Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern
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• Handelsvertretervertrag, Vertragshändlervertrag<br />
Haben die Vertragsparteien keine Rechtswahl getroffen, ist entscheidend, in<br />
welchem Land die so genannte charakteristische Leistung stattfindet. In der<br />
Regel erbringt der Handelsvertreter diese Leistung und das anwendbare<br />
Recht richtet sich nach dem Ort seiner Niederlassung.<br />
Zum Beispiel: Der Auftraggeber hat seinen Sitz in Deutschland und beauftragt<br />
einen Handelsvertreter in Frankreich. Die Vertragspartner haben nicht ausdrücklich<br />
vereinbart, welches Recht Anwendung finden soll. Es gilt französisches<br />
Recht. Das bedeutet aber nicht, dass automatisch auch französische<br />
Gerichte zuständig sind. Hier<strong>für</strong> ist allein entscheidend, ob die Parteien eine<br />
Vereinbarung über den Gerichtsstand getroffen haben. Ist demnach vereinbart<br />
worden, dass der Gerichtsstand Deutschland ist, so entscheidet ein deutsches<br />
Gericht unter Anwendung französischer Rechtsnormen. Es empfiehlt sich<br />
deshalb, Bestimmungen über die Rechtswahl wie auch den Gerichtsstand zutreffen.<br />
• Franchisevertrag<br />
Entscheidend ist – soweit die ausdrückliche Vereinbarung fehlt – der engere<br />
Bezug bzw. die charakteristische Leistung, die in der Regel beim Franchisenehmer<br />
liegen wird.<br />
• Lizenzvertrag<br />
Auch bei diesem Vertragstypus wird regelmäßig der Lizenznehmer die vertragstypische<br />
Leistung zu erbringen haben und damit das Recht am Ort seiner<br />
Niederlassung anzuwenden sein, wenn keine anderweitige Regelung getroffen<br />
worden ist.<br />
8.8 Checkliste<br />
Diese Checkliste dient primär zur Prüfung von „normalen“ Dienstleistungsverträgen".<br />
Spezielle Verträge bedürfen auch spezieller Formulierungen<br />
und sind häufig bereits vordefiniert (z. B. EU-Drittstaatenprogramme,<br />
Weltbankprojekte).<br />
• Vertragssprache<br />
• Vertragsparteien<br />
• Vertragsgegenstand<br />
• Qualitative Bestimmung der Dienstleistung<br />
• Preis, Währung<br />
• Zahlungsbedingungen (Zahlungsmodus, Erfüllungsort, Erfüllungszeit)<br />
• Rechtsrahmen<br />
- Anwendbares Recht: Exportland oder Importland oder Drittland<br />
- Verfahrensrecht: Gerichtsstand oder Schiedsgerichtsbarkeit<br />
• Unterschrift der Vertragsparteien mit Ort und Datum<br />
• Klarer Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs),<br />
AGBs beilegen und idealerweise schriftliche Kundenbestätigung der<br />
Kenntnisnahme<br />
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