Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern
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• Haben Sie auf die Einhaltung der Angebotsfrist geachtet?<br />
Wollen Sie Änderungen vornehmen, nachdem Sie das Angebot beim Auftraggeber<br />
eingereicht haben? Änderungen/Ergänzungen zu Ihrem Angebot<br />
können Sie vornehmen, solange die Angebotsfrist läuft. Beachten Sie, dass<br />
sich dadurch Änderungen im Preis ergeben können, die Sie ausdrücklich anzugeben<br />
haben. Änderungen müssen mit Datum und Unterschrift versehen<br />
werden.<br />
Haben Sie die Vorteile einer Kooperation (vgl. Kapitel 3.2.3) überprüft?<br />
Es bietet sich an, bei internationalen Ausschreibungen mit Unternehmen zusammenzuarbeiten,<br />
die in dem Land ihren Sitz haben, in dem der Auftrag<br />
ausgeführt wird.<br />
Gibt es im Vorfeld einer Entscheidung über die Auftragsvergabe unfairen<br />
Wettbewerb durch einen ausländischen Mitbewerber? Das Bundesministerium<br />
<strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie hat eine (Troubleshooter-)Anlaufstelle zur<br />
politischen Flankierung von Auslandsprojekten eingerichtet:<br />
Kontakt:<br />
Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie<br />
Politische Flankierung/Auslandsprojekte<br />
Regierungsdirektor Dr. Lutz Werner<br />
Scharnhorststraße 34-37<br />
11019 Berlin<br />
Tel: 030 / 18615-6096<br />
Fax: 030 / 18615-50 60 96<br />
E-Mail: lutz.werner@bmwi.bund.de<br />
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