Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern
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teil: vorhersehbare Kosten) oder eines Rechtsanwaltes. Die Einschaltung eines<br />
Rechtsanwalts ist nur bei größeren Beträgen und bei vorhandenem Vermögen und<br />
Einkommen des Schuldners sinnvoll.<br />
8.4 Rechtswahl bei internationalen Geschäften<br />
Ein Geschäft ist international, wenn mindestens ein Vertragspartner seinen Sitz im<br />
Ausland hat.<br />
Die rechtlichen Bestimmungen eines Vertrages richten sich immer nach nationalen<br />
Bestimmungen, auch wenn das Geschäft international ist. Das heißt, die Vertragsschließenden<br />
müssen sich darüber verständigen, welches nationale Recht Anwendung<br />
finden soll. Die Einigung sollte unbedingt vor Vertragsschluss erfolgen und<br />
möglichst schriftlich fixiert werden. Andernfalls muss im Steitfalle in einem zeit- und<br />
geldaufwändigen Verfahren nach international-privatrechtlichen Grundsätzen anhand<br />
einer Reihe von Indizien erst ermittelt werden, welches Recht auf den Vertrag anzuwenden<br />
ist. Dabei wird das am Ort des angerufenen Gerichts geltende Recht zur<br />
Beurteilung des Sachverhalts herangezogen.<br />
Grundsätzlich können die Vertragsparteien eines internationalen Geschäfts das<br />
Recht, dem der Vertrag unterliegen soll, frei wählen. So kann z. B. bei einem Lizenzvertrag<br />
Deutschland/Italien deutsches Recht (Beispiel: „Dieser Vertrag unterliegt<br />
deutschem Recht.“), italienisches Recht oder das Recht eines Drittlandes vereinbart<br />
werden. Die Vertragspartner können die Rechtswahl <strong>für</strong> den ganzen Vertrag oder nur<br />
<strong>für</strong> einen Teil des Vertrages treffen.<br />
Es ist sorgfältig zu prüfen, welches Recht die günstigeren Regeln hat. Besonders zu<br />
beachten sind hierbei die Fragen der Haftung und der Verjährung möglicher Ansprüche.<br />
Häufig liegt es nahe, sich mit der Rechtswahlklausel <strong>für</strong> das eigene nationale<br />
Recht zu entscheiden, um einen „Heimvorteil“ <strong>für</strong> die Vertragsgestaltung nutzen zu<br />
können.<br />
8.5 Gerichtsstand<br />
Einigen sollten sich die Vertragsparteien im Vorfeld auch über den Gerichtsstand.<br />
Dabei geht es darum, an welchem Ort eventuell auftretende Rechtsstreitigkeit ausgefochten<br />
werden. Die Frage ist mit erheblichen Kostengesichtspunkten verbunden,<br />
denn ein Gerichtsstand im Ausland kann höhere Kosten verursachen. Berücksichtigt<br />
werden muss auch, wie lange in dem betreffenden Land ein Gerichtsverfahren dauert<br />
oder ob sichergestellt ist, dass ein Urteil auch vollstreckt wird, was bedeutet, dass<br />
der durchgesetzte Anspruch auch tatsächlich umgesetzt wird.<br />
Vier Möglichkeiten bieten sich an:<br />
• Deutsches Gericht: „Ausschließlicher Gerichtsstand <strong>für</strong> alle sich aus oder im<br />
Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten soll ... (Ort in<br />
Deutschland) sein.“<br />
• Ausländisches Gericht<br />
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