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Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern

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Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit und Sozialordnung<br />

Referat Vll a 3<br />

Rochusstrasse 1<br />

D-53123 Bonn<br />

Tel.: 0228 / 5 27 27 16<br />

Fax: 0228 / 5 27 12 09<br />

<strong>Bayern</strong><br />

Herr MR Gerhard Dittmann<br />

Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong><br />

Arbeit und Sozialordnung, Familie,<br />

Frauen und Gesundheit<br />

Postfach 43 01 32<br />

80792 München<br />

Tel.: 089 / 12 61 15 14<br />

Fax: 089 / 12 61 16 45<br />

6.2 INTERREG III (EU)<br />

Was wird gefördert?<br />

• Transnationale Zusammenarbeit zwischen Regionen aus unterschiedlichen<br />

Staaten<br />

Wer wird gefördert?<br />

• Lokale, regionale, nationale Behörden<br />

• Vertreter der Wirtschaft<br />

• Nichtregierungsorganisationen<br />

• Privatwirtschaftliche Unternehmen (über Ausschreibungen)<br />

• EU-Drittländer, die sich allerdings selbst finanzieren müssen (auch aus Phare,<br />

MEDA, Tacis oder CARDS, siehe dort)<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Interregionale Zusammenarbeit in Ziel 1 und Ziel 2 Gebieten der EU-<br />

Strukturfondsprogramme<br />

• Interregionale Zusammenarbeit zwischen Behörden und gleichwertigen Stellen<br />

• Interregionale Zusammenarbeit bei der Stadtentwicklung<br />

• Interregionale Zusammenarbeit zwischen Regionen, die an innovativen Maßnahmen<br />

in den Bereichen „Technologische Innovation“, „Informationsgesellschaft“,<br />

„regionale Identität und nachhaltige Entwicklung“ beteiligt sind.<br />

• Drei Maßnahmetypen:<br />

o Entwicklung strategischer Konzepte (Regionen aus mind. 3 Staaten)<br />

o Individuelle Projekte mit dem Schwerpunkt der Verbreitung von Ergebnissen<br />

(Regionen aus mind. 3 Staaten)<br />

o Verbindung von Projektmanagementmethoden<br />

Förderinstrumente<br />

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