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Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern

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Eine überaus effiziente Möglichkeit, tagesaktuell und zuverlässig europaweite Ausschreibungen<br />

zu erhalten, sind Ausschreibungsdienste. Unternehmen können bei<br />

diesen <strong>Dienstleister</strong>n ein Suchprofil hinterlegen, das die Leistungen ihres Unternehmens<br />

genau widerspiegelt und erhalten täglich per E-Mail, per Fax oder per Post nur<br />

die Ausschreibungen, die dem individuellen Firmen-Suchprofil entsprechen. Unternehmen<br />

müssen auf diese Weise nicht selbst täglich in der Flut von Ausschreibungen<br />

recherchieren und sparen so Zeit und Kosten. Oft werden zusätzlich auch Ausschreibungen<br />

aus anderen Quellen angeboten.<br />

Einen Ausschreibungsdienst betreibt zum Beispiel das Auftragsberatungszentrum<br />

<strong>Bayern</strong> e.V. – die offizielle Auftragsberatungsstelle des Freistaats <strong>Bayern</strong>. Es vermittelt<br />

über seinen Ausschreibungsservice C@TS - Computer @ided Tender Services –<br />

Ausschreibungen aus der EU-Datenbank TED, aus nationalen europäischen Ausschreibungsdatenbanken<br />

und der Datenbank der bfai.<br />

Kontakt:<br />

Auftragsberatungszentrum <strong>Bayern</strong> e.V.<br />

Angelika Höß<br />

Orleansstraße 10-12<br />

81669 München<br />

Tel: 089 / 51 16-3 60<br />

Fax: 089 / 51 16-6 15<br />

E-Mail: hoess@abz-bayern.de<br />

PRAXISTIPP<br />

Unternehmen können im Auftragsberatungszentrum <strong>Bayern</strong> e.V. eine kostenlose<br />

Proberecherche anfordern. Die Proberecherche gibt Aufschluss darüber, ob europaweite<br />

Ausschreibungen <strong>für</strong> das eigene Unternehmen interessant sind.<br />

Europaweit einheitliche Vergabeverfahren<br />

EU-weite Vergaben laufen, unabhängig in welchem EU-Mitgliedstaat sie durchgeführt<br />

werden, nach immer gleichen Schemata ab. Die EU lässt vier Vergabeverfahren<br />

zu: das offene und das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren, sowie<br />

den wettbewerblichen Dialog:<br />

• Am offenen Verfahren können sich Unternehmen nach Veröffentlichung der<br />

Ausschreibungsbekanntmachung unmittelbar beteiligen. Sie müssen lediglich<br />

beim Auftraggeber die detaillierten Ausschreibungsunterlagen anfordern. Auf<br />

deren Grundlage wird direkt das Angebot erstellt und eingereicht.<br />

• Das nicht offene Verfahren läuft dagegen in zwei Stufen ab. In der ersten<br />

Verfahrensrunde werden im Rahmen eines „Aufrufs zur Interessenbekundung“<br />

Unternehmen aufgefordert, sich um eine Teilnahme am Ausschreibungsverfahren<br />

zu bewerben. Sie müssen mit der Bewerbung Referenzen und sonstige<br />

Informationen über ihre Leistungsfähigkeit vorlegen. Der Auftraggeber überprüft<br />

mit Hilfe dieser Dokumente, ob die Bewerber grundsätzlich <strong>für</strong> den Auftrag<br />

geeignet sind. Aus allen eingereichten Interessenbekundungen wird eine<br />

im Vorfeld der Ausschreibung festgelegte Anzahl von Unternehmen ausgewählt,<br />

die schließlich zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.<br />

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