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Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern

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• Haben Sie auf die Einhaltung der Angebotsfrist geachtet?<br />

Wollen Sie Änderungen vornehmen, nachdem Sie das Angebot beim Auftraggeber<br />

eingereicht haben? Änderungen/Ergänzungen zu Ihrem Angebot<br />

können Sie vornehmen, solange die Angebotsfrist läuft. Beachten Sie, dass<br />

sich dadurch Änderungen im Preis ergeben können, die Sie ausdrücklich anzugeben<br />

haben. Änderungen müssen mit Datum und Unterschrift versehen<br />

werden.<br />

Haben Sie die Vorteile einer Kooperation (vgl. Kapitel 3.2.3) überprüft?<br />

Es bietet sich an, bei internationalen Ausschreibungen mit Unternehmen zusammenzuarbeiten,<br />

die in dem Land ihren Sitz haben, in dem der Auftrag<br />

ausgeführt wird.<br />

Gibt es im Vorfeld einer Entscheidung über die Auftragsvergabe unfairen<br />

Wettbewerb durch einen ausländischen Mitbewerber? Das Bundesministerium<br />

<strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie hat eine (Troubleshooter-)Anlaufstelle zur<br />

politischen Flankierung von Auslandsprojekten eingerichtet:<br />

Kontakt:<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie<br />

Politische Flankierung/Auslandsprojekte<br />

Regierungsdirektor Dr. Lutz Werner<br />

Scharnhorststraße 34-37<br />

11019 Berlin<br />

Tel: 030 / 18615-6096<br />

Fax: 030 / 18615-50 60 96<br />

E-Mail: lutz.werner@bmwi.bund.de<br />

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