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Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern

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• Handelsvertretervertrag, Vertragshändlervertrag<br />

Haben die Vertragsparteien keine Rechtswahl getroffen, ist entscheidend, in<br />

welchem Land die so genannte charakteristische Leistung stattfindet. In der<br />

Regel erbringt der Handelsvertreter diese Leistung und das anwendbare<br />

Recht richtet sich nach dem Ort seiner Niederlassung.<br />

Zum Beispiel: Der Auftraggeber hat seinen Sitz in Deutschland und beauftragt<br />

einen Handelsvertreter in Frankreich. Die Vertragspartner haben nicht ausdrücklich<br />

vereinbart, welches Recht Anwendung finden soll. Es gilt französisches<br />

Recht. Das bedeutet aber nicht, dass automatisch auch französische<br />

Gerichte zuständig sind. Hier<strong>für</strong> ist allein entscheidend, ob die Parteien eine<br />

Vereinbarung über den Gerichtsstand getroffen haben. Ist demnach vereinbart<br />

worden, dass der Gerichtsstand Deutschland ist, so entscheidet ein deutsches<br />

Gericht unter Anwendung französischer Rechtsnormen. Es empfiehlt sich<br />

deshalb, Bestimmungen über die Rechtswahl wie auch den Gerichtsstand zutreffen.<br />

• Franchisevertrag<br />

Entscheidend ist – soweit die ausdrückliche Vereinbarung fehlt – der engere<br />

Bezug bzw. die charakteristische Leistung, die in der Regel beim Franchisenehmer<br />

liegen wird.<br />

• Lizenzvertrag<br />

Auch bei diesem Vertragstypus wird regelmäßig der Lizenznehmer die vertragstypische<br />

Leistung zu erbringen haben und damit das Recht am Ort seiner<br />

Niederlassung anzuwenden sein, wenn keine anderweitige Regelung getroffen<br />

worden ist.<br />

8.8 Checkliste<br />

Diese Checkliste dient primär zur Prüfung von „normalen“ Dienstleistungsverträgen".<br />

Spezielle Verträge bedürfen auch spezieller Formulierungen<br />

und sind häufig bereits vordefiniert (z. B. EU-Drittstaatenprogramme,<br />

Weltbankprojekte).<br />

• Vertragssprache<br />

• Vertragsparteien<br />

• Vertragsgegenstand<br />

• Qualitative Bestimmung der Dienstleistung<br />

• Preis, Währung<br />

• Zahlungsbedingungen (Zahlungsmodus, Erfüllungsort, Erfüllungszeit)<br />

• Rechtsrahmen<br />

- Anwendbares Recht: Exportland oder Importland oder Drittland<br />

- Verfahrensrecht: Gerichtsstand oder Schiedsgerichtsbarkeit<br />

• Unterschrift der Vertragsparteien mit Ort und Datum<br />

• Klarer Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs),<br />

AGBs beilegen und idealerweise schriftliche Kundenbestätigung der<br />

Kenntnisnahme<br />

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