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Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern

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• Neuinvestition (auch Erweiterungsinvestitionen bei bestehenden Projekten<br />

zählen hierzu)<br />

• entwicklungspolitische und umweltbezogene Förderungswürdigkeit des Projekts<br />

mit positiven Rückwirkungen der Investition auf Deutschland: Die Investition<br />

soll zur Vertiefung der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zum<br />

Anlageland beitragen, indem sie z.B. Importe substituiert, Devisen aus Exporterlösen<br />

generiert, Arbeitsplätze schafft oder erhält, Ausbildungsmaßnahmen<br />

bietet, moderne Technologie und unternehmerisches Know-how zur Verfügung<br />

stellt oder die infrastrukturellen Voraussetzungen verbessert. Auch die<br />

positiven Auswirkungen der Direktinvestition auf Deutschland sind von besonderer<br />

Bedeutung. Außerdem ist die Frage, in welcher Weise die Umwelt von<br />

dem Projekt berührt wird und welche Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen<br />

werden, entscheidend <strong>für</strong> die Beurteilung der Förderungswürdigkeit (siehe<br />

Umweltfragen)<br />

• Sicherstellung des erforderlichen Rechtsschutzes: Dies ist grundsätzlich dann<br />

der Fall, wenn mit dem Anlageland ein wirksamer Investitionsförderungs- und<br />

-schutzvertrag (IFV) besteht bzw. die innerstaatliche Rechtsordnung des Anlagelandes<br />

hinreichenden Rechtsschutz gewährleistet. Die Anwendbarkeit eines<br />

IFV ist zum Teil abhängig vom Vorliegen bestimmter Genehmigungen, die<br />

bei der Beantragung einer Garantie eingereicht werden müssen (siehe<br />

Länderdeckungspraxis)<br />

Antragstellung<br />

• Der Antrag ist per Formular zu stellen bei:<br />

PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg<br />

New York-Ring 13<br />

22297 Hamburg<br />

Herr Höhn<br />

Tel.: 040 / 63 78-1511<br />

Fax: 040 / 63 78-1510<br />

http://www.agaportal.de/pages/dia/index.html<br />

Das Formular kann unter der obigen Adresse angefordert werden. Der Antrag<br />

ist vor Leistung auf die Investition zu stellen.<br />

Begutachtung<br />

Die Begutachtung des Antrags erfolgt durch:<br />

- PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg;<br />

- Interministerieller Ausschuss (IMA) <strong>für</strong> Investitionsgarantien unter Vorsitz des<br />

Bundesministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie<br />

Fördermittelgeber:<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie<br />

Referat V C / F 2<br />

Scharnhorststr. 34 – 37<br />

10115 Berlin<br />

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