Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern
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Eine überaus effiziente Möglichkeit, tagesaktuell und zuverlässig europaweite Ausschreibungen<br />
zu erhalten, sind Ausschreibungsdienste. Unternehmen können bei<br />
diesen <strong>Dienstleister</strong>n ein Suchprofil hinterlegen, das die Leistungen ihres Unternehmens<br />
genau widerspiegelt und erhalten täglich per E-Mail, per Fax oder per Post nur<br />
die Ausschreibungen, die dem individuellen Firmen-Suchprofil entsprechen. Unternehmen<br />
müssen auf diese Weise nicht selbst täglich in der Flut von Ausschreibungen<br />
recherchieren und sparen so Zeit und Kosten. Oft werden zusätzlich auch Ausschreibungen<br />
aus anderen Quellen angeboten.<br />
Einen Ausschreibungsdienst betreibt zum Beispiel das Auftragsberatungszentrum<br />
<strong>Bayern</strong> e.V. – die offizielle Auftragsberatungsstelle des Freistaats <strong>Bayern</strong>. Es vermittelt<br />
über seinen Ausschreibungsservice C@TS - Computer @ided Tender Services –<br />
Ausschreibungen aus der EU-Datenbank TED, aus nationalen europäischen Ausschreibungsdatenbanken<br />
und der Datenbank der bfai.<br />
Kontakt:<br />
Auftragsberatungszentrum <strong>Bayern</strong> e.V.<br />
Angelika Höß<br />
Orleansstraße 10-12<br />
81669 München<br />
Tel: 089 / 51 16-3 60<br />
Fax: 089 / 51 16-6 15<br />
E-Mail: hoess@abz-bayern.de<br />
PRAXISTIPP<br />
Unternehmen können im Auftragsberatungszentrum <strong>Bayern</strong> e.V. eine kostenlose<br />
Proberecherche anfordern. Die Proberecherche gibt Aufschluss darüber, ob europaweite<br />
Ausschreibungen <strong>für</strong> das eigene Unternehmen interessant sind.<br />
Europaweit einheitliche Vergabeverfahren<br />
EU-weite Vergaben laufen, unabhängig in welchem EU-Mitgliedstaat sie durchgeführt<br />
werden, nach immer gleichen Schemata ab. Die EU lässt vier Vergabeverfahren<br />
zu: das offene und das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren, sowie<br />
den wettbewerblichen Dialog:<br />
• Am offenen Verfahren können sich Unternehmen nach Veröffentlichung der<br />
Ausschreibungsbekanntmachung unmittelbar beteiligen. Sie müssen lediglich<br />
beim Auftraggeber die detaillierten Ausschreibungsunterlagen anfordern. Auf<br />
deren Grundlage wird direkt das Angebot erstellt und eingereicht.<br />
• Das nicht offene Verfahren läuft dagegen in zwei Stufen ab. In der ersten<br />
Verfahrensrunde werden im Rahmen eines „Aufrufs zur Interessenbekundung“<br />
Unternehmen aufgefordert, sich um eine Teilnahme am Ausschreibungsverfahren<br />
zu bewerben. Sie müssen mit der Bewerbung Referenzen und sonstige<br />
Informationen über ihre Leistungsfähigkeit vorlegen. Der Auftraggeber überprüft<br />
mit Hilfe dieser Dokumente, ob die Bewerber grundsätzlich <strong>für</strong> den Auftrag<br />
geeignet sind. Aus allen eingereichten Interessenbekundungen wird eine<br />
im Vorfeld der Ausschreibung festgelegte Anzahl von Unternehmen ausgewählt,<br />
die schließlich zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.<br />
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