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Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern

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8.3 Zustandekommen des Vertrages<br />

Anfrage<br />

• Eine Anfrage im juristischen Sinn ist grundsätzlich eine unverbindliche Einladung<br />

zur Angebotsabgabe.<br />

• Eine schriftliche Anfrage einer Firma oder eines Kunden sollte innerhalb einer<br />

Woche mindestens mit einem Zwischenbescheid beantwortet werden, sofern<br />

nicht ohnedies durch eine Ausschreibung Fristen vorgegeben sind. Bei Abwesenheit<br />

des Sachbearbeiters sollte das Sekretariat mit der Beantwortung im<br />

obigen Sinn beauftragt werden. Es genügt, den Erhalt der Anfrage kurz zu<br />

bestätigen und um etwas Geduld zu bitten.<br />

• Eine telefonische Anfrage sollte von Sprachkundigen entgegengenommen<br />

werden. Jede Person, die Telefongespräche weiterverbindet, sollte zumindest<br />

in englischer Sprache so weiterverbinden können, dass der Anrufer sich verstanden<br />

fühlt. Bei Abwesenheit des Sachbearbeiters sollte ein Rückruf angeboten<br />

werden.<br />

Angebot<br />

• Grundsätzlich sind bei der Angebotserstellung Vorgaben – sowohl inhaltlicher<br />

als auch formaler Art – des Kunden (private und öffentliche Auftraggeber) genauestens<br />

zu beachten. Daneben ist jedes Angebot ein wichtiges Marketing-<br />

Instrument und soll durch individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse des<br />

Kunden und durch Ideenreichtum, Präzision, Klarheit und Verständlichkeit den<br />

potenziellen Kunden überzeugen, so dass mit hoher Wahrscheinlichkeit der<br />

Auftrag erteilt wird.<br />

• Im juristischen Sinn ist ein Angebot die erste, bereits auf den konkreten Vertragsabschluss<br />

gerichtete Willenserklärung eines der zukünftigen Vertragspartner,<br />

welche durch den anderen Vertragspartner theoretisch durch ein<br />

schlichtes „Ja“ angenommen werden kann.<br />

• Bereits im Angebot sollten daher alle Punkte, die als Vertragsbestandteil festgelegt<br />

werden sollen, formuliert werden. Bei einem lückenhaften Angebot<br />

müssen dagegen im nachhinein die bisher noch offenen Vertragspunkte abgestimmt<br />

werden, was meist mit einem unerwartet hohen Zeitaufwand verbunden<br />

ist oder gar zu einem Abbruch der begonnenen Verhandlungen führt.<br />

Zustandekommen<br />

• Bei vollständiger Annahme des Angebots ist ein wirksamer, alle geschäftlichen<br />

Teilbereiche regelnder Vertrag zustande gekommen. Ein Vertrag ist die<br />

in der Regel formfreie, mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Handeln<br />

bekundete Willsensübereinstimmung zweier oder mehrerer Vertragsparteien<br />

über deren wechselseitige Rechte und Pflichten.<br />

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