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Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern

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teil: vorhersehbare Kosten) oder eines Rechtsanwaltes. Die Einschaltung eines<br />

Rechtsanwalts ist nur bei größeren Beträgen und bei vorhandenem Vermögen und<br />

Einkommen des Schuldners sinnvoll.<br />

8.4 Rechtswahl bei internationalen Geschäften<br />

Ein Geschäft ist international, wenn mindestens ein Vertragspartner seinen Sitz im<br />

Ausland hat.<br />

Die rechtlichen Bestimmungen eines Vertrages richten sich immer nach nationalen<br />

Bestimmungen, auch wenn das Geschäft international ist. Das heißt, die Vertragsschließenden<br />

müssen sich darüber verständigen, welches nationale Recht Anwendung<br />

finden soll. Die Einigung sollte unbedingt vor Vertragsschluss erfolgen und<br />

möglichst schriftlich fixiert werden. Andernfalls muss im Steitfalle in einem zeit- und<br />

geldaufwändigen Verfahren nach international-privatrechtlichen Grundsätzen anhand<br />

einer Reihe von Indizien erst ermittelt werden, welches Recht auf den Vertrag anzuwenden<br />

ist. Dabei wird das am Ort des angerufenen Gerichts geltende Recht zur<br />

Beurteilung des Sachverhalts herangezogen.<br />

Grundsätzlich können die Vertragsparteien eines internationalen Geschäfts das<br />

Recht, dem der Vertrag unterliegen soll, frei wählen. So kann z. B. bei einem Lizenzvertrag<br />

Deutschland/Italien deutsches Recht (Beispiel: „Dieser Vertrag unterliegt<br />

deutschem Recht.“), italienisches Recht oder das Recht eines Drittlandes vereinbart<br />

werden. Die Vertragspartner können die Rechtswahl <strong>für</strong> den ganzen Vertrag oder nur<br />

<strong>für</strong> einen Teil des Vertrages treffen.<br />

Es ist sorgfältig zu prüfen, welches Recht die günstigeren Regeln hat. Besonders zu<br />

beachten sind hierbei die Fragen der Haftung und der Verjährung möglicher Ansprüche.<br />

Häufig liegt es nahe, sich mit der Rechtswahlklausel <strong>für</strong> das eigene nationale<br />

Recht zu entscheiden, um einen „Heimvorteil“ <strong>für</strong> die Vertragsgestaltung nutzen zu<br />

können.<br />

8.5 Gerichtsstand<br />

Einigen sollten sich die Vertragsparteien im Vorfeld auch über den Gerichtsstand.<br />

Dabei geht es darum, an welchem Ort eventuell auftretende Rechtsstreitigkeit ausgefochten<br />

werden. Die Frage ist mit erheblichen Kostengesichtspunkten verbunden,<br />

denn ein Gerichtsstand im Ausland kann höhere Kosten verursachen. Berücksichtigt<br />

werden muss auch, wie lange in dem betreffenden Land ein Gerichtsverfahren dauert<br />

oder ob sichergestellt ist, dass ein Urteil auch vollstreckt wird, was bedeutet, dass<br />

der durchgesetzte Anspruch auch tatsächlich umgesetzt wird.<br />

Vier Möglichkeiten bieten sich an:<br />

• Deutsches Gericht: „Ausschließlicher Gerichtsstand <strong>für</strong> alle sich aus oder im<br />

Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten soll ... (Ort in<br />

Deutschland) sein.“<br />

• Ausländisches Gericht<br />

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