Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern
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• Neuinvestition (auch Erweiterungsinvestitionen bei bestehenden Projekten<br />
zählen hierzu)<br />
• entwicklungspolitische und umweltbezogene Förderungswürdigkeit des Projekts<br />
mit positiven Rückwirkungen der Investition auf Deutschland: Die Investition<br />
soll zur Vertiefung der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zum<br />
Anlageland beitragen, indem sie z.B. Importe substituiert, Devisen aus Exporterlösen<br />
generiert, Arbeitsplätze schafft oder erhält, Ausbildungsmaßnahmen<br />
bietet, moderne Technologie und unternehmerisches Know-how zur Verfügung<br />
stellt oder die infrastrukturellen Voraussetzungen verbessert. Auch die<br />
positiven Auswirkungen der Direktinvestition auf Deutschland sind von besonderer<br />
Bedeutung. Außerdem ist die Frage, in welcher Weise die Umwelt von<br />
dem Projekt berührt wird und welche Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen<br />
werden, entscheidend <strong>für</strong> die Beurteilung der Förderungswürdigkeit (siehe<br />
Umweltfragen)<br />
• Sicherstellung des erforderlichen Rechtsschutzes: Dies ist grundsätzlich dann<br />
der Fall, wenn mit dem Anlageland ein wirksamer Investitionsförderungs- und<br />
-schutzvertrag (IFV) besteht bzw. die innerstaatliche Rechtsordnung des Anlagelandes<br />
hinreichenden Rechtsschutz gewährleistet. Die Anwendbarkeit eines<br />
IFV ist zum Teil abhängig vom Vorliegen bestimmter Genehmigungen, die<br />
bei der Beantragung einer Garantie eingereicht werden müssen (siehe<br />
Länderdeckungspraxis)<br />
Antragstellung<br />
• Der Antrag ist per Formular zu stellen bei:<br />
PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg<br />
New York-Ring 13<br />
22297 Hamburg<br />
Herr Höhn<br />
Tel.: 040 / 63 78-1511<br />
Fax: 040 / 63 78-1510<br />
http://www.agaportal.de/pages/dia/index.html<br />
Das Formular kann unter der obigen Adresse angefordert werden. Der Antrag<br />
ist vor Leistung auf die Investition zu stellen.<br />
Begutachtung<br />
Die Begutachtung des Antrags erfolgt durch:<br />
- PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg;<br />
- Interministerieller Ausschuss (IMA) <strong>für</strong> Investitionsgarantien unter Vorsitz des<br />
Bundesministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie<br />
Fördermittelgeber:<br />
Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie<br />
Referat V C / F 2<br />
Scharnhorststr. 34 – 37<br />
10115 Berlin<br />
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