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Exportratgeber für Dienstleister - Aussenwirtschaftsportal Bayern

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• Maßnahmen zur Erschließung weniger entwickelter Gebiete<br />

• Schaffung neuer Arbeitsmöglichkeiten, die sich aus der Errichtung des Binnenmarktes<br />

ergeben und wegen ihres Umfangs oder ihrer Art mit in den einzelnen<br />

Mitgliedsstaaten vorhandenen Mitteln nicht vollständig finanziert werden<br />

können<br />

• Vorhaben von gemeinsamen Interesse <strong>für</strong> mehrere EU-Staaten mit erhöhtem<br />

Kapitalbedarf<br />

Wer wird gefördert?<br />

Gewerbliche Unternehmen, speziell KMU (laut EIB-Definition: max. 500 Beschäftigte,<br />

max. Anlagevermögen von 75 Mio. EUR, vorteilhaft ist es, wenn<br />

max. 33,3 % des Kapitals von Großunternehmen gehalten wird), Gebietskörperschaften,<br />

öffentliche Einrichtungen<br />

Förderschwerpunkte<br />

• Klar abgegrenzte, wirtschaftlich und technisch tragfähige Projekte mit folgenden<br />

Inhalten: Entwicklung wirtschaftsschwacher Regionen / Verbesserung<br />

der Verkehrs- und Telekommunikationsstruktur unter europäischen<br />

Gesichtspunkten / Schutz der Umwelt und des Lebensraumes / Verbesserung<br />

der Lebensbedingungen und rationeller Nutzung der natürlichen Ressourcen<br />

/ der Strukturverbesserung städtischer Gebiete / Verbesserung<br />

und Sicherung der Energieversorgung / Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit<br />

der Industrie und ihrer Integration auf europäischer Ebene.<br />

Sie fördert kleine und mittlere Unternehmen über Globaldarlehen.<br />

• Anlageinvestitionen in den Bereichen Infrastruktur, Industrie, Agrarindustrie,<br />

Landwirtschaft, Energie, Fremdenverkehr sowie in den mit diesen Sektoren<br />

verbundenen Dienstleistungsbereichen<br />

• Projekte in EU-Mitgliedstaaten, mittel- und osteuropäischen Ländern, AKP-<br />

Staaten (Afrika, Karibik, Pazifikraum)<br />

Finanzierung<br />

• Kredite<br />

• Darlehen<br />

• Bürgschaften/Garantien <strong>für</strong> Projektfinanzierungen<br />

• Globaldarlehen <strong>für</strong> Kleine und Mittlere Unternehmen<br />

• Direkt- oder Einzeldarlehen<br />

Größere Vorhaben: Darlehen werden entweder direkt an einen Projektträger<br />

oder über zwischengeschaltete Finanzinstitute vergeben. Für Einzeldarlehen<br />

ist weder ein Mindest- noch ein Höchstbetrag festgeschrieben. Die Untergrenze<br />

richtet sich danach ob Globaldarlehen <strong>für</strong> solche Vorhaben vorgesehen<br />

sind.<br />

Globaldarlehen werden über EIB Finanzierungsinstitutionen oder Geschäftsbanken<br />

eingeräumt. Kredite können zwischen 20.000 EUR und 10 Mio. EUR<br />

betragen. In jedem Fall nur Teilfinanzierung durch EIB, max. 50% der Projektkosten.<br />

Kofinanzierungen mit anderen Geldgebern sind die Regel. EIB-<br />

Darlehen sind mit EU-Fördermitteln z.B. aus der Strukturförderung oder den<br />

Forschungsprogrammen kombinierbar. Dabei darf der kumulierte Finanzierungsbeitrag<br />

der EU (Darlehen und Zuschuss) 70% der Gesamtkosten nicht<br />

übersteigen. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann dieser Anteil<br />

bis zu 90% betragen.<br />

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