Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern
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8.3 Zustandekommen des Vertrages<br />
Anfrage<br />
• Eine Anfrage im juristischen Sinn ist grundsätzlich eine unverbindliche Einladung<br />
zur Angebotsabgabe.<br />
• Eine schriftliche Anfrage einer Firma oder eines Kunden sollte innerhalb einer<br />
Woche mindestens mit einem Zwischenbescheid beantwortet werden, sofern<br />
nicht ohnedies durch eine Ausschreibung Fristen vorgegeben sind. Bei Abwesenheit<br />
des Sachbearbeiters sollte das Sekretariat mit der Beantwortung im<br />
obigen Sinn beauftragt werden. Es genügt, den Erhalt der Anfrage kurz zu<br />
bestätigen und um etwas Geduld zu bitten.<br />
• Eine telefonische Anfrage sollte von Sprachkundigen entgegengenommen<br />
werden. Jede Person, die Telefongespräche weiterverbindet, sollte zumindest<br />
in englischer Sprache so weiterverbinden können, dass der Anrufer sich verstanden<br />
fühlt. Bei Abwesenheit des Sachbearbeiters sollte ein Rückruf angeboten<br />
werden.<br />
Angebot<br />
• Grundsätzlich sind bei der Angebotserstellung Vorgaben – sowohl inhaltlicher<br />
als auch formaler Art – des Kunden (private und öffentliche Auftraggeber) genauestens<br />
zu beachten. Daneben ist jedes Angebot ein wichtiges Marketing-<br />
Instrument und soll durch individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse des<br />
Kunden und durch Ideenreichtum, Präzision, Klarheit und Verständlichkeit den<br />
potenziellen Kunden überzeugen, so dass mit hoher Wahrscheinlichkeit der<br />
Auftrag erteilt wird.<br />
• Im juristischen Sinn ist ein Angebot die erste, bereits auf den konkreten Vertragsabschluss<br />
gerichtete Willenserklärung eines der zukünftigen Vertragspartner,<br />
welche durch den anderen Vertragspartner theoretisch durch ein<br />
schlichtes „Ja“ angenommen werden kann.<br />
• Bereits im Angebot sollten daher alle Punkte, die als Vertragsbestandteil festgelegt<br />
werden sollen, formuliert werden. Bei einem lückenhaften Angebot<br />
müssen dagegen im nachhinein die bisher noch offenen Vertragspunkte abgestimmt<br />
werden, was meist mit einem unerwartet hohen Zeitaufwand verbunden<br />
ist oder gar zu einem Abbruch der begonnenen Verhandlungen führt.<br />
Zustandekommen<br />
• Bei vollständiger Annahme des Angebots ist ein wirksamer, alle geschäftlichen<br />
Teilbereiche regelnder Vertrag zustande gekommen. Ein Vertrag ist die<br />
in der Regel formfreie, mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Handeln<br />
bekundete Willsensübereinstimmung zweier oder mehrerer Vertragsparteien<br />
über deren wechselseitige Rechte und Pflichten.<br />
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