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Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern

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IHK International<br />

Bayerischer Industrie- und Handelskammertag (Hrsg.)<br />

Export-Ratgeber <strong>für</strong> unternehmensnahe<br />

<strong>Dienstleister</strong> in <strong>Bayern</strong><br />

März 2006


IHK INTERNATIONAL<br />

Bayerischer Industrie- und Handelskammertag<br />

(Hrsg.)<br />

Export-Ratgeber<br />

<strong>für</strong> unternehmensnahe <strong>Dienstleister</strong><br />

in <strong>Bayern</strong><br />

März 2006<br />

1


Inhaltsverzeichnis<br />

Vorwort zur zweiten Auflage.................................................................................... 4<br />

1. Einführung ............................................................................................................ 5<br />

1.1 Unternehmensnahe <strong>Dienstleister</strong>: Begriffsbestimmung.............................. 5<br />

1.2 Zukunftschancen <strong>für</strong> unternehmensnahe <strong>Dienstleister</strong>............................... 6<br />

1.3 Services Going International ...................................................................... 8<br />

2. Entscheidung <strong>für</strong> den Dienstleistungsexport .................................................. 10<br />

3. Überprüfung der innerbetrieblichen Voraussetzungen................................... 12<br />

3.1 Das „Produkt“ Dienstleistung.................................................................... 12<br />

3.2 Organisation ............................................................................................. 13<br />

3.2.1 Indirekter Dienstleistungsexport .............................................................. 14<br />

3.2.2 Direkter Dienstleistungsexport................................................................. 15<br />

3.2.3 Kooperation ............................................................................................. 15<br />

3.2.4 Andere vertragliche Arrangements .......................................................... 17<br />

3.2.5 Direktinvestitionen ................................................................................... 19<br />

3.2.6 Formen der Internationalisierung und ihre Bewertung im Überblick ........ 20<br />

3.3 Finanzierung und Risikoabsicherung........................................................ 20<br />

4. Analyse von Auslandsmärkten ......................................................................... 23<br />

4.1 Allgemeine Rahmenbedingungen............................................................. 23<br />

4.2 Spezifische Marktzutrittsbarrieren ............................................................ 24<br />

4.3 Branchenspezifische Absatzmöglichkeiten............................................... 26<br />

5. Geschäftsverbindungen knüpfen und pflegen ................................................ 27<br />

5.1 Recherche von möglichen Geschäftspartnern.......................................... 27<br />

5.2 Messen..................................................................................................... 29<br />

5.3 Unternehmerreisen................................................................................... 29<br />

5.4 Elektronische Kooperationsbörsen........................................................... 30<br />

5.5 Infrastruktureinrichtungen im Ausland ...................................................... 30<br />

5.6 Firmenauskünfte (Bonitätsprüfung) .......................................................... 31<br />

5.7 Auftragsakquisition bei der öffentlichen Hand .......................................... 31<br />

5.7.1 Öffentliche Beschaffung in der Europäischen Union ............................... 31<br />

5.7.2 Aufträge von Weltbank, Vereinten Nationen & Co................................... 35<br />

5.7.3 Marketingstrategien <strong>für</strong> den öffentlichen Markt........................................ 40<br />

5.7.4 Checkliste: Internationale Ausschreibungen gewinnen ........................... 42<br />

6. Definition der quantitativen und qualitativen Exportziele............................... 44<br />

7. Steuern und Abgaben beim grenzüberschreitenden<br />

Dienstleistungsverkehr..................................................................................... 45<br />

7.1 Zölle.......................................................................................................... 45<br />

7.2 Umsatzsteuer ........................................................................................... 45<br />

7.2.1 Grundsatz................................................................................................ 45<br />

7.2.2 „Katalogleistungen“ mit Leistungsort im Ausland..................................... 46<br />

2


7.2.3 Leistungen, die sich auf ein im Ausland gelegenes Grundstück beziehen<br />

................................................................................................................. 47<br />

7.2.4 Organisation und Durchführung von Kongressen und Seminaren im<br />

Ausland .................................................................................................... 50<br />

7.2.5 Reparaturen vor Ort beim Kunden........................................................... 50<br />

7.2.6 Selbständige Dienstleistungen im Zusammenhang mit<br />

grenzüberschreitenden Warenbewegungen............................................. 51<br />

7.2.7 Besteuerungsverfahren bei der Ausführung von im EU - Ausland<br />

steuerbaren Dienstleistungen im Überblick .............................................. 52<br />

8. Recht und Verträge ............................................................................................ 53<br />

8.1 Grundsatz der Vertragsfreiheit.................................................................. 53<br />

8.2 Vertragstypen ........................................................................................... 53<br />

8.3 Zustandekommen des Vertrages.............................................................. 54<br />

8.4 Rechtswahl bei internationalen Geschäften ............................................. 56<br />

8.5 Gerichtsstand ........................................................................................... 56<br />

8.6 Internationale Schiedsgerichtsbarkeit....................................................... 57<br />

8.7 Internationale Vertragsregeln ................................................................... 58<br />

8.8 Checkliste................................................................................................. 59<br />

9. Soll-Ist-Vergleich und Marktpflege.................................................................... 60<br />

10. Außenwirtschaftliche Fördermöglichkeiten ................................................... 61<br />

10.1 Förderprogramme <strong>Bayern</strong> ........................................................................ 61<br />

10.2 Förderprogramme Bund ........................................................................... 69<br />

10.3 Förderprogramme EU............................................................................... 84<br />

11. Fazit (Resümee erfolgreicher Dienstleistungsexporteure)................................ 123<br />

Anhang 1: Top-50 Internet-Adressen <strong>für</strong> das Auslandsgeschäft ........................... 125<br />

Anhang 2: Ansprechpartner und Adressen ....................................................... 130<br />

1. Bayerische IHKs, DIHK, AHKs, Eurochambres............................................... 130<br />

2. Sonstige Informations- und Förderstellen in <strong>Bayern</strong> und Deutschland ........... 133<br />

3. Verbände (Auswahl)........................................................................................ 139<br />

3


Vorwort zur zweiten Auflage<br />

Wer von „Export“ spricht, bezieht sich gewöhnlich auf die Ausfuhr von Industrieprodukten.<br />

Diese physisch greif- und zählbaren Exporte wachsen kontinuierlich an, wobei<br />

die Zuwachszahlen <strong>für</strong> <strong>Bayern</strong> regelmäßig über jenen des Bundes liegen. Doch<br />

während über die Dynamik im Warenexport prominent und ausführlich in den Medien<br />

berichtet wird, bleibt der Export von Dienstleistungen weitgehend unbeleuchtet. Dies<br />

wirkt sich auch auf das Angebot von einschlägigen Informationen aus: Während <strong>für</strong><br />

den Warenexport diesbezüglich eine breite Palette zur Verfügung steht, ist das Informationsangebot<br />

über den Dienstleistungsexport noch spärlich.<br />

Dabei besitzen vor allem die unternehmensnahen <strong>Dienstleister</strong> ausgezeichnete Voraussetzungen,<br />

ihre Umsätze über die Erschließung internationaler Märkte erheblich<br />

auszuweiten. Vor diesem Hintergrund haben die bayerischen IHKs im Jahr 2002 einen<br />

„Export-Ratgeber <strong>für</strong> unternehmensnahe <strong>Dienstleister</strong> in <strong>Bayern</strong>“ verfasst und<br />

publiziert. Zahlreiche positive Rückmeldungen von Unternehmen auf die erste Auflage<br />

und eine außerordentlich hohe Nachfrage aus <strong>Bayern</strong> und ganz Deutschland gaben<br />

den Anstoß, diesen Ratgeber nunmehr zu aktualisieren. Die hiermit vorgelegte<br />

zweite Auflage ist wiederum als Leitfaden <strong>für</strong> unternehmensnahe <strong>Dienstleister</strong> gedacht,<br />

die überlegen bzw. bereits konkrete Schritte setzen wollen, ihre Leistungen<br />

erstmals oder verstärkt auf Auslandsmärkten anzubieten.<br />

Die Erfolgsaussichten <strong>für</strong> den Export unternehmensnaher Dienstleistungen sind auch<br />

strukturell ermutigend: So wie die technologischen Errungenschaften der letzten<br />

Jahrzehnte die Handelbarkeit vieler Dienstleistungen erst ermöglicht haben, werden<br />

die Entwicklungen der kommenden Jahre dazu beitragen, dass die unternehmensnahen<br />

Dienstleistungen ein ähnlich hohes Exportpotenzial entwickeln, wie dies bei<br />

vielen materiellen Produkten schon jetzt gegeben ist. In diesem Fall werden vielfach<br />

jene Dienstleistungsunternehmen Wettbewerbsvorteile haben, die sich schon frühzeitig<br />

mit exportrelevanten Fragen auseinander gesetzt haben. Die Beschäftigung mit<br />

der Materie lohnt also im wahrsten Sinne des Wortes.<br />

Als Herausgeber des Export-Ratgebers hoffen wir, dass er den unternehmensnahen<br />

<strong>Dienstleister</strong>n in <strong>Bayern</strong> im Sinne eines Werkzeugs ganz konkret hilft, ihre internationalen<br />

Marktpotenziale erfolgreich zu nützen. International erfolgreiche Dienstleistungsunternehmen<br />

sind unverzichtbar, um in <strong>Bayern</strong> nachhaltiges Wachstum zu generieren<br />

und neue, zukunftsträchtige Arbeitsplätze zu schaffen.<br />

Bayerischer Industrie- und Handelskammertag<br />

Präsident Hauptgeschäftsführer<br />

Professor Dr. Dr. h.c. mult. Erich Greipl Dr. Reinhard Dörfler<br />

4


1. Einführung<br />

1.1 Unternehmensnahe <strong>Dienstleister</strong>: Begriffsbestimmung<br />

Innerhalb des tertiären Sektors wird entsprechend der Nachfragegruppen üblicherweise<br />

zwischen haushalts- bzw. verbraucherorientierten Dienstleistungen auf der<br />

einen Seite und unternehmensnahen Dienstleistungen auf der anderen Seite unterschieden.<br />

Die Abgrenzung nach Nachfragegruppen bzw. Zielgruppen <strong>für</strong> Dienstleistungen<br />

fußt auf der Annahme, dass Dienstleistungen als Input, also als Zwischenprodukt<br />

oder Vorleistungen, in den Produktionsprozess von Waren und Diensten<br />

eingehen. Sie spielen eine zentrale Rolle in der Organisation und Abwicklung jeglicher<br />

Wertschöpfungsprozesse. Als Nachfrager treten Unternehmen oder auch der<br />

Staat auf.<br />

Unternehmensnahe Dienstleistungen können weiterhin danach unterschieden werden,<br />

ob sie Routinetätigkeit <strong>für</strong> den Nachfrager bereitstellen oder ob sie durch ein<br />

wissens- und humankapitalintensives Leistungsangebot gekennzeichnet sind. Zu den<br />

Routinetätigkeiten bzw. operativen Diensten zählen beispielsweise einfache Tätigkeiten<br />

wie Handels- oder Bürotätigkeiten. Die anspruchsvollen, wissensintensiven<br />

Dienstleistungen kennzeichnen Tätigkeiten wie Organisation, Management, Planung,<br />

Beratung sowie Forschung und Entwicklung. Als ein Abgrenzungskriterium wird die<br />

Standardisierbarkeit des Leistungsangebotes herangezogen. Beispielsweise sind<br />

Reinigungsleistungen oder die Arbeit von Sicherheitsdiensten relativ unproblematisch<br />

standardisierbar, während wissensintensive, spezialisierte Dienstleistungen u.a.<br />

eine größere „Auftragsindividualität“ aufweisen und nur eingeschränkt Standardisierungspotenziale<br />

bieten. Die hochspezialisierte Arbeit wissensintensiver Dienstleistungen<br />

betrifft vielfach die Entscheidungsprozesse der Firmenkunden und hat somit<br />

strategische Bedeutung.<br />

Die unternehmensnahen Dienstleistungen lassen sich zu vier Branchengruppen zusammenfassen,<br />

innerhalb derer intensive Kooperationen in der Leistungserstellung<br />

vermutet werden.<br />

Unternehmensnahe Dienstleistungen<br />

Klassifikation Wirtschaftszweige<br />

(WZ93)<br />

Bezeichnung<br />

Informationswirtschaft<br />

22.1 Verlagsgewerbe<br />

64 Nachrichtenübermittlung<br />

72 Datenverarbeitung und Datenbanken<br />

74.13 Markt- und Meinungsforschung<br />

74.4 Werbung<br />

74.81 Fotografisches Gewerbe<br />

74.84.1 Ausstellung-/Messe-/Warenmarkt-<br />

Einrichtungen<br />

74.84.4 Designateliers<br />

92.1 Filmverleih/Videoprogrammanbieter<br />

92.2 Hörfunk-/Fernsehanstalten<br />

92.32.4 Tonstudios<br />

5


92.4 Korrespondenz-/Nachrichtenbüros<br />

Unternehmensberatung und –service<br />

73 Forschung/Entwicklung<br />

74.11 + 74.12 + 74.14 Rechtsberatung<br />

Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung<br />

Unternehmens- und Public-Relationsberatung<br />

74.2 Architektur-/Ingenieurbüros<br />

74.3 Techn./physik./chem. Untersuchungen<br />

74.5 Gewerbsmäßige Vermittlung und Überlassung<br />

von Arbeitskräften<br />

74.7 Reinigung von Gebäuden/Inventar/ Verkehrsmitteln<br />

74.83 Schreib-/Übersetzungsbüros<br />

74.84.2 Sachverständige<br />

Finanzdienstleistungen<br />

67.0 Mit Kredit- und Versicherungsgewerbe<br />

verbundene Tätigkeiten<br />

74.84.6 Inkassobüros<br />

74.84.7 Sonstige Vermögensberatung und<br />

-verwaltung<br />

Immobilienwirtschaft<br />

70 Grundstücks- und Wohnungswesen<br />

Zu den unternehmensnahen <strong>Dienstleister</strong>n zählen demnach nicht der Handel, Transportleistungen<br />

und das Kredit- und Versicherungsgewerbe im engeren Sinne. Bei<br />

Letzterem handelt es sich um einen ausgesprochenen Mischbereich, der nicht eindeutig<br />

den haushalts- oder den unternehmensorientierten Diensten zuzurechnen ist.<br />

1.2 Zukunftschancen <strong>für</strong> unternehmensnahe <strong>Dienstleister</strong><br />

„Das Wesentliche ist <strong>für</strong> das Auge unsichtbar.“, schrieb Antoine de Saint-Exupéry in<br />

seinem berühmten Roman „Der kleine Prinz“. Ähnlich muss in der wissensbasierten<br />

Wirtschaft die Rolle der unternehmensnahen Dienstleistungen besser verstanden<br />

werden, insbesondere ihr Beitrag zur Ankurbelung wirtschaftlichen Wachstums und<br />

zur Verbesserung gerade auch der industriellen Wettbewerbsfähigkeit. Diese Dienstleistungen<br />

entlasten die Firmen von Aufgaben, die vom Kerngeschäft abweichen. Die<br />

Spezialisierung der <strong>Dienstleister</strong> bringt Kostenvorteile und reduziert das unternehmerische<br />

Risiko auf Seiten der Dienstleistungsempfänger. Vielfältige Dienstleistungen<br />

auf der gesamten industriellen Wertschöpfungskette sind bereits entstanden und<br />

werden sich weiter entwickeln. Kurz: Unternehmensnahe Dienstleistungen werden<br />

immer bedeutsamer – aber sie müssen auch sichtbarer gemacht werden.<br />

6


Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA) Landesverband<br />

<strong>Bayern</strong> hat in einem von Arthur D. Little erstellten Branchenausblick „<strong>Bayern</strong> 2020“ 1<br />

einen wichtigen Beitrag zu einer solchen „Sichtbar-Machung“ geleistet. Die Untersuchung<br />

zählt beispielhaft folgende, in Zukunft noch wichtiger werdende Unternehmensservices<br />

entlang der Wertschöpfungskette seiner Mitgliedsfirmen auf:<br />

• Zur Produkt- und Verfahrensentwicklung bedient man sich zunehmend<br />

Technologieberatungsunternehmen, die komplette Produktentwicklungen von<br />

der Idee über das Design bis hin zum Produktionslayout anbieten.<br />

• Zur Markterschließung recherchieren Marktforschungsinstitute das relevante<br />

Umfeld und ermöglichen die Entlastung von personalaufwändiger Vorarbeit.<br />

Zusätzlich können die aktuellsten technologischen Trends ermittelt werden.<br />

„Point of sales“-Erhebungen über den Abverkauf der Waren und die komplette<br />

Informationskette von Kundenbestellung über Verkauf bis hin zu tagesscharfen<br />

Artikelverkaufskurven erlauben die atmende Produktion mit verringerter<br />

Kapitalbindung.<br />

• Logistische Dienstleistungen von der „Just in time“-Zulieferung bis zur dezentralen<br />

Lagerung der Fertigprodukte übernehmen Logistikdienstleister.<br />

Auch hier überwiegt immer stärker die Komplettleistung von der Mitwirkung<br />

bei der transportgerechten Konstruktion der Einzelteile über das Abfüllen und<br />

Verpacken der Ware bis hin zur Anlieferung ins Kundenregal.<br />

• Die industrielle Wartung von Produktionsanlagen, das Facility-Management<br />

von Bürogebäuden, Sicherheitsservice und das Vorhalten von Zeitarbeitspersonal<br />

gehört heute ebenso zu den selbstverständlichen Dienstleistungsangeboten,<br />

wie ein Tages-Management auf Zeit oder Reparaturdienste im Kundendienst<br />

verbreitete Angebote sein werden, die die Industrieproduktion weiter<br />

flexibilisieren.<br />

• Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Investmentbanking, Managercoaching,<br />

Führungskräftetraining, Knowledge Agenturen, Vertragsconsulting,<br />

Outplacement- und Personalberatung; alles Dienstleistungen <strong>für</strong> die Unternehmensspitze,<br />

um Entscheidungen unter höherer Sicherheit und mit geringerem<br />

Risiko zu treffen.<br />

• Softwaredienstleister sind fester Bestandteil der Unternehmensabläufe. Die<br />

integrierte Datenvernetzung von der Eingabe der Bestellung bis zum Management-Informationssystem<br />

sind heute möglich. Verbunden mit Expertensystemen<br />

zur Entwicklung der Kundennachfrage wird es möglich, das unternehmerische<br />

Risiko zu senken und das Unternehmen zeitgerecht zu steuern.<br />

• Die Auslagerung von unternehmensinternen Dienstleistungen in selbstständige<br />

Einheiten erlaubt den Industrieunternehmen die Erschließung neuer<br />

Wachstumsfelder. Gleichzeitig wird so eine Konzentration auf Kernkompetenzen<br />

sichergestellt.<br />

1 VDMA Landesverband <strong>Bayern</strong> (Hrsg.): „Spezifizierung der Trendstudie <strong>Bayern</strong> 2020 <strong>für</strong> die Branchen des<br />

VDMA“, München, März 2001.<br />

7


• Die Kombination von originären Produkten mit innovativen Dienstleistungen<br />

schafft die Basis <strong>für</strong> langfristiges Wachstum und sichert nachhaltig<br />

Wettbewerbsvorteile <strong>für</strong> die Industrieunternehmen. Gleichzeitig kann so die<br />

Hürde umgangen werden, dass Kunden immer mehr Dienstleistungen in Anspruch<br />

nehmen, ohne den entsprechenden Preis da<strong>für</strong> zahlen zu wollen.<br />

Insgesamt könnte die Entwicklung von industriellen Produktionsunternehmen so weit<br />

gehen, dass tatsächlich die Konzentration auf die reine Herstellung des Produktes<br />

erfolgen könnte und alle anderen personal- und kapitalbindenden Aktivitäten ausgelagert<br />

werden.<br />

1.3 Services Going International<br />

Die Globalisierung begünstigt den Dienstleistungshandel auf zwei Ebenen:<br />

• Mit steigenden Warenexporten oder Direktinvestitionen geht auch eine erhöhte<br />

internationale Nachfrage nach Diensten Hand in Hand. Exporte von Industriegütern<br />

ohne Marktforschung, Beratung, Wartung, Schulung etc. (siehe<br />

vorheriges Kapitel) sind kaum möglich. Dieses „Servicing Exports“, bei dem<br />

unternehmensnahe <strong>Dienstleister</strong> versuchen, heimische Industrieunternehmen<br />

als Kunden zu gewinnen und im Systemgeschäft (d. h. Kombination industrieller<br />

Produkte und Services) die internationalen Märkte indirekt zu bedienen,<br />

treibt die Internationalisierung der Dienstleistungen voran.<br />

In Deutschland haben die unternehmensnahen <strong>Dienstleister</strong> als Zulieferer<br />

oder Partner im Systemgeschäft schon in beträchtlichem Maße zum Warenexport<br />

beigetragen.<br />

• Durch die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien sind viele<br />

unternehmensnahen Dienstleistungen erst zu international handelbaren Gütern<br />

geworden. Dies begünstigt ein unmittelbares „Exporting Services“.<br />

Insofern kann es nicht verwundern, dass auch im Dienstleistungsbereich der<br />

Export das Wachstum antreibt. Inzwischen sind 13 % der Gesamtexporte<br />

Deutschlands Dienstleistungen. Allerdings verzeichnet Deutschland ein Handelsdefizit<br />

bei den unternehmensnahen Services, was auf die Dominanz USamerikanischer<br />

und englischer Unternehmen vor allem in den Bereichen<br />

Rechts- und Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Werbung und DV-<br />

Dienstleistung zurückzuführen ist. Eine weitere Ursache liegt sicherlich in der<br />

(noch) relativ geringen Auslagerung von Dienstleistungen hierzulande begründet.<br />

Die unternehmerischen Erkenntnisse aus dem Gesagten sind Folgende:<br />

1. Die Internationalisierung bzw. Globalisierung ist auch im Bereich unternehmensnahe<br />

Dienstleistungen in vollem Gange. So sind jene <strong>Dienstleister</strong>, die<br />

bislang nur die heimische Industrie bedient haben, mehr und mehr internationalem<br />

Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Wer diesem Wettbewerbsdruck stand<br />

8


hält, erfüllt die Grundvoraussetzung <strong>für</strong> die Weiterentwicklung zum „Exporting<br />

Services“.<br />

2. Der Exportmarkt <strong>für</strong> unternehmensnahe Dienstleistungen verzeichnet besonders<br />

ausgeprägtes Wachstum. Wer in punkto Termintreue, Qualität, Problemlösungskompetenz,<br />

Kooperationsfähigkeit und Netzwerkbildung mit Anbietern<br />

komplementärer Services Stärken aufweist oder sich erarbeitet, hat unter Beachtung<br />

der nachfolgenden Ratgeber-Informationen ausgezeichnete Chancen<br />

<strong>für</strong> den Geschäftserfolg auf internationalen Märkten.<br />

3. Mit einem im internationalen Vergleich hohen Pro-Kopf-Einkommen, einem<br />

hohen Ausbildungsstand, einer erstklassigen Kommunikations- und Verkehrsinfrastruktur<br />

sowie einem starken internationalen Engagement vieler deutscher<br />

Dienstleistungsunternehmen verfügt Deutschland über gutes Rüstzeug, um<br />

über seine Grenzen hinaus auf offenen Dienstleistungsmärkten zu bestehen. 2<br />

2 Bartsch, Elga, Diekmann, Berend, Deutschlands Chancen im Handel mit Dienstleistungen, in: Wirtschafts-<br />

dienst 2006/1<br />

9


2. Entscheidung <strong>für</strong> den Dienstleistungsexport<br />

Die Entscheidung <strong>für</strong> den Dienstleistungsexport basiert erfahrungsgemäß auf folgenden<br />

Motiven:<br />

• Die Inlandsmärkte sind zunehmend gesättigt: Die Zahl der Wettbewerber im<br />

Bereich unternehmensnahe Dienstleistungen steigt in <strong>Bayern</strong> überproportional<br />

Die Freisetzung von hochqualifizierten Arbeitskräften und die Tendenz zur<br />

Auslagerung von Dienstleistungen im Produzierenden Sektor wird dieses<br />

Wachstum weiter beschleunigen und den Wettbewerbsdruck erhöhen. Zudem<br />

steigt der Konkurrenzdruck durch ausländische Firmen, die auf dem deutschen<br />

Markt tätig werden. Die Marktnische mit ihrem Schutz vor hohem Wettbewerbsdruck<br />

wird immer kleiner und kurzlebiger.<br />

• Bessere Auslastung von fixen Personal- und Infrastrukturressourcen: Einmal<br />

<strong>für</strong> das Inland gefundene Lösungen können ins Ausland erneut verkauft werden.<br />

• Das wirtschaftliche und politische Projektrisiko kann auf mehrere Auftraggeber<br />

und Märkte gestreut werden.<br />

• Attraktive Kooperationsangebote zur internationalen Markterschließung werden<br />

vermehrt herangetragen.<br />

• Der Markt <strong>für</strong> europäische und sonstige internationale Ausschreibungen<br />

wächst und wird auch <strong>für</strong> mittelständische <strong>Dienstleister</strong> immer interessanter.<br />

• Fachliche und sprachliche Kenntnisse können gefestigt und verbessert und<br />

damit insgesamt die betriebliche Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden.<br />

• Neue Referenzen können gewonnen werden.<br />

• In vielen Fällen erhöht die Auslandsaktivität das Renommee.<br />

• Der Gang ins Ausland kann durch die Auslandsorientierung eines Kunden<br />

geboten sein.<br />

Das Erschließen neuer Märkte birgt neben den potenziellen Chancen aber auch<br />

Schwierigkeiten, die überwunden werden müssen. Das beginnt bei der anfänglichen<br />

Informationssuche über ausländische Märkte und geht über die Ausgestaltung der<br />

Finanzierung bis hin zu rechtlichen Fragen. Deshalb gehören zum erfolgreichen Auslandsgeschäft<br />

unbedingt eine detaillierte Planung – wenn möglich unter Zuhilfenahme<br />

erfahrener Experten (die IHKs vermitteln) – und genügend Zeit zur Vorbereitung.<br />

Vielfach wird auch der finanzielle und personelle Aufwand beträchtlich unterschätzt,<br />

die Mitarbeiter werden oftmals nicht genügend auf die neuen Märkte und die damit<br />

verbundenen Herausforderungen vorbereitet.<br />

Im Export treten auch eine Vielzahl von Risken auf, so gibt es zum Teil große Unterschiede<br />

in der Sprache, der Mentalität, der Kultur und im Rechtssystem. In bestimmten<br />

Abnehmerländern ist die politische Situation instabil oder es fehlen Informationen<br />

über die Bonität des ausländischen Kunden.<br />

10


Noch besteht auch mit fast allen Ländern ein gewisses Währungsrisiko. Der Euro<br />

bringt jedoch zumindest im Handel mit bislang zwölf der 15 EU-Ländern (ohne Großbritannien,<br />

Dänemark und Schweden) erhebliche Vorteile. Die einheitliche Währung<br />

bietet vor allem bessere Wettbewerbsbedingungen im innereuropäischen Handel,<br />

nicht zuletzt, weil sich durch den Wegfall der Wechselkursrisiken und Devisenumrechnungskosten<br />

die Preiskalkulation verbessert. Der Euro fördert auch die Entwicklung<br />

eines EU-weiten Stabilitätsraumes und damit eines positiven Umfeldes <strong>für</strong> den<br />

intensiven Austausch von Dienstleistungen.<br />

Generell gilt, dass vor der Entscheidung über die Aufnahme des Dienstleistungsexports<br />

in jedem Fall von der Unternehmensleitung eine klare Zielvorstellung entwickelt<br />

werden sollte. Wenn keine klare und <strong>für</strong> alle Mitarbeiter verbindliche Formulierung<br />

und Definition des Exportziels vorliegt, entstehen nicht nur Unsicherheit und Reibungsverluste,<br />

sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit auch pekuniäre Verluste.<br />

PRAXISTIPP<br />

Die drei wichtigsten Fragen, die vor Aufnahme auch der internationalen Geschäftstätigkeit<br />

beantwortet werden müssen, lauten:<br />

1. Was wollen wir erreichen?<br />

2. Wie können wir das tun?<br />

3. Was muss konkret bis wann von wem erledigt werden?<br />

11


3. Überprüfung der innerbetrieblichen Vorausset-<br />

zungen<br />

Nach der grundsätzlichen strategischen Entscheidung, mit dem Dienstleistungsangebot<br />

auch in den Export zu gehen, gilt es, die Exportfähigkeit in bezug auf die Produkte,<br />

d. h. die unternehmensnahen Dienstleistungen (3.1), die Organisation (3.2)<br />

und die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens (3.3) zu überprüfen und gegebenenfalls<br />

zu verbessern.<br />

3.1 Das „Produkt“ Dienstleistung<br />

Deutsche unternehmensnahe Dienstleistungen genießen im Ausland einen hervorragenden<br />

Ruf. Dennoch sollte sich jedes Unternehmen vor dem ersten Schritt ins Ausland<br />

folgende Fragen stellen:<br />

• Was zeichnet unsere Dienstleistung im Verhältnis zur Konkurrenz aus?<br />

• Sind unsere Preise und Konditionen konkurrenzfähig?<br />

• Ist das fachliche und sprachliche Know-how bei den Mitarbeitern ausreichend?<br />

Der Dienstleistungsexport unterscheidet sich vom Warenexport in erster Linie durch<br />

das Produkt, welches exportiert wird. Das Produkt ist im Falle der Dienstleistung<br />

grundsätzlich das unmittelbar an eine Person gebundene geistig-schöpferische fachliche<br />

Know-how. Der Preis <strong>für</strong> dieses Know-how wird üblicherweise als Honorar in<br />

bestimmten Stunden- bzw. Tagessätzen bemessen. Aufgrund des immateriellen<br />

Charakters des Know-hows und der damit verbundenen schwierigen Darstell- und<br />

Vergleichbarkeit, hat die professionelle Präsentation der Dienstleistung in Form von<br />

Referenzlisten, Imageprospekten etc. eine besondere Bedeutung.<br />

Die Dienstleistung selbst (z. B. die persönliche Beratung) und das daraus entstehende<br />

Produkt (z. B. die Studie) ist üblicherweise in der Sprache des ausländischen Auftraggebers<br />

direkt am Standort des Auftraggebers zu erbringen und deshalb kaum<br />

standardisierbar bzw. auf Lager produzierbar. Dienstleistungen können auch in Waren<br />

(z. B. EDV-Programme <strong>für</strong> Maschinen oder Anlagen) verkörpert und mit deren<br />

Hilfe erbracht, transportiert und gelagert werden. Die Dienstleistung kann in diesem<br />

Fall auch im Warenverkehr über die Grenze gebracht oder elektronisch transportiert<br />

werden. Der Weg vom Dienstleistungserbringer zum Empfänger ist jedoch im Regelfall<br />

sowohl kürzer (durch den Wegfall von Verpackungs-, Lagerungs- und Transportdienstleistungen)<br />

als auch unkomplizierter (durch den Wegfall von Ursprungszeugnissen,<br />

Transportdokumenten, Versicherungspolicen etc.).<br />

Im internationalen Dienstleistungshandel bestehen im Gegensatz zum Warenhandel<br />

keine tariflichen Hemmnisse. Hindernisse werden vor allem durch nationale Vorschriften<br />

geschaffen (vgl. hierzu ausführlicher Kapitel 4.2). Beispiele da<strong>für</strong> sind:<br />

• Einreisevorschriften und Aufenthaltsbeschränkungen <strong>für</strong> ausländische Personen<br />

• Ausbildungs-, Zulassungs- und Honorarvorschriften im Bereich technischer<br />

und rechtlicher Dienstleistungen<br />

• Verbote und Beschränkungen <strong>für</strong> bestimmte Werbeformen<br />

12


• Datenschutzbestimmungen in der Marktforschung<br />

Zusammengefasst können sich <strong>für</strong> den <strong>Dienstleister</strong> auf dem Auslandsmarkt folgende<br />

Optimierungsmaßnahmen in Bezug auf sein Produkt ergeben:<br />

���� CHECKLISTE<br />

Produkt-Defizite im Export Optimierungsmaßnahmen ����<br />

Zu geringe Abstimmung auf Kunden- • Direkte und regelmäßige Kundenbedürfnissekontakte<br />

Zu geringes Know-how • Aus- und Weiterbildungskurse<br />

• Aufnahme von zusätzlichem Personal<br />

Zu allgemeines Know-how • Spezialisierung auf bestimmte Leistungen<br />

und/oder Branchen<br />

Zu spezialisiertes Know-how • Kooperationen mit in- und ausländischen<br />

<strong>Dienstleister</strong>n <strong>für</strong> Gesamtangebote<br />

Zu hohes Preisniveau • Preisreduzierung bei gleichzeitiger<br />

Erhöhung der Mann-Tage<br />

• Reduzierung der Fixkosten<br />

Fehlender Bekanntheitsgrad • Referenzlisten<br />

• Mehrsprachige Imageprospekte<br />

• Inserate<br />

Fehlende Sprachkenntnisse • Sprachkurse<br />

• Auslandsaufenthalte<br />

• Dolmetscher hinzuziehen<br />

Zu klein strukturierte Einheiten • Nationale und internationale Ko-<br />

Mangelnde Beachtung nationaler<br />

Vorschriften<br />

3.2 Organisation<br />

13<br />

operationen<br />

• Beschaffung von Gesetzestexten<br />

• Einholung von Rechtsauskünften<br />

Nach der Entscheidung <strong>für</strong> die Exporttätigkeit ist <strong>für</strong> den Erfolg auf ausländischen<br />

Märkten ein entsprechendes persönliches Engagement der Geschäftsführung wichtig:<br />

„Export ist Chefsache“. Folgende Voraussetzungen sind unbedingt notwendig:<br />

• genügend Zeit <strong>für</strong> die systematische Beschäftigung mit dem Auslandsgeschäft<br />

• Bereitschaft zu Auslandsreisen und Auslandsaufenthalten<br />

• ausreichende Kapazitäten, um die steigende Nachfrage bedienen zu können<br />

Mit zunehmendem Exportgeschäft können die Exportaufgaben nicht mehr alleine von<br />

einer Person (Geschäftsführer, Exportleiter) wahrgenommen werden. Es sollte eine<br />

eigene Organisationseinheit, die alle auslandsbezogenen Aktivitäten verantwortlich<br />

durchführt bzw. koordiniert, eingerichtet und in das vorhandene Organisationsschema<br />

eingliedert werden.


Der Erfolg von Dienstleistungen im Ausland ist vom Weg des Auslandsengagements<br />

abhängig. Unternehmensnahe Dienstleistungen sind meistens in hohem Maße erklärungsbedürftig.<br />

Daher kommt es bei der Internationalisierung von Dienstleistungen<br />

vor allem auf die persönliche Kommunikation an.<br />

Auch werden bei der Internationalisierung von Diensten meist immaterielle Güter<br />

bewegt. Deshalb ergeben sich bei Dienstleistungen andere, neue Formen des Engagements<br />

als beim Warenkauf.<br />

In Bezug auf die betriebliche Organisation des Dienstleistungsexports sind folgende<br />

Grundsatzfragen zu klären:<br />

Soll der Dienstleistungsexport<br />

• indirekt oder direkt<br />

• als „Einzelkämpfer“ oder in Kooperation<br />

• über eine Auslandsinvestition<br />

erfolgen?<br />

Welche Art des Auslandsengagements gewählt wird, hängt von der Größe des Betriebs,<br />

den Produkten, der Kundenstruktur und der langfristigen Strategie ab.<br />

Die verschiedenen Möglichkeiten zur Internationalisierung werden nachfolgend beschrieben<br />

sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile aufgezeigt. Dabei ist die Reihenfolge<br />

bewusst gewählt und beinhaltet eine Steigerung hinsichtlich der Kosten, des<br />

Grades der Ressourcenbindung und des Ausmaßes des unternehmerischen Risikos.<br />

3.2.1 Indirekter Dienstleistungsexport<br />

Beim indirekten Export von Dienstleistungen werden Leistungen im Ausland im Auftrag<br />

eines heimischen Kunden erbracht. Die Leistungserbringung erfolgt großteils im<br />

Ausland, fakturiert wird im Inland. Es bestehen keine wesentlichen Unterschiede<br />

oder zusätzlichen Kosten und Risiken im Vergleich zum Inlandsgeschäft.<br />

Diese Form der Internationalisierung eignet sich besonders als Einstieg in den Export<br />

auch <strong>für</strong> kleine <strong>Dienstleister</strong> ohne Exporterfahrung. Sie lässt sich mit begrenztem<br />

Aufwand realisieren. Es ist nicht erforderlich, sich durch größere Kapitalinvestitionen<br />

in Tochtergesellschaften oder Beteiligungen an ausländischen Unternehmen in großem<br />

Umfang zu binden.<br />

Beispiele <strong>für</strong> diese Art der Internationalisierung sind Marktstudien, technische Anlageplanung<br />

oder die Begleitung ausländischer Projekte heimischer Betriebe. In diese<br />

Kategorie fallen z. B. die Planungsleistungen eines Ingenieurbüros, die <strong>für</strong> einen<br />

Großkunden <strong>für</strong> dessen Staudammprojekt in China erbracht werden. Hier sind auch<br />

die in Waren inkorporierten Dienstleistungen anzusiedeln: Design, Marketing, Serviceverträge.<br />

Schulungen, die mit dem Warenexport in Zusammenhang stehen, zählen<br />

ebenfalls zu den indirekten Dienstleistungsexporten.<br />

14


3.2.2 Direkter Dienstleistungsexport<br />

Hierbei werden Dienstleistungsprojekte von Deutschland aus ohne Direktinvestition<br />

im Auslandsmarkt durchgeführt. Zu beachten sind dabei aus betriebswirtschaftlicher<br />

Sicht vor allem die höheren Akquisitions- und Abwicklungskosten, aus rechtlicher<br />

Sicht vor allem länderspezifische Umsatz-, gewerbe- und standesrechtliche Vorschriften.<br />

Der direkte Export eignet sich besonders <strong>für</strong> Unternehmen, die den benachbarten<br />

bayerischen Auslandsmarkt bearbeiten oder zumindest über Kooperationen mit in-<br />

oder ausländischen Partnern und entsprechende Sprachkenntnisse verfügen.<br />

Idealerweise sollte aufgrund der besonderen Risikosituation das Auftragsvolumen<br />

von laufenden Auslandsprojekten nicht größer als das der laufenden Inlandsprojekte<br />

sein und sich auf mehrere Auftraggeber verteilen, um mögliche Ausfälle leichter abdecken<br />

zu können.<br />

Beispiele hier<strong>für</strong> sind die Direktakquisition eines Auslandskunden oder die Teilnahme<br />

an einer internationalen Ausschreibung.<br />

3.2.3 Kooperation<br />

In diesem Fall wird die Dienstleistung in Kooperation mit einem einzelnen oder einem<br />

Netzwerk von nationalen und/oder internationalen Partnern erbracht.<br />

Aufgrund der im Durchschnitt relativ geringen Unternehmensgröße der unternehmensnahen<br />

Dienstleistungsunternehmen stellt die Kooperation mit nationalen und<br />

internationalen, wenn möglich erfahrenen Partnern die oft einzige Möglichkeit zum<br />

direkten Export der eigenen Dienstleistungen dar. Dies gilt ganz besonders <strong>für</strong> die<br />

Bewerbung um internationale öffentliche Aufträge (vgl. auch Kapitel 5.7) und die<br />

Gründung von Auslandsniederlassungen.<br />

Durch Kooperationen können ähnliche Vorteile wie bei großen Dienstleistungsunternehmen<br />

erreicht werden, ohne dass die einzelbetriebliche Selbständigkeit und Autonomie<br />

aufgegeben werden muss.<br />

Kooperationsbereiche<br />

Eine Kooperation ist vor allem in folgenden drei Bereichen denkbar:<br />

1. Dienstleistungsangebot<br />

• gemeinsame Produktentwicklung (Beratungs-/Softwarepakete)<br />

• komplementäres Angebot (z. B. technische und wirtschaftliche Beratung)<br />

2. Marketing<br />

• gemeinsame Marktforschung<br />

• gemeinsame Auslandsbüros<br />

• gemeinsamer Außendienst<br />

• gemeinsame Werbung<br />

• gemeinsame Messestände<br />

15


3. Organisation und Personal<br />

• gemeinsame EDV<br />

• gemeinsames Rechnungswesen<br />

• gemeinsame Aus- und Weiterbildung<br />

• Austausch von Personal<br />

Fallbeispiele<br />

• Gemeinsame Angebote von Dienstleistungen entlang der Wertschöpfungskette<br />

(Einkaufsdienstleistungen, produktionsunterstützende Dienstleistungen und<br />

Vertriebsdienstleistungen). Als Beispiel lässt sich ein Inkassounternehmen<br />

nennen, das <strong>für</strong> einen deutschen Kunden das Inkasso <strong>für</strong> dessen ausländische<br />

Niederlassungen/Töchter übernimmt.<br />

• Gemeinsame Angebote von Dienstleistungen außerhalb des Kerngeschäfts<br />

des Kunden. Zum Beispiel bieten im Facility-Management (Bewachung, Entsorgung,<br />

Reinigung, Kälte-, Klima-, Heizungsmanagement) die Dienstleistungsbetriebe<br />

ihren Kunden (z. B. Gebäudemanagementtöchter von Baukonzernen)<br />

auch in ausländischen Objekten ihre Leistungspalette an. Gleiches gilt<br />

<strong>für</strong> Anbieter von Logistikdienstleistungen (Konfektionierung, Verpackung, Lagerung,<br />

Versand und gegebenenfalls Spedition).<br />

• Gemeinsame Angebote von Dienstleistungen <strong>für</strong> begrenzte Projekte: Gemeinsamer<br />

Messeauftritt (Messebau, Werbeagentur). Ein Beispiel ist hier die Kooperation<br />

von Messebauer, Werbe- und Eventagentur <strong>für</strong> einen Messeauftritt<br />

eines Kunden bei einer Messe in Nordamerika.<br />

• In Waren inkorporierte Dienstleistungen: Hier lässt sich das Beispiel eines Betriebes<br />

anführen, der mit seinem Personal <strong>für</strong> einen deutschen Anlagenhersteller<br />

die Inbetriebnahme und Wartung von ins Ausland gelieferten Maschinen<br />

übernimmt.<br />

Formen der Kooperation<br />

Für die Kooperation selbst kommen einerseits formlose, rechtlich unverbindliche Interessensgemeinschaften<br />

(z. B. Austausch von Informationen), zeitlich begrenzte,<br />

vertraglich festgelegte Arbeitsgemeinschaften (z. B. Teilnahme an Ausschreibungen)<br />

bis hin zu gegenseitigen finanziellen Beteiligungsverhältnissen bzw. gemeinsamen<br />

Unternehmensgründungen in Frage.<br />

Als Einstieg in die Exportkooperation bieten sich zunächst zeitlich und inhaltlich klar<br />

begrenzte Projekte an, denn dadurch kann man sich an die „richtige“ Form der Kooperation<br />

herantasten.<br />

Insbesondere bei langfristigen Kooperationen empfiehlt sich der Abschluss eines<br />

formellen Kooperationsvertrags mit folgenden Mindestinhalten:<br />

• Präambel (gemeinsame Ziele der Vertragspartner)<br />

• Vertragsgegenstand (Hauptrechte und -pflichten der Vertragsparteien)<br />

• Aufteilung der Kosten<br />

• Vertragsdauer und Vertragsauflösung<br />

• Wettbewerbsverbot<br />

16


• Zahlungsbedingungen (Fristen, Schadenersatz, etc)<br />

• Rechtsform bei Gründung von Kooperationsorganisationen<br />

• Rechtsrahmen (Materielles Recht, Verfahrensrecht)<br />

• Unterschrift der Vertragsparteien mit Ort und Datum<br />

Vor- und Nachteile einer Internationalisierung mittels Kooperation<br />

Vorteile Nachteile<br />

Nutzen der Erfahrung der Partner Mögliche Abhängigkeit vom Partner<br />

Nutzen der Kontakte/Marktkenntnisse<br />

der Partner<br />

Nutzen der Ressourcen der Kooperationspartner<br />

Durch Arbeits- und Aufgabenteilung<br />

bei den Partnern geringe Bindung eigener<br />

Ressourcen<br />

Vorteile der gemeinsamen Größe<br />

3.2.4 Andere vertragliche Arrangements<br />

Interessenkonflikt durch unterschiedliche<br />

Zielsetzungen der Kooperationspartner<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Als weitere mögliche Internationalisierungsstrategien kommen der Einsatz von Handelsvertretern,<br />

die Vergabe von Lizenzen sowie Franchising in Betracht.<br />

3.2.4.1 Handelsvertreter<br />

Handelsvertreter sind auf Provisionsbasis am Umsatz (Erfolgshonorar) orientiert arbeitende<br />

Absatzmittler. Mit ihnen werden in der Regel längerfristige Verträge geschlossen.<br />

Derartige Arrangements bieten sich an, wenn ausländische Märkte bearbeitet<br />

werden sollen, aber keine intimen Kenntnisse der Gegebenheiten vor Ort vorhanden<br />

sind und kein eigenes Personal im Ausland eingesetzt und/oder akquiriert<br />

werden soll. Bei technischen Dienstleistungen können Handelsvertreter auch Inspektions-,<br />

Wartungs- und Reparaturdienstleistungen übernehmen.<br />

Beispiel: Ein Dienstleistungsunternehmen wartet bevorzugt die Geräte eines inländischen<br />

Herstellers von Kopierautomaten. Da es mit dem Hersteller keine Kooperation<br />

vereinbaren konnte, beauftragt das Dienstleistungsunternehmen einen Handelsvermittler<br />

mit der Akquisition von Serviceaufträgen. Die Wartungsarbeiten werden<br />

dann - vertraglich vereinbart - auch vom Handelsvertreter erledigt, <strong>für</strong> Reparaturarbeiten<br />

wird ein heimischer Spezialist entsandt.<br />

Vor- und Nachteile einer Internationalisierung mittels Handelsvertreter<br />

Vorteile Nachteile<br />

<strong>Dienstleister</strong> hält die Fäden in der<br />

Hand<br />

Evtl. hohe Ausgleichszahlungen bei Vertragsauflösung<br />

17


Unternehmen ist auf dem Auslandsmarkt<br />

präsent<br />

Unternehmen nutzt Marktkenntnisse<br />

ausländischer Partner<br />

Auffinden von Handelsvertretern<br />

Bei der Suche nach Handelsvertretern sind neben IHKs und AHKs sowie den genannten<br />

Möglichkeiten wie Messen, Fachveranstaltungen, Delegationsreisen und<br />

Datenbanken (vgl. obigen Abschnitt „Auffinden von Kooperationspartnern“) vor allem<br />

die Handelsvertreterverbände behilflich. Ein Verzeichnis ausländischer Verbände ist<br />

auf den Internet-Seiten des Internationalen Handelsvertreterverbandes (International<br />

Union of Commercial Agents and Brokers, I.U.C.A.B.) zu finden; die Internet-Adresse<br />

lautet: www.iucab.nl. Die Internet-Adresse der Centralvereinigung Deutscher Handelsvertreter-<br />

und Handelsmaklerverbände (CDH) ist im Übrigen: www.cdh.de.<br />

3.2.4.2 Lizenzierung<br />

Lizenzierung umfasst die Erlaubnis einer vertraglich abgesicherten Nutzung von Patenten,<br />

Gebrauchsmustern und Know-how. Die Nutzungserlaubnis kann vollständig<br />

oder teilweise (sachlich, räumlich oder zeitlich beschränkt) einfach oder ausschließlich,<br />

unmittelbar oder mittelbar (als Unterlizenz) sein. Üblich ist es, <strong>für</strong> Lizenzen eine<br />

Grundgebühr zu erheben und zusätzlich eine umsatzorientierte Lizenzgebühr zu vereinbaren.<br />

Beispiele<br />

• Know-how-Lizenzen betreffen technische oder kaufmännische Kenntnisse und<br />

deren Nutzung. Die Wartung von Geräten kann auf diese Weise im Ausland<br />

organisiert werden.<br />

• Vertriebslizenzen übertragen gewerbliche Schutzrechte an Personen oder Organisationen,<br />

die Dienstleistungen im Ausland in Lizenz vertreiben. Beispiel<br />

hier<strong>für</strong> ist die Übertragung der Rechte, hochspezialisierte Reinigungsverfahren<br />

in technischen Anlagen (z. B. Reinigung mit Druckluft oder Fernsteuertechnik)<br />

im Ausland durchzuführen.<br />

Vor- und Nachteile einer Internationalisierung mittels Lizenzvergabe<br />

Vorteile Nachteile<br />

Erschließung von Märkten mit be- Geringer Einfluss auf den Absatz<br />

grenzten Mitteln<br />

Lizenztausch bietet Möglichkeiten zur Qualitätskontrolle schwierig<br />

Ausweitung des eigenen Angebots<br />

Lizenznehmer kann zum Konkurrent im<br />

Zielmarkt oder auf Drittmärkten werden<br />

Lizenzentgelte können geringer als Gewinne<br />

aus Eigenleistung sein<br />

18


3.2.4.3 Franchising<br />

Franchising umfasst den Export einer Marke oder Strategie, eines Vertriebskonzepts,<br />

von Management-Know-how und weitergehenden Diensten (Einkauf, Logistik, Finanzbuchhaltung).<br />

Sie ist eine erweiterte Form der Lizenzvergabe. Merkmale und<br />

Bewertung sind daher identisch.<br />

Franchising findet in Deutschland immer weitere Verbreitung. Vor allem <strong>für</strong> kleine<br />

und mittlere Unternehmen ist Franchising eine attraktive Expansions- und Internationalisierungsstrategie.<br />

Etwa 15 % der deutschen Franchise-Geber sind heute bereits<br />

im Ausland aktiv, fast die Hälfte der Franchise-Geber strebt eine internationale Expansion<br />

an.<br />

Informationen zum Thema Franchising können beim Deutschen Franchise-Verband<br />

(DFV) unter www.dfv-franchise.de bezogen werden. Dort sind auch zahlreiche Beispiele<br />

<strong>für</strong> Franchisekonzepte aus verschiedenen Dienstleistungsbereichen abrufbar.<br />

3.2.5 Direktinvestitionen<br />

Bei entsprechend hohem Auftragsvolumen im Auslandsmarkt wird eine Auslandsniederlassung<br />

gegründet (Neugründung oder Erwerb bestehender Betriebe), die sich im<br />

Idealfall nach einer zeitlich befristeten Anlaufphase durch selbstständig abgewickelte<br />

Aufträge finanzieren sollen. Die Leistung wird im Ausland erbracht und fakturiert. Zu<br />

beachten sind vor allem länderspezifische gewerbe- und gesellschaftsrechtliche Vorschriften.<br />

Beispiele<br />

Gründung eines Repräsentanzbüros, eines Joint Ventures oder einer Tochtergesellschaft.<br />

Vor- und Nachteile einer Internationalisierung mittels Direktinvestitionen<br />

Vorteile Nachteile<br />

Große Marktnähe<br />

Hoher finanzieller Aufwand<br />

Behandlung als „Inländer“ (mögliche<br />

steuerliche Vorteile, Bevorzugung bei der<br />

Auftragsvergabe etc.)<br />

19<br />

Hohes Risiko<br />

Eine Auslandsinvestition ist <strong>für</strong> Kleinunternehmen nur mit entsprechenden ausländischen<br />

Kooperationspartnern oder <strong>für</strong> mittlere Unternehmen zu empfehlen


3.2.6 Formen der Internationalisierung und ihre Bewertung im<br />

Überblick<br />

Kooperation Handelsvertreter Lizenzierung/<br />

Franchising<br />

Direktinvestitionen<br />

Grad der Je nach Umfang des Relativ wenige ei- Relativ wenige ei- Sowohl im heimi-<br />

Ressour- Projektes geringe gene Ressourcen gene Ressourcen schen Betrieb als<br />

cenbindung Ressourcenbindung, werden gebunden werden gebunden auch in der auslän-<br />

jedoch Bedarf an<br />

dischenNiederlas- Schnittstellenfunk-<br />

sung werden perso-<br />

tionen, um die Aufnelle<br />

und organisagabenteilung<br />

zu<br />

torische Ressourcen<br />

managen<br />

gebunden<br />

Kosten des Kosten orientieren Geringe Kosten, da Kosten entstehen Finanzieller AufEngage-<br />

sich am Umfang des erfolgsabhängiges <strong>für</strong> Patente, wand je nach Größe<br />

ments Projektes, sind je- Honorar, evtl. sind Gebrauchs- der Niederlassung<br />

doch niedriger einAusgleichszahlunmusterschutz und erheblich<br />

zuschätzen als angen zu kalkulieren vertragliche Festledere<br />

vertragliche<br />

Engagements<br />

gungen<br />

Möglichkeit Kontrolle richtet sich Kontrollreglements Kontrollen sind nach Hohes Maß an Kon-<br />

der Kontrol- nach rechtlichen sind vertraglich zu der Vergabe der trolle durch Eingliele<br />

Anforderungen, fixieren<br />

Lizenz schwierig derung in die Orga-<br />

dem subjektiven<br />

nisationsstruktur des<br />

Kontrollbedürfnis<br />

eigenen Unterneh-<br />

der Partner und<br />

nach Umfang des<br />

Projekts<br />

mensUnterneh-<br />

Unternehmerisches Geringes Risiko, da Risiko entsteht Neugründung eines<br />

merisches Risiko ist gering, vertragliche Fest- durch geringeren Unternehmens im<br />

Risiko wächst jedoch mit legungen und er- Einfluss auf Qualität Ausland stellt beim<br />

der Anzahl der KofolgsabhängigeVer- der Lizenznehmer Thema Internatiooperationspartnergütung;<br />

ein Problem<br />

nalisierung von<br />

und dem Umfang stellt die Kontrolle<br />

Dienstleistungen<br />

der Projekte des Handelsvertre-<br />

das höchste Risikoters<br />

aufgrund der<br />

Distanzen dar<br />

potenzial dar<br />

3.3 Finanzierung und Risikoabsicherung<br />

Aufgrund der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennziffern des Unternehmens<br />

kann beurteilt werden, in welchem Umfang finanzielle Mittel <strong>für</strong> die internationale<br />

Markterschließung zur Verfügung stehen. Dabei handelt es sich um<br />

• Gewinn-/Verlustentwicklung<br />

• Umsatzentwicklung<br />

• Entwicklung der Hauptaufwandsposten<br />

• Entwicklung des Cash-flow<br />

• Entwicklung der Liquidität<br />

• Eigenkapitalanteil<br />

Im Gegensatz zur Leistungserbringung im Inlandsmarkt sind beim Dienstleistungsexport<br />

Besonderheiten der Sprache, Kultur, Auftraggeber, politische und wirtschaftliche<br />

Rahmenbedingungen etc. zu beachten, die üblicherweise zu höheren bzw. zu-<br />

20


sätzlichen Kosten und Risiken sowohl in der Auftragsakquisitions- als auch der eigentlichen<br />

Auftragsabwicklungsphase führen. In der Kalkulation des Exportpreises<br />

müssen diese Kosten berücksichtigt bzw. im Extremfall selbst getragen werden:<br />

Zusatzkosten<br />

• Reise- und Aufenthaltskosten<br />

• Dolmetsch- und Übersetzungskosten<br />

• Kommunikationskosten (Telefon, Telefax, Porto)<br />

• Angebotskosten bei öffentlichen Ausschreibungen infolge des da<strong>für</strong> notwendigen<br />

Zeitaufwandes (ca. 5-10 % des Projektbudgets) und damit verbundene<br />

Garantiekosten (Anzahlungs-, Biet-, Liefer- und Leistungsgarantie, Gewährleistungsgarantie<br />

etc.)<br />

• Marketingkosten (Messen, Inserate, Marktforschung etc.)<br />

• Vorfinanzierungskosten (Markterschließungskosten etc.)<br />

• Vertragskosten<br />

• Finanzierungskosten (Exportkredit, Akkreditiv, Kursabsicherungskosten etc.)<br />

• Zahlungsziele und -verzögerungen<br />

Im Gegensatz zu Warenexporteuren ersparen sich unternehmensnahe Dienstleistungsexporteure<br />

in der Regel Zoll- und Dokument-, Verpackungs-, Transport- und<br />

Versicherungskosten.<br />

Risiken im Auslandsgeschäft<br />

Risiken, die im internationalen Geschäft besonders zu beachten sind:<br />

• wirtschaftliche Risiken: Absatz- und Preisrisiko, Annahmerisiko (Verweigerung<br />

der Leistungsabnahme), Dubiosenrisiko (Zahlungsunfähigkeit/-unwilligkeit/-verzug),<br />

Wechselkursrisiko<br />

• politische Risiken: Krieg, Streiks, Zerstörung oder Entzug von Rechten oder<br />

Vermögen, Konvertierungs-, Transfer- und Zahlungsverbotsrisiko <strong>für</strong> Verkaufserlöse<br />

Diese Risiken können durch Maßnahmen der Risikopolitik reduziert werden:<br />

• Risikovorbeugung: Marktstudien, Bonitätsauskünfte (AHKs, Auskunfteien,<br />

Banken), Beobachtung des Zahlungsverhaltens, Kurssicherung<br />

• Risikoabwälzung: auf den Geschäftspartner (Liefer- und Zahlungskonditionen,<br />

Fakturierung in EUR) bzw. andere Risikoträger (staatliche oder private<br />

Garantiegeber, Versicherungen, Factoring-Unternehmen)<br />

Letzteres führt wiederum zu zusätzlichen Kosten (Garantieprämien), die im Exportpreis<br />

untergebracht werden müssen (siehe nachfolgende Checkliste). Die örtlich zuständigen<br />

IHKs, die AHKs und Banken stehen als Ansprechpartner zu Fragen des<br />

Risiko-Managements im Auslandsgeschäft zur Verfügung.<br />

21


���� CHECKLISTE<br />

Retrograde Exportkalkulation (Muster)<br />

Inlandsauftrag Auslandsauftrag Beschreibung �<br />

Gesamthonorar<br />

- variable Abwicklungskosten<br />

• Zeitkosten • Zeitkosten Arbeitszeit x Stundensatz *<br />

• Inlandsreisekosten • Auslandsreisekosten Diäten, Kilometergelder,<br />

Hotelkosten etc.<br />

• Inlandskommunikationskosten<br />

• Sach- und Sonderkosten<br />

• Auslandskommunikationskosten<br />

• Sach- und Sonderkosten<br />

- variable Zusatzabwicklungskosten<br />

- variable Akquisitionskosten<br />

• Dolmetsch-, Übersetzungs-<br />

und Vertragskosten<br />

• temporäre Personal-<br />

und/oder Infrastrukturkosten<br />

22<br />

Telefon-, Fax-, Portoausgaben<br />

Kopier-, Literaturausgaben,<br />

Fremdhonorare etc.<br />

Fremdhonorare<br />

Fremdhonorare<br />

Büromiete/-ausstattung<br />

• Finanzierungskosten Exportkreditzinsen<br />

• Garantiekosten Garantieprämien<br />

• Zeitkosten • Zeitkosten Arbeitszeit x Stundensatz *<br />

• Inlandsreisekosten • Auslandsreisekosten Diäten, Kilometergelder,<br />

Hotelkosten etc.<br />

• Inlandskommunikationskosten<br />

= Gewinn (vor Steuern)<br />

beim Inlandsgeschäft<br />

• Auslandskommunikationskosten<br />

= Gewinn (vor Steuern)<br />

beim Auslandsgeschäft<br />

Telefon-, Fax-, Portoausgaben<br />

* Faktor <strong>für</strong> fixe Lohn-, Lohnneben- und Infrastrukturkosten sowie sonstige Zuschläge<br />

Aufgrund der Besonderheit des Auslandsgeschäftes wurden verschiedene Förder-,<br />

Finanzierungs- und Garantiemöglichkeiten geschaffen, mit denen auch unternehmensnahe<br />

Dienstleistungsunternehmen direkt oder indirekt in der Akquisition oder<br />

Abwicklung von Auslandsaufträgen unterstützt werden. Kapitel 10 gibt einen detaillierten<br />

Überblick über die wichtigsten außenwirtschaftlichen Förderprogramme.


4. Analyse von Auslandsmärkten<br />

Für viele unternehmensnahe <strong>Dienstleister</strong>, die sich zum ersten Mal im Ausland engagieren<br />

wollen, kommen nur wenige Länder als Märkte in Frage. Sinnvoll ist es, in<br />

einem stufenweisen Vorgehen wenige oder nur einen Markt herauszufiltern, auf die<br />

bzw. den man seine Auslandsaktivitäten konzentriert.<br />

1. Kommt ein Land aufgrund seiner politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und<br />

gesellschaftlichen Rahmenbedingungen als Zielmarkt in Betracht?<br />

Notwendig ist eine Analyse der allgemeinen Rahmenbedingungen.<br />

2. Wenn die Analyse der Rahmenbedingungen ergibt, dass die Marktbearbeitung<br />

aus unternehmerischer Sicht sinnvoll erscheint, sind spezifische Marktzutrittsbarrieren<br />

festzustellen. Welche nationalen Vorschriften des Zielmarktes müssen<br />

beachtet werden?<br />

3. Auf die Bewertung der Marktzutrittsbarrieren folgt die Prüfung der konkreten<br />

Absatzmöglichkeiten und –bedingungen <strong>für</strong> die jeweilige Dienstleistung.<br />

4.1 Allgemeine Rahmenbedingungen<br />

Zu den allgemeinen Rahmenbedingungen gehören die politische Stabilität, die<br />

Rechtssicherheit, die Konvertibilität der Währung, die Steuergesetzgebung sowie<br />

ökonomische und gesellschaftliche Grunddaten (Bevölkerung, Beschäftigung,<br />

Wachstum etc.). Die Außenwirtschaftsabteilungen der bayerischen IHKs (Adressen<br />

vgl. Anhang 2) bieten zu den unterschiedlichen Auslandsmärkten vielfältige Informationen<br />

an.<br />

Darüber hinaus organisieren die bayerischen IHKs Informationsveranstaltungen über<br />

Auslandsmärkte. Dabei berichten hochrangige Vertreter von Institutionen, u. a. der<br />

Auslandshandelskammern (AHKs – www.ahk.de), und Unternehmen aus dem In-<br />

und Ausland über Chancen und Möglichkeiten des Auslandsengagements.<br />

Über die IHKs und AHKs hinaus ist die Bundesagentur <strong>für</strong> Außenwirtschaft (bfai -<br />

www.bfai.de) eine zentrale Anlaufstelle <strong>für</strong> Informationen über Auslandsmärkte. 45<br />

bfai-Korrespondenten im Ausland erarbeiten marktnahe Studien, die neben honorarpflichtigen<br />

Recherchen angeboten werden.<br />

Das Internet bietet heutzutage eine wahre Flut an Informationen gerade auch <strong>für</strong><br />

Zwecke der Auslandsmarkt-Recherche. Das Außenwirtschaftsportal <strong>Bayern</strong>s,<br />

www.auwi-bayern.de, bietet Unternehmen kostenfreie Informationen zu wichtigen<br />

Außenwirtschaftsthemen. Allein unter der Rubrik „Länder“ gibt es umfassende Informationen<br />

zu über 150 Staaten. Merkblätter und Checklisten der bayerischen IHKs<br />

und Handwerkskammern bilden die Basis der im Portal angebotenen Informationssammlung.<br />

Auf weiterführende Seiten wird durch Links hingewiesen.<br />

Im Anhang 1 dieser Broschüre sind außerdem die wichtigsten Internet-Adressen <strong>für</strong><br />

das Auslandsgeschäft aufgeführt.<br />

23


4.2 Spezifische Marktzutrittsbarrieren<br />

In vielen Fällen ist es nicht ohne Weiteres möglich, die Dienstleistung auch im Ausland<br />

anzubieten: Es müssen zuvor Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen eingeholt,<br />

Qualitätsnachweise erbracht werden etc. Um welche Zutrittsbarrieren es sich im<br />

Einzelnen handelt, ist von Land zu Land und je nach Art der Dienstleistung unterschiedlich.<br />

Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über verschiedenste Arten von<br />

Zutrittsbeschränkungen, über die man sich sorgfältig informieren sollte. Die Mitarbeiter<br />

von IHKs und AHKs sind bei dieser Analyse behilflich. Informationen können auch<br />

bei den jeweiligen Fachverbänden der verschiedenen <strong>Dienstleister</strong>bereiche erfragt<br />

werden.<br />

Mögliche Marktzutrittsbarrieren<br />

• Einreise und Aufenthaltsbestimmungen<br />

Innerhalb der Europäischen Union ist die Einreise <strong>für</strong> Bürger eines EU-Landes<br />

grundsätzlich frei. Für die Einreise aus Arbeitsgründen gilt dies allerdings nur<br />

eingeschränkt.<br />

Außerhalb der Europäischen Union kann <strong>für</strong> die Einreise ein Visum erforderlich<br />

sein. Touristenvisa sind oftmals nicht ausreichend: Sie gelten nur <strong>für</strong> eine<br />

beschränkte Zeit und umfassen keine Arbeitserlaubnis. Für die Arbeitsaufnahme<br />

im Ausland kann eine Arbeitserlaubnis erforderlich sein.<br />

Auskünfte erteilen Konsulate, Botschaften oder auch das Auswärtige Amt. Gute<br />

Informationen sind erhältlich unter www.auswaertiges-amt.de sowie<br />

citizens.eu.int.<br />

• Arbeiten innerhalb EU-Grenzen<br />

Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU werden vorübergehend<br />

Leistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbracht. Trotz der<br />

grundsätzlichen Freiheit des Dienstleistungsverkehrs sind nationale<br />

- Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen<br />

- Gewerberechtliche Bewilligungspflichten<br />

- Steuerrechtliche Bestimmungen (Einkommens-, Umsatzsteuer) sowie<br />

- Arbeitsrechtliche Vorschriften bei der Arbeitnehmerentsendung<br />

zu berücksichtigen. Auskünfte geben die örtlich zuständigen IHKs und AHKs.<br />

Detaillierte Antworten auf arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche<br />

Fragen beantwortet das Merkblatt „Auslandsentsendung von Arbeitnehmern“,<br />

http://www.auwi-bayern.de/awp/base/merkblaetter/Auslandsentsendung-<br />

030527.pdf.<br />

• Berufliche Befähigungsnachweise<br />

Ebenso wie in Deutschland sind im Ausland <strong>für</strong> die Aufnahme bestimmter Tätigkeiten<br />

berufliche Befähigungsnachweise vorzulegen.<br />

Nicht alle in Deutschland erworbenen Befähigungsnachweise werden grundsätzlich<br />

auf ausländischen Zielmärkten anerkannt. Es kann erforderlich sein, in<br />

Deutschland erworbene Befähigungsnachweise im Ausland anerkennen zu<br />

24


lassen oder zusätzliche Nachweise zu erwerben. Je nach Tätigkeit und Zielland<br />

gelten unterschiedliche Bestimmungen. Die Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise<br />

durch das Ausland kann auch dann erforderlich sein,<br />

wenn man sich nicht im Ausland niederlassen möchte, sondern dort nur zeitlich<br />

begrenzt tätig werden will. Auch bei Berufen, die in Deutschland nicht reglementiert<br />

sind, sollte man sich erkundigen, ob im Zielland <strong>für</strong> die Aufnahme<br />

der Tätigkeit Befähigungsnachweise vorzuweisen oder andere Berufszugangsvoraussetzungen,<br />

z. B. Unterrichtungen, zu erfüllen sind.<br />

• Honorarvorschriften, Gebührenordnungen<br />

Ähnlich wie beispielsweise die in Deutschland geltenden Honorarvorschriften<br />

<strong>für</strong> Architekten können im Ausland Gebührenordnungen und Honorarvorschriften<br />

gelten, die <strong>für</strong> die Rechnungsstellung verpflichtend sind.<br />

• Finanzierungsvorschriften bei Unternehmensbeteiligungen<br />

Bei Unternehmensgründung oder -beteiligung im Ausland sind die jeweiligen<br />

gesellschaftsrechtlichen Regelungen des Ziellandes zu beachten. In einigen<br />

Ländern gibt es Vorschriften, wonach sich ausländische Kapitalgeber nur in<br />

begrenztem Umfang an Unternehmen im Zielland beteiligen dürfen.<br />

• Patente, Copyrights oder Handelsmarken<br />

Für in Deutschland geschützte Patente, Copyrights oder Handelsmarken kann<br />

eine zusätzliche Anerkennung im Zielland erforderlich sein.<br />

• Local Content-Regelungen<br />

Regelungen, wonach ein festgelegter Anteil der Wertschöpfung im Zielland<br />

erbracht werden muss<br />

• Nichttarifäre Handelshemmnisse<br />

z. B. Währungskontrollen, Behinderung des internationalen Zahlungsverkehrs<br />

• Bevorzugung nationaler Anbieter bei öffentlicher Auftragsvergabe<br />

• Festgelegter Anteil zu beschäftigender nationaler Arbeitskräfte<br />

• Marktzutritt <strong>für</strong> Ausländer nur, wenn bereits nationale Anbieter gleiche<br />

Dienstleistungspalette anbieten<br />

• Verbote und Beschränkungen z. B. <strong>für</strong> bestimmte Werbeformen, Arbeitszeitmodelle,<br />

Arbeitsschutz und Tarifmodelle<br />

• Datenschutzbestimmungen<br />

• Beschränkungen der Gewinnverwendung<br />

25


4.3 Branchenspezifische Absatzmöglichkeiten<br />

Wie sind die Absatzchancen <strong>für</strong> die eigenen Dienstleistungen im anvisierten Zielmarkt<br />

einzuschätzen? Wichtige Faktoren sind hierbei Nachfragesituation, Kaufkraft,<br />

Kundenbedürfnisse sowie die Konkurrenz- und Kostensituation. Bedeutsam sind<br />

auch Verkehrsinfrastruktur, Logistik sowie die Internet-Infrastruktur und mögliche<br />

Vertriebskanäle. Auch der freie Zugang zu Netzinfrastrukturen (Telefonnetz, Frequenzvergabe<br />

etc.) kann wichtig sein.<br />

Die wichtigsten Ansprechpartner im Ausland sind die deutschen AHKs (www.ahk.de).<br />

Deren Mitgliederverzeichnisse geben einen Überblick über deutsche Firmen, die bereits<br />

Erfahrungen im regionalen Markt gesammelt haben und Ansprechpartner <strong>für</strong><br />

Marktinformationen sein können. Die AHKs bieten Publikationen zu bestimmten<br />

Branchen oder Sachthemen sowie Marktstudien an. Auch bei der Vermittlung von<br />

Geschäftspartnern hilft die jeweilige AHK (vgl. nachfolgendes Kapitel 5).<br />

Wichtige branchenspezifische Informationsquellen sind die Fachmessen im Zielland.<br />

Über die stattfindenden Auslandsmessen informiert der „Ausstellungs- und Messe-<br />

Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V.“ (AUMA). Eine Teilnahme als Aussteller<br />

sollte wegen der anfallenden Kosten vielleicht erst der zweite Schritt sein. Der Messekatalog,<br />

einsehbar auch im Internet (www.auma.de), bietet bereits zahlreiche Informationen<br />

und ermöglicht die Kontaktaufnahme mit einem Aussteller.<br />

IHKs und AHKs bieten zudem überregionale und internationale Veranstaltungen, Unternehmertreffen<br />

und –reisen sowie Kooperationsbörsen an. Diese Veranstaltungen<br />

sind wichtige Informationsquellen und Hilfen zur Marktbewertung und -erschließung.<br />

Unter www.auwi-bayern.de ist eine erste Übersicht der bayerischen Veranstaltungen<br />

einzusehen. Es ist anzuraten, sich im Hinblick auf Themen und Termine direkt mit<br />

der örtlich zuständigen IHK in Verbindung zu setzen. Über einen monatlichen Außenwirtschafts-Newsletter<br />

informiert jede bayerische IHK ihre interessierten Mitgliedsfirmen<br />

darüber hinaus entgeltfrei über aktuelle Veranstaltungen. Eine Aufnahme<br />

in den entsprechenden Verteiler ist überaus empfehlenswert!<br />

Egal, <strong>für</strong> welches Zielland man sich letztlich entscheidet: Eine gute inhaltliche Vorbereitung<br />

auf das Auslandsgeschäft und solide Recherchen sind Grundvoraussetzungen<br />

<strong>für</strong> den Erfolg. Auch über sprachliche und kulturelle Unterschiede sollte man<br />

nachdenken. Die Erfolgsrezepte aus dem Inland schließlich können nicht ohne weiteres<br />

auf die Auslandsmärkte übertragen werden. Wichtig ist, die Dienstleistung an den<br />

neuen Markt anzupassen (z. B. Bezeichnung, Design, Logo etc.).<br />

26


5. Geschäftsverbindungen knüpfen und pflegen<br />

<strong>Dienstleister</strong>, die ihr Engagement im Ausland langfristig aufbauen möchten, benötigen<br />

Informationen über mögliche Geschäftspartner und Kunden. Der „Export“ vieler<br />

Dienstleistungen ist ohne persönliche Kontakte kaum möglich. Kontakte entstehen<br />

durch Recherche, Neuansprache von Kunden, Verkaufsgespräche, Angebotserstellung<br />

etc. Die Pflege der Kontakte ist eine wichtige und lohnende Aufgabe.<br />

5.1 Recherche von möglichen Geschäftspartnern<br />

Eine Möglichkeit, Geschäftsverbindungen aufzubauen, besteht darin, potenzielle Geschäftspartner<br />

zu recherchieren und selbst oder über einen Mittler anzusprechen.<br />

• Auslandshandelskammern (AHKs)<br />

Die deutsche Wirtschaft wird bei ihren Aktivitäten auf ausländischen Märkten<br />

in über 80 Ländern durch 117 deutsche AHKs, Delegiertenbüros und Repräsentanzen<br />

unterstützt. Die Kontaktvermittlung zwischen deutschen Unternehmen<br />

und denen im Ausland bzw. umgekehrt ist eine Hauptaufgabe der bilateral<br />

arbeitenden AHK-Büros. Sie beantworten jährlich mehr als 700.000 geschäftliche<br />

Anfragen von Unternehmen und bringen jedes Jahr über 300.000<br />

ausländische Besucher auf deutsche Messen.<br />

Der Auftrag an eine AHK (www.ahk.de) ist somit wohl die effizienteste Methode,<br />

Kontakt zu potenziellen Partnern aufzubauen. Der Umfang der Unterstützung<br />

richtet sich dabei ganz nach den Bedürfnissen des Unternehmens. Sie<br />

kann von der bloßen Übermittlung von Adressen bis zur Mailing-Aktion mit telefonischem<br />

Nachfassen und Begleitung bei Geschäftsterminen reichen. Zu<br />

empfehlen ist der individuelle Kooperationspartner-Suchservice, bei dem<br />

nach einem vom bayerischen Unternehmen vorgegebenen Partner-<br />

Wunschprofil entsprechende ausländische Firmen ausfindig gemacht, hinsichtlich<br />

ihres Kooperationsinteresses kontaktiert und bei Interesse Gesprächstermine<br />

mit beiden Unternehmen vereinbart werden.<br />

Möglich ist außerdem ein über die AHK aufgegebenes Inserat im AHK-<br />

Magazin oder der Fachpresse. Genutzt werden können auch die Mitgliederverzeichnisse<br />

der deutschen AHKs. Die Mitglieder der deutschen AHK vor Ort<br />

sind mögliche Kooperationspartner oder zumindest Informationsquellen.<br />

• Euro Info Centre<br />

Auch die Euro Info Centren (www.eic.de) vermitteln Kooperationspartner über<br />

ihr inzwischen fast 300 Stellen umfassendes Netz - auch zu Spezialgebieten<br />

wie Technikkooperation.<br />

• Auslandsvertretungen<br />

In Ländern, in denen es keine AHK gibt, ist eine diplomatische Vertretung<br />

Deutschlands Anlaufstelle <strong>für</strong> ratsuchende Unternehmen. Die Auslandsvertretungen<br />

nehmen deutsche Interessen im Gastland wahr, insbesondere im Kontakt<br />

zu staatlichen Stellen der Gastländer. Sie setzen sich <strong>für</strong> die Verbesserung<br />

der Marktzugangsbedingungen ein, beraten deutsche Unternehmen und<br />

unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Wirtschaftsinteressen gegenüber<br />

27


amtlichen Regierungsstellen. Weitere Informationen können unmittelbar über<br />

die deutschen Außenvertretungen oder über das Auswärtige Amt erfragt werden.<br />

Eine Aufstellung der diplomatischen Vertretungen Deutschland ist unter<br />

www.auswaertiges-amt.de aufzufinden.<br />

• IHK-Gesellschaft zur Förderung der Außenwirtschaft und der Unternehmensführung<br />

mbH<br />

Die IHK-Gesellschaft zur Förderung der Außenwirtschaft und der Unternehmensführung<br />

mbH (www.ihk-gmbh.com) unterstützt international orientierte<br />

Unternehmen bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Sie bietet zahlreiche<br />

IHK-Firmenpools in wirtschaftlich aufstrebenden Regionen an und ist nationaler<br />

Koordinator <strong>für</strong> Kooperationsprogramme der EU in Europa, Asien, Lateinamerika,<br />

Nah- und Mittelost, wie z. B. AL-Invest und „Gateway to Japan“<br />

(zu EU-Förderprogrammen siehe auch Kapitel 10.3). Ein weiterer Schwerpunkt<br />

sind Konferenzen, Unternehmertreffen und Branchenworkshops in Mittel-<br />

und Osteuropa.<br />

• Ausländische Industrie- und Handelskammern<br />

IHKs im Ausland können vor allem dann gute Ansprechpartner sein, wenn es<br />

um das Engagement in einer bestimmten Region geht. Die Anschriften europäischer<br />

und außereuropäischer IHKs sind zu erhalten bei Eurochambres<br />

(www.eurochambres.be), einem Zusammenschluss europäischer IHKs.<br />

• Adressverzeichnisse<br />

Eine Reihe von Adressverzeichnissen sind im Internet – teils kostenlos, teils<br />

kostenpflichtig – recherchierbar. Als Firmenadress-Datenbanken zur selbständigen<br />

Suche gerade auch <strong>für</strong> <strong>Dienstleister</strong> sind zu empfehlen:<br />

www.kompass.com sowie www.europages.com,<br />

www.corporateinformation.com und die weltweite Kooperationsbörse<br />

www.e-trade-center.com.<br />

• Ausländische Botschaften<br />

Ausländische Botschaften, Konsulate und Handelsförderstellen geben in der<br />

Regel kostenlos Adressen ihres Heimatlandes heraus. Für Deutschland zuständige<br />

Vertretungen fremder Staaten und sonstige Missionen können beim<br />

Auswärtigen Amt erfragt werden (www.auswaertiges-amt.de).<br />

• Ausstellerkataloge<br />

Mögliche Partner können Aussteller auf den Fachmessen im anvisierten Zielmarkt<br />

sein. Die führenden Fachmessen lassen sich über die IHKs oder den<br />

Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft (www.auma.de)<br />

herausfinden. Der Ausstellungskatalog der letzten Veranstaltung ist beim<br />

Messeveranstalter zu beziehen. Auf diese Weise können wichtige Unternehmer<br />

der Branche direkt angesprochen werden.<br />

• Kontakte über Dritte schließen<br />

Eine weitere Möglichkeit ist, deutsche Firmen ausfindig zu machen, die sich<br />

bereits im Zielmarkt engagieren. Spediteure verfügen oft über Kontakte im<br />

Ausland und auch Banken können über ihre Korrespondenzbanken oder Filialen<br />

im Ausland weiterhelfen.<br />

28


• Handelsvertreterverbände<br />

Bei der Suche nach Handelsvertretern sind u. a. die Handelsvertreterverbände<br />

behilflich. Ein Verzeichnis ausländischer Verbände ist auf den Internetseiten<br />

des Internationalen Handelsvertreterverbandes International Union of Commercial<br />

Agents and Brokers abzurufen (www.iucab.nl).<br />

5.2 Messen<br />

Messen sind nach wie vor das wichtigste Instrument zur Anbahnung von Geschäften<br />

im Ausland. Der Besuch oder die Ausstellung auf einer Fachmesse im Ausland ist<br />

zwar kostspielig, bietet aber die Möglichkeit, innerhalb kurzer Zeit und an einem Ort<br />

den Markt kennen zu lernen und mit wichtigen Akteuren zusammenzutreffen. Um die<br />

Teilnahme als Aussteller zum Erfolg werden zu lassen, sind sowohl die Auswahl der<br />

richtigen Fachmesse wie auch großer Einsatz bei der Vorbereitung, Durchführung<br />

und Nachbereitung erforderlich. Bund und Freistaat <strong>Bayern</strong> bieten <strong>für</strong> ausgewählte<br />

Messen Förderungen an (vgl. auch Kapitel 10.1 und 10.2). Bayerische Unternehmen,<br />

die an offiziell geförderten Auslandsmessen teilnehmen wollen, erhalten nähere Informationen<br />

über ihre örtlich zuständige IHK, <strong>Bayern</strong> International (www.bayerninternational.de)<br />

oder beim AUMA (www.auma.de).<br />

Die bayerischen IHKs, Handwerkskammern und Wirtschaftsverbände sind in Konzeption<br />

und Durchführung mit eingebunden.<br />

Zur Vorbereitung auf Messebeteiligungen im Ausland hält auch die Bundesagentur<br />

<strong>für</strong> Außenwirtschaft (www.bfai.de) branchen-, messe- und landesspezifische Informationen<br />

bereit, die größtenteils kostenlos über die IHKs bezogen werden können.<br />

Kontakt zu ausländischen Unternehmen kann kostengünstiger auch auf den großen<br />

internationalen Leitmessen im Inland hergestellt werden. Deutschland ist einer der<br />

bedeutendsten Messestandorte der Welt. Jedes Jahr werden hierzulande etwa 140<br />

überregionale Messen und Ausstellungen mit mittlerweile über 10 Millionen Besuchern<br />

veranstaltet. Von den global führenden Messen der einzelnen Branchen finden<br />

damit allein zwei Drittel in Deutschland statt. Von den Besuchern reist jedes Jahr<br />

rund ein Fünftel aus dem Ausland an, davon wiederum 20 % aus Übersee.<br />

5.3 Unternehmerreisen<br />

Bei Unternehmerreisen werden Marktchancen auf Auslandsmärkten erkundet (sog.<br />

„Fact Finding Mission“) und/oder Treffen mit möglichen Kooperationspartnern organisiert<br />

(sog. „Kooperationsbörsen“ oder „Matchmaking“).<br />

• Als „Informations- und Kontaktveranstaltungen im Ausland und in Deutschland“<br />

fördert das Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie (BMWi)<br />

diese Aktivitäten (vgl. auch Kapitel 10.2). Eine Programmübersicht dieser sog.<br />

„Exportförderveranstaltungen“ ist im Internet unter www.ixpos.de veröffentlicht<br />

(-> Termine).<br />

• Die Unternehmerreisen in <strong>Bayern</strong> werden zumeist als Delegationsreisen, d. h.<br />

unter politischer Leitung mit entsprechender „Türöffner-Funktion“, durchge-<br />

29


führt. „<strong>Bayern</strong> International“ (www.bayern-international.de) leistet die organisatorische<br />

Durchführung; dort sind auch nähere Informationen erhältlich.<br />

• Auch die einzelnen Ländervereine bieten Unternehmerreisen an. Nähere Informationen<br />

sind dort erhältlich (Anschriften siehe Anhang 2).<br />

5.4 Elektronische Kooperationsbörsen<br />

Elektronische Kooperationsbörsen werden von verschiedenen Trägern und auf verschiede<br />

Art veranstaltet:<br />

• Die IHKs betreiben zusammen mit AHKs, bfai und Ländervereinen eine weltweite<br />

elektronische Kooperationsbörse. Unter www.e-trade-center.com können<br />

Geschäfts- und Kooperationsangebote weltweit veröffentlicht und abgefragt<br />

werden. Anhand einer Vielzahl unterschiedlicher Suchkriterien können in-<br />

und ausländische Angebote entgeltfrei recherchiert bzw. selbst Angebote platziert<br />

werden. Alle Einträge werden überprüft und nach einer gewissen Zeit gelöscht,<br />

um die Aktualität der Kooperationsbörse zu gewährleisten.<br />

• Im Internet findet sich eine ganze Reihe von elektronischen Handelsbörsen,<br />

die sich mit Hilfe einer Suchmaschine kontinuierlich nach geeigneten Nachfragen<br />

absuchen lassen. Länderbezogene Kooperationsbörsen können Sie bei<br />

Ihrer IHK erfragen.<br />

• Die Euro Info Centren (www.eic.de) vermitteln Kooperationspartner über ihr<br />

inzwischen fast 300 Stellen umfassendes Netz.<br />

5.5 Infrastruktureinrichtungen im Ausland<br />

Weitere Instrumente zur Geschäftsanbahnung mit ausländischen Unternehmen sind<br />

Firmenpools und die deutschen Häuser, die kleinen und mittleren Unternehmen helfen<br />

sollen, kostengünstig eine Präsenz im Ausland aufzubauen.<br />

• Firmenpools<br />

Ein Firmenpool ist ein von mehreren Unternehmen gemeinsam getragenes<br />

Büro im Ausland. Die Unternehmen teilen sich die Kosten <strong>für</strong> die Räumlichkeiten<br />

und den Repräsentanten vor Ort. Der „Rep“ bearbeitet den Markt <strong>für</strong> die<br />

auftraggebenden Firmen. Ansprechpartner ist die IHK-Gesellschaft zur Förderung<br />

der Außenwirtschaft und der Unternehmensführung mbH (Büro Berlin),<br />

im Internet unter www.ihk-gmbh.com.<br />

• Deutsche Häuser / German Centres<br />

Ein relativ neues Instrument der Außenwirtschaftsförderung sind die Deutschen<br />

Industrie- und Handelszentren, an den Standorten im Ausland als<br />

„German Centres“ bekannt. Sie basieren auf privater Trägerschaft und vereinen<br />

Außenwirtschaftsfördereinrichtungen der deutschen Wirtschaft, der Bundesländer<br />

und der Bundesregierung unter einem Dach.<br />

Die German Centres zielen vor allem auf kleine und mittlere deutsche Unternehmen.<br />

Sie ergänzen das bestehende Außenwirtschaftsförderinstrumentari-<br />

30


um. Büro-, Konferenz- und Schulungsräume sowie Ausstellungs-, Montage-<br />

und Lager flächen stehen zu kostengünstigen und langfristig kalkulierbaren<br />

Mieten zur Verfügung. Außerdem werden jeweils umfassende Beratungs- und<br />

Serviceleistungen vor Ort angeboten. Derzeit gibt es DIHZ in Jakarta, Singapur,<br />

Shanghai, Yokohama, Moskau, Peking und Mexiko-City. Über das Angebot<br />

informiert www.germancentre.com.<br />

• Bayerische Repräsentanzen<br />

Die Bayerischen Repräsentanzen im Ausland halten Kontakt zu wichtigen<br />

Stellen im jeweiligen Gastland und stellen Verbindungen zu Ansprechpartnern<br />

bei Behörden und Unternehmen her. In folgenden Ländern gibt es Repräsentanzen<br />

des Freistaates <strong>Bayern</strong>: Brasilien (Sao Paulo), Bulgarien (Sofia), China<br />

(Qingdao), Indien (Bangalore), Japan (Tokyo), Kanada (Montréal), Mexiko<br />

(Mexiko-City), Rumänien (Bukarest), Russland (Moskau), Singapur, Taiwan<br />

(Taipeh), Ukraine (Kiew), Ungarn (Budapest), USA (New York, Washington<br />

D.C., Palo Alto). Nähere Informationen hierzu unter www.bayerninternational.de.<br />

5.6 Firmenauskünfte (Bonitätsprüfung)<br />

Ein Unternehmen, das einen möglichen Geschäftspartner im Ausland gefunden hat,<br />

möchte Informationen über dessen Zahlungsgewohnheiten. Dabei können helfen<br />

• die von der ausländischen Firma benannten Referenzen<br />

• die Hausbank, die sich die Auskunft über ihre Niederlassung im Ausland oder<br />

eine Korrespondenzbank beschafft<br />

• Firmen mit speziellen Datenbanken wie Auskunfteien (z. B.<br />

www.creditreform.de)<br />

• der Bonitätsauskunftsservice der AHKs (www.ahk.de)<br />

5.7 Auftragsakquisition bei der öffentlichen Hand<br />

5.7.1 Öffentliche Beschaffung in der Europäischen Union<br />

Ein erhebliches Marktpotenzial <strong>für</strong> Dienstleistungsunternehmen findet sich auf öffentlichen<br />

Märkten. Mehr als 1,5 Billionen Euro gibt allein die öffentliche Hand in der Europäischen<br />

Union (EU) jährlich <strong>für</strong> die Beschaffung von Waren und Leistungen aus.<br />

Das entspricht annähernd 16% des Bruttoinlandsproduktes der EU. Dabei steigt der<br />

Anteil der Dienstleistungen am Gesamtbeschaffungsvolumen. So betraf 2005 ein<br />

gutes Drittel der rund 175.000 europaweit ausgeschriebenen Einzelaufträge den<br />

Dienstleistungssektor. Zu den am häufigsten gesuchten Leistungen zählen neben<br />

Ingenieurleistungen die Unterstützung im IT-Bereich und die Unternehmensberatung,<br />

aber auch so unterschiedliche Services wie Reinigungsdienste, Dienstleistungen von<br />

Reisebüros und Wirtschaftsprüfern, Werbeleistungen und viele andere mehr.<br />

5.7.1.1 EU-weite Richtlinien <strong>für</strong> die Vergabe öffentlicher Aufträge<br />

Wer den Umgang mit der Privatwirtschaft gewohnt ist, muss sich bei Geschäften mit<br />

öffentlichen Institutionen umstellen. Die öffentliche Beschaffung ist durch Gesetze<br />

31


und Vorschriften stark reglementiert. Die Regeln <strong>für</strong> das öffentliche Beschaffungswesen<br />

in den EU-Mitgliedstaaten sind durch europäisches Recht geprägt. Die Europäische<br />

Union hat 1993 ein umfangreiches Vorschriftenpaket mit sechs Richtlinien geschaffen,<br />

das von den EU-Mitgliedstaaten in jeweils nationales Recht umgesetzt<br />

wurde. Die Richtlinien wurden im Rahmen einer Reform zur Vereinfachung, Modernisierung<br />

und Flexibilisierung des Rechtsrahmens zu vier Richtlinien zusammengefasst:<br />

• Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG<br />

• Sektorenkoordinierungsrichtlinie 2004/17/EG<br />

• Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG<br />

• Rechtsmittelsektorenrichtlinie 92/13/EWG<br />

Die Vergabekoordinierungsrichtlinie und die Sektorenkoordinierungsrichtlinie regeln<br />

die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.<br />

Beide Richtlinien zum Öffentlichen Auftragswesen gelten seit dem 30. April 2004 und<br />

mussten bis 31. Januar 2006 in das nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten implementiert<br />

werden.<br />

Die Richtlinien gelten allerdings nur <strong>für</strong> größere Aufträge, die von der EU definierte<br />

Schwellenwerte überschreiten. Der Schwellenwert ist je nach Typ des Auftraggebers<br />

unterschiedlich. Er liegt bei 137.000 €, sofern der Auftraggeber eine staatliche Institution<br />

ist. Behörden wie Kommunen, Regionen, Universitäten, Stiftungen und ähnliche<br />

wenden die europäischen Bestimmungen bei Aufträgen mit einem Wert von mehr als<br />

211.000 € an. Sog. „Sektorenauftraggeber“, d. h. öffentliche Auftraggeber aus den<br />

Bereichen Energie-, Wasser und Verkehrsversorgung, müssen europäisches Recht<br />

bei Dienstleistungsvergaben dagegen erst beachten, wenn das Auftragsvolumen<br />

mindestens 422.000 € erreicht.<br />

Die EU-Schwellenwerte in Deutschland liegen derzeit unter oben genannten EU-<br />

Schwellenwerten:<br />

• 130.000 € Liefer-und Dienstleistungen staatlicher Institutionen<br />

• 200.000 € Liefer-und Dienstleistungen<br />

• 400.000 € Liefer- und Dienstleistungen der Sektorenauftraggeber<br />

Kommt europäisches Recht zur Anwendung, ergibt sich <strong>für</strong> Unternehmen eine Reihe<br />

von Vorteilen. Insbesondere Unternehmen, die sich grenzüberschreitend um öffentliche<br />

Aufträge bewerben wollen, profitieren von den harmonisierten Vorschriften.<br />

Deutliche Vorteile bringen beispielsweise die europaweite Bekanntmachungspflicht<br />

<strong>für</strong> öffentliche Ausschreibungen, die Vereinheitlichung der Vergabeverfahren, das<br />

Diskriminierungsverbot und der Rechtsschutz mit sich.<br />

Europaweite Bekanntmachungspflicht <strong>für</strong> öffentliche Ausschreibungen<br />

Öffentliche Auftraggeber aus der EU müssen europaweite Auftragsvergaben mit einer<br />

Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

(Amtsblatt S) ankündigen. Das Amtsblatt gehört mit seinen täglich mehr als 600<br />

neuen Ausschreibungen zur Pflichtlektüre <strong>für</strong> Anbieter, die sich an öffentlichen Ausschreibungen<br />

beteiligen wollen. Die Datenbankversion des Amtsblatts (Datenbank<br />

TED) ist im Internet unter http://ted.publications.eu.int/official/ verfügbar.<br />

32


Eine überaus effiziente Möglichkeit, tagesaktuell und zuverlässig europaweite Ausschreibungen<br />

zu erhalten, sind Ausschreibungsdienste. Unternehmen können bei<br />

diesen <strong>Dienstleister</strong>n ein Suchprofil hinterlegen, das die Leistungen ihres Unternehmens<br />

genau widerspiegelt und erhalten täglich per E-Mail, per Fax oder per Post nur<br />

die Ausschreibungen, die dem individuellen Firmen-Suchprofil entsprechen. Unternehmen<br />

müssen auf diese Weise nicht selbst täglich in der Flut von Ausschreibungen<br />

recherchieren und sparen so Zeit und Kosten. Oft werden zusätzlich auch Ausschreibungen<br />

aus anderen Quellen angeboten.<br />

Einen Ausschreibungsdienst betreibt zum Beispiel das Auftragsberatungszentrum<br />

<strong>Bayern</strong> e.V. – die offizielle Auftragsberatungsstelle des Freistaats <strong>Bayern</strong>. Es vermittelt<br />

über seinen Ausschreibungsservice C@TS - Computer @ided Tender Services –<br />

Ausschreibungen aus der EU-Datenbank TED, aus nationalen europäischen Ausschreibungsdatenbanken<br />

und der Datenbank der bfai.<br />

Kontakt:<br />

Auftragsberatungszentrum <strong>Bayern</strong> e.V.<br />

Angelika Höß<br />

Orleansstraße 10-12<br />

81669 München<br />

Tel: 089 / 51 16-3 60<br />

Fax: 089 / 51 16-6 15<br />

E-Mail: hoess@abz-bayern.de<br />

PRAXISTIPP<br />

Unternehmen können im Auftragsberatungszentrum <strong>Bayern</strong> e.V. eine kostenlose<br />

Proberecherche anfordern. Die Proberecherche gibt Aufschluss darüber, ob europaweite<br />

Ausschreibungen <strong>für</strong> das eigene Unternehmen interessant sind.<br />

Europaweit einheitliche Vergabeverfahren<br />

EU-weite Vergaben laufen, unabhängig in welchem EU-Mitgliedstaat sie durchgeführt<br />

werden, nach immer gleichen Schemata ab. Die EU lässt vier Vergabeverfahren<br />

zu: das offene und das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren, sowie<br />

den wettbewerblichen Dialog:<br />

• Am offenen Verfahren können sich Unternehmen nach Veröffentlichung der<br />

Ausschreibungsbekanntmachung unmittelbar beteiligen. Sie müssen lediglich<br />

beim Auftraggeber die detaillierten Ausschreibungsunterlagen anfordern. Auf<br />

deren Grundlage wird direkt das Angebot erstellt und eingereicht.<br />

• Das nicht offene Verfahren läuft dagegen in zwei Stufen ab. In der ersten<br />

Verfahrensrunde werden im Rahmen eines „Aufrufs zur Interessenbekundung“<br />

Unternehmen aufgefordert, sich um eine Teilnahme am Ausschreibungsverfahren<br />

zu bewerben. Sie müssen mit der Bewerbung Referenzen und sonstige<br />

Informationen über ihre Leistungsfähigkeit vorlegen. Der Auftraggeber überprüft<br />

mit Hilfe dieser Dokumente, ob die Bewerber grundsätzlich <strong>für</strong> den Auftrag<br />

geeignet sind. Aus allen eingereichten Interessenbekundungen wird eine<br />

im Vorfeld der Ausschreibung festgelegte Anzahl von Unternehmen ausgewählt,<br />

die schließlich zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.<br />

33


• Das Verhandlungsverfahren kann ebenfalls mit einer Interessenbekundungsphase<br />

eingeleitet werden. Ansonsten läuft das Verfahren formlos ab und<br />

erinnert am ehesten an Geschäfte im privatwirtschaftlichen Bereich. Auftraggeber<br />

dürfen Aufträge allerdings nur ausnahmsweise im Verhandlungsverfahren<br />

vergeben.<br />

• Der wettbewerbliche Dialog besteht hingegen aus drei Phasen. Die aus der<br />

Interessenbekundungsphase ausgewählten Teilnehmer nehmen an einer Dialogphase<br />

teil, in der zunächst im Wege des Dialogs entsprechende Lösungen<br />

<strong>für</strong> komplexe Sachverhalte herausgearbeitet werden. Auf dieser Grundlage<br />

werden die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der<br />

wettbewerbliche Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer<br />

Aufträge, wie große Bauprojekte, individuelle Softwareprojekte, individuelle<br />

Werbe- und Marketingkonzepte.<br />

Diskriminierungsverbot und Rechtsschutz in der EU<br />

Die EU beabsichtigt, mit ihren Vergaberegeln faire Wettbewerbe zu gewährleisten.<br />

Die Ausschreibungsbedingungen dürfen beispielsweise keine Bestimmungen enthalten,<br />

die einzelne Bieter bevorzugen, z. B. einheimische Bieter gegenüber ausländischen.<br />

Die Zuschlagserteilung muss nach objektiven Kriterien erfolgen, die schon mit<br />

der Ausschreibung bekannt gegeben werden.<br />

Sollte es zu Verstößen kommen, garantieren die EU-Vergaberichtlinien der Wirtschaft<br />

einen umfangreichen Rechtsschutz. Unternehmen, die Vergabefehler vermuten,<br />

können im Wege eines Nachprüfungsverfahrens eine Sperre der Zuschlagserteilung<br />

erreichen oder Schadenersatz einfordern. Der EU-Rechtsschutz wird von Unternehmen<br />

zunehmend in Anspruch genommen, ist allerdings mit Kosten verbunden.<br />

5.7.1.2 Öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte<br />

Während oberhalb der europäischen Schwellenwerte einheitliche Regeln gelten, sind<br />

die Beschaffungsverfahren unterhalb der Schwellenwerte durch nationale Traditionen<br />

geprägt. Dementsprechend unterschiedlich sind die Bestimmungen, obwohl in einigen<br />

Ländern langsam eine Annäherung an europäisches Vergaberecht erkennbar<br />

ist. Die Bekanntmachungspflicht und die Bekanntmachungsmedien, die Vergabeverfahren<br />

usw. sind jedoch durchaus verschieden ausgestaltet. Als wichtigstes Prinzip<br />

gilt aber auch unterhalb der Schwellenwerte das Diskriminierungsverbot. Bieter aus<br />

EU-Mitgliedstaaten können sich grundsätzlich an allen öffentlichen Ausschreibungen<br />

in anderen EU-Staaten beteiligen.<br />

Unternehmen sollten also nicht davor zurückschrecken, sich um internationale öffentliche<br />

Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte zu bemühen. Diese sind gerade <strong>für</strong><br />

kleinere und mittlere Betriebe in der Regel sogar interessanter als Großprojekte. Allerdings<br />

ist zu bedenken, dass die laufende Beobachtung aktueller Ausschreibungen<br />

und die Einarbeitung in nationale Vergabeverfahren und -gesetze mit erhöhtem Aufwand<br />

verbunden sind.<br />

34


PRAXISTIPP<br />

Es empfiehlt sich, bei der Auseinandersetzung mit nationalen Besonderheiten und<br />

bei Problemen mit grenzüberschreitenden Vergabeverfahren Hilfe in Anspruch zu<br />

nehmen.<br />

Kontakt:<br />

Auftragsberatungszentrum <strong>Bayern</strong> e.V.<br />

Miriam Naukkarinen<br />

Orleansstraße 10-12<br />

81669 München<br />

Tel: 089 / 5116 176<br />

Fax: 089 / 5116 663<br />

E-mail: naukkarinen@abz-bayern.de<br />

Die nationalen Gesetze, die das Vergabewesen in den EU-Mitgliedstaaten oberhalb<br />

und unterhalb der EU-Schwellenwerte bestimmen, können zum Beispiel über die<br />

europaweit mit mehr als 270 Niederlassungen vertretenen Euro Info Centres (EICs)<br />

bezogen werden (www.eic.de).<br />

Im Auftrag der Europäischen Kommission bieten die EICs zudem umfangreiche Beratungs-<br />

und Serviceangebote im Bereich des europäischen Vergabewesens an. In<br />

<strong>Bayern</strong> hat sich das EIC München der IHK <strong>für</strong> München und Oberbayern auf die<br />

Thematik spezialisiert (www.muenchen.ihk.de/aussenwi/eicinter.htm) und arbeitet<br />

dabei unmittelbar mit dem Auftragsberatungszentrum <strong>Bayern</strong> e. V. zusammen.<br />

Darüber hinaus erhalten deutsche Unternehmen bei den deutschen Auslandshandelskammern<br />

Unterstützung (www.ahk.de).<br />

5.7.2 Aufträge von Weltbank, Vereinten Nationen & Co.<br />

Auch außerhalb Europas können Aufträge, die mit öffentlichen Geldern finanziert<br />

werden, interessante Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. Insbesondere die Erschließung<br />

von unsicheren Märkten in Entwicklungs- und Schwellenländern ist häufig nur<br />

möglich, wenn Projekte durch öffentliche Finanzinstitute abgesichert werden.<br />

Zu den wichtigsten Geld- und Auftraggebern zählen die Weltbank-Gruppe, regionale<br />

Entwicklungsbanken wie die Inter-Amerikanische oder die Afrikanische Entwicklungsbank<br />

und die Vereinten Nationen. Sie unterstützen vor allem Vorhaben in den<br />

Sektoren Landwirtschaft, Energie, Umwelt, Gesundheit, Verkehr, Wasserversorgung<br />

und Bildung. Ebenso unterhalten viele Einzelstaaten Kreditinstitute mit den Aufgaben<br />

„Entwicklung“ und „Armutsbekämpfung“. Die Bundesrepublik Deutschland finanziert<br />

beispielsweise über die Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau (KfW) Investitionen und projektbezogene<br />

Beratungsleistungen in Entwicklungsländern (vgl. Kapitel 10.2). Im<br />

gleichen Kontext sind auch Finanzierungsprogramme der Europäischen Union zu<br />

sehen. Die EU stellt erhebliche finanzielle Mittel <strong>für</strong> Schwellenländer in Mittel- und<br />

Osteuropa bereit und ist ebenfalls in Entwicklungsländern in Afrika, Lateinamerika<br />

und Asien aktiv (vgl. Kapitel 10.3).<br />

35


Ähnlich wie auf den europäischen Beschaffungsmärkten nimmt weltweit die Nachfrage<br />

nach Dienstleistungen zu. Die zur Weltbankgruppe gehörende „International Bank<br />

for Reconstruction and Development“ (IBRD) hat z. B. in den letzten Jahren einen<br />

regelrechten Kurswechsel vollzogen. Die Aktivitäten der Bank beschränken sich nicht<br />

mehr nur auf das Bereitstellen von Infrastruktur. Verstärkt werden auch Beratungsleistungen<br />

in Bezug auf Privatisierungsmöglichkeiten, Betreibermodelle und Wartungsoptionen<br />

unter Regie der IBRD durchgeführt. Verstärkt finanziert die Bank auch<br />

reine Beratungsleistungen im Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe“, wie etwa Schulungsmaßnahmen<br />

in Verwaltungen und Gesundheitsorganisationen.<br />

Neben der Weltbank folgen auch andere internationale Organisationen dem Trend<br />

der Dienstleistungsorientierung. Beispielhaft seien die Vereinten Nationen (VN) genannt.<br />

Sie tätigen eigentlich vorwiegend Warenbeschaffungen, vergeben derzeit aber<br />

immerhin knapp ein Drittel ihrer externen Aufträge an Dienstleistungsunternehmen.<br />

Auffällig ist allerdings, dass deutsche <strong>Dienstleister</strong> bei der Vergabe von internationalen<br />

öffentlichen Aufträgen schlecht positioniert sind. Während Deutsche im Weltbank-<br />

Liefergeschäft mit einem Anteil deutlich über 10 % unter den OECD-Ländern in den<br />

letzten Jahren regelmäßig an erster Stelle lagen, belegen <strong>Dienstleister</strong> mit einem<br />

Anteil von durchschnittlich 3-5 % nur einen Platz im Mittelfeld. Die deutsche Position<br />

bei Auftragsvergaben der Vereinten Nationen ist insgesamt mittelmäßig.<br />

PRAXISTIPP<br />

Bayerische Unternehmen, die sich an Ausschreibungen der Weltbank, der Vereinten<br />

Nationen und der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank beteiligen wollen,<br />

sollten sich mit dem State of Bavaria Liaison Office in Washington D.C. in Verbindung<br />

setzen. Dieses bayerische Verbindungsbüro wurde im Herbst 2001 eingerichtet,<br />

um bayerische Unternehmen im internationalen Projektgeschäft mit den in den<br />

USA ansässigen Entwicklungsinstitutionen zu unterstützen. Die IHK <strong>für</strong> München<br />

und Oberbayern hat zudem in München ein „Back Office“ eröffnet, dass als verlängerter<br />

Arm des Verbindungsbüros in Washington agiert und <strong>für</strong> Unternehmen aus<br />

<strong>Bayern</strong> die erste Anlaufstelle ist.<br />

Kontakt:<br />

Verbindungsbüro in Washington<br />

State of Bavaria. Liaison Office Washington D.C.<br />

Peter F. Salminger<br />

1627 I Street, N.W., Suite 550<br />

Washington, D.C., 20006 USA<br />

Tel: 001 / 202 / 6 59 47 77, Direkt 001 / 202 / 6 59 68 23<br />

Fax: 001 / 202 / 6 59 47 79<br />

E-Mail: Psalminger@bavariaindc.org<br />

Back Office bei der IHK München<br />

IHK <strong>für</strong> München und Oberbayern<br />

Euro Info Centre<br />

Friedhelm Forge<br />

Max-Joseph-Straße 2<br />

80333 München<br />

36


Tel: 089 / 51 16-und -676<br />

Fax: 089 / 51 16-6 15<br />

E-Mail: forge@muenchen.ihk.de<br />

Information und Beratung zum Beschaffungswesen der UN<br />

Auftragsberatungszentrum <strong>Bayern</strong> e.V.<br />

Angelika Höß<br />

Tel: 089 / 5116 171<br />

Fax: 089 / 5116 663<br />

E-Mail: hoess@abz-bayern.de<br />

5.7.2.1 Regeln <strong>für</strong> die Beschaffung internationaler Organisationen<br />

Viele Unternehmen schrecken vor der Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen<br />

zurück, weil ihnen die Vergabepraxis undurchsichtig erscheint. Dies hängt<br />

vor allem damit zusammen, dass es keine international einheitlichen Regeln <strong>für</strong> die<br />

öffentliche Beschaffung von Waren und Leistungen gibt. Abgesehen davon, dass die<br />

einzelnen Entwicklungsbanken und Institutionen jeweils eigene Vorschriften haben,<br />

ist oftmals sogar die Praxis innerhalb der Organisationen uneinheitlich. So verfolgen<br />

etwa die einzelnen Unterorganisationen der Vereinten Nationen wie UNICEF,<br />

UNHCR usw. eigene Beschaffungsstrategien. Auch die Entwicklungshilfeprogramme<br />

der EU haben jeweils eigene Beschaffungsvorschriften.<br />

Immerhin sind die meisten Beschaffungskonzepte ähnlich und vergleichbar mit denen,<br />

die im Zusammenhang mit dem öffentlichen Beschaffungswesen in der EU bereits<br />

geschildert wurden. Gekennzeichnet sind sie durch das Bemühen um Transparenz,<br />

freien Wettbewerb und faire Vergabeverfahren.<br />

5.7.2.2 Projektinformationen als Grundvoraussetzung <strong>für</strong> die Auftragsakquisition<br />

Die Informationspolitik großer internationaler Organisationen hat sich mit dem Ausbau<br />

des Internets erheblich verbessert. Unter<br />

www.worldbank.org/html/opr/procure/bopage.html und<br />

www.un.org/partners/business/index.html verbreiten etwa die Weltbank und die Vereinten<br />

Nationen umfangreiche Informationen, die von Unternehmen <strong>für</strong> die Geschäftsanbahnung<br />

genutzt werden können. Vom monatlichen Bericht über sämtliche<br />

geplante Weltbankprojekte über jährliche Beschaffungspläne der Organisationen der<br />

Vereinten Nationen bis hin zur Erläuterung allgemeiner Beschaffungsregeln stehen<br />

zahlreiche Dokumente zur Verfügung.<br />

Eine wichtige Quelle <strong>für</strong> Ausschreibungsinformationen ist außerdem die Zeitschrift<br />

„Development Business“. Sie enthält Ausschreibungsbekanntmachungen der Weltbank<br />

und der Vereinten Nationen sowie Informationen über Projekte der regionalen<br />

Entwicklungsbanken. „Development Business“ wird von den Vereinten Nationen herausgegeben<br />

und erscheint zweimal pro Monat in englischer Sprache. Eine kostenpflichtige<br />

Online-Version ist unter www.devbusiness.com verfügbar.<br />

37


PRAXISTIPP<br />

Arbeitserleichterung bei der Auswertung der „Development Business“ bieten wiederum<br />

private <strong>Dienstleister</strong>. Im Dienst C@TS - Computer @ided Tender Services –<br />

des Auftragsberatungszentrums <strong>Bayern</strong> e. V. werden auch Ausschreibungen aus<br />

„Development Business“ erfasst und in deutscher Sprache an Unternehmen weitergeleitet.<br />

Kontakt:<br />

Auftragsberatungszentrum <strong>Bayern</strong> e.V.<br />

Angelika Höß<br />

Orleansstraße 10-12<br />

81669 München<br />

Tel: 089 / 51 16-171<br />

Fax: 089 / 51 16-663<br />

E-Mail: hoess@abz-bayern.de<br />

5.7.2.3 Vergabeverfahren der internationalen Finanzinstitute<br />

Ähnlich wie in der EU spielen bei der Vergabe von Aufträgen durch internationale<br />

Organisationen die Vergabeverfahren eine gewichtige Rolle. Auch auf internationaler<br />

Ebene finden sich offene Verfahren, zum Beispiel das International Competitive Bidding,<br />

nicht offene Verfahren wie das Limited International Bidding oder Direktvergabe-Verfahren.<br />

Beliebt ist der Einsatz von Bieter-Registern und Short-List-Verfahren.<br />

Schwellenwertkonzepte, die bestimmen, welches Vergabeverfahren durchgeführt<br />

wird, sind ebenfalls häufig anzutreffen.<br />

PRAXISTIPP<br />

Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen wollen, sollten<br />

sich auf jeden Fall immer zuerst mit den Vergabeverfahren vertraut machen, die<br />

von der jeweiligen Institution angewendet werden. Unternehmen sollten sich außerdem<br />

unbedingt in Bieterlisten eintragen. Informationen zur Bewerbung <strong>für</strong> Bieter-<br />

Listen finden sich auf den Homepages der internationalen Organisationen. Hilfestellung<br />

bei der Eintragung in Bieterlisten erhalten Unternehmen im bayerischen Verbindungsbüro<br />

in Washington D.C. oder vor Ort in <strong>Bayern</strong> im Back Office des Verbindungsbüros<br />

in der IHK München.<br />

Kontakt:<br />

Verbindungsbüro in Washington<br />

State of Bavaria. Liaison Office Washington D.C.<br />

Peter F. Salminger<br />

1627 I Street, N.W., Suite 550<br />

Washington, D.C., 20006 USA<br />

Tel: 001 / 202 / 6 59 47 77, Direkt 001 / 202 / 6 59 68 23<br />

Fax: 001 / 202 / 6 59 47 79<br />

E-Mail: Psalminger@bavariaindc.org<br />

38


Back Office bei der IHK München<br />

IHK <strong>für</strong> München und Oberbayern<br />

Euro Info Centre<br />

Friedhelm Forge<br />

Max-Joseph-Straße 2<br />

80333 München<br />

Tel: 089 / 51 16-676 und<br />

Fax: 089 / 51 16-6 15<br />

E-Mail: forge@muenchen.ihk.de<br />

Anders als in der EU, wo die öffentliche Ausschreibung die Regel ist, vergeben viele<br />

internationale Organisationen Aufträge überwiegend in nicht offenen Verfahren. Dies<br />

ist vor allem dadurch bedingt, dass die Auftragsvolumina – durchaus mittelstandsfreundlich<br />

– bei manchen Organisationen eher klein sind. Als Beispiel können die<br />

Vereinten Nationen genannt werden, die eine öffentliche Ausschreibung ab einem<br />

Auftragswert von 100.000 EUR vorsehen. Der durchschnittliche Auftragswert der<br />

jährlich rund 135.000 Einzelaufträge der Vereinten Nationen liegt jedoch bei nur<br />

25.000 US-Dollar. Die Bundesagentur <strong>für</strong> Außenwirtschaft (bfai) schätzt, dass nur 2<br />

% der vergebenen Aufträge eine Größenordnung von 100.000 US-Dollar übersteigen.<br />

Das heißt, dass auch nur diese 2 % der Aufträge in die öffentliche Ausschreibung<br />

gelangen.<br />

Erschwert wird die Akquisition öffentlich finanzierter Entwicklungsprojekte zudem,<br />

weil die Vergabe oftmals vom bzw. im Empfängerland durchgeführt wird. Dies bedeutet,<br />

dass Vergabeverfahren – etwa das National Competitive Bidding – nach Vergaberegeln<br />

der Empfängerländer abgewickelt werden können. Nationale Verfahren<br />

werden nicht zuletzt deshalb durchgeführt, weil Unternehmen aus den Empfängerländern<br />

mit der Ausführung der Leistung betraut werden sollen. Für Unternehmen<br />

aus der ersten Welt ist es deshalb häufig unerlässlich, Partnerschaften oder Vertretungen<br />

in Entwicklungsländern aufzubauen.<br />

5.7.2.4 Der Bayerische Consultant Trust Funds beim IFC<br />

Bayerische <strong>Dienstleister</strong> und Ingenieurbüros, die Aufträge der zur Weltbank-Gruppe<br />

gehörenden International Finance Corporation (IFC) übernehmen möchten, können<br />

in den Genuss eines besonderen Vorteils kommen. Der Freistaat <strong>Bayern</strong> hat bei der<br />

IFC, dem privatwirtschaftlich orientierten Teil der Weltbank-Gruppe, einen sog. „Consultant<br />

Trust Funds“ eingerichtet. Der Trust Funds, der mit einem Finanzvolumen von<br />

2,5 Mio. EUR bei einer Laufzeit von drei Jahren ausgestattet ist, dient vor allem der<br />

Finanzierung von Machbarkeitsstudien <strong>für</strong> den IFC. Interessant ist, das mindestens<br />

75 % der Studien, die durch den Trust Funds finanziert werden, an bayerische Unternehmen<br />

vergeben werden müssen.<br />

Der Trust Funds erhöht die Chance bayerischer Unternehmen bei der Bewerbung<br />

um Aufträge des IFC erheblich. Wie alle anderen Bewerber müssen allerdings auch<br />

bayerische Unternehmen den üblichen Bewerbungsprozess <strong>für</strong> IFC-Projekte durchlaufen<br />

und die geforderten Qualitätsmerkmale erfüllen. Sie erhalten lediglich Unterstützung<br />

durch die Trust Funds Unit des IFC. Die Entscheidung <strong>für</strong> einen Zuschlag<br />

fällt jedoch das Land, in dem das ausgeschriebene Projekt realisiert werden soll.<br />

Dieses folgt nicht unbedingt den Vorschlägen des IFC.<br />

39


Informationen über den Trust Funds können bei folgenden Beratungsstellen angefordert<br />

werden:<br />

Verbindungsbüro in Washington<br />

State of Bavaria. Liaison Office Washington D.C.<br />

Peter F. Salminger<br />

1627 I Street, N.W., Suite 550<br />

Washington, D.C., 20006 USA<br />

Tel: 001 /202 / 6 59 47 77, Direkt 001 / 202 / 6 59 68 23<br />

Fax: 001 /202 / 6 59 47 79<br />

E-Mail: Psalminger@bavariaindc.org<br />

Back Office bei der IHK München<br />

IHK <strong>für</strong> München und Oberbayern<br />

Euro Info Centre<br />

Friedhelm Forge<br />

Max-Joseph-Straße 2<br />

80333 München<br />

Tel: 089 / 51 16-676und -3 60<br />

Fax: 089 / 51 16-6 15<br />

E-Mail: forge@muenchen.ihk.de<br />

5.7.3 Marketingstrategien <strong>für</strong> den öffentlichen Markt<br />

Theoretisch genügt es, durch Ausschreibungsbekanntmachungen auf potenzielle<br />

öffentliche Kunden aufmerksam zu werden. Unternehmen, die ihre Zielgruppen<br />

schon vor einer Ausschreibung identifiziert und ihre Chancen auf dem öffentlichen<br />

Markt ausgelotet haben, sind jedoch im Vorteil. Im Folgenden finden sich deshalb<br />

noch einige nützliche Tipps <strong>für</strong> das Marketing, das trotz der geschilderten strengen<br />

Rechtsvorschriften immer Bestandteil der Bearbeitungsstrategie <strong>für</strong> den öffentlichen<br />

Markt sein sollte.<br />

Die Markterkundung<br />

Die Markterkundung bietet eine gute Ausgangsbasis <strong>für</strong> Geschäfte im öffentlichen<br />

Bereich. Mit Hilfe von Behördenverzeichnissen, Beschaffungsplattformen oder Internetseiten<br />

von öffentlichen Institutionen können Informationen über Auftraggeber beschafft<br />

werden. Die relevanten Auftraggeber sollten in Werbe- und Direktmarketinginitiativen<br />

einbezogen werden. Es lohnt sich auch, über das Studium von Haushaltsplänen<br />

und Vorinformationen längerfristige Beschaffungsvorhaben zu beobachten.<br />

Ebenso ist es unerlässlich herauszufinden, ob Auftraggeber über eigene Bieterlisten<br />

verfügen oder auf externe Lieferanten-Verzeichnisse zurückgreifen.<br />

Frühzeitiger Kontakt zum Kunden<br />

Persönliche Kontakte zu relevanten Auftraggebern sind notwendig. Ziel der persönlichen<br />

Kontakte ist, die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des eigenen Unternehmens<br />

darzustellen. Viele Auftraggeber sind äußerst interessiert daran, Stärken und<br />

Schwächen von Unternehmen im persönlichen Gespräch kennen zu lernen. Enge<br />

40


Kontakte sollten auch oder gerade zu großen internationalen Organisationen aufgebaut<br />

werden. Es ist leicht einzusehen, dass z. B. ein Einkäufer der Vereinten Nationen<br />

aus einer Bieter-Liste mit 100 Unternehmen aus aller Herren Länder diejenigen<br />

auswählt, die er kennt.<br />

Bereits in der Phase der Projektplanung sollte der Kontakt zum Auftraggeber aufgenommen<br />

bzw. intensiviert werden. Im Idealfall gelingt es, die Planungen der Auftraggeber<br />

zu beeinflussen. Insbesondere spezialisierte Produkte und Dienstleistungen,<br />

die Gegenstand einer Ausschreibung werden, sind in der Praxis oft auf die Stärken<br />

eines bestimmten Unternehmens zugeschnitten. Dies widerspricht freilich dem<br />

Gleichbehandlungsgrundsatz. Ein vorsichtiges Herantasten an potenzielle Auftraggeber<br />

durch den Außendienst, auf Fachausstellungen und Messen oder durch Einladungen<br />

zu Betriebsbesichtigungen ist trotzdem anzuraten.<br />

Preis- und Produktpolitik<br />

Öffentliche Aufträge werden in der Regel im Wettbewerb vergeben. Dies bedeutet,<br />

dass Preise und Produkte unmittelbar in Konkurrenz zum Angebot der Mitbewerber<br />

stehen. Eine Analyse des Preisniveaus und der Produktqualität auf öffentlichen<br />

Märkten ist notwendig. Die Transparenz der öffentlichen Beschaffung ermöglicht es,<br />

relativ leicht herauszufinden, welche Produkte in welcher Qualität von öffentlichen<br />

Auftraggebern nachgefragt werden. In Ausschreibungsdatenbanken können alte<br />

Ausschreibungen eingesehen werden. Auch über Preise kann man sich informieren,<br />

weil zum Beispiel bei Vergaben der Europäischen Union oberhalb der EU-<br />

Schwellenwerte der erfolgreiche Bieter und der Zuschlagspreis bekannt gegeben<br />

werden müssen.<br />

Die Produktpolitik erübrigt sich häufig insofern, als Leistungsmerkmale bei Ausschreibungen<br />

oft exakt vorgegeben werden. Im Baubereich werden technische Standards<br />

so genau definiert, dass <strong>für</strong> den Zuschlag in erster Linie der Preis entscheidend<br />

ist. Tendenziell lässt sich in Bezug auf Preise und Produkte feststellen, dass<br />

auf dem öffentlichen Markt – insbesondere in Zeiten leerer Kassen – nicht unbedingt<br />

qualitativ hochwertige Produkte aus hohen Preissegmenten nachgefragt werden.<br />

Ausnahmen bestätigen die Regel.<br />

After-Sales-Marketing<br />

Eine gewonnene Ausschreibung stellt nicht nur einen kurzfristigen Erfolg dar, sondern<br />

kann längerfristige Geschäfte nach sich ziehen. Folgeaufträge können akquiriert<br />

werden. Kleinere Leistungen, die direkt mit dem ursprünglichen Auftrag zusammenhängen,<br />

dürfen innerhalb von drei Jahren ohne neuerliche Ausschreibung vergeben<br />

werden. Bei Systemgeschäften ist der öffentliche Auftraggeber ebenso nicht an die<br />

Ausschreibungspflicht gebunden. Ein gewonnenes Projekt bietet zudem die Möglichkeit,<br />

die eigene Zuverlässigkeit unter Beweis zu stellen. Wurde ein Auftrag zur Zufriedenheit<br />

eines Auftraggebers abgewickelt, muss bei der nächsten Bewerbung<br />

beim gleichen Auftraggeber wesentlich weniger Aufwand betrieben werden, um die<br />

eigene Leistungsfähigkeit zu demonstrieren. Auftraggeber informieren außerdem<br />

Auftragnehmer, mit denen sie gute Erfahrungen gemacht haben, über zukünftig geplante<br />

Projekte. Die Betreuung öffentlicher Kunden nach der Abwicklung eines Auftrags<br />

lohnt sich also in jedem Fall.<br />

41


5.7.4 Checkliste: Internationale Ausschreibungen gewinnen<br />

Viele Teilnahmen an öffentlichen Ausschreibungen scheitern ganz einfach deshalb,<br />

weil im Bewerbungsprozess Fehler gemacht werden, die einfach zu vermeiden sind.<br />

Die folgende Checkliste hilft, die häufigsten Fehler zu erkennen.<br />

���� CHECKLISTE<br />

Erfolgreiche Bewerbung um öffentliche Aufträge ����<br />

• Haben Sie daran gedacht, schon im Vorfeld der Ausschreibung gute Kontakte<br />

zum Auftraggeber aufzubauen oder zu pflegen? Wenn nicht, scheuen<br />

sie sich nicht davor, ihn im Ausschreibungsprozess mindestens ein Mal<br />

persönlich zu kontaktieren.<br />

• Haben sie alle notwendigen Ausschreibungsunterlagen beim Auftraggeber<br />

angefordert?<br />

• Haben Sie alle Ausschreibungsunterlagen aufmerksam durchgelesen?<br />

Dies sollten Sie tun, bevor Sie mit der Bearbeitung der Ausschreibung beginnen!<br />

• Wollen Sie irgendetwas an den Ausschreibungsunterlagen, zum Beispiel<br />

am Leistungsverzeichnis ändern? Vorsicht! Dies ist in der Regel nicht<br />

zulässig!<br />

• Haben Sie Preise eindeutig und in der richtigen Währung aufgeführt?<br />

• Haben Sie das Angebot in der richtigen Sprache erstellt? In der Regel ist<br />

<strong>für</strong> die Angebotserstellung die Muttersprache des Landes vorgeschrieben,<br />

in dem der Auftraggeber sitzt. Bei Ausschreibungen internationaler Organisationen<br />

ist normalerweise Englisch zugelassen.<br />

• Haben Sie Alternativangebote vorgelegt? Überprüfen Sie, ob diese laut<br />

Ausschreibungstext zulässig sind!<br />

• Haben Sie nur <strong>für</strong> einen Teil der Ausschreibung geboten? Überprüfen Sie<br />

ebenfalls, ob dies laut Ausschreibungstext zulässig ist!<br />

• Haben Sie das Angebot mit einem Datum versehen und rechtsgültig unterzeichnet?<br />

• Haben Sie die Angebotsunterlagen übersichtlich aufbereitet?<br />

• Haben Sie alle einzureichenden Unterlagen und Formblätter vollständig<br />

ausgefüllt und falls nötig mit Datum und Unterschrift versehen?<br />

• Haben Sie alle geforderten Unterlagen beigelegt, mit denen Sie Ihre Leistungsfähigkeit<br />

und Zuverlässigkeit nachweisen müssen?<br />

• Haben Sie Unterlagen beigelegt, die in den Verdingungsunterlagen nicht<br />

gefordert wurden? Verzichten Sie auf diese lieber, wenn diese keinen direkten<br />

Bezug zum Auftrag haben. Eine aussagekräftige Imagebroschüre<br />

können Sie natürlich jederzeit mit dem Angebot einreichen.<br />

• Geben Sie Leistungen an Subunternehmer weiter? Eventuell müssen Sie<br />

dies dem Auftraggeber mitteilen, sofern es in den Ausschreibungsunterlagen<br />

verlangt ist!<br />

• Wollen Sie dem Angebot Ihre AGBs beifügen? Vorsicht! In vielen EU-<br />

Ländern ist dies nicht erlaubt!<br />

• Haben Sie Ihr Angebot in einem verschlossenen Umschlag eingereicht<br />

und entsprechend den Bestimmungen der Ausschreibungsunterlagen versiegelt<br />

und gekennzeichnet?<br />

42


• Haben Sie auf die Einhaltung der Angebotsfrist geachtet?<br />

Wollen Sie Änderungen vornehmen, nachdem Sie das Angebot beim Auftraggeber<br />

eingereicht haben? Änderungen/Ergänzungen zu Ihrem Angebot<br />

können Sie vornehmen, solange die Angebotsfrist läuft. Beachten Sie, dass<br />

sich dadurch Änderungen im Preis ergeben können, die Sie ausdrücklich anzugeben<br />

haben. Änderungen müssen mit Datum und Unterschrift versehen<br />

werden.<br />

Haben Sie die Vorteile einer Kooperation (vgl. Kapitel 3.2.3) überprüft?<br />

Es bietet sich an, bei internationalen Ausschreibungen mit Unternehmen zusammenzuarbeiten,<br />

die in dem Land ihren Sitz haben, in dem der Auftrag<br />

ausgeführt wird.<br />

Gibt es im Vorfeld einer Entscheidung über die Auftragsvergabe unfairen<br />

Wettbewerb durch einen ausländischen Mitbewerber? Das Bundesministerium<br />

<strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie hat eine (Troubleshooter-)Anlaufstelle zur<br />

politischen Flankierung von Auslandsprojekten eingerichtet:<br />

Kontakt:<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie<br />

Politische Flankierung/Auslandsprojekte<br />

Regierungsdirektor Dr. Lutz Werner<br />

Scharnhorststraße 34-37<br />

11019 Berlin<br />

Tel: 030 / 18615-6096<br />

Fax: 030 / 18615-50 60 96<br />

E-Mail: lutz.werner@bmwi.bund.de<br />

43


6. Definition der quantitativen und qualitativen Exportziele<br />

Nach der Entscheidung <strong>für</strong> den Dienstleistungsexport, der Schaffung der innerbetrieblichen<br />

Exportvoraussetzungen und der Beschaffung der erforderlichen Markt-<br />

und Projektinformationen sind die quantitativen und qualitativen Exportziele zu formulieren:<br />

In quantitativer Hinsicht können beispielsweise folgende, möglichst operationelle,<br />

d. h. in Bezug auf Inhalt, Ausmaß und Zeitbezug eindeutig bestimmte Exportziele<br />

definiert werden:<br />

• Exportumsatzvolumen pro Jahr pro Land<br />

• direkter/indirekter Exportumsatz pro Jahr<br />

• Ausschreibungsbeteiligungen pro EU-Programm oder Entwicklungsbank pro<br />

Jahr<br />

• maximale Größe und/oder Dauer pro Auslandsauftrag<br />

Parallel zu den Exportzielen sind auch die da<strong>für</strong> notwendigen Personal- und Finanzressourcen<br />

zu planen.<br />

In qualitativer Hinsicht sind strategische Exportziele insbesondere hinsichtlich der<br />

Form des Exports, der Zielmärkte und der Auftraggeber zu definieren, wie nachfolgende<br />

Checkliste beispielhaft verdeutlich:<br />

���� CHECKLISTE<br />

Qualitative Exportziele<br />

Unternehmensgröße <br />

Kleinstbetrieb<br />

1<br />

SpezialundSprachkenntnisse <br />

Exporterfahrung<br />

Meine Einstufung<br />

����<br />

44<br />

Praxistipp:<br />

Form des Exports<br />

Praxistipp:<br />

Zielmärkte<br />

gering gering indirekter Export variabel P<br />

gering hoch indirekter Export<br />

+ direkter Export<br />

hoch gering indirekter Export<br />

+ direkter Export<br />

hoch hoch indirekter Export<br />

+ direkter Export<br />

KMU gering gering indirekter Export<br />

+ direkter Export<br />

gering hoch indirekter Export<br />

+ direkter Export<br />

1<br />

hoch gering direkter Export<br />

+ Auslandsinvestition<br />

hoch hoch direkter Export<br />

+ Auslandsinvestition<br />

Praxistipp:<br />

Auftraggeber<br />

variabel P,Ö<br />

+ D<br />

variabel P,Ö,EU<br />

+ EU<br />

variabel P,Ö,EU,IFI<br />

+ EU & Osteuropa<br />

Variabel P,Ö<br />

+ D<br />

variabel P,Ö,EU<br />

+ EU & Osteuropa<br />

EU & Ost- P,Ö,EU<br />

europa<br />

Weltmarkt P,Ö,EU,IFI<br />

= kleiner 10 Mitarbeiter<br />

D = Deutschsprachiger Raum (Österreich, Südtirol, West-Frankreich/ Schweiz/ Benelux)<br />

EU = Mitgliedsländer der Europäischen Union<br />

P = Private Auftraggeber<br />

Ö = Öffentliche Auftraggeber<br />

IFI = Internationale Finanzinstitute (UN, Weltbank etc.)


7. Steuern und Abgaben beim grenzüberschreitenden<br />

Dienstleistungsverkehr<br />

Werden Dienstleistungen über die Grenze erbracht, stellt sich die Frage, was steuer-<br />

und abgabenrechtlich zu beachten ist. Hierbei ist insbesondere zu klären ob Zölle<br />

anfallen und wie die umsatzsteuerliche Behandlung der grenzüberschreitenden Leistungen<br />

aussieht.<br />

7.1 Zölle<br />

Dienstleistungen, die ins Ausland erbracht werden, sind grundsätzlich nicht zollpflichtig;<br />

auch spezielle Exportbewilligungen oder -dokumente sind in der Regel nicht notwendig.<br />

Lediglich wenn im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung Waren<br />

dauerhaft oder vorübergehend ausgeführt werden (Werkzeuge, Maschinen etc.),<br />

müssen gegebenenfalls Zollvorschriften beachtet werden. Die örtlich zuständige IHK<br />

steht als Ansprechpartner zur Verfügung.<br />

Achtung: Der Warenverkehr im EU-Binnenmarkt ist zwar von Zöllen befreit, nicht<br />

aber von besonderen Abwicklungspflichten betreffend Umsatzsteuer (vgl. folgendes<br />

Kapitel) und Statistik (wenn die Warenversendungen in die EU bzw. Warenerwerbe<br />

aus der EU im Vorjahr größer als 300.000 EUR waren). Zum Warenverkehr im EU-<br />

Binnenmarkt informiert und berät ebenfalls die örtlich zuständige IHK.<br />

7.2 Umsatzsteuer<br />

Bei der Frage nach der umsatzsteuerlich korrekten Behandlung von grenzüberschreitenden<br />

Dienstleistungen geht es darum zu klären, in welchem Land die<br />

erbrachte Leistung umsatzsteuerlich erfasst wird und wie als Folge dessen die jeweilige<br />

Rechnungsstellung auszusehen hat. Die Regelungen hierzu sind im Einzelnen<br />

äußerst kompliziert und unterscheiden sich je nach Art der ausgeführten Dienstleistung.<br />

Außerdem ist <strong>für</strong> die zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung häufig auch<br />

die Kenntnis der nationalen Rechtsvorschriften des Landes erforderlich, in dem der<br />

Leistungsempfänger seinen Betrieb hat bzw. die Leistung erbracht wird. Im Zweifelsfall<br />

sollte daher immer die Auskunft der zuständigen ausländischen Steuerbehörde<br />

eingeholt werden. Auch die IHKs stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.<br />

Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über die Grundzüge der umsatzsteuerlichen<br />

Behandlung von Dienstleistungen, die an unternehmerische Leistungsempfänger<br />

erbracht werden.<br />

7.2.1 Grundsatz<br />

Grundsatz der umsatzsteuerlichen Regelungen über grenzüberschreitende Dienstleistungen<br />

ist, dass diese der Umsatzbesteuerung des Landes unterfallen, in dem<br />

der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt. So ist z. B. der Leistungsort<br />

bei einem Vermieter von Fahrzeugen dort, wo er seinen Betrieb hat, egal wo die<br />

Fahrzeuge von den Mietern benutzt werden. Diese an sich einfache Grundregel ist<br />

allerdings durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen weitgehend ausgehöhlt: So<br />

kann z. B. auch der Tätigkeitsort des leistenden Unternehmens oder der Ansässigkeitsort<br />

des Dienstleistungsempfängers herangezogen werden. Bevor der obige<br />

45


Grundsatz angewendet wird, ist daher immer zwingend zu prüfen, ob nicht eine der<br />

zahlreichen Ausnahmen greift. Die Rechtsgrundlage zur Feststellung des Leistungsortes<br />

bildet § 3a Umsatzsteuergesetz (UStG), <strong>für</strong> Beförderungsleistungen § 3b<br />

UStG.<br />

Nach der Art der konkret erbrachten Dienstleistung sind die folgend beschriebenen<br />

Fälle zu unterscheiden.<br />

7.2.2 „Katalogleistungen“ mit Leistungsort im Ausland<br />

Die folgenden sog. „Katalogleistungen“ sind abweichend von der angeführten Grundregel<br />

immer dort steuerbar, wo der Empfänger der Leistung sein Unternehmen betreibt<br />

(§ 3a Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 UStG):<br />

• Leistungen zur Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten,<br />

Urheberrechten, Warenzeichenrechten und ähnlichen Rechten<br />

• Werbeleistungen sowie Leistungen, die der Öffentlichkeitsarbeit dienen (Werbemittler,<br />

Werbeagenturen)<br />

• Rechtliche, wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Beratungsleistungen<br />

• Datenverarbeitungsleistungen<br />

• Leistungen zur Überlassung von Informationen einschließlich gewerblicher<br />

Verfahren und Erfahrungen; hierzu gehört auch die Überlassung von Software<br />

auf elektronischem Weg<br />

• Kreditgewährungen und –verwaltungen<br />

• Personalgestellung<br />

• Leasinggeschäfte mit beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen<br />

Beförderungsmittel<br />

• Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation<br />

• Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg (online-)erbrachte<br />

Dienstleistungen.<br />

Rechnungsstellung<br />

Konsequenz der Steuerbarkeit dieser Leistungen am Ort des Leistungsempfängers<br />

ist, dass der in Deutschland ansässige Unternehmer die Leistungen an unternehmerische<br />

Auftraggeber im Ausland ausnahmslos ohne Umsatzsteuer abzurechnen und<br />

als nichtsteuerbare Umsätze im Inland zu erfassen hat. Konkret bedeutet dies, dass<br />

sie gegenüber dem Finanzamt nur in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung (Anlage UR)<br />

anzugeben sind. Als Rechnungshinweis an den Auftraggeber sollte die Formulierung<br />

„Reserve-Charge-Regime“ aufgenommen werden. Die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />

(USt-IdNr.) des EU-Kunden ist nach deutschem Recht ebenfalls<br />

entbehrlich, gleichwohl kann die Angabe nicht schaden (in vielen EU-<br />

Mitgliedstaaten wird dies z. B. von den dort ansässigen Unternehmen ausdrücklich<br />

verlangt).<br />

Umsatzsteuerliche Behandlung im Ausland<br />

Europäische Union: Für die umsatzsteuerliche Behandlung im Ausland gilt, dass in<br />

allen Mitgliedstaaten der EU bei der Inanspruchnahme von Katalogleistungen die<br />

sog. „Reverse-Charge-Regelung“ angewendet wird. Danach berechnet der Rechnungsempfänger<br />

auf der Grundlage des anzuwendenden Steuersatzes seines Landes<br />

die Steuer selbst, deklariert den Betrag gegenüber seinem Finanzamt und zieht<br />

46


ihn unter den allgemeinen Voraussetzungen als Vorsteuer ab. Vom Ausweis ausländischer<br />

Umsatzsteuer durch den deutschen <strong>Dienstleister</strong> ist daher abzusehen. Die<br />

umsatzsteuerliche Registrierung des deutschen <strong>Dienstleister</strong>s im EU-Ausland ist<br />

durch dieses Verfahren nicht erforderlich.<br />

Drittländer I: Eine vom Verfahren her der „Reverse-Charge-Regelung“ ähnliche Praxis<br />

wird auch von verschiedenen Drittländern angewandt. In Norwegen und der<br />

Schweiz gilt der Dienstleistungsempfänger als Steuerschuldner <strong>für</strong> die ihm von ausländischen<br />

Unternehmern erbrachten Katalogleistungen. Im Unterschied zur „Reverse-Charge-Regelung“<br />

(gesamtschuldnerische Haftung) geht beim Wechsel der Steuerschuldnerschaft<br />

auch die Haftung auf den Auftraggeber über. Insofern ist in diesen<br />

Ländern ebenso eine Veranlagung <strong>für</strong> den deutschen <strong>Dienstleister</strong> ausgeschlossen.<br />

Drittländer II: Ebenso wird der Umsatz des deutschen <strong>Dienstleister</strong>s dann nicht erfasst,<br />

wenn er nach dem Umsatzsteuerrecht der Staaten kein Steuergegenstand ist<br />

(z. B. in den USA) oder ein vergleichbares Besteuerungssystem überhaupt nicht besteht<br />

(z. B. in den Vereinigten Emiraten).<br />

Vorsteuer-Vergütungsverfahren<br />

Der deutsche Steuerpflichtige kann wegen der eindeutigen Regelung des Übergangs<br />

der steuerlichen Pflichten bzw. der Steuerschuld auf seinen Kunden generell davon<br />

ausgehen, dass er bei vergütungsfähigen Aufwendungen in allen EU-Mitgliedstaaten,<br />

in der Schweiz, in Norwegen, Ungarn und Kanada einen gesonderten Antrag bei den<br />

dortigen Finanzbehörden stellen kann. Eine aktuelle Übersicht über die Anschriften<br />

aller ausländischen Vergütungsbehörden sind unter www.bff-online.de abrufbar. Die<br />

IHKs bieten in Zusammenarbeit mit den AHKs einen Vorsteuer-Vergütungsservice<br />

an; nähere Informationen geben die örtlichen IHKs und AHKs.<br />

FALLBEISPIEL<br />

Ein deutsches Softwareunternehmen überlässt einem österreichischem Unternehmer<br />

mittels Datenleitung ein Softwarepaket, das auf diesem Weg gepflegt wird. Die<br />

Leistung ist gem. § 3a Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 14 UStG in Österreich steuerbar<br />

und unterliegt dort der „Reverse-Charge-Regelung“. Die Verträge über diese Leistung<br />

wurden anlässlich einer Messe in Wien abgeschlossen, bei der <strong>für</strong> Standkosten<br />

und Übernachtung ein Vorsteueranspruch in Österreich entstanden ist. Das<br />

deutsche Unternehmen kann einen entsprechenden Vergütungsantrag an das Finanzamt<br />

in Graz stellen oder die Dienste der IHK und der AHK in Wien in Anspruch<br />

nehmen.<br />

Die Vorlage gesonderter Bescheinigungen des ausländischen Kunden über die Anwendung<br />

der „Reverse-Charge-Regelung“ sind nicht erforderlich.<br />

7.2.3 Leistungen, die sich auf ein im Ausland gelegenes Grundstück<br />

beziehen<br />

Leistungen, die sich auf ein Grundstück beziehen, werden dort umsatzsteuerlich erfasst,<br />

wo das Grundstück liegt (sog. „Belegenheitsort“). Grundstücksbezogene Leistungen<br />

sind vielfältig. Ihnen eigen ist lediglich, dass sie in einem engen Zusammenhang<br />

mit einem Grundstück stehen müssen. Nach herrschender Verwaltungsauffassung<br />

muss sich die sonstige Leistung nach den tatsächlichen Umständen überwie-<br />

47


gend auf die Bebauung, Verwertung, Nutzung oder Unterhaltung des Grundstücks<br />

selbst beziehen. Hierzu zählen z. B. Vermietungsleistungen, die Begutachtung<br />

von Grundstücken, das Erstellen von Bauplänen sowie Maklertätigkeiten. Ebenso<br />

fallen hierunter die Leistungen deutscher Messebauer im Ausland. Häufige Fehlerquellen<br />

resultieren aber aus dem Trugschluss, dass kurzfristige Anmietungen, insbesondere<br />

wenn sie an inländische Leistungsempfänger erbracht werden, nicht am<br />

Belegenheitsort des Grundstücks im Ausland zu versteuern sind.<br />

FALLBEISPIEL<br />

Die Enttäuschung vieler deutscher Messebauer ist immer wieder groß, wenn sie<br />

eine Abrechnung über die Anmietung von Standflächen auf einer Messe in Paris<br />

der französischen Erstattungsbehörde vorlegen, aus der schon äußerlich sichtbar<br />

wird, dass die Leistung dem Auftraggeber (Aussteller) weiterbelastet wurde. Der<br />

ablehnende Vergütungsbescheid der Behörde ist unausweichlich. Unser Messebauer<br />

hatte aber im guten Glauben seine Leistungen zur Organisation und Durchführung<br />

der Präsentation seinem deutschen Kunden mit deutscher Umsatzsteuer<br />

belastet. An eine Steuerbarkeit im Ausland hatte er nie gedacht. Ein Anspruch auf<br />

Vorsteuervergütung in einer solchen Leistungskette kann immer nur der Endmieter<br />

unter der Voraussetzung haben, dass er selbst keine steuerbaren Umsätze in<br />

Frankreich erbracht hat. Der Zwischenvermieter hat seine Umsätze mit der zutreffenden<br />

ausländischen (hier: der französischen) Umsatzsteuer im Wege der steuerlichen<br />

Registrierung und Veranlagung zu deklarieren und kann dann die angefallene<br />

Vorsteuer gegenrechnen.<br />

Auch die Ausführung von Bau- und Montageleistungen auf dem Grundstück des<br />

Kunden im Ausland zählt zur Rubrik der „Leistungen im Zusammenhang mit einem<br />

Grundstück“. Grundsätzlich gilt auch hier, dass der bauausführende Unternehmer<br />

oder das Montageunternehmen seine steuerlichen Pflichten nur im Wege des Veranlagungsverfahrens<br />

bzw. über die Bestellung eines Fiskalvertreters erfüllen kann. Es<br />

existieren lediglich Vereinfachungsregelungen der Verwaltungsbehörden in Frankreich,<br />

Großbritannien, Spanien und Belgien. Ihnen ist gemeinsam, dass sie eine Kontaktaufnahme<br />

des deutschen Unternehmers zu den jeweiligen am Ort der Bau- oder<br />

Montageausführung ansässigen Finanzämtern bzw. - in Frankreich - den Gewerbeämtern<br />

voraussetzen. Allein Österreich besitzt eine der deutschen vergleichbare Regelung<br />

des kompletten Übergangs der Steuerschuld auf den Auftraggeber. In<br />

Schweden, Belgien und den Niederlanden ist z.B. zu beachten, dass der Auftraggeber<br />

nur Steuerschuldner sein kann, wenn er dort ansässig ist. Darüber hinaus gibt es<br />

nur noch ein einfaches, <strong>für</strong> den Fiskus aber wirkungsvolles Prinzip: Wer auf seinen<br />

Vorsteueranspruch verzichtet und keine Umsatzsteuer <strong>für</strong> die von ihm erbrachte<br />

Leistung in der Rechnung ausweist, hat in der Regel im Ausland auch nichts zu be<strong>für</strong>chten.<br />

Allein der Ausschluss des Vorsteuerabzugs „sprengt“ aber schon häufig die<br />

Kalkulation.<br />

Nach unseren Erfahrungen ist die Abrechnung der Leistungen von Projektierungs-<br />

und Architektenbüros häufig fehlerhaft, weil diese intuitiv davon ausgehen, dass<br />

ihre Leistung nach § 3a Abs. 1 UStG an deren Sitzort der Besteuerung unterläge.<br />

Begründet wird das mit dem Argument, der Hauptteil der Arbeit würde am Schreibtisch<br />

in <strong>Bayern</strong> verrichtet. Insbesondere seit der Wirksamkeit des BFH-Urteils vom<br />

02.04.1998 (BStBl. II 695) haben viele ausländische Kunden unserer in <strong>Bayern</strong> ansässigen<br />

Architekten und Projektanten leidvoll erfahren müssen, dass die in ihrer<br />

48


Eingangsrechnung ausgewiesene deutsche Umsatzsteuer vom deutschen „Bundesamt<br />

<strong>für</strong> Finanzen“ (www.bff-online.de) nicht mehr vergütet wird, weil sich die Projektierungsleistung<br />

z. B. auf ein Grundstück in Italien oder die Einrichtung eines Büros in<br />

Spanien bezog. Mit Rücksicht auf die Geschäftsbeziehungen zu den ausländischen<br />

Kunden sollte also grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass bei Feststellung<br />

eines Belegenheitsorts des Grundstücks im Ausland auf den Ausweis deutscher Umsatzsteuer<br />

verzichtet werden muss.<br />

Rechnungsstellung<br />

Grundstücksleistungen im Ausland sind gemäß § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG ausnahmslos<br />

ohne deutsche Umsatzsteuer abzurechnen. Eine andere Verfahrensweise, selbst<br />

wenn derartige Umsätze an im Inland ansässige Unternehmer abgerechnet werden,<br />

schließt den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers auch in Deutschland aus. Für<br />

diese Umsätze muss generell die ausländische Umsatzsteuer des Landes, in dem<br />

das Grundstück liegt, in Rechnung gestellt werden, die vom leistenden deutschen<br />

Unternehmer auch geschuldet wird. Voraussetzung hier<strong>für</strong> ist die vorherige steuerliche<br />

Registrierung des deutschen Unternehmers im Ausland bzw. die Bestellung eines<br />

Fiskalvertreters im entsprechenden Land. Eine Vereinfachungsregelung kennen<br />

sowohl die EU-Mitgliedstaaten als auch die Drittstaaten nicht. Beachtet der deutsche<br />

Unternehmer diese Verpflichtung nicht, verwirkt er in dem jeweiligen Land sein Recht<br />

auf Abzug der ihm dort entstandenen Vorsteuern. Für die weiteren Einzelheiten sollte<br />

die Auskunft der zuständigen ausländischen Steuerbehörde eingeholt werden. Ferner<br />

stehen die IHKs als Ansprechpartner zur Verfügung.<br />

Veranlagungsverfahren bzw. Bestellung eines Fiskalvertreters<br />

Unabdingbare Voraussetzung <strong>für</strong> den Ausweis ausländischer Umsatzsteuer in einer<br />

Abrechnung über grundstücksbezogene Leistungen ist die steuerliche Registrierung<br />

bzw. die Bestellung eines Fiskalvertreters am Belegenheitsort des Grundstücks. Geschieht<br />

dies nicht, wird die ausgewiesene Steuer trotzdem geschuldet, ein Vorsteuerabzug<br />

aber häufig wegen der im Vergleich zum deutschen Recht häufig wesentlich<br />

kürzeren Verjährungsfristen versagt. Es ist daher anzuraten, besonders in Ländern<br />

wie Italien und Spanien, aber auch in Frankreich, die steuerlichen Registrierungspflichten<br />

vor Ausführung des Umsatzes zu erfüllen.<br />

HINTERGRUND<br />

Fiskalvertreterpflicht ab 01.01.2002 in der EU abgeschafft<br />

Der Rat der Europäischen Union hat am 17. 10. 2000 eine Richtlinie zur Änderung<br />

der 6. EG–Richtlinie (77/388/EWG) bezüglich der Bestimmung des Mehrwertsteuerschuldners<br />

angenommen. Einziger Gegenstand der Änderung ist die Abschaffung<br />

jeglicher Möglichkeit der Mitgliedstaaten, die Benennung eines Steuervertreters<br />

verbindlich vorzuschreiben. Damit allen EU-Unternehmen, die in einem<br />

anderen Mitgliedstaat als dem ihrer Niederlassung mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten<br />

ausüben, die gleichen Rechte und Verpflichtungen auferlegt werden, wie den<br />

dort ansässigen Unternehmen. Seit dem 01.01.2002 können inländische Unternehmen<br />

zumindest theoretisch ihren Steuerpflichten im direkten Kontakt mit den<br />

EU-ausländischen Steuerbehörden nachkommen; natürlich kann weiterhin ein Fiskalvertreter<br />

<strong>für</strong> diesen Dienst bestellt werden. Für Rückfragen zu den Optionen, von<br />

den nach den neuen Regelungen Gebrauch gemacht werden kann, stehen die örtlich<br />

zuständigen IHKs zur Verfügung.<br />

49


7.2.4 Organisation und Durchführung von Kongressen und Seminaren<br />

im Ausland<br />

Gem. § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG unterliegen alle im Zusammenhang mit der<br />

Organisation und Durchführung von Kongressen, Seminaren oder ähnlichen Veranstaltungen<br />

im Ausland erbrachten Leistungen, einschließlich die der Veranstalter,<br />

der Besteuerung am jeweiligen Tätigkeitsort. Immer häufiger werden die auf solche<br />

Leistungen spezialisierten deutschen Unternehmen beauftragt, wissenschaftliche<br />

Kongresse, aber auch Weiterbildungsveranstaltungen in Form von Seminaren und<br />

Schulungen <strong>für</strong> deutsche Auftraggeber an „gediegenen“ Plätzen im Ausland vorzubereiten<br />

und durchzuführen. Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer<br />

derartiger Leistungen sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Umsatzsteuer am<br />

Veranstaltungsort zu berücksichtigen ist oder sich der Aufwand <strong>für</strong> die Durchführung<br />

derartiger Maßnahmen um die auf den Vorleistungen lastende ausländische Umsatzsteuer<br />

verteuert.<br />

Rechnungsstellung<br />

Die Abrechnung derartiger Leistungen hat ohne deutsche Umsatzsteuer zu erfolgen;<br />

das gilt auch dann, wenn diese Leistungen an inländische Auftraggeber erbracht<br />

werden. Es muss generell die ausländische Umsatzsteuer des Landes, in dem die<br />

Veranstaltung stattfindet, in Rechnung gestellt werden. Voraussetzung hier<strong>für</strong> ist<br />

wiederum die vorherige steuerliche Registrierung im Ausland bzw. die Bestellung<br />

eines Fiskalvertreters im entsprechenden Land. Für die weiteren Einzelheiten sollte<br />

die Auskunft der zuständigen ausländischen Steuerbehörde eingeholt werden. Ferner<br />

stehen die IHKs als Ansprechpartner zur Verfügung.<br />

Steuerliche Veranlagung im Ausland oder Verzicht auf Vorsteueranspruch<br />

Da die Leistung im Inland nicht steuerbar ist, hat die Erklärung derartiger Umsätze in<br />

Deutschland lediglich in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung - Anlage UR – unter der<br />

Zeile „im Inland nicht steuerbare Umsätze“ zu erfolgen. Bei Abrechnung der Leistungen<br />

mit entsprechender ausländischer Umsatzsteuer ist auch hier wiederum die<br />

steuerliche Veranlagung bzw. Bestellung eines Fiskalvertreters im Land der Durchführung<br />

des Kongresses/Seminars unabdingbare Voraussetzung. Der Vorsteueranspruch<br />

kann nur auf diesem Wege geltend gemacht werden.<br />

7.2.5 Reparaturen vor Ort beim Kunden<br />

Werden Reparaturen an beweglichen Gegenständen im Ausland vorgenommen, unterfallen<br />

diese Leistungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. C UStG regelmäßig der<br />

Umsatzbesteuerung am Ort der Tätigkeit.<br />

Rechnungsstellung<br />

Wartet z. B. ein deutscher Unternehmer die von ihm nach Frankreich gelieferte Maschine<br />

(außerhalb der vereinbarten Garantiefrist) und rechnet diese Leistung entgeltlich<br />

ab, unterliegt der Umsatz dem französischen Umsatzsteuerrecht. Deutsche Umsatzsteuer<br />

ist in diesen Fällen nicht auszuweisen. Es wird empfohlen, derartige<br />

Dienstleistungen, bei denen in der Regel keine hohen Vorsteuern in dem betreffenden<br />

Land des Kunden entstehen, grundsätzlich ohne Umsatzsteuer abzurechnen.<br />

Zwar gibt es in diesen Fällen keine saubere einheitliche Festlegung, dass die dargestellte<br />

sog. „Reverse-Charge-Regelung“ wie bei den Katalogleistungen angewandt<br />

wird. Nach unseren Erfahrungen wenden aber alle Mitgliedstaaten in diesem Bereich<br />

50


stillschweigend dieses Verfahren an oder gestatten dem ausländischen Unternehmer,<br />

bei Verzicht auf Geltendmachung eventuell anfallender Vorsteuern, von einer<br />

Inrechnungstellung der ausländischen Umsatzsteuer abzusehen. Insofern kann mit<br />

hoher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass <strong>für</strong> den deutschen Unternehmer<br />

keine steuerlichen Pflichten in dem betreffenden Land entstehen.<br />

Umsatzsteuererklärung in Deutschland<br />

Die Bemessungsgrundlage dieser Umsätze ist lediglich in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung<br />

- Anlage UR - unter der Zeile „im Inland nicht steuerbare Umsätze“ sowie<br />

in der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu erfassen.<br />

7.2.6 Selbständige Dienstleistungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden<br />

Warenbewegungen<br />

Typische Dienstleistungsarten, die sich auf eine Warenbewegung beziehen, sind die<br />

Leistungen der Handelsvertreter (Vermittlung einer Lieferung), der Güterspediteure<br />

(Ausführung des Transports) und der Lohnveredler (Ausführung von Arbeiten an beweglichen<br />

körperlichen Gegenständen des ausländischen Auftraggebers).<br />

Diesen Dienstleistungen ist von der Bestimmung des Leistungsortes her eigen, dass<br />

sich dieser bei einer Warenbewegung zwischen zwei Mitgliedstaaten der EU nach<br />

dem Registrierungsland des Auftraggebers richtet, wenn dieser seine entsprechende<br />

Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) verwendet. Insofern kann die Abrechnung<br />

dieser Dienstleistung gegenüber Auftraggebern aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet<br />

grundsätzlich ohne deutsche Umsatzsteuer erfolgen. Eine Veranlagung<br />

zur Umsatzsteuer im Ausland seitens des deutschen Unternehmers ist dadurch ausgeschlossen,<br />

dass alle EU-Mitgliedstaaten (ausgenommen Deutschland) einheitlich<br />

festgelegt haben, dass der Leistungsempfänger (Rechnungsempfänger) Schuldner<br />

der Umsatzsteuer wird. Der konsequente Übergang der Steuerschuld auf den Rechnungsempfänger<br />

hat <strong>für</strong> den deutschen Unternehmer den Vorteil, dass auch eine<br />

gesamtschuldnerische Haftung entfällt, somit alle steuerlichen Pflichten und Risiken<br />

auf den Kunden übergehen. Der Umsatz ist lediglich in der Umsatzsteuer-<br />

Jahreserklärung - Anlage UR - unter der Zeile „im Inland nicht steuerbare Umsätze“<br />

zu erfassen.<br />

Bei der Erbringung von Leistungen eines Handelsvertreters (§ 4 Nr. 5 UStG), Spediteurs<br />

(§ 4 Nr. 3 UStG) oder Lohnveredlers (§ 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 7 UStG) im<br />

Zusammenhang mit der Ausfuhr von Gegenständen ins Drittland, gestaltet sich die<br />

Rechtslage komplizierter. Diese Umsätze sind zwar im Inland steuerbar, können aber<br />

nach speziellen Regelungen (Nachweis durch Belege) steuerbefreit sein. Die Umsätze<br />

sind somit auch in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu erfassen. Hier empfiehlt<br />

es sich, fachkundigen Rat einzuholen. Die IHKs können hier<strong>für</strong> eine erste Anlaufstelle<br />

sein.<br />

Sonderregelungen gelten auch <strong>für</strong> die Leistungen der Reiseveranstalter. Auch hier ist<br />

es empfehlenswert, sich vor der jeweiligen Abrechnung an eine fachkundige Stelle<br />

zu wenden.<br />

51


7.2.7 Besteuerungsverfahren bei der Ausführung von im EU - Ausland<br />

steuerbaren Dienstleistungen im Überblick<br />

Dienstleistungsart Reverse-Charge- Auftraggeber = UStliche Veranlagung des<br />

Regelung Steuerschuldner Auftragnehmers<br />

Katalogleistung des § 3a In allen EU- - -<br />

Abs. 4 UstG<br />

Mitgliedstaaten<br />

Leistungen<br />

- - Grundsätzlich in allen EUim<br />

Zusammenhang<br />

Mitgliedstaaten;<br />

mit einem Grundstück<br />

Vereinfachungsmaßnahmen<br />

in GB, Belgien, Spanien und<br />

Frankreich beachten<br />

Leistungen<br />

- - In allen EU-Mitgliedstaaten<br />

im Zusammenhang<br />

oder Verzicht auf Vorsteuer-<br />

mit Messen und Ausstellungenabzugsmöglichkeiten<br />

Bau- und Montageleistun- - In Österreich; in In allen EU-Mitgliedstaaten<br />

gen<br />

Schweden und oder Verzicht auf Vorsteuer-<br />

Belgien nur, wenn abzugsmöglichkeiten<br />

Auftraggeber dort<br />

registriert sind<br />

(vgl. in Österreich VO 800)<br />

Seminare, Kongresse - - In allen EU-Mitgliedstaaten<br />

oder Verzicht auf Vorsteuerabzugsmöglichkeiten<br />

Reparaturen vor Ort In allen EU- Mit- - -<br />

beim Kunden<br />

gliedstaaten,<br />

wenn keine Vorsteuern<br />

geltend<br />

gemacht werden<br />

Handelsvertreterleistungen - In allen EU-Mitgliedstaaten,<br />

wenn Auftraggeber<br />

über eine<br />

USt-IdNr. verfügt<br />

-<br />

Innergemeinschaftliche Gü- - In allen EU-Mit- -<br />

tertransportegliedstaaten,<br />

wenn Auftraggeber<br />

über eine<br />

USt-IdNr. verfügt<br />

Innergemeinschaftliche - In allen EU- -<br />

Lohnveredelungsleistungen<br />

Mitgliedstaaten,<br />

(Ware verlässt das Inland<br />

wenn Auftrag-<br />

wieder)<br />

geber über eine<br />

USt-IdNr. verfügt<br />

Als nüchterne Schlussfolgerung ergibt sich: Der Ausweis ausländischer Umsatzsteuer<br />

durch einen deutschen Unternehmer darf erst dann erfolgen, wenn sich dieser bei<br />

den jeweils zuständigen ausländischen Steuerbehörden steuerlich registrieren lassen<br />

hat bzw. wenn ein Fiskalvertreter bestellt wurde. Ansonsten muss dem Praktiker angeraten<br />

werden, eine Rechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer zu erstellen und<br />

gegebenenfalls auf einen ausländischen Vorsteueranspruch zu verzichten. Für Katalogleistungen<br />

und die im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Warenbewegungen<br />

stehenden Leistungen der Spediteure, Handelsvertreter und Lohnveredeler<br />

geht die Steuerschuld auf den Auftraggeber über (reserve-charge-Verfahren).<br />

52


8. Recht und Verträge<br />

Was ist bei Verträgen mit Auslandsberührung zu berücksichtigen?<br />

8.1 Grundsatz der Vertragsfreiheit<br />

National wie international gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Der Vertragschließende<br />

muss sich darüber Gedanken machen, welche Bestandteile „sein“ Vertrag<br />

umfassen soll und worauf er verzichten kann.<br />

Bei Verträgen mit Partnern aus dem Ausland muss beachtet werden, dass die Vertragspartner<br />

unterschiedlichen Rechtsordnungen angehören und daher oft ein vom<br />

deutschen Recht abweichendes Rechtsverständnis mitbringen.<br />

Daher empfiehlt es sich bei solchen Verträgen, den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen,<br />

um spätere gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Bei der Suche nach dem<br />

richtigen Rechtsanwalt sollte man auf entsprechende Kenntnisse bzw. Spezialisierungen<br />

auf das IPR (Internationales Privatrecht) und das Recht des jeweiligen Ziellandes<br />

achten. Idealerweise hat die Kanzlei eine Partnerkanzlei im Zielland.<br />

8.2 Vertragstypen<br />

Es gibt viele unterschiedliche vertragliche Formen, den Export von Dienstleistungen<br />

zu regeln (vgl. Kapitel 2.2). Somit gibt es auch keinen ausschließlichen Vertragstyp<br />

<strong>für</strong> den Dienstleistungsexport, sondern mehrere Gestaltungsmöglichkeiten. Die häufigsten<br />

Vertragstypen sind im Folgenden kurz skizziert:<br />

• Handelsvertretervertrag<br />

Durch den Handelsvertretervertrag verpflichtet sich der Handelsvertreter zur<br />

Absatzvermittlung <strong>für</strong> seinen Auftraggeber. Handelsvertreter werden grundsätzlich<br />

auf Provisionsbasis tätig.<br />

• Lizenzvertrag<br />

Der Lizenzvertrag räumt dem Lizenznehmer die Nutzung von Patenten,<br />

Gebrauchsmustern oder Know-how des Lizenzgebers ein. Der Umfang der<br />

Nutzungserlaubnis wird individuell vereinbart. Für Lizenzen wird regelmäßig<br />

eine Grundgebühr erhoben und zusätzlich eine umsatzorientierte Lizenzgebühr<br />

vereinbart.<br />

• Franchisevertrag<br />

Der Franchisevertrag gestattet dem Franchisenehmer die Nutzung von Knowhow<br />

und Rechten des Franchisegebers (z. B. Marken-, Firmenname, Vertriebskonzept).<br />

Der Franchisegeber unterstützt den Franchisenehmer bei der<br />

Führung seines Betriebes. Das unternehmerische Risiko trägt allein der Franchisenehmer.<br />

53


8.3 Zustandekommen des Vertrages<br />

Anfrage<br />

• Eine Anfrage im juristischen Sinn ist grundsätzlich eine unverbindliche Einladung<br />

zur Angebotsabgabe.<br />

• Eine schriftliche Anfrage einer Firma oder eines Kunden sollte innerhalb einer<br />

Woche mindestens mit einem Zwischenbescheid beantwortet werden, sofern<br />

nicht ohnedies durch eine Ausschreibung Fristen vorgegeben sind. Bei Abwesenheit<br />

des Sachbearbeiters sollte das Sekretariat mit der Beantwortung im<br />

obigen Sinn beauftragt werden. Es genügt, den Erhalt der Anfrage kurz zu<br />

bestätigen und um etwas Geduld zu bitten.<br />

• Eine telefonische Anfrage sollte von Sprachkundigen entgegengenommen<br />

werden. Jede Person, die Telefongespräche weiterverbindet, sollte zumindest<br />

in englischer Sprache so weiterverbinden können, dass der Anrufer sich verstanden<br />

fühlt. Bei Abwesenheit des Sachbearbeiters sollte ein Rückruf angeboten<br />

werden.<br />

Angebot<br />

• Grundsätzlich sind bei der Angebotserstellung Vorgaben – sowohl inhaltlicher<br />

als auch formaler Art – des Kunden (private und öffentliche Auftraggeber) genauestens<br />

zu beachten. Daneben ist jedes Angebot ein wichtiges Marketing-<br />

Instrument und soll durch individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse des<br />

Kunden und durch Ideenreichtum, Präzision, Klarheit und Verständlichkeit den<br />

potenziellen Kunden überzeugen, so dass mit hoher Wahrscheinlichkeit der<br />

Auftrag erteilt wird.<br />

• Im juristischen Sinn ist ein Angebot die erste, bereits auf den konkreten Vertragsabschluss<br />

gerichtete Willenserklärung eines der zukünftigen Vertragspartner,<br />

welche durch den anderen Vertragspartner theoretisch durch ein<br />

schlichtes „Ja“ angenommen werden kann.<br />

• Bereits im Angebot sollten daher alle Punkte, die als Vertragsbestandteil festgelegt<br />

werden sollen, formuliert werden. Bei einem lückenhaften Angebot<br />

müssen dagegen im nachhinein die bisher noch offenen Vertragspunkte abgestimmt<br />

werden, was meist mit einem unerwartet hohen Zeitaufwand verbunden<br />

ist oder gar zu einem Abbruch der begonnenen Verhandlungen führt.<br />

Zustandekommen<br />

• Bei vollständiger Annahme des Angebots ist ein wirksamer, alle geschäftlichen<br />

Teilbereiche regelnder Vertrag zustande gekommen. Ein Vertrag ist die<br />

in der Regel formfreie, mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Handeln<br />

bekundete Willsensübereinstimmung zweier oder mehrerer Vertragsparteien<br />

über deren wechselseitige Rechte und Pflichten.<br />

54


PRAXISTIPP<br />

Die schriftliche Fixierung von Verträgen hat den Vorteil der Beweiserleichterung im<br />

Streitfall. Ebenso sollten alle mündlichen oder telefonischen Vertragsänderungen<br />

dokumentiert und schriftlich bestätigt werden (kaufmännisches Bestätigungsschreiben)<br />

Der schriftliche Vertrag sollte <strong>für</strong> alle Vertragsparteien klare Regelungen treffen.<br />

Das bedeutet:<br />

• Einfache und verständliche Sprache<br />

• Vollständigkeit<br />

• Klare und logische Gliederung<br />

• Freiheit von Widersprüchen und Mehrdeutigkeiten<br />

• Konsequente Terminologie<br />

Wo gibt es Musterverträge <strong>für</strong> das Exportgeschäft?<br />

Musterverträge können eine hilfreiche Anleitung sein. Sie können aber keine Beratung<br />

ersetzen, denn jeder Vertrag ist individuell und nicht in ein einheitliches Muster<br />

zu zwängen. Die IHKs, die AHKs und die Fachverbände (vor allem der VDMA –<br />

www.vdma-shop.de) halten Checklisten zur Gestaltung von Exportverträgen bereit.<br />

Man sollte diese Checklisten primär zur Prüfung von „normalen Verträgen“ einsetzen.<br />

Für die textlich (Fremdsprachenverträge), juristisch (komplexe und langfristige Verträge)<br />

und steuerlich einwandfreie Formulierung von Exportverträgen sind unbedingt<br />

Übersetzer, Rechtsanwälte und Steuerberater beizuziehen. Entsprechende Adressinformationen<br />

geben die örtlich zuständigen IHKs und die AHKs (www.ahk.de).<br />

Für den Bereich des technischen Consultings bietet die FIDIC (Fédération Internationale<br />

des Ingénieurs-Conseils) internationale Vertragsmuster an. Diese können bei<br />

FIDIC unter www1.fidic.org/bookshop/default.asp# kostenpflichtig bezogen werden<br />

(Anschrift siehe Anhang 2).<br />

Unter http://www.dihk.de/eic/recht/leitfaden.pdf kann ein englischsprachiger Leitfaden<br />

heruntergeladen werden, der Informationen zum Handelsvertreterrecht in allen EU-<br />

Mitgliedsstaaten und eine Checkliste <strong>für</strong> Handelsvertreterverträge enthält.<br />

PRAXISTIPP<br />

Bei Zahlungsvereinbarungen sind klare Ziele und Vereinbarungen zu treffen. Bei<br />

Zahlungsverzug sollten Sie nicht mehrere Monate lang warten, um keine Verjährungsfristen<br />

zu überschreiten, sondern nach Ablauf des Zahlungstermins den Kunden<br />

mahnen.<br />

Die AHKs helfen bei der Forderungseintreibung (Fachjargon = Forderungsbeitreibung).<br />

Die Intervention der AHK zur Einbringung offener Forderungen deutscher<br />

Firmen besteht in der zwei- oder dreimaligen Mahnung des säumigen Schuldners.<br />

Bleibt diese erfolglos, empfiehlt sie Ihnen die Einschaltung eines Inkassobüros (Vor-<br />

55


teil: vorhersehbare Kosten) oder eines Rechtsanwaltes. Die Einschaltung eines<br />

Rechtsanwalts ist nur bei größeren Beträgen und bei vorhandenem Vermögen und<br />

Einkommen des Schuldners sinnvoll.<br />

8.4 Rechtswahl bei internationalen Geschäften<br />

Ein Geschäft ist international, wenn mindestens ein Vertragspartner seinen Sitz im<br />

Ausland hat.<br />

Die rechtlichen Bestimmungen eines Vertrages richten sich immer nach nationalen<br />

Bestimmungen, auch wenn das Geschäft international ist. Das heißt, die Vertragsschließenden<br />

müssen sich darüber verständigen, welches nationale Recht Anwendung<br />

finden soll. Die Einigung sollte unbedingt vor Vertragsschluss erfolgen und<br />

möglichst schriftlich fixiert werden. Andernfalls muss im Steitfalle in einem zeit- und<br />

geldaufwändigen Verfahren nach international-privatrechtlichen Grundsätzen anhand<br />

einer Reihe von Indizien erst ermittelt werden, welches Recht auf den Vertrag anzuwenden<br />

ist. Dabei wird das am Ort des angerufenen Gerichts geltende Recht zur<br />

Beurteilung des Sachverhalts herangezogen.<br />

Grundsätzlich können die Vertragsparteien eines internationalen Geschäfts das<br />

Recht, dem der Vertrag unterliegen soll, frei wählen. So kann z. B. bei einem Lizenzvertrag<br />

Deutschland/Italien deutsches Recht (Beispiel: „Dieser Vertrag unterliegt<br />

deutschem Recht.“), italienisches Recht oder das Recht eines Drittlandes vereinbart<br />

werden. Die Vertragspartner können die Rechtswahl <strong>für</strong> den ganzen Vertrag oder nur<br />

<strong>für</strong> einen Teil des Vertrages treffen.<br />

Es ist sorgfältig zu prüfen, welches Recht die günstigeren Regeln hat. Besonders zu<br />

beachten sind hierbei die Fragen der Haftung und der Verjährung möglicher Ansprüche.<br />

Häufig liegt es nahe, sich mit der Rechtswahlklausel <strong>für</strong> das eigene nationale<br />

Recht zu entscheiden, um einen „Heimvorteil“ <strong>für</strong> die Vertragsgestaltung nutzen zu<br />

können.<br />

8.5 Gerichtsstand<br />

Einigen sollten sich die Vertragsparteien im Vorfeld auch über den Gerichtsstand.<br />

Dabei geht es darum, an welchem Ort eventuell auftretende Rechtsstreitigkeit ausgefochten<br />

werden. Die Frage ist mit erheblichen Kostengesichtspunkten verbunden,<br />

denn ein Gerichtsstand im Ausland kann höhere Kosten verursachen. Berücksichtigt<br />

werden muss auch, wie lange in dem betreffenden Land ein Gerichtsverfahren dauert<br />

oder ob sichergestellt ist, dass ein Urteil auch vollstreckt wird, was bedeutet, dass<br />

der durchgesetzte Anspruch auch tatsächlich umgesetzt wird.<br />

Vier Möglichkeiten bieten sich an:<br />

• Deutsches Gericht: „Ausschließlicher Gerichtsstand <strong>für</strong> alle sich aus oder im<br />

Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten soll ... (Ort in<br />

Deutschland) sein.“<br />

• Ausländisches Gericht<br />

56


• Wahlklausel Geschäftssitz/Wohnsitz: „Gerichtsstand <strong>für</strong> alle sich aus diesem<br />

Vertrag ergebenden Streitigkeiten soll das <strong>für</strong> den Geschäftssitz des Leistungserbringers<br />

(oder Leistungsempfängers) zuständige Gericht sein; dem<br />

Leistungserbringer (oder Leistungsempfänger) steht es frei, statt dessen auch<br />

das <strong>für</strong> den Wohnsitz des Leistungserbringers/Leistungsempfängers zuständige<br />

Gericht anzurufen.“<br />

• Verzicht auf Vereinbarung (möglichst vermeiden)<br />

Gemäß der EG-Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung<br />

und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO), das<br />

seit dem 21. Oktober 2005 gilt, kann auf Antrag des Berechtigten ein einmal in<br />

Deutschland erstrittenes Urteil ohne ein weiteres Verfahren in den europäischen Mitgliedstaaten<br />

außer Dänemark anerkannt werden.<br />

Auch in Ländern, mit denen die Bundesrepublik Deutschland bilaterale Vollstreckungsübereinkommen<br />

abgeschlossen hat, oder die dem Luganer Abkommen beigetreten<br />

sind, können deutsche Urteile vollstreckt werden. Anders gewendet: In vielen<br />

Ländern können deutsche Gerichtsurteile nicht vollstreckt werden. Die Forderung<br />

muss dann vor den ausländischen, nationalen Gerichten eingeklagt werden mit folgenden<br />

möglichen Problemen:<br />

• Verfahrensabwicklung in der Landessprache (Übersetzungs-, Dolmetscherkosten)<br />

• Lokaler Rechtsanwalt<br />

• Öffentliche Verhandlung (auch <strong>für</strong> die Konkurrenz)<br />

• Lange Verfahrensdauer (3-5 Jahre, bei Berufung bis zu 10 Jahre)<br />

8.6 Internationale Schiedsgerichtsbarkeit<br />

Die Probleme bei der Vollstreckung ausländischer Urteile haben die Entwicklung der<br />

internationalen Schiedsgerichtsbarkeit entscheidend gefördert. Schiedssprüche eines<br />

im Vertrag schriftlich zu vereinbarenden Schiedsgerichts sind international leichter<br />

vollstreckbar. Die Anerkennung und Durchsetzbarkeit ist durch internationale Konventionen<br />

abgesichert. Die wichtigste ist die New Yorker Konvention, die bis heute<br />

über 100 Staaten unterschrieben haben.<br />

Ein Schiedsgericht entscheidet durch private Schiedsrichter, die fachlichen Sachverstand<br />

aufweisen können. Das Schiedsgerichtsverfahren ist grundsätzlich nicht<br />

öffentlich. In aller Regel ist es schneller als staatliche Gerichtsverfahren. Schiedsgerichtsverfahren<br />

sind im Vergleich zu streitigen gerichtlichen Verfahren nicht billiger,<br />

aber kalkulierbarer. Voraussetzung <strong>für</strong> ein reibungsloses Verfahren ist eine korrekt<br />

formulierte Schiedsgerichtsvereinbarung mit der genauen Bezeichnung des gewünschten<br />

Schiedsgerichts, des Schiedsgerichtsorts, des anzuwendenden Rechts<br />

und der Verfahrenssprache.<br />

Weitere Informationen sind bei den örtlich zuständigen IHKs, den AHKs, der Deutschen<br />

Institution <strong>für</strong> Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (www.dis-arb.de) oder der International<br />

Chamber of Commerce (www.iccwbo.org/index_court.asp) zu erhalten.<br />

57


8.7 Internationale Vertragsregeln<br />

Der Vertrag unterliegt dem von den Parteien gewählten Recht. So bestimmt es das<br />

Internationale Vertragsrecht. Was geschieht, wenn die Parteien diese Rechtswahl<br />

nicht getroffen haben?<br />

Für bestimmte Vertragstypen, so z. B. den internationalen Warenkauf, gibt es Sonderregelungen.<br />

Bei der Frage nach dem Export von Dienstleistungen kann der internationale<br />

Warenkauf <strong>für</strong> den Softwarebereich von Interesse sein. Dann findet das<br />

UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung<br />

(Literatur: „Internationale Vertragsgestaltung: UN-Kaufrecht – ein Überblick“; Preis: 5<br />

EUR; zu beziehen über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (Anschrift<br />

siehe Anhang 2) oder Online unter www.ihk.de).<br />

Zunächst ist das UN-Kaufrecht – trotz des Namens – kein ausländisches Recht,<br />

sondern deutsches und ersetzt dort, wo nichts anderes vereinbart ist, die Vorschriften<br />

des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Handelsgesetzbuches (HGB).<br />

Zur Anwendung von BGB bzw. HGB kommt es nur, wenn die Vertragsparteien dies<br />

ausdrücklich festlegen, z. B.: „Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss<br />

des UN-Kaufrechts.“<br />

Die wichtigsten Abweichungen der UN-Kaufrechtsvorschriften von den Bestimmungen<br />

von BGB und HGB sind:<br />

• Vertragsschluss<br />

Angebote können nach dem UN-Kaufrecht frei widerrufen werden, wenn der<br />

Widerruf dem Empfänger zugeht, bevor dieser seine Annahmeerklärung abgegeben<br />

hat. Eine weitere Besonderheit ergibt sich, wenn die Annahme sich<br />

inhaltlich nicht mit dem Angebot deckt. Nach BGB-Vorschriften gilt jede Änderung<br />

des Angebots als Ablehnung desselben und praktisch als neues Vertragsangebot.<br />

Nach UN-Kaufrecht kommt der Vertrag mit dem modifizierten<br />

Inhalt zustande, wenn die Abweichung unwesentlich ist.<br />

• Untersuchungs- und Rügepflicht<br />

Den Käufer trifft nach UN-Kaufrecht eine verschärfte Untersuchungs- und Rügepflicht.<br />

Nach den Regeln des HGB ist bei gravierenden Quantitätsfehlern<br />

und Falschlieferungen (bei denen ein Einverständnis des Käufers mit den Waren<br />

ausgeschlossen erscheint) eine alsbaldige Rüge nicht erforderlich. Nach<br />

UN-Kaufrecht müssen alle Vertragswidrigkeiten sofort beanstandet werden.<br />

• Gewährleistung<br />

Für die Sachmängelhaftung, d. h. <strong>für</strong> die Haftung bei Fehlerhaftigkeit der Sache,<br />

gilt nach UN-Kaufrecht: Rechte wegen mangelhafter Lieferung hat der<br />

Käufer nur, wenn es sich um eine wesentliche Vertragsverletzung handelt. Eine<br />

Vertragsverletzung ist dann wesentlich, wenn sie dem Vertragspartner einen<br />

solchen Nachteil bringt, dass ihm wesentlich entgeht, was er nach dem<br />

Vertrag hätte erwarten dürfen. Wichtig ist deshalb, im Vertrag genau festzulegen,<br />

welche Eigenschaften die Ware haben soll, und warum sie beim Fehlen<br />

auch nur einer dieser Eigenschaften nicht mehr verwendbar ist.<br />

58


• Handelsvertretervertrag, Vertragshändlervertrag<br />

Haben die Vertragsparteien keine Rechtswahl getroffen, ist entscheidend, in<br />

welchem Land die so genannte charakteristische Leistung stattfindet. In der<br />

Regel erbringt der Handelsvertreter diese Leistung und das anwendbare<br />

Recht richtet sich nach dem Ort seiner Niederlassung.<br />

Zum Beispiel: Der Auftraggeber hat seinen Sitz in Deutschland und beauftragt<br />

einen Handelsvertreter in Frankreich. Die Vertragspartner haben nicht ausdrücklich<br />

vereinbart, welches Recht Anwendung finden soll. Es gilt französisches<br />

Recht. Das bedeutet aber nicht, dass automatisch auch französische<br />

Gerichte zuständig sind. Hier<strong>für</strong> ist allein entscheidend, ob die Parteien eine<br />

Vereinbarung über den Gerichtsstand getroffen haben. Ist demnach vereinbart<br />

worden, dass der Gerichtsstand Deutschland ist, so entscheidet ein deutsches<br />

Gericht unter Anwendung französischer Rechtsnormen. Es empfiehlt sich<br />

deshalb, Bestimmungen über die Rechtswahl wie auch den Gerichtsstand zutreffen.<br />

• Franchisevertrag<br />

Entscheidend ist – soweit die ausdrückliche Vereinbarung fehlt – der engere<br />

Bezug bzw. die charakteristische Leistung, die in der Regel beim Franchisenehmer<br />

liegen wird.<br />

• Lizenzvertrag<br />

Auch bei diesem Vertragstypus wird regelmäßig der Lizenznehmer die vertragstypische<br />

Leistung zu erbringen haben und damit das Recht am Ort seiner<br />

Niederlassung anzuwenden sein, wenn keine anderweitige Regelung getroffen<br />

worden ist.<br />

8.8 Checkliste<br />

Diese Checkliste dient primär zur Prüfung von „normalen“ Dienstleistungsverträgen".<br />

Spezielle Verträge bedürfen auch spezieller Formulierungen<br />

und sind häufig bereits vordefiniert (z. B. EU-Drittstaatenprogramme,<br />

Weltbankprojekte).<br />

• Vertragssprache<br />

• Vertragsparteien<br />

• Vertragsgegenstand<br />

• Qualitative Bestimmung der Dienstleistung<br />

• Preis, Währung<br />

• Zahlungsbedingungen (Zahlungsmodus, Erfüllungsort, Erfüllungszeit)<br />

• Rechtsrahmen<br />

- Anwendbares Recht: Exportland oder Importland oder Drittland<br />

- Verfahrensrecht: Gerichtsstand oder Schiedsgerichtsbarkeit<br />

• Unterschrift der Vertragsparteien mit Ort und Datum<br />

• Klarer Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs),<br />

AGBs beilegen und idealerweise schriftliche Kundenbestätigung der<br />

Kenntnisnahme<br />

59<br />

����


9. Soll-Ist-Vergleich und Marktpflege<br />

Ein wichtiger Baustein der Exportnachbearbeitung ist die regelmäßige Nachkalkulation<br />

nach Zahlungseingang und der interne Soll-Ist-Vergleich, um festzustellen, ob die<br />

definierten qualitativen und quantitativen Exportziele erreicht wurden. Der Soll-Ist-<br />

Vergleich sollte zumindest quartalsweise erfolgen, damit mögliche Fehlentwicklungen<br />

frühzeitig erkannt und analysiert sowie entsprechende Korrekturmaßnahmen, z. B.<br />

verstärkte Marketing- oder Schulungsaktivitäten, oder Zielkorrekturen aufgrund geänderter<br />

externer Rahmenbedingungen oder unrealistischer Planungen, eingeleitet<br />

werden können.<br />

Gleichzeitig fließen die Ergebnisse des Soll-Ist-Vergleichs bereits direkt in die nächste<br />

Zielplanung ein, so dass ein dynamischer Planungs- und Kontrollprozess entsteht.<br />

„Es ist schwieriger, einen neuen Kunden zu gewinnen, als Geschäfte mit bestehenden<br />

Kunden fortzusetzen.“ Gemäß diesem Leitsatz ist nach erfolgter Dienstleistungserbringung<br />

eine entsprechende Nachbetreuung, d. h. After Sales Service, notwendig,<br />

um eine hohe Kundenzufriedenheit und Kundenbindung zu erreichen. Diese<br />

kann umfassen:<br />

• Dankesschreiben<br />

• Werbegeschenke zu besonderen Anlässen<br />

• Laufende Informationen über Unternehmensentwicklungen<br />

• Regelmäßige Kundenbesuche<br />

• Fragebögen<br />

• Schulung<br />

60


10. Außenwirtschaftliche Fördermöglichkeiten<br />

Aufgrund der Besonderheit des Auslandsgeschäftes wurden verschiedene Förder-,<br />

Finanzierungs- und Garantiemöglichkeiten geschaffen, mit denen auch unternehmensnahe<br />

Dienstleistungsunternehmen direkt oder indirekt in der Akquisition oder<br />

Abwicklung von Auslandsaufträgen unterstützt werden.<br />

PRAXISTIPP<br />

Förder-, Finanzierungs- und Garantiemöglichkeiten sollten immer vor Beginn des<br />

Auslandsgeschäftes mit der zuständigen IHK, der Hausbank bzw. der sonst zuständigen<br />

Förderstelle überprüft werden, um<br />

• Antragsfristen, insbesondere bei Förderungen, nicht zu versäumen<br />

• die entsprechenden Kosten in der Kalkulation berücksichtigen zu können.<br />

Der Export kann gemäß dem Beihilfenrecht der EU zwar nicht direkt subventioniert<br />

werden. Wohl aber können unternehmensnahe <strong>Dienstleister</strong> - genau wie Produktionsunternehmen<br />

- Förderungen und geförderte Exportfinanzierungen <strong>für</strong> vielerlei<br />

Aspekte ihrer Internationalisierung in Anspruch nehmen.<br />

PRAXISTIPP<br />

In Deutschland bieten die Förderdatenbanken des Bundesministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft<br />

und Technologie (www.bmwi.de) sowie der Bundesagentur <strong>für</strong> Außenwirtschaft<br />

(www.bfai.de -> Datenbanken) sehr gute Möglichkeiten der Eigenrecherche.<br />

Die Eigenrecherche kann jedoch immer nur ein erster Schritt sein. Nehmen Sie<br />

deshalb das umfassende Beratungsangebot der bayerischen IHKs in Anspruch<br />

(Anschriften siehe Anhang). Denn viele konzeptionelle, steuerliche oder rechtliche<br />

Fragen wollen geklärt sein, bevor Sie ein Vorhaben mit staatlicher Hilfe verwirklichen.<br />

Im Folgenden werden - unterschieden nach der Ebene der Fördermittelgeber (<strong>Bayern</strong>,<br />

Bund, EU) - die wichtigsten außenwirtschaftlichen Förderprogramme vorgestellt,<br />

die auch <strong>für</strong> unternehmensnahe <strong>Dienstleister</strong> relevant sein können.<br />

10.1 Förderprogramme <strong>Bayern</strong><br />

Übersicht<br />

1. Darlehen <strong>für</strong> Auslandsinvestitionen<br />

2. Bürgschaften <strong>für</strong> Auslandsinvestitionen<br />

3. Mittelständisches Garantieprogramm <strong>für</strong> Auslandsmärkte<br />

4. Mittelständisches Messebeteiligungsprogramm<br />

5. „Fit <strong>für</strong> Auslandsmärkte – Go International“<br />

61


1. DARLEHEN FÜR AUSLANDSINVESTITIONEN (<strong>Bayern</strong>)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Investitionen im Ausland, die dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit eines<br />

bayerischen Unternehmens bzw. der langfristigen Sicherung eines bayerischen<br />

Standorts dienen (sog. „<strong>Bayern</strong>effekt“)<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Klein- und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)<br />

• Angehörige Freier Berufe<br />

• Mit Firmensitz oder einer wesentlichen Betriebsstätte (d. h. mindestens 5-10<br />

Arbeitsplätze) in <strong>Bayern</strong><br />

• Ausländische Tochtergesellschaften bayerischer Unternehmen.<br />

• Zugangsbeschränkung: der Umsatz bzw. Konzernumsatz der Unternehmen<br />

soll 1 Mrd. EUR nicht übersteigen<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Beteiligungen und Joint-Ventures mit maßgeblicher bayerischer Beteiligung<br />

• Gründung von Tochtergesellschaften<br />

• Erwerb von Immobilien<br />

• Bauliche und maschinelle Investitionen<br />

• Anschaffung der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie immaterieller Güter<br />

und eines Warenlagers<br />

Nicht finanziert werden<br />

• Nachfinanzierung<br />

• Umschuldung<br />

• Sacheinlagen<br />

• Reine Betriebsmittel<br />

• Finanzierungskosten<br />

• Anlaufverluste<br />

Förderinstrumente<br />

• Zinsgünstige Ergänzungsdarlehen und Kapitalmarktdarlehen<br />

Finanzierung<br />

• Der Finanzierungsanteil der LfA beträgt bis zu 80% der Investitionssumme<br />

des bayerischen Anteils<br />

• Darlehensmindestbetrag: 100.000 EUR<br />

Darlehenshöchstbetrag: 5 Mio. EUR<br />

• Zusätzlich können Kapitalmarktdarlehen bis zu 20 Mio. EUR gewährt werden<br />

• Der Zinssatz wird beim Ergänzungsdarlehen in Anpassung an die jeweiligen<br />

Kapitalmarktverhältnisse täglich neu angepasst. Der Antragssteller kann dabei<br />

zwischen einer Zinsfestlegung zum Zeitpunkt der Bewilligung oder der Auszahlung<br />

wählen. Bei Kapitalmarktdarlehen wird der Zinssatz unter Berücksichtigung<br />

der jeweiligen Kapitalmarktverhältnisse individuell vereinbart<br />

• Eine Bearbeitungsgebühr fällt nicht an<br />

Zeitrahmen<br />

• Laufzeit 10 Jahre bei 2 Freijahren<br />

62


• Überwiegen die baulichen Investitionen, kann die Laufzeit 15 Jahre bzw. 20<br />

Jahre bei jeweils 2 Freijahren betragen<br />

Antragstellung<br />

• Mit Formblatt Nr. 110 bei der Hausbank<br />

• Antragstellung vor Vorhabensbeginn<br />

• Eine Liste mit zusätzlichen Anforderungen an die Antragstellung ist bei der<br />

Hausbank erhältlich<br />

Weitere Ansprechpartner und Informationsquellen:<br />

LfA Förderbank <strong>Bayern</strong><br />

Königinstraße 17<br />

80539 München<br />

Johann Hamberger<br />

Tel.: 089 / 21 24-22 25<br />

Fax: 089 / 21 24-25 87<br />

E-Mail: johann.hamberger@lfa.de<br />

Helmut Kling<br />

Tel.: 089 / 21 24-24 26<br />

Fax: 089 / 21 24-25 87<br />

E-Mail: helmut.kling@lfa.de<br />

Internet: www.lfa.de<br />

2. BÜRGSCHAFTEN FÜR AUSLANDSINVESTITIONEN (<strong>Bayern</strong>)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Die LfA übernimmt im Zusammenhang mit der Finanzierung von Investitionen<br />

im Ausland bis zu 70 % Ausfallbürgschaften<br />

• Bei auftragsbezogenen Betriebsmittelkrediten werden in Ausnahmefällen Ausfallbürgschaften<br />

bis zu 50 % zur Vorfinanzierung einzelner Auslandsgeschäfte<br />

übernommen<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Klein- und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)<br />

• Angehörige Freier Berufe<br />

• Mit Firmensitz oder einer wesentlichen Betriebsstätte (d. h. mindestens 5 – 10<br />

Arbeitsplätze) in <strong>Bayern</strong><br />

Förderschwerpunkte<br />

• Beteiligungen und Joint-Ventures mit maßgeblicher bayerischer Beteiligung<br />

• Gründung von Tochtergesellschaften<br />

• Erwerb von Immobilien<br />

• Bauliche und maschinelle Investitionen<br />

• Anschaffung der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie immaterieller Güter<br />

und eines Warenlagers<br />

Nicht finanziert werden:<br />

• Nachfinanzierung<br />

• Umschuldung<br />

63


• Sacheinlagen<br />

• Reine Betriebsmittel<br />

• Finanzierungskosten<br />

• Anlaufverluste<br />

Förderinstrumente<br />

• Ausfallbürgschaft<br />

Finanzierung<br />

• Gefördert wird nur der bayerische Anteil der jeweiligen Investition<br />

• Verbürgt werden können bei der Finanzierung von Auslandsinvestitionen von<br />

der LfA zur Verfügung gestellte zinsgünstige Darlehen und/oder Hausbankdarlehen.<br />

Bei den auftragsbezogenen Betriebsmittelkrediten muss die Hausbank<br />

die Finanzierungsmittel stellen<br />

• Ob eine Ausfallbürgschaft übernommen wird, richtet sich nach dem Länderrating<br />

der HERMES Kreditversicherungs-AG, Hamburg. Bei Investitionen in<br />

Ländern mit einem HERMES-Rating von 6 oder 7 scheidet eine Bürgschaftsübernahme<br />

aus. Bis zu einem Rating von 5 können Ausfallbürgschaften zu einem<br />

Bürgschaftssatz von 50% bis maximal 79% übernommen werden, bei einem<br />

Rating von 5 jedoch nur, wenn die besonderen außenwirtschaftlichen<br />

Beziehungen <strong>Bayern</strong>s zu diesem Land das Ausfallrisiko vertretbar erscheinen<br />

lassen (zur aktuellen Hermes-Länderklassifizierung siehe www.hermeskredit.com/aga/service/Index8.html).<br />

• Das Risiko der LfA darf höchstens 5.112.918,81 EUR betragen<br />

• Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben<br />

• Bürgschaftsprovision: 1% p.a. des Ausfallbürgschaftsbetrages<br />

• Das antragstellende Unternehmen hat <strong>für</strong> die verbürgten Darlehen die Mithaftung<br />

zu übernehmen. Die geschäftsführenden Gesellschafter haben in angemessenem<br />

Umfang selbstschuldnerische Bürgschaften abzugeben<br />

• Vermögenswerte des Kreditnehmers im Inland sind zur Besicherung des<br />

Bürgschaftsdarlehens heranzuziehen, eventuell auch im Rang nach bestehenden<br />

oder künftig benötigten Bankkrediten<br />

• Vermögenswerte im Ausland sind, soweit dies rechtlich durchsetzbar und wirtschaftlich<br />

sinnvoll ist, zur Absicherung des Bürgschaftsdarlehens heranzuziehen<br />

• Bei der Bürgschaft <strong>für</strong> auftragsbezogene Betriebsmittelkredite ist die Einräumung<br />

eines Bürgschaftsrahmens möglich, der je nach Bedarf in Anspruch genommen<br />

werden kann<br />

• Die Bürgschaft kann auch bei gleichzeitiger Inanspruchnahme des Mittelständischen<br />

Garantieprogramms <strong>für</strong> Auslandsmärkte der LfA übernommen werden<br />

Zeitrahmen<br />

• Laufzeit höchstens 15 Jahre<br />

Voraussetzungen<br />

• Antragstellendes Unternehmen ist „gesundes Unternehmen“ gemäß EU-<br />

Beihilfenrecht<br />

• Vorliegen des sog. „<strong>Bayern</strong>effektes“, d. h. Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit<br />

des bayerischen Unternehmens bzw. langfristige Sicherung des bayerischen<br />

Standortes. Über den <strong>Bayern</strong>effekt ist ab einem LfA-Risiko von 2 Mio. EUR<br />

64


eine positive Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft,<br />

Verkehr und Technologie einzuholen.<br />

• Nachweis eines angemessenen Eigenkapitaleinsatzes durch das beantragende<br />

Unternehmen bei Auslandsinvestitionen<br />

• Vorlage eines Liquiditätsplanes bei auftragsbezogenen Betriebsmittelkrediten<br />

Antragstellung<br />

• Mit Formblättern Nr. 110, 111 und 112 bei der Hausbank<br />

• Antragstellung vor Vorhabensbeginn<br />

• Eine Liste mit zusätzlichen Anforderungen an die Antragstellung ist bei der<br />

Hausbank erhältlich<br />

• Über Antragsvoraussetzungen und -verfahren <strong>für</strong> die Verbürgung bei auftragsbezogenen<br />

Betriebsmittelkrediten geben die Bewilligungsgrundsätze<br />

„Bürgschaften der LfA <strong>für</strong> mittelständische Unternehmen“ in der jeweils aktuellen<br />

Fassung Auskunft.<br />

Weitere Ansprechpartner und Informationsquellen:<br />

LfA Förderbank <strong>Bayern</strong><br />

Königinstraße 17<br />

80539 München<br />

Johann Hamberger<br />

Tel.: 089 / 21 24-22 25<br />

Fax: 089 / 21 24-25 87<br />

E-Mail: johann.hamberger@lfa.de<br />

Helmut Kling<br />

Tel.: 089 / 21 24-24 26<br />

Fax: 089 / 21 24-25 87<br />

E-Mail: helmut.kling@lfa.de<br />

Internet: www.lfa.de<br />

3. MITTELSTÄNDISCHES GARANTIEPROGRAMM FÜR AUSLANDSMÄRKTE<br />

(<strong>Bayern</strong>)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Aufträge an bzw. Lieferungen/Leistungen von bayerischen Unternehmen<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU)<br />

• Angehörige Freier Berufe<br />

• Mit Firmensitz in <strong>Bayern</strong><br />

Förderschwerpunkte<br />

• Absicherung von Bietungs-, Anzahlungs-, Lieferungs-, Leistungsgarantien und<br />

ähnliche Gewährleistungen, die von den Hausbanken der Antragsteller im<br />

Rahmen des Auslandsgeschäftes übernommen werden<br />

• Ziel der Förderung ist es, speziell KMU und Angehörigen freier Berufe den<br />

Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern und dadurch ihre Leistungskraft<br />

und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern<br />

65


Förderinstrumente<br />

• Rückgarantien als Ausfallgarantien<br />

Finanzierung<br />

• Rückgarantien als Ausfallgarantien bis zu einem Höchstbetrag von 70 % des<br />

Euro (=EUR)-Gegenwertes. Dies gilt <strong>für</strong> Bietungs-, Anzahlungs-, Lieferungs-,<br />

Leistungsgarantien und ähnliche Gewährleistungen, die von den Hausbanken<br />

der Antragsteller im Rahmen des Auslandsgeschäftes übernommen werden<br />

• Der Haftungsanteil der Hausbanken muss hierbei mindestens 30 % betragen<br />

• Neben den Hausbanken können auch Versicherungsunternehmen die Rückgarantien<br />

in Anspruch nehmen<br />

• Die Rückgarantien sind stets auftragsbezogen. Bei mehreren gleichartigen<br />

Auslandsgeschäften kann dem Antragsteller unter bestimmten Voraussetzungen<br />

ein 2-Jahres-Garantierahmen eingeräumt werden, in den einzelne Garantien<br />

von der LfA einbezogen werden<br />

• Die Garantien, <strong>für</strong> die der Antragsteller Rückgarantien der LfA beantragt, sind<br />

im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten abzusichern.<br />

In der Regel beschränken sich die Sicherheiten<br />

o auf die Übernahme der persönlichen Haftung des Firmeninhabers bzw.<br />

der Gesellschafter,<br />

o auf die Abtretung von Forderungen aus dem konkreten Auslandsgeschäft,<br />

soweit dies möglich ist,<br />

o auf die Sicherungsübereignung der halbfertigen Fabrikate und Fertigfabrikate,<br />

die im Zusammenhang mit dem Auslandsauftrag stehen, soweit<br />

solche bei der Dienstleistung überhaupt entstehen.<br />

Die Sicherheiten haften anteilig und gleichrangig <strong>für</strong> den Anteil der LfA und der<br />

Hausbank<br />

• Einmalige Bearbeitungsgebühr: 0,1 % der beantragten Rückgarantiesumme,<br />

mindestens jedoch 250 EUR, höchstens 2.500 EUR<br />

• Laufende Provision: 1 % p. a. des jeweiligen Rückgarantiebetrages<br />

Zeitrahmen<br />

• Kurzfristig, aber auch unbefristet möglich<br />

Voraussetzungen<br />

• Der Antragssteller muss leistungsfähig und zuverlässig sein<br />

• Der Antragsteller soll nach Möglichkeit Erfahrungen im Auslandsgeschäft besitzen<br />

• Bankübliche Sicherheiten zur Absicherung der Gewährleistungen stehen nicht<br />

in ausreichendem Umfang zur Verfügung<br />

• Das Auslandsgeschäft kommt ohne die Rückgarantie nicht zustande.<br />

Antragstellung<br />

• Mit Formblatt Nr. 113 bei die Hausbank<br />

• Wichtig ist, dass ein Antrag gestellt wird, bevor die Hausbank eine Gewährleistung<br />

übernimmt. Eine nachträgliche Einbeziehung von Gewährleistungen<br />

in die Rückgarantien ist nicht möglich<br />

Weitere Ansprechpartner und Informationsquellen:<br />

LfA Förderbank <strong>Bayern</strong><br />

Königinstraße 17<br />

66


80539 München<br />

Johann Hamberger<br />

Tel.: 089 / 21 24-22 25<br />

Fax: 089 / 21 24-25 87<br />

E-Mail: johann.hamberger@lfa.de<br />

Helmut Kling<br />

Tel.: 089 / 21 24-24 26<br />

Fax: 089 / 21 24-25 87<br />

E-Mail: helmut.kling@lfa.de<br />

Internet: www.lfa.de<br />

4. MITTELSTÄNDISCHES MESSEBETEILIGUNGSPROGRAMM (<strong>Bayern</strong>)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Gemeinschaftsbeteiligungen an Auslandsmessen<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU)<br />

• Angehörige Freier Berufe<br />

• Mit Firmensitz in <strong>Bayern</strong><br />

Förderschwerpunkte<br />

• Durch das Mittelständische Messebeteiligungsprogramm soll kleinen und mittleren<br />

Unternehmen in verstärktem Maße die Beteiligung an Messen, Ausstellungen<br />

und vergleichbaren Veranstaltungen ermöglicht werden, um ihnen dadurch<br />

den Zugang zu neuen und zukunftsträchtigen Märkten zu erleichtern<br />

• Gefördert werden insbesondere Gemeinschaftsbeteiligungen an internationalen<br />

Messen und Ausstellungen, die in dem jährlichen Bayerischen Messebeteiligungsprogramm<br />

ausgewiesen sind<br />

Förderinstrumente<br />

• Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss<br />

Finanzierung<br />

• Der Freistaat <strong>Bayern</strong> übernimmt <strong>für</strong> die Durchführung der Messebeteiligung<br />

einen Teil der Kosten. Die Förderung wird gewährt in Form eines Zuschusses<br />

an den Träger der Messebeteiligung oder in Form einer offiziellen staatlichen<br />

Messebeteiligung<br />

• Förderfähige Kosten sind insbesondere die Miete <strong>für</strong> Ausstellungsflächen, die<br />

Kosten <strong>für</strong> den gemeinsamen Ausstellungsstand, <strong>für</strong> den Anschluss und<br />

Verbrauch von Wasser, Strom und Gas sowie Versicherungen<br />

• Die Höhe der staatlichen Beteiligung an den Kosten hängt vom öffentlichen Interesse<br />

an der Durchführung der Messebeteiligung und von der Leistungsfähigkeit<br />

der Unternehmen unter Berücksichtigung von Kosten und zu erwartendem<br />

Nutzen der Messebeteiligung ab. Sie richtet sich insbesondere nach der<br />

Entfernung des Messeortes, dem Erschließungsgrad und den besonderen<br />

Problemen des betreffenden Marktes sowie der außenwirtschaftlichen Bedeutung<br />

der Veranstaltung<br />

67


• Das Bayerische Messebeteiligungsprogramm wird jährlich im Voraus vom<br />

Messeausschuss, der sich aus Vertretern der Organisationen der Wirtschaft,<br />

des Bayerischen Staatsministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und<br />

Technologie und <strong>Bayern</strong> International zusammensetzt, entwickelt.<br />

Voraussetzungen<br />

• Firmensitz in <strong>Bayern</strong><br />

Antragstellung<br />

• Der Antrag ist per Formular zu stellen bei:<br />

<strong>Bayern</strong> International - Bayerische Gesellschaft<br />

<strong>für</strong> Internationale Wirtschaftsbeziehungen mbH<br />

Am Messesee 2<br />

81829 München<br />

Frau Sieglinde Sautter<br />

Tel.: 089 / 94 92 6-125<br />

Fax: 089 / 94 92 6-150<br />

E-Mail: ssautter@bayern-international.de<br />

• Der Antrag kann auch über das Internet gestellt werden unter www.bayerninternational.de.<br />

Im Internet ist u.a. auch das weitere Prozedere zu der jeweiligen<br />

Veranstaltung erläutert.<br />

• Der Antrag auf Aufnahme einer Messe in das Bayerische Messebeteiligungsprogramm<br />

erfolgt formlos über die örtlich zuständigen IHKs oder die Fachverbände<br />

der Wirtschaft. Um im folgenden Jahr berücksichtigt werden zu können,<br />

müssen die Anträge bei den Organisationen der Wirtschaft jeweils zu Beginn<br />

eines Jahres eingehen.<br />

• Eine Übersicht über die vom Freistaat <strong>Bayern</strong> geförderten Firmengemeinschaftsbeteiligungen<br />

sowie Anmeldeunterlagen und Teilnahmebedingungen<br />

<strong>für</strong> die geförderten Messebeteiligungen können bei <strong>Bayern</strong> International oder<br />

den örtlich zuständigen IHKs formlos angefordert werden.<br />

• Fördermittelgeber<br />

Bundesland <strong>Bayern</strong>,<br />

Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong> Wirtschaft, Infrastruktur,<br />

Verkehr und Technologie<br />

Prinzregentenstraße 28<br />

80538 München<br />

Ansprechpartner: Herr Runck<br />

Tel.: 089/2162-2654<br />

Fax: 089/2162-3654,<br />

E-Mail: hans.runck@stmwivt.bayern.de<br />

68


5. „Fit <strong>für</strong> Auslandsmärkte – Go International“ (<strong>Bayern</strong>)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Gefördert werden Einzelberatungen (Prüfung der Internationalisierungsfähigkeit<br />

und Erarbeitung eines Internationalisierungskonzepts) und weiterführende<br />

Maßnahmen (z.B. Übersetzung der Werbeunterlagen, Geschäftspartnersuche<br />

u.v.m.) zur Erschließung neuer Absatzmärkte<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Gefördert werden: klein- und mittelständische Unternehmen (KMU), Angehörige<br />

der Freien Berufe und Handwerksbetriebe<br />

• Antragsberechtigt sind Unternehmen, die der mittelständischen Wirtschaft zuzurechnen<br />

sind. Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in <strong>Bayern</strong> haben.<br />

Förderinstrumente<br />

• Zuschuss zu den Kosten <strong>für</strong> die Beratung und die weiterführenden Maßnahmen<br />

Finanzierung<br />

• Für die Durchführung des Programms sind die bayerischen Industrie- und<br />

Handelskammern (IHKs) sowie das Außenwirtschaftszentrum zuständig.<br />

• Für die Beratung wird <strong>für</strong> das Unternehmen lediglich eine selbstbeteiligung<br />

von maximal 290,- € fällig. Für die weiterführenden Maßnahmen ist eine Förderung<br />

von 25% bzw. in EU-Fördergebieten von 50% möglich.<br />

• Por Jahr kann das Unternehmen eine Fördersumme von bis zu 10.000,- €, in<br />

EU-geförderten Regionen sogar bis zu 15.000,- € erhalten.<br />

Zeitrahmen<br />

• 1 – 2 Jahre<br />

Antragstellung und Programmabwicklung<br />

• Der Antrag ist per Formular zu stellen bei der jeweils örtlich zuständigen IHK<br />

(www.ihk.de). Die Begutachtung des Antrags erfolgt gleichfalls durch die örtlich<br />

zuständige IHK und das Außenwirtschaftszentrum.<br />

Fördermittelgeber<br />

Freistaat <strong>Bayern</strong>,<br />

Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong> Wirtschaft, Infrastruktur,<br />

Verkehr und Technologie<br />

Prinzregentenstraße 28<br />

80538 München<br />

10.2 Förderprogramme Bund<br />

1. INFORMATIONS- UND KONTAKTVERANSTALTUNGEN IM AUSLAND UND<br />

IN DEUTSCHLAND (Bund)<br />

69


Was wird gefördert?<br />

• Teilnahme an Exportförderungsveranstaltungen im Ausland und in Deutschland<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Speziell kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Das Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördert außenwirtschaftliche<br />

Informations- und Kontaktveranstaltungen, die als Unternehmertreffen,<br />

Kooperationsbörsen und/oder Workshops in Zusammenarbeit<br />

mit ausländischen Institutionen und Einrichtungen durchgeführt werden<br />

• Die Förderung ist begrenzt auf: Länder Mittel- und Osteuropas und der GUS<br />

als Schwerpunkt, Länder des Nahen Ostens, Afrikas, Lateinamerikas und des<br />

asiatisch-pazifischen Raums<br />

Förderinstrumente<br />

• Übernahme der Organisationskosten der Veranstaltung<br />

Finanzierung<br />

• Die Umsetzung des Programms nimmt die Bundesagentur <strong>für</strong> Außenwirtschaft<br />

(bfai) als Servicestelle des BMWi vor<br />

• Von der bfai beauftragte Durchführungsgesellschaften organisieren regional-<br />

und branchenübergreifende Unternehmertreffen und branchenspezifische Kooperationsbörsen<br />

• Die Veranstaltungsteilnehmer werden von den Durchführungsgesellschaften<br />

bundesweit akquiriert<br />

• Aus Fördermitteln werden u.a. die Organisation der Veranstaltung, Raummiete,<br />

Übersetzungsleistungen, Kommunikations- und Logistikkosten bestritten<br />

• Die teilnehmenden Unternehmen leisten einen angemessenen Eigenbeitrag,<br />

der annähernd in Höhe der Reisekosten (Flug/Transport, Unterkunft, Verpflegung)<br />

liegt<br />

Information/Teilnahme<br />

Unternehmen, die an den Veranstaltungen teilnehmen wollen, können sich<br />

über die aktuellen Projekte im Internet informieren unter www.bfai.de unter<br />

Service/Exportförderveranstaltungen<br />

oder bei der<br />

Bundesagentur <strong>für</strong> Außenwirtschaft (bfai)<br />

Agrippastr. 87-93<br />

50676 Köln<br />

GUS, Asien-Pazifik und Lateinamerika, sowie Veranstaltungen im Bereich Erneuerbare<br />

Energien<br />

Manfred Tilz<br />

Telefon: 0221 2057-350<br />

E-Mail: tilz@bfai.de<br />

Südosteuropa, Afrika, Nahost und arabische Länder<br />

Axel Dörr<br />

70


Telefon: 0221/2057-263<br />

E-Mail: doerr@bfai.de<br />

2. BUNDESGARANTIEN FÜR DIREKTINVESTITIONEN IM AUSLAND (Bund)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Direktinvestitionen im Ausland<br />

Wer wird gefördert?<br />

• alle gewerblichen Unternehmen mit Sitz in Deutschland<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Der Bund übernimmt zur Förderung deutscher Investitionen im Ausland Garantien<br />

zur Absicherung des politischen Risikos<br />

Förderinstrumente<br />

• Garantien <strong>für</strong> Direktinvestitionen im Ausland<br />

Finanzierung<br />

• Die Gewährleistung kann sowohl <strong>für</strong> die Investition selbst (Anteile an ausländischen<br />

Unternehmen, ausländischen Unternehmen gewährte beteiligungsähnliche<br />

Darlehen, Kapitalausstattungen von ausländischen Niederlassungen<br />

oder Betriebsstätten deutscher Unternehmen) als auch <strong>für</strong> Erträge aus der Investition<br />

übernommen werden<br />

• Gedeckte Risiken umfassen: die Verstaatlichung, Enteignung oder enteignungsgleiche<br />

Eingriffe; den Bruch rechtsbeständiger Zusagen staatlicher oder<br />

staatlich gelenkter oder kontrollierter Stellen; Krieg, sonstige bewaffnete Auseinandersetzungen,<br />

Revolution oder Aufruhr; Zahlungsverbote, Moratorien<br />

sowie die Unmöglichkeit der Konvertierung oder des Transfers von Kapital<br />

und Erträgen<br />

• Betragsmäßige Begrenzungen bestehen nicht. Der Garantienehmer ist am<br />

Verlust mit mindestens 5 % selbst beteiligt<br />

• Anträge auf Übernahme einer Garantie sind bis zu einem Höchstbetrag von €<br />

5 Mio. (Kapitaldeckung und Ertragsdeckung) gebührenfrei. Die Bearbeitungsgebühr<br />

<strong>für</strong> den € 5 Mio. übersteigenden Betrag beträgt ½ Promille, jedoch<br />

höchstens insgesamt € 10.000,-- <strong>für</strong> einen Antrag. Damit sind sämtliche Leistungen<br />

im Zusammenhang mit der Erlangung, Verwaltung und Abwicklung einer<br />

Garantie abgegolten. Nach Übernahme der Deckung durch den Bund ist<br />

<strong>für</strong> die Kapitaldeckung und ggf. <strong>für</strong> die jährlich gedeckten Erträge ein Garantieentgelt<br />

von ½ Prozent p.a. zu Beginn des Garantiejahres (d.h. im voraus) zu<br />

zahlen. Für noch nicht erbrachte Leistungen im Rahmen des Deckungsbetrages<br />

wird lediglich ein Sechstel des normalen Entgelts berechnet.<br />

Voraussetzungen<br />

• Unternehmen/Unternehmer mit Sitz/Wohnsitz in Deutschland, wobei das<br />

deutsche Interesse an der Durchführung des Projekts zum Ausdruck kommen<br />

muss<br />

• investiver Charakter des Engagements (keine Finanzanlage)<br />

• wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben mit projektgerechter Kapitalhingabe<br />

71


• Neuinvestition (auch Erweiterungsinvestitionen bei bestehenden Projekten<br />

zählen hierzu)<br />

• entwicklungspolitische und umweltbezogene Förderungswürdigkeit des Projekts<br />

mit positiven Rückwirkungen der Investition auf Deutschland: Die Investition<br />

soll zur Vertiefung der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zum<br />

Anlageland beitragen, indem sie z.B. Importe substituiert, Devisen aus Exporterlösen<br />

generiert, Arbeitsplätze schafft oder erhält, Ausbildungsmaßnahmen<br />

bietet, moderne Technologie und unternehmerisches Know-how zur Verfügung<br />

stellt oder die infrastrukturellen Voraussetzungen verbessert. Auch die<br />

positiven Auswirkungen der Direktinvestition auf Deutschland sind von besonderer<br />

Bedeutung. Außerdem ist die Frage, in welcher Weise die Umwelt von<br />

dem Projekt berührt wird und welche Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen<br />

werden, entscheidend <strong>für</strong> die Beurteilung der Förderungswürdigkeit (siehe<br />

Umweltfragen)<br />

• Sicherstellung des erforderlichen Rechtsschutzes: Dies ist grundsätzlich dann<br />

der Fall, wenn mit dem Anlageland ein wirksamer Investitionsförderungs- und<br />

-schutzvertrag (IFV) besteht bzw. die innerstaatliche Rechtsordnung des Anlagelandes<br />

hinreichenden Rechtsschutz gewährleistet. Die Anwendbarkeit eines<br />

IFV ist zum Teil abhängig vom Vorliegen bestimmter Genehmigungen, die<br />

bei der Beantragung einer Garantie eingereicht werden müssen (siehe<br />

Länderdeckungspraxis)<br />

Antragstellung<br />

• Der Antrag ist per Formular zu stellen bei:<br />

PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg<br />

New York-Ring 13<br />

22297 Hamburg<br />

Herr Höhn<br />

Tel.: 040 / 63 78-1511<br />

Fax: 040 / 63 78-1510<br />

http://www.agaportal.de/pages/dia/index.html<br />

Das Formular kann unter der obigen Adresse angefordert werden. Der Antrag<br />

ist vor Leistung auf die Investition zu stellen.<br />

Begutachtung<br />

Die Begutachtung des Antrags erfolgt durch:<br />

- PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg;<br />

- Interministerieller Ausschuss (IMA) <strong>für</strong> Investitionsgarantien unter Vorsitz des<br />

Bundesministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie<br />

Fördermittelgeber:<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie<br />

Referat V C / F 2<br />

Scharnhorststr. 34 – 37<br />

10115 Berlin<br />

72


3. AUSFUHRGEWÄHRLEISTUNGEN DES BUNDES (Bund)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Exportgeschäfte<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Alle gewerblichen Unternehmen<br />

• Antragsberechtigt sind Exportunternehmen mit Sitz in Deutschland und in- und<br />

ausländische Banken, sofern sie im wesentlichen deutsche Exporteure finanzieren<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Absicherung der mit Exportgeschäften verbundenen wirtschaftlichen und politischen<br />

Risiken des Zahlungsausfalls durch Ausfuhrgewährleistungen des<br />

Bundes<br />

Förderinstrumente<br />

• Bürgschaften/Garantien in Form von:<br />

• Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG): sichert kurzfristige Forderungen<br />

mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten eines Exporteurs, der mehrere Besteller<br />

in unterschiedlichen Ländern beliefert<br />

• Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen-light (APG-light): sichert kurzfristige Forderungen<br />

mit Kreditlaufzeiten bis zu 4 Monaten vornehmlich kleiner mittelständischer<br />

Exporteure, die mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern<br />

beliefern<br />

• Avalgarantie<br />

• Bauleistungsdeckung: schützt Exporteur vor typischen Risiken aus Baugeschäften<br />

im Ausland.<br />

• Fabrikationsrisikodeckung: sichert Produktionskosten <strong>für</strong> ein Ausfuhrgeschäft<br />

• Finanzkreditdeckung: sichert Darlehensforderungen einer Bank ab, die aus<br />

der Finanzierung deutscher Exportgeschäfte resultieren.<br />

• Leasingdeckung: schützt Leasingforderungen aus grenzüberschreitenden<br />

Leasinggeschäft eines Leasinggebers gegenüber ausländischen Leasingnehmer.<br />

• Lieferantenkreditdeckung: schützt Forderung mit kurzfristigem oder mittel-<br />

/langfristigem Zahlungsziel aus einzelnem Ausfuhrgeschäft.<br />

• Rahmenkreditdeckung: sichert Bank Forderungen aus Einzelkrediten, die unter<br />

einem Rahmenkredit herausgelegt werden und aus der Finanzierung deutscher<br />

Exportgeschäfte resultieren.<br />

• Revolvierende Einzeldeckung: sichert kurzfristige Forderungen mit Kreditlaufzeiten<br />

bis zu 24 Monaten eines Exporteurs, der Besteller in laufender Geschäftsbeziehung<br />

beliefert.<br />

• Verbriefungsgarantie: bietet Bank, <strong>für</strong> die der Bund bereits eine Finanzkreditdeckung<br />

übernommen hat, kostengünstige Lösung, um sich am Kapitalmarkt<br />

zu refinanzieren.<br />

• Vertragsgarantiedeckung: schützt Exporteur, der zur Absicherung seiner vertraglichen<br />

Verpflichtungen Garantie gegenüber dem Besteller herauslegen<br />

muss, vor Verlusten aus politisch bedingter oder widerrechtlichen Ziehung<br />

dieser Garantie.<br />

73


Finanzierung<br />

Bei jeder Deckungsart ist der Deckungsnehmer im Schadenfall mit einem bestimmten<br />

Anteil am Verlust selbst beteiligt:<br />

• bei Ausfuhrgarantien und -bürgschaften (Einzeldeckungen, Ausfuhr-Pauschal-<br />

Gewährleistungen und revolvierende Deckungen) <strong>für</strong> politische Risiken mit 5<br />

%, <strong>für</strong> wirtschaftliche Risiken und <strong>für</strong> Nichtzahlungsrisiken (protracted default)<br />

mit 15 %<br />

• bei Finanzkreditgarantien und -bürgschaften <strong>für</strong> alle Risiken mit 5 %<br />

• bei Fabrikationsrisikogarantien und -bürgschaften <strong>für</strong> alle Risiken mit 5 %<br />

• Der Deckungsnehmer darf das Risiko aus der Selbstbeteiligung nicht anderweitig<br />

absichern.<br />

• Der Bund stellt in geeigneten Fällen auch Ausfuhrgewährleistungen <strong>für</strong> Exportgeschäfte<br />

zur Verfügung, die im Rahmen einer sogenannten Projektfinanzierung<br />

durchgeführt werden sollen. Sie unterliegen besonderen Modalitäten.<br />

Erscheint das Projekt <strong>für</strong> eine Projektfinanzierung geeignet, ist eine gutachterliche<br />

Stellungnahme der PwC <strong>für</strong> die weitere Entscheidungsfindung des Bundes<br />

notwendig (Adresse PwC siehe vorheriges Förderprogramm). Diese ist<br />

vom Antragsteller auf eigene Kosten in Auftrag zu geben.<br />

• Für die Staaten der GUS bestehen auch Deckungsmöglichkeiten <strong>für</strong> Exportgeschäfte<br />

auf Gegengeschäftsbasis. Wie bei Deckungen <strong>für</strong> Projektfinanzierungen<br />

begutachtet die PwC die Tragfähigkeit des Konzepts <strong>für</strong> eine Deckungsentscheidung.<br />

Voraussetzungen<br />

• Die Gewährleistungsübernahme erfolgt nur im Zusammenhang mit förderungswürdigen<br />

Ausfuhren und bei Geschäften, an deren Durchführung ein besonderes<br />

staatliches Interesse der Bundesrepublik Deutschland besteht<br />

Antragstellung<br />

• Der Antrag ist per Formular zu stellen bei:<br />

Euler Hermes Kreditversicherungs-AG<br />

Friedensallee 254<br />

22763 Hamburg<br />

Tel.: 040 / 88 34-91 92<br />

Fax: 040 / 88 34-91 75<br />

E-Mail: info@exportkreditgarantien.de<br />

Internet: http://www.agaportal.de/pages/aga/index.html<br />

Das Formular kann unter der obigen Adresse angefordert werden kann.<br />

Geschäftsstelle der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG<br />

80339 München<br />

Ridlerstraße 35<br />

Telefon: +49 (0) 89 / 5 43 09-0<br />

Telefax: +49 (0) 89 / 5 43 09-166<br />

Berater: Anton Kress v. Kressenstein -143<br />

E-Mail: aga.nl.muenchen@eulerhermes.com<br />

74


Begutachtung<br />

• Die Begutachtung des Antrags erfolgt durch:<br />

- Hermes Kreditversicherungs-AG;<br />

- PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Niederlassung Hamburg;<br />

- Interministerieller Ausschuss (IMA) <strong>für</strong> Ausfuhrgarantien und Ausfuhr-<br />

bürgschaften unter Vorsitz des Bundesministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft und<br />

Technologie<br />

Fördermittelgeber<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie<br />

Referat V C /F1<br />

Scharnhorststr. 34 - 37<br />

10115 Berlin<br />

4. INVESTITIONSFINANZIERUNG UND BERATUNG DER DEG (Bund)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Investitionen in Entwicklungs- und Reformländern<br />

Wer wird gefördert?<br />

• alle deutschen Unternehmen<br />

Förderinstrumente<br />

• Darlehen<br />

• Beteiligungsfinanzierung<br />

• Projektfinanzierung<br />

• Vermittlung weiterer Finanzierungen<br />

• Beratung bei der Entwicklung konkreter Investitionsvorhaben<br />

• Mittel <strong>für</strong> projektvorbereitende Maßnahmen<br />

• Strukturierung der Gesamtfinanzierung eines Projektes<br />

Finanzierung<br />

Beteiligungen<br />

• Beteiligung am Kapital des Unternehmens im Investitionsland i.d.R. in Höhe<br />

von 5-25 %<br />

• Variable Ausgestaltung der Risikokomponenten<br />

• Fallweise Stimmrechte und Sitz im Aufsichtsrat der Gesellschaft<br />

• Klar definierte Exitregeln<br />

Mezzanin-Finanzierungen<br />

• Projektindividuelle Ausgestaltung<br />

• Risikoadäquate Rendite<br />

• Nachrangige Besicherung<br />

• Wandlungsrechte<br />

75


Langfristige Darlehen<br />

• Währung: Euro oder US-Dollar<br />

• Laufzeit: i.d.R. zwischen 4 und 10 Jahren<br />

• Zinssatz: fest oder variabel; marktorientiert gemäß Projekt- und Landesrisiken<br />

• Besicherung: im Anlagevermögen des Unternehmens im Investitionsland,<br />

Ausgestaltung projektindividuell<br />

• DEG-Finanzierungsanteil: max. 25 Millionen EUR<br />

Garantien<br />

• Mobilisierung langfristiger Lokalwährungsdarlehen oder -anleihen<br />

• Reduzierung des Wechselkursrisikos durch Rückzahlung des Darlehens in<br />

Lokalwährung<br />

• Teilgarantie erwünscht (Selbstbehalt durch lokale Bank bzw. Anleihegläubig<br />

Antragstellung<br />

• Der Antrag ist formlos zu stellen bei:<br />

DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH<br />

Belvederestraße 40<br />

50933 Köln<br />

Tel.: 0221 4986-1432<br />

Fax: 0221 4986-1290<br />

E-Mail: info@deginvest.de Internet: www.deginvest.de<br />

5. KFW/ERP-EXPORTFINANZIERUNGSPROGRAMM (Bund)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Investitionsgüterexporte und damit verbundene Leistungen nach Entwicklungsländern<br />

• Die Förderung ist begrenzt auf Entwicklungsländer gemäß der gültigen Liste<br />

des Ausschusses <strong>für</strong> Entwicklungsländer (DAC) der OECD (ohne „Länder im<br />

Übergang“, zu denen u. a. fast alle mittel- und osteuropäischen Länder gehören).<br />

Im Internet ist die Liste zu finden unter<br />

www.oecd.org/dac/htm/daclst2000.htm<br />

Wer wird gefördert?<br />

• alle gewerblichen Unternehmen<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Im Rahmen dieses Programms werden Kredite zur Finanzierung von Investitionsgüterexporten<br />

und damit verbundenen Leistungen nach Entwicklungsländern<br />

gewährt<br />

Förderinstrumente<br />

• Finanzierungshilfen in Form von Darlehen<br />

Finanzierung<br />

76


• Die Kreditgewährung erfolgt grundsätzlich in Form von liefergebundenen Finanzkrediten,<br />

die an die jeweiligen Besteller direkt (Bestellerkredite) oder an<br />

eine Bank im Bestellerland ausgereicht werden (Bank-zu-Bank-Kredite)<br />

• Die Kredithöhe ist abhängig vom Auftragswert:<br />

Auftragswert Kredithöhe<br />

Bis 25 Mio. EUR 85 % des Auftragswertes<br />

25 Mio. bis 50 Mio. EUR 85 % von 25 Mio. EUR =<br />

21,25 Mio. EUR<br />

Über 50 Mio. EUR 42,5 % des Auftragswertes<br />

maximal 85 Mio. EUR<br />

• Die Kreditgewährung setzt die Gewährung einer Hermes-Deckung des Bundes<br />

<strong>für</strong> eine Kreditlaufzeit von mindestens vier Jahren, gerechnet ab dem jeweiligen<br />

"Starting Point", voraus<br />

• Die Kredite werden in EUR oder US-Dollar gewährt<br />

• Der Zinssatz entspricht der bei Darlehensvertragsabschluss gültigen „Commercial<br />

Interest Reference Rate“ (CIRR). Die CIRR wird zum 15. eines jeden<br />

Monats neu festgelegt. Eine Liste der CIRR-Sätze aller verfügbaren Währungen<br />

wird von der OECD (www.oecd.org) veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit,<br />

sich einen bestimmten Zinssatz <strong>für</strong> maximal 4 Monate reservieren zu<br />

lassen. Hier<strong>für</strong> ist eine Gebühr zu entrichten<br />

• Auszahlung, Rückzahlung, Sicherheiten und Gebühren entsprechen den Konditionen<br />

der Hermes-gedeckten Exportkrediten<br />

• Die Zusageprovision beträgt 0,375 % pro Jahr und wird vom Zeitpunkt des<br />

Darlehensvertragsabschlusses bis zur Vollauszahlung auf den noch nicht<br />

ausgezahlten Kreditbetrag berechnet. Ferner werden übliche Bearbeitungsgebühren<br />

erhoben<br />

• Die Rückzahlung hat in gleich hohen aufeinanderfolgenden Halbjahresraten<br />

nach Maßgabe der von Hermes gedeckten Kreditlaufzeit zu erfolgen. Zusätzlich<br />

legt die KfW einen Spätesttermin <strong>für</strong> den Beginn der Rückzahlung fest,<br />

der sich an dem geschätzten "Starting Point" orientiert<br />

Antragstellung<br />

Der Antrag ist zu formlos stellen bei:<br />

Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau<br />

Palmengartenstr. 5 – 9<br />

60325 Frankfurt / Main<br />

Herr Holger Apel<br />

Tel.: 069 / 74 31-25 48<br />

Fax: 069 / 74 31-38 22<br />

E-Mail: holger.apel@kfw.de<br />

Internet: www.kfw.de<br />

Der Antrag ist möglichst zeitig vor Liefervertragsabschluß zu stellen.<br />

Weitere Ansprechpartner:<br />

KfW Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau, Niederlassung Berlin<br />

Charlottenstraße 33/33a<br />

10117 Berlin<br />

Tel.: 030 / 20 26 4-0<br />

77


Fax: 030 / 20 26 4-188<br />

6. KFW-MITTELSTANDSPROGRAMM – AUSLAND (Bund)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Investitionen im Ausland<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Deutsche Unternehmen und Joint-Ventures mit deutscher Beteiligung im Ausland,<br />

deren Jahresumsatz EUR 500 Mio. nicht überschreitet<br />

• Freiberuflich Tätige aus Deutschland<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Das KfW-Mittelstandsprogramm - Ausland dient der langfristigen Finanzierung<br />

von Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland zu günstigen Konditionen<br />

Förderinstrumente<br />

• Darlehen<br />

Finanzierung<br />

• Darlehen bis zu drei Vierteln des Investitionsbetrages bei Unternehmen mit<br />

einem Jahresumsatz unter 50 Mio. EUR<br />

• Darlehen bis zu zwei Dritteln des Investitionsbetrages bei Unternehmen mit<br />

einem Jahresumsatz von 50 Mio. EUR und darüber<br />

• Der Kredit kann auch in bestimmten Fremdwährungen ausgereicht werden<br />

• Kredithöchstbetrag: 5 Mio. EUR oder entsprechender Gegenwert in Fremdwährung.<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Grenze überschritten<br />

werden<br />

• Kreditmindestbetrag: Bei Fremdwährungskrediten 500.000 EUR Gegenwert,<br />

bei Yen 2,5 Mio. EUR<br />

• Die KfW ist auch bereit, auf Wunsch den Zinssatz und die Art der Zinsgestaltung<br />

erst zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme festzulegen<br />

• Der aktuelle Zinssatz ist der Internetseite der KfW zu entnehmen<br />

(www.kfw.de)<br />

• Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Mittelstandsprogramm – Ausland<br />

mit anderen Förderkrediten der KfW ist möglich<br />

Zeitrahmen<br />

• Die Kreditlaufzeit beträgt in der Regel bis zu 10 Jahre<br />

• Für Investitionsvorhaben, bei denen mindestens zwei Drittel der förderfähigen<br />

Kosten aufgrunderwerb und/oder Baukosten entfallen, kann eine Laufzeit von<br />

max. 20 Jahren beantragt werden<br />

Antragstellung<br />

• Antrag an eine Bank im In- und Ausland, mit der die KfW bei der Durchleitung<br />

von Programmkrediten zusammenarbeitet<br />

• Informationen erteilt<br />

78


Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau (KfW)<br />

Palmengartenstraße 5-9<br />

60325 Frankfurt am Main<br />

Tel.: 069 / 74 31-0<br />

Fax: 069 / 74 31-29 44<br />

Internet: www.kfw.de<br />

7. AUSLANDSMESSEFÖRDERUNG DES BUNDES (Bund)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Gemeinschaftsbeteiligungen an Auslandsmessen<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Gefördert werden grundsätzlich alle gewerblichen Unternehmen<br />

• Gefördert werden nur Aussteller, die Waren präsentieren, die in der Bundesrepublik<br />

Deutschland oder im Ausland von deutschen Niederlassungen bzw.<br />

in deutscher Lizenz hergestellt wurden<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Teilnahme deutscher Unternehmen an Messen und Ausstellungen im Ausland.<br />

Gefördert werden auch Teilnehmer an Informationszentren, Sonderveranstaltungen<br />

der deutschen Wirtschaft, Fachsymposien und an Sonderschauen<br />

Förderinstrumente<br />

• Indirekte Förderung (keine direkten Zahlungen an die Aussteller)<br />

Finanzierung<br />

• Das Auslandsmesseprogramm wird zweimal jährlich (im Juni und November)<br />

vom Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.<br />

(AUMA) veröffentlicht. (www.auma.de)<br />

•<br />

• Gemeinschaftsausstellungen bedingen die Teilnahme von mindestens zehn<br />

Unternehmen.<br />

• Die teilnehmenden Firmen kommen indirekt in den Genuss der Bundesförderung.<br />

Sie zahlen einen Beteiligungsbeitrag.<br />

• In der Regel werden folgende Leistungen erbracht: Betreuung durch die<br />

Durchführungsgesellschaft im Inland und am Messeort; Überlassung der Ausstellungsfläche;<br />

Erstellung von Rück- und Seitenwänden; Auslegeware im<br />

Stand; Standmöblierung; allgemeine Dekoration, die sich nicht auf die Firmenstände<br />

bezieht; Beleuchtung bzw. Stromanschluss im Stand; einheitliche<br />

Standbeschriftung; allgemeine Hallenbeleuchtung; Bewachung und Ordnungsdienst<br />

in der Halle und auf dem Freigelände; Reinigung der Gänge in<br />

der Halle und auf dem Freigelände; kostenpflichtige Benutzung von Telefon,<br />

Telefax und Fotokopierer im Büro der Durchführungsgesellschaft; kostenlose<br />

Eintragung in das Ausstellerverzeichnis der Firmengemeinschaftsausstellung;<br />

kostenlose Eintragung in den offiziellen Messekatalog.<br />

• Der Bund übernimmt in einzelnen Fällen außerdem Kosten <strong>für</strong> besondere Begleitmaßnahmen,<br />

wie z. B.: Direkt-Mail-Aktionen; Anzeigen in Fachzeitschriften,<br />

in denen auf die deutsche Beteiligung hingewiesen wird; Pressekonferen-<br />

79


zen; Organisation und technische Betreuung von Symposien und Fachvorträgen,<br />

wenn sie schon bei der Antragstellung der Messe durch den Fachverband<br />

als gewünscht aufgelistet werden<br />

• Auf allen Messen und Ausstellungen mit offizieller deutscher Beteiligung gibt<br />

es einen Informationsstand mit kompetentem Fachpersonal <strong>für</strong> die Auskunftserteilung<br />

über Produzenten und Produkte aus Deutschland. Der offizielle Informationsstand<br />

kann in besonderen Fällen zu einem Informationszentrum<br />

erweitert werden. Interessierte Firmen haben dann die Möglichkeit, Besprechungsräume<br />

<strong>für</strong> die Dauer der Messe anzumieten. Der hier<strong>für</strong> zu entrichtende<br />

Beteiligungsbeitrag wird von der Durchführungsgesellschaft kalkuliert und<br />

nach Absprache zwischen BMWi und AUMA festgelegt und in den Besonderen<br />

Teilnahmebedingungen veröffentlicht.<br />

• Im Rahmen von Sonderschauen bietet sich interessierten Unternehmen die<br />

Möglichkeit, Erzeugnisse ihres Produktionsprogramms (ggf. Modelle, Schaubilder<br />

etc.) zu präsentieren, ohne mit eigenem Personal am Messeort anwesend<br />

zu sein. Aufbau, Dekoration und Abbau der Exponate obliegt der jeweiligen<br />

Messedurchführungsgesellschaft. Der Transport der Exponate zum<br />

Ausstellungsort, der Rücktransport sowie alle weiteren Kosten der Ausstellung<br />

werden größtenteils aus Bundesmitteln finanziert. Für die Beteiligung an Sonderschauen<br />

ist von den Unternehmen ein fester Beteiligungsbeitrag pro Teilnehmer<br />

zu entrichten.<br />

•<br />

Antragstellung<br />

Die Anmeldung per Formular ist einzureichen bei der jeweiligen Durchführungsgesellschaft.<br />

Das Formular ist dort erhältlich. Die Zulassung erfolgt ebenfall<br />

durch diese Durchführungsgesellschaft. Eine Übersicht über das Auslandsmesseprogramm<br />

und die Durchführungsgesellschaften (Adressen in der<br />

Zeichenerklärung des Auslandsmesseprogramms) ist im Internet unter<br />

www.auma.de zu finden.<br />

Fördermittelgeber<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie, Referat V A 6<br />

Villemombler Str. 76<br />

53123 Bonn<br />

Tel.: 0228 / 6 15-0<br />

Fax: 0228 / 6 15-43 80<br />

E-Mail: buero-va6@bmwi.bund400.de<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Referat<br />

116<br />

Rochusstr. 1<br />

53123 Bonn<br />

Tel.: 0228 / 5 29-0<br />

E-Mail: gabriele.heimbach@bmvel.bund.de<br />

Programmabwicklung<br />

AUMA - Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft<br />

Littenstraße 9<br />

10179 Berlin<br />

Olaf Banse<br />

80


Tel.: 030 / 2 40 00-1 20; -1 25<br />

Fax: 030 / 2 40 00-2 62<br />

Ellen Schaal<br />

Tel.: 030 / 2 40 00-1 25<br />

8. PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP (Bund)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Privatwirtschaftliche Vorhaben in Entwicklungsländern mit entwicklungsförderndem<br />

Nutzen<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Jedes deutsche Unternehmen oder seine Beteiligungsgesellschaft im Entwicklungsland.<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Das Engagement deutscher Unternehmen in Entwicklungsländern soll durch<br />

Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit gefördert werden. Die öffentliche<br />

Hand möchte Maßnahmen initiieren, die sich an ein privatwirtschaftliches<br />

Vorhaben angliedern und dessen entwicklungswichtige Effekte im Partnerland<br />

unterstützen und verstärken. Gefördert werden Projekte, die einen entwicklungsfördernden<br />

Nutzen haben und gleichzeitig unternehmerischen Interessen<br />

Rechnung tragen<br />

• Im Rahmen einer nachhaltigen und unternehmensübergreifenden Lösung<br />

werden beispielsweise folgende Maßnahmen innerhalb einer Entwicklungspartnerschaft<br />

unterstützt:<br />

- Qualifizierung in der Industrie<br />

- Qualifizierung in der Landwirtschaft<br />

- Berufsbildung<br />

- Umwelt- und Sozialstandards<br />

- Technologietransfer<br />

- Finanzdienstleistungen<br />

- Infrastruktur<br />

- soziales Engagement/Sozialleistungen<br />

Förderinstrumente<br />

• Finanzierungshilfen in Form von:<br />

- Zuschüssen<br />

- Entwicklungszusammenarbeit<br />

- Technische Zusammenarbeit<br />

Finanzierung<br />

• PPP-Projekte sind keine Subventionen. Die ausführende Deutsche Gesellschaft<br />

<strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit (GTZ) beteiligt sich bei einem Projekt<br />

nur mit Leistungen, die von dem beteiligten Unternehmen nicht ohnehin zu<br />

erbringen sind. Zum Beispiel aufgrund gesetzlicher Auflagen oder weil die<br />

Leistungen <strong>für</strong> das Kerngeschäft unmittelbar erforderlich sind. Das heißt, es<br />

gibt z. B. keine Unterstützung <strong>für</strong> den unmittelbaren Vertrieb oder das Marketing<br />

von Produkten, sofern der Geschäftszweck des Unternehmens der Absatz<br />

81


dieser Produkte ist. Allerdings könnte die Qualifizierung lokaler Zulieferbetriebe<br />

zur Herstellung der Produkte ein gemeinsames Projektziel sein. Eine Förderung<br />

erfolgt nur, wo privatwirtschaftliches Engagement ohne öffentliche Unterstützung<br />

nicht zustande kommt<br />

• Die Durchführung des Projekts muss mit den entwicklungspolitischen Zielen<br />

der Bundesregierung vereinbar sein. Öffentliche und private Beiträge sollen<br />

sich so ergänzen, dass beide Seiten durch die Kooperation ihre (betriebswirtschaftlichen<br />

bzw. entwicklungspolitischen) Ziele kostengünstiger, wirksamer<br />

und schneller erreichen. Grundsätzlich sind die erwarteten Wirkungen des<br />

Projektes auf die Ziele der beiden Partner da<strong>für</strong> entscheidend, wie viel Mitteleinsatz<br />

welcher Partner zu erbringen hat. Die GTZ sollte nicht mehr als 50<br />

% der gesamten Projektleistungen beitragen und einen Gesamtbeitrag von<br />

200.000 EUR nicht übersteigen<br />

Zeitrahmen<br />

• Laufzeit eines Projektes in der Regel 1 bis 2 Jahre<br />

Voraussetzungen<br />

• Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft stehen Unternehmen aller<br />

Branchen und Größen offen<br />

• Die Unternehmen müssen einen substantiellen finanziellen und personellen<br />

Eigenbeitrag leisten<br />

Antragstellung<br />

Projektideen/-vorschläge können formlos eingereicht werden bei:<br />

Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH<br />

Büro <strong>für</strong> die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft<br />

Dag-Hamarskjöld-Weg 1 – 5<br />

65760 Eschborn<br />

Karin Fiedler<br />

Tel.: 06196 / 79 31 02<br />

Fax: 06196 / 79 74 14<br />

E-Mail: ppp-buero@gtz.de<br />

Internet: www.getz.de/ppp<br />

Der Projektvorschlag sollte folgende Informationen enthalten:<br />

• eine kurze Beschreibung des deutschen Unternehmens und seines<br />

Geschäftszweckes im Partnerland<br />

• die wirtschaftliche Ausgangssituation bzw. die Problemstellung<br />

• eine erste Idee, wie die Kooperation mit der GTZ aussehen könnte<br />

• eine Kalkulation der benötigen Mittel <strong>für</strong> das Projekt <strong>für</strong> die Leistungen<br />

Ihres Unternehmens und die der GTZ<br />

Die GTZ berät persönlich bereits im Vorfeld der Verfassung des Projekt-<br />

Vorschlages.<br />

Fördermittelgeber<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit und<br />

Entwicklung<br />

Referat 410<br />

82


Postfach 12 03 22<br />

54045 Bonn<br />

Frau Dr. Hildebrandt<br />

Tel.: 0228 / 5 35-32 36<br />

Fax: 0228 / 5 35-42 36<br />

E-Mail: hildebar@bmz.bund.de<br />

Internet: www.bmz.de<br />

Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG)<br />

Belvederestr. 40<br />

50933 Köln<br />

Ansprechpartnerin: Frau Dr. Klier<br />

Tel.: 0221 / 49 86-5 80<br />

Fax: 0221 / 49 86-2 90<br />

E-Mail: wirtschaftskontakte@deginvest.de<br />

9. BALKANENTWICKLUNGSFONDS (Bund)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Identifizierung und Vorbereitung von Projekten in Ländern des Stabilitätspaktes<br />

(Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, BR Jugoslawien, Kroatien,<br />

Mazedonien, Rumänien)<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Deutsche Unternehmen, die unternehmerisches Engagement in obigen Ländern<br />

planen<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Vorbereitende Studien, Machbarkeitsstudien<br />

Förderinstrumente<br />

• Zuschüsse<br />

Finanzierung<br />

• Über Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau und Entwicklung (KfW)<br />

• Max. 50% der Kosten<br />

• Förderhöchstbetrag EUR 100.000<br />

Zeitrahmen<br />

• Ab September 2001<br />

Antragstellung<br />

• Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau und Entwicklung (KfW)<br />

Abtlg. L1A<br />

Palmengartenstr. 5-9<br />

60325 Frankfurt / Main<br />

Frau Christina Faust<br />

Tel.: 069 / 74 31-35 93<br />

Fax: 069 / 74 31-34 90<br />

83


E-Mail : christina.Faust@kfw.de<br />

Internet : www.kfw.de<br />

-> Entwicklungszusammenarbeit -> Informationen <strong>für</strong> die Wirtschaft -> Aufbaufinanzierung<br />

Südosteuropa -> Balkan-Entwicklungsfonds der KfW<br />

10.3 Förderprogramme EU<br />

Übersicht<br />

1. Das 6. Forschungsrahmenprogramm der EU<br />

2. eContenplus<br />

3. eTEN<br />

4. Leonardo da Vinci<br />

5. Sokrates<br />

5.1. Comenius<br />

5.2. Erasmus<br />

5.3. Grundtvig<br />

5.4. Lingua<br />

5.5. Minerva<br />

6. Strukturfonds und Regionalförderung<br />

6.1. Europäischer Sozialfonds<br />

6.2. Interreg III<br />

7. Energie/Umwelt<br />

7.1. Intelligente Energien <strong>für</strong> Europa<br />

7.2. LIFE III<br />

8. Einen<br />

8.1. ETP-Japan<br />

8.2. Gateway to Japan<br />

8.3. HRTP-Japan Industry Insight<br />

8.4. Asia-Invest<br />

8.5. Vulcanus<br />

9. Lateinamerika<br />

9.1. AL-Invest<br />

10. Mittel- und Osteuropa/Beitrittskandidaten<br />

10.1. PHARE<br />

10.2. ISPA<br />

10.3. SAPARD<br />

11. Südosteuropa<br />

11.1. CARDS<br />

12. AKP-Staaten<br />

12.1. CDE<br />

12.2. Europäischer Entwicklungsfond<br />

13. Drittstaaten<br />

13.1. MEDA<br />

13.2. TACIS<br />

13.3. TEMPUS IIIAuslandsmesseförderung des Bundes<br />

14. Finanzierungen durch überregionale Institute<br />

14.1. Europäische Investitionsbank<br />

14.2. Europäischer Investitionsfond<br />

14.3. Europäische Bank <strong>für</strong> Wiederaufbau und Entwicklung<br />

84


1. Das 6. Rahmenprogramm der EU <strong>für</strong> Forschung und Entwicklung<br />

Was wird gefördert?<br />

Forschungsvorhaben und -projekten mit mehreren Partnern aus mehreren Ländern.<br />

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden besonders berücksichtigt<br />

Finanzierung<br />

I.) Konzentration und Bündelung der europäischen Forschung 13,345 Mrd. EUR<br />

II.) Ausgestaltung des EU-Forschungsraums 2,605 Mrd. EUR<br />

III.) Stärkung der Grundpfeiler des EU-Forschungsraums 0,320 Mrd. EUR<br />

EU-Forschungsrahmenprogramm 16,270 Mrd. EUR<br />

+ EURATOM-Rahmenprogramm 1,230 Mrd. EUR<br />

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Gesamt 17,500 Mrd. EUR<br />

Förderschwerpunkte<br />

zu I.) Konzentration und Bündelung der europäischen Forschung<br />

• Genomik und Biotechnologie im Dienst der Medizin<br />

Genomik und ihre Anwendungen in der Medizin 1,100 Mrd. EUR<br />

Kampf gegen die wichtigsten Krankheiten 1,155 Mrd. EUR<br />

• Technologien <strong>für</strong> die Informationsgesellschaft 3,625 Mrd. EUR<br />

• Nanotechnologie, intelligente Materialien,<br />

neue Produktionsverfahren 1,300 Mrd. EUR<br />

• Luft- und Raumfahrt 1,075 Mrd. EUR<br />

• Lebensmittelsicherheit und Gesundheitsrisiken 0,685 Mrd. EUR<br />

• Nachhaltige Entwicklung<br />

Nachhaltige Energiesysteme 0,810 Mrd. EUR<br />

Nachhaltiger Landverkehr 0,610 Mrd. EUR<br />

• Globale Veränderungen und Ökosysteme 0,700 Mrd. EUR<br />

• Bürger und modernes Regieren in einer 0,225 Mrd. EUR<br />

offenen europäischen Wissensgesellschaft<br />

• Spezifische Tätigkeiten mit weiter gefasstem Forschungsbereich<br />

Entstehender Wissenschafts- und Technologiebedarf 0,555 Mrd. EUR<br />

• Kollektiv- und Kooperationsforschung mit Beteiligung 0,430 Mrd. EUR<br />

von KMU (auch CRAFT)<br />

• Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit 0,315 Mrd. EUR<br />

• Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle 0,760 Mrd. EUR<br />

außerhalb EURATOM<br />

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Gesamt 13,345 Mrd. EUR<br />

Zu II.) Ausgestaltung des EU-Forschungsraums<br />

Das Gesamtbudget <strong>für</strong> diesen Bereich beträgt 2,605 Mrd. EUR. Zu unterscheiden<br />

sind vier Maßnahmengruppen mit Querschnittscharakter:<br />

Forschung und Innovation (290 Mio. EUR): Förderung der technologischen<br />

Innovation, der Verwertung der Forschungsergebnisse, des Wissens-<br />

und Technologietransfers sowie der Gründung von Technologieunterneh-<br />

85


men in allen Regionen der Gemeinschaft, Vernetzung der Akteure und Nutzer<br />

im europäischen Innovationssystem u.a.<br />

Humanressourcen und Mobilität der Wissenschaftler (1,580 Mrd. EUR):<br />

Individualstipendien, Marie-Curie Ausbildungsnetze, Doktorandenausbildungszentren,<br />

Beihilfen <strong>für</strong> den Wissenstransfer, Konferenzen und Ausbildungskurse,<br />

Rückkehrstipendien, Unterstützung <strong>für</strong> die Bildung und Weiterentwicklung<br />

von herausragenden europäischen Forschungsteams u.a.<br />

Forschungsinfrastrukturen (655 Mio. EUR): Zugang zu Forschungsinfrastrukturen,<br />

Durchführung von integrierten Initiativen (Zugang zu und Vernetzung<br />

von Infrastrukturen, Kooperationsprojekte; Dienstleistungen im europäischen<br />

Maßstab), Breitbandkommunikationsinfrastruktur <strong>für</strong> die Forschung;<br />

Durchführbarkeitsstudien <strong>für</strong> neue Infrastrukturen u.a.<br />

Wissenschaft / Gesellschaft (80 Mio. EUR): Stärkung des Dialogs zwischen<br />

Wissenschaft und Gesellschaft, Verantwortungsbewusstsein und Ethik<br />

in Forschung und Innovation, Frauen in der Wissenschaft<br />

Zu III.) Stärkung der Grundpfeiler des europäischen Forschungsraums<br />

Das Gesamtbudget <strong>für</strong> diesen Bereich beträgt 320 Mio. EUR. Zu unterscheiden<br />

sind zwei Gruppen:<br />

Stärkere Koordinierung (270 Mio. EUR) der Forschungs- und Innovationstätigkeiten,<br />

Öffnung nationaler Programme, Unterstützung der wissenschaftlichen<br />

Zusammenarbeit<br />

Unterstützungsmaßnahmen (50 Mio. EUR) zur Förderung einer kohärenten<br />

Entwicklung der Forschungs- und Innovationspolitik in Europa: z. B. Benchmarking,<br />

Kartierung herausragender wissenschaftlicher und technologischer Kapazitäten,<br />

Analyse der Mobilitätshindernisse, Zukunftsforschung, Statistiken, Wissenschafts-<br />

und Technologieindikatoren<br />

Wer wird gefördert?<br />

Juristische Personen<br />

Förderinstrumente<br />

• Integrierte Projekte<br />

• Exzellenznetzwerke<br />

• Verbundforschungsprojekte<br />

• Kooperativforschung<br />

• Kollektivforschung<br />

Zeitrahmen<br />

Anfang 2003 – Ende 2006<br />

Ansprechpartner<br />

Friedhelm Forge, IHK <strong>für</strong> München und Oberbayern; Tel: 089 5116-676;<br />

Fax: 089 5116-615; E-Mail: forge@muenchen.ihk.de<br />

Informationen finden KMU auch unter:<br />

• http://www.cordis.lu/fp6<br />

• http://sme.cordis.lu/home/index.cfm<br />

2. eContentplus<br />

86


Was wird gefördert?<br />

Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie deren Nutzung und Verwertung<br />

Verbesserung der Qualität durch semantisch eindeutig definierte Metadaten<br />

Sensibilisierung der Akteure und Intensivierung der Zusammenarbeit<br />

Wer wird gefördert?<br />

Unternehmen und Öffentliche Einrichtungen<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Geografische Informationen<br />

• Pädagogische Inhalte<br />

• Kulturelle und wissenschaftliche/ Lehrinhalte<br />

• Förderinstrumente<br />

• Förderung der zugrunde liegenden Infrastruktur (Daten, keine Hardware)<br />

• Förderung der Anreicherung von Inhalten<br />

• Kooperation der wesentlichen Interessengruppen<br />

• Gezielte Projekte<br />

• Projekte zur Anreicherung von Inhalten<br />

• Thematische Netzwerke<br />

Finanzierung<br />

Insgesamt 149 Millionen EUR<br />

Zeitrahmen<br />

2005-2008<br />

Antragstellung<br />

European Commission<br />

eContentplus Programme Office<br />

DG Information Society and Media - Directorate E<br />

Jean Monnet Building<br />

EUFO 1181<br />

Rue Alcide de Gasperi<br />

L-2920 Luxembourg<br />

Fax: 00352 4301 30269<br />

E-Mail: econtentplus@cec.eu.int<br />

Internet: http://europa.eu.int/econtentplus oder http://econtent.zenit.de<br />

Weitere Ansprechpartner<br />

Nationale Kontaktstelle in Deutschland:<br />

Zenit GmbH<br />

Bismarckstraße 28<br />

45470 Mülheim an der Ruhr<br />

Internet: http://www.zenit.de/<br />

Wolfgang Michels<br />

Tel: 0208 30004-41<br />

Fax: 0208 30004-58<br />

E-Mail: mi@zenit.de<br />

87


3. eTEN<br />

Achim Conrads<br />

Tel: 0208 30004-58<br />

Fax: 0208 30004-61<br />

E-Mail: co@zenit.de<br />

Was wird gefördert?<br />

Projekte zur Marktvalidierung und Markteinführung von Anwendungen im Bereich<br />

Telekommunikations- und Informationsdienste<br />

Wer wird gefördert?<br />

Unternehmen und Öffentliche Einrichtungen<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Elektronische Behördendienste - eGovernment<br />

• Online-Gesundheits<strong>für</strong>sorge - eHealth<br />

• Digitale Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen - eInclusion<br />

• Elektronisches Lernen eLearning<br />

• Sicherheitsaspekte elektronischer Dienste - Vertrauen und Sicherheit<br />

• eServices <strong>für</strong> KmU<br />

Finanzierung<br />

Insgesamt 149 Millionen EUR,<br />

Kofinanzierung von innovativen Projekten von max. 50 % <strong>für</strong> Marktvalidierungs-<br />

und max. 30% <strong>für</strong> Ersteinführungsprojekte.<br />

Zeitrahmen<br />

2005-2008<br />

Information<br />

Nationale Kontaktstelle in Deutschland:<br />

Zenit GmbH<br />

Bismarckstraße 28<br />

45470 Mülheim an der Ruhr<br />

Internet: http://www.zenit.de/<br />

Wolfgang Michels<br />

Tel: 0208 30004-41<br />

Fax: 0208 30004-58<br />

E-Mail: mi@zenit.de<br />

Achim Conrads<br />

Tel: 0208 30004-58<br />

Fax: 0208 30004-61<br />

E-Mail: co@zenit.de<br />

4. Leonardo da Vinci II<br />

Was wird gefördert?<br />

88


Projekte zur Verbesserung der beruflichen Bildung in Europa und des lebenslangen<br />

Lernens.<br />

Wer wird gefördert?<br />

Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Forschungszentren, Gebietskörperschaften<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Verbesserung der sozialen und beruflichen Eingliederung Jugendlicher<br />

• Ausbau des lebenslangen Zugangs zu qualitativ hochwertiger Weiterbildung<br />

• Förderung der Mobilität von Personen, die eine Berufsausbildung absolvieren<br />

• Förderung der „virtuellen“ Mobilität in der Berufsausbildung<br />

• Förderung des Aufbaus von europaweiten Netzwerken zum gegenseitigen<br />

Austausch von Erfahrungen und beispielhaften Praktiken<br />

• Förderung der Sprachkompetenz und des Verständnisses <strong>für</strong> andere Kulturen<br />

• Förderung innovativer transnationaler Pilotprojekte<br />

Förderinstrumente<br />

Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe : max. 75% der Gesamtkosten; 200.000<br />

EUR pro Jahr <strong>für</strong> Pilotprojekte; bis zu 300.000 EUR pro Jahr <strong>für</strong> thematische<br />

Aktionen.<br />

Finanzrahmen<br />

1.150 Mio. EUR<br />

Zeitrahmen<br />

2000 - 2006<br />

Antragsverfahren<br />

Ausschreibungen im EG-Amtsblatt und im Internet. Die Auswahl der Projekte<br />

erfolgt einmal jährlich durch die Programmdurchführungsstellen in den Mitgliedstaaten.<br />

Nationale Kontaktstelle in Deutschland:<br />

Nationale Agentur Bildung <strong>für</strong> Europa<br />

Beim Bundesinstitut <strong>für</strong> Berufsbildung (BIBB)<br />

Robert-Schumann-Platz 3<br />

53175 Bonn<br />

Herr Klaus Fahle<br />

Tel.: 0228 107-1608<br />

Fax: 0228 107-2964<br />

E-Mail: leonardo@bibb.de<br />

Internet: http://europa.eu.int/comm/education/index_en.html<br />

5. Sokrates II<br />

Was wird gefördert?<br />

• Innovation in der allgemeinen Bildung<br />

89


• Erleichterung des Zugangs zur Bildung <strong>für</strong> alle<br />

• Unterstützung beim Erwerb anerkannter Qualifikationen und Kenntnisse<br />

• Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen<br />

• Mobilität der Lernenden<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Öffentliche und private Einrichtungen, die mit Bildungseinrichtungen zusammenarbeiten<br />

• Personen und Gremien, die in den Mitgliedstaaten auf allen Ebenen <strong>für</strong> Bildungssysteme<br />

und bildungspolitische Maßnahmen verantwortlich sind<br />

• Bildungseinrichtungen<br />

• Personen, die in der Berufsausbildung tätig sind<br />

• Schüler, Studenten, sonstige Lernende<br />

Förderschwerpunkte:<br />

Ausbau der europäischen Dimension der Allgemeinbildung auf allen Ebenen<br />

quantitative und qualitative Verbesserung der Kenntnis der Sprachen der EU<br />

Förderung der Zusammenarbeit und Mobilität in Bereich der Allgemeinbildung<br />

Förderung von Innovationen bei der Entwicklung pädagogischer Praktiken und<br />

Materialien<br />

Aktionen<br />

• Schulbildung (Comenius)<br />

• Hochschulbildung (Erasmus)<br />

• Erwachsenenbildung und andere Bildungswege (Grundtvig)<br />

• Sprachbildung (Lingua)<br />

• Offener Unterricht und Fernlehre sowie Informations- und Kommunikationstechnologien<br />

auf dem Gebiet des Bildungswesens (Minerva)<br />

• Beobachtung und Innovation<br />

• Gemeinsame Aktionen mit anderen Gemeinschaftsprogrammen im Bereich<br />

der allgemeinen Bildung, in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie<br />

neue Technologien<br />

• Flankierende Maßnahmen (Durch flankierende Maßnahmen werden verschiedene<br />

Aktivitäten unterstützt, die zwar im Rahmen der Hauptaktionen nicht<br />

förderfähig sind, aber eindeutig zur Erreichung der Programmziele beitragen).<br />

Förderinstrumente<br />

Projektzuschüsse und Stipendien in unterschiedlicher Höhe nach dem Prinzip<br />

der Kostenbeteiligung<br />

Finanzierung<br />

Budget: 1.850 Mio. EUR<br />

Zeitrahmen<br />

Januar 2000 - Dezember 2006<br />

Antragstellung<br />

Ausschreibungen werden im Amtsblatt C der EG, Internet sowie in den nationalen<br />

Amtsblättern veröffentlicht<br />

90


Einreichung der Projektvorschläge bei den nationalen Stellen. Jeder Staat erstellt<br />

eine Liste mit den teilnahmeberechtigten Universitäten (Hochschulvertrag),<br />

Schul-typen und sonstigen Bildungseinrichtungen<br />

Weitere Informationen über Sokrates II sind abrufbar unter<br />

http://europa.eu.int/comm/education/socrates-de.html<br />

http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/socrates_en.html<br />

Nationale Kontaktstellen in Deutschland:<br />

http://europa.eu.int/comm/education/socrates/nat-est.html#de<br />

Länder:<br />

Eurydice - Informationsstelle der Länder<br />

im Sekretariat der Kultusministerkonferenz<br />

Lennéstrasse 6<br />

53113 Bonn<br />

Kontakt: Gerdi Jonen<br />

Tel.: 0228 501270<br />

Fax: 0228 501229<br />

E-Mail: eurydice@kmk.org<br />

5.1. Comenius (Schulbildung)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Projekte zur Förderung der Schulbildung<br />

• transnationale Partnerschaften: Schulprojekte, Fremdsprachenprojekte,<br />

Schulentwicklungsprojekte, Sprach-Assistenzen<br />

• Aus- und Weiterbildung des Schulpersonals<br />

• Einrichtung von Netzwerken <strong>für</strong> Comenius-Projekte mit Themen von gemeinsamen<br />

Interesse<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Einrichtungen oder Organisationen der Ausbildung oder Fortbildung von Lehrern<br />

• Alle Arten von Schulen, die allgemeine, berufliche oder technische Bildung<br />

anbieten<br />

• Sonstige im Schulwesen tätige Einrichtungen<br />

• Netzwerke, Vereine und sonstige gemeinnützige Organisationen und Unternehmen,<br />

die im Bildungswesen tätig sind<br />

Förderistrumente<br />

Projektzuschüsse und Stipendien in unterschiedlicher Höhe nach dem Prinzip<br />

der Kostenbeteiligung<br />

Antragstellung<br />

Nationale Agentur Deutschland:<br />

Comenius<br />

Pädagogischer Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (PAD)<br />

Lennestr. 6<br />

53113 Bonn<br />

91


Tel: 0228 501 298 251<br />

Fax: 0228 501 259 420<br />

E-Mail: pad.comenius@kmk.org<br />

5.2. Erasmus (Hochschulbildung)<br />

Was ist Erasmus?<br />

Erasmus ist eine Aktion im Rahmen des Gemeinschaftsprogramm Sokrates II<br />

zur Förderung der Hochschulbildung<br />

Was wird gefördert?<br />

• Mobilität von Studenten und Dozenten<br />

• Projekte zur gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung von Hochschullehrplänen<br />

• Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS)<br />

• Thematische Netzwerke<br />

Wer wird gefördert?<br />

Hochschulen, Dozenten, Studenten<br />

Förderinstrumente<br />

Projektzuschüsse und Stipendien in unterschiedlicher Höhe nach dem Prinzip<br />

der Kostenbeteiligung<br />

Antragstellung<br />

Nationale Agentur Deutschland:<br />

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)<br />

Kennedyallee 50<br />

53175 Bonn<br />

Tel: 0228 882 277<br />

Fax: 0228 882 551<br />

E-Mail : erasmus@daad.de<br />

Internet: http://www.daad.de/info-f-d/foerderprogramme/eu_programme<br />

5.3. Grundtvig (Erwachsenenbildung)<br />

Was ist Grundtvig?<br />

Aktion im Rahmen des Gemeinschaftsprogramm Sokrates II zur Förderung der<br />

Erwachsenenbildung<br />

Was wird gefördert?<br />

• Europäische Zusammenarbeit im Bereich des lebensbegleitenden Lernens<br />

insbesondere zwischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung<br />

• Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung der in der Erwachsenenbildung<br />

tätigen Personen<br />

• Europäische Kooperationsprojekte im Bereich Erwachsenenbildung<br />

• Lernpartnerschaften (Lehrer und Lernende aus mehrere Staaten befassen<br />

sich mit Themen, die <strong>für</strong> die Partnerorganisationen von Belang sind)<br />

92


Wer wird gefördert?<br />

• Schulen und Hochschulen mit einem speziellen Erwachsenenbildungsangebot<br />

• Organisationen und Einrichtungen des außerschulischen Bildungssektors:<br />

Volksschulen, Verbände, gemeinnützige und gewinnorientierte Organisationen<br />

Förderinstrumente:<br />

Projektzuschüsse und Stipendien in unterschiedlicher Höhe nach dem Prinzip<br />

der Kostenbeteiligung<br />

Antragstellung:<br />

Nationale Agentur Deutschland:<br />

Bildung <strong>für</strong> Europa<br />

Nationale Agentur beim Bundesinstitut <strong>für</strong> Berufsbildung<br />

Hermann-Ehlers-Straße 10<br />

53113 Bonn<br />

Tel: 0228 107-1608<br />

Fax: 0228 107-2964<br />

E-Mail: Sokrates@bibb.de<br />

Internet: http://www.na-bibb.de<br />

5.4. Lingua (Fremdsprachen)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Projekte zur Förderung des Sprachunterrichts und Spracherwerbs<br />

• Sensibilisierung <strong>für</strong> den Nutzen des Fremdsprachenerwerbs<br />

• Motivierung der Bürger zum Fremdsprachenerwerb<br />

• Information über verfügbare Mittel und Methoden<br />

• Erleichterung des Zugangs zum Fremdsprachenerwerb <strong>für</strong> Bürger<br />

• Austausch und Verbreitung von Informationen über innovative Ansätze und<br />

Kernfragen im Bereich Fremdsprachenunterricht<br />

• Entwicklung von Hilfsmitteln und Materialien<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Schulen, Hochschulen, Lehreraus- und Fortbildungsstätten<br />

• Erwachsenenbildungseinrichtungen oder -organisationen<br />

• Privatunternehmen<br />

• Organisationen mit Interesse an Fremdsprachenvermittlung<br />

Förderinstrumente:<br />

Projektzuschüsse in unterschiedlicher Höhe nach dem Prinzip der Kostenbeteiligung<br />

Antragstellung:<br />

Nationale Agentur Deutschland:<br />

Pädagogischer Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (PAD)<br />

Lennestr. 6<br />

53113 Bonn<br />

93


Tel: 0228 501-298 251<br />

Fax: 0228 501-420 259<br />

E-Mail: pad.comenius@kmk.org<br />

5.5 Minerva (Informationstechnologien)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Europäische Projekte zur Förderung der Fernlehre und der Informations- und<br />

Kommunikationstechnologien im Bildungswesen.<br />

• Entwicklung und Erprobung neuer Lernmethoden und Bildungsressourcen<br />

• Zugang zu innovativen Ansätzen und ihre Verbreitung<br />

• Entwicklung von Informationsdiensten und -systemen <strong>für</strong> pädagogische Methoden<br />

und Mittel<br />

• Aktivitäten zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch bezüglich des offenen<br />

Unterrichts und der Fernlehre<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Bildungseinrichtungen und Anbieter von Bildungsveranstaltungen aus jedem<br />

Bildungsbereich<br />

• Einrichtungen der Fernlehre (einschließlich offener Universitäten)<br />

• Lehrerausbildungsstätten<br />

• Forschungsteams im Bereich Informationstechnologie im Bildungswesen<br />

• Öffentliche und private Verlage, Produzenten, Sender und andere Akteure im<br />

Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie und Multimedia<br />

Förderinstrumente<br />

Projektzuschüsse in unterschiedlicher Höhe nach dem Prinzip der Kostenbeteiligung<br />

Antragstellung:<br />

Nationale Agentur Deutschland:<br />

Bildung <strong>für</strong> Europa<br />

Nationale Agentur beim Bundesinstitut <strong>für</strong> Berufsbildung<br />

Hermann-Ehlers-Str. 10<br />

53113 Bonn<br />

Tel: 0228 107-1608<br />

Fax: 0228 107-2964<br />

E-Mail: sokrates@bibb.de<br />

Internet: http://www.na-bibb.de<br />

THEMENBLOCK 6: STRUKTURFÖRDERUNG (EU)<br />

6.1 Europäischer Sozialfonds (ESF) (EU)<br />

94


Was wird gefördert?<br />

• Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das Finanzinstrument der EU <strong>für</strong> Investitionen<br />

in Menschen. Aufgabe des ESF ist es, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen,<br />

die Arbeitskräfte und die Unternehmen auf neue Heraus-forderungen in der<br />

Arbeitswelt vorzubereiten und zu verhindern, dass arbeitslose Menschen den<br />

Kontakt zum Arbeitsmarkt verlieren<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Unternehmen und Privatpersonen (indirekt)<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Ziel 1 fördert die Entwicklung von<br />

o Regionen, deren Pro-Kopf-BIP unter 75% des EU-Durchschnitts liegt<br />

o abgelegenen Regionen (französische überseeischen Departments, Azoren,<br />

Madeira und Kanarische Inseln)<br />

o Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte im Norden Schwedens und<br />

Finnlands<br />

• Ziel 2 fördert<br />

o Gebiete, die sich an den Wandel in Industrie und Dienstleistungssektor<br />

anpassen<br />

o ländliche Gebiete im Niedergang<br />

o Ballungsräume mit besonderen Schwierigkeiten, und wirtschaftlich benachteiligte<br />

Gebiete, die besonders stark von der Fischerei abhängig<br />

sind<br />

• Ziel 3 stellt<br />

o Mittel zur Verfügung <strong>für</strong> die Anpassung und Modernisierung politischer<br />

Maßnahmen und Systeme <strong>für</strong> allgemeine und berufliche Bildung und<br />

Beschäftigung. Ziel 3 deckt die gesamte Bevölkerung der EU ab, sofern<br />

sie nicht unter Ziel 1<br />

Prioritäten<br />

• Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Verhütung von Langzeitarbeitslosigkeit<br />

und Unterstützung derjenigen, die auf den Arbeitsmarkt kommen<br />

oder zurückkehren<br />

• Förderung der sozialen Integration und der Chancengleichheit <strong>für</strong> alle<br />

• Entwicklung von allgemeiner und beruflicher Bildung als Element eines Konzepts<br />

des lebenslangen Lernens<br />

• Förderung eines qualifizierten und anpassungsfähigen Arbeitskräftepotentials,<br />

Ermutigung zu Innovation in der Arbeitsorganisation, Förderung von Unternehmergeist<br />

und Arbeitsplatzschaffung, Stärkung der Humanressourcen in<br />

Forschung, Wissenschaft und Technologie<br />

• Förderung der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt<br />

Finanzierung<br />

• 2000-2006<br />

• 11,5 Mrd. EUR <strong>für</strong> Deutschland. Bund und Länder verwalten die ESF Mittel.<br />

Die Bundesländer beschließen jeweils eigene ESF-Programme und legen<br />

Förderschwerpunkte fest<br />

Ansprechpartner<br />

Deutschland<br />

95


Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit und Sozialordnung<br />

Referat Vll a 3<br />

Rochusstrasse 1<br />

D-53123 Bonn<br />

Tel.: 0228 / 5 27 27 16<br />

Fax: 0228 / 5 27 12 09<br />

<strong>Bayern</strong><br />

Herr MR Gerhard Dittmann<br />

Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong><br />

Arbeit und Sozialordnung, Familie,<br />

Frauen und Gesundheit<br />

Postfach 43 01 32<br />

80792 München<br />

Tel.: 089 / 12 61 15 14<br />

Fax: 089 / 12 61 16 45<br />

6.2 INTERREG III (EU)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Transnationale Zusammenarbeit zwischen Regionen aus unterschiedlichen<br />

Staaten<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Lokale, regionale, nationale Behörden<br />

• Vertreter der Wirtschaft<br />

• Nichtregierungsorganisationen<br />

• Privatwirtschaftliche Unternehmen (über Ausschreibungen)<br />

• EU-Drittländer, die sich allerdings selbst finanzieren müssen (auch aus Phare,<br />

MEDA, Tacis oder CARDS, siehe dort)<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Interregionale Zusammenarbeit in Ziel 1 und Ziel 2 Gebieten der EU-<br />

Strukturfondsprogramme<br />

• Interregionale Zusammenarbeit zwischen Behörden und gleichwertigen Stellen<br />

• Interregionale Zusammenarbeit bei der Stadtentwicklung<br />

• Interregionale Zusammenarbeit zwischen Regionen, die an innovativen Maßnahmen<br />

in den Bereichen „Technologische Innovation“, „Informationsgesellschaft“,<br />

„regionale Identität und nachhaltige Entwicklung“ beteiligt sind.<br />

• Drei Maßnahmetypen:<br />

o Entwicklung strategischer Konzepte (Regionen aus mind. 3 Staaten)<br />

o Individuelle Projekte mit dem Schwerpunkt der Verbreitung von Ergebnissen<br />

(Regionen aus mind. 3 Staaten)<br />

o Verbindung von Projektmanagementmethoden<br />

Förderinstrumente<br />

96


• Ausrichtung A: grenzübergreifende Zusammenarbeit benachbarter Gebiete,<br />

zum Beispiel EUREGIO-Gebiete. Förderung wirtschaftlicher und sozialer Pole<br />

• Ausrichtung B: räumliche Integration durch transnationale Zusammenarbeit<br />

lokaler, regionaler und nationaler Behörden<br />

o Hierunter fällt auch das sogenannte „Alpenraumprogramm“<br />

o Beteiligte Staaten: Deutschland (Oberbayern und Schwaben, Tübingen<br />

und Freiburg); Österreich (ganzes Land); Frankreich (Rhônes-Alpes,<br />

Provence-Alpes-Côtes d’Azur, Franche-Comté, Elsaß); Italien (Lombardei,<br />

Friaul-Julisch-Venetien, Veneto, Trentino-Südtirol, Aostatal,<br />

Piemont und Ligurien); Liechtenstein, Slowenien, Schweiz (jeweils gesamtes<br />

Land)<br />

• Ausrichtung C: interregionale Zusammenarbeit durch effektive Vernetzung von<br />

Informationen zur Regionalentwicklung. Besonders in Regionen mit Entwicklungsrückstand<br />

und in Umstellung befindliche Regionen<br />

Finanzierung<br />

• Über Ausschreibungen im Rahmen der Programmrichtlinien<br />

Zeitrahmen<br />

• 2000-2006<br />

Antragstellung<br />

• Ausschreibungen<br />

Weitere Ansprechpartner<br />

Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong><br />

Landesentwicklung und Umweltfragen<br />

Rosenkavalierplatz 2<br />

81925 München<br />

Dr. Pössinger Rudolf (INTERREG IIIB)<br />

Tel.: 089 / 92 14-22 02<br />

Fax: 089 / 92 14-36 11<br />

E-Mail: rudolf.poessinger@stmlu.bayern.de<br />

Herr Franz (INTERREG IIIA)<br />

Tel.: 089 / 92 14-25 64<br />

Internet: www.bayern.de/STMLU/<br />

THEMENBLOCK 7: ENERGIE / UMWELT<br />

7.1 Intelligente Energien <strong>für</strong> Europa (EU)<br />

Förderschwerpunkte<br />

Das Programm soll dazu führen, die Energieabhängigkeit der Europäischen Union<br />

zu begrenzen und den Klimawandel bekämpfen. Gesucht werden nichttechno-<br />

97


logische Problemlösungen <strong>für</strong> den Energiebereich, die z.B. die Akzeptanz von erneuerbaren<br />

Energien erhöhen oder auch die Ausbildung von Handwerkern bei<br />

Markteinführung von entsprechenden Technologien verbessern. Spezifische Ziele<br />

sind im einzelnen:<br />

• Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien und der Energieausnutzung<br />

• Neuausrichtung der internationalen Maßnahmen auf erneuerbare Energien<br />

und der Verbesserung der Energieausnutzung<br />

• Einführung eines neuen Bereiches: energiespezifische Aspekte des Verkehrswesens<br />

Aktionsbereiche des Programms<br />

Das Programm umfasst vier spezifische Aktionsbereiche:<br />

• „SAVE“: Energieeffizienz und rationelle Energieverwendung<br />

• „ALTENER“: Neue und erneuerbare Energiequellen<br />

• „STEER“: Energiespezifische Aspekte des Verkehrswesens<br />

• „COOPENER“: Erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Entwicklungsländer<br />

Aktionen<br />

• Nachhaltige Entwicklung, Energieversorgungssicherheit im Binnenmarkt,<br />

Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz<br />

• Systeme und Geräte im Bereich der nachhaltigen Energie (Beschleunigung<br />

der Marktdurchdringung, Übergang von Demonstration zur Vermarktung leistungsfähigerer<br />

Technologien), Verbreitung vorbildlicher Verfahren und neuer<br />

bereichsübergreifender Technologien<br />

• Strukturen in den Bereichen Information, allgemeine und berufliche Bildung;<br />

Verwertung von Ergebnissen, Förderung und Verbreitung von Know-how und<br />

vorbildlichen Verfahren unter Einbeziehung aller Verbraucher<br />

• Strukturen und Instrumente zur Entwicklung nachhaltiger Energiesysteme<br />

(inkl. Energieplanung und Energiemanagements auf lokaler und regionaler<br />

Ebene); Entwicklung adäquater Finanzprodukte und Marktinstrumente<br />

Wer wird gefördert?<br />

Juristische Personen aus EU- Mitgliedsstaaten und Beitrittskandidatenländer,<br />

Drittländern (in COOPENER)<br />

Zeitrahmen<br />

2003 - 2006<br />

Förderinstrumente<br />

Das Programm wird durch gezielte Initiativen umgesetzt, die sich auf einen oder<br />

mehrere spezifische Aktionsbereiche beziehen, wie zum Beispiel<br />

• „Nachhaltige Energie <strong>für</strong> Inseln“ - integrierte Projekte (erneuerbare Energiequellen,<br />

rationelle Energieverwendung, Verkehr) <strong>für</strong> kleinere Inseln, einschließlich<br />

der Gebiete in äußerster Randlage und der Inseln der Mittelmeerländer,<br />

die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind<br />

• „Energiesparende Gebäude“ - integrierte Projekte <strong>für</strong> öffentliche Gebäude<br />

und Wohngebäude mit niedrigem Energieverbrauch (erneuerbare Energiequellen<br />

und rationelle Energieverwendung) in mittelgroßen Städten<br />

98


• „Energie und Sicherheit im städtischen Raum“ - integrierte Projekte zu Beleuchtung,<br />

Mobiliar und städtischer Infrastruktur <strong>für</strong> den Verkehr (erneuerbare<br />

Energiequellen und rationelle Energieverwendung)<br />

• „Wasser und Energie“ - integrierte Projekte zur Wasser- und Energieversorgung<br />

von Küsten- und Fremdenverkehrsgebieten (Meerwasserentsalzungsanlagen,<br />

Hotels und touristische Infrastruktur) (erneuerbare Energiequellen,<br />

Zusammenarbeit)<br />

• „Gemeinschaften auf dem Weg zu 100 % erneuerbare Energien“ - integrierte<br />

Projekte in der Union und in den Entwicklungsländern<br />

• „Umweltfreundlicher Verkehr“ - integrierte Projekte <strong>für</strong> Lösungen im städtischen<br />

Nahverkehr<br />

Finanzierung<br />

215 Millionen EUR stehen zur Verfügung. Die Mittel teilen sich auf die einzelnen<br />

Aktionsbereiche wie folgt auf:<br />

• Altener 86 Millionen EUR<br />

• Save 75 Millionen EUR<br />

• Steer 35 Millionen EUR<br />

• Coopener 19 Millionen EUR<br />

In der Regel werden maximal 50% der Gesamtkosten von der EU übernommen,<br />

Aktionen zur Vorbereitung, Anwendung und Bewertung der Strategie, oder zur<br />

Verbesserung der Koordination zwischen der Gemeinschaft, nationalen und internationalen<br />

Initiativen können bis maximal 100% bezuschusst werden<br />

Information und Nationale Ansprechpartner<br />

Forschungszentrum Jülich GmbH<br />

PTJ-GIN<br />

52425 Jülich<br />

Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj/index.php?index<br />

Herr Degenhard Peisker<br />

Tel: 02461 61-3266<br />

Fax: 02461 61-2880<br />

E-Mail: d.peisker@fz-juelich.de<br />

Herr Dr. Jörg Ehlers<br />

Tel: 02461 61-5277<br />

Fax: 02461 61-2880<br />

E-Mail: j.ehlers@fz-juelich.de<br />

Zusätzliche Informationen:<br />

http://europa.eu.int/comm/energy/intelligent/index_en.html<br />

7.2 LIFE III (EU)<br />

Was wird gefördert?<br />

LIFE III setzt sich aus drei thematischen Bereichen zusammen:<br />

LIFE - Umwelt<br />

99


• Einbeziehung von Aspekten der Umwelt und der nachhaltigen Entwicklung<br />

in die Flächennutzungsplanung<br />

• Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern<br />

• Beschränkung der Umweltauswirkungen wirtschaftlicher Tätigkeit auf ein<br />

Minimum, insbesondere durch die Entwicklung sauberer Technologien<br />

• Vermeidung, Wiederverwendung, Wiederverwertung und Recycling von<br />

Abfällen jeder Art und rationelle Bewirtschaftung der Abfallströme<br />

• Verringerung der Umweltauswirkungen von Produkten durch integrierte<br />

Konzepte <strong>für</strong> Produktion, Verteilung, Verbrauch und Handhabung am Ende<br />

der Lebensdauer<br />

• Entwicklung umweltfreundlicher Produkte<br />

LIFE - Natur<br />

• Naturschutzvorhaben, die dazu beitragen, natürliche Lebensräume<br />

und/oder Populationen von Arten zu erhalten oder entsprechend wiederherzustellen<br />

LIFE – Drittländer<br />

• Aufbau von Verwaltungskapazitäten und –strukturen <strong>für</strong> den Umweltbereich<br />

• Ausarbeitung von Strategien und Aktionsprogrammen <strong>für</strong> den Umweltschutz<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Natürliche und juristische Personen (auch NGOs), mit Sitz in der EU, Mittelmeerländern<br />

und den Beitrittsländern Mittel- und Osteuropas.<br />

Zeitrahmen<br />

• Januar 2000 bis 31. Dezember 2006<br />

Förderinstrumente<br />

• Kofinanzierung in der Regel bis zu 50 % der Gesamtkosten. Bei erheblichen<br />

Einnahmen reduziert sich der Zuschuss auf 30 %. Das Projektbudget kann<br />

maximal 1,5 Mio. EUR (Durchschnitt 500.000 EUR) betragen. Die Projektdauer<br />

liegt zwischen 18 und 36 Monaten.<br />

Finanzierung<br />

• Budget 640 Mio. EUR (LIFE-Natur: 47 %; LIFE-Umwelt: 47 %; LIFE-Drittländer:<br />

6 %)<br />

Antragstellung<br />

Nationale Ausschreibungen.<br />

Abgabefrist bei der Kommission:<br />

<strong>für</strong> LIFE-Natur 31.Oktober eines Jahres<br />

<strong>für</strong> LIFE-Umwelt 30.November eines Jahres Jahres.<br />

LIFE-Umwelt<br />

Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong> Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

100


Rosenkavalierplatz 2<br />

81925 München<br />

Herr Ernst Polleter<br />

Tel. 089 9214-2165<br />

E-Mail: ernst.polleter@stmugv.bayern.de)<br />

Herr Siegfried Heise<br />

Tel. 089 9214-2403<br />

E-Mail: siegfried.heise@stmugv.bayern.de)<br />

LIFE-Natur<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> Umwelt, Naturschutz und Reaktorensicherheit<br />

Herr Holger Galas<br />

Arbeitsgruppe N 12<br />

Postfach 12 06 29<br />

Godesberger Allee 90<br />

D-53048 Bonn<br />

Tel.: 0228 / 3 05 26 23<br />

Fax: 0228 / 3 05 26 97<br />

E-Mail: n12-3003@wp-gate.bmu.de<br />

THEMENBLOCK 8: ASIEN (EU)<br />

8.1 ETP-JAPAN (EXECUTIVE TRAINING PROGRAMME) (EU)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Teilnahme an Managementprogramm durch Übernahme aller unmittelbar mit<br />

dem Programm verbundenen Kosten <strong>für</strong> Vorlesungen, Seminare und Gruppenexkursionen<br />

in Japan<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Indirekte Stärkung der Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der<br />

Europäischen Union und Japan<br />

• Erwerb unternehmerischen Wissen durch theoretischen Unterricht und praktische<br />

Arbeit<br />

Förderinstrumente<br />

• 18-monatiges Managementprogramm:<br />

o 12 Monate Universität mit Sprachunterricht<br />

o 6 Monate innerbetriebliche Ausbildung<br />

Finanzierung<br />

• Übernahme des größten Teils der Kosten <strong>für</strong> ersten Teilnehmer eines Trägerunternehmens,<br />

maximal jedoch 120.000 EUR (bei zweitem Teilnehmer 50<br />

% Förderung)<br />

Zeitrahmen<br />

• Keine zeitliche Begrenzung bekannt<br />

101


Wer wird gefördert?<br />

• Potenzielle Führungskräfte aus EU-Mitgliedsländern<br />

• Bei starker Bindung des Mitarbeiters an das Unternehmen<br />

• Unternehmen aller Größenordnungen mit starker Ausrichtung auf japanischen<br />

Markt<br />

Antragstellung<br />

EU-Japan Centre<br />

Rue Marie de Bourgogne 52<br />

1000 Brüssel<br />

Tel: 0032 2 2823716<br />

Fax: 0032 2 2820045<br />

E-Mail: office@eujapan.com<br />

Internet: http://www.eujapan.com<br />

8.2 GATEWAY TO JAPAN (EU)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Förderung des Markteintritts von KMU in Japan<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Erste Kontaktanbahnung zwischen Joint-Venture-Partnern, Machbarkeitsstudien,<br />

Know-how-Transfer, Kapitalbeteiligungen, Bürgschaften oder Darlehen<br />

zur Finanzierung von Joint-Ventures<br />

• Erschließung des japanischen Marktes <strong>für</strong> kleine und mittlere Unternehmen<br />

Förderinstrumente<br />

• Studien zum japanischen Markt und Marktchancen europäischer Anbieter<br />

• Beratungs- und Vorbereitungsseminare im jeweiligen EU-Mitgliedstaat<br />

• Unternehmerreisen nach Japan<br />

• Messebeteiligungen in Japan<br />

• Betreuung, Beratung und Kontaktanbahnung zu japanischen Geschäftspartnern<br />

Finanzierung<br />

• Für Vermittlung von Gesprächsterminen oder Rechtsberatung wird ein Zuschuss<br />

von bis zu 2.000 EUR gewährt<br />

• Reisekostenzuschuss von 1.000 EUR<br />

• Teil der Standkosten bei Branchenmessen<br />

Zeitrahmen<br />

• Keine zeitliche Begrenzung bekannt<br />

Wer wird gefördert?<br />

Kleine und mittlere Unternehmen aus folgenden Bereichen:<br />

• Medizintechnik<br />

• Fördertechnik<br />

102


• Abfallentsorgung<br />

• Schiffbau und -ausrüstung<br />

• Bauwirtschaft<br />

• Verpackungsmaschinen<br />

• Nahrungsmittel<br />

• Getränke<br />

• Informationstechnologien<br />

• Freizeit, Sport und Erholung<br />

Antragstellung<br />

• EUROCHAMBRES<br />

The Chamber House<br />

Avenue des Arts, 19 A/D B-1000 Brussels<br />

Belgium<br />

Agnieszka Pajak<br />

Tel +32 2 282 08 70<br />

E-Mail: pajak@eurochambres.be<br />

• Information in Deutschland:<br />

Hr. Wilhelm Berg<br />

Deutscher Industrie- und Handelskammertag<br />

Breite Strasse 29<br />

10178 Berlin<br />

Germany<br />

Tel: 030 20308-2390 / 2391<br />

Fax: 030 20308-2392<br />

E-mail: berg.wilhelm@berlin.dihk.de<br />

• Projektkoordination:<br />

Eurochambres<br />

5, rue Archimède box 3<br />

1000 Bruxelles, Belgique<br />

Tel.: 0032 / 2 / 2 82 08 50<br />

Fax: 0032 / 2 / 2 80 01 91<br />

E-Mail: eurochambres@eurochambres.be<br />

Internet: www.eu-gateway-to-japan.be<br />

8.3 HRTP – JAPAN INDUSTRY INSIGHT (EU)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Fortbildung <strong>für</strong> kaufmännische und technische Führungskräfte aus EU-<br />

Mitgliedstaaten in Japan<br />

• Führungskräfte, die das Japangeschäft ihres Betriebes betreuen, nach Japan<br />

versetzt werden sollen, oder über japanische Geschäftspraktiken informiert<br />

bleiben möchten<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Detaillierter Einblick in japanische Industriestruktur und Geschäftspraktiken<br />

103


• Erfahren kultureller und wirtschaftlicher Unterschiede<br />

Förderinstrumente<br />

• Aufenthalt in Japan (Tokio)<br />

• Entweder 4 oder 11 Wochen<br />

• Sprachkurs, Regionale Reisen, Vorträge, Studiengruppen, Firmenbesuche<br />

Finanzierung<br />

• EU-Japan Centre deckt alle Kosten, die direkt mit dem Programm zu tun haben<br />

(Sprachkurse, Konferenzen, Seminare, Studienreisen etc.)<br />

• Übernachtungskosten<br />

• Besondere Förderung <strong>für</strong> Kleine und Mittlere Unternehmen: Stipendien<br />

(10.000 Yen/Tag)<br />

• Unternehmen zahlt An- und Abreise, und Tageskosten<br />

Zeitrahmen<br />

• Unbegrenzt, abhängig von Finanzierung des EU-Japan Centre for Industrial<br />

Cooperation<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Kaufmännische und technische Angehörige des mittleren und Top-<br />

Managements<br />

• Mind. 35 Jahre alt, mind. 5-10 Jahre Berufserfahrung<br />

• Vorschlag durch Arbeitgeber, Teilnahme an gesamten Programm muss gesichert<br />

sein<br />

• Unternehmen, die Japanperspektive in strategischer Planung aus- oder aufbauen<br />

Antragstellung<br />

• EU-Japan Centre for Industrial Cooperation<br />

European Office<br />

52, rue Marie de Bourgogne<br />

1000 Bruxelles, Belgique<br />

Tel. : 0032 / 2 / 2 82 37 16<br />

Fax : 0032 / 2 / 2 82 00 45<br />

E-Mail: office@eujapan.com<br />

Internet : www.eujapan.com<br />

8.4 ASIA-INVEST (EU)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Geschäftliche Zusammenarbeit zwischen Unternehmen aus der Europäischen<br />

Union und aus süd- bzw. südostasiatischen Ländern<br />

Wer wird gefördert?<br />

• speziell KMU, Unternehmensgruppen, Wirtschaftsverbände, Industrie- und<br />

Handelskammern etc.<br />

Folgende Zugangsbeschränkungen sind zu beachten: Gefördert werden nur<br />

Unternehmen und Organisationen aus der EU und Süd- bzw. Südostasien.<br />

104


Förderschwerpunkte<br />

• Intensivierung der Investitions- und Handelsaktivitäten<br />

• Südostasien: 500 strategische Firmenverbindungen zwischen europäischen<br />

und asiatischen Unternehmen; mindestens 50 Round-Table-Gespräche mit<br />

Unternehmen; 100 Aktionen im Rahmen des „Business Priming Fund“ (siehe<br />

unten)<br />

• China: 100 strategische Handelsverbindungen; mind. 10 Round-Table-<br />

Gespräche; 50 Aktivitäten mit „Business Priming Fund“<br />

Förderinstrumente<br />

• "Business Priming Fund" (Zuschüsse <strong>für</strong> Marktstudien, Kurse, Seminare,<br />

technische Beratung)<br />

• ASIA-Interprise und ASIA-Partenariat (INTERPRISE - Initiative zur Förderung<br />

von Unternehmenspartnerschaften im Industrie- und Dienstleistungssektor<br />

sowie PARTENARIATE - Kooperationsbörsen): Organisation von Kontaktbörsen<br />

<strong>für</strong> asiatische und europäische Unternehmen. Veranstaltet von mindestens<br />

einer Unternehmensorganisation oder -gruppe aus Asien und entsprechenden<br />

Einrichtungen aus mindestens zwei EU-Staaten. Technologietransfer<br />

und Zulieferwesen stehen im Mittelpunkt<br />

• ASIA-Investment Facility: Unterstützung von Vorhaben zur Identifizierung,<br />

Bewertung und Förderung spezifischer Investitionsmöglichkeiten. Weiterführende<br />

Maßnahmen aus der ASIA-Investment Facility müssen selbst finanziert<br />

werden<br />

• ASIA-INVEST-Netzwerk: Effektive Kontakte sowie den Austausch von Informationen<br />

zwischen EBICs, Technologiefenstern, asiatischen Organisationen,<br />

Industrie- und Handelskammern, Handels- und Industrievereinigungen, Handels-<br />

und Investitionsförderungsagenturen, Euro-Info-Centren und anderen<br />

europäischen Organisationsstrukturen, die eng mit kleinen und mittleren Organisationen<br />

verbunden sind, sichern<br />

Finanzierung<br />

• Zuschüsse<br />

• Übernahme aller unmittelbar mit dem Programm verbundenen Kosten <strong>für</strong> Vorlesungen,<br />

Seminare und Gruppenexkursionen<br />

• Interprise / Partenariate: max. 50 % der Gesamtkosten durch EU-Kommission,<br />

Höchstbetrag 100.000 EUR<br />

Antragstellung<br />

Der Antrag ist formlos zu stellen.<br />

Im Jahr 2002 werden voraussichtlich keine neue Aktivitäten finanziert!<br />

Die Begutachtung des Antrags erfolgt durch:<br />

ASIA-INVEST-Sekretariat und EU-Kommission<br />

Adenauerallee 148<br />

53113 Bonn<br />

Herr Thomas Kaster<br />

Tel.: 0228 / 1 04-23 93<br />

Fax: 0228 / 1 04-2 38<br />

E-Mail: kaster.thomas@bonn.dihk.de<br />

105


Internet: www.ihk.de/dihthome.htm<br />

Programmabwicklung<br />

EuropeAid Co-operation Office<br />

Unit E2<br />

200, rue de la Loi<br />

Internet: www.asia-invest.com<br />

Für technische Fragen:<br />

Herr Erich Müller, Head of Unit, Tel.: 0032 / 2 / 2 99 10 92<br />

erich.muller@cec.eu.int<br />

Herr Orlando Abreu, Advisor, Tel.: 0032 / 2 / 2 99 34 06<br />

orlando.abreu@cec.eu.int<br />

Für finanzielle und rechtliche Fragen:<br />

Herr Carlo Eich, Head of Unit, Tel.: 0032 / 2 / 2 95 78 64<br />

carlo.eich@cec.eu.int<br />

8.5 VULCANUS (EU)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Aufenthalt europäischer und japanischer Studenten in Unternehmen der jeweils<br />

anderen Kultur<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Studentinnen und Studenten mit hervorragenden Ergebnissen aus verschiedenen<br />

Studienrichtungen (siehe Webpage)<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Aufnahme eines Trainees <strong>für</strong> acht Monate in einem Unternehmen, der bei der<br />

Entwicklung der Geschäftsbeziehungen zu Japan behilflich sein soll<br />

• Aufbau eines Pools potenzieller Führungskräfte, die sich mit japanischer Geschäftskultur<br />

kompetent auskennen<br />

Förderinstrumente<br />

• Unternehmen erhalten <strong>für</strong> acht Monate <strong>für</strong> 6.000 EUR eine spezialisierte Zusatzkraft,<br />

steuer- und sozialabgabenfrei (zu zahlen an EU-Japan Centre for<br />

Industrial Cooperation)<br />

Finanzierung<br />

• Siehe „Förderinstrumente“<br />

Zeitrahmen<br />

• Seit 1997, bisher unbegrenzt<br />

Antragstellung<br />

• EU-Japan Centre for Industrial Cooperation<br />

52, rue Marie de Bourgogne<br />

1000 Bruxelles, Belgique<br />

Tel.: 00 32 / 2 / 2 82 00-40 oder -49<br />

106


Fax: 00 32 / 2 / 2 82 00-45<br />

E-Mail: office@eujapan.com<br />

Internet : http://www.eujapan.com/europe/vulcanus_japan.html<br />

THEMENBLOCK 9: LATEINAMERIKA<br />

9.1 AL-INVEST (EU)<br />

Was wird gefördert?<br />

Förderung der industriellen Zusammenarbeit von Unternehmen aus EU-Ländern und<br />

lateinamerikanischen Staaten.<br />

• Erste Kontaktanbahnung zwischen Joint-Venture-Partnern,<br />

• Feasibility-Studien und Know-how Transfer<br />

• Kapitalbeteiligungen, Bürgschaften oder Darlehen zur Finanzierung von Joint-<br />

Ventures.<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Unternehmen (Antragstellung über andere Organisationen)<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Organisation von Branchentreffen, die der Herstellung von Firmenkooperationen<br />

im weitesten Sinne dienen - von der Marktinformation über Lieferverträge<br />

bis zur Bildung von Joint-Ventures zwischen Partnern aus der EU und<br />

aus Lateinamerika<br />

• Branchentreffen immer in bestimmtem Wirtschaftssektor<br />

• Finden abwechselnd in Europa und Lateinamerika statt. In der Regel während<br />

einer Fach- oder Handelsmesse<br />

Voraussetzungen<br />

• Mindestens drei Partner aus mindestens drei verschiedenen EU-Ländern und<br />

mindestens ein Partner aus einem Land in Lateinamerika<br />

• Teilnahme von 15 bis 20 Unternehmen bei Branchentreffen als Besucher<br />

• Branchentreffen in Form programmierter Einzelgespräche<br />

• Veranstalter: Eurozentren <strong>für</strong> unternehmerische Zusammenarbeit (Eurocentros<br />

de Cooperación Empresarial - ECE); Auslandshandels-kammern; Industrie-<br />

und Handelskammern, Unternehmensberater, Fachverbände oder<br />

Entwicklungsgesellschaften (COOPECO-Netzwerk)<br />

• Länder: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Cuba,<br />

El Salvador, Ecuador, Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Panama,<br />

Paraguay, Uruguay und Venezuela<br />

• Antrag von Wirtschaftsverbänden, Industrie- und Handelskammern.<br />

Private Unternehmen sind NICHT antragsberechtigt !<br />

Finanzierung<br />

• Max. 80 % der Gesamtkosten durch die EU-Kommission: Vorbereitung der<br />

Terminpläne, Seminare während des Branchentreffens und die Koordinierungsarbeiten<br />

107


Zeitrahmen<br />

• Für die Beantragung und Durchführung eines Branchentreffens sind insgesamt<br />

zwischen 15 und 21 Monate einzuplanen. Vor- und Nachbereitung<br />

betragen circa sechs Monate<br />

• Vierteljährliche Antragstermine: 15.2./15.5./15.8./15.11. eines Jahres<br />

• Das Al-Invest III Programm begann 2003 und endet 2007<br />

Antragstellung<br />

Der Antrag ist per Formular zu stellen an:<br />

AL-INVEST III Consortium<br />

19, A/D, Avenue des Arts<br />

1000 Bruxelles<br />

Ansprechpartner:<br />

Herr Queirazza, director@al-invest3.org<br />

Für Deutschland:<br />

Frau Castaneda<br />

E-Mail: castaneda@al-invest3.org<br />

Tel. 0032 2 788 4841<br />

Fax: 0032 2 788 4849<br />

Internet: http://www.al-invest3.org<br />

und http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/al-invest/index_en.htm<br />

Weitere Ansprechpartner und Informationen<br />

EuropeAid Co-operation Office (AIDCO)<br />

Unit B2<br />

AL-INVEST<br />

200, rue de la Loi<br />

1049 Brüssel<br />

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)<br />

19 A/D, Avenue des Arts<br />

B-1000 Bruxelles<br />

Tel: 00322 2861-611<br />

Fax: 00322 2861-605<br />

THEMENBLOCK 10: MITTEL- UND OSTEUROPA / KANDIDATENLÄNDER (EU)<br />

10.1 PHARE (EU)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Aufbau von demokratischen und marktwirtschaftlichen Strukturen in Mittel-<br />

und Osteuropa<br />

Wer wird gefördert?<br />

108


• Bulgarien, Rumänien<br />

• Verwaltungsstrukturen<br />

• Unternehmen<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Aufbau von rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen<br />

• Ausbau des Privatsektors und Unternehmensförderungen, Humanressourcen,<br />

soziale Entwicklung und Beschäftigung<br />

• Öffentliche Einrichtungen und Verwaltungsreform<br />

• Unterstützung der Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme des<br />

EU-Gesetzesbestandes sowie Investitionen zur Wahrung des wirtschaftlichen<br />

und sozialen Zusammenhalts<br />

Förderinstrumente<br />

• Studien, Arbeitspläne, politische Entscheidungshilfen, technische Beratung,<br />

Ausbildung, Erstausrüstungen und Startkapital sowie Investitionen und Maßnahmen<br />

mit grenzüberschreitender Wirkung<br />

• Twinning Projekte (hauptsächlich Verwaltung)<br />

• „Institution Building“ (Entwicklung der Verwaltungsstrukturen und Humanressourcen)<br />

• Weiterhin Vergabe von Dienstleistungsaufträgen, Warenlieferungen bzw.<br />

Bauaufträgen. Diese sind EU-Unternehmen sowie Unternehmen aus den<br />

Empfängerstaaten in der Regel über öffentliche Auftragsvergabe zugänglich<br />

Finanzierung<br />

• Nicht rückzahlbare Zuschüsse<br />

• Jährlich rund 2,4 Mrd. EUR (ca. 70 % <strong>für</strong> Investitionen und ca. 30 % <strong>für</strong> „Institution<br />

Building“)<br />

Zeitrahmen<br />

• 2000-2006<br />

Antragstellung<br />

• dezentral in den Empfängerländern (EU-Delegationen)<br />

http://europa.eu.int/comm/enlargement/links/index.htm#del_ec_cc<br />

• Hinweise bei Fragen zu Vertragsprozeduren unter :<br />

www.europa.eu.int/comm/europeaid/tender/gestion/index_en.htm<br />

10.2. ISPA (EU)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Bulgarien, Rumänien<br />

• Angleichung an EU-Umweltstandards<br />

• Förderung des Ausbaus nationaler Verkehrsnetze sowie den Zugang zu den<br />

transeuropäischen Netzen<br />

Wer wird gefördert?<br />

• EU-Unternehmen<br />

109


• Unternehmen aus den Empfängerstaaten<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Umwelt: Trinkwasserversorgung, Abwasserbehandlung, Abfallmanagement<br />

und Luftverschmutzung<br />

• Verkehr: Verknüpfung und Interoperabilität der nationalen Netze untereinander<br />

sowie mit den Transeuropäischen Netzen (Autobahnen, Eisenbahn, Hafen<br />

und Flughäfen).<br />

Förderinstrumente<br />

• Einzelne Projekte, technisch und finanziell unabhängige Projektabschnitte<br />

(Vorstudien, Durchführbarkeits- und technische Studien), Projektgruppen oder<br />

Projektprogramme im Bereich von Umwelt oder Verkehr<br />

• Finanzierung von Vorstudien und technische Hilfe (2 % ISPA Budget) bei direktem<br />

Zusammenhang mit ISPA-geförderten Projekten<br />

Finanzierung<br />

• Gesamtkosten einer Maßnahme prinzipiell nicht weniger als 5 Mio. EUR<br />

• jährlich 1,04 Mrd. EUR<br />

Zeitrahmen<br />

• 2000-2006<br />

Antragstellung<br />

• Empfänger der Hilfsmittel sind die Zentralregierungen der Beitrittsländer, die<br />

gemeinsam mit der EU eine Reihe von Projekten sowohl im Umwelt- wie Verkehrsbereich<br />

ausarbeiten, welche anschließend zur Ausschreibung gelangen.<br />

• Informationen: EU-Kommissionsvertretungen vor Ort<br />

• Internet : http://europa.eu.int/comm/regional_policy/funds/ispa/ispa_en.htm<br />

10.3 SAPARD (EU)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

• Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Agrar- und Fischereierzeugnissen<br />

• Verbesserung der Strukturen im Bereich der Veterinär- u. Pflanzenschutzkontrollen,<br />

der Lebensmittelqualität und des Verbraucherschutzes<br />

• Landwirtschaftliche Produktionsverfahren, die dem Umweltschutz und der<br />

Landschaftspflege dienen<br />

• Berufsbildung<br />

• Entwicklung und Diversifizierung wirtschaftlicher Tätigkeiten, um zusätzliche<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten oder Einkommensalternativen in ländlichen Regionen<br />

zu schaffen<br />

• Aufbau von Vertretungs- und Betriebsführungsdiensten <strong>für</strong> die Landwirtschaft<br />

• Gründung von Erzeugervereinigungen<br />

• Dorferneuerung, und -entwicklung<br />

• Bodenmelioration und Flurbereinigung<br />

• Erstellung von Grundbüchern und deren Aktualisierung<br />

110


• Entwicklung und Verbesserung der ländlichen Infrastruktur<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Landwirte<br />

• Lebensmittelverarbeitende Betriebe<br />

• Vermarkter landwirtschaftlicher Produkten<br />

• EU-Unternehmen nur indirekt (Investitionen von Landwirten und Betrieben)<br />

oder direkt über Direktinvestitionen in den Beitrittsländern<br />

Zeitrahmen<br />

01.01.2000 - 31.12.2006<br />

Finanzierung<br />

• Für Rumänien 1,07 Mrd. Euro bis 2006<br />

• Für Bulgarien 52,1 Mio. pro Jahr<br />

Besonderheiten<br />

• Folgende Kosten sind nicht förderungsfähig:<br />

• Kosten <strong>für</strong> Landerwerb und <strong>für</strong> den Erwerb von bestehenden Gebäuden<br />

• Steuern und Importzölle<br />

• Operative Kosten, einschließlich Mietkosten<br />

• Leasing<br />

• Lieferungen über 10.000 EUR, <strong>für</strong> die nicht mindestens 3 Angebote verschiedener<br />

Lieferanten vorliegen<br />

• Kosten <strong>für</strong> Beratungsleistungen, die 12 % der gesamten Projektkosten übersteigen<br />

• Kauf von gebrauchten Maschinen<br />

Antragstellung<br />

SAPARD wird vollständig dezentral verwaltet. Da<strong>für</strong> wird in dem jeweiligen<br />

Land eine Durchführungsstelle eingerichtet, die alle Verwaltungsaufgaben,<br />

einschließlich Projektauswahl bis hin zu der Auszahlung der Fördermittel übernimmt.<br />

Information<br />

Die Adressen der einzelnen SAPARD Agenturen sind im Internet zu finden unter:<br />

www.europa.eu.int/comm/agriculture/external/enlarge/countries/index_de.htm<br />

THEMENBLOCK 11: SÜDOSTEUROPA (EU)<br />

11.1 CARDS (EU)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Unterstützung des Friedensprozesses durch Hilfe beim Wiederaufbau<br />

111


• Eingliederung der Länder des ehemaligen Jugoslawien in das allgemeine politische<br />

und wirtschaftliche Gefüge Europas im Rahmen des Stabilisierungs-<br />

und Assoziierungsprozesses<br />

• Aufbau eines institutionellen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmens<br />

• Förderung der Marktwirtschaft und der regionalen Zusammenarbeit<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Konsulenten<br />

• Bau- und Lieferunternehmen<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Regionale Kooperationsprojekte<br />

• Wiederaufbau von kriegsbeschädigten Infrastruktur- und anderen Einrichtungen<br />

• Konsolidierung der Demokratie und der Zivilgesellschaft<br />

• Rückführung und Reintegration von Flüchtlingen, Vertriebenen und ehemaligen<br />

Soldaten<br />

• Stärkung von NGOs, Kultur- und Bildungseinrichtungen<br />

Förderinstrumente<br />

• Studien, Arbeitspläne, politische Entscheidungshilfen, technische Beratung,<br />

Ausbildung, Erstausrüstungen und Startkapital sowie Investitionen und Maßnahmen<br />

mit grenzüberschreitender Wirkung<br />

• Operative Programme der einzelnen Staaten<br />

Finanzierung<br />

• Projektgebunden, normalerweise Zuschüsse<br />

• 4,65 Mrd. EUR<br />

• Öffentliche Ausschreibungen<br />

Zeitrahmen<br />

• 2000-2006<br />

Antragstellung<br />

• Europäische Kommission<br />

Generaldirektion <strong>für</strong> Außenbeziehungen<br />

200, rue de la Loi<br />

1049 Bruxelles, Belgique<br />

europa.eu.int/comm/external_relations/see/index.htm<br />

• Ausschreibungen<br />

europa.eu.int/comm/europeaid/cgi/frame12.pl<br />

THEMENBLOCK 12: AKP-STAATEN (EU)<br />

12.1 CDE (CENTRE FOR DEVELOPMENT OF ENTERPRISE) (EU)<br />

112


Was wird gefördert?<br />

• Unternehmensgründungen, -erweiterungen, und -entwicklung im AKP-Raum<br />

(Afrika-Karibik-Pazifik)<br />

• Projektdefinition<br />

• Machbarkeitsstudien, Marktstudien<br />

• Technologiesuche<br />

• Finanzierungsberechnungen<br />

• Projektentwicklung und rechtliche Unterstützung<br />

• Qualitäts- und Umweltstudien<br />

Wer wird gefördert?<br />

Unternehmen in AKP und EU-Staaten, die einzeln oder im Verbund an einem<br />

Entwicklungsprojekt teilnehmen möchten<br />

Firmenaktiva von mind. 80.000 EUR und/oder Umsatz von mind. 50.000 EUR<br />

Zwischengeschaltete ACP Organisationen<br />

Berater und Beratungsfirmen<br />

Was wird gefördert?<br />

• Beratung bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten und Unterstützung<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Entwicklungs- und Finanzinstitutionen<br />

• Unternehmen in AKP und EU-Staaten, die einzeln oder im Verbund an einem<br />

Entwicklungsprojekt teilnehmen möchten<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Markt- und Machbarkeitsstudien<br />

• Technische Hilfe<br />

PRO€INVEST<br />

o Stärkung von sogenannten „zwischengeschalteten Strukturen“<br />

o Entwicklungsagenturen, Industrie- und Handelskammern, Berufsvereinigungen<br />

• Strategie<br />

o Dezentralisierung, um schneller auf Bedürfnisse der Unternehmen eingehen<br />

zu können<br />

o Identifizierung der wichtigsten Wirtschaftssektoren<br />

o Stärkerer regionaler Schwerpunkt<br />

o Aufbau von multilateralen, lateralen und regionalen Arbeitsnetzwerken<br />

zwischen öffentlichen und privaten Finanzinstitutionen<br />

o Untersuchungen zu Umweltschutz, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

der AKP-Unternehmen<br />

Antragstellung<br />

• CDE<br />

52, Avenue Hermann Debroux<br />

B-1160 Bruxelles, Belgique<br />

Tel. : 0032 / 2 / 6 79 18 11<br />

113


Fax : 0032 / 2 / 6 75 26 03<br />

Internet: http://www.cde.int<br />

Weitere Ansprechpartner<br />

• Deutscher Kooperationspartner:<br />

DEG (Deutsche Entwicklungsgesellschaft)<br />

Belvederestr. 40<br />

50933 Köln<br />

Tel.: 0221 4986-1432<br />

Fax: 0221 4986-1290<br />

Internet: http://www.deginvest.de<br />

12.2 EEF - EUROPÄISCHER ENTWICKLUNGSFONDS<br />

Was wird gefördert?<br />

• Zusammenarbeit zwischen EU- und den asiatischen, karibischen und pazifischen<br />

(AKP-) Ländern mit dem Ziel, die wirtschaftliche, soziale und kulturelle<br />

Entwicklung dieser Staaten zu fördern und zu beschleunigen.<br />

Finanzierung<br />

• Zuschüsse, Bank- und Sonderdarlehen sowie haftendes Kapital zur Begünstigung<br />

der AKP-Staaten<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Investitionsvorhaben, Forschungsaktivitäten und die technische Zusammenarbeit<br />

in den Bereichen Landwirtschaft, Bergbau, Fischwirtschaft, Industrie,<br />

Energiewirtschaft, Verkehrs- und Kommunikationswesen, Handel und Dienstleistungen<br />

• Ausschreibung: Bau- und Lieferaufträge öffentlich im Supplement zum Amtsblatt<br />

der EG; Dienstleistungsaufträge beschränkt ausgeschrieben oder freihändig<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Körperschaften, Verbände, Unternehmen, natürliche und juristische Personen<br />

aus EU- und AKP-Staaten<br />

Antragstellung<br />

Formloser Antrag<br />

Kommission der Europäischen Gemeinschaften<br />

Generaldirektion VIII/E-3<br />

200, rue de la Loi<br />

B-1049 Bruxelles, Belgique<br />

Tel.: 0032 / 2 / 23 51 111<br />

Fax: 0032 / 2 / 29 92 894<br />

Programmabwicklung<br />

Europäische Investitionsbank (EIB)<br />

100, Boulevard Konrad Adenauer<br />

L-2950 Luxembourg<br />

114


Tel.: 0035 / 2 / 4 37 91<br />

Fax: 0035 / 2 / 43 77 04<br />

Internet: www.eib.org<br />

THEMENBLOCK 13: DRITTSTAATEN<br />

13.1 MEDA II<br />

Was wird gefördert?<br />

• Wirtschaftliche Reform und Vorbereitung der Freihandelszone EU-<br />

Mittelmeerstaaten<br />

• Unterstützung der nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung<br />

• Stärkung der Regionen<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Staaten, Regionen, Kommunen<br />

• Regionale Organisationen, öffentliche Agenturen<br />

• Private Unternehmen, Einrichtungen, die Unternehmen fördern<br />

• Kooperative, Verbände, Nicht-Regierungsorganisationen, Stiftungen<br />

• Öffentliche Einrichtungen<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Schaffung von Arbeitplätzen und Entwicklung der Privatwirtschaft<br />

• Verbesserung des wirtschaftlichen Umfelds von KMU<br />

• Öffnung der Märkte<br />

• Festigung des wirtschaftlichen und sozialen Gleichgewichts<br />

• Weiterer Aufbau einer bürgerlichen Gesellschaft<br />

• Verbesserung des Öffentlichen Sektors (Gesundheit, Familienplanung, Wasserwirtschaft,<br />

Hygiene u.a.)<br />

• Landwirtschaftliche Entwicklung unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes<br />

• Verbesserung der Infrastruktur (Transportwesen, Kommunikationstechnologie,<br />

Energie)<br />

• Aus- und Weiterbildung<br />

• Stärkung der Demokratie und Verteidigung der Menschenrechte<br />

• Zwischen- und überregionale Zusammenarbeit<br />

Förderinstrumente<br />

• MED-Partenariat (Kontaktbörsen <strong>für</strong> KMUs in unterschiedlichen Sektoren)<br />

• MED-Urbs (Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften)<br />

• MED-Campus (Universitäre Zusammenarbeit)<br />

• MEDA-Democracy (Demokratieentwicklung, Menschenrechte)<br />

• MEDA-Media (Aus- und Weiterbildung im Medienbereich und Journalismus)<br />

Finanzierung<br />

• Technische und finanzielle Hilfe bei Durchführung<br />

115


• 5,35 Mrd. EUR (von EU-Kommission) + 7,4 Mrd. EUR (EIB) <strong>für</strong> gesamten Zeitraum<br />

Zeitrahmen<br />

• 2000-2006<br />

Antragstellung<br />

• Jedes der 12 Mittelmeerländer hat eigenes Abkommen mit EU. Abrufbar unter: <br />

europa.eu.int/comm/external_relations/med_mideast/euro_med_partnership/bilater<br />

al_relations.htm<br />

• Anträge erfolgen nach öffentlichen Ausschreibungen siehe<br />

europa.eu.int/comm/europeaid/index_de.htm<br />

• Weitere Informationen zur Durchführung gibt es unter:<br />

www.euromed.net<br />

Durchführende Gesellschaft in Deutschland ist:<br />

Goethe-Institut<br />

Herr Uwe Reissig<br />

Abt. 110 Strategie & Controllino<br />

Dachauer Straße 122<br />

80637 München<br />

Tel.: 089 15921-246<br />

Fax: 089 15921-668<br />

E-Mail: reissig@goethe.de<br />

Europäische Kommission<br />

GD Unternehmen<br />

Frau M. Ros<br />

Tel.: 0032 / 2 / 72 95 55 73<br />

13.2 TACIS (EU)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Maßnahmen und Projekte zum wirtschaftlichen Aufbau und der politischen<br />

Stabilisierung der NUS (Neue Unabhängige Staaten) und der Mongolei<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Natürliche und juristische Personen aus der EU und den Partnerstaaten, auch<br />

aus „Phare-Ländern“<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Privatsektor und wirtschaftliche Entwicklung<br />

• Aufbau der Infrastrukturnetze<br />

• Institutionelle, rechtliche und administrative Reformen<br />

• Soziale Netze<br />

116


• Umweltschutz<br />

• Ländlicher Raum<br />

• Nukleare Sicherheit<br />

Förderinstrumente<br />

• Ausschreibungen <strong>für</strong> konkrete Projekte<br />

Finanzierung<br />

• Zuschüsse; Budget: 3,138 Mrd. EUR<br />

Zeitrahmen<br />

• 2000-2006<br />

Antragstellung<br />

Europäische Kommission<br />

GD Außenbeziehungen<br />

Directorate "Eastern Europe, Caucasus and Central Asian Republics"<br />

Mr Alistair MacDonald<br />

200, rue de la Loi<br />

1049 Bruxelles, Belgique<br />

Tel.: 0032 / 2 / 2 95 25 85<br />

Fax: 0032 / 2 / 2 96 80 24<br />

E-Mail: phare-tacis@cec.eu.int<br />

EuropeAid Co-operation Office<br />

B-1049 Brussels<br />

Directorate A "Europe, Southern Mediterranean, Middle-East and<br />

Neighbourhood Policy"<br />

Bernard Lhoest, Information officer,<br />

E-Mail: Bernard.Lhoest@cec.eu.int<br />

Informationen:<br />

europa.eu.int/comm/external_relations/index.htm<br />

europa.eu.int/comm/scr/index-en.htm<br />

europa.eu.int/comm/external_relations/tacis/intro/index.htm<br />

13.3 TEMPUS III (EU)<br />

Was ist Tempus?<br />

• Tempus ist das zentrale Instrument der EU zur Unterstützung der Reformen<br />

und der Entwicklung des Hochschulwesens in Südosteuropa (ausgenommen<br />

der Beitrittsländer), GUS und Mongolei.<br />

Was wird gefördert?<br />

• Gemeinsame Europäische Projekte <strong>für</strong> Hochschulmanagement: Umstrukturierung<br />

der Universitätsverwaltungen, Modernisierung der Verwaltungsabläufe<br />

• Anpassung bestehender und Entwicklung neuer Lehrpläne und Studiengänge<br />

• Entwicklung von Lernmaterialien<br />

117


• Projekte <strong>für</strong> „Institution Building“: Aufbau von institutionellen und Verwaltungsstrukturen<br />

in den Partnerländern zur Förderung der Demokratie und des<br />

Rechtstaatsprinzips<br />

• Netzwerkprojekte zur Verbreitung bewährter Methoden und Ergebnisse und<br />

zum Aufbau von internationalen Hochschulnetzen<br />

Förderinstrumente:<br />

• Zuschüsse unterschiedlicher Höhe (<strong>für</strong> 3 jährige Projekte max. 500.000 EUR,<br />

<strong>für</strong> 2 jährige max. 300.000 EUR)<br />

Wer ist antragsberechtigt?<br />

Aus den Partnerländern:<br />

• Alle staatlich anerkannten Hochschulen, unabhängig von der Art der Finanzierung<br />

• Wirtschafts- und Berufsverbände<br />

• nationale und regionale Behörden (insbesondere Ministerien)<br />

Aus den EU Ländern:<br />

• einzelne Experten von Organisationen, die nicht dem Projektkonsortium<br />

angehören<br />

Kontakt:<br />

Nationale Kontaktstelle <strong>für</strong> TACIS<br />

Herr Siegbert Wuttig<br />

Frau Angelika Sachsenroeder<br />

Tempus National Contact Point<br />

DAAD, Arbeitsstelle EU<br />

Kennedyallee 50<br />

D - 53175 Bonn<br />

Tel.: 0228 882466<br />

Fax: 0228 882555<br />

E-Mail: Tempus@daad.de<br />

Antragstellung:<br />

Europäische Stiftung <strong>für</strong> Berufsbildung – Turin<br />

Villa Gualino, Viale Settimo Severo 65<br />

I-10133 Torino, Italia<br />

Tel.: 0039 / 011 / 630 22 22<br />

Fax. 0039 / 011 / 630 22 00<br />

E-Mail: Tempusexperts@etf.eu.int<br />

Internet: www.etf.eu.int<br />

Themenblock 14. Finanzierungen durch überregionale Institute<br />

14.1. Europäische Investitionsbank (EIB)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Projekte zur Modernisierung oder Umstellung von Unternehmen<br />

118


• Maßnahmen zur Erschließung weniger entwickelter Gebiete<br />

• Schaffung neuer Arbeitsmöglichkeiten, die sich aus der Errichtung des Binnenmarktes<br />

ergeben und wegen ihres Umfangs oder ihrer Art mit in den einzelnen<br />

Mitgliedsstaaten vorhandenen Mitteln nicht vollständig finanziert werden<br />

können<br />

• Vorhaben von gemeinsamen Interesse <strong>für</strong> mehrere EU-Staaten mit erhöhtem<br />

Kapitalbedarf<br />

Wer wird gefördert?<br />

Gewerbliche Unternehmen, speziell KMU (laut EIB-Definition: max. 500 Beschäftigte,<br />

max. Anlagevermögen von 75 Mio. EUR, vorteilhaft ist es, wenn<br />

max. 33,3 % des Kapitals von Großunternehmen gehalten wird), Gebietskörperschaften,<br />

öffentliche Einrichtungen<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Klar abgegrenzte, wirtschaftlich und technisch tragfähige Projekte mit folgenden<br />

Inhalten: Entwicklung wirtschaftsschwacher Regionen / Verbesserung<br />

der Verkehrs- und Telekommunikationsstruktur unter europäischen<br />

Gesichtspunkten / Schutz der Umwelt und des Lebensraumes / Verbesserung<br />

der Lebensbedingungen und rationeller Nutzung der natürlichen Ressourcen<br />

/ der Strukturverbesserung städtischer Gebiete / Verbesserung<br />

und Sicherung der Energieversorgung / Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit<br />

der Industrie und ihrer Integration auf europäischer Ebene.<br />

Sie fördert kleine und mittlere Unternehmen über Globaldarlehen.<br />

• Anlageinvestitionen in den Bereichen Infrastruktur, Industrie, Agrarindustrie,<br />

Landwirtschaft, Energie, Fremdenverkehr sowie in den mit diesen Sektoren<br />

verbundenen Dienstleistungsbereichen<br />

• Projekte in EU-Mitgliedstaaten, mittel- und osteuropäischen Ländern, AKP-<br />

Staaten (Afrika, Karibik, Pazifikraum)<br />

Finanzierung<br />

• Kredite<br />

• Darlehen<br />

• Bürgschaften/Garantien <strong>für</strong> Projektfinanzierungen<br />

• Globaldarlehen <strong>für</strong> Kleine und Mittlere Unternehmen<br />

• Direkt- oder Einzeldarlehen<br />

Größere Vorhaben: Darlehen werden entweder direkt an einen Projektträger<br />

oder über zwischengeschaltete Finanzinstitute vergeben. Für Einzeldarlehen<br />

ist weder ein Mindest- noch ein Höchstbetrag festgeschrieben. Die Untergrenze<br />

richtet sich danach ob Globaldarlehen <strong>für</strong> solche Vorhaben vorgesehen<br />

sind.<br />

Globaldarlehen werden über EIB Finanzierungsinstitutionen oder Geschäftsbanken<br />

eingeräumt. Kredite können zwischen 20.000 EUR und 10 Mio. EUR<br />

betragen. In jedem Fall nur Teilfinanzierung durch EIB, max. 50% der Projektkosten.<br />

Kofinanzierungen mit anderen Geldgebern sind die Regel. EIB-<br />

Darlehen sind mit EU-Fördermitteln z.B. aus der Strukturförderung oder den<br />

Forschungsprogrammen kombinierbar. Dabei darf der kumulierte Finanzierungsbeitrag<br />

der EU (Darlehen und Zuschuss) 70% der Gesamtkosten nicht<br />

übersteigen. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann dieser Anteil<br />

bis zu 90% betragen.<br />

119


Laufzeit der Darlehen<br />

Langfristige Darlehen: Laufzeit <strong>für</strong> Industrieprojekte 4 bis 12 Jahre und <strong>für</strong> Infrastruktur-<br />

und Energievorhaben 20 Jahre und länger. Wahlweise stehen fester<br />

Zinssatz, fester Zinssatz mit Revisionsklausel und variable Verzinsung zur<br />

Verfügung. Tilgungsfreie Zeit zwischen 2 bis 5 Jahre.<br />

Antragstellung<br />

Formlose Antragstellung bei der<br />

Europäischen Investitionsbank (EIB)<br />

100, boulevard Konrad Adenauer<br />

L-2950 Luxembourg<br />

Ansprechpartner: Paul Gerd Löser<br />

Tel: 00352 43 79 21 59<br />

Email: P.loeser@eib.org<br />

Internet: http://www.eib.org<br />

Kreditinstitute in Deutschland, die über Globaldarlehen der EIB verfügen:<br />

Commerzbank AG<br />

Neue Mainzer Straße 32 – 36<br />

60311 Frankfurt/Main<br />

Tel.: 069 13620<br />

Fax: 069 285389<br />

Deutsche Ausgleichsbank<br />

Ludwig-Erhard-Platz 1 – 3<br />

53170 Bonn<br />

Tel.: 0228 831-0<br />

Fax: 0228 831-2255<br />

IKB Deutsche Industriebank AG<br />

Karl-Theodor-Straße 6<br />

40213 Düsseldorf<br />

Tel.: 0211 8221-0<br />

Fax: 0221 8221-900<br />

Bayerische Landesbank<br />

Brienner Straße 18<br />

80333 München<br />

Tel.: 089 217101<br />

Fax: 089 21713579<br />

14.2 Europäischer Investitionsfonds (EIF)<br />

120<br />

Deutsche Bank AG<br />

Postfach 100601<br />

60262 Frankfurt/Main<br />

Tel.: 069 91010<br />

Fax: 069 91034227<br />

Deutsche Genossenschaftsbank<br />

Platz der Republik<br />

60325 Frankfurt/Main<br />

Tel.: 069 744701<br />

Fax: 069 74471685<br />

KfW Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau<br />

Palmengartenstraße 5 – 9<br />

60325 Frankfurt/Main<br />

Ansprechpartner: Herr Mösicke<br />

Tel.: 069 74313420<br />

Fax: 069 74312944<br />

Weitere Auskünfte bei:<br />

"Information Desk" der EIB<br />

Ansprechpartner: Frau Barbara Simonelli<br />

Tel.: 0032 2 43793122<br />

Fax: 0032 2 43793189<br />

Was wird gefördert?<br />

Investitionen, die als risikoträchtig eingestuft werden<br />

Insbesondere Fördergebiete der EU, transeuropäische Netze mit langfristiger<br />

Konsolidierungsphase in den Bereichen: Verkehr, Telekommunikation, Energieübertragung<br />

Förderung nur innerhalb der EU Mitgliedstaaten<br />

max. 50% der Projektkosten<br />

Wer wird gefördert?<br />

speziell KMU, die an der Errichtung von transeuropäischen Netzen (TEN) (Definition<br />

KMU, siehe EIB) beteiligt sind


Förderschwerpunkte<br />

• Langfristige Garantien zur Erleichterung der Kapitalbeschaffung<br />

• Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)<br />

• Kapitalbeteiligung von Wagniskapitalgesellschaften u.ä. (max. 25% Beteiligung)<br />

• Europäische Technologiefazilität (ETF) <strong>für</strong> KMU mit hohem Wachstums-<br />

und Technologiepotential (max. 12,5 Mio. EUR pro Beteiligung)<br />

Voraussetzung<br />

Risikoprüfung der Vorhaben durch EIF (vor allem bei Großvorhaben) oder<br />

durch die Bank, welche das Darlehen gewährt<br />

Finanzierung<br />

• Beteiligungen<br />

• Bürgschaften/Garantien (Finanzierungsgarantien)<br />

Antragstellung<br />

Formloser Antrag an:<br />

Europäischen Investitionsfonds (EIF)<br />

Hausbank oder bei einer am Europäischen Investitionsfonds beteiligten Bank<br />

oder einer Bank, die über Globaldarlehen der Europäischen Investitionsbank<br />

verfügt<br />

Europäischer Investitionsfonds (EIF)<br />

43, av. John F. Kennedy<br />

L-2968 Luxembourg<br />

Tel: 00352 426688-235<br />

Fax: 00352 426688-200<br />

Internet: http://eif.eu.int/<br />

Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau (KfW)<br />

Palmengartenstraße 5 – 9<br />

60325 Frankfurt/Main<br />

Tel: 069 7431-0<br />

Fax: 069 7431-2944<br />

Internet: http://www.kfw.de<br />

Bayerische Landesanstalt <strong>für</strong> Aufbaufinanzierung (LfA)<br />

Königinstraße 17<br />

80539 München<br />

Tel: 089 2124-0<br />

Fax: 089 2124-2440<br />

Internet: http://www.lfa.de<br />

13.3 Europäische Bank <strong>für</strong> Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)<br />

Wer wird gefördert?<br />

Private und öffentliche Unternehmen in den mittel- und osteuropäischen Empfängerländern<br />

und der GUS<br />

121


Förderschwerpunkte<br />

Investitionen und Projekte, die den Übergang zur offenen Marktwirtschaft und<br />

die Entwicklung des privaten und unternehmerischen Handels fördern.<br />

Insbesondere werden in den Einsatzländern produktive, wettbewerbsorientierte<br />

und privatwirtschaftliche Unternehmertätigkeit einschließlich des<br />

Dienstleistungs- und Finanzsektors sowie der damit zusammenhängenden Infrastruktur<br />

unterstützt.<br />

Finanzierung<br />

• Investitionsfinanzierung über Finanzmittler:<br />

• Darlehensfinanzierung (Global- oder Einzeldarlehen)<br />

• Beteiligungsfinanzierungen (Investment oder Wagniskapitalfonds)<br />

Kapitalanteil der EBWE: 25-30 %, kurzfristig bis zu 49 %.<br />

Investitionszeitraum: 3 - 7 Jahre<br />

Regionale Sonderinvestmentfonds<br />

Bereitstellung von Eigenkapital; Fremdfinanzierung<br />

Verwaltung erfolgt durch EWB, gleiches Bewilligungsverfahren wie normale Investitionsprojekte<br />

der EWB<br />

Antragstellung<br />

Europäische Bank <strong>für</strong> Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)<br />

One Exchange Square<br />

London EC2A 2JN<br />

United Kingdom<br />

Generelle Informationen:<br />

Tel: 0044 20 73 38 60 00<br />

Fax: 0044 20 73 38 61 00<br />

Projektanträge<br />

Tel.: 0044 20 73 38 62 82<br />

Fax: 0044 20 73 38 61 02<br />

E-Mail: projectenquiries@ebrd.com<br />

Internet: http://www.ebrd.com<br />

122


11. Fazit<br />

Statt einer traditionellen Zusammenfassung schließt der Export-Ratgeber mit gebündeltem<br />

Erfahrungswissen „auf einen Blick“.<br />

Den Anfang macht ein Resümee erfolgreicher Dienstleistungsexporteure aus Österreich,<br />

die eine Exportquote von 20-50 % aufweisen. Diesem Resümee folgen die „10<br />

Gebote“ einer erfolgreichen Internationalisierung <strong>für</strong> unternehmensnahe <strong>Dienstleister</strong>,<br />

die aus einer Vielzahl von empirischen Untersuchungen, Publikationen, Seminaren<br />

und Unternehmensfeedback resultieren.<br />

Resümee erfolgreicher Dienstleistungsexporteure<br />

Unsere Motive <strong>für</strong> die Exporttätigkeit<br />

• Firmenexpansion/Umsatzsteigerung<br />

• Sättigung des Heimatmarkts<br />

• Imagegewinn<br />

• Know-how-Gewinn<br />

Die Hürden zu Beginn<br />

• Akquisitionskosten<br />

• Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten<br />

• Zusammenarbeit Industrie/Gewerbe und Consulting<br />

• Zusammenarbeit von Dienstleistungsexporteuren<br />

• Internationale Referenzen<br />

• Niedrigere Tagessätze und Honorare im Ausland<br />

Unsere Empfehlungen <strong>für</strong> die Erschließung von Auslandsmärkten<br />

• Marktinformationen von den Zielmärkten einholen<br />

• Marktpotenzial auf den Zielmärkten erheben<br />

• Marketingkonzept <strong>für</strong> die Zielmärkte erstellen<br />

• Prospekt- und Präsentationsmaterial in die jeweilige Landessprache übersetzen<br />

• Zusammenstellung einer professionellen, auf den jeweiligen Zielmarkt abgestimmten<br />

Referenzprojekt-Mappe<br />

• Rechtzeitig Kooperationspartnerschaften und Netzwerke aufbauen<br />

• Regelmäßiges Projektmonitoring (private und öffentliche Auftraggeber)<br />

• Vor-Ort-Präsenz und -Kundenbetreuung von Anfang an<br />

123


Die „10 Gebote“ erfolgreicher Internationalisierung<br />

1. Definiere das Ziel!<br />

Ist die Internationalisierung passend zu Ihren strategischen Unternehmenszielen?<br />

Wie könnte das Internationalisierungsziel präzise mittel- bis langfristig aussehen?<br />

2. Sammle Marktinformationen!<br />

Welcher Auslandsmarkt kommt <strong>für</strong> Ihr Unternehmen in Frage? (Preise, Wettbewerber,<br />

Marktvolumen, Vertriebswege)<br />

3. Stelle Ressourcen bereit!<br />

Haben wir geeignete Vertriebsmitarbeiter? Haben wir Zeitressourcen? Wer ist Projektverantwortlicher,<br />

aus welchen Personen besteht das Projektteam (inkl. externe<br />

Berater)? Brauchen Ihre Mitarbeiter eine Schulung? Unterfüttern Sie Ihre präzise mittel-<br />

und langfristige Zieldefinition mit einen konkreten Internationalisierungsbudget<br />

(Zeit und Kosten)!<br />

4. Suche systematisch nach Geschäfts- und Kooperationspartnern!<br />

Verwenden Sie darauf alle Sorgfalt. Mit dem richtigen Partner im Ausland haben Sie<br />

halb gewonnen.<br />

5. Erstelle ein Marketingkonzept <strong>für</strong> die Zielmärkte!<br />

Nutzen Sie dabei das Know-how und die Erfahrungen Ihres Partners vor Ort. Erstellen<br />

Sie mit Ihrem Partner eine auf den jeweiligen Zielmarkt abgestimmte, auch<br />

sprachlich angepasste professionelle Imagebroschüre mit Referenzen.<br />

6. Verliere nicht die Geduld!<br />

Gut Ding braucht Weile! Berücksichtigen Sie eine „Durststrecke“ in Ihrem Internationalisierungsbudget.<br />

7. Beziehe das „Projekt Internationalisierung“ in das Informations- und Controllingsystem<br />

deines Unternehmens ein!<br />

Monitoren Sie vor allem auch Ihren Partner im Ausland (enge Abstimmung, regelmäßige<br />

Zusammenkünfte, gemeinsame Ergebnisanalyse, Besprechung von Korrekturmaßnahmen,<br />

falls nötig neue Partnersuche)!<br />

8. Sei dir der international unterschiedlichen Wertesysteme bewusst!<br />

Seien Sie aufmerksam <strong>für</strong> Zwischentöne, übertragen Sie nicht Ihren Arbeitsstil auf<br />

den Partner und zwingen Sie ihm nicht Ihre Gangart auf. „When in Rome, do like the<br />

Romans do.“<br />

9. Lerne die Sprache des Landes, in dem dein Unternehmen Fuß fasst!<br />

Schon das Bemühen zählt!<br />

10. Lass dir raten!<br />

Die bayerischen IHKs machen sich stark <strong>für</strong> Ihren Erfolg!<br />

124


Anhang 1:<br />

Top-50 Internet-Adressen*<br />

<strong>für</strong> das Auslandsgeschäft<br />

* nur Adressen mit freiem Zugang<br />

Quelle: Euro Info Centre der IHK <strong>für</strong> München und Oberbayern, Januar 2006<br />

Außer Konkurrenz!<br />

www.auwi-bayern.de<br />

Außenwirtschaftsportal <strong>Bayern</strong> – alles Wissenswerte rund um´s Auslandsgeschäft<br />

Directories<br />

www.kompass.com<br />

Firmen- und Produktsuche in 70 Ländern mit einer exzellenten Branchen-<br />

/Produktdifferenzierung, sehr gut nutzbar auch im Dienstleistungsbereich (unter<br />

„Dienstleistungen <strong>für</strong> Firmen, Berater“)<br />

www.europages.com<br />

Firmen- und Produktsuche in 35 vorwiegend europäischen Ländern mit zum Teil regionaler<br />

innerstaatlicher Aufgliederung als Besonderheit<br />

www.e-trade-center.com<br />

Die zentrale Geschäftskontaktbörse der deutschen Wirtschaft <strong>für</strong> Auslandsgeschäfte.<br />

Kooperationen, Waren und Dienstleistungen weltweit finden – und selbst gefunden<br />

werden!<br />

www.wlw.net<br />

Wer liefert was? Firmen- und Produktsuche in 10 europäischen Ländern<br />

Fördermittel<br />

www.bmwi.de<br />

Umfassendste Fördermitteldatenbank: > Unternehmer > Förderdatenbank > Förderdatenbank-Suche<br />

> Direkt zur Förderdatenbank-Suche > Förderbereich „Export“<br />

auswählen > Suche starten<br />

www.eic-muenchen.de<br />

> Fördermittel > Beste Fördermittel: Die außenwirtschaftlichen Top-<br />

Förderprogramme der EU, Deutschlands und <strong>Bayern</strong>s<br />

www.dsgv.de/europaservice<br />

125


EU-Förderprogramme; ausgezeichnete Übersicht inkl. Fristen<br />

Europäische Union und Binnenmarkt<br />

europa.eu.int/youreurope<br />

Zentrale Seite der EU <strong>für</strong> Unternehmer und Bürger<br />

Länder und Märkte<br />

www.bfai.de<br />

Die Homepage der Bundesagentur <strong>für</strong> Außenwirtschaft. Ein Grundangebot aus den<br />

Datenbanken „Länder und Märkte“, „Recht“ sowie der Publikationsdatenbank kann<br />

kostenfrei abgerufen werden. Die Datenbanken „Zolltarife“ und „Rechtsanwälte im<br />

Ausland“ sind komplett freigeschaltet.<br />

www.dsgv.de/europaservice<br />

Länderinfos; sehr aktuell gehaltene Infos und Links zu europäischen Ländern<br />

www.euro-sofac.com<br />

wertvolle Infos über Wirtschaft, Geschäftstätigkeit und Branchen in 80 Ländern<br />

www.spiegel-online.de<br />

< Länder-Lexikon: Die wichtigsten Länderdaten in aller Kürze<br />

www.fifoost.org/index.php<br />

Portal <strong>für</strong> Geschäftstätigkeiten in osteuropäischen Ländern mit Länderinfos<br />

globaledge.msu.edu<br />

Erlaubt den Zugriff auf die “Country Commercial Guides” – einem Jumbo-<br />

Länderpaktet der US-Außenhandelsförderung <strong>für</strong> US-Firmen (Länderauswahl bei<br />

“jump to”)<br />

www.odci.gov/cia/publications/factbook/index.htm<br />

Eine Fundgrube übersichtlicher Länderinformationen der CIA in Form des „World<br />

Factbook“<br />

www.trading-safely.com<br />

unter der Rubrik „Country Risk“ grundlegende Kurzinformationen, insbesondere hilfreich<br />

bei „Means of payment...“ und „Risk Assessment“<br />

www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos<br />

Praktisch gut verwertbare Länder- und Reiseinformationen<br />

www.fita.org/tradehub.html<br />

Nützlich sind „Country Profiles“ und „Tools of Trade“<br />

www.bayerische-landesbank.de<br />

> “Volkswirtschaft/Research” > bei “Volkswirtschaft” auf “weiter” > “Länderanalysen”<br />

mit sehr gutem Kurzüberblick<br />

126


www.export.nl<br />

Infos über „Countries” (gut strukturierte Lindsammlung!), „Industry Sector Reports“<br />

und „Export Knowledge“<br />

strategis.ic.gc.ca/sc mrkti/ibinddc/engdoc/1a1.html<br />

Land auswählen: gute Übersicht der vorhandenen Infos, auch mit guten Brancheninfos<br />

lcweb2.loc.gov/frd/cs/cshome.html<br />

Library of Congress – Country Studies: gut ist der geschichtliche Teil; zur List der<br />

verfügbaren Länder auf der Homepage etwas nach unten scrollen<br />

www.ahk.de<br />

Anschriften der deutschen Auslandshandelskammern in aller Welt; nach Anklicken<br />

eines bestimmten Landes gute Erstinformationen über die Register „Land & Leute“<br />

und „Wirtschaftsinfos“<br />

www.rgre.de<br />

Übersicht der deutschen Städtepartnerschaften – oft eine wichtige Hilfe, um über<br />

Kontakt zu Bürgermeistern im Ausland Geschäftsmöglichkeiten herzustellen: >Datenbanken<br />

der kommunalen Partnerschaften<br />

www.tradeport.org/library/geography_travel.html<br />

Feiertage (mit religiösen Hintergrunderklärungen) und Landkarten (nach verschiedenen<br />

Kriterien geordnet) jeweils weltweit<br />

www.agaportal.de/pages/aga/index<br />

> Länderklassifizierung: „Länderklassifizierung“ <strong>für</strong> die Ausfuhrgewährleistungen<br />

(auch als genereller Länder-Risikoindex nutzbar)<br />

www.transparency.de<br />

> Korruptionsindices: Länderklassifizierung gemäß Korruptionsgrad<br />

Messen<br />

www.bayern-international.de<br />

Bayerisches Messebeteiligungsprogramm und mehr<br />

www.auma.de<br />

Termine/Daten <strong>für</strong> alle Messen national und weltweit, deutsches Messebeteiligungsprogramm<br />

Reiseinfos<br />

www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/index_html<br />

Schneller Überblick über die deutschen Beziehungen zu Ländern, über Reise- und<br />

Sicherheitshinweise, Arbeiten im Ausland sowie Adressen der politischen Vertretungen<br />

im In- und Ausland<br />

127


www.wetter.com<br />

Wetter weltweit – praktisch bei Geschäftsreisen: > Wetter > Weltwetter<br />

Recht<br />

www.gettingthedealthrough.com<br />

Fragen zum internationalen Recht und Richtlinien wie z. B. Trademarks, Patente,<br />

Insolvenzrecht<br />

www.loc.gov/law/guide/nations.html<br />

Zahlreiche Links zu Rechtsinfos <strong>für</strong> Länder weltweit<br />

www.findlaw.com/12international/countries/index.html<br />

Wirtschaftsrechtliche Linksammlung in Ergänzung zur vorherigen Internet-Adresse<br />

www.jura.uni-sb.de/internet<br />

Die wichtigste Adresse zum Thema aus Deutschland<br />

europa.eu.int/celex<br />

freier Zugang zu allen EU-Rechtstexten !<br />

www.anwalt-suchservice.de<br />

Anwalt-Suchservice<br />

www.worldtrademarklawreport.com/yearbook/2005/chapters.aspx<br />

Täglicher E-mailservice über Neuigkeiten aus dem Bereich Markenrecht<br />

www.bstbk.de<br />

Steuerberater weltweit<br />

Statistik<br />

www.worldbank.org/data<br />

Volkswirtschaftliche Datensammlung vom Feinsten! Hervorragende internationale<br />

Vergleichsmöglichkeiten sind optimal <strong>für</strong> Analysezwecke<br />

www.imf.org/external/country/index.htm<br />

Ausführliche volkswirtschaftliche Länderinformationen des Internationalen Währungsfonds<br />

(IWF)<br />

www.oecd.org<br />

Vielzahl von aktuellen statistischen Daten über die OECD-Mitglieder (Industrieländer)<br />

unter „Statistics“<br />

europa.eu.int/comm/eurostat<br />

Fülle von volkswirtschaftlichen statistischen Informationen über die EU<br />

www.wto.org<br />

die Rubriken „Trade statistics“ und „Economic research & analysis“ enthalten substanzielle<br />

Informationen zum globalen Handel<br />

128


www.intracen.org<br />

Ausführliche Handelsstatistiken <strong>für</strong> Länder weltweit<br />

Zoll<br />

www.zoll.de<br />

Die zentrale Zoll-Seite in Deutschland<br />

mkaccdb.eu.int<br />

Datenbank der EU informiert u. a. über Zolltarife nichttarifäre Handelshemmnisse<br />

sowie GATS in 90 Drittländern<br />

www.bba.de<br />

Biologische Bundesanstalt <strong>für</strong> Land- und Forstwirtschaft informiert über Holzverpackungen<br />

www.bafa.de<br />

Bundesamt <strong>für</strong> Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />

www.destatis.de/allg/d/klassif/wa download.htm<br />

Warenverzeichnis <strong>für</strong> die Außenhandelsstatistik<br />

europa.eu.int/comm/taxation customs/dds/de/tarhome.htm<br />

Zolltarif (TARIC)<br />

europa.eu.int/comm/external relations/cfsp/sanctions/index.htm<br />

Antiterrorismus-Liste<br />

www.un.org/Docs/sc/committees/1267/1267ListEng.htm<br />

UN Antiterrorismus-Informationen<br />

Sonstiges<br />

www.ixpos.de<br />

Außenwirtschaftsportal mit vielen Links (Institutionen-orientiert)<br />

www.bff-online.de<br />

Sehr gute Informationen zur Umsatzsteuer (EU/Drittländer) und Doppelbesteuerung<br />

(mit Download aller bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik<br />

Deutschland)<br />

www.incoterms.org<br />

Die „incoterms wallchart“ zum Downloaden zeigt eine gute Übersicht der Incoterms<br />

2000<br />

dict.leo.org/?lang=de<br />

sehr schnelles und leicht zu bedienendes Wörterbuch Deutsch-Englisch/ Englisch-<br />

Deutsch<br />

129


www.quazell.com/tutorials.htm<br />

Eine Fülle von Infos <strong>für</strong> den Exporteur, u. a. Formulierungshilfen <strong>für</strong> englischsprachige<br />

Geschäftsbriefe unter > menu > Business Letters<br />

Anhang 2: Ansprechpartner und Adressen<br />

1. Bayerische IHKs, DIHK, AHKs, Eurochambres<br />

Die IHKs sind die ersten Ansprechpartner, wenn es um Informationen oder Beratung<br />

zum internationalen Dienstleistungsverkehr geht. Im Einzelnen bieten die IHKs das<br />

folgende Dienstleistungsspektrum an:<br />

• Beratung/Auskünfte: Auskünfte über ausländisches Wirtschaftsrecht und Informationen<br />

zu in- und ausländischer Devisengesetzgebung; Beratung über<br />

Direktinvestitionen im Ausland<br />

• Adressvermittlung und Kontaktanbahnung <strong>für</strong> Geschäftsbeziehungen in In-<br />

und Ausland<br />

• Veranstaltungen, wie z. B. die Organisation von Zusammentreffen zwischen<br />

deutschen Unternehmen und Wirtschaftsdelegationen aus den Partnerländern<br />

zum Informationsaustausch; Länderinformationstage und Außenhandelsseminare<br />

zu allen wichtigen Aspekten des Auslandsgeschäfts<br />

• Firmenregister; Pflege der regionalen Außenwirtschaftsdaten; Adressvermittlung;<br />

Hilfe bei der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen, insbesondere<br />

durch Nachweise in- und ausländischer Bezugsquellen; Vermittlung von Warenangeboten<br />

und –nachfragen<br />

• Internationale Messen: Auskünfte und Beratung über Messen im Ausland,<br />

Mitwirkung am öffentlichen Messeförderungsprogramm <strong>für</strong> kleinere und mittlere<br />

Unternehmen<br />

• Information und Öffentlichkeitsarbeit: Newsletter zu außenwirtschaftlichen<br />

Themen, IHK-Zeitschriften, Länderinformationen<br />

Die bayerischen IHKs kooperieren intensiv. <strong>Bayern</strong>weite IHK-Projekte, federführend<br />

von einer einzelnen IHK betreut, werden im Rahmen des Außenwirtschaftszentrum<br />

<strong>Bayern</strong> (AWZ) abgewickelt und im Rahmen der „High-Tech Offensive Zukunft <strong>Bayern</strong>“<br />

gefördert (Näheres unter www.awz-bayern.de).<br />

Die Adressen der bayerischen IHKs und ihre jeweiligen Ansprechpartner <strong>für</strong> Fragen<br />

zum Auslandsgeschäft sind:<br />

130


Industrie- und Handelskammer <strong>für</strong> Aschaffenburg<br />

Kerschensteinerstraße 9<br />

63701 Aschaffenburg<br />

Ansprechpartner: Herr Babilon<br />

Tel.: 06021 / 88 01 13<br />

Fax: 06021 / 88 022 133<br />

E-Mail: babilon@aschaffenburg.ihk.de<br />

Industrie- und Handelskammer <strong>für</strong> Augsburg und Schwaben<br />

Stettenstraße 1 und 3<br />

86008 Augsburg<br />

Ansprechpartner: Herr Sir<br />

Tel.: 0821 / 31 62 251<br />

Fax: 0821 / 31 62 259<br />

E-Mail: axel.sir@augsburg.ihk.de<br />

Industrie- und Handelskammer <strong>für</strong> Oberfranken Bayreuth<br />

Bahnhofstraße 23-27<br />

95444 Bayreuth<br />

Ansprechpartner: Herr Dr. Kolb<br />

Tel.: 0921 / 88 61 58<br />

Fax: 0921 / 88 61 61<br />

E-Mail: kolb@bayreuth.ihk.de<br />

Industrie- und Handelskammer zu Coburg<br />

Schlossplatz 5, Palais Edinburg<br />

96409 Coburg<br />

Ansprechpartner: Herr Seidenspinner<br />

Tel.: 09561 / 74 26 14<br />

Fax: 09561 / 74 26 15<br />

E-Mail: seidenspinner@coburg.ihk.de<br />

Industrie- und Handelskammer <strong>für</strong> München und Oberbayern<br />

Max-Joseph-Straße 2<br />

80323 München<br />

Ansprechpartner: Herr Dr. Gößl<br />

Tel.: 089 / 51 16 363, 51 16 368<br />

Fax: 089 / 51 16 465, 51 16 290<br />

E-Mail: goessl@muenchen.ihk.de<br />

Industrie- und Handelskammer Nürnberg <strong>für</strong> Mittelfranken<br />

Hauptmarkt 25-27<br />

90271 Nürnberg<br />

Ansprechpartner: Herr Siegert<br />

Tel.: 0911 / 13 35 397<br />

Fax: 0911 / 13 35 488<br />

E-Mail: siegert@nuernberg.ihk.de<br />

Industrie- und Handelskammer <strong>für</strong> Niederbayern in Passau<br />

Nibelungenstraße 15<br />

94032 Passau<br />

Ansprechpartner: Herr Sonnleitner<br />

131


Tel.: 0851 / 50 72 45<br />

Fax: 0851 / 50 72 40<br />

E-Mail: sonnleitner@passau.ihk.de<br />

Industrie- und Handelskammer Regensburg<br />

Dr.-Martin-Luther-Straße 12<br />

93047 Regensburg<br />

Ansprechpartner: Herr Dr. Brunnbauer<br />

Tel.: 0941 / 56 94 231<br />

Fax: 0941 / 56 94 305<br />

E-Mail: brunnbauer@regensburg.ihk.de<br />

Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt<br />

Mainaustraße 33<br />

97082 Würzburg<br />

Ansprechpartner: Frau Oker<br />

Tel.: 0931 / 41 94 353<br />

Fax: 0931 / 41 94 111<br />

E-Mail: oker@wuerzburg.ihk.de<br />

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)<br />

Breite Straße 29<br />

10178 Berlin<br />

Tel.: 0 30 / 2 03 08-0<br />

Fax: 0 30 / 2 03 08-10 00<br />

E-Mail: dihk@berlin.dihk.de<br />

Internet: www.dihk.de<br />

Auslandshandelskammern (AHKs)<br />

Die deutschen AHKs sind die wichtigsten Ansprechpartner <strong>für</strong> deutsche Unternehmen<br />

im Ausland: 1.200 Mitarbeiter in 117 Büros in 80 Ländern stehen zur Verfügung.<br />

Da die AHKs sich überwiegend selbst finanzieren müssen, sind ihre Leistungen zumeist<br />

kostenpflichtig. Die wichtigsten Dienstleistungen sind:<br />

• Kommerzieller Auskunftsdienst: Bezugsquellennachweis, Adressenvermittlung<br />

und Kontaktanbahnung<br />

• Rechtsberatung und administrative Dienste: Information über Regularien,<br />

Auskunft zu Wirtschafts- und Steuerrecht (soweit nach Landesrecht erlaubt),<br />

Investitionsberatung<br />

• Messen: Informationen über/und Unterstützung bei Veranstaltungen im Partnerland<br />

• Märkte: Analysen und branchenspezifische Marktinformationen, Beratung und<br />

Betreuung bei öffentlichen Ausschreibungen<br />

• Mitgliederservice: Unterstützung bei der Interessenvertretung, Forumaktivitäten,<br />

IHK-Zeitschrift, Erfahrungsaustausch<br />

132


Ein Verzeichnis der deutschen AHKs, Delegierten und Repräsentanten der Deutschen<br />

Wirtschaft ist erhältlich bei den IHKs oder dem DIHK. Die Internet-Angebote<br />

der AHKs sind zu finden unter: www.ahk.de. Die IHKs oder der DIHK bieten auch<br />

Übersichten über die von den einzelnen AHKs angebotenen Publikationen an. Wenn<br />

eine Anzeige in einer der 50 AHK-Zeitschriften geschaltet werden soll, können Sie<br />

sich an die Service-Stelle Auslandshandelskammern beim DIHK wenden, Tel.: 030-<br />

20 308-2440, Fax: 030-20 308-2446.<br />

Eurochambres<br />

IHKs im Ausland können vor allem dann gute Ansprechpartner sein, wenn es um das<br />

Engagement in einer bestimmten Region geht. Eurochambres ist ein Zusammenschluss<br />

europäischer IHKs und bietet Anschriften europäischer und außereuropäischer<br />

IHKs:<br />

EUROCHAMBRES<br />

The Chamber House<br />

Avenue des Arts, 19 A/D<br />

1000 Brüssel, Belgien<br />

Tel.: 00 32 / 2 / 28 20 850<br />

Fax: 00 32 / 2 / 23 000 38<br />

E-Mail: eurochambres@eurochambres.be<br />

Internet: www.eurochambres.be<br />

2. Sonstige Informations- und Förderstellen in <strong>Bayern</strong> und Deutschland<br />

Euro-Info-Centren (EICs)<br />

Die 30 Euro-Info-Centren in Deutschland (www.eic.de) haben die Aufgabe, Unternehmen<br />

zu Fragen des Binnenmarktes zu informieren und zu beraten. Hierzu gehören:<br />

• Länderinformationen<br />

• Hilfe bei der Suche geeigneter Partnerunternehmen in der EU<br />

• Förderprogramme der Europäischen Union<br />

• Öffentliche Aufträge in den EU-Ländern<br />

• Richtlinien der Europäischen Union<br />

in <strong>Bayern</strong>:<br />

Industrie- und Handelskammer <strong>für</strong> München und Oberbayern<br />

Euro Info Center<br />

Max-Joseph-Str. 2<br />

80333 München<br />

Telefon: 0 89 – 51 16-3 60<br />

Telefax: 0 89 – 51 16-83 60<br />

133


E-Mail: eic@muenchen.ihk.de<br />

Industrie- und Handelskammer <strong>für</strong> Augsburg und Schwaben<br />

Handwerkskammer <strong>für</strong> Schwaben<br />

Euro Info Center<br />

Stettenstr. 1 + 3<br />

86150 Augsburg<br />

Telefon: 08 21 – 31 62-2 85<br />

Telefax: 08 21 – 31 62-1 85<br />

E-Mail: eic@augsburg.ihk.de<br />

LGA – Landesgewerbeanstalt <strong>Bayern</strong><br />

Tillystr. 2<br />

90431 Nürnberg<br />

Telefon: 09 11 – 6 55-49 33<br />

Telefax: 09 11 – 6 55-49 35<br />

E-Mail: eic@lga.de<br />

Bayerische Handwerkskammern (HWKs)<br />

Handwerkskammer <strong>für</strong> Oberfranken<br />

Kerschensteinerstraße 7<br />

95448 Bayreuth<br />

Ansprechpartner: Herr Koller<br />

Tel.: 0921 / 91 01 36<br />

Fax: 0921 / 91 03 09<br />

Handwerkskammer <strong>für</strong> Mittelfranken<br />

Sulzbacher Straße 11-15<br />

90119 Nürnberg<br />

Ansprechpartner: Herr Piohmer<br />

Tel.: 0911 / 53 09 240<br />

Fax: 0911 / 53 09 288<br />

Handwerkskammer <strong>für</strong> Schwaben<br />

Schmiedberg 4<br />

86152 Augsburg<br />

Ansprechpartner: Herr Brandmair<br />

Tel.: 0821 / 32 59 201<br />

Fax: 0821 / 32 59 271<br />

Handwerkskammer Coburg<br />

Hinterer Floßanger 6<br />

96450 Coburg<br />

Ansprechpartner: Herr Dr. Knoblich<br />

Tel.: 09561 / 51 70<br />

Fax: 09561 / 68 58 6<br />

Handwerkskammer <strong>für</strong> München und Oberbayern<br />

Max-Joseph-Straße 4<br />

80333 München<br />

134


Ansprechpartner: Frau Peinel<br />

Tel.: 089 / 51 19 256<br />

Fax: 089 / 51 19 311<br />

Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz<br />

Ditthornstraße 10<br />

93055 Regensburg<br />

Ansprechpartner: Herr Rechenmacher<br />

Tel.: 0941 / 79 65 0<br />

Fax: 0941 / 79 25 50<br />

Handwerkskammer <strong>für</strong> Unterfranken<br />

Rennweger Ring 3<br />

97070 Würzburg<br />

Ansprechpartner: Herr Fischer<br />

Tel.: 0931 / 30 90 8-0<br />

Fax: 0931 / 30 90 8-53<br />

State of Bavaria Liaison Office Washington D.C.<br />

1627 I Street N.W.<br />

Suite 550<br />

Washington, D.C.<br />

20006 USA<br />

Ansprechpartner: Herr Peter F. Salminger<br />

Telefon: 001 / 202 / 6 59 47 77<br />

Direktdurchwahl: 001 / 202 / 6 59 68 23<br />

Telefax: 001 / 202 / 6 59 47 79<br />

E-Mail: Psalminger@bavariaindc.org<br />

<strong>Bayern</strong> International – Bayerische Gesellschaft <strong>für</strong> Internationale Wirtschaftsbeziehungen<br />

mbH<br />

Am Messesee 2<br />

81829 München<br />

Telefon: 089 / 949 26 – 0<br />

E-Mail: info@bayern-international.de<br />

Internet: www.bayern-international.de<br />

Clearingstelle <strong>für</strong> internationale Dienstleistungskooperation<br />

der Ingenieurekammer-Bau<br />

Nymphenburger Straße 5<br />

80335 München<br />

Ansprechpartner: Herr Dr.-Ing. Roland Molzahn<br />

Telefon: 089 / 41 94 34-50<br />

Telefax: 089 / 41 94 34-20<br />

E-Mail: r.molzahn@bayika.de<br />

Internet: www.dienstleistungskooperation.de<br />

Technologietransfer Wasser (TTW) des Wasserwirtschaftsamts Hof<br />

Jahnstr. 4<br />

95030 Hof<br />

Ansprechpartner: Leiter des Amtes Herr Oberhauser<br />

135


Tel.: 09281 / 89 11 70<br />

Fax: 09281 / 89 11 00<br />

E-Mail: ttw@wwa-ho.bayern.de<br />

Internet: www.bayern.de/wwa-ho<br />

Auswärtiges Amt<br />

Die deutschen Auslandsvertretungen sind vor allem dort, wo es (noch) keine Auslandshandelskammern<br />

gibt, Ansprechpartner <strong>für</strong> deutsche Unternehmen. Sie beraten<br />

dort deutsche Unternehmen und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Wirtschaftsinteressen<br />

gegenüber staatlichen Stellen der Gastländer. Eine Broschüre des<br />

Auswärtigen Amtes listet alle deutschen Vertretungen im Ausland und alle ausländischen<br />

Vertretungen in Deutschland auf.<br />

Auswärtiges Amt<br />

Werderscher Markt 1<br />

10117 Berlin<br />

Postanschrift: 11013 Berlin<br />

Telefon: 01888 / 1 70 oder 030 / 5000-0<br />

Telefax: 01888 / 17 34 02 oder 030 / 5000-34 02<br />

E-Mail: poststelle@auswaertiges-amt.de<br />

Internet: www.auswaertiges-amt.de<br />

Deutsche Institution <strong>für</strong> Schiedsgerichtsbarkeit<br />

Deutsche Institution <strong>für</strong> Schiedsgerichtsbarkeit e.V.<br />

Beethovenstraße 5-13<br />

50674 Köln<br />

Telefon: 0221 / 28 55 20<br />

Telefax: 0221 / 285520<br />

E-Mail: dis@dis-arb.de<br />

Internet: www.dis-arb.de<br />

Bundesagentur <strong>für</strong> Außenwirtschaft (bfai)<br />

Die bfai hat als Servicestelle des Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft die Aufgabe,<br />

deutsche Unternehmen mit aktuellen Informationen über Auslandsmärkte zu versorgen.<br />

Die Informationen werden dabei übermittelt durch:<br />

• Einzelbroschüren<br />

• Zeitschriften<br />

• CD-Rom<br />

• Internet<br />

• Den Profildienst (individueller Informationsdienst <strong>für</strong> einzelne Unternehmen)<br />

Themen der Berichterstattung sind:<br />

• Branchentrends<br />

• Rechts- und Zollregelungen<br />

136


• Investitions- und Finanzierungsprojekte<br />

• Ausschreibungen<br />

• Geschäftswünsche<br />

Bundesagentur <strong>für</strong> Außenwirtschaft (bfai)<br />

Agrippastraße 87 – 93<br />

50676 Köln<br />

Tel.: 0221 / 20 57-0<br />

Fax: 0221 / 20 57-2 12<br />

E-Mail: info@bfai.de<br />

Internet: www.bfai.de<br />

Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA)<br />

Der AUMA<br />

• informiert Aussteller und Besucher über Termine, Angebote und die wichtigsten<br />

Kennzahlen ausländischer Messen durch Printmedien, CD-Rom, Internet<br />

und individuelle Auskünfte<br />

• berät Interessenten bei der Vorbereitung und Durchführung von Auslandsmessebeteiligungen<br />

• koordiniert die offiziellen Auslandmessebeteiligungen der deutschen Wirtschaft<br />

• ist Mitveranstalter der selbständigen Auslandspräsentationen der deutschen<br />

Wirtschaft<br />

Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA)<br />

Lilienthalstraße 9<br />

10179 Berlin<br />

Telefon: 030 / 24 000-0<br />

Telefax: 030 / 24 000-3 30<br />

E-Mail: info@auma.de<br />

Internet: www.auma.de<br />

IHK-Gesellschaft zur Förderung der Außenwirtschaft und der Unternehmensführung<br />

mbH<br />

Die IHK-Gesellschaft versteht sich als Unternehmen der Markt- und Außenwirtschaftsberatung<br />

und ist <strong>Dienstleister</strong> insbesondere <strong>für</strong> kleine und mittlere Unternehmen.<br />

Der Schwerpunkt liegt bei der Förderung der Beziehungen zu den ost- und<br />

südosteuropäischen Unternehmen.<br />

Einzelne Dienstleistungen <strong>für</strong> Unternehmen sind:<br />

• Firmenpools<br />

• Durchführung von EU-Exportförderprogrammen wie Gateway to Japan<br />

137


• Erstellung von Publikationen<br />

IHK-Gesellschaft zur Förderung der Außenwirtschaft<br />

und der Unternehmensführung mbH<br />

Büro Berlin:<br />

Breite Straße 29<br />

10178 Berlin<br />

Telefon: 030 / 2 03 08 23 51<br />

Telefax: 030 / 2 03 08 23 66<br />

Internet www.ihk-gmbh.com<br />

Ländervereine<br />

Ost- und Mitteleuropaverein e.V.<br />

Ferdinandstraße 36<br />

20095 Hamburg<br />

Telefon: 040 / 33 89 45<br />

Telefax: 040 / 32 35 78<br />

E-Mail: info@omv.de<br />

Internet: www.omv.de<br />

Australien-Neuseeland-Südpazifik-Verein e.V.<br />

Neuer Jungfernstieg 21<br />

20354 Hamburg<br />

Telefon: 040 / 34 04 15<br />

Telefax: 040 / 35 18 15<br />

Afrika Verein e.V.<br />

Neuer Jungfernstieg 21<br />

20354 Hamburg<br />

Telefon: 040 / 41 91 33-0<br />

Telefax: 040 / 35 47 04<br />

E-Mail: post@afrikaverein.de<br />

Internet: www.afrikaverein.de<br />

Ibero-Amerika-Verein e.V.<br />

Alsterglacis 8<br />

20354 Hamburg<br />

Telefon: 040 / 41 47 82 02<br />

Telefax: 040 / 45 79 60<br />

E-Mail: info@ibero-amerikaverein.de<br />

Internet: www.ibero-amerikaverein.de<br />

Ostasiatischer Verein e.V. (OAV)<br />

Neuer Jungfernstieg 21<br />

20354 Hamburg<br />

Telefon: 040 / 35 75 59-0<br />

Telefax: 040 / 35 75 59-25<br />

E-Mail: oav@oav.de<br />

Internet: www.oav.de<br />

138


Nah- und Mittelostverein e.V.<br />

Große Theaterstraße 1<br />

20354 Hamburg<br />

Telefon: 040 / 4 50 33 10<br />

Telefax: 040 / 4 50 33 131<br />

E-Mail: numov@aol.com<br />

Internet: numov.de<br />

3. Verbände (Auswahl)<br />

Deutschland<br />

Deutscher Franchise-Verband<br />

DFV - Deutscher Franchise-Verband e.V. (DFV)<br />

Luisenstraße 41<br />

10117 Berlin<br />

Telefon: 030 / 27 89 02 - 0<br />

Telefax: 030 / 27 89 02 - 15<br />

E-Mail: info@dfv-franchise.de<br />

Internet: www.dfv-franchise.de<br />

Handelsvertreterverbände<br />

Bei der Suche nach Handelsvertretern sind unter anderem die Handelsvertreterverbände<br />

behilflich. Ein Verzeichnis ausländischer Verbände findet sich auf den Internet-Seiten<br />

des Internationalen Handelsvertreterverbandes International Union of<br />

Commercial Agents and Brokers (I.U.C.A.B.)<br />

Office I.U.C.A.B.<br />

De Lairessestraat 131-135<br />

1075 HJ Amsterdam<br />

Niederlande<br />

Telefon: 0031 / 20 470 01 77<br />

Telefax: 0031 / 20 67 10 974<br />

E-Mail: info@iucab.nl<br />

Internet: www.iucab.nl<br />

BDU-Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V.<br />

Büro Bonn: Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn<br />

Tel: 0228 / 91 61-0, Fax: -26<br />

Büro Berlin: Kronprinzendamm 1, 10711 Berlin<br />

Tel.: 030 / 89 31 07-0, Fax: 030 / 89 34 74 6<br />

E-Mail: info@bdu.de<br />

Internet: www.bdu.de<br />

BDB-Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V.<br />

Bundesgeschäftsstelle: Willdenowstraße 6, 12203 Berlin<br />

Tel.: 030 / 8 41 89-70, Fax: -22<br />

E-Mail: info@baumeister-online.de<br />

Internet: www.baumeister-online.de<br />

139


VBI-Verband Beratender Ingenieure<br />

Budapester Str. 31, 10787 Berlin<br />

Tel: 030 / 2 60 62-0, Fax: -100<br />

E-Mail: vbi@vbi.de<br />

Internet: www.vbi.de<br />

VUBI-Verband Unabhängig Beratender Ingenieure und Consultants e.V.<br />

Georgenstraße 23, 10117 Berlin<br />

Tel: 030 / 27 87 32-0, Fax: -20<br />

E-Mail: info@vubi.de<br />

Internet: www.vubic.com<br />

Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien<br />

Hauptgeschäftsstelle Berlin, Albrechtstraße 10, 10117 Berlin,<br />

Postfach 640144, 10047 Berlin<br />

Tel.: 030 / 2 75 76-0, Fax: 030 / 2 75 76-400<br />

E-Mail: bitkom@bitkom.org<br />

Internet: www.bitkom.org<br />

Europa<br />

FEACO - Fèdèration Europèenne des Associations de Conseils en<br />

Organisation<br />

(European Federation of Management Consultancies Associations)<br />

(Europäische Vereinigung der Unternehmensberater-Verbände)<br />

Avenue des Arts 3/4/5, B-1210 Bruxelles<br />

Tel: 0032 / 2 / 2 50 06 - 50, Fax: -51<br />

E-Mail: feaco@feaco.org<br />

Internet : www.feaco.org<br />

EFCA-European Federation of Engineering Consultancy Associations<br />

(Europäische Vereinigung <strong>für</strong> technische Beratung)<br />

Avenue des Art 3/4/5, B-1210 Bruxelles<br />

Tel: 0032 / 2 / 2 09 07 70, Fax: -71<br />

E-Mail: efca@efca.be, Internet: www.efcanet.org<br />

FIDIC-International Federation of Consulting Engineers<br />

(Internationale Vereinigung Beratender Ingenieure)<br />

Box 311, CH-1215 Geneva 15<br />

Tel: 0041 / 22 / 799 49 -00, Fax: -01<br />

E-Mail: fidic@fidic.org<br />

Internet: www.fidic.org<br />

FEE-Fédération des Experts Comptables Européens<br />

(Vereinigung europäischer Wirtschaftstreuhänder)<br />

Avenue d´Auderghem, 22-28, 1040 Bruxelles<br />

Tel: 0032 / 2 / 2 85 40 85, Fax: 0032 / 2 / 2 31 11 12<br />

E-Mail: Secretariat@fee.be, Internet: www.fee.be<br />

EACA-European Association of Communications Agencies<br />

(Europäische Vereinigung der Werbeagenturen)<br />

140


152 Blvd. Brand Whitlock, 1200 Bruxelles<br />

Tel: 0032 / 2 / 7 40 07 10, Fax: 0032 / 2 / 7 40 07 17<br />

E-Mail: info@eaca.be<br />

Internet: www.eaca.be<br />

EITO-European Information Technology Observatory<br />

Hahnstraße 70, 60528 Frankfurt<br />

Tel: 069 / 24 24 16-0, Fax: -16<br />

Internet: www.eito.com<br />

___________________________________________________________________________<br />

Diese Broschüre basiert auf der 1. Auflage des „Export-Ratgebers <strong>für</strong> unternehmensnahe<br />

Dienstleistungsunternehmen in <strong>Bayern</strong>“ von Januar 2002 und wurde im<br />

März 2006 von Veronika Sepp, IHK <strong>für</strong> München und Oberbayern, aktualisiert.<br />

Das Kapitel 7, "Steuern und Abgaben beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr"<br />

wurde dankenswerterweise von Dr. Matthias Winter, FGS Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH, www.fgs.de, auf den neuesten Stand gebracht.<br />

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