
wenn sie schon bei der Antragstellung der Messe durch den Fachverband<br />
als gewünscht aufgelistet werden<br />
• Auf allen Messen und Ausstellungen mit offizieller deutscher Beteiligung gibt<br />
es einen Informationsstand mit kompetentem Fachpersonal <strong>für</strong> die Auskunftserteilung<br />
über Produzenten und Produkte aus Deutschland. Der offizielle Informationsstand<br />
kann in besonderen Fällen zu einem Informationszentrum<br />
erweitert werden. Interessierte Firmen haben dann die Möglichkeit, Besprechungsräume<br />
<strong>für</strong> die Dauer der Messe anzumieten. Der hier<strong>für</strong> zu entrichtende<br />
Beteiligungsbeitrag wird von der Durchführungsgesellschaft kalkuliert und<br />
nach Absprache zwischen BMWi und AUMA festgelegt und in den Besonderen<br />
Teilnahmebedingungen veröffentlicht.<br />
• Im Rahmen von Sonderschauen bietet sich interessierten Unternehmen die<br />
Möglichkeit, Erzeugnisse ihres Produktionsprogramms (ggf. Modelle, Schaubilder<br />
etc.) zu präsentieren, ohne mit eigenem Personal am Messeort anwesend<br />
zu sein. Aufbau, Dekoration und Abbau der Exponate obliegt der jeweiligen<br />
Messedurchführungsgesellschaft. Der Transport der Exponate zum<br />
Ausstellungsort, der Rücktransport sowie alle weiteren Kosten der Ausstellung<br />
werden größtenteils aus Bundesmitteln finanziert. Für die Beteiligung an Sonderschauen<br />
ist von den Unternehmen ein fester Beteiligungsbeitrag pro Teilnehmer<br />
zu entrichten.<br />
•<br />
Antragstellung<br />
Die Anmeldung per Formular ist einzureichen bei der jeweiligen Durchführungsgesellschaft.<br />
Das Formular ist dort erhältlich. Die Zulassung erfolgt ebenfall<br />
durch diese Durchführungsgesellschaft. Eine Übersicht über das Auslandsmesseprogramm<br />
und die Durchführungsgesellschaften (Adressen in der<br />
Zeichenerklärung des Auslandsmesseprogramms) ist im Internet unter<br />
www.auma.de zu finden.<br />
Fördermittelgeber<br />
Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie, Referat V A 6<br />
Villemombler Str. 76<br />
53123 Bonn<br />
Tel.: 0228 / 6 15-0<br />
Fax: 0228 / 6 15-43 80<br />
E-Mail: buero-va6@bmwi.bund400.de<br />
Bundesministerium <strong>für</strong> Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Referat<br />
116<br />
Rochusstr. 1<br />
53123 Bonn<br />
Tel.: 0228 / 5 29-0<br />
E-Mail: gabriele.heimbach@bmvel.bund.de<br />
Programmabwicklung<br />
AUMA - Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft<br />
Littenstraße 9<br />
10179 Berlin<br />
Olaf Banse<br />
80
Tel.: 030 / 2 40 00-1 20; -1 25<br />
Fax: 030 / 2 40 00-2 62<br />
Ellen Schaal<br />
Tel.: 030 / 2 40 00-1 25<br />
8. PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP (Bund)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Privatwirtschaftliche Vorhaben in Entwicklungsländern mit entwicklungsförderndem<br />
Nutzen<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Jedes deutsche Unternehmen oder seine Beteiligungsgesellschaft im Entwicklungsland.<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Das Engagement deutscher Unternehmen in Entwicklungsländern soll durch<br />
Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit gefördert werden. Die öffentliche<br />
Hand möchte Maßnahmen initiieren, die sich an ein privatwirtschaftliches<br />
Vorhaben angliedern und dessen entwicklungswichtige Effekte im Partnerland<br />
unterstützen und verstärken. Gefördert werden Projekte, die einen entwicklungsfördernden<br />
Nutzen haben und gleichzeitig unternehmerischen Interessen<br />
Rechnung tragen<br />
• Im Rahmen einer nachhaltigen und unternehmensübergreifenden Lösung<br />
werden beispielsweise folgende Maßnahmen innerhalb einer Entwicklungspartnerschaft<br />
unterstützt:<br />
- Qualifizierung in der Industrie<br />
- Qualifizierung in der Landwirtschaft<br />
- Berufsbildung<br />
- Umwelt- und Sozialstandards<br />
- Technologietransfer<br />
- Finanzdienstleistungen<br />
- Infrastruktur<br />
- soziales Engagement/Sozialleistungen<br />
Förderinstrumente<br />
• Finanzierungshilfen in Form von:<br />
- Zuschüssen<br />
- Entwicklungszusammenarbeit<br />
- Technische Zusammenarbeit<br />
Finanzierung<br />
• PPP-Projekte sind keine Subventionen. Die ausführende Deutsche Gesellschaft<br />
<strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit (GTZ) beteiligt sich bei einem Projekt<br />
nur mit Leistungen, die von dem beteiligten Unternehmen nicht ohnehin zu<br />
erbringen sind. Zum Beispiel aufgrund gesetzlicher Auflagen oder weil die<br />
Leistungen <strong>für</strong> das Kerngeschäft unmittelbar erforderlich sind. Das heißt, es<br />
gibt z. B. keine Unterstützung <strong>für</strong> den unmittelbaren Vertrieb oder das Marketing<br />
von Produkten, sofern der Geschäftszweck des Unternehmens der Absatz<br />
81
dieser Produkte ist. Allerdings könnte die Qualifizierung lokaler Zulieferbetriebe<br />
zur Herstellung der Produkte ein gemeinsames Projektziel sein. Eine Förderung<br />
erfolgt nur, wo privatwirtschaftliches Engagement ohne öffentliche Unterstützung<br />
nicht zustande kommt<br />
• Die Durchführung des Projekts muss mit den entwicklungspolitischen Zielen<br />
der Bundesregierung vereinbar sein. Öffentliche und private Beiträge sollen<br />
sich so ergänzen, dass beide Seiten durch die Kooperation ihre (betriebswirtschaftlichen<br />
bzw. entwicklungspolitischen) Ziele kostengünstiger, wirksamer<br />
und schneller erreichen. Grundsätzlich sind die erwarteten Wirkungen des<br />
Projektes auf die Ziele der beiden Partner da<strong>für</strong> entscheidend, wie viel Mitteleinsatz<br />
welcher Partner zu erbringen hat. Die GTZ sollte nicht mehr als 50<br />
% der gesamten Projektleistungen beitragen und einen Gesamtbeitrag von<br />
200.000 EUR nicht übersteigen<br />
Zeitrahmen<br />
• Laufzeit eines Projektes in der Regel 1 bis 2 Jahre<br />
Voraussetzungen<br />
• Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft stehen Unternehmen aller<br />
Branchen und Größen offen<br />
• Die Unternehmen müssen einen substantiellen finanziellen und personellen<br />
Eigenbeitrag leisten<br />
Antragstellung<br />
Projektideen/-vorschläge können formlos eingereicht werden bei:<br />
Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH<br />
Büro <strong>für</strong> die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft<br />
Dag-Hamarskjöld-Weg 1 – 5<br />
65760 Eschborn<br />
Karin Fiedler<br />
Tel.: 06196 / 79 31 02<br />
Fax: 06196 / 79 74 14<br />
E-Mail: ppp-buero@gtz.de<br />
Internet: www.getz.de/ppp<br />
Der Projektvorschlag sollte folgende Informationen enthalten:<br />
• eine kurze Beschreibung des deutschen Unternehmens und seines<br />
Geschäftszweckes im Partnerland<br />
• die wirtschaftliche Ausgangssituation bzw. die Problemstellung<br />
• eine erste Idee, wie die Kooperation mit der GTZ aussehen könnte<br />
• eine Kalkulation der benötigen Mittel <strong>für</strong> das Projekt <strong>für</strong> die Leistungen<br />
Ihres Unternehmens und die der GTZ<br />
Die GTZ berät persönlich bereits im Vorfeld der Verfassung des Projekt-<br />
Vorschlages.<br />
Fördermittelgeber<br />
Bundesministerium <strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit und<br />
Entwicklung<br />
Referat 410<br />
82
Postfach 12 03 22<br />
54045 Bonn<br />
Frau Dr. Hildebrandt<br />
Tel.: 0228 / 5 35-32 36<br />
Fax: 0228 / 5 35-42 36<br />
E-Mail: hildebar@bmz.bund.de<br />
Internet: www.bmz.de<br />
Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG)<br />
Belvederestr. 40<br />
50933 Köln<br />
Ansprechpartnerin: Frau Dr. Klier<br />
Tel.: 0221 / 49 86-5 80<br />
Fax: 0221 / 49 86-2 90<br />
E-Mail: wirtschaftskontakte@deginvest.de<br />
9. BALKANENTWICKLUNGSFONDS (Bund)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Identifizierung und Vorbereitung von Projekten in Ländern des Stabilitätspaktes<br />
(Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, BR Jugoslawien, Kroatien,<br />
Mazedonien, Rumänien)<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Deutsche Unternehmen, die unternehmerisches Engagement in obigen Ländern<br />
planen<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Vorbereitende Studien, Machbarkeitsstudien<br />
Förderinstrumente<br />
• Zuschüsse<br />
Finanzierung<br />
• Über Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau und Entwicklung (KfW)<br />
• Max. 50% der Kosten<br />
• Förderhöchstbetrag EUR 100.000<br />
Zeitrahmen<br />
• Ab September 2001<br />
Antragstellung<br />
• Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau und Entwicklung (KfW)<br />
Abtlg. L1A<br />
Palmengartenstr. 5-9<br />
60325 Frankfurt / Main<br />
Frau Christina Faust<br />
Tel.: 069 / 74 31-35 93<br />
Fax: 069 / 74 31-34 90<br />
83
E-Mail : christina.Faust@kfw.de<br />
Internet : www.kfw.de<br />
-> Entwicklungszusammenarbeit -> Informationen <strong>für</strong> die Wirtschaft -> Aufbaufinanzierung<br />
Südosteuropa -> Balkan-Entwicklungsfonds der KfW<br />
10.3 Förderprogramme EU<br />
Übersicht<br />
1. Das 6. Forschungsrahmenprogramm der EU<br />
2. eContenplus<br />
3. eTEN<br />
4. Leonardo da Vinci<br />
5. Sokrates<br />
5.1. Comenius<br />
5.2. Erasmus<br />
5.3. Grundtvig<br />
5.4. Lingua<br />
5.5. Minerva<br />
6. Strukturfonds und Regionalförderung<br />
6.1. Europäischer Sozialfonds<br />
6.2. Interreg III<br />
7. Energie/Umwelt<br />
7.1. Intelligente Energien <strong>für</strong> Europa<br />
7.2. LIFE III<br />
8. Einen<br />
8.1. ETP-Japan<br />
8.2. Gateway to Japan<br />
8.3. HRTP-Japan Industry Insight<br />
8.4. Asia-Invest<br />
8.5. Vulcanus<br />
9. Lateinamerika<br />
9.1. AL-Invest<br />
10. Mittel- und Osteuropa/Beitrittskandidaten<br />
10.1. PHARE<br />
10.2. ISPA<br />
10.3. SAPARD<br />
11. Südosteuropa<br />
11.1. CARDS<br />
12. AKP-Staaten<br />
12.1. CDE<br />
12.2. Europäischer Entwicklungsfond<br />
13. Drittstaaten<br />
13.1. MEDA<br />
13.2. TACIS<br />
13.3. TEMPUS IIIAuslandsmesseförderung des Bundes<br />
14. Finanzierungen durch überregionale Institute<br />
14.1. Europäische Investitionsbank<br />
14.2. Europäischer Investitionsfond<br />
14.3. Europäische Bank <strong>für</strong> Wiederaufbau und Entwicklung<br />
84
1. Das 6. Rahmenprogramm der EU <strong>für</strong> Forschung und Entwicklung<br />
Was wird gefördert?<br />
Forschungsvorhaben und -projekten mit mehreren Partnern aus mehreren Ländern.<br />
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden besonders berücksichtigt<br />
Finanzierung<br />
I.) Konzentration und Bündelung der europäischen Forschung 13,345 Mrd. EUR<br />
II.) Ausgestaltung des EU-Forschungsraums 2,605 Mrd. EUR<br />
III.) Stärkung der Grundpfeiler des EU-Forschungsraums 0,320 Mrd. EUR<br />
EU-Forschungsrahmenprogramm 16,270 Mrd. EUR<br />
+ EURATOM-Rahmenprogramm 1,230 Mrd. EUR<br />
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Gesamt 17,500 Mrd. EUR<br />
Förderschwerpunkte<br />
zu I.) Konzentration und Bündelung der europäischen Forschung<br />
• Genomik und Biotechnologie im Dienst der Medizin<br />
Genomik und ihre Anwendungen in der Medizin 1,100 Mrd. EUR<br />
Kampf gegen die wichtigsten Krankheiten 1,155 Mrd. EUR<br />
• Technologien <strong>für</strong> die Informationsgesellschaft 3,625 Mrd. EUR<br />
• Nanotechnologie, intelligente Materialien,<br />
neue Produktionsverfahren 1,300 Mrd. EUR<br />
• Luft- und Raumfahrt 1,075 Mrd. EUR<br />
• Lebensmittelsicherheit und Gesundheitsrisiken 0,685 Mrd. EUR<br />
• Nachhaltige Entwicklung<br />
Nachhaltige Energiesysteme 0,810 Mrd. EUR<br />
Nachhaltiger Landverkehr 0,610 Mrd. EUR<br />
• Globale Veränderungen und Ökosysteme 0,700 Mrd. EUR<br />
• Bürger und modernes Regieren in einer 0,225 Mrd. EUR<br />
offenen europäischen Wissensgesellschaft<br />
• Spezifische Tätigkeiten mit weiter gefasstem Forschungsbereich<br />
Entstehender Wissenschafts- und Technologiebedarf 0,555 Mrd. EUR<br />
• Kollektiv- und Kooperationsforschung mit Beteiligung 0,430 Mrd. EUR<br />
von KMU (auch CRAFT)<br />
• Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit 0,315 Mrd. EUR<br />
• Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle 0,760 Mrd. EUR<br />
außerhalb EURATOM<br />
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Gesamt 13,345 Mrd. EUR<br />
Zu II.) Ausgestaltung des EU-Forschungsraums<br />
Das Gesamtbudget <strong>für</strong> diesen Bereich beträgt 2,605 Mrd. EUR. Zu unterscheiden<br />
sind vier Maßnahmengruppen mit Querschnittscharakter:<br />
Forschung und Innovation (290 Mio. EUR): Förderung der technologischen<br />
Innovation, der Verwertung der Forschungsergebnisse, des Wissens-<br />
und Technologietransfers sowie der Gründung von Technologieunterneh-<br />
85
men in allen Regionen der Gemeinschaft, Vernetzung der Akteure und Nutzer<br />
im europäischen Innovationssystem u.a.<br />
Humanressourcen und Mobilität der Wissenschaftler (1,580 Mrd. EUR):<br />
Individualstipendien, Marie-Curie Ausbildungsnetze, Doktorandenausbildungszentren,<br />
Beihilfen <strong>für</strong> den Wissenstransfer, Konferenzen und Ausbildungskurse,<br />
Rückkehrstipendien, Unterstützung <strong>für</strong> die Bildung und Weiterentwicklung<br />
von herausragenden europäischen Forschungsteams u.a.<br />
Forschungsinfrastrukturen (655 Mio. EUR): Zugang zu Forschungsinfrastrukturen,<br />
Durchführung von integrierten Initiativen (Zugang zu und Vernetzung<br />
von Infrastrukturen, Kooperationsprojekte; Dienstleistungen im europäischen<br />
Maßstab), Breitbandkommunikationsinfrastruktur <strong>für</strong> die Forschung;<br />
Durchführbarkeitsstudien <strong>für</strong> neue Infrastrukturen u.a.<br />
Wissenschaft / Gesellschaft (80 Mio. EUR): Stärkung des Dialogs zwischen<br />
Wissenschaft und Gesellschaft, Verantwortungsbewusstsein und Ethik<br />
in Forschung und Innovation, Frauen in der Wissenschaft<br />
Zu III.) Stärkung der Grundpfeiler des europäischen Forschungsraums<br />
Das Gesamtbudget <strong>für</strong> diesen Bereich beträgt 320 Mio. EUR. Zu unterscheiden<br />
sind zwei Gruppen:<br />
Stärkere Koordinierung (270 Mio. EUR) der Forschungs- und Innovationstätigkeiten,<br />
Öffnung nationaler Programme, Unterstützung der wissenschaftlichen<br />
Zusammenarbeit<br />
Unterstützungsmaßnahmen (50 Mio. EUR) zur Förderung einer kohärenten<br />
Entwicklung der Forschungs- und Innovationspolitik in Europa: z. B. Benchmarking,<br />
Kartierung herausragender wissenschaftlicher und technologischer Kapazitäten,<br />
Analyse der Mobilitätshindernisse, Zukunftsforschung, Statistiken, Wissenschafts-<br />
und Technologieindikatoren<br />
Wer wird gefördert?<br />
Juristische Personen<br />
Förderinstrumente<br />
• Integrierte Projekte<br />
• Exzellenznetzwerke<br />
• Verbundforschungsprojekte<br />
• Kooperativforschung<br />
• Kollektivforschung<br />
Zeitrahmen<br />
Anfang 2003 – Ende 2006<br />
Ansprechpartner<br />
Friedhelm Forge, IHK <strong>für</strong> München und Oberbayern; Tel: 089 5116-676;<br />
Fax: 089 5116-615; E-Mail: forge@muenchen.ihk.de<br />
Informationen finden KMU auch unter:<br />
• http://www.cordis.lu/fp6<br />
• http://sme.cordis.lu/home/index.cfm<br />
2. eContentplus<br />
86
Was wird gefördert?<br />
Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie deren Nutzung und Verwertung<br />
Verbesserung der Qualität durch semantisch eindeutig definierte Metadaten<br />
Sensibilisierung der Akteure und Intensivierung der Zusammenarbeit<br />
Wer wird gefördert?<br />
Unternehmen und Öffentliche Einrichtungen<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Geografische Informationen<br />
• Pädagogische Inhalte<br />
• Kulturelle und wissenschaftliche/ Lehrinhalte<br />
• Förderinstrumente<br />
• Förderung der zugrunde liegenden Infrastruktur (Daten, keine Hardware)<br />
• Förderung der Anreicherung von Inhalten<br />
• Kooperation der wesentlichen Interessengruppen<br />
• Gezielte Projekte<br />
• Projekte zur Anreicherung von Inhalten<br />
• Thematische Netzwerke<br />
Finanzierung<br />
Insgesamt 149 Millionen EUR<br />
Zeitrahmen<br />
2005-2008<br />
Antragstellung<br />
European Commission<br />
eContentplus Programme Office<br />
DG Information Society and Media - Directorate E<br />
Jean Monnet Building<br />
EUFO 1181<br />
Rue Alcide de Gasperi<br />
L-2920 Luxembourg<br />
Fax: 00352 4301 30269<br />
E-Mail: econtentplus@cec.eu.int<br />
Internet: http://europa.eu.int/econtentplus oder http://econtent.zenit.de<br />
Weitere Ansprechpartner<br />
Nationale Kontaktstelle in Deutschland:<br />
Zenit GmbH<br />
Bismarckstraße 28<br />
45470 Mülheim an der Ruhr<br />
Internet: http://www.zenit.de/<br />
Wolfgang Michels<br />
Tel: 0208 30004-41<br />
Fax: 0208 30004-58<br />
E-Mail: mi@zenit.de<br />
87
3. eTEN<br />
Achim Conrads<br />
Tel: 0208 30004-58<br />
Fax: 0208 30004-61<br />
E-Mail: co@zenit.de<br />
Was wird gefördert?<br />
Projekte zur Marktvalidierung und Markteinführung von Anwendungen im Bereich<br />
Telekommunikations- und Informationsdienste<br />
Wer wird gefördert?<br />
Unternehmen und Öffentliche Einrichtungen<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Elektronische Behördendienste - eGovernment<br />
• Online-Gesundheits<strong>für</strong>sorge - eHealth<br />
• Digitale Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen - eInclusion<br />
• Elektronisches Lernen eLearning<br />
• Sicherheitsaspekte elektronischer Dienste - Vertrauen und Sicherheit<br />
• eServices <strong>für</strong> KmU<br />
Finanzierung<br />
Insgesamt 149 Millionen EUR,<br />
Kofinanzierung von innovativen Projekten von max. 50 % <strong>für</strong> Marktvalidierungs-<br />
und max. 30% <strong>für</strong> Ersteinführungsprojekte.<br />
Zeitrahmen<br />
2005-2008<br />
Information<br />
Nationale Kontaktstelle in Deutschland:<br />
Zenit GmbH<br />
Bismarckstraße 28<br />
45470 Mülheim an der Ruhr<br />
Internet: http://www.zenit.de/<br />
Wolfgang Michels<br />
Tel: 0208 30004-41<br />
Fax: 0208 30004-58<br />
E-Mail: mi@zenit.de<br />
Achim Conrads<br />
Tel: 0208 30004-58<br />
Fax: 0208 30004-61<br />
E-Mail: co@zenit.de<br />
4. Leonardo da Vinci II<br />
Was wird gefördert?<br />
88
Projekte zur Verbesserung der beruflichen Bildung in Europa und des lebenslangen<br />
Lernens.<br />
Wer wird gefördert?<br />
Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Forschungszentren, Gebietskörperschaften<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Verbesserung der sozialen und beruflichen Eingliederung Jugendlicher<br />
• Ausbau des lebenslangen Zugangs zu qualitativ hochwertiger Weiterbildung<br />
• Förderung der Mobilität von Personen, die eine Berufsausbildung absolvieren<br />
• Förderung der „virtuellen“ Mobilität in der Berufsausbildung<br />
• Förderung des Aufbaus von europaweiten Netzwerken zum gegenseitigen<br />
Austausch von Erfahrungen und beispielhaften Praktiken<br />
• Förderung der Sprachkompetenz und des Verständnisses <strong>für</strong> andere Kulturen<br />
• Förderung innovativer transnationaler Pilotprojekte<br />
Förderinstrumente<br />
Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe : max. 75% der Gesamtkosten; 200.000<br />
EUR pro Jahr <strong>für</strong> Pilotprojekte; bis zu 300.000 EUR pro Jahr <strong>für</strong> thematische<br />
Aktionen.<br />
Finanzrahmen<br />
1.150 Mio. EUR<br />
Zeitrahmen<br />
2000 - 2006<br />
Antragsverfahren<br />
Ausschreibungen im EG-Amtsblatt und im Internet. Die Auswahl der Projekte<br />
erfolgt einmal jährlich durch die Programmdurchführungsstellen in den Mitgliedstaaten.<br />
Nationale Kontaktstelle in Deutschland:<br />
Nationale Agentur Bildung <strong>für</strong> Europa<br />
Beim Bundesinstitut <strong>für</strong> Berufsbildung (BIBB)<br />
Robert-Schumann-Platz 3<br />
53175 Bonn<br />
Herr Klaus Fahle<br />
Tel.: 0228 107-1608<br />
Fax: 0228 107-2964<br />
E-Mail: leonardo@bibb.de<br />
Internet: http://europa.eu.int/comm/education/index_en.html<br />
5. Sokrates II<br />
Was wird gefördert?<br />
• Innovation in der allgemeinen Bildung<br />
89
• Erleichterung des Zugangs zur Bildung <strong>für</strong> alle<br />
• Unterstützung beim Erwerb anerkannter Qualifikationen und Kenntnisse<br />
• Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen<br />
• Mobilität der Lernenden<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Öffentliche und private Einrichtungen, die mit Bildungseinrichtungen zusammenarbeiten<br />
• Personen und Gremien, die in den Mitgliedstaaten auf allen Ebenen <strong>für</strong> Bildungssysteme<br />
und bildungspolitische Maßnahmen verantwortlich sind<br />
• Bildungseinrichtungen<br />
• Personen, die in der Berufsausbildung tätig sind<br />
• Schüler, Studenten, sonstige Lernende<br />
Förderschwerpunkte:<br />
Ausbau der europäischen Dimension der Allgemeinbildung auf allen Ebenen<br />
quantitative und qualitative Verbesserung der Kenntnis der Sprachen der EU<br />
Förderung der Zusammenarbeit und Mobilität in Bereich der Allgemeinbildung<br />
Förderung von Innovationen bei der Entwicklung pädagogischer Praktiken und<br />
Materialien<br />
Aktionen<br />
• Schulbildung (Comenius)<br />
• Hochschulbildung (Erasmus)<br />
• Erwachsenenbildung und andere Bildungswege (Grundtvig)<br />
• Sprachbildung (Lingua)<br />
• Offener Unterricht und Fernlehre sowie Informations- und Kommunikationstechnologien<br />
auf dem Gebiet des Bildungswesens (Minerva)<br />
• Beobachtung und Innovation<br />
• Gemeinsame Aktionen mit anderen Gemeinschaftsprogrammen im Bereich<br />
der allgemeinen Bildung, in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie<br />
neue Technologien<br />
• Flankierende Maßnahmen (Durch flankierende Maßnahmen werden verschiedene<br />
Aktivitäten unterstützt, die zwar im Rahmen der Hauptaktionen nicht<br />
förderfähig sind, aber eindeutig zur Erreichung der Programmziele beitragen).<br />
Förderinstrumente<br />
Projektzuschüsse und Stipendien in unterschiedlicher Höhe nach dem Prinzip<br />
der Kostenbeteiligung<br />
Finanzierung<br />
Budget: 1.850 Mio. EUR<br />
Zeitrahmen<br />
Januar 2000 - Dezember 2006<br />
Antragstellung<br />
Ausschreibungen werden im Amtsblatt C der EG, Internet sowie in den nationalen<br />
Amtsblättern veröffentlicht<br />
90
Einreichung der Projektvorschläge bei den nationalen Stellen. Jeder Staat erstellt<br />
eine Liste mit den teilnahmeberechtigten Universitäten (Hochschulvertrag),<br />
Schul-typen und sonstigen Bildungseinrichtungen<br />
Weitere Informationen über Sokrates II sind abrufbar unter<br />
http://europa.eu.int/comm/education/socrates-de.html<br />
http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/socrates_en.html<br />
Nationale Kontaktstellen in Deutschland:<br />
http://europa.eu.int/comm/education/socrates/nat-est.html#de<br />
Länder:<br />
Eurydice - Informationsstelle der Länder<br />
im Sekretariat der Kultusministerkonferenz<br />
Lennéstrasse 6<br />
53113 Bonn<br />
Kontakt: Gerdi Jonen<br />
Tel.: 0228 501270<br />
Fax: 0228 501229<br />
E-Mail: eurydice@kmk.org<br />
5.1. Comenius (Schulbildung)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Projekte zur Förderung der Schulbildung<br />
• transnationale Partnerschaften: Schulprojekte, Fremdsprachenprojekte,<br />
Schulentwicklungsprojekte, Sprach-Assistenzen<br />
• Aus- und Weiterbildung des Schulpersonals<br />
• Einrichtung von Netzwerken <strong>für</strong> Comenius-Projekte mit Themen von gemeinsamen<br />
Interesse<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Einrichtungen oder Organisationen der Ausbildung oder Fortbildung von Lehrern<br />
• Alle Arten von Schulen, die allgemeine, berufliche oder technische Bildung<br />
anbieten<br />
• Sonstige im Schulwesen tätige Einrichtungen<br />
• Netzwerke, Vereine und sonstige gemeinnützige Organisationen und Unternehmen,<br />
die im Bildungswesen tätig sind<br />
Förderistrumente<br />
Projektzuschüsse und Stipendien in unterschiedlicher Höhe nach dem Prinzip<br />
der Kostenbeteiligung<br />
Antragstellung<br />
Nationale Agentur Deutschland:<br />
Comenius<br />
Pädagogischer Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (PAD)<br />
Lennestr. 6<br />
53113 Bonn<br />
91
Tel: 0228 501 298 251<br />
Fax: 0228 501 259 420<br />
E-Mail: pad.comenius@kmk.org<br />
5.2. Erasmus (Hochschulbildung)<br />
Was ist Erasmus?<br />
Erasmus ist eine Aktion im Rahmen des Gemeinschaftsprogramm Sokrates II<br />
zur Förderung der Hochschulbildung<br />
Was wird gefördert?<br />
• Mobilität von Studenten und Dozenten<br />
• Projekte zur gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung von Hochschullehrplänen<br />
• Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS)<br />
• Thematische Netzwerke<br />
Wer wird gefördert?<br />
Hochschulen, Dozenten, Studenten<br />
Förderinstrumente<br />
Projektzuschüsse und Stipendien in unterschiedlicher Höhe nach dem Prinzip<br />
der Kostenbeteiligung<br />
Antragstellung<br />
Nationale Agentur Deutschland:<br />
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)<br />
Kennedyallee 50<br />
53175 Bonn<br />
Tel: 0228 882 277<br />
Fax: 0228 882 551<br />
E-Mail : erasmus@daad.de<br />
Internet: http://www.daad.de/info-f-d/foerderprogramme/eu_programme<br />
5.3. Grundtvig (Erwachsenenbildung)<br />
Was ist Grundtvig?<br />
Aktion im Rahmen des Gemeinschaftsprogramm Sokrates II zur Förderung der<br />
Erwachsenenbildung<br />
Was wird gefördert?<br />
• Europäische Zusammenarbeit im Bereich des lebensbegleitenden Lernens<br />
insbesondere zwischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung<br />
• Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung der in der Erwachsenenbildung<br />
tätigen Personen<br />
• Europäische Kooperationsprojekte im Bereich Erwachsenenbildung<br />
• Lernpartnerschaften (Lehrer und Lernende aus mehrere Staaten befassen<br />
sich mit Themen, die <strong>für</strong> die Partnerorganisationen von Belang sind)<br />
92
Wer wird gefördert?<br />
• Schulen und Hochschulen mit einem speziellen Erwachsenenbildungsangebot<br />
• Organisationen und Einrichtungen des außerschulischen Bildungssektors:<br />
Volksschulen, Verbände, gemeinnützige und gewinnorientierte Organisationen<br />
Förderinstrumente:<br />
Projektzuschüsse und Stipendien in unterschiedlicher Höhe nach dem Prinzip<br />
der Kostenbeteiligung<br />
Antragstellung:<br />
Nationale Agentur Deutschland:<br />
Bildung <strong>für</strong> Europa<br />
Nationale Agentur beim Bundesinstitut <strong>für</strong> Berufsbildung<br />
Hermann-Ehlers-Straße 10<br />
53113 Bonn<br />
Tel: 0228 107-1608<br />
Fax: 0228 107-2964<br />
E-Mail: Sokrates@bibb.de<br />
Internet: http://www.na-bibb.de<br />
5.4. Lingua (Fremdsprachen)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Projekte zur Förderung des Sprachunterrichts und Spracherwerbs<br />
• Sensibilisierung <strong>für</strong> den Nutzen des Fremdsprachenerwerbs<br />
• Motivierung der Bürger zum Fremdsprachenerwerb<br />
• Information über verfügbare Mittel und Methoden<br />
• Erleichterung des Zugangs zum Fremdsprachenerwerb <strong>für</strong> Bürger<br />
• Austausch und Verbreitung von Informationen über innovative Ansätze und<br />
Kernfragen im Bereich Fremdsprachenunterricht<br />
• Entwicklung von Hilfsmitteln und Materialien<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Schulen, Hochschulen, Lehreraus- und Fortbildungsstätten<br />
• Erwachsenenbildungseinrichtungen oder -organisationen<br />
• Privatunternehmen<br />
• Organisationen mit Interesse an Fremdsprachenvermittlung<br />
Förderinstrumente:<br />
Projektzuschüsse in unterschiedlicher Höhe nach dem Prinzip der Kostenbeteiligung<br />
Antragstellung:<br />
Nationale Agentur Deutschland:<br />
Pädagogischer Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (PAD)<br />
Lennestr. 6<br />
53113 Bonn<br />
93
Tel: 0228 501-298 251<br />
Fax: 0228 501-420 259<br />
E-Mail: pad.comenius@kmk.org<br />
5.5 Minerva (Informationstechnologien)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Europäische Projekte zur Förderung der Fernlehre und der Informations- und<br />
Kommunikationstechnologien im Bildungswesen.<br />
• Entwicklung und Erprobung neuer Lernmethoden und Bildungsressourcen<br />
• Zugang zu innovativen Ansätzen und ihre Verbreitung<br />
• Entwicklung von Informationsdiensten und -systemen <strong>für</strong> pädagogische Methoden<br />
und Mittel<br />
• Aktivitäten zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch bezüglich des offenen<br />
Unterrichts und der Fernlehre<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Bildungseinrichtungen und Anbieter von Bildungsveranstaltungen aus jedem<br />
Bildungsbereich<br />
• Einrichtungen der Fernlehre (einschließlich offener Universitäten)<br />
• Lehrerausbildungsstätten<br />
• Forschungsteams im Bereich Informationstechnologie im Bildungswesen<br />
• Öffentliche und private Verlage, Produzenten, Sender und andere Akteure im<br />
Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie und Multimedia<br />
Förderinstrumente<br />
Projektzuschüsse in unterschiedlicher Höhe nach dem Prinzip der Kostenbeteiligung<br />
Antragstellung:<br />
Nationale Agentur Deutschland:<br />
Bildung <strong>für</strong> Europa<br />
Nationale Agentur beim Bundesinstitut <strong>für</strong> Berufsbildung<br />
Hermann-Ehlers-Str. 10<br />
53113 Bonn<br />
Tel: 0228 107-1608<br />
Fax: 0228 107-2964<br />
E-Mail: sokrates@bibb.de<br />
Internet: http://www.na-bibb.de<br />
THEMENBLOCK 6: STRUKTURFÖRDERUNG (EU)<br />
6.1 Europäischer Sozialfonds (ESF) (EU)<br />
94
Was wird gefördert?<br />
• Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das Finanzinstrument der EU <strong>für</strong> Investitionen<br />
in Menschen. Aufgabe des ESF ist es, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen,<br />
die Arbeitskräfte und die Unternehmen auf neue Heraus-forderungen in der<br />
Arbeitswelt vorzubereiten und zu verhindern, dass arbeitslose Menschen den<br />
Kontakt zum Arbeitsmarkt verlieren<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Unternehmen und Privatpersonen (indirekt)<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Ziel 1 fördert die Entwicklung von<br />
o Regionen, deren Pro-Kopf-BIP unter 75% des EU-Durchschnitts liegt<br />
o abgelegenen Regionen (französische überseeischen Departments, Azoren,<br />
Madeira und Kanarische Inseln)<br />
o Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte im Norden Schwedens und<br />
Finnlands<br />
• Ziel 2 fördert<br />
o Gebiete, die sich an den Wandel in Industrie und Dienstleistungssektor<br />
anpassen<br />
o ländliche Gebiete im Niedergang<br />
o Ballungsräume mit besonderen Schwierigkeiten, und wirtschaftlich benachteiligte<br />
Gebiete, die besonders stark von der Fischerei abhängig<br />
sind<br />
• Ziel 3 stellt<br />
o Mittel zur Verfügung <strong>für</strong> die Anpassung und Modernisierung politischer<br />
Maßnahmen und Systeme <strong>für</strong> allgemeine und berufliche Bildung und<br />
Beschäftigung. Ziel 3 deckt die gesamte Bevölkerung der EU ab, sofern<br />
sie nicht unter Ziel 1<br />
Prioritäten<br />
• Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Verhütung von Langzeitarbeitslosigkeit<br />
und Unterstützung derjenigen, die auf den Arbeitsmarkt kommen<br />
oder zurückkehren<br />
• Förderung der sozialen Integration und der Chancengleichheit <strong>für</strong> alle<br />
• Entwicklung von allgemeiner und beruflicher Bildung als Element eines Konzepts<br />
des lebenslangen Lernens<br />
• Förderung eines qualifizierten und anpassungsfähigen Arbeitskräftepotentials,<br />
Ermutigung zu Innovation in der Arbeitsorganisation, Förderung von Unternehmergeist<br />
und Arbeitsplatzschaffung, Stärkung der Humanressourcen in<br />
Forschung, Wissenschaft und Technologie<br />
• Förderung der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt<br />
Finanzierung<br />
• 2000-2006<br />
• 11,5 Mrd. EUR <strong>für</strong> Deutschland. Bund und Länder verwalten die ESF Mittel.<br />
Die Bundesländer beschließen jeweils eigene ESF-Programme und legen<br />
Förderschwerpunkte fest<br />
Ansprechpartner<br />
Deutschland<br />
95
Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit und Sozialordnung<br />
Referat Vll a 3<br />
Rochusstrasse 1<br />
D-53123 Bonn<br />
Tel.: 0228 / 5 27 27 16<br />
Fax: 0228 / 5 27 12 09<br />
<strong>Bayern</strong><br />
Herr MR Gerhard Dittmann<br />
Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong><br />
Arbeit und Sozialordnung, Familie,<br />
Frauen und Gesundheit<br />
Postfach 43 01 32<br />
80792 München<br />
Tel.: 089 / 12 61 15 14<br />
Fax: 089 / 12 61 16 45<br />
6.2 INTERREG III (EU)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Transnationale Zusammenarbeit zwischen Regionen aus unterschiedlichen<br />
Staaten<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Lokale, regionale, nationale Behörden<br />
• Vertreter der Wirtschaft<br />
• Nichtregierungsorganisationen<br />
• Privatwirtschaftliche Unternehmen (über Ausschreibungen)<br />
• EU-Drittländer, die sich allerdings selbst finanzieren müssen (auch aus Phare,<br />
MEDA, Tacis oder CARDS, siehe dort)<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Interregionale Zusammenarbeit in Ziel 1 und Ziel 2 Gebieten der EU-<br />
Strukturfondsprogramme<br />
• Interregionale Zusammenarbeit zwischen Behörden und gleichwertigen Stellen<br />
• Interregionale Zusammenarbeit bei der Stadtentwicklung<br />
• Interregionale Zusammenarbeit zwischen Regionen, die an innovativen Maßnahmen<br />
in den Bereichen „Technologische Innovation“, „Informationsgesellschaft“,<br />
„regionale Identität und nachhaltige Entwicklung“ beteiligt sind.<br />
• Drei Maßnahmetypen:<br />
o Entwicklung strategischer Konzepte (Regionen aus mind. 3 Staaten)<br />
o Individuelle Projekte mit dem Schwerpunkt der Verbreitung von Ergebnissen<br />
(Regionen aus mind. 3 Staaten)<br />
o Verbindung von Projektmanagementmethoden<br />
Förderinstrumente<br />
96
• Ausrichtung A: grenzübergreifende Zusammenarbeit benachbarter Gebiete,<br />
zum Beispiel EUREGIO-Gebiete. Förderung wirtschaftlicher und sozialer Pole<br />
• Ausrichtung B: räumliche Integration durch transnationale Zusammenarbeit<br />
lokaler, regionaler und nationaler Behörden<br />
o Hierunter fällt auch das sogenannte „Alpenraumprogramm“<br />
o Beteiligte Staaten: Deutschland (Oberbayern und Schwaben, Tübingen<br />
und Freiburg); Österreich (ganzes Land); Frankreich (Rhônes-Alpes,<br />
Provence-Alpes-Côtes d’Azur, Franche-Comté, Elsaß); Italien (Lombardei,<br />
Friaul-Julisch-Venetien, Veneto, Trentino-Südtirol, Aostatal,<br />
Piemont und Ligurien); Liechtenstein, Slowenien, Schweiz (jeweils gesamtes<br />
Land)<br />
• Ausrichtung C: interregionale Zusammenarbeit durch effektive Vernetzung von<br />
Informationen zur Regionalentwicklung. Besonders in Regionen mit Entwicklungsrückstand<br />
und in Umstellung befindliche Regionen<br />
Finanzierung<br />
• Über Ausschreibungen im Rahmen der Programmrichtlinien<br />
Zeitrahmen<br />
• 2000-2006<br />
Antragstellung<br />
• Ausschreibungen<br />
Weitere Ansprechpartner<br />
Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong><br />
Landesentwicklung und Umweltfragen<br />
Rosenkavalierplatz 2<br />
81925 München<br />
Dr. Pössinger Rudolf (INTERREG IIIB)<br />
Tel.: 089 / 92 14-22 02<br />
Fax: 089 / 92 14-36 11<br />
E-Mail: rudolf.poessinger@stmlu.bayern.de<br />
Herr Franz (INTERREG IIIA)<br />
Tel.: 089 / 92 14-25 64<br />
Internet: www.bayern.de/STMLU/<br />
THEMENBLOCK 7: ENERGIE / UMWELT<br />
7.1 Intelligente Energien <strong>für</strong> Europa (EU)<br />
Förderschwerpunkte<br />
Das Programm soll dazu führen, die Energieabhängigkeit der Europäischen Union<br />
zu begrenzen und den Klimawandel bekämpfen. Gesucht werden nichttechno-<br />
97
logische Problemlösungen <strong>für</strong> den Energiebereich, die z.B. die Akzeptanz von erneuerbaren<br />
Energien erhöhen oder auch die Ausbildung von Handwerkern bei<br />
Markteinführung von entsprechenden Technologien verbessern. Spezifische Ziele<br />
sind im einzelnen:<br />
• Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien und der Energieausnutzung<br />
• Neuausrichtung der internationalen Maßnahmen auf erneuerbare Energien<br />
und der Verbesserung der Energieausnutzung<br />
• Einführung eines neuen Bereiches: energiespezifische Aspekte des Verkehrswesens<br />
Aktionsbereiche des Programms<br />
Das Programm umfasst vier spezifische Aktionsbereiche:<br />
• „SAVE“: Energieeffizienz und rationelle Energieverwendung<br />
• „ALTENER“: Neue und erneuerbare Energiequellen<br />
• „STEER“: Energiespezifische Aspekte des Verkehrswesens<br />
• „COOPENER“: Erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Entwicklungsländer<br />
Aktionen<br />
• Nachhaltige Entwicklung, Energieversorgungssicherheit im Binnenmarkt,<br />
Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz<br />
• Systeme und Geräte im Bereich der nachhaltigen Energie (Beschleunigung<br />
der Marktdurchdringung, Übergang von Demonstration zur Vermarktung leistungsfähigerer<br />
Technologien), Verbreitung vorbildlicher Verfahren und neuer<br />
bereichsübergreifender Technologien<br />
• Strukturen in den Bereichen Information, allgemeine und berufliche Bildung;<br />
Verwertung von Ergebnissen, Förderung und Verbreitung von Know-how und<br />
vorbildlichen Verfahren unter Einbeziehung aller Verbraucher<br />
• Strukturen und Instrumente zur Entwicklung nachhaltiger Energiesysteme<br />
(inkl. Energieplanung und Energiemanagements auf lokaler und regionaler<br />
Ebene); Entwicklung adäquater Finanzprodukte und Marktinstrumente<br />
Wer wird gefördert?<br />
Juristische Personen aus EU- Mitgliedsstaaten und Beitrittskandidatenländer,<br />
Drittländern (in COOPENER)<br />
Zeitrahmen<br />
2003 - 2006<br />
Förderinstrumente<br />
Das Programm wird durch gezielte Initiativen umgesetzt, die sich auf einen oder<br />
mehrere spezifische Aktionsbereiche beziehen, wie zum Beispiel<br />
• „Nachhaltige Energie <strong>für</strong> Inseln“ - integrierte Projekte (erneuerbare Energiequellen,<br />
rationelle Energieverwendung, Verkehr) <strong>für</strong> kleinere Inseln, einschließlich<br />
der Gebiete in äußerster Randlage und der Inseln der Mittelmeerländer,<br />
die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind<br />
• „Energiesparende Gebäude“ - integrierte Projekte <strong>für</strong> öffentliche Gebäude<br />
und Wohngebäude mit niedrigem Energieverbrauch (erneuerbare Energiequellen<br />
und rationelle Energieverwendung) in mittelgroßen Städten<br />
98
• „Energie und Sicherheit im städtischen Raum“ - integrierte Projekte zu Beleuchtung,<br />
Mobiliar und städtischer Infrastruktur <strong>für</strong> den Verkehr (erneuerbare<br />
Energiequellen und rationelle Energieverwendung)<br />
• „Wasser und Energie“ - integrierte Projekte zur Wasser- und Energieversorgung<br />
von Küsten- und Fremdenverkehrsgebieten (Meerwasserentsalzungsanlagen,<br />
Hotels und touristische Infrastruktur) (erneuerbare Energiequellen,<br />
Zusammenarbeit)<br />
• „Gemeinschaften auf dem Weg zu 100 % erneuerbare Energien“ - integrierte<br />
Projekte in der Union und in den Entwicklungsländern<br />
• „Umweltfreundlicher Verkehr“ - integrierte Projekte <strong>für</strong> Lösungen im städtischen<br />
Nahverkehr<br />
Finanzierung<br />
215 Millionen EUR stehen zur Verfügung. Die Mittel teilen sich auf die einzelnen<br />
Aktionsbereiche wie folgt auf:<br />
• Altener 86 Millionen EUR<br />
• Save 75 Millionen EUR<br />
• Steer 35 Millionen EUR<br />
• Coopener 19 Millionen EUR<br />
In der Regel werden maximal 50% der Gesamtkosten von der EU übernommen,<br />
Aktionen zur Vorbereitung, Anwendung und Bewertung der Strategie, oder zur<br />
Verbesserung der Koordination zwischen der Gemeinschaft, nationalen und internationalen<br />
Initiativen können bis maximal 100% bezuschusst werden<br />
Information und Nationale Ansprechpartner<br />
Forschungszentrum Jülich GmbH<br />
PTJ-GIN<br />
52425 Jülich<br />
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj/index.php?index<br />
Herr Degenhard Peisker<br />
Tel: 02461 61-3266<br />
Fax: 02461 61-2880<br />
E-Mail: d.peisker@fz-juelich.de<br />
Herr Dr. Jörg Ehlers<br />
Tel: 02461 61-5277<br />
Fax: 02461 61-2880<br />
E-Mail: j.ehlers@fz-juelich.de<br />
Zusätzliche Informationen:<br />
http://europa.eu.int/comm/energy/intelligent/index_en.html<br />
7.2 LIFE III (EU)<br />
Was wird gefördert?<br />
LIFE III setzt sich aus drei thematischen Bereichen zusammen:<br />
LIFE - Umwelt<br />
99
• Einbeziehung von Aspekten der Umwelt und der nachhaltigen Entwicklung<br />
in die Flächennutzungsplanung<br />
• Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern<br />
• Beschränkung der Umweltauswirkungen wirtschaftlicher Tätigkeit auf ein<br />
Minimum, insbesondere durch die Entwicklung sauberer Technologien<br />
• Vermeidung, Wiederverwendung, Wiederverwertung und Recycling von<br />
Abfällen jeder Art und rationelle Bewirtschaftung der Abfallströme<br />
• Verringerung der Umweltauswirkungen von Produkten durch integrierte<br />
Konzepte <strong>für</strong> Produktion, Verteilung, Verbrauch und Handhabung am Ende<br />
der Lebensdauer<br />
• Entwicklung umweltfreundlicher Produkte<br />
LIFE - Natur<br />
• Naturschutzvorhaben, die dazu beitragen, natürliche Lebensräume<br />
und/oder Populationen von Arten zu erhalten oder entsprechend wiederherzustellen<br />
LIFE – Drittländer<br />
• Aufbau von Verwaltungskapazitäten und –strukturen <strong>für</strong> den Umweltbereich<br />
• Ausarbeitung von Strategien und Aktionsprogrammen <strong>für</strong> den Umweltschutz<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Natürliche und juristische Personen (auch NGOs), mit Sitz in der EU, Mittelmeerländern<br />
und den Beitrittsländern Mittel- und Osteuropas.<br />
Zeitrahmen<br />
• Januar 2000 bis 31. Dezember 2006<br />
Förderinstrumente<br />
• Kofinanzierung in der Regel bis zu 50 % der Gesamtkosten. Bei erheblichen<br />
Einnahmen reduziert sich der Zuschuss auf 30 %. Das Projektbudget kann<br />
maximal 1,5 Mio. EUR (Durchschnitt 500.000 EUR) betragen. Die Projektdauer<br />
liegt zwischen 18 und 36 Monaten.<br />
Finanzierung<br />
• Budget 640 Mio. EUR (LIFE-Natur: 47 %; LIFE-Umwelt: 47 %; LIFE-Drittländer:<br />
6 %)<br />
Antragstellung<br />
Nationale Ausschreibungen.<br />
Abgabefrist bei der Kommission:<br />
<strong>für</strong> LIFE-Natur 31.Oktober eines Jahres<br />
<strong>für</strong> LIFE-Umwelt 30.November eines Jahres Jahres.<br />
LIFE-Umwelt<br />
Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong> Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
100
Rosenkavalierplatz 2<br />
81925 München<br />
Herr Ernst Polleter<br />
Tel. 089 9214-2165<br />
E-Mail: ernst.polleter@stmugv.bayern.de)<br />
Herr Siegfried Heise<br />
Tel. 089 9214-2403<br />
E-Mail: siegfried.heise@stmugv.bayern.de)<br />
LIFE-Natur<br />
Bundesministerium <strong>für</strong> Umwelt, Naturschutz und Reaktorensicherheit<br />
Herr Holger Galas<br />
Arbeitsgruppe N 12<br />
Postfach 12 06 29<br />
Godesberger Allee 90<br />
D-53048 Bonn<br />
Tel.: 0228 / 3 05 26 23<br />
Fax: 0228 / 3 05 26 97<br />
E-Mail: n12-3003@wp-gate.bmu.de<br />
THEMENBLOCK 8: ASIEN (EU)<br />
8.1 ETP-JAPAN (EXECUTIVE TRAINING PROGRAMME) (EU)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Teilnahme an Managementprogramm durch Übernahme aller unmittelbar mit<br />
dem Programm verbundenen Kosten <strong>für</strong> Vorlesungen, Seminare und Gruppenexkursionen<br />
in Japan<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Indirekte Stärkung der Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der<br />
Europäischen Union und Japan<br />
• Erwerb unternehmerischen Wissen durch theoretischen Unterricht und praktische<br />
Arbeit<br />
Förderinstrumente<br />
• 18-monatiges Managementprogramm:<br />
o 12 Monate Universität mit Sprachunterricht<br />
o 6 Monate innerbetriebliche Ausbildung<br />
Finanzierung<br />
• Übernahme des größten Teils der Kosten <strong>für</strong> ersten Teilnehmer eines Trägerunternehmens,<br />
maximal jedoch 120.000 EUR (bei zweitem Teilnehmer 50<br />
% Förderung)<br />
Zeitrahmen<br />
• Keine zeitliche Begrenzung bekannt<br />
101
Wer wird gefördert?<br />
• Potenzielle Führungskräfte aus EU-Mitgliedsländern<br />
• Bei starker Bindung des Mitarbeiters an das Unternehmen<br />
• Unternehmen aller Größenordnungen mit starker Ausrichtung auf japanischen<br />
Markt<br />
Antragstellung<br />
EU-Japan Centre<br />
Rue Marie de Bourgogne 52<br />
1000 Brüssel<br />
Tel: 0032 2 2823716<br />
Fax: 0032 2 2820045<br />
E-Mail: office@eujapan.com<br />
Internet: http://www.eujapan.com<br />
8.2 GATEWAY TO JAPAN (EU)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Förderung des Markteintritts von KMU in Japan<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Erste Kontaktanbahnung zwischen Joint-Venture-Partnern, Machbarkeitsstudien,<br />
Know-how-Transfer, Kapitalbeteiligungen, Bürgschaften oder Darlehen<br />
zur Finanzierung von Joint-Ventures<br />
• Erschließung des japanischen Marktes <strong>für</strong> kleine und mittlere Unternehmen<br />
Förderinstrumente<br />
• Studien zum japanischen Markt und Marktchancen europäischer Anbieter<br />
• Beratungs- und Vorbereitungsseminare im jeweiligen EU-Mitgliedstaat<br />
• Unternehmerreisen nach Japan<br />
• Messebeteiligungen in Japan<br />
• Betreuung, Beratung und Kontaktanbahnung zu japanischen Geschäftspartnern<br />
Finanzierung<br />
• Für Vermittlung von Gesprächsterminen oder Rechtsberatung wird ein Zuschuss<br />
von bis zu 2.000 EUR gewährt<br />
• Reisekostenzuschuss von 1.000 EUR<br />
• Teil der Standkosten bei Branchenmessen<br />
Zeitrahmen<br />
• Keine zeitliche Begrenzung bekannt<br />
Wer wird gefördert?<br />
Kleine und mittlere Unternehmen aus folgenden Bereichen:<br />
• Medizintechnik<br />
• Fördertechnik<br />
102
• Abfallentsorgung<br />
• Schiffbau und -ausrüstung<br />
• Bauwirtschaft<br />
• Verpackungsmaschinen<br />
• Nahrungsmittel<br />
• Getränke<br />
• Informationstechnologien<br />
• Freizeit, Sport und Erholung<br />
Antragstellung<br />
• EUROCHAMBRES<br />
The Chamber House<br />
Avenue des Arts, 19 A/D B-1000 Brussels<br />
Belgium<br />
Agnieszka Pajak<br />
Tel +32 2 282 08 70<br />
E-Mail: pajak@eurochambres.be<br />
• Information in Deutschland:<br />
Hr. Wilhelm Berg<br />
Deutscher Industrie- und Handelskammertag<br />
Breite Strasse 29<br />
10178 Berlin<br />
Germany<br />
Tel: 030 20308-2390 / 2391<br />
Fax: 030 20308-2392<br />
E-mail: berg.wilhelm@berlin.dihk.de<br />
• Projektkoordination:<br />
Eurochambres<br />
5, rue Archimède box 3<br />
1000 Bruxelles, Belgique<br />
Tel.: 0032 / 2 / 2 82 08 50<br />
Fax: 0032 / 2 / 2 80 01 91<br />
E-Mail: eurochambres@eurochambres.be<br />
Internet: www.eu-gateway-to-japan.be<br />
8.3 HRTP – JAPAN INDUSTRY INSIGHT (EU)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Fortbildung <strong>für</strong> kaufmännische und technische Führungskräfte aus EU-<br />
Mitgliedstaaten in Japan<br />
• Führungskräfte, die das Japangeschäft ihres Betriebes betreuen, nach Japan<br />
versetzt werden sollen, oder über japanische Geschäftspraktiken informiert<br />
bleiben möchten<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Detaillierter Einblick in japanische Industriestruktur und Geschäftspraktiken<br />
103
• Erfahren kultureller und wirtschaftlicher Unterschiede<br />
Förderinstrumente<br />
• Aufenthalt in Japan (Tokio)<br />
• Entweder 4 oder 11 Wochen<br />
• Sprachkurs, Regionale Reisen, Vorträge, Studiengruppen, Firmenbesuche<br />
Finanzierung<br />
• EU-Japan Centre deckt alle Kosten, die direkt mit dem Programm zu tun haben<br />
(Sprachkurse, Konferenzen, Seminare, Studienreisen etc.)<br />
• Übernachtungskosten<br />
• Besondere Förderung <strong>für</strong> Kleine und Mittlere Unternehmen: Stipendien<br />
(10.000 Yen/Tag)<br />
• Unternehmen zahlt An- und Abreise, und Tageskosten<br />
Zeitrahmen<br />
• Unbegrenzt, abhängig von Finanzierung des EU-Japan Centre for Industrial<br />
Cooperation<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Kaufmännische und technische Angehörige des mittleren und Top-<br />
Managements<br />
• Mind. 35 Jahre alt, mind. 5-10 Jahre Berufserfahrung<br />
• Vorschlag durch Arbeitgeber, Teilnahme an gesamten Programm muss gesichert<br />
sein<br />
• Unternehmen, die Japanperspektive in strategischer Planung aus- oder aufbauen<br />
Antragstellung<br />
• EU-Japan Centre for Industrial Cooperation<br />
European Office<br />
52, rue Marie de Bourgogne<br />
1000 Bruxelles, Belgique<br />
Tel. : 0032 / 2 / 2 82 37 16<br />
Fax : 0032 / 2 / 2 82 00 45<br />
E-Mail: office@eujapan.com<br />
Internet : www.eujapan.com<br />
8.4 ASIA-INVEST (EU)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Geschäftliche Zusammenarbeit zwischen Unternehmen aus der Europäischen<br />
Union und aus süd- bzw. südostasiatischen Ländern<br />
Wer wird gefördert?<br />
• speziell KMU, Unternehmensgruppen, Wirtschaftsverbände, Industrie- und<br />
Handelskammern etc.<br />
Folgende Zugangsbeschränkungen sind zu beachten: Gefördert werden nur<br />
Unternehmen und Organisationen aus der EU und Süd- bzw. Südostasien.<br />
104
Förderschwerpunkte<br />
• Intensivierung der Investitions- und Handelsaktivitäten<br />
• Südostasien: 500 strategische Firmenverbindungen zwischen europäischen<br />
und asiatischen Unternehmen; mindestens 50 Round-Table-Gespräche mit<br />
Unternehmen; 100 Aktionen im Rahmen des „Business Priming Fund“ (siehe<br />
unten)<br />
• China: 100 strategische Handelsverbindungen; mind. 10 Round-Table-<br />
Gespräche; 50 Aktivitäten mit „Business Priming Fund“<br />
Förderinstrumente<br />
• "Business Priming Fund" (Zuschüsse <strong>für</strong> Marktstudien, Kurse, Seminare,<br />
technische Beratung)<br />
• ASIA-Interprise und ASIA-Partenariat (INTERPRISE - Initiative zur Förderung<br />
von Unternehmenspartnerschaften im Industrie- und Dienstleistungssektor<br />
sowie PARTENARIATE - Kooperationsbörsen): Organisation von Kontaktbörsen<br />
<strong>für</strong> asiatische und europäische Unternehmen. Veranstaltet von mindestens<br />
einer Unternehmensorganisation oder -gruppe aus Asien und entsprechenden<br />
Einrichtungen aus mindestens zwei EU-Staaten. Technologietransfer<br />
und Zulieferwesen stehen im Mittelpunkt<br />
• ASIA-Investment Facility: Unterstützung von Vorhaben zur Identifizierung,<br />
Bewertung und Förderung spezifischer Investitionsmöglichkeiten. Weiterführende<br />
Maßnahmen aus der ASIA-Investment Facility müssen selbst finanziert<br />
werden<br />
• ASIA-INVEST-Netzwerk: Effektive Kontakte sowie den Austausch von Informationen<br />
zwischen EBICs, Technologiefenstern, asiatischen Organisationen,<br />
Industrie- und Handelskammern, Handels- und Industrievereinigungen, Handels-<br />
und Investitionsförderungsagenturen, Euro-Info-Centren und anderen<br />
europäischen Organisationsstrukturen, die eng mit kleinen und mittleren Organisationen<br />
verbunden sind, sichern<br />
Finanzierung<br />
• Zuschüsse<br />
• Übernahme aller unmittelbar mit dem Programm verbundenen Kosten <strong>für</strong> Vorlesungen,<br />
Seminare und Gruppenexkursionen<br />
• Interprise / Partenariate: max. 50 % der Gesamtkosten durch EU-Kommission,<br />
Höchstbetrag 100.000 EUR<br />
Antragstellung<br />
Der Antrag ist formlos zu stellen.<br />
Im Jahr 2002 werden voraussichtlich keine neue Aktivitäten finanziert!<br />
Die Begutachtung des Antrags erfolgt durch:<br />
ASIA-INVEST-Sekretariat und EU-Kommission<br />
Adenauerallee 148<br />
53113 Bonn<br />
Herr Thomas Kaster<br />
Tel.: 0228 / 1 04-23 93<br />
Fax: 0228 / 1 04-2 38<br />
E-Mail: kaster.thomas@bonn.dihk.de<br />
105
Internet: www.ihk.de/dihthome.htm<br />
Programmabwicklung<br />
EuropeAid Co-operation Office<br />
Unit E2<br />
200, rue de la Loi<br />
Internet: www.asia-invest.com<br />
Für technische Fragen:<br />
Herr Erich Müller, Head of Unit, Tel.: 0032 / 2 / 2 99 10 92<br />
erich.muller@cec.eu.int<br />
Herr Orlando Abreu, Advisor, Tel.: 0032 / 2 / 2 99 34 06<br />
orlando.abreu@cec.eu.int<br />
Für finanzielle und rechtliche Fragen:<br />
Herr Carlo Eich, Head of Unit, Tel.: 0032 / 2 / 2 95 78 64<br />
carlo.eich@cec.eu.int<br />
8.5 VULCANUS (EU)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Aufenthalt europäischer und japanischer Studenten in Unternehmen der jeweils<br />
anderen Kultur<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Studentinnen und Studenten mit hervorragenden Ergebnissen aus verschiedenen<br />
Studienrichtungen (siehe Webpage)<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Aufnahme eines Trainees <strong>für</strong> acht Monate in einem Unternehmen, der bei der<br />
Entwicklung der Geschäftsbeziehungen zu Japan behilflich sein soll<br />
• Aufbau eines Pools potenzieller Führungskräfte, die sich mit japanischer Geschäftskultur<br />
kompetent auskennen<br />
Förderinstrumente<br />
• Unternehmen erhalten <strong>für</strong> acht Monate <strong>für</strong> 6.000 EUR eine spezialisierte Zusatzkraft,<br />
steuer- und sozialabgabenfrei (zu zahlen an EU-Japan Centre for<br />
Industrial Cooperation)<br />
Finanzierung<br />
• Siehe „Förderinstrumente“<br />
Zeitrahmen<br />
• Seit 1997, bisher unbegrenzt<br />
Antragstellung<br />
• EU-Japan Centre for Industrial Cooperation<br />
52, rue Marie de Bourgogne<br />
1000 Bruxelles, Belgique<br />
Tel.: 00 32 / 2 / 2 82 00-40 oder -49<br />
106
Fax: 00 32 / 2 / 2 82 00-45<br />
E-Mail: office@eujapan.com<br />
Internet : http://www.eujapan.com/europe/vulcanus_japan.html<br />
THEMENBLOCK 9: LATEINAMERIKA<br />
9.1 AL-INVEST (EU)<br />
Was wird gefördert?<br />
Förderung der industriellen Zusammenarbeit von Unternehmen aus EU-Ländern und<br />
lateinamerikanischen Staaten.<br />
• Erste Kontaktanbahnung zwischen Joint-Venture-Partnern,<br />
• Feasibility-Studien und Know-how Transfer<br />
• Kapitalbeteiligungen, Bürgschaften oder Darlehen zur Finanzierung von Joint-<br />
Ventures.<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Unternehmen (Antragstellung über andere Organisationen)<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Organisation von Branchentreffen, die der Herstellung von Firmenkooperationen<br />
im weitesten Sinne dienen - von der Marktinformation über Lieferverträge<br />
bis zur Bildung von Joint-Ventures zwischen Partnern aus der EU und<br />
aus Lateinamerika<br />
• Branchentreffen immer in bestimmtem Wirtschaftssektor<br />
• Finden abwechselnd in Europa und Lateinamerika statt. In der Regel während<br />
einer Fach- oder Handelsmesse<br />
Voraussetzungen<br />
• Mindestens drei Partner aus mindestens drei verschiedenen EU-Ländern und<br />
mindestens ein Partner aus einem Land in Lateinamerika<br />
• Teilnahme von 15 bis 20 Unternehmen bei Branchentreffen als Besucher<br />
• Branchentreffen in Form programmierter Einzelgespräche<br />
• Veranstalter: Eurozentren <strong>für</strong> unternehmerische Zusammenarbeit (Eurocentros<br />
de Cooperación Empresarial - ECE); Auslandshandels-kammern; Industrie-<br />
und Handelskammern, Unternehmensberater, Fachverbände oder<br />
Entwicklungsgesellschaften (COOPECO-Netzwerk)<br />
• Länder: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Cuba,<br />
El Salvador, Ecuador, Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Panama,<br />
Paraguay, Uruguay und Venezuela<br />
• Antrag von Wirtschaftsverbänden, Industrie- und Handelskammern.<br />
Private Unternehmen sind NICHT antragsberechtigt !<br />
Finanzierung<br />
• Max. 80 % der Gesamtkosten durch die EU-Kommission: Vorbereitung der<br />
Terminpläne, Seminare während des Branchentreffens und die Koordinierungsarbeiten<br />
107
Zeitrahmen<br />
• Für die Beantragung und Durchführung eines Branchentreffens sind insgesamt<br />
zwischen 15 und 21 Monate einzuplanen. Vor- und Nachbereitung<br />
betragen circa sechs Monate<br />
• Vierteljährliche Antragstermine: 15.2./15.5./15.8./15.11. eines Jahres<br />
• Das Al-Invest III Programm begann 2003 und endet 2007<br />
Antragstellung<br />
Der Antrag ist per Formular zu stellen an:<br />
AL-INVEST III Consortium<br />
19, A/D, Avenue des Arts<br />
1000 Bruxelles<br />
Ansprechpartner:<br />
Herr Queirazza, director@al-invest3.org<br />
Für Deutschland:<br />
Frau Castaneda<br />
E-Mail: castaneda@al-invest3.org<br />
Tel. 0032 2 788 4841<br />
Fax: 0032 2 788 4849<br />
Internet: http://www.al-invest3.org<br />
und http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/al-invest/index_en.htm<br />
Weitere Ansprechpartner und Informationen<br />
EuropeAid Co-operation Office (AIDCO)<br />
Unit B2<br />
AL-INVEST<br />
200, rue de la Loi<br />
1049 Brüssel<br />
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)<br />
19 A/D, Avenue des Arts<br />
B-1000 Bruxelles<br />
Tel: 00322 2861-611<br />
Fax: 00322 2861-605<br />
THEMENBLOCK 10: MITTEL- UND OSTEUROPA / KANDIDATENLÄNDER (EU)<br />
10.1 PHARE (EU)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Aufbau von demokratischen und marktwirtschaftlichen Strukturen in Mittel-<br />
und Osteuropa<br />
Wer wird gefördert?<br />
108
• Bulgarien, Rumänien<br />
• Verwaltungsstrukturen<br />
• Unternehmen<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Aufbau von rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen<br />
• Ausbau des Privatsektors und Unternehmensförderungen, Humanressourcen,<br />
soziale Entwicklung und Beschäftigung<br />
• Öffentliche Einrichtungen und Verwaltungsreform<br />
• Unterstützung der Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme des<br />
EU-Gesetzesbestandes sowie Investitionen zur Wahrung des wirtschaftlichen<br />
und sozialen Zusammenhalts<br />
Förderinstrumente<br />
• Studien, Arbeitspläne, politische Entscheidungshilfen, technische Beratung,<br />
Ausbildung, Erstausrüstungen und Startkapital sowie Investitionen und Maßnahmen<br />
mit grenzüberschreitender Wirkung<br />
• Twinning Projekte (hauptsächlich Verwaltung)<br />
• „Institution Building“ (Entwicklung der Verwaltungsstrukturen und Humanressourcen)<br />
• Weiterhin Vergabe von Dienstleistungsaufträgen, Warenlieferungen bzw.<br />
Bauaufträgen. Diese sind EU-Unternehmen sowie Unternehmen aus den<br />
Empfängerstaaten in der Regel über öffentliche Auftragsvergabe zugänglich<br />
Finanzierung<br />
• Nicht rückzahlbare Zuschüsse<br />
• Jährlich rund 2,4 Mrd. EUR (ca. 70 % <strong>für</strong> Investitionen und ca. 30 % <strong>für</strong> „Institution<br />
Building“)<br />
Zeitrahmen<br />
• 2000-2006<br />
Antragstellung<br />
• dezentral in den Empfängerländern (EU-Delegationen)<br />
http://europa.eu.int/comm/enlargement/links/index.htm#del_ec_cc<br />
• Hinweise bei Fragen zu Vertragsprozeduren unter :<br />
www.europa.eu.int/comm/europeaid/tender/gestion/index_en.htm<br />
10.2. ISPA (EU)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Bulgarien, Rumänien<br />
• Angleichung an EU-Umweltstandards<br />
• Förderung des Ausbaus nationaler Verkehrsnetze sowie den Zugang zu den<br />
transeuropäischen Netzen<br />
Wer wird gefördert?<br />
• EU-Unternehmen<br />
109
• Unternehmen aus den Empfängerstaaten<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Umwelt: Trinkwasserversorgung, Abwasserbehandlung, Abfallmanagement<br />
und Luftverschmutzung<br />
• Verkehr: Verknüpfung und Interoperabilität der nationalen Netze untereinander<br />
sowie mit den Transeuropäischen Netzen (Autobahnen, Eisenbahn, Hafen<br />
und Flughäfen).<br />
Förderinstrumente<br />
• Einzelne Projekte, technisch und finanziell unabhängige Projektabschnitte<br />
(Vorstudien, Durchführbarkeits- und technische Studien), Projektgruppen oder<br />
Projektprogramme im Bereich von Umwelt oder Verkehr<br />
• Finanzierung von Vorstudien und technische Hilfe (2 % ISPA Budget) bei direktem<br />
Zusammenhang mit ISPA-geförderten Projekten<br />
Finanzierung<br />
• Gesamtkosten einer Maßnahme prinzipiell nicht weniger als 5 Mio. EUR<br />
• jährlich 1,04 Mrd. EUR<br />
Zeitrahmen<br />
• 2000-2006<br />
Antragstellung<br />
• Empfänger der Hilfsmittel sind die Zentralregierungen der Beitrittsländer, die<br />
gemeinsam mit der EU eine Reihe von Projekten sowohl im Umwelt- wie Verkehrsbereich<br />
ausarbeiten, welche anschließend zur Ausschreibung gelangen.<br />
• Informationen: EU-Kommissionsvertretungen vor Ort<br />
• Internet : http://europa.eu.int/comm/regional_policy/funds/ispa/ispa_en.htm<br />
10.3 SAPARD (EU)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />
• Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Agrar- und Fischereierzeugnissen<br />
• Verbesserung der Strukturen im Bereich der Veterinär- u. Pflanzenschutzkontrollen,<br />
der Lebensmittelqualität und des Verbraucherschutzes<br />
• Landwirtschaftliche Produktionsverfahren, die dem Umweltschutz und der<br />
Landschaftspflege dienen<br />
• Berufsbildung<br />
• Entwicklung und Diversifizierung wirtschaftlicher Tätigkeiten, um zusätzliche<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten oder Einkommensalternativen in ländlichen Regionen<br />
zu schaffen<br />
• Aufbau von Vertretungs- und Betriebsführungsdiensten <strong>für</strong> die Landwirtschaft<br />
• Gründung von Erzeugervereinigungen<br />
• Dorferneuerung, und -entwicklung<br />
• Bodenmelioration und Flurbereinigung<br />
• Erstellung von Grundbüchern und deren Aktualisierung<br />
110
• Entwicklung und Verbesserung der ländlichen Infrastruktur<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Landwirte<br />
• Lebensmittelverarbeitende Betriebe<br />
• Vermarkter landwirtschaftlicher Produkten<br />
• EU-Unternehmen nur indirekt (Investitionen von Landwirten und Betrieben)<br />
oder direkt über Direktinvestitionen in den Beitrittsländern<br />
Zeitrahmen<br />
01.01.2000 - 31.12.2006<br />
Finanzierung<br />
• Für Rumänien 1,07 Mrd. Euro bis 2006<br />
• Für Bulgarien 52,1 Mio. pro Jahr<br />
Besonderheiten<br />
• Folgende Kosten sind nicht förderungsfähig:<br />
• Kosten <strong>für</strong> Landerwerb und <strong>für</strong> den Erwerb von bestehenden Gebäuden<br />
• Steuern und Importzölle<br />
• Operative Kosten, einschließlich Mietkosten<br />
• Leasing<br />
• Lieferungen über 10.000 EUR, <strong>für</strong> die nicht mindestens 3 Angebote verschiedener<br />
Lieferanten vorliegen<br />
• Kosten <strong>für</strong> Beratungsleistungen, die 12 % der gesamten Projektkosten übersteigen<br />
• Kauf von gebrauchten Maschinen<br />
Antragstellung<br />
SAPARD wird vollständig dezentral verwaltet. Da<strong>für</strong> wird in dem jeweiligen<br />
Land eine Durchführungsstelle eingerichtet, die alle Verwaltungsaufgaben,<br />
einschließlich Projektauswahl bis hin zu der Auszahlung der Fördermittel übernimmt.<br />
Information<br />
Die Adressen der einzelnen SAPARD Agenturen sind im Internet zu finden unter:<br />
www.europa.eu.int/comm/agriculture/external/enlarge/countries/index_de.htm<br />
THEMENBLOCK 11: SÜDOSTEUROPA (EU)<br />
11.1 CARDS (EU)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Unterstützung des Friedensprozesses durch Hilfe beim Wiederaufbau<br />
111
• Eingliederung der Länder des ehemaligen Jugoslawien in das allgemeine politische<br />
und wirtschaftliche Gefüge Europas im Rahmen des Stabilisierungs-<br />
und Assoziierungsprozesses<br />
• Aufbau eines institutionellen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmens<br />
• Förderung der Marktwirtschaft und der regionalen Zusammenarbeit<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Konsulenten<br />
• Bau- und Lieferunternehmen<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Regionale Kooperationsprojekte<br />
• Wiederaufbau von kriegsbeschädigten Infrastruktur- und anderen Einrichtungen<br />
• Konsolidierung der Demokratie und der Zivilgesellschaft<br />
• Rückführung und Reintegration von Flüchtlingen, Vertriebenen und ehemaligen<br />
Soldaten<br />
• Stärkung von NGOs, Kultur- und Bildungseinrichtungen<br />
Förderinstrumente<br />
• Studien, Arbeitspläne, politische Entscheidungshilfen, technische Beratung,<br />
Ausbildung, Erstausrüstungen und Startkapital sowie Investitionen und Maßnahmen<br />
mit grenzüberschreitender Wirkung<br />
• Operative Programme der einzelnen Staaten<br />
Finanzierung<br />
• Projektgebunden, normalerweise Zuschüsse<br />
• 4,65 Mrd. EUR<br />
• Öffentliche Ausschreibungen<br />
Zeitrahmen<br />
• 2000-2006<br />
Antragstellung<br />
• Europäische Kommission<br />
Generaldirektion <strong>für</strong> Außenbeziehungen<br />
200, rue de la Loi<br />
1049 Bruxelles, Belgique<br />
europa.eu.int/comm/external_relations/see/index.htm<br />
• Ausschreibungen<br />
europa.eu.int/comm/europeaid/cgi/frame12.pl<br />
THEMENBLOCK 12: AKP-STAATEN (EU)<br />
12.1 CDE (CENTRE FOR DEVELOPMENT OF ENTERPRISE) (EU)<br />
112
Was wird gefördert?<br />
• Unternehmensgründungen, -erweiterungen, und -entwicklung im AKP-Raum<br />
(Afrika-Karibik-Pazifik)<br />
• Projektdefinition<br />
• Machbarkeitsstudien, Marktstudien<br />
• Technologiesuche<br />
• Finanzierungsberechnungen<br />
• Projektentwicklung und rechtliche Unterstützung<br />
• Qualitäts- und Umweltstudien<br />
Wer wird gefördert?<br />
Unternehmen in AKP und EU-Staaten, die einzeln oder im Verbund an einem<br />
Entwicklungsprojekt teilnehmen möchten<br />
Firmenaktiva von mind. 80.000 EUR und/oder Umsatz von mind. 50.000 EUR<br />
Zwischengeschaltete ACP Organisationen<br />
Berater und Beratungsfirmen<br />
Was wird gefördert?<br />
• Beratung bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten und Unterstützung<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Entwicklungs- und Finanzinstitutionen<br />
• Unternehmen in AKP und EU-Staaten, die einzeln oder im Verbund an einem<br />
Entwicklungsprojekt teilnehmen möchten<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Markt- und Machbarkeitsstudien<br />
• Technische Hilfe<br />
PRO€INVEST<br />
o Stärkung von sogenannten „zwischengeschalteten Strukturen“<br />
o Entwicklungsagenturen, Industrie- und Handelskammern, Berufsvereinigungen<br />
• Strategie<br />
o Dezentralisierung, um schneller auf Bedürfnisse der Unternehmen eingehen<br />
zu können<br />
o Identifizierung der wichtigsten Wirtschaftssektoren<br />
o Stärkerer regionaler Schwerpunkt<br />
o Aufbau von multilateralen, lateralen und regionalen Arbeitsnetzwerken<br />
zwischen öffentlichen und privaten Finanzinstitutionen<br />
o Untersuchungen zu Umweltschutz, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
der AKP-Unternehmen<br />
Antragstellung<br />
• CDE<br />
52, Avenue Hermann Debroux<br />
B-1160 Bruxelles, Belgique<br />
Tel. : 0032 / 2 / 6 79 18 11<br />
113
Fax : 0032 / 2 / 6 75 26 03<br />
Internet: http://www.cde.int<br />
Weitere Ansprechpartner<br />
• Deutscher Kooperationspartner:<br />
DEG (Deutsche Entwicklungsgesellschaft)<br />
Belvederestr. 40<br />
50933 Köln<br />
Tel.: 0221 4986-1432<br />
Fax: 0221 4986-1290<br />
Internet: http://www.deginvest.de<br />
12.2 EEF - EUROPÄISCHER ENTWICKLUNGSFONDS<br />
Was wird gefördert?<br />
• Zusammenarbeit zwischen EU- und den asiatischen, karibischen und pazifischen<br />
(AKP-) Ländern mit dem Ziel, die wirtschaftliche, soziale und kulturelle<br />
Entwicklung dieser Staaten zu fördern und zu beschleunigen.<br />
Finanzierung<br />
• Zuschüsse, Bank- und Sonderdarlehen sowie haftendes Kapital zur Begünstigung<br />
der AKP-Staaten<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Investitionsvorhaben, Forschungsaktivitäten und die technische Zusammenarbeit<br />
in den Bereichen Landwirtschaft, Bergbau, Fischwirtschaft, Industrie,<br />
Energiewirtschaft, Verkehrs- und Kommunikationswesen, Handel und Dienstleistungen<br />
• Ausschreibung: Bau- und Lieferaufträge öffentlich im Supplement zum Amtsblatt<br />
der EG; Dienstleistungsaufträge beschränkt ausgeschrieben oder freihändig<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Körperschaften, Verbände, Unternehmen, natürliche und juristische Personen<br />
aus EU- und AKP-Staaten<br />
Antragstellung<br />
Formloser Antrag<br />
Kommission der Europäischen Gemeinschaften<br />
Generaldirektion VIII/E-3<br />
200, rue de la Loi<br />
B-1049 Bruxelles, Belgique<br />
Tel.: 0032 / 2 / 23 51 111<br />
Fax: 0032 / 2 / 29 92 894<br />
Programmabwicklung<br />
Europäische Investitionsbank (EIB)<br />
100, Boulevard Konrad Adenauer<br />
L-2950 Luxembourg<br />
114
Tel.: 0035 / 2 / 4 37 91<br />
Fax: 0035 / 2 / 43 77 04<br />
Internet: www.eib.org<br />
THEMENBLOCK 13: DRITTSTAATEN<br />
13.1 MEDA II<br />
Was wird gefördert?<br />
• Wirtschaftliche Reform und Vorbereitung der Freihandelszone EU-<br />
Mittelmeerstaaten<br />
• Unterstützung der nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung<br />
• Stärkung der Regionen<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Staaten, Regionen, Kommunen<br />
• Regionale Organisationen, öffentliche Agenturen<br />
• Private Unternehmen, Einrichtungen, die Unternehmen fördern<br />
• Kooperative, Verbände, Nicht-Regierungsorganisationen, Stiftungen<br />
• Öffentliche Einrichtungen<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Schaffung von Arbeitplätzen und Entwicklung der Privatwirtschaft<br />
• Verbesserung des wirtschaftlichen Umfelds von KMU<br />
• Öffnung der Märkte<br />
• Festigung des wirtschaftlichen und sozialen Gleichgewichts<br />
• Weiterer Aufbau einer bürgerlichen Gesellschaft<br />
• Verbesserung des Öffentlichen Sektors (Gesundheit, Familienplanung, Wasserwirtschaft,<br />
Hygiene u.a.)<br />
• Landwirtschaftliche Entwicklung unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes<br />
• Verbesserung der Infrastruktur (Transportwesen, Kommunikationstechnologie,<br />
Energie)<br />
• Aus- und Weiterbildung<br />
• Stärkung der Demokratie und Verteidigung der Menschenrechte<br />
• Zwischen- und überregionale Zusammenarbeit<br />
Förderinstrumente<br />
• MED-Partenariat (Kontaktbörsen <strong>für</strong> KMUs in unterschiedlichen Sektoren)<br />
• MED-Urbs (Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften)<br />
• MED-Campus (Universitäre Zusammenarbeit)<br />
• MEDA-Democracy (Demokratieentwicklung, Menschenrechte)<br />
• MEDA-Media (Aus- und Weiterbildung im Medienbereich und Journalismus)<br />
Finanzierung<br />
• Technische und finanzielle Hilfe bei Durchführung<br />
115
• 5,35 Mrd. EUR (von EU-Kommission) + 7,4 Mrd. EUR (EIB) <strong>für</strong> gesamten Zeitraum<br />
Zeitrahmen<br />
• 2000-2006<br />
Antragstellung<br />
• Jedes der 12 Mittelmeerländer hat eigenes Abkommen mit EU. Abrufbar unter: <br />
europa.eu.int/comm/external_relations/med_mideast/euro_med_partnership/bilater<br />
al_relations.htm<br />
• Anträge erfolgen nach öffentlichen Ausschreibungen siehe<br />
europa.eu.int/comm/europeaid/index_de.htm<br />
• Weitere Informationen zur Durchführung gibt es unter:<br />
www.euromed.net<br />
Durchführende Gesellschaft in Deutschland ist:<br />
Goethe-Institut<br />
Herr Uwe Reissig<br />
Abt. 110 Strategie & Controllino<br />
Dachauer Straße 122<br />
80637 München<br />
Tel.: 089 15921-246<br />
Fax: 089 15921-668<br />
E-Mail: reissig@goethe.de<br />
Europäische Kommission<br />
GD Unternehmen<br />
Frau M. Ros<br />
Tel.: 0032 / 2 / 72 95 55 73<br />
13.2 TACIS (EU)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Maßnahmen und Projekte zum wirtschaftlichen Aufbau und der politischen<br />
Stabilisierung der NUS (Neue Unabhängige Staaten) und der Mongolei<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Natürliche und juristische Personen aus der EU und den Partnerstaaten, auch<br />
aus „Phare-Ländern“<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Privatsektor und wirtschaftliche Entwicklung<br />
• Aufbau der Infrastrukturnetze<br />
• Institutionelle, rechtliche und administrative Reformen<br />
• Soziale Netze<br />
116
• Umweltschutz<br />
• Ländlicher Raum<br />
• Nukleare Sicherheit<br />
Förderinstrumente<br />
• Ausschreibungen <strong>für</strong> konkrete Projekte<br />
Finanzierung<br />
• Zuschüsse; Budget: 3,138 Mrd. EUR<br />
Zeitrahmen<br />
• 2000-2006<br />
Antragstellung<br />
Europäische Kommission<br />
GD Außenbeziehungen<br />
Directorate "Eastern Europe, Caucasus and Central Asian Republics"<br />
Mr Alistair MacDonald<br />
200, rue de la Loi<br />
1049 Bruxelles, Belgique<br />
Tel.: 0032 / 2 / 2 95 25 85<br />
Fax: 0032 / 2 / 2 96 80 24<br />
E-Mail: phare-tacis@cec.eu.int<br />
EuropeAid Co-operation Office<br />
B-1049 Brussels<br />
Directorate A "Europe, Southern Mediterranean, Middle-East and<br />
Neighbourhood Policy"<br />
Bernard Lhoest, Information officer,<br />
E-Mail: Bernard.Lhoest@cec.eu.int<br />
Informationen:<br />
europa.eu.int/comm/external_relations/index.htm<br />
europa.eu.int/comm/scr/index-en.htm<br />
europa.eu.int/comm/external_relations/tacis/intro/index.htm<br />
13.3 TEMPUS III (EU)<br />
Was ist Tempus?<br />
• Tempus ist das zentrale Instrument der EU zur Unterstützung der Reformen<br />
und der Entwicklung des Hochschulwesens in Südosteuropa (ausgenommen<br />
der Beitrittsländer), GUS und Mongolei.<br />
Was wird gefördert?<br />
• Gemeinsame Europäische Projekte <strong>für</strong> Hochschulmanagement: Umstrukturierung<br />
der Universitätsverwaltungen, Modernisierung der Verwaltungsabläufe<br />
• Anpassung bestehender und Entwicklung neuer Lehrpläne und Studiengänge<br />
• Entwicklung von Lernmaterialien<br />
117
• Projekte <strong>für</strong> „Institution Building“: Aufbau von institutionellen und Verwaltungsstrukturen<br />
in den Partnerländern zur Förderung der Demokratie und des<br />
Rechtstaatsprinzips<br />
• Netzwerkprojekte zur Verbreitung bewährter Methoden und Ergebnisse und<br />
zum Aufbau von internationalen Hochschulnetzen<br />
Förderinstrumente:<br />
• Zuschüsse unterschiedlicher Höhe (<strong>für</strong> 3 jährige Projekte max. 500.000 EUR,<br />
<strong>für</strong> 2 jährige max. 300.000 EUR)<br />
Wer ist antragsberechtigt?<br />
Aus den Partnerländern:<br />
• Alle staatlich anerkannten Hochschulen, unabhängig von der Art der Finanzierung<br />
• Wirtschafts- und Berufsverbände<br />
• nationale und regionale Behörden (insbesondere Ministerien)<br />
Aus den EU Ländern:<br />
• einzelne Experten von Organisationen, die nicht dem Projektkonsortium<br />
angehören<br />
Kontakt:<br />
Nationale Kontaktstelle <strong>für</strong> TACIS<br />
Herr Siegbert Wuttig<br />
Frau Angelika Sachsenroeder<br />
Tempus National Contact Point<br />
DAAD, Arbeitsstelle EU<br />
Kennedyallee 50<br />
D - 53175 Bonn<br />
Tel.: 0228 882466<br />
Fax: 0228 882555<br />
E-Mail: Tempus@daad.de<br />
Antragstellung:<br />
Europäische Stiftung <strong>für</strong> Berufsbildung – Turin<br />
Villa Gualino, Viale Settimo Severo 65<br />
I-10133 Torino, Italia<br />
Tel.: 0039 / 011 / 630 22 22<br />
Fax. 0039 / 011 / 630 22 00<br />
E-Mail: Tempusexperts@etf.eu.int<br />
Internet: www.etf.eu.int<br />
Themenblock 14. Finanzierungen durch überregionale Institute<br />
14.1. Europäische Investitionsbank (EIB)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Projekte zur Modernisierung oder Umstellung von Unternehmen<br />
118
• Maßnahmen zur Erschließung weniger entwickelter Gebiete<br />
• Schaffung neuer Arbeitsmöglichkeiten, die sich aus der Errichtung des Binnenmarktes<br />
ergeben und wegen ihres Umfangs oder ihrer Art mit in den einzelnen<br />
Mitgliedsstaaten vorhandenen Mitteln nicht vollständig finanziert werden<br />
können<br />
• Vorhaben von gemeinsamen Interesse <strong>für</strong> mehrere EU-Staaten mit erhöhtem<br />
Kapitalbedarf<br />
Wer wird gefördert?<br />
Gewerbliche Unternehmen, speziell KMU (laut EIB-Definition: max. 500 Beschäftigte,<br />
max. Anlagevermögen von 75 Mio. EUR, vorteilhaft ist es, wenn<br />
max. 33,3 % des Kapitals von Großunternehmen gehalten wird), Gebietskörperschaften,<br />
öffentliche Einrichtungen<br />
Förderschwerpunkte<br />
• Klar abgegrenzte, wirtschaftlich und technisch tragfähige Projekte mit folgenden<br />
Inhalten: Entwicklung wirtschaftsschwacher Regionen / Verbesserung<br />
der Verkehrs- und Telekommunikationsstruktur unter europäischen<br />
Gesichtspunkten / Schutz der Umwelt und des Lebensraumes / Verbesserung<br />
der Lebensbedingungen und rationeller Nutzung der natürlichen Ressourcen<br />
/ der Strukturverbesserung städtischer Gebiete / Verbesserung<br />
und Sicherung der Energieversorgung / Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit<br />
der Industrie und ihrer Integration auf europäischer Ebene.<br />
Sie fördert kleine und mittlere Unternehmen über Globaldarlehen.<br />
• Anlageinvestitionen in den Bereichen Infrastruktur, Industrie, Agrarindustrie,<br />
Landwirtschaft, Energie, Fremdenverkehr sowie in den mit diesen Sektoren<br />
verbundenen Dienstleistungsbereichen<br />
• Projekte in EU-Mitgliedstaaten, mittel- und osteuropäischen Ländern, AKP-<br />
Staaten (Afrika, Karibik, Pazifikraum)<br />
Finanzierung<br />
• Kredite<br />
• Darlehen<br />
• Bürgschaften/Garantien <strong>für</strong> Projektfinanzierungen<br />
• Globaldarlehen <strong>für</strong> Kleine und Mittlere Unternehmen<br />
• Direkt- oder Einzeldarlehen<br />
Größere Vorhaben: Darlehen werden entweder direkt an einen Projektträger<br />
oder über zwischengeschaltete Finanzinstitute vergeben. Für Einzeldarlehen<br />
ist weder ein Mindest- noch ein Höchstbetrag festgeschrieben. Die Untergrenze<br />
richtet sich danach ob Globaldarlehen <strong>für</strong> solche Vorhaben vorgesehen<br />
sind.<br />
Globaldarlehen werden über EIB Finanzierungsinstitutionen oder Geschäftsbanken<br />
eingeräumt. Kredite können zwischen 20.000 EUR und 10 Mio. EUR<br />
betragen. In jedem Fall nur Teilfinanzierung durch EIB, max. 50% der Projektkosten.<br />
Kofinanzierungen mit anderen Geldgebern sind die Regel. EIB-<br />
Darlehen sind mit EU-Fördermitteln z.B. aus der Strukturförderung oder den<br />
Forschungsprogrammen kombinierbar. Dabei darf der kumulierte Finanzierungsbeitrag<br />
der EU (Darlehen und Zuschuss) 70% der Gesamtkosten nicht<br />
übersteigen. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann dieser Anteil<br />
bis zu 90% betragen.<br />
119
Laufzeit der Darlehen<br />
Langfristige Darlehen: Laufzeit <strong>für</strong> Industrieprojekte 4 bis 12 Jahre und <strong>für</strong> Infrastruktur-<br />
und Energievorhaben 20 Jahre und länger. Wahlweise stehen fester<br />
Zinssatz, fester Zinssatz mit Revisionsklausel und variable Verzinsung zur<br />
Verfügung. Tilgungsfreie Zeit zwischen 2 bis 5 Jahre.<br />
Antragstellung<br />
Formlose Antragstellung bei der<br />
Europäischen Investitionsbank (EIB)<br />
100, boulevard Konrad Adenauer<br />
L-2950 Luxembourg<br />
Ansprechpartner: Paul Gerd Löser<br />
Tel: 00352 43 79 21 59<br />
Email: P.loeser@eib.org<br />
Internet: http://www.eib.org<br />
Kreditinstitute in Deutschland, die über Globaldarlehen der EIB verfügen:<br />
Commerzbank AG<br />
Neue Mainzer Straße 32 – 36<br />
60311 Frankfurt/Main<br />
Tel.: 069 13620<br />
Fax: 069 285389<br />
Deutsche Ausgleichsbank<br />
Ludwig-Erhard-Platz 1 – 3<br />
53170 Bonn<br />
Tel.: 0228 831-0<br />
Fax: 0228 831-2255<br />
IKB Deutsche Industriebank AG<br />
Karl-Theodor-Straße 6<br />
40213 Düsseldorf<br />
Tel.: 0211 8221-0<br />
Fax: 0221 8221-900<br />
Bayerische Landesbank<br />
Brienner Straße 18<br />
80333 München<br />
Tel.: 089 217101<br />
Fax: 089 21713579<br />
14.2 Europäischer Investitionsfonds (EIF)<br />
120<br />
Deutsche Bank AG<br />
Postfach 100601<br />
60262 Frankfurt/Main<br />
Tel.: 069 91010<br />
Fax: 069 91034227<br />
Deutsche Genossenschaftsbank<br />
Platz der Republik<br />
60325 Frankfurt/Main<br />
Tel.: 069 744701<br />
Fax: 069 74471685<br />
KfW Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau<br />
Palmengartenstraße 5 – 9<br />
60325 Frankfurt/Main<br />
Ansprechpartner: Herr Mösicke<br />
Tel.: 069 74313420<br />
Fax: 069 74312944<br />
Weitere Auskünfte bei:<br />
"Information Desk" der EIB<br />
Ansprechpartner: Frau Barbara Simonelli<br />
Tel.: 0032 2 43793122<br />
Fax: 0032 2 43793189<br />
Was wird gefördert?<br />
Investitionen, die als risikoträchtig eingestuft werden<br />
Insbesondere Fördergebiete der EU, transeuropäische Netze mit langfristiger<br />
Konsolidierungsphase in den Bereichen: Verkehr, Telekommunikation, Energieübertragung<br />
Förderung nur innerhalb der EU Mitgliedstaaten<br />
max. 50% der Projektkosten<br />
Wer wird gefördert?<br />
speziell KMU, die an der Errichtung von transeuropäischen Netzen (TEN) (Definition<br />
KMU, siehe EIB) beteiligt sind
Förderschwerpunkte<br />
• Langfristige Garantien zur Erleichterung der Kapitalbeschaffung<br />
• Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)<br />
• Kapitalbeteiligung von Wagniskapitalgesellschaften u.ä. (max. 25% Beteiligung)<br />
• Europäische Technologiefazilität (ETF) <strong>für</strong> KMU mit hohem Wachstums-<br />
und Technologiepotential (max. 12,5 Mio. EUR pro Beteiligung)<br />
Voraussetzung<br />
Risikoprüfung der Vorhaben durch EIF (vor allem bei Großvorhaben) oder<br />
durch die Bank, welche das Darlehen gewährt<br />
Finanzierung<br />
• Beteiligungen<br />
• Bürgschaften/Garantien (Finanzierungsgarantien)<br />
Antragstellung<br />
Formloser Antrag an:<br />
Europäischen Investitionsfonds (EIF)<br />
Hausbank oder bei einer am Europäischen Investitionsfonds beteiligten Bank<br />
oder einer Bank, die über Globaldarlehen der Europäischen Investitionsbank<br />
verfügt<br />
Europäischer Investitionsfonds (EIF)<br />
43, av. John F. Kennedy<br />
L-2968 Luxembourg<br />
Tel: 00352 426688-235<br />
Fax: 00352 426688-200<br />
Internet: http://eif.eu.int/<br />
Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau (KfW)<br />
Palmengartenstraße 5 – 9<br />
60325 Frankfurt/Main<br />
Tel: 069 7431-0<br />
Fax: 069 7431-2944<br />
Internet: http://www.kfw.de<br />
Bayerische Landesanstalt <strong>für</strong> Aufbaufinanzierung (LfA)<br />
Königinstraße 17<br />
80539 München<br />
Tel: 089 2124-0<br />
Fax: 089 2124-2440<br />
Internet: http://www.lfa.de<br />
13.3 Europäische Bank <strong>für</strong> Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)<br />
Wer wird gefördert?<br />
Private und öffentliche Unternehmen in den mittel- und osteuropäischen Empfängerländern<br />
und der GUS<br />
121
Förderschwerpunkte<br />
Investitionen und Projekte, die den Übergang zur offenen Marktwirtschaft und<br />
die Entwicklung des privaten und unternehmerischen Handels fördern.<br />
Insbesondere werden in den Einsatzländern produktive, wettbewerbsorientierte<br />
und privatwirtschaftliche Unternehmertätigkeit einschließlich des<br />
Dienstleistungs- und Finanzsektors sowie der damit zusammenhängenden Infrastruktur<br />
unterstützt.<br />
Finanzierung<br />
• Investitionsfinanzierung über Finanzmittler:<br />
• Darlehensfinanzierung (Global- oder Einzeldarlehen)<br />
• Beteiligungsfinanzierungen (Investment oder Wagniskapitalfonds)<br />
Kapitalanteil der EBWE: 25-30 %, kurzfristig bis zu 49 %.<br />
Investitionszeitraum: 3 - 7 Jahre<br />
Regionale Sonderinvestmentfonds<br />
Bereitstellung von Eigenkapital; Fremdfinanzierung<br />
Verwaltung erfolgt durch EWB, gleiches Bewilligungsverfahren wie normale Investitionsprojekte<br />
der EWB<br />
Antragstellung<br />
Europäische Bank <strong>für</strong> Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)<br />
One Exchange Square<br />
London EC2A 2JN<br />
United Kingdom<br />
Generelle Informationen:<br />
Tel: 0044 20 73 38 60 00<br />
Fax: 0044 20 73 38 61 00<br />
Projektanträge<br />
Tel.: 0044 20 73 38 62 82<br />
Fax: 0044 20 73 38 61 02<br />
E-Mail: projectenquiries@ebrd.com<br />
Internet: http://www.ebrd.com<br />
122
11. Fazit<br />
Statt einer traditionellen Zusammenfassung schließt der Export-Ratgeber mit gebündeltem<br />
Erfahrungswissen „auf einen Blick“.<br />
Den Anfang macht ein Resümee erfolgreicher Dienstleistungsexporteure aus Österreich,<br />
die eine Exportquote von 20-50 % aufweisen. Diesem Resümee folgen die „10<br />
Gebote“ einer erfolgreichen Internationalisierung <strong>für</strong> unternehmensnahe <strong>Dienstleister</strong>,<br />
die aus einer Vielzahl von empirischen Untersuchungen, Publikationen, Seminaren<br />
und Unternehmensfeedback resultieren.<br />
Resümee erfolgreicher Dienstleistungsexporteure<br />
Unsere Motive <strong>für</strong> die Exporttätigkeit<br />
• Firmenexpansion/Umsatzsteigerung<br />
• Sättigung des Heimatmarkts<br />
• Imagegewinn<br />
• Know-how-Gewinn<br />
Die Hürden zu Beginn<br />
• Akquisitionskosten<br />
• Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten<br />
• Zusammenarbeit Industrie/Gewerbe und Consulting<br />
• Zusammenarbeit von Dienstleistungsexporteuren<br />
• Internationale Referenzen<br />
• Niedrigere Tagessätze und Honorare im Ausland<br />
Unsere Empfehlungen <strong>für</strong> die Erschließung von Auslandsmärkten<br />
• Marktinformationen von den Zielmärkten einholen<br />
• Marktpotenzial auf den Zielmärkten erheben<br />
• Marketingkonzept <strong>für</strong> die Zielmärkte erstellen<br />
• Prospekt- und Präsentationsmaterial in die jeweilige Landessprache übersetzen<br />
• Zusammenstellung einer professionellen, auf den jeweiligen Zielmarkt abgestimmten<br />
Referenzprojekt-Mappe<br />
• Rechtzeitig Kooperationspartnerschaften und Netzwerke aufbauen<br />
• Regelmäßiges Projektmonitoring (private und öffentliche Auftraggeber)<br />
• Vor-Ort-Präsenz und -Kundenbetreuung von Anfang an<br />
123
Die „10 Gebote“ erfolgreicher Internationalisierung<br />
1. Definiere das Ziel!<br />
Ist die Internationalisierung passend zu Ihren strategischen Unternehmenszielen?<br />
Wie könnte das Internationalisierungsziel präzise mittel- bis langfristig aussehen?<br />
2. Sammle Marktinformationen!<br />
Welcher Auslandsmarkt kommt <strong>für</strong> Ihr Unternehmen in Frage? (Preise, Wettbewerber,<br />
Marktvolumen, Vertriebswege)<br />
3. Stelle Ressourcen bereit!<br />
Haben wir geeignete Vertriebsmitarbeiter? Haben wir Zeitressourcen? Wer ist Projektverantwortlicher,<br />
aus welchen Personen besteht das Projektteam (inkl. externe<br />
Berater)? Brauchen Ihre Mitarbeiter eine Schulung? Unterfüttern Sie Ihre präzise mittel-<br />
und langfristige Zieldefinition mit einen konkreten Internationalisierungsbudget<br />
(Zeit und Kosten)!<br />
4. Suche systematisch nach Geschäfts- und Kooperationspartnern!<br />
Verwenden Sie darauf alle Sorgfalt. Mit dem richtigen Partner im Ausland haben Sie<br />
halb gewonnen.<br />
5. Erstelle ein Marketingkonzept <strong>für</strong> die Zielmärkte!<br />
Nutzen Sie dabei das Know-how und die Erfahrungen Ihres Partners vor Ort. Erstellen<br />
Sie mit Ihrem Partner eine auf den jeweiligen Zielmarkt abgestimmte, auch<br />
sprachlich angepasste professionelle Imagebroschüre mit Referenzen.<br />
6. Verliere nicht die Geduld!<br />
Gut Ding braucht Weile! Berücksichtigen Sie eine „Durststrecke“ in Ihrem Internationalisierungsbudget.<br />
7. Beziehe das „Projekt Internationalisierung“ in das Informations- und Controllingsystem<br />
deines Unternehmens ein!<br />
Monitoren Sie vor allem auch Ihren Partner im Ausland (enge Abstimmung, regelmäßige<br />
Zusammenkünfte, gemeinsame Ergebnisanalyse, Besprechung von Korrekturmaßnahmen,<br />
falls nötig neue Partnersuche)!<br />
8. Sei dir der international unterschiedlichen Wertesysteme bewusst!<br />
Seien Sie aufmerksam <strong>für</strong> Zwischentöne, übertragen Sie nicht Ihren Arbeitsstil auf<br />
den Partner und zwingen Sie ihm nicht Ihre Gangart auf. „When in Rome, do like the<br />
Romans do.“<br />
9. Lerne die Sprache des Landes, in dem dein Unternehmen Fuß fasst!<br />
Schon das Bemühen zählt!<br />
10. Lass dir raten!<br />
Die bayerischen IHKs machen sich stark <strong>für</strong> Ihren Erfolg!<br />
124
Anhang 1:<br />
Top-50 Internet-Adressen*<br />
<strong>für</strong> das Auslandsgeschäft<br />
* nur Adressen mit freiem Zugang<br />
Quelle: Euro Info Centre der IHK <strong>für</strong> München und Oberbayern, Januar 2006<br />
Außer Konkurrenz!<br />
www.auwi-bayern.de<br />
Außenwirtschaftsportal <strong>Bayern</strong> – alles Wissenswerte rund um´s Auslandsgeschäft<br />
Directories<br />
www.kompass.com<br />
Firmen- und Produktsuche in 70 Ländern mit einer exzellenten Branchen-<br />
/Produktdifferenzierung, sehr gut nutzbar auch im Dienstleistungsbereich (unter<br />
„Dienstleistungen <strong>für</strong> Firmen, Berater“)<br />
www.europages.com<br />
Firmen- und Produktsuche in 35 vorwiegend europäischen Ländern mit zum Teil regionaler<br />
innerstaatlicher Aufgliederung als Besonderheit<br />
www.e-trade-center.com<br />
Die zentrale Geschäftskontaktbörse der deutschen Wirtschaft <strong>für</strong> Auslandsgeschäfte.<br />
Kooperationen, Waren und Dienstleistungen weltweit finden – und selbst gefunden<br />
werden!<br />
www.wlw.net<br />
Wer liefert was? Firmen- und Produktsuche in 10 europäischen Ländern<br />
Fördermittel<br />
www.bmwi.de<br />
Umfassendste Fördermitteldatenbank: > Unternehmer > Förderdatenbank > Förderdatenbank-Suche<br />
> Direkt zur Förderdatenbank-Suche > Förderbereich „Export“<br />
auswählen > Suche starten<br />
www.eic-muenchen.de<br />
> Fördermittel > Beste Fördermittel: Die außenwirtschaftlichen Top-<br />
Förderprogramme der EU, Deutschlands und <strong>Bayern</strong>s<br />
www.dsgv.de/europaservice<br />
125
EU-Förderprogramme; ausgezeichnete Übersicht inkl. Fristen<br />
Europäische Union und Binnenmarkt<br />
europa.eu.int/youreurope<br />
Zentrale Seite der EU <strong>für</strong> Unternehmer und Bürger<br />
Länder und Märkte<br />
www.bfai.de<br />
Die Homepage der Bundesagentur <strong>für</strong> Außenwirtschaft. Ein Grundangebot aus den<br />
Datenbanken „Länder und Märkte“, „Recht“ sowie der Publikationsdatenbank kann<br />
kostenfrei abgerufen werden. Die Datenbanken „Zolltarife“ und „Rechtsanwälte im<br />
Ausland“ sind komplett freigeschaltet.<br />
www.dsgv.de/europaservice<br />
Länderinfos; sehr aktuell gehaltene Infos und Links zu europäischen Ländern<br />
www.euro-sofac.com<br />
wertvolle Infos über Wirtschaft, Geschäftstätigkeit und Branchen in 80 Ländern<br />
www.spiegel-online.de<br />
< Länder-Lexikon: Die wichtigsten Länderdaten in aller Kürze<br />
www.fifoost.org/index.php<br />
Portal <strong>für</strong> Geschäftstätigkeiten in osteuropäischen Ländern mit Länderinfos<br />
globaledge.msu.edu<br />
Erlaubt den Zugriff auf die “Country Commercial Guides” – einem Jumbo-<br />
Länderpaktet der US-Außenhandelsförderung <strong>für</strong> US-Firmen (Länderauswahl bei<br />
“jump to”)<br />
www.odci.gov/cia/publications/factbook/index.htm<br />
Eine Fundgrube übersichtlicher Länderinformationen der CIA in Form des „World<br />
Factbook“<br />
www.trading-safely.com<br />
unter der Rubrik „Country Risk“ grundlegende Kurzinformationen, insbesondere hilfreich<br />
bei „Means of payment...“ und „Risk Assessment“<br />
www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos<br />
Praktisch gut verwertbare Länder- und Reiseinformationen<br />
www.fita.org/tradehub.html<br />
Nützlich sind „Country Profiles“ und „Tools of Trade“<br />
www.bayerische-landesbank.de<br />
> “Volkswirtschaft/Research” > bei “Volkswirtschaft” auf “weiter” > “Länderanalysen”<br />
mit sehr gutem Kurzüberblick<br />
126
www.export.nl<br />
Infos über „Countries” (gut strukturierte Lindsammlung!), „Industry Sector Reports“<br />
und „Export Knowledge“<br />
strategis.ic.gc.ca/sc mrkti/ibinddc/engdoc/1a1.html<br />
Land auswählen: gute Übersicht der vorhandenen Infos, auch mit guten Brancheninfos<br />
lcweb2.loc.gov/frd/cs/cshome.html<br />
Library of Congress – Country Studies: gut ist der geschichtliche Teil; zur List der<br />
verfügbaren Länder auf der Homepage etwas nach unten scrollen<br />
www.ahk.de<br />
Anschriften der deutschen Auslandshandelskammern in aller Welt; nach Anklicken<br />
eines bestimmten Landes gute Erstinformationen über die Register „Land & Leute“<br />
und „Wirtschaftsinfos“<br />
www.rgre.de<br />
Übersicht der deutschen Städtepartnerschaften – oft eine wichtige Hilfe, um über<br />
Kontakt zu Bürgermeistern im Ausland Geschäftsmöglichkeiten herzustellen: >Datenbanken<br />
der kommunalen Partnerschaften<br />
www.tradeport.org/library/geography_travel.html<br />
Feiertage (mit religiösen Hintergrunderklärungen) und Landkarten (nach verschiedenen<br />
Kriterien geordnet) jeweils weltweit<br />
www.agaportal.de/pages/aga/index<br />
> Länderklassifizierung: „Länderklassifizierung“ <strong>für</strong> die Ausfuhrgewährleistungen<br />
(auch als genereller Länder-Risikoindex nutzbar)<br />
www.transparency.de<br />
> Korruptionsindices: Länderklassifizierung gemäß Korruptionsgrad<br />
Messen<br />
www.bayern-international.de<br />
Bayerisches Messebeteiligungsprogramm und mehr<br />
www.auma.de<br />
Termine/Daten <strong>für</strong> alle Messen national und weltweit, deutsches Messebeteiligungsprogramm<br />
Reiseinfos<br />
www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/index_html<br />
Schneller Überblick über die deutschen Beziehungen zu Ländern, über Reise- und<br />
Sicherheitshinweise, Arbeiten im Ausland sowie Adressen der politischen Vertretungen<br />
im In- und Ausland<br />
127
www.wetter.com<br />
Wetter weltweit – praktisch bei Geschäftsreisen: > Wetter > Weltwetter<br />
Recht<br />
www.gettingthedealthrough.com<br />
Fragen zum internationalen Recht und Richtlinien wie z. B. Trademarks, Patente,<br />
Insolvenzrecht<br />
www.loc.gov/law/guide/nations.html<br />
Zahlreiche Links zu Rechtsinfos <strong>für</strong> Länder weltweit<br />
www.findlaw.com/12international/countries/index.html<br />
Wirtschaftsrechtliche Linksammlung in Ergänzung zur vorherigen Internet-Adresse<br />
www.jura.uni-sb.de/internet<br />
Die wichtigste Adresse zum Thema aus Deutschland<br />
europa.eu.int/celex<br />
freier Zugang zu allen EU-Rechtstexten !<br />
www.anwalt-suchservice.de<br />
Anwalt-Suchservice<br />
www.worldtrademarklawreport.com/yearbook/2005/chapters.aspx<br />
Täglicher E-mailservice über Neuigkeiten aus dem Bereich Markenrecht<br />
www.bstbk.de<br />
Steuerberater weltweit<br />
Statistik<br />
www.worldbank.org/data<br />
Volkswirtschaftliche Datensammlung vom Feinsten! Hervorragende internationale<br />
Vergleichsmöglichkeiten sind optimal <strong>für</strong> Analysezwecke<br />
www.imf.org/external/country/index.htm<br />
Ausführliche volkswirtschaftliche Länderinformationen des Internationalen Währungsfonds<br />
(IWF)<br />
www.oecd.org<br />
Vielzahl von aktuellen statistischen Daten über die OECD-Mitglieder (Industrieländer)<br />
unter „Statistics“<br />
europa.eu.int/comm/eurostat<br />
Fülle von volkswirtschaftlichen statistischen Informationen über die EU<br />
www.wto.org<br />
die Rubriken „Trade statistics“ und „Economic research & analysis“ enthalten substanzielle<br />
Informationen zum globalen Handel<br />
128
www.intracen.org<br />
Ausführliche Handelsstatistiken <strong>für</strong> Länder weltweit<br />
Zoll<br />
www.zoll.de<br />
Die zentrale Zoll-Seite in Deutschland<br />
mkaccdb.eu.int<br />
Datenbank der EU informiert u. a. über Zolltarife nichttarifäre Handelshemmnisse<br />
sowie GATS in 90 Drittländern<br />
www.bba.de<br />
Biologische Bundesanstalt <strong>für</strong> Land- und Forstwirtschaft informiert über Holzverpackungen<br />
www.bafa.de<br />
Bundesamt <strong>für</strong> Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />
www.destatis.de/allg/d/klassif/wa download.htm<br />
Warenverzeichnis <strong>für</strong> die Außenhandelsstatistik<br />
europa.eu.int/comm/taxation customs/dds/de/tarhome.htm<br />
Zolltarif (TARIC)<br />
europa.eu.int/comm/external relations/cfsp/sanctions/index.htm<br />
Antiterrorismus-Liste<br />
www.un.org/Docs/sc/committees/1267/1267ListEng.htm<br />
UN Antiterrorismus-Informationen<br />
Sonstiges<br />
www.ixpos.de<br />
Außenwirtschaftsportal mit vielen Links (Institutionen-orientiert)<br />
www.bff-online.de<br />
Sehr gute Informationen zur Umsatzsteuer (EU/Drittländer) und Doppelbesteuerung<br />
(mit Download aller bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik<br />
Deutschland)<br />
www.incoterms.org<br />
Die „incoterms wallchart“ zum Downloaden zeigt eine gute Übersicht der Incoterms<br />
2000<br />
dict.leo.org/?lang=de<br />
sehr schnelles und leicht zu bedienendes Wörterbuch Deutsch-Englisch/ Englisch-<br />
Deutsch<br />
129
www.quazell.com/tutorials.htm<br />
Eine Fülle von Infos <strong>für</strong> den Exporteur, u. a. Formulierungshilfen <strong>für</strong> englischsprachige<br />
Geschäftsbriefe unter > menu > Business Letters<br />
Anhang 2: Ansprechpartner und Adressen<br />
1. Bayerische IHKs, DIHK, AHKs, Eurochambres<br />
Die IHKs sind die ersten Ansprechpartner, wenn es um Informationen oder Beratung<br />
zum internationalen Dienstleistungsverkehr geht. Im Einzelnen bieten die IHKs das<br />
folgende Dienstleistungsspektrum an:<br />
• Beratung/Auskünfte: Auskünfte über ausländisches Wirtschaftsrecht und Informationen<br />
zu in- und ausländischer Devisengesetzgebung; Beratung über<br />
Direktinvestitionen im Ausland<br />
• Adressvermittlung und Kontaktanbahnung <strong>für</strong> Geschäftsbeziehungen in In-<br />
und Ausland<br />
• Veranstaltungen, wie z. B. die Organisation von Zusammentreffen zwischen<br />
deutschen Unternehmen und Wirtschaftsdelegationen aus den Partnerländern<br />
zum Informationsaustausch; Länderinformationstage und Außenhandelsseminare<br />
zu allen wichtigen Aspekten des Auslandsgeschäfts<br />
• Firmenregister; Pflege der regionalen Außenwirtschaftsdaten; Adressvermittlung;<br />
Hilfe bei der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen, insbesondere<br />
durch Nachweise in- und ausländischer Bezugsquellen; Vermittlung von Warenangeboten<br />
und –nachfragen<br />
• Internationale Messen: Auskünfte und Beratung über Messen im Ausland,<br />
Mitwirkung am öffentlichen Messeförderungsprogramm <strong>für</strong> kleinere und mittlere<br />
Unternehmen<br />
• Information und Öffentlichkeitsarbeit: Newsletter zu außenwirtschaftlichen<br />
Themen, IHK-Zeitschriften, Länderinformationen<br />
Die bayerischen IHKs kooperieren intensiv. <strong>Bayern</strong>weite IHK-Projekte, federführend<br />
von einer einzelnen IHK betreut, werden im Rahmen des Außenwirtschaftszentrum<br />
<strong>Bayern</strong> (AWZ) abgewickelt und im Rahmen der „High-Tech Offensive Zukunft <strong>Bayern</strong>“<br />
gefördert (Näheres unter www.awz-bayern.de).<br />
Die Adressen der bayerischen IHKs und ihre jeweiligen Ansprechpartner <strong>für</strong> Fragen<br />
zum Auslandsgeschäft sind:<br />
130
Industrie- und Handelskammer <strong>für</strong> Aschaffenburg<br />
Kerschensteinerstraße 9<br />
63701 Aschaffenburg<br />
Ansprechpartner: Herr Babilon<br />
Tel.: 06021 / 88 01 13<br />
Fax: 06021 / 88 022 133<br />
E-Mail: babilon@aschaffenburg.ihk.de<br />
Industrie- und Handelskammer <strong>für</strong> Augsburg und Schwaben<br />
Stettenstraße 1 und 3<br />
86008 Augsburg<br />
Ansprechpartner: Herr Sir<br />
Tel.: 0821 / 31 62 251<br />
Fax: 0821 / 31 62 259<br />
E-Mail: axel.sir@augsburg.ihk.de<br />
Industrie- und Handelskammer <strong>für</strong> Oberfranken Bayreuth<br />
Bahnhofstraße 23-27<br />
95444 Bayreuth<br />
Ansprechpartner: Herr Dr. Kolb<br />
Tel.: 0921 / 88 61 58<br />
Fax: 0921 / 88 61 61<br />
E-Mail: kolb@bayreuth.ihk.de<br />
Industrie- und Handelskammer zu Coburg<br />
Schlossplatz 5, Palais Edinburg<br />
96409 Coburg<br />
Ansprechpartner: Herr Seidenspinner<br />
Tel.: 09561 / 74 26 14<br />
Fax: 09561 / 74 26 15<br />
E-Mail: seidenspinner@coburg.ihk.de<br />
Industrie- und Handelskammer <strong>für</strong> München und Oberbayern<br />
Max-Joseph-Straße 2<br />
80323 München<br />
Ansprechpartner: Herr Dr. Gößl<br />
Tel.: 089 / 51 16 363, 51 16 368<br />
Fax: 089 / 51 16 465, 51 16 290<br />
E-Mail: goessl@muenchen.ihk.de<br />
Industrie- und Handelskammer Nürnberg <strong>für</strong> Mittelfranken<br />
Hauptmarkt 25-27<br />
90271 Nürnberg<br />
Ansprechpartner: Herr Siegert<br />
Tel.: 0911 / 13 35 397<br />
Fax: 0911 / 13 35 488<br />
E-Mail: siegert@nuernberg.ihk.de<br />
Industrie- und Handelskammer <strong>für</strong> Niederbayern in Passau<br />
Nibelungenstraße 15<br />
94032 Passau<br />
Ansprechpartner: Herr Sonnleitner<br />
131
Tel.: 0851 / 50 72 45<br />
Fax: 0851 / 50 72 40<br />
E-Mail: sonnleitner@passau.ihk.de<br />
Industrie- und Handelskammer Regensburg<br />
Dr.-Martin-Luther-Straße 12<br />
93047 Regensburg<br />
Ansprechpartner: Herr Dr. Brunnbauer<br />
Tel.: 0941 / 56 94 231<br />
Fax: 0941 / 56 94 305<br />
E-Mail: brunnbauer@regensburg.ihk.de<br />
Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt<br />
Mainaustraße 33<br />
97082 Würzburg<br />
Ansprechpartner: Frau Oker<br />
Tel.: 0931 / 41 94 353<br />
Fax: 0931 / 41 94 111<br />
E-Mail: oker@wuerzburg.ihk.de<br />
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)<br />
Breite Straße 29<br />
10178 Berlin<br />
Tel.: 0 30 / 2 03 08-0<br />
Fax: 0 30 / 2 03 08-10 00<br />
E-Mail: dihk@berlin.dihk.de<br />
Internet: www.dihk.de<br />
Auslandshandelskammern (AHKs)<br />
Die deutschen AHKs sind die wichtigsten Ansprechpartner <strong>für</strong> deutsche Unternehmen<br />
im Ausland: 1.200 Mitarbeiter in 117 Büros in 80 Ländern stehen zur Verfügung.<br />
Da die AHKs sich überwiegend selbst finanzieren müssen, sind ihre Leistungen zumeist<br />
kostenpflichtig. Die wichtigsten Dienstleistungen sind:<br />
• Kommerzieller Auskunftsdienst: Bezugsquellennachweis, Adressenvermittlung<br />
und Kontaktanbahnung<br />
• Rechtsberatung und administrative Dienste: Information über Regularien,<br />
Auskunft zu Wirtschafts- und Steuerrecht (soweit nach Landesrecht erlaubt),<br />
Investitionsberatung<br />
• Messen: Informationen über/und Unterstützung bei Veranstaltungen im Partnerland<br />
• Märkte: Analysen und branchenspezifische Marktinformationen, Beratung und<br />
Betreuung bei öffentlichen Ausschreibungen<br />
• Mitgliederservice: Unterstützung bei der Interessenvertretung, Forumaktivitäten,<br />
IHK-Zeitschrift, Erfahrungsaustausch<br />
132
Ein Verzeichnis der deutschen AHKs, Delegierten und Repräsentanten der Deutschen<br />
Wirtschaft ist erhältlich bei den IHKs oder dem DIHK. Die Internet-Angebote<br />
der AHKs sind zu finden unter: www.ahk.de. Die IHKs oder der DIHK bieten auch<br />
Übersichten über die von den einzelnen AHKs angebotenen Publikationen an. Wenn<br />
eine Anzeige in einer der 50 AHK-Zeitschriften geschaltet werden soll, können Sie<br />
sich an die Service-Stelle Auslandshandelskammern beim DIHK wenden, Tel.: 030-<br />
20 308-2440, Fax: 030-20 308-2446.<br />
Eurochambres<br />
IHKs im Ausland können vor allem dann gute Ansprechpartner sein, wenn es um das<br />
Engagement in einer bestimmten Region geht. Eurochambres ist ein Zusammenschluss<br />
europäischer IHKs und bietet Anschriften europäischer und außereuropäischer<br />
IHKs:<br />
EUROCHAMBRES<br />
The Chamber House<br />
Avenue des Arts, 19 A/D<br />
1000 Brüssel, Belgien<br />
Tel.: 00 32 / 2 / 28 20 850<br />
Fax: 00 32 / 2 / 23 000 38<br />
E-Mail: eurochambres@eurochambres.be<br />
Internet: www.eurochambres.be<br />
2. Sonstige Informations- und Förderstellen in <strong>Bayern</strong> und Deutschland<br />
Euro-Info-Centren (EICs)<br />
Die 30 Euro-Info-Centren in Deutschland (www.eic.de) haben die Aufgabe, Unternehmen<br />
zu Fragen des Binnenmarktes zu informieren und zu beraten. Hierzu gehören:<br />
• Länderinformationen<br />
• Hilfe bei der Suche geeigneter Partnerunternehmen in der EU<br />
• Förderprogramme der Europäischen Union<br />
• Öffentliche Aufträge in den EU-Ländern<br />
• Richtlinien der Europäischen Union<br />
in <strong>Bayern</strong>:<br />
Industrie- und Handelskammer <strong>für</strong> München und Oberbayern<br />
Euro Info Center<br />
Max-Joseph-Str. 2<br />
80333 München<br />
Telefon: 0 89 – 51 16-3 60<br />
Telefax: 0 89 – 51 16-83 60<br />
133
E-Mail: eic@muenchen.ihk.de<br />
Industrie- und Handelskammer <strong>für</strong> Augsburg und Schwaben<br />
Handwerkskammer <strong>für</strong> Schwaben<br />
Euro Info Center<br />
Stettenstr. 1 + 3<br />
86150 Augsburg<br />
Telefon: 08 21 – 31 62-2 85<br />
Telefax: 08 21 – 31 62-1 85<br />
E-Mail: eic@augsburg.ihk.de<br />
LGA – Landesgewerbeanstalt <strong>Bayern</strong><br />
Tillystr. 2<br />
90431 Nürnberg<br />
Telefon: 09 11 – 6 55-49 33<br />
Telefax: 09 11 – 6 55-49 35<br />
E-Mail: eic@lga.de<br />
Bayerische Handwerkskammern (HWKs)<br />
Handwerkskammer <strong>für</strong> Oberfranken<br />
Kerschensteinerstraße 7<br />
95448 Bayreuth<br />
Ansprechpartner: Herr Koller<br />
Tel.: 0921 / 91 01 36<br />
Fax: 0921 / 91 03 09<br />
Handwerkskammer <strong>für</strong> Mittelfranken<br />
Sulzbacher Straße 11-15<br />
90119 Nürnberg<br />
Ansprechpartner: Herr Piohmer<br />
Tel.: 0911 / 53 09 240<br />
Fax: 0911 / 53 09 288<br />
Handwerkskammer <strong>für</strong> Schwaben<br />
Schmiedberg 4<br />
86152 Augsburg<br />
Ansprechpartner: Herr Brandmair<br />
Tel.: 0821 / 32 59 201<br />
Fax: 0821 / 32 59 271<br />
Handwerkskammer Coburg<br />
Hinterer Floßanger 6<br />
96450 Coburg<br />
Ansprechpartner: Herr Dr. Knoblich<br />
Tel.: 09561 / 51 70<br />
Fax: 09561 / 68 58 6<br />
Handwerkskammer <strong>für</strong> München und Oberbayern<br />
Max-Joseph-Straße 4<br />
80333 München<br />
134
Ansprechpartner: Frau Peinel<br />
Tel.: 089 / 51 19 256<br />
Fax: 089 / 51 19 311<br />
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz<br />
Ditthornstraße 10<br />
93055 Regensburg<br />
Ansprechpartner: Herr Rechenmacher<br />
Tel.: 0941 / 79 65 0<br />
Fax: 0941 / 79 25 50<br />
Handwerkskammer <strong>für</strong> Unterfranken<br />
Rennweger Ring 3<br />
97070 Würzburg<br />
Ansprechpartner: Herr Fischer<br />
Tel.: 0931 / 30 90 8-0<br />
Fax: 0931 / 30 90 8-53<br />
State of Bavaria Liaison Office Washington D.C.<br />
1627 I Street N.W.<br />
Suite 550<br />
Washington, D.C.<br />
20006 USA<br />
Ansprechpartner: Herr Peter F. Salminger<br />
Telefon: 001 / 202 / 6 59 47 77<br />
Direktdurchwahl: 001 / 202 / 6 59 68 23<br />
Telefax: 001 / 202 / 6 59 47 79<br />
E-Mail: Psalminger@bavariaindc.org<br />
<strong>Bayern</strong> International – Bayerische Gesellschaft <strong>für</strong> Internationale Wirtschaftsbeziehungen<br />
mbH<br />
Am Messesee 2<br />
81829 München<br />
Telefon: 089 / 949 26 – 0<br />
E-Mail: info@bayern-international.de<br />
Internet: www.bayern-international.de<br />
Clearingstelle <strong>für</strong> internationale Dienstleistungskooperation<br />
der Ingenieurekammer-Bau<br />
Nymphenburger Straße 5<br />
80335 München<br />
Ansprechpartner: Herr Dr.-Ing. Roland Molzahn<br />
Telefon: 089 / 41 94 34-50<br />
Telefax: 089 / 41 94 34-20<br />
E-Mail: r.molzahn@bayika.de<br />
Internet: www.dienstleistungskooperation.de<br />
Technologietransfer Wasser (TTW) des Wasserwirtschaftsamts Hof<br />
Jahnstr. 4<br />
95030 Hof<br />
Ansprechpartner: Leiter des Amtes Herr Oberhauser<br />
135
Tel.: 09281 / 89 11 70<br />
Fax: 09281 / 89 11 00<br />
E-Mail: ttw@wwa-ho.bayern.de<br />
Internet: www.bayern.de/wwa-ho<br />
Auswärtiges Amt<br />
Die deutschen Auslandsvertretungen sind vor allem dort, wo es (noch) keine Auslandshandelskammern<br />
gibt, Ansprechpartner <strong>für</strong> deutsche Unternehmen. Sie beraten<br />
dort deutsche Unternehmen und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Wirtschaftsinteressen<br />
gegenüber staatlichen Stellen der Gastländer. Eine Broschüre des<br />
Auswärtigen Amtes listet alle deutschen Vertretungen im Ausland und alle ausländischen<br />
Vertretungen in Deutschland auf.<br />
Auswärtiges Amt<br />
Werderscher Markt 1<br />
10117 Berlin<br />
Postanschrift: 11013 Berlin<br />
Telefon: 01888 / 1 70 oder 030 / 5000-0<br />
Telefax: 01888 / 17 34 02 oder 030 / 5000-34 02<br />
E-Mail: poststelle@auswaertiges-amt.de<br />
Internet: www.auswaertiges-amt.de<br />
Deutsche Institution <strong>für</strong> Schiedsgerichtsbarkeit<br />
Deutsche Institution <strong>für</strong> Schiedsgerichtsbarkeit e.V.<br />
Beethovenstraße 5-13<br />
50674 Köln<br />
Telefon: 0221 / 28 55 20<br />
Telefax: 0221 / 285520<br />
E-Mail: dis@dis-arb.de<br />
Internet: www.dis-arb.de<br />
Bundesagentur <strong>für</strong> Außenwirtschaft (bfai)<br />
Die bfai hat als Servicestelle des Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft die Aufgabe,<br />
deutsche Unternehmen mit aktuellen Informationen über Auslandsmärkte zu versorgen.<br />
Die Informationen werden dabei übermittelt durch:<br />
• Einzelbroschüren<br />
• Zeitschriften<br />
• CD-Rom<br />
• Internet<br />
• Den Profildienst (individueller Informationsdienst <strong>für</strong> einzelne Unternehmen)<br />
Themen der Berichterstattung sind:<br />
• Branchentrends<br />
• Rechts- und Zollregelungen<br />
136
• Investitions- und Finanzierungsprojekte<br />
• Ausschreibungen<br />
• Geschäftswünsche<br />
Bundesagentur <strong>für</strong> Außenwirtschaft (bfai)<br />
Agrippastraße 87 – 93<br />
50676 Köln<br />
Tel.: 0221 / 20 57-0<br />
Fax: 0221 / 20 57-2 12<br />
E-Mail: info@bfai.de<br />
Internet: www.bfai.de<br />
Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA)<br />
Der AUMA<br />
• informiert Aussteller und Besucher über Termine, Angebote und die wichtigsten<br />
Kennzahlen ausländischer Messen durch Printmedien, CD-Rom, Internet<br />
und individuelle Auskünfte<br />
• berät Interessenten bei der Vorbereitung und Durchführung von Auslandsmessebeteiligungen<br />
• koordiniert die offiziellen Auslandmessebeteiligungen der deutschen Wirtschaft<br />
• ist Mitveranstalter der selbständigen Auslandspräsentationen der deutschen<br />
Wirtschaft<br />
Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA)<br />
Lilienthalstraße 9<br />
10179 Berlin<br />
Telefon: 030 / 24 000-0<br />
Telefax: 030 / 24 000-3 30<br />
E-Mail: info@auma.de<br />
Internet: www.auma.de<br />
IHK-Gesellschaft zur Förderung der Außenwirtschaft und der Unternehmensführung<br />
mbH<br />
Die IHK-Gesellschaft versteht sich als Unternehmen der Markt- und Außenwirtschaftsberatung<br />
und ist <strong>Dienstleister</strong> insbesondere <strong>für</strong> kleine und mittlere Unternehmen.<br />
Der Schwerpunkt liegt bei der Förderung der Beziehungen zu den ost- und<br />
südosteuropäischen Unternehmen.<br />
Einzelne Dienstleistungen <strong>für</strong> Unternehmen sind:<br />
• Firmenpools<br />
• Durchführung von EU-Exportförderprogrammen wie Gateway to Japan<br />
137
• Erstellung von Publikationen<br />
IHK-Gesellschaft zur Förderung der Außenwirtschaft<br />
und der Unternehmensführung mbH<br />
Büro Berlin:<br />
Breite Straße 29<br />
10178 Berlin<br />
Telefon: 030 / 2 03 08 23 51<br />
Telefax: 030 / 2 03 08 23 66<br />
Internet www.ihk-gmbh.com<br />
Ländervereine<br />
Ost- und Mitteleuropaverein e.V.<br />
Ferdinandstraße 36<br />
20095 Hamburg<br />
Telefon: 040 / 33 89 45<br />
Telefax: 040 / 32 35 78<br />
E-Mail: info@omv.de<br />
Internet: www.omv.de<br />
Australien-Neuseeland-Südpazifik-Verein e.V.<br />
Neuer Jungfernstieg 21<br />
20354 Hamburg<br />
Telefon: 040 / 34 04 15<br />
Telefax: 040 / 35 18 15<br />
Afrika Verein e.V.<br />
Neuer Jungfernstieg 21<br />
20354 Hamburg<br />
Telefon: 040 / 41 91 33-0<br />
Telefax: 040 / 35 47 04<br />
E-Mail: post@afrikaverein.de<br />
Internet: www.afrikaverein.de<br />
Ibero-Amerika-Verein e.V.<br />
Alsterglacis 8<br />
20354 Hamburg<br />
Telefon: 040 / 41 47 82 02<br />
Telefax: 040 / 45 79 60<br />
E-Mail: info@ibero-amerikaverein.de<br />
Internet: www.ibero-amerikaverein.de<br />
Ostasiatischer Verein e.V. (OAV)<br />
Neuer Jungfernstieg 21<br />
20354 Hamburg<br />
Telefon: 040 / 35 75 59-0<br />
Telefax: 040 / 35 75 59-25<br />
E-Mail: oav@oav.de<br />
Internet: www.oav.de<br />
138
Nah- und Mittelostverein e.V.<br />
Große Theaterstraße 1<br />
20354 Hamburg<br />
Telefon: 040 / 4 50 33 10<br />
Telefax: 040 / 4 50 33 131<br />
E-Mail: numov@aol.com<br />
Internet: numov.de<br />
3. Verbände (Auswahl)<br />
Deutschland<br />
Deutscher Franchise-Verband<br />
DFV - Deutscher Franchise-Verband e.V. (DFV)<br />
Luisenstraße 41<br />
10117 Berlin<br />
Telefon: 030 / 27 89 02 - 0<br />
Telefax: 030 / 27 89 02 - 15<br />
E-Mail: info@dfv-franchise.de<br />
Internet: www.dfv-franchise.de<br />
Handelsvertreterverbände<br />
Bei der Suche nach Handelsvertretern sind unter anderem die Handelsvertreterverbände<br />
behilflich. Ein Verzeichnis ausländischer Verbände findet sich auf den Internet-Seiten<br />
des Internationalen Handelsvertreterverbandes International Union of<br />
Commercial Agents and Brokers (I.U.C.A.B.)<br />
Office I.U.C.A.B.<br />
De Lairessestraat 131-135<br />
1075 HJ Amsterdam<br />
Niederlande<br />
Telefon: 0031 / 20 470 01 77<br />
Telefax: 0031 / 20 67 10 974<br />
E-Mail: info@iucab.nl<br />
Internet: www.iucab.nl<br />
BDU-Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V.<br />
Büro Bonn: Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn<br />
Tel: 0228 / 91 61-0, Fax: -26<br />
Büro Berlin: Kronprinzendamm 1, 10711 Berlin<br />
Tel.: 030 / 89 31 07-0, Fax: 030 / 89 34 74 6<br />
E-Mail: info@bdu.de<br />
Internet: www.bdu.de<br />
BDB-Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V.<br />
Bundesgeschäftsstelle: Willdenowstraße 6, 12203 Berlin<br />
Tel.: 030 / 8 41 89-70, Fax: -22<br />
E-Mail: info@baumeister-online.de<br />
Internet: www.baumeister-online.de<br />
139
VBI-Verband Beratender Ingenieure<br />
Budapester Str. 31, 10787 Berlin<br />
Tel: 030 / 2 60 62-0, Fax: -100<br />
E-Mail: vbi@vbi.de<br />
Internet: www.vbi.de<br />
VUBI-Verband Unabhängig Beratender Ingenieure und Consultants e.V.<br />
Georgenstraße 23, 10117 Berlin<br />
Tel: 030 / 27 87 32-0, Fax: -20<br />
E-Mail: info@vubi.de<br />
Internet: www.vubic.com<br />
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien<br />
Hauptgeschäftsstelle Berlin, Albrechtstraße 10, 10117 Berlin,<br />
Postfach 640144, 10047 Berlin<br />
Tel.: 030 / 2 75 76-0, Fax: 030 / 2 75 76-400<br />
E-Mail: bitkom@bitkom.org<br />
Internet: www.bitkom.org<br />
Europa<br />
FEACO - Fèdèration Europèenne des Associations de Conseils en<br />
Organisation<br />
(European Federation of Management Consultancies Associations)<br />
(Europäische Vereinigung der Unternehmensberater-Verbände)<br />
Avenue des Arts 3/4/5, B-1210 Bruxelles<br />
Tel: 0032 / 2 / 2 50 06 - 50, Fax: -51<br />
E-Mail: feaco@feaco.org<br />
Internet : www.feaco.org<br />
EFCA-European Federation of Engineering Consultancy Associations<br />
(Europäische Vereinigung <strong>für</strong> technische Beratung)<br />
Avenue des Art 3/4/5, B-1210 Bruxelles<br />
Tel: 0032 / 2 / 2 09 07 70, Fax: -71<br />
E-Mail: efca@efca.be, Internet: www.efcanet.org<br />
FIDIC-International Federation of Consulting Engineers<br />
(Internationale Vereinigung Beratender Ingenieure)<br />
Box 311, CH-1215 Geneva 15<br />
Tel: 0041 / 22 / 799 49 -00, Fax: -01<br />
E-Mail: fidic@fidic.org<br />
Internet: www.fidic.org<br />
FEE-Fédération des Experts Comptables Européens<br />
(Vereinigung europäischer Wirtschaftstreuhänder)<br />
Avenue d´Auderghem, 22-28, 1040 Bruxelles<br />
Tel: 0032 / 2 / 2 85 40 85, Fax: 0032 / 2 / 2 31 11 12<br />
E-Mail: Secretariat@fee.be, Internet: www.fee.be<br />
EACA-European Association of Communications Agencies<br />
(Europäische Vereinigung der Werbeagenturen)<br />
140
152 Blvd. Brand Whitlock, 1200 Bruxelles<br />
Tel: 0032 / 2 / 7 40 07 10, Fax: 0032 / 2 / 7 40 07 17<br />
E-Mail: info@eaca.be<br />
Internet: www.eaca.be<br />
EITO-European Information Technology Observatory<br />
Hahnstraße 70, 60528 Frankfurt<br />
Tel: 069 / 24 24 16-0, Fax: -16<br />
Internet: www.eito.com<br />
___________________________________________________________________________<br />
Diese Broschüre basiert auf der 1. Auflage des „Export-Ratgebers <strong>für</strong> unternehmensnahe<br />
Dienstleistungsunternehmen in <strong>Bayern</strong>“ von Januar 2002 und wurde im<br />
März 2006 von Veronika Sepp, IHK <strong>für</strong> München und Oberbayern, aktualisiert.<br />
Das Kapitel 7, "Steuern und Abgaben beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr"<br />
wurde dankenswerterweise von Dr. Matthias Winter, FGS Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH, www.fgs.de, auf den neuesten Stand gebracht.<br />
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