Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern
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80539 München<br />
Johann Hamberger<br />
Tel.: 089 / 21 24-22 25<br />
Fax: 089 / 21 24-25 87<br />
E-Mail: johann.hamberger@lfa.de<br />
Helmut Kling<br />
Tel.: 089 / 21 24-24 26<br />
Fax: 089 / 21 24-25 87<br />
E-Mail: helmut.kling@lfa.de<br />
Internet: www.lfa.de<br />
4. MITTELSTÄNDISCHES MESSEBETEILIGUNGSPROGRAMM (<strong>Bayern</strong>)<br />
Was wird gefördert?<br />
• Gemeinschaftsbeteiligungen an Auslandsmessen<br />
Wer wird gefördert?<br />
• Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU)<br />
• Angehörige Freier Berufe<br />
• Mit Firmensitz in <strong>Bayern</strong><br />
Förderschwerpunkte<br />
• Durch das Mittelständische Messebeteiligungsprogramm soll kleinen und mittleren<br />
Unternehmen in verstärktem Maße die Beteiligung an Messen, Ausstellungen<br />
und vergleichbaren Veranstaltungen ermöglicht werden, um ihnen dadurch<br />
den Zugang zu neuen und zukunftsträchtigen Märkten zu erleichtern<br />
• Gefördert werden insbesondere Gemeinschaftsbeteiligungen an internationalen<br />
Messen und Ausstellungen, die in dem jährlichen Bayerischen Messebeteiligungsprogramm<br />
ausgewiesen sind<br />
Förderinstrumente<br />
• Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss<br />
Finanzierung<br />
• Der Freistaat <strong>Bayern</strong> übernimmt <strong>für</strong> die Durchführung der Messebeteiligung<br />
einen Teil der Kosten. Die Förderung wird gewährt in Form eines Zuschusses<br />
an den Träger der Messebeteiligung oder in Form einer offiziellen staatlichen<br />
Messebeteiligung<br />
• Förderfähige Kosten sind insbesondere die Miete <strong>für</strong> Ausstellungsflächen, die<br />
Kosten <strong>für</strong> den gemeinsamen Ausstellungsstand, <strong>für</strong> den Anschluss und<br />
Verbrauch von Wasser, Strom und Gas sowie Versicherungen<br />
• Die Höhe der staatlichen Beteiligung an den Kosten hängt vom öffentlichen Interesse<br />
an der Durchführung der Messebeteiligung und von der Leistungsfähigkeit<br />
der Unternehmen unter Berücksichtigung von Kosten und zu erwartendem<br />
Nutzen der Messebeteiligung ab. Sie richtet sich insbesondere nach der<br />
Entfernung des Messeortes, dem Erschließungsgrad und den besonderen<br />
Problemen des betreffenden Marktes sowie der außenwirtschaftlichen Bedeutung<br />
der Veranstaltung<br />
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